Marktintegration und mehr - ein Verlgleich zwischen NAFTA und EU


Hausarbeit (Hauptseminar), 2007

23 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Wirtschaftliche Integration in der EU und der NAFTA: ein Vergleich
2.1 Die EU
2.2 Die NAFTA
2.3 Bewertung der Integration in der EU und der NAFTA und wie ergeht es den weniger starken Partnern im jeweiligen Handelsblock?
2.4 Gibt es eine Entwicklung der Integration in der EU und der NAFTA?

3. Fazit

4. Abkürzungsverzeichnis

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Bereits kurz nach dem Ende des katastrophalen Zweiten Weltkrieges war den west-europäischen Staaten klar, dass sich eine solche Katastrophe nicht würde wiederholen dürfe.

Hierzu trafen sich die Staats- und Regierungschefs von Belgien, Luxemburg, Frankreich, den Niederlanden, Italien[1] und auch der noch neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland[2], um zu erreichen, dass das „alte Europa“ wieder im „alten wirtschaftlichen Glanze“ erstrahlen solle.

Gleichzeitig liebäugelte man wohl auch insgeheim damit, dass man die nun erkennbare Vormachtstellung der USA[3] in absehbarer Zeit wieder würde durchbrechen können.[4]

Betrachtet man sich nun also einmal die unterschiedlichen Voraussetzungen, die zur Gründung der beiden Wirtschaftblöcke[5] geführt haben genauer so ist absolut nicht verwunderlich wenn man zu dem Schluss gelangt, dass eben diese beiden Wirtschaftblöcke sehr große Unterschiede zueinander aufweisen- in der tat sind diese Unterschiede schon fast so stark, dass ein Vergleich sehr schwierig ist. Nichtsdestotrotz wird im Rahmen dieser Arbeit genau ein solcher Vergleich angestellt werden. Beide Wirtschaftsblöcke haben es sich zum Ziel gesetzt, dass ihre jeweiligen Volkswirtschaften sehr viel enger miteinander verknüpft werden, damit sie in ihrer Summe wesentlich gestärkt werden und auch der Handel untereinander natürlich auch vereinfacht wird. Damit hat es sich aber auch bereits mit den Gemeinsamkeiten, denn während die NAFTA von vorneherein nicht mehr wollte als eine wirtschaftliche Integration gingen die Vorgängerorganisationen[6] der heutigen EU schon immer einen Schritt weiter, wobei allerdings der Schwerpunkt auf der wirtschaftlichen Integration lag, was mit ein entscheidender Grund dafür sein könnte, dass sich die EU in der heutigen Zeit so schwer damit tut eine „vernünftige“[7] Einigung bzgl. ihrer politischen Zukunft zu treffen.

Im Folgenden wird sich diese Arbeit nun näher mit den Ursprüngen dieser beiden Wirtschaftsblöcke befassen. Zunächst wird dabei ein Überblick über die grundlegenden Strukturen der beiden Wirtschaftsblöcke aufgeführt und auch die jeweiligen Hauptinstitutionen werden ebenso kurz vorgestellt.[8]

Daran schließt sich ein Kapitel an, dass sich mit einem Vergleich der beiden erwähnten Wirtschaftsblöcke befasst und es erfolgt auch eine Betrachtung darüber ob die weniger starken Partner im jeweiligen Wirtschaftsblock profitieren oder aber nicht.[9] Im Anschluss daran gibt es eine Betrachtung darüber, ob man davon sprechen darf, ob diese Entwicklung positiv oder negativ ist.

Im abschließenden Fazit werden alle Punkte noch einmal kurz aufgegriffen und natürlich auch abschließend bewertet werden.

2. Wirtschaftliche Integration in der EU und der NAFTA: ein Vergleich

In den nun folgenden Kapiteln wird die wirtschaftliche Integration in der EU mir der in der NAFTA verglichen werden- auch wird eine Betrachtung darüber angestellt werden, wie es hierbei den „schwächeren Partnern“[10] ergeht.

Begonnen wird diese Betrachtung mit der EU, worauf ein Kapitel über die NAFTA folgt. An diese beiden „Grundlagenkapitel“ schließt sich ein Kapitel an, dass sich mit der wirtschaftlichen Integration in den beiden Blöcken befasst und im nächsten Kapitel wird es dann eine Untersuchung geben, ob diese Effekte als positiv oder negativ anzusehen sind.

2.1 Die EU

Der Begriff der Integration umfasst bei der EU nicht nur wirtschaftliche Integration, sondern geht weit darüber hinaus. Er (der Begriff der wirtschaftlichen Integration) umfasst, wenn wir die EU betrachten, im gleichen Maße auch eine politische Integration sowie ebenfalls auch eine kulturelle Integration. Dies werden die Verantwortliche jedenfalls nie müde zu behaupten, allerdings muss festgestellt werden, dass die wirtschaftliche Integration am weitesten fortgeschritten ist.

Wohingegen die beiden anderen gerade erwähnten Bereiche noch eher vor sich „hindümpeln“ und es auch nicht zu erwarten steht, dass sich diese Situation in absehbarer Zeit grundlegend ändern wird; vor allem im Hinblick darauf, dass sich die Diskussion um eine „europäische Verfassung“[11] eher liest wie ein Fortsetzungsroman mit allzeit offenem Ende, denn wie die Geschichte einer Staatsgründung.

Gleichwohl muss man an dieser Stelle auch konstatieren, dass die grundlegende Idee bei der wirtschaftlichen Einigung West-Europas darin lag, dass man verhindern wollte, dass erneut ein Staat in die Lage versetzt werden würde, dass er den gesamten Kontinent in Schutt und Asche würde legen können, wie das Deutsche Reich es zwischen 1914 und 1945 zweimal gemacht hatte. Aus diesem Grund schuf man Strukturen, die das westliche Kontinentaleuropa zu einem voneinander abhängigen Wirtschaftsbündnis zusammenwachsen ließen.[12]

Der Schritt dorthin war die Gründung der EGKS[13] durch die Pariser Verträge im Jahre 1951.[14] Der nächste logische Schritt war dann die Verabschiedung der Römischen Verträge im März 1957[15] durch die die Grundlagen für eine weitere tiefgreifendere Integration geschaffen worden waren.[16] In der Folgezeit passierte nun auf europäischer erst einmal relativ wenig- zumindest im Vordergrund. Erst im Jahre 1986 durch die EEA wurde erreicht, dass die nötigen Anpassungen für einen einheitlichen europäischen Binnenmarkt geschaffen wurden.[17]

Darauf folgte bereits im Jahre 1992 der Vertrag von Maastricht, der die Europäischen Gemeinschaften nun endgültig zu einer Gemeinschaft vereinigte.[18] Gleichzeitig beinhaltete der Vertrag von Maastricht auch die Schaffung einer einheitlichen Währung und Währungszone. Dies ist heute ebenfalls weitgehend erreicht und nur einige wenige Mitgliedsstaaten der EU sind noch nicht Mitglied im Währungsverbund, dies sind zum einen Großbritannien und auch noch einige der neubeigetretenen Staaten, vor allem nach der Erweiterungswelle von 2004. Den Euro als offizielles Zahlungsmittel in vielen EU-Staaten gibt es bereits sei dem 01. Januar 2002 und bereits am 01. Januar 1999 mussten die am Euro teilnehmenden Staaten ihre Wechselkurse zum Euro festlegen.[19]

Mitglied des Euro-Raumes können aber nur die Staaten werden, die die Maastricht-Kriterien erfüllen. Und hier zeigt sich, dass eben einige Mitgliedsstaaten der EU dies nicht können oder aber ganz bewusst nicht wollen.

Weiterhin schuf der Vertrag von Maastricht die GASP und er wollte auch die weitere politische Integration der EU[20] vorantreiben.

Der Vertrag von Amsterdam[21] aus dem Jahre 1997 verfolgte diesen Weg weiter und bereitete die EU auf die Aufnahme weiterer Staaten vor und er wollte die politische Integration auch weiter vertiefen, damit die EU ein wichtiger Akteur der internationalen Politik werden könnte.[22]

Aber es braucht mehr für eine erfolgreiche Integration als einen einheitlichen Binnenmarkt. Dafür braucht es Organe und Institutionen, die diesen Prozess lenken und kontrollieren- oder wie in letzter Zeit vermehrt bremsen; zumindest sieht es nach außen hin so aus. Das, was am meisten ins Auge sticht, wenn man sich die EU betrachtet ist sicherlich die Einzigartigkeit ihrer supranationalen Organisation. Die EU ist ihren Mitgliedsstaaten gegenüber vollkommen souverän und ihre Organe haben das Recht und die Pflicht sowie auch die Mittel ihre Entscheidungen in den Mitgliedsstaaten durchzusetzen.[23]

[...]


[1] Italien nahm wohl nur deshalb an der Konferenz teil, weil man auch Italien als vormals faschistischen Staat, der sich erst kurz vor dem Ende des Zweiten Weltkrieges auf die Seite der Alliierten geschlagen hatte, und sich nun innenpolitisch einer großen kommunistischen Gefahr ausgesetzt sah, mit an den Konferenztisch bringen wollte, um zu verhindern, dass es abermals zu einem Aufkommen eines extremistischen Regimes auf west-europäischen Boden kommen würde.

[2] Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland erfolgte im Jahre 1949 aus den Besatzungszonen der drei siegreichen West-Alliierten (USA, Großbritannien und Frankreich) heraus.

Da zur damaligen Zeit die vordringlich für einen wirtschaftlichen Wiederaufbau benötigten Rohstoffe zu einem nicht zu verachtenden Teil auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wiedergefunden wurden, war es zwingend nötig die Bundesrepublik Deutschland mit einzubinden. Des weiteren gilt gleiches wie auch für Italien noch um den Zusatz ergänzt, dass die BRD auch der Frontstaat gegenüber der kommunistischen Bedrohung im Osten war.

[3] Diese Vormachtstellung der USA war sowohl durch die beiden Weltkriege weiter gestärkt worden als dass sie nun nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges auch offen zu Tage trat, da man in West-Europa nicht mehr in der Lage war den eigenen Verbündeten ein genügendes Maß an Hilfe zukommen zu lassen, wie es etwa im Falle von Griechenland der Fall war, dass sich an die USA wandte um Hilfe gegen die kommunistischen Umsturzversuche zu erhalten. Die USA stimmten diesem Ersuchen mit der sog. „Truman-Doktrin“ zu.

Vgl. NATO: Recommendation for assistance to Greece and Turkey. http://www.nato.int/docu/speech/1947/s470312a_e.htm; 20. November 2007.

[4] Dies ist bis heute nur nicht nicht gelungen, sondern vielmehr haben die USA ihre Vormachtstellung noch weiter ausbauen können und heute sind sie die einzige verbliebene Großmacht.

[5] Später mehr zu der Begründung, warum auch die EU im Rahmen dieser Arbeit immer noch als „Wirtschaftsblock“ geführt wird.

[6] EGKS; EURATOM und EWG.

[7] Im Rahmen von Politik ist es immer sehr schwierig den Begriff „Vernunft“ zu benutzen, da immer jeder Akteur ein anderes Ziel verfolgt und man somit auch immer wieder vor einer Situation steht, in dem eine Aktion für Akteur A vollkommen vernünftig ist, während sie zur gleichen Zeit für Akteur B höchst irrational ist.

[8] Eine genauere Betrachtung wäre an dieser Stelle zwar durchaus wünschenswert ist aber in der Kürze dieser Arbeit nicht möglich.

[9] Im Rahmen der NAFTA handelt es sich hierbei um Mexiko und bei der EU geht es hierbei vor allem um solche Mitgliedsstaaten, die sehr große Summen aus den verschiedenen „Ausgleichsfonds“ der EU erhalten.

[10] Vgl. FN 9.

[11] Hier wurde nun der Begriff „Verfassung“ verwendet. In gleicher Weise hätte man auch von einem „Verfassungsvertrag“ oder einem ähnlichen Konstrukt sprechen können- egal wovon man aber in diesem Zusammenhang spricht: eine „Verfassung“ in ihrem originären Sinne wird es nicht geben, oder aber nur ohne Großbritannien.

Eine genauere Begründung kann hierzu im Rahmen dieser kurzen Arbeit wiederum nicht gegeben werden.

[12] Frei nach dem Motto: Willst du einen Starken verhindern, musst du viele Schwache schützen.

[13] Oftmals auch als „Montanunion“ bezeichnet.

[14] Vgl. Europa-online: Ablauf der Geltungsdauer des EGKS-Vertrages. http://europa.eu/ecsc/index_de.htm;

20. November 2007.

[15] Vgl. Official Journal of the European Communities: Consolidated Version of the Treaty establishing the European Community. http://europa.eu.int/eur-lex/lex/en/treaties/dat/12002E/pdf/12002E_EN.pdf; 20. November 2007.

[16] Vgl. Lawrence, R., Regionalism, Multilateralism, and Deeper Integration. Washington, D.C. 1996. S. 44ff.

[17] Vgl. Europa-online: Europäische Verträge. http://europa.eu/abc/treaties/index_de.htm; 20. November 2007.

[18] Vgl. Europa-online: Vertrag über die Europäische Union- Amtsblatt Nr. C191 vom 29. Juli 1992.

http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/dat/11992M/htm/11992M.html; 20. November 2007.

[19] Vgl. Hillenbrand, O., Die Wirtschafts- und Währungsunion. In: Weidenfeld, W. (Hrsg.), Die Europäische Union- politisches System und Politikbereiche. Bonn. 2004. S. 242-272.

[20] In Deutschland firmierte die heutige EU damals noch unter dem Namen EG (EG=Europäische Gemeinschaft).

[21] Vgl. Europa-online: VERTRAG VON AMSTERDAM ZUR ÄNDERUNG DES VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION, DER VERTRÄGE ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN SOWIE EINIGER DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDER RECHTSAKTE- Amtsblatt Nr. C 340 vom 10. November 1997. http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/dat/11997D/htm/11997D.html; 20. November 2007.

[22] Vgl. Däubler, W., Die Europäische Union als Wirtschafts- und Sozialgemeinschaft. In: Weidenfeld, W. (Hrsg.), Die Europäische Union- Politisches System und Politikbereiche. Bonn. 2004. S. 273-288.

[23] Vgl. Fischer, Th., The United States, the European Union and the “Globalization” of World Trade. Allies or Adversaries? Westport and London. 2000. S. 81ff.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Marktintegration und mehr - ein Verlgleich zwischen NAFTA und EU
Hochschule
Universität Siegen
Veranstaltung
Internationale Beziehungen der EU im multilateralen und bilateralen Sektor
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
23
Katalognummer
V85204
ISBN (eBook)
9783638006200
ISBN (Buch)
9783638913096
Dateigröße
502 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit befasst sich nicht nur mit den Schwierigkeiten bei der Schaffung eines Wirtschaftsraumes, sondern darüber hinaus auch mit integrativen Chancen einer solchen Konstruktion. Dabei geht die Arbeit noch einen Schritt weiter und stellt im Rahmen dessen auch einen Vergleich zwischen der Entwicklung der Integration in der EU und der NAFTA an und gibt einen kurzen Ausblick auf eine mögliche zukünftige Entwicklung.
Schlagworte
Marktintegration, Verlgleich, NAFTA, Internationale, Beziehungen, Sektor
Arbeit zitieren
BA Henning Wirtz (Autor:in), 2007, Marktintegration und mehr - ein Verlgleich zwischen NAFTA und EU, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/85204

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