Darstellung der Informationsfunktion und Gläubigerschutzfunktion des Jahresabschlusses nach US- GAAP mit Bezug auf das HGB


Seminararbeit, 2002

19 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Gliederung

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Begründung und Entstehung der amerikanischen Rechnungslegung US-GAAP
1.2 Aufbau und Vorschriften der US- GAAP (House of GAAP)
1.2.1 Komponenten des Jahresabschlusses nach US-GAAP
1.2.2 Komponenten des Jahresabschlusses nach HGB
1.3 Bilanzierungsdiskrepanzen in der interessenorientierten Bewertung

2. Darstellung der Informationspolitik und Gläubigerschutzfunktion Anhand des EK
2.1 Unterschiede der EK Bewertung in den Rechnungslegungssystemen
2.1.1 Veränderungsrechnung des Eigenkapitals
2.1.2 Dividenden.
2.1.3 Kapitalrücklage
2.1.4 Gewinnrücklagen

3. Fazit.

4. Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1 Begründung und Entstehung amerikanischen Rechnungslegung US-GAAP

Im Zuge der Weltwirtschaftskrise und des Börsenkraches 1929 wurde der steigende Bedarf an Rechnungslegungsvorschriften größer. In America wurden auf Bundesebene sieben Gesetzte zum Schutze des Wertpapierhandels für kleinere Kapitalgeber erlassen1, welche in Zukunft ähnliche Vorkommnisse verhindern sollten.

Ein wichtiger Bereich dabei war die Neuformulierung der Bilanzvorschriften2. Die anschließende Differenzierung zwischen dem Kontinentaleuropäischen und dem angloamerikanischen3 Bilanzierungsvorschriften wurden durch die unterschiedlichen Gesetzgebungen geprägt.

Da in Kontinentaleuropa4 ein stark kodifiziertes Recht (Code law) vorherrscht, welches sich auszeichnet durch langwierige Gesetzgebungsverfahren und geringe Flexibilität erkennt man die Anlehnung an die statische Bilanzlehre. Die statische Bilanzkonzeption stellt vorrangig auf die zeitpunktbezogene Ermittlung des Vermögens und der Schulden ab5, orientiert sich also an der Vergangenheit. Dem gegenüber steht das im angloamerikanischen Raum dominierende Gewohnheitsrecht (Common law), wonach die Rechtssprechung durch Gerichte die zentrale Rechtsquelle bildet. Ein Gericht ist demnach angehalten, dass es für eine richterliche Einzelfallentscheidung (case law) einen dem entsprechenden Präzedenzfall sucht6. Da diese Einzelfallentscheidungen verschiedene Interessengruppen berücksichtigt und somit die Anpassungsfähigkeit an geänderte Bedürfnisse gewährleistet. Folglich wird die dynamische Bilanztheorie der Forderung nach einer je nach konkretem Abbildungsziel periodengerechten Erfolgsermittlung des in einem bestimmten Zeitraum erwirtschafteten Gewinns gerecht7.

Im Jahr 1933 begann ein Dialog zwischen der NYSE und AICPA in folge der stetig steigenden betrügerischen Unternehmenszusammenbrüchen. Dieser Dialog endete schließlich in der Verabschiedung des Securities Act 1933 (SA) und Securities Exchange Act 1934 (SEA) und trug einen entscheidenden Teil zur Gründung der Securities and Exchange Commission (SEC) bei8.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Entwicklung der US-GAAP

SEC ist eine von der amerikanischen Regierung eingesetzte

Börsenaufsichtsbehörde, zur Kontrolle des fairen Wertpapierhandels mittels SEA und bei erstnotierten Wertpapieren regelt die SA die Informationspflicht9.

1.2 Aufbau und Vorschriften der US-GAAP ( House of GAAP)

Die verschiedenen Ebenen der GAAP lassen sich gemäß ihrer Bedeutung in eine hierarchische Ordnung bringen, die gemeinhin als House of GAAP bezeichnet wird und in Abbildung 2 dargestellt ist10.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: House of GAAP11

Die unterste Ebene des House of GAAP, ist für die Konformität des Jahresabschlusses am bedeutendsten. Lediglich bei der Verpflichtungsebene führt die Nichtbeachtung zu einer Verweigerung der qualified opinion des JA durch den Wirtschaftsprüfer12.

Bei strittigen Rechnungslegungsfragen sind zuerst die Prinzipien und Normen der Verpflichtungsebene zu beachten, die aus den FAS und den Interpretations des FASB sowie aus Verlautbarung der Vorläufer Organisation FASB bestehen. Können diese nicht zu einer Lösung des Problems beitragen, so wird auf die Veröffentlichung der nächst höheren Stufe, der Empfehlungsebene, verwiesen. Zu den Empfehlungen, die eine den verpflichtenden Vorschriften vergleichbare Wertigkeit besitzen, gehören die Industry Guides, die Statements of Position und die Accounting Interpretations des AICPA und die Technical Bulletins des FASB13.

Existieren zu einem Rechnungslegungsproblem weder verbindliche Regelungen noch Empfehlungen, so wird auf die in der Praxis vorherrschenden

Bilanzierungsregeln der jeweiligen Branche oder letztlich dann die oberste Stufe des House of GAAP zurückgegriffen14.

Aus dieser Vielzahl der Regelungsvorschriften und dem Wechseln der Gremien, in der Zeit von 1933 bis heute, ist eine teilweise Unübersichtlichkeit entstanden. So sind von den 51 von 1938 bis 1959 vom CAP herausgegebenen „Accounting Research Bulletins“ (ARB) noch vier Standarts ganz oder teilweise gültig15. Von den 1962 bis 1973 herausgegebenen 31 APB Opinions des Accounting Prinziples Board sind noch 21 in Kraft16. Seit 1973 werden vom FASB die Statements of Financial Accounting Standards (SFAS, oft auch FAS) herausgegeben.

Bisher (Stand 04/2002) sind 144 Standards erschienen17, von denen aber 31 inzwischen aufgehoben wurden. Diese 144 Standards werden nach Wolgang Ballwieser18 in einer anderen Grafik „Conceptual Framework“ in 6 Rechnungslegungsgrundsätze zusammengefasst, darauf soll hier aber nicht weiter eingegangen werden.

1.2.1 Komponenten des Jahresabschlusses nach US-GAAP

Basic Financial Basics

- income statement
- cash flow statement
- balance sheet
- notes
- statement of owners equity

(GuV-Rechnung)

(Kapitalfluss- (Cash Flow-)Rechnung), (Bilanz)

(Anhang) (Entwicklung des EK)

1.2.2 Komponenten des Jahresabschlusses nach HGB

- Bilanz
- GuV-Rechnung
- Anhang
- Lagebericht

1.3 Bilanzierungsdiskrepanzen in der interessenorientierten Bewertung

Die Aufgabe des Jahresabschlusses besteht in der Ermittlung eines ausschüttbaren Betrages und der Information der an dem Unternehmen interessierten Gruppen. Der Gläubigerschutzfunktion und der Informationsfunktion des Jahresabschlusses liegen dabei sich grundsätzlich widersprechende Ziele zugrunde. Der Pluralismus der Jahresabschlusszwecke besteht auf der einen Seite in der vorsichtigen Ermittlung des ausschüttbaren Betrags, auf der anderen Seite in der umfassenden, objektiven und zeitnahen Information der Adressaten des Jahresabschlusses. Das Interesse der Gläubiger besteht also in der Überwachung der künftigen Zahlungsfähigkeit und des Schuldendeckungspotentials der Gesellschaft, um die Sicherheit des an sie zu leistenden Zahlungsstromes abschätzen zu können.19 Aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung der Gesellschaft für die Verbindlichkeiten, ist es zwingend notwendig alle aktuellen und potentiellen Gläubigergruppen über die Entwicklung des Kapitals zu unterrichten.20 Die Anteilseigner einer Gesellschaft benötigen Informationen über die künftige Entwicklung der Breite, Sicherheit und zeitlichen Struktur des Zahlungsstromes.21 Vor allem das kurzfristige Ausschüttungsinteresse ist hier von Bedeutung und ein Grund für den Streit im Schrifttum über das Verhältnis der beiden Funktionen.

In Bezug auf diese spielt die Generalnorm im § 264 Abs. 2 Satz1 eine übergeordnete Rolle.

[...]


1 Vgl. Glormann, Bilanzrating von US- GAAP Abschlüssen( 2001) S.14

2 Vgl. Dangel, Hofstetter, Otto, Analyse von Jahresabschlüssen nach US-GAAP und IAS (2001) S.12

3 umfasst USA, Dänemark, Kanada, Australien, GB und Staaten des Commonwealth

4 umfasst Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Belgien, Schweden und Japan

5 Vgl. Das Konzept einer Kapitalmarktorientierten Rechnungslegung (Schmidt, 2000) S.65

6 Vgl. Bilanzrating von US- GAAP Abschlüssen(F. Glormann, 2001) S.11

7 Vgl. Das Konzept einer Kapitalmarktorientierten Rechnungslegung (Schmidt, 2000) S.56

8 Vlg. Internationales Rechnungswesen (Müller, 2001) S.43

9 Vlg. KPMG, Rechnungslegung nach US-amerikanischen Grundsätzen, a.a.O.,S.4f

10 Vgl. Keitz Immaterielle Güter in der internationalen Rechnungslegung S.101; KPMG, Rechnungslegung nach USamerikanischen Grundsätzen, S.3; Meyer/Spreiter, Die Rechnungslegung in den USA, S.516

11 Vgl. Bilanzrating von US- GAAP Abschlüssen(F. Glormann, 2001) S.29

12 Vgl. Bilanzrating von US- GAAP Abschlüssen(F. Glormann, 2001) S.29

13 Vgl. KPMG, Rechnungslegung nach US-amerikanischen Grundsätzen, S.3

14 Vgl. Bilanzrating von US- GAAP Abschlüssen(F. Glormann, 2001) S.30

15 Vgl. Selchert/ Erhardt, Internationale Rechnungslegung (1998, S. 292 ff.)

16 Vgl. Ebenda, S 294 ff.

17 Vgl. FASB, FASB Statements of Standards, im Internet

(http://www.rutgers.edu/accounting/raw/fasb/public/index.html am 10.04.2002

18 Hrsg. Ballwieser US-Amerikanische Rechnungslegung 1996

19 Vgl. C. Ballwießer „Die handelsrechtliche Konzernrechnungslegung als Informationsinstrument“ 1996, S. 57

20 Vgl. C. Ballwießer „Die handelsrechtliche Konzernrechnungslegung als Informationsinstrument“ 1996, S. 57

21 Vgl. ebenda S. 55

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Darstellung der Informationsfunktion und Gläubigerschutzfunktion des Jahresabschlusses nach US- GAAP mit Bezug auf das HGB
Hochschule
Fachhochschule Stralsund  (Wirtschaftwissenschaften)
Note
2
Autoren
Jahr
2002
Seiten
19
Katalognummer
V4771
ISBN (eBook)
9783638129190
ISBN (Buch)
9783638901260
Dateigröße
522 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Darstellung, Informationsfunktion, Gläubigerschutzfunktion, Jahresabschlusses, GAAP, Bezug
Arbeit zitieren
Kai Roddeck (Autor:in)Christoph Guiard (Autor:in)Frank Engel (Autor:in), 2002, Darstellung der Informationsfunktion und Gläubigerschutzfunktion des Jahresabschlusses nach US- GAAP mit Bezug auf das HGB, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/4771

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