Reform des Wohlfahrtsstaates - Aktivierende Sozialhilfe als Konzept der deutschen Beschäftigungspolitik


Diplomarbeit, 2006

124 Seiten, Note: 1.7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einführung

2. Instrumente der Beschäftigungspolitik
2.1. Arbeitslosengeld
2.2. Sozialhilfe
2.3. workfare
2.4. Lohnsubventionen
2.4.1. Lohnsubventionen an Arbeitgeber
2.4.2. Lohnbezogene Transfers an Arbeitnehmer
2.4.2.1. negative Einkommenssteuer
2.4.2.2. negative Grenzsteuersätze
2.5. Mindestlöhne

3. Zur Reform des deutschen Wohlfahrtsstaates
3.1. Der Reformbedarf des deutschen Wohlfahrtsstaates
3.2. Aktivierende Sozialhilfe – ein Reformvorschlag des Ifo-Instituts
3.2.1. Die Kernelemente des Vorschlags
3.2.2. Rechtfertigung von Lohnsubventionen
3.2.3. Ausgestaltung des Kombilohnelements
3.2.4. Kommunale Beschäftigungsmöglichkeiten
3.2.5. Effekte auf Löhne, Beschäftigung und Verteilung
3.2.6. Fiskalische Kosten

4. Diskussion
4.1. Einordnung der ‚aktivierenden Sozialhilfe’ in die Literatur
4.1.1. Empirische Bewertung der vorgeschlagenen Instrumente
4.1.2. Kritik an der ‚aktivierenden Sozialhilfe’
4.1.3. Ein Blick in die USA
4.2. Arbeit für jeden! – Eine ökonomisch zu kurze Sichtweise?
4.2.1. Wem hilft workfare?..76 4.2.2. Der gesellschaftliche Nutzen niedriger Grenzsteuersätze

5. Schlussfolgerungen

Literaturverzeichnis

Anhang
Abbildungen
Tabellen
Mathematischer Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1:

Nutzenoptimales Arbeitsangebot bei Existenz einer ALV im Vergleich .6

Abb. 2:

Optimale Armutsbekämpfung mit workfare

Abb. 3:

Lohnsubventionen bei vollständig elastischem Arbeitsangebot

Abb. 4:

Lohnsubventionen bei nicht vollständig elastischem Arbeitsangebot

Abb. 5:

Einfaches Zahlenbeispiel für die Wirkung einer Negativen Einkommenssteuer

Abb. 6:

Kombination von Einkommen und Freizeit im mikroökonomischen Modell bei Einführung einer negativen Einkommensteuer

Abb. 7:

U.S. Earned Income Tax Credit für verschiedene Haushaltstypen im Jahr 2000

Abb. 8:

Das deutsche Steuer-Transfer-System für Arbeitnehmer in Euro pro Monat

Abb. 9:

Aktivierende Sozialhilfe und ALG II: Ehepaar mit zwei Kindern

Abb. 10:

Verteilungseffekte der Lohnsenkung für bereits im

Niedriglohnsektor Beschäftigte

Tabellenverzeichnis

Tab. 1:

Ungenutztes Arbeitskräftepotenzial für eine Beschäftigung im Niedriglohnsektor deutschen Arbeitsmarktes (2005)

Tab. 2:

Fiskalische Effekte der Reform im Vergleich zu ‚Hartz IV’ (2005)

Tab. 3:

Fiskalische Effekte der Reform im Vergleich zu ‚Hartz IV’

(mittel- und langfristig)

Tab. 4:

Anreizwirkungen für zusätzliches Arbeitsangebot durch den EITC

Tab. 5:

Optimum under Partial Information

Tab 6:

Bunching under Partial Information

1. Ein führung

In der Kritik stehen die Sozialtransfers an Arbeitslose, insbesondere das Arbeitslosengeld II, weil sie zum einen zu hoch sind und damit implizite Mindestlöhne darstellen, die bei geringer Produktivität nicht erreicht werden können. Zum anderen verhindern hohe Transferentzugsraten eine lohnende Arbeitsaufnahme bei niedrigen Löhnen.

Der Beitrag des Ifo-Instituts zur Reform des deutschen Wohlfahrtsstaates liefert ein umfassendes Konzept, welches mit seinen Wirkungen hauptsächlich gering qualifizierte Arbeitslose treffen soll. Durch die Modifikation der Hinzuverdienstmöglichkeiten für ALG II-Empfänger, verbunden mit einer deutlichen Absenkung der Regelleistungen, soll eine konsequente Aktivierung der erwerbsfähigen Arbeitslosen vorangetrieben werden. Mit einer Absenkung des Lohnniveaus und dem zusätzlichen Arbeitsangebot soll der deutsche Niedriglohnsektor belebt werden. Um bisher arbeitlose Erwerbsfähige durch Aufnahme einer regulären Beschäftigung besser zu stellen, werden Arbeitsverpflichtungen nach dem ‚welfare to work’-Prinzip der USA eingeführt, bei deren Nichtannahme Sozialtransfers drastisch gekürzt werden. Um die Aufnahme einer niedrig bezahlten Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt zu fördern, wird eine Lohnsteuergutschrift nach Art des EITC konstruiert.

Dieser Reformvorschlag trägt vor allem der Tatsache Rechnung, dass bisherige partiell angelegte Reformen keinen oder kaum einen Beschäftigungseffekt erzielt haben, sodass in der Literatur eine ‚Reform aus einem Guss’ gefordert wird. Mit der ‚aktivierenden Sozialhilfe’ wurde vor diesem Hintergrund ein umfassendes Konzept entwickelt, das die Wirkung der einzelnen Instrumente der Beschäftigungspolitik harmonisiert.

Um zu einer umfassenden Würdigung des Reformvorschlags zu gelangen, werden in Kapitel 2 die wichtigsten Instrumente der Beschäftigungspolitik vorgestellt und hinsichtlich der Wirkung auf Arbeitsangebot und –nachfrage analysiert. Vertraut mit den partiellen Wirkungsweisen, werden in Kapitel 3 zuerst die Ausgestaltung des deutschen Wohlfahrtsstaates und der sich daraus begründende Reformbedarf dargestellt und begründet. Dem folgend wird der Ifo-Vorschlag zur ‚aktivierenden Sozialhilfe’ detailliert vorgestellt. In einem abschließenden Diskussionskapitel werden die einzelnen Instrumente, die der Vorschlag enthält mit empirischen Ergebnissen konfrontiert. Zudem wird die geübte Kritik am Konzept der ‚aktivierenden Sozialhilfe’, die in der Literatur zu finden ist, wiedergegeben. Den Blick insbesondere auf gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge

gerichtet, wird die Frage gestellt, wen die Auswirkungen des zusätzlichen Arbeitsangebots der gering Qualifizierten auf den Arbeitsmarkt besonders treffen und ob es überhaupt mit gesamtgesellschaftlicher Effizienz einhergeht, gering Qualifizierte konsequent zur Aufnahme einer Beschäftigung zu bewegen.

2. Instrumente der Beschäftigungspolitik

In diesem Kapitel sollen die wichtigsten Instrumente der Beschäftigungspolitik in Grundzügen theoretisch dargestellt werden. Zum einen werden modelltheoretisch partielle Wirkungen auf Arbeitsangebot und –nachfrage analysiert, zum anderen Begriffe eingeführt, deren grundsätzliche Bedeutungen im Kontext dieser Arbeit erklärungsbedürftig sind.

Die Ausführungen zum Arbeitslosengeld wirken dabei insgesamt eher ergänzend. Im Vorschlag der ‚aktivierenden Sozialhilfe’ wird auf die Ausgestaltung der Arbeitslosenversicherung nicht explizit eingegangen. Allerdings komplettiert dieses Instrument die Analyse der Handlungsmöglichkeiten der Beschäftigungspolitik. So sollten die analysierten Wirkungsweisen bei einer umfassenden Reform des Wohlfahrtsstaates durchaus Beachtung finden.

2.1. Arbeitslosengeld

Mit der Orientierung der zeitlich begrenzten Auszahlung des Arbeitslosengeldes (ALG) an einem vorherigen Lohnniveau werden ganz bestimmte Absichten verknüpft, die allerdings auch problematisch sein können, insbesondere im Bezug auf die Dauer der Ersatzzahlungen. Hier soll nun das Arbeitslosengeld, charakterisiert durch Orientierung am vormals erreichtem Lohnniveau und zeitlicher Begrenzung der Auszahlungen, analysiert werden. Dass die Auszahlungen dabei an bestimmte Empfangskriterien geknüpft sind, soll hier außer Acht gelassen werden. Zunächst ist anzumerken, dass die ALV ihrer Ausgestaltung nach keine Versicherung im engeren Sinne ist. Die markttypische Unterteilung in Risikogruppen und die daraus resultierende, individuelle Beitragshöhe sind bei der nach dem Solidaritätsprinzip gestalteten Arbeitslosenversicherung (ALV) nicht zu finden. Eine Loskopplung der Beitragshöhe vom risikospezifischen Verhalten fördert indes ‘Moral-Hazard-Verhalten’. ‘Moral-Hazard-Verhalten’ sind “Versuche sich Vorteile zu Lasten der Versicherungsgemeinschaft zu verschaffen, z.B. Arbeitslosigkeit bewusst herbei führen oder die Dauer der Arbeitslosigkeit unnötig ausdehnen.”[1] Dabei ist sicherlich eine Korrelation zwischen der Höhe des Einkommens und der Höhe der Ersatzleistungen im Bezug auf ’Moral-Hazard-Verhalten’ zu sehen. “Je höher das Leistungsniveau und je geringer die Einkommenseinbuße im Falle der Arbeitslosigkeit, umso größer ist der Anreiz, die Versicherungsleistung in Anspruch zu nehmen (…)”[2]. Daraus ergeben sich Zusammenhänge zwischen Leistungsniveau - also der Höhe und Dauer der Ersatzzahlungen - und dem Arbeitsangebotsverhalten, welche in den nachstehenden Modellen noch genau beschrieben werden.

Sollte ein optimal funktionierender Arbeitsmarkt Übergangsphasen der Arbeitslosigkeit vermeiden? Zur Beantwortung dieser Frage muss beachtet werden, dass solche Übergangsphasen dem Strukturwandel des Arbeitsmarktes zuträglich sind. Ein fortlaufender Strukturwandel vom primären über den sekundären hin zum tertiären Sektor ist über die vergangenen Jahrzehnte in allen größeren Volkswirtschaften zu beobachten. Anhand der Abb. A des Anhangs lässt sich der Strukturwandel in Deutschland vom primären Sektor zum tertiären Sektor zwischen 1882 und 2001 nachvollziehen. Während 1970 noch fast die Hälfte der Beschäftigten in der Industrie arbeitete, so sind es 2001 nur noch 32,4%. Mit 65% ist das Gros der Arbeitnehmer im Dienstleistungssektor beschäftigt. Mit einem solchen Strukturwandel gehen auch Veränderungen in den Qualifikationsansprüchen einher. Eine Lohnersatzzahlung im Falle der Erwerbslosigkeit kann solche Umstrukturierungsprozesse vorantreiben, können doch so Fortbildung und Umschulungen unterstützt werden. Allerdings spielt auch hier die Höhe des Leistungsniveaus der Ersatzzahlungen eine wichtige Rolle. Innerhalb des Strukturwandels und den damit verbundenen Arbeitsplatzwechseln kann das Lohniveau aufgrund anderer, höherer Qualifikationsansprüche oft nicht gehalten werden. Die Konkurrenz der niedrig Qualifizierten nimmt zu. Somit stehen die Ersatzzahlungen oft in direkter Konkurrenz zu Lohnofferten des Arbeitsmarktes. Es ist ersichtlich, das hier ein hohes Leistungsniveau nicht nur Erwerbslosigkeit - vor allem in der Dauer - fördert, sondern auch dem Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt hinderlich ist. Ein notwendiger Strukturwandel wird somit verzögert und erschwert. “Fast alle staatlichen Instrumente - auch im Rahmen der ALV - sind darauf ausgerichtet, den Arbeitnehmern Einkommenseinbußen, einen Arbeitsplatzwechsel oder Wohnortwechsel zu ersparen. Die Marktsignale in Richtung der Strukturänderung und Mobilität werden teilweise außer Kraft gesetzt.”[3]

Hinzu besteht die Möglichkeit, dass mit anhaltender Dauer der Ersatzzahlungen sich der Arbeitslose an das Leistungsniveau gewöhnt und er deshalb seine Suchaktivitäten reduziert.[4] Außerdem schwindet mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit das branchen- bzw. berufsspezifische Humankapital, was einen Konflikt zwischen Anspruchslohn und offerierten Lohn schürt. Solche Gewöhnungsprozesse erschweren eine engagierte staatliche Arbeitsvermittlung. Auch hier ist ein hohes Leistungsniveau einer schnellen Neuanstellung eines Arbeitslosen eher hinderlich. Die Ausgestaltung einer ALV sollte also immer die angeführten Aspekte berücksichtigen. “Es geht neben der gewünschten und ökonomisch sinnvollen versicherungstechnischen Verlagerungen von Erwerbseinkommen in Phasen der Arbeitslosigkeit in Form temporären Lohnersatzes vor allem mehr und mehr darum, dass die konkrete Ausgestaltung der Versicherung nicht die elementaren Anpassungsmechanismen behindert, sondern die erforderlichen Prozesse eher provozieren und fördern sollte.”[5]

Zur Erklärung von Arbeitslosigkeit gibt es eine Reihe von Theorien. Im Folgenden soll die Bedeutung der ALV mit ihrem Einfluss auf die Dauer der Arbeitslosigkeit, i.e.S. des Verbleibes und des Zuganges mit Hilfe der klassischen Theorie und der Suchtheorie dargestellt werden. Ausgangspunkt des Modells der klassischen Theorie ist die Suche nach der nutzenmaximierenden Arbeitsangebotsentscheidung von Individuen im Arbeitsmarkt. Individuen entscheiden bei abnehmendem Grenznutzen von Arbeitseinkommen und arbeitsfreier Zeit über ein optimales Arbeitsangebot innerhalb der Budgetrestriktion. Die folgende formale Darstellung basiert auf Franz.[6] Diese setzt sich aus der maximal verfügbaren Freizeit (pro Zeiteinheit) und dem maximal erzielbaren Lohn (pro Zeiteinheit) zusammen, wobei T die verfügbare Zeit für Arbeitzeit H und Freizeit F ist.

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] (2.1)

Das mit dem Lohnsatz bewertete Arbeitsangebot und das sonstige Vermögen V stehen dem Individuum für das mit Preisen P bewertete Konsumbündel x bei Abstinenz von Kreditaufnahme zur Verfügung. Die ALV steht im präsentierten Fall für das sonstige Vermögen, da bei einem Arbeitsangebot von Null und maximaler Freizeit noch Spielraum für Konsum ist. Die Budgetgerade wird also durch die ALV flacher. Die Isoquante verläuft konvex zum Ursprung und markiert im Tangentialpunkt mit der Budgetgerade das nutzenmaximale Arbeitsangebot. „Die Arbeitslosenunterstützung bedeutet in diesem Modell eine Subventionierung von Freizeit, d.h. sie führt bei gegebenem Marktlohn zu einer Lockerung der Budgetrestriktion und damit zu einer Reduktion des Arbeitsangebots.“[7] Das maximal erreichbare Nutzenniveau ist ceteris paribus höher bei Existenz von ALV.

Abb. 1: Nutzenoptimales Arbeitsangebot bei Existenz einer ALV im Vergleich

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Schäfer, 2003, S.8.

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] U[x, (T – H); R, µ]. (2.2)

In der individuellen Nutzenfunktion beschreibt R Charakteristika wie Alter und Geschlecht des Individuums, während µ andere nicht beobachtbare Präferenzen einschließt. Bei starker Präferenz für Freizeit verläuft die Isoquante sehr steil. Im Extremfall kann dies im Nutzenmaximum zu einem Arbeitsangebot von Null und maximalem Einkommen in Höhe der ALV führen.

In einem einfachen komparativ-statischen Modell (Abb. B des Anhangs) führt ein geringes Arbeitsangebot bei gleichem Lohn zu einer Linksverschiebung der Arbeitsangebotskurve und somit zu einem höheren Gleichgewichtslohn. Insgesamt ergibt sich ein höherer Gleichgewichtslohn und niedrigere Beschäftigung, wobei der Rückgang freiwilliger Natur ist. Modelltheoretisch erfolgt eine Erhöhung der Arbeitslosigkeit, wenn z.B. die Beiträge der ALV zumindest teilweise durch Arbeitgeber getragen werden und sich so zusätzlich zum Angebotseffekt ein überkompensierender Nachfrageeffekt ergibt. Arbeitslosigkeit ist die Differenz der Menge der angebotenen Arbeit zum herrschenden Lohnsatz und der entsprechend nachgefragten Menge Arbeit. Eine solche Differenz entsteht bei Existenz eines exogenen Lohnsatzes, der höher als der Gleichgewichtslohn ist. In Abb. B des Anhangs wird eine Situation dargestellt, in der der exogene Lohnsatz über dem gleichgewichtigen Lohn liegt. Denkbar ist ein solcher exogener Lohnsatz z.B. durch Einflussnahme der Tarifpolitik.

Das statische Modell kann allerdings a priori keine eindeutige Aussage über den Effekt der ALV auf die Arbeitslosigkeit geben, da die optimale Arbeitsangebotsentscheidung von den Präferenzen abhängt und das Vorzeichen des Effektes bestimmt. Zudem ist das Ausmaß der Reaktion der Arbeitsnachfrage bei Existenz einer ALV mit Arbeitgeberbeteiligung unklar. Wirkende Kräfte können jedoch anhand des klassischen Modells identifiziert werden, Richtung und Gesamteffekt bleiben fragwürdig.[8]

Während beim klassischen Ansatz von vollkommener Information aller Marktteilnehmer ausgegangen wird, hat das Modell der Suchtheorie die deutlich realistischere Situation der unvollkommenen Information zur Annahme. Somit verursacht die Arbeitssuche Kosten, die es modelltheoretisch zu berücksichtigen gilt. Bei der Darstellung der Suchtheorie steht der arbeitslose Sucher deshalb im Mittelpunkt, da die Analyse von Suchprozessen das Ziel hat, herauszufinden wie lange eine optimale Suche unter Effizienzgesichtspunkten dauern sollte. Franz konstruiert dazu eine Situation, in der dem Arbeitssuchenden in jeder Zeiteinheit ein Lohnangebot angetragen wird und dem Arbeitsuchenden die Dichtefunktion der Lohnangebote bekannt ist. Allerdings weiß er nicht, welche Firma welchen Lohn anbietet. Der Einfachheit halber seien in diesem Modell die angebotenen Stellen lediglich durch den Lohn charakterisiert. Nicht-pekuniäre Effekte des Arbeitsplatzes sollen vernachlässigt werden. Nun hat der Arbeitssuchende in jeder Zeiteinheit darüber zu entscheiden, ob er den offerierten Lohn annimmt oder nicht. Die folgende Notation ist abermals entnommen aus Franz[9]. Zunächst sei mit (2.3) die Wahrscheinlichkeit bestimmt, dass der Arbeitssuchende eine Lohnofferte annimmt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Variable z steht für individuelle Charakteristika des Suchenden, wie Schul- und Berufsausbildung. w steht für den mit dem Arbeitsplatz verbundenen Lohnsatz. Mit einem höheren w ist auch eine höhere Zahl der Bewerber anzunehmen. Somit ist q(z,w) die Wahrscheinlichkeit, das der Sucher eine Lohnofferte erhält. Multipliziert mit f(w) ist das wiederum die Wahrscheinlichkeit für ein bestimmtes Lohnangebot. Da in dem Integral ausschließlich ein Lohn über[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten], also dem Reservationslohn, berücksichtigt wird, kann der im nächsten Suchschritt erwartete Lohnsatz mit (2.4) dargestellt werden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der individuelle Reservationslohn spielt offenbar eine zentrale Rolle bei der Entscheidung über die Annahme eines Lohnangebots. Formal bestimmt werden kann er, indem im Optimum “der Gegenwartswert des Ertrages der Annahme der Lohnofferte und der einer weiteren Suche übereinstimmen.”[10] [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] muss also für t Zeitperioden aufaddiert und abdiskontiert werden um den Gegenwartswert einer Lohnofferte in Höhe von [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] zu erhalten:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In (2.6) wird der Gegenwartswert zukünftiger Suchschritte für t=1 bis[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Zeiteinheiten aufaddiert und abdiskontiert. Dieser bestimmt sich durch den Erhalt von Arbeitslosenunterstützung in der Höhe u für t=0 bis n-1, also der Vorperiode der Annahme einer Lohnofferte, abzüglich fixer Suchkosten c pro Zeiteinheit plus den Gegenwartswert aller zukünftig erwarteten Einkommen (Herleitung im Mathematischen Anhang):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das Optimum ergibt sich nun durch Gleichsetzen von (2.5) und (2.6). Die Auflösung nach [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] ergibt dann:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Mit [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] aus (2.7) ergibt sich ein Mindestanspruch des Arbeitssuchenden. Es ist ersichtlich, dass mit höherer Arbeitslosenunterstützung u der Anspruchslohn steigt, da entgangenes Einkommen durch ein höheres u kompensiert wird. Zwar beeinflussen die individuellen Erwartungen und der Diskontfaktor ebenfalls den Reservationslohn, allerdings soll an dieser Stelle die Wirkung der Arbeitslosenunterstützung analysiert werden. Kritisch müssen dabei die Grundannahmen des Modells gesehen werden, da der Arbeitssuchende annahmegemäß Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung hat und ihm jede Periode ein Arbeitsplatz angeboten wird. Weiter kann ein niedriger Reservationslohn durch tariflich vereinbarte Löhne trotzdem erfolglos sein, da solche als nicht unterschreitbare Mindestlöhne wirken.

Die Wirkung der Arbeitslosenunterstützung in der Praxis sieht Franz als nicht eindeutig an. Denn ist der Arbeitssuchende nicht anspruchsberechtigt, “so kann gezeigt werden, dass eine negative Beziehung zwischen diesen Variablen (Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenunterstützung, Anm. d. Verf.) bestehen kann, weil es für Arbeitslose lohnend sein kann, möglichst schnell Arbeit aufzunehmen um die Arbeitslosenunterstützung dann später in Anspruch nehmen zu können. Somit ist bereits in der theoretischen Analyse die behauptete Kausalität nicht eindeutig.”[11] Dieser Effekt dürfte aber keinesfalls kompensierend wirken.

Eine Reduzierung der Sucharbeitslosigkeit auf Null ist aber sicherlich auch keine ökonomisch wünschenswerte Lösung. Eine gewisse Übergangsphase ist durchaus von Vorteil. Zum einen, wie erwähnt, zur Unterstützung des Strukturwandels, aber auch um einen im Sinne des ‚Matching’ bestmöglichen Arbeitsplatz zu finden. Das Arbeitsangebot eines Individuums wird durch die Entscheidungen im Suchprozess bestimmt. Die Intensität und Dauer der Suche nach einem adäquaten Job beeinflusst die Reihenfolge und Anzahl der Firmen, die kontaktiert werden und daher sowohl die monetären wie zeitlichen Suchkosten. Die Analyse der Suchprozesse und der optimalen Suchdauer folgt dabei dem Ziel der Erklärung von friktioneller Arbeitslosigkeit. Es kann gezeigt werden, dass ein bestimmtes Maß an Sucharbeitslosigkeit effizient sein kann. Wird ein Arbeitsvertrag geschlossen, so wird dies als positives ‚Match’ gesehen. Die Qualität des ‚Matches’ hat hohen Einfluss auf die Beschäftigung, denn ein perfektes ‚Match’ führt zu geringen Entlassungsquoten[12]. Ein dem Humankapital und der Produktivität entsprechender Lohn führt zu einem dauerhaften Arbeitsverhältnis und größtmöglicher Effizienz. Der Vorgang ist jedoch nicht immer reibungslos. Unvollständige Information, Qualifikation, zu hohe Anspruchslöhne und mangelnde Mobilität führen zu Missmatch-Arbeitslosigkeit, die

sowohl eine strukturelle wie friktionelle Komponente beinhaltet.[13] So kann es „in einer Welt mit unvollkommener Information als ineffiziente Ressourcenallokation angesehen werden.“[14], wenn Arbeitssuchende Stellen annehmen, die unterhalb ihres Qualifikationsniveaus liegen.

Abschließend lässt sich sagen, dass „je länger die Lohnersatzleistungen im Einzelfall gezahlt werden, je höher diese Leistungen ausfallen (…), desto höher ist ceteris paribus das gleichgewichtige Niveau der Arbeitslosigkeit, insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit in einer Volkswirtschaft.“[15] Dass im Bezug auf Langzeitarbeitslosigkeit andere Instrumente in ihren Wirkungen eine wichtigere Rolle spielen, wird in folgenden Ausführungen dargelegt. Im Rahmen der ALV ging es vor allem darum zu zeigen, dass ALV-Zahlungen die Suchdauer positiv beeinflusst und das Arbeitsangebot zurückschraubt und somit auch die Existenz von Arbeitslosigkeit bei offenen Stellen erklärt. Entscheidenden Einfluss auf die Arbeitslosigkeit hat also nicht unbedingt die Höhe, sondern vor allem die Dauer der ALV-Zahlungen, was im Einklang mit dem Ergebnis der Suchtheorie steht. Nämlich, dass durch die Existenz einer ALV der Anspruchslohn der Arbeitnehmer steigt, was mit einem längeren Verbleib in Arbeitslosigkeit einhergeht.

2.2. Sozialhilfe

Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld ist die Sozialhilfe eine Leistung vom Staat, deren Umfang nicht an ein vorheriges Lohnniveau gekoppelt ist, sondern in einer bestimmten Höhe - meist in Abhängigkeit des Familien- und Bedürftigkeitsstatus - ausgezahlt wird. „Dieses letzte Netz sozialer Sicherung soll Personen ohne ausreichendes eigenes Einkommen und Vermögen vor dem wirtschaftlichen Fall ins Bodenlose bewahren und ihnen ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen.“[16] Sofern Bedürftigkeit besteht, wird die Sozialhilfe ohne zeitliche Begrenzung gewährt. I.d.R. ist die Sozialhilfe eine Geldleistung; sie kann allerdings auch in Form von Sachleistungen ausgezahlt werden. Dabei ist zum Beispiel an die ‚foodstamps’ des amerikanischen Wohlfahrtsystems zu denken. Hier soll es aber nicht um eine konkrete Ausgestaltung eines Wohlfahrtsystems gehen, sondern um grundsätzliche Charakteristika der Sozialhilfe und deren Wirkung auf Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage. Die Sozialhilfe ist im Wohlfahrtsstaat installiert, um Bedürftigen eine Grundsicherung in Höhe eines soziokulturellen Existenzminimums zu gewähren. Im Gegensatz zum physischen Existenzminimum, welches erreicht ist, wenn Grundbedürfnisse wie Ernährung, Kleidung und Unterkunft befriedigt sind und so physisches Überleben möglich ist, definiert sich ein soziokulturelles Existenzminimum über einen gewissen Prozentsatz vom Durchschnittseinkommen, welches ausreichen soll, „um ein Leben zu führen, das in der Gesellschaft als menschenwürdig angesehen wird.“[17] Nun ist die Sozialhilfe nichts anders als eine Einkommensumverteilung von hohen zu niedrigen Einkommen. Dass es Auswirkungen auf die Wirtschaftsakteure hat, wenn ihnen mehr Einkommen genommen wird je mehr sie verdienen oder sie Einkommen generieren, ohne etwas dafür tun zu müssen ist offensichtlich. Allerdings lässt sich Umverteilung mit Gerechtigkeitsansprüchen einer Gesellschaft rechtfertigen. Nun ist Gerechtigkeit im Rahmen der Ökonomie ein sehr schwer zu implementierender Begriff. Es soll hier aber anerkannt werden, dass Umverteilung zu Gunsten derer die hilfebedürftig sind, wünschenswert ist. Gesamtwirtschaftliche Effizienz und Gerechtigkeit scheinen also unvereinbare Ziele darzustellen. Darum soll versucht werden, Umverteilung so effizient wie möglich zu gestalten.

In seinem Buch „Equality and Efficiency: The Big Tradeoff“[18] vergleicht Okun die Umverteilung, mit ihrem unvermeidbaren Zielkonflikt zwischen Effizienz und Gerechtigkeit, mit einem ‚leaky bucket’. So „schlägt sich jeder Euro, der von einem reicheren zu einem ärmeren Individuum transferiert wird, in einem Einkommenszuwachs beim Empfänger nieder, der definitiv kleiner ist als dieser eine Euro.“[19] Dieser Verlust bei der Umverteilung begründet dessen Effizienzeinbuße. Okun nennt vier Hauptgründe für den ‚leaky Bucket’:

- administrative Kosten der Umverteilung
- induzierte Veränderungen des individuellen Arbeitseinsatzes
- induzierte Änderungen im Spar- und Investitionsverhalten und
- Einstellungsänderung in der Gesellschaft aufgrund der Umverteilungsaktivitäten.

Diese vier Punkte stehen einer effizienten, verlustfreien Verwendung der vorhandenen Ressourcen entgegen. Bei den administrativen Kosten ist vor allem an die Prüfung der Bedürftigkeit durch die Behörden und letztlich die Transferabwicklung selbst zu denken.

Die staatliche Umverteilung geht mit einer individuellen Veränderung des Arbeitseinsatzes einher, sowohl der des Steuerzahlers, wie auch der des Transferempfängers. „Potenzielle Steuerzahler werden bei höheren Steuersätzen ihren Arbeitseinsatz eher einschränken, so der Substitutionseffekt den Einkommenseffekt überwiegt.“[20] Und dies ist mit steigender Grenzbelastung des Einkommens auch zunehmend der Fall. Das Arbeitsangebotsverhalten der Transferempfänger korreliert negativ mit der Höhe der Transferzahlungen, denn „Der Bezug staatlicher Transfers etwa im Falle von Arbeitslosigkeit und/oder Armut kann die Investition in marktverwertbares Humankapital, die Arbeitsbereitschaft oder die Bemühungen zur Selbsthilfe negativ beeinflussen.“[21] Hier ist es also Aufgabe des Staates bei der Ausgestaltung eines effizienten Steuer-Transfer-Systems Arbeitsanreize für Transferempfänger zu schaffen. Welche Instrumente dazu in Frage kommen, wird im Laufe dieses Kapitels noch geklärt.

Eine Änderung im Spar- und Investitionsverhalten rührt von der geschmälerten Rendite durch die steuerliche Abgabenlast. Ein hohes Maß an Umverteilung wirkt so wachstumshemmend; Arbeits- und Kapitalproduktivität wird gesenkt.

Der letzte der vier Hauptgründe für einen Effizienzverlust bei Umverteilung ist zwar schlecht greifbar und quantifizierbar, allerdings langfristig wohl einer der wichtigsten Gründe, warum Umverteilung auf lange Sicht schädigend für eine gesamte Volkswirtschaft ist. ‚Einstellungsänderung in der Gesellschaft aufgrund der Umverteilungsaktivitäten’ meint eine Gewöhnung an die staatliche Fürsorge und induziert eine mangelnde Eigeninitiative, nachlassende Motivation in das eigene Humankapital durch Aus- und Weiterbildung zu investieren und ein grundsätzliches ‚Schauen auf den Staat’. Auf lange Sicht können „ökonomische Anreize, die durch das Steuer-Transfer-System generiert werden, Angewohnheiten, Einstellungen und soziale Normen nachhaltig beeinflussen.“[22] Ohne an dieser Stelle näher drauf einzugehen, sei der Begriff der ‚sozialen Hängematte’ in Erinnerung gerufen.

Im Rahmen dieser Arbeit interessiert vor allem die Reduktion des Arbeitsanreizes, bzw. des Arbeitsangebots, durch die Transferzahlungen. Naturgemäß ist die Sozialhilfe als temporäre Unterstützung gedacht, dessen Aufgabe es ist, neben der Existenzsicherung, Individuen wieder wirtschaftlich auf die Beine zu helfen. Welche Ausgestaltungen der Sozialhilfe aber erschweren oder verhindern das? Hier soll es nun um grundsätzlich erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger gehen, also um Individuen, die eigentlich in der Lage wären, sich finanziell unabhängig von den staatlichen Transfers zu stellen. Schließlich ist das erklärte Ziel der Sozialhilfe, die Reintegration dieser Individuen in den Arbeitsmarkt. Dieses Ziel gilt sicherlich nicht für Personen, die nicht in der Lage sind, sich ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Hier will die Sozialhilfe das soziokulturelle Existenzminimum garantieren. Die Ausgestaltung des Transfer-Systems unterliegt allerdings schwerwiegenden Informationsbeschränkungen. So kann der Staat einzelne Individuen hinsichtlich ihrer Erwerbsfähigkeit nicht beobachten.[23] Zwar wird durch staatliche Kontrollen versucht, dieser Informationsasymmetrie entgegenzuwirken, zeitlicher Aufwand und zusätzliche administrative Kosten sorgen aber für einen nicht hinreichenden Umfang der Kontrollen.

Bei der Ausgestaltung einer optimalen Sozialversicherung unter der Annahme symmetrischer Informationen, erhielten alle Bürger eine perfekte Absicherung ihres Konsums und alle Bürger erreichten dasselbe Konsumniveau. Diese ‚first-best-Allokation’ kann bei den oben beschriebenen Informationsbeschränkungen allerdings nicht realisiert werden. Somit muss eine Sozialversicherung anreizverträglich ausgestaltet werden. Corneo[24] benennt als Grundprinzip einer anreizverträglichen Sozialversicherung den ‚Unvollständigen Ersatz von Lohnausfall’. Die unvollständige Abdeckung des Konsums soll so Anreiz genug bieten, auf ein Arbeitseinkommen nicht zu verzichten, sofern dies denn möglich ist. Um ‚Moral-Hazard’-Verhalten auszuschließen, müsste die Sozialversicherung so ausgestaltet werden, „dass arbeitsfähige Individuen keinen Anreiz erhalten, sich fälschlicherweise als unterstützungsbedürftig auszugeben. Daher werden Beiträge und Leistungen so ausgewählt, dass der Nettolohn höher als die Leistung ist, die das Individuum erhält, wenn es nicht arbeitet.“[25] Gründe, warum erwerbsfähige Sozialhilfebezieher es vorziehen können, nicht zu arbeiten, seien im Folgenden erläutert. So ist der Lohnabstand, also „die Differenz zwischen potenziellem Arbeitseinkommen und dem relevanten Sozialhilfeanspruch“[26] oft zu gering. Je geringer die Qualifikation des Individuums, desto geringer ist auch sein potentielles Arbeitseinkommen; der Abstand zur Sozialhilfe schrumpft und damit auch der individuelle Anreiz zur Aufnahme einer regulären Beschäftigung. Die Sozialhilfezahlung stellt somit einen faktischen Mindestlohn dar, dessen Erreichen im 1. Arbeitsmarkt bei geringer Qualifikation kaum möglich ist. Folglich ist der Tausch von Sozialhilfeeinkommen mit Arbeitseinkommen für viele gering qualifizierte nicht attraktiv, zumal ein Arbeitseinkommen noch mit Freizeitverlust (und somit möglichem Nutzenverlust) einhergeht.

Ein weiterer Grund für die mangelnde Attraktivität des Weges zurück in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis, ist die hohe Grenzbelastung von zusätzlichem Arbeitseinkommen. Die Annahme einer gering entlohnten Beschäftigung verliert durch die hohen Transferentzugsraten[27] an Anreiz. Aber gerade solche Beschäftigungen wären geeignet, einen Weg zurück in die Arbeitswelt zu ebnen. Humankapital könnte gesteigert oder dessen Verfall entgegengewirkt werden. Darüber hinaus würde sich an tägliche Anstrengungen erneut gewöhnt werden. So attestieren Berthold und von Berchem Sozialhilfeempfängern bei Transferentzugsraten von bis zu 100% (es gibt Modelle in denen die 100% unter bestimmten Familienkonstitutionen übertroffen werden) ein völlig rationales Verhalten unter den ihnen gegebenen Möglichkeiten.[28] Die Literatur spricht von einer ‚Sozialhilfefalle’ oder ‚Armutsfalle’, wenn zum einen nicht genügend Anreize für eine Rückkehr auf den Arbeitsmarkt bestehen und zum anderen sich mit zunehmendem Verbleib in Erwerbslosigkeit das individuelle Humankapital verringert und die Abhängigkeit vom Sozialtransfers verfestigt.

Die Ausführungen zum nicht ausreichend hohem Lohnabstand für gering Qualifizierte, zu hohen Transferentzugsraten und mangelnder Lohndifferenzierung nach unten sind Inhalte des ‚Theorems der sozialstaatlich induzierten Arbeitslosigkeit’.[29] Es macht die Sozialhilfe für die gestörte Funktionsweise der Arbeitsmärkte sowie die hohe Arbeitslosigkeit, vor allem die unter gering qualifizierten Personen, in der hier beschriebenen Weise mitverantwortlich.

2.3. workfare

Auf Grund der asymmetrischen Informationsverteilung zwischen Staat und Transferbeziehern kommen auch Nichtbedürftige in den Genuss staatlicher Fürsorge. Individuen mit geringer Produktivität und/oder einer hohen Präferenz für Freizeit können es vorziehen, Transfers zu erhalten und nicht selbst erwerbstätig zu werden. Mit einer hohen staatlichen Mindestversorgung gibt es eine Reihe von Gründen, warum gerade gering Produktive nicht erwerbstätig werden wollen oder können. Diese wurden in dem vorherigen Abschnitt ausführlich erläutert. Erwerbsfähige, die selbstständig ein Einkommen in ausreichender Höhe generieren können, sollte aber der Anreiz genommen werden, Transferzahlungen in Anspruch zu nehmen. Da die Mindestversorgung aus guten Gründen nicht reduziert werden kann, „bieten sich Maßnahmen an, die am Zeitbudget der gering qualifizierten Erwerbslosen ansetzen.“[30]

Das ‚workfare-Konzept’ löst bloße Transferzahlungen ab, indem es auf das Prinzip von Leistung und Gegenleistung setzt. Der Empfang staatlicher Transfers ist an eine Gegenleistung in Form von Arbeit oder Qualifizierungstraining gekoppelt. „Jedem transferberechtigten und arbeitsfähigen Erwerbslosen wird dazu eine sozial nützliche, öffentliche (Vollzeit-)Beschäftigung angeboten, für die er einen von der Familienzusammensetzung abhängigen Sozialhilfelohn erhält.“[31] Bei Nicht-Annahme der zugewiesenen Beschäftigung werden die Transferzahlungen radikal gekürzt.[32] Einer Überprüfung auf Sozialstaatverträglichkeit hält dieses Konzept stand, da kein Erwerbsfähiger Einbußen bei den Sozialtransfers hinnehmen muss. Das soziokulturelle Existenzminimum ist somit gesichert. Erwerbsunfähige müssen für ihre Sozialtransfers keine Gegenleistung erbringen. Die Kernpunkte des ‚workfare-Konzepts’ seien im Einzelnen noch einmal aufgeführt:[33]

- ‚workfare’-Maßnahmen sind für erwerbsfähige Transferbezieher verpflichtend.
- Als Gegenleistung wird vor allem Arbeitseinsatz verlangt. Dieser hat Vorrang vor Qualifizierungsmaßnahmen.
- Das soziokulturelle Existenzminimum bleibt gesichert.

Die Verpflichtung zur Arbeit und damit zur Freizeitaufgabe im Gegenzug für Transferzahlungen ist der ökonomische Kern des ‚workfare-Konzepts’. Es kommt zu einer Selbstselektion derer, die nicht auf staatliche Transfers angewiesen sind. Jene die durch Tätigkeiten in der Schattenwirtschaft ein hinreichend hohes Einkommen erzielen können, werden keine staatlichen Transfers beantragen, da sie auf ein generiertes Einkommen aus der Schwarzarbeit verzichten müssen. Wohingegen niedrig produktive Individuen, ohne nennenswerte Verdienstmöglichkeiten in der Schattenwirtschaft, auf Transferzahlungen angewiesen sind und auch dafür eine relativ gering bezahlte, gemeinnützige Beschäftigung annehmen werden. Unter welchen Bedingungen ein solcher Selbstselektionsmechanismus greift sei im Folgenden formal dargestellt.[34]

In einer Modellwirtschaft gebe es zwei Typen von Individuen, die beide Transferzahlungen beantragen:

- Typ B mit Produktivität [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] und Anteil[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] an der Gesamtzahl der Individuen.
- Typ A mit Produktivität [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] und Anteil [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten],

wobei gilt: [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten], wonach nur die Individuen vom Typ B wirklich hilfebedürftig sind. Beide Typen, die produktiven vom Typ A wie die hilfebedürftigen vom Typ B, haben die Möglichkeit durch Tätigkeiten in der Schattenwirtschaft verborgenes Einkommen zu generieren. Somit sind individuelle Produktivität, wie auch das erwirtschaftete Einkommen private Informationen und vom Staat nicht beobachtbar. Es gilt die spezielle Nutzenfunktion

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Funktion k stellt in Abhängigkeit der gesamten Arbeitszeit l eine Geldforderung für aufgegebene Freizeit dar. Sie ist streng monoton steigend und streng konvex.

Diese Ausgangssituation gegeben, hat der Staat nun zwei Instrumente zur Verfügung:

- Transferzahlungen und
- Arbeitszwang im öffentlichen Sektor,

wobei die Arbeitszeit die im öffentlichen Sektor gearbeitet werden muss g entspricht. Annahmegemäß entstehen durch diese Arbeit weder Einnahmen[35] noch zusätzliche Kosten. Die gesamte Arbeitszeit l setzt sich aus der Summe der Arbeitszeit in der Schattenwirtschaft, s, und der Zeit für gemeinnützige Arbeit, g, zusammen, sodass [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] gilt. In Abhängigkeit des individuellen Nutzens ergibt sich folgende Nutzenfunktion:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Produktivität w, die dem Lohnsatz entspricht, ergibt multipliziert mit der Arbeitszeit in der Schattenwirtschaft und den Transferzahlungen ein individuelles Einkommen von dem der monetär veranschlagte Nutzenverlust durch die Arbeitszeit (im öffentlichen Sektor und in der Schattenwirtschaft) abgezogen wird. Wenn Transferzahlungen erfolgen sollen, so ist nur noch die individuelle Arbeitszeit in der Schattenwirtschaft beeinflussbar. Diese wird so gewählt, dass der Nutzen maximiert wird. Sofern einer Tätigkeit in der Schattenwirtschaft nachgegangen wird, gilt:

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten], wenn s [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]. (2.10)

Daraus folgt: [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]. Es wird solange zusätzlich Schwarzarbeit angeboten, bis das Grenzleid der gesamten Arbeitszeit gleich der Produktivität ist. Die Inverse der Funktion [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] wird als [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] definiert, um die Wahl der Arbeitszeit in der Schattenwirtschaft in Abhängigkeit von w und g darstellen zu können:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

s(w,g) ist genau dann größer Null, wenn die individuelle Produktivität bzw. Lohn zu einer gesamten Arbeitszeit führt, die größer als g ist, wobei das Arbeitsangebot mit steigendem Lohn zunimmt. Wenn nun also [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten][Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] gilt, so nimmt die Arbeitszeit in der Schattenwirtschaft mit einer Zunahme um eine Einheit g, jeweils genau eine Einheit s ab. (Die quasi-linearen Präferenzen ergeben sich durch: [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]) Sobald [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten](w) [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] g gilt, wird nicht mehr schwarz gearbeitet, da das Grenzleid einer zusätzlichen Stunde Arbeit höher wäre als das zusätzliche Einkommen in der Schattenwirtschaft. Dieses Einkommen sei beschrieben durch:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die optimale Arbeitszeit s wurde zuvor durch (2.11) bestimmt. Gegeben der individuellen Produktivität sei nun die indirekte Nutzenfunktion in Abhängigkeit der Arbeitsstunden im öffentlichen Sektor und der Höhe der Transferzahlungen z bestimmt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Wenn es darum geht, bei einer Sicherung des individuellen Mindesteinkommens den Staatshaushalt durch möglichst geringe Transferzahlungen zu schonen, dann gibt es in Abhängigkeit der jeweiligen Parameter zwei mögliche optimale Verfahren:

- workfare, oder
- herkömmliche Sozialhilfe.

Herkömmliche Sozialhilfe würde einen Transferbetrag [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] bedeuten, der an jeden Hilfesuchenden ausgezahlt werden würde. Einen Arbeitszwang gäbe es nicht; es gilt[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]. [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] wäre gerade so groß, dass auch gering produktive Individuen vom Typ B das Mindesteinkommen [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] erreichen würden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Transferzahlung entspräche also der Differenz von Mindesteinkommen und dem Arbeitseinkommen aus Schwarzarbeit der wirklich hilfebedürftigen vom Typ B.

Im Falle von workfare wäre[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]. Es gilt Arbeitspensum und Transferzahlungen so zu bestimmen, dass ein produktives Individuum keinen Anreiz hat, sich als hilfebedürftiges Individuum auszugeben. Formal bestimmen ließe sich das wie folgt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

und

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In (2.15) wird die Höhe des Transfers [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] derart bestimmt, dass ein hilfebedürftiges Individuum das Mindesteinkommen [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] erreicht. (2.16) stellt die Anreizverträglichkeitsbedingung dar. Die Höhe des Arbeitseinsatzes wird in (2.16) so bestimmt, dass ein produktives Individuum bei Verzicht auf Transferzahlungen den gleichen Nutzen erlangt, wie unter Arbeitszwang und Transferzahlungen. Sein zusätzliches Arbeitsleid und der Einkommensverlust aus der Schattenwirtschaft durch Arbeitszwang im öffentlichen Sektor ist gerade so groß wie die Transferzahlung[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]. Somit ist [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] das kleinste Arbeitspensum, dass Individuen vom Typ A davon abhält, Transferzahlungen zu beantragen. Die Entscheidungssituationen und differierenden Nutzenniveaus können mit Hilfe der nachstehenden Grafik verdeutlicht werden.

Abb. 2: Optimale Armutsbekämpfung mit workfare

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung nach Corneo, 2003, S. 221.

Auf der Ordinate ist das Einkommen abgetragen, auf der Abszisse die Arbeits- bzw. Freizeit. Unter laissez faire stellt die Gerade [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] die Budgetgerade der produktiven Individuen dar; [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] die der hilfsbedürftigen. Die Tangentialpunkte mit den Indifferenzkurven, die den jeweils nutzenmaximierenden Punkt repräsentieren sind A bzw. L. Mit [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] treffen die jeweiligen Individuen ihre optimale Kombination von Konsum und Arbeitszeit. Als Arbeitseinsatz in der Schattenwirtschaft wird [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] bzw. [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] geleistet.

Wenn nun im Gegenzug für Transferzahlungen ein Arbeitseinsatz [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] erbracht werden muss, so arbeiten die Individuen vom Typ B nur noch [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] in der Schattenwirtschaft und generieren ein verborgenes Einkommen in Höhe von[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]. Zusätzlich zu diesem Einkommen wird noch der Transfer in Höhe von [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] ausbezahlt, was ein zur Verfügung stehendes Gesamteinkommen in Höhe des Mindesteinkommen [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] ergibt. Demnach erreichen die Hilfsbedürftigen unter workfare den Punkt B und stellen sich besser als unter laissez faire.

[...]


[1] Eekhoff, Milleker, 2000, S. 29.

[2] Eekhoff, Milleker, 2000, S. 32

[3] Eekhoff, Milleker, 2000, S. 36

[4] Plassmann, 2002, S. 94.

[5] v. Berchem, 2005, S. 113.

[6] Franz, 2003, S. 28 ff.

[7] Hagen, Steiner, 2000, S. 32.

[8] Schäfer, 2003, S. 9 f.

[9] Franz, 2003, S. 210 ff.

[10] Franz, 2003, S. 210.

[11] Franz, 2003, S. 212.

[12] Steiner, 2001, S. 18.

[13] Plassmann, 2002, S. 46.

[14] Hagen, Steiner, 2000, S. 33.

[15] v. Berchem, 2005, S. 132.

[16] Berthold, v.Berchem, 2003, S. 8.

[17] Corneo, 2003, S. 201.

[18] Vgl. Okun, 1975.

[19] Berthold, v.Berchem, 2003, S. 1.

[20] Berthold, v.Berchem, 2003, S. 2.

[21] Berthold, v.Berchem, 2003, S. 3.

[22] Berthold, v.Berchem, 2003, S. 4.

[23] Das gemeinte ‚Moral-Hazard’-Verhalten tritt auch (wie zuvor erläutert) innerhalb der ALV auf. Allerdings liegt hier der Schwerpunkt auf Mitnahmeeffekten, denen mit einer Kürzung der Bezugszeit oder einem degressiven Verlauf der ALV-Zahlungen Rechnung getragen werden könnte. Es wird also davon ausgegangen, dass bei Ende der Zahlungen Arbeitlose i.d.R. wieder Arbeit aufnehmen um keine finanziellen Einbußen durch Zahlung einer sehr viel geringeren Sozialhilfe hinnehmen zu müssen. (Zur empirischen Überprüfung siehe Abbildung C im Anhang) Hingegen sehen erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger auf Grund ihrer geringen Produktivität annahmegemäß oft keine Möglichkeit auf eine finanzielle Verbesserung durch die Aufnahme einer regulären Arbeit, oder sie haben eine entsprechend hohe Präferenz für Freizeit, weshalb ein dauerhafter Verbleib in der Sozialhilfe zu befürchten ist.

[24] Corneo, 2003, S. 141.

[25] Corneo, 2003, S. 149.

[26] Berthold, v.Berchem, 2003, S. 10.

[27] Die Transferentzugsrate gibt die Höhe des Transfers an, auf den ein Sozialhilfeempfänger bei Hinzuverdienst eines weiteren Euro verzichten muss. Konkrete Ausgestaltungen von Transferentzugsraten werden im Laufe der Arbeit noch ausführlich vorgestellt. An dieser Stelle soll lediglich der Begriff eingeführt werden.

[28] Berthold, v.Berchem, 2003, S. 10.

[29] Bäcker, 2003, S. 301. Bäcker nennt die Sozialhilfe und ihre Wirkung auf die Empfänger auch eine „passivierende Versorgung“.

[30] Zimmermann, 2003, S. 20.

[31] Bonin et al., 2003, S. 61.

[32] In der Literatur gibt es verschiedene Varianten einer solchen Kürzung. Diese gehen von einer schrittweisen bis zur sofortigen und gänzlichen Kürzung des Transfers. Auch eine Reduzierung auf Sachtransfers oder Essensmarken wird vorgeschlagen. Der Erfolg eines solchen Konzepts hängt sicherlich von der integrierten Drohkulisse bei Nicht-Annahme einer Beschäftigung ab. Eventuelle Härtefallregelungen und die grundsätzliche politische Durchsetzbarkeit muss dazu an anderer Stelle diskutiert werden.

[33] Koch et al., 2005, S. 7.

[34] Die Notation ist entnommen aus: Corneo, 2003, S. 217 ff.

[35] Die im öffentlichen Sektor zu entrichtende Arbeit dient nur zur Gewährung des Anspruchs auf Sozialhilfe und wird nicht weiter vergütet.

Ende der Leseprobe aus 124 Seiten

Details

Titel
Reform des Wohlfahrtsstaates - Aktivierende Sozialhilfe als Konzept der deutschen Beschäftigungspolitik
Hochschule
Technische Universität Dortmund
Note
1.7
Autor
Jahr
2006
Seiten
124
Katalognummer
V83759
ISBN (eBook)
9783638874083
ISBN (Buch)
9783638874144
Dateigröße
1433 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Reform, Wohlfahrtsstaates, Aktivierende, Sozialhilfe, Konzept, Beschäftigungspolitik
Arbeit zitieren
Andreas Stein (Autor:in), 2006, Reform des Wohlfahrtsstaates - Aktivierende Sozialhilfe als Konzept der deutschen Beschäftigungspolitik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/83759

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