Das politische System Frankreichs


Hausarbeit, 2004

32 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Zur Geschichte Frankreichs

3. Die 5. Republik
3.1 Die Exekutive
3.2 Das Parlament
3.3 Weitere zentrale Verfassungsorgane
3.4 Das französische Gerichtswesen
3.5 Die Gebietskörperschaften

4. Schlusswort

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

« Aux armes, citoyens,
Formez vos bataillons,
Marchons, marchons!
Qu'un sang impur
Abreuve nos sillons»[1]

Der Stolz des französischen Volkes lässt sich nicht nur in der Nationalhymne erkennen, sondern auch im täglichen Leben jedes Franzosen. Um zu verstehen, warum Frankreich heute so ist, wie es ist, werde ich im ersten Teil meiner Hausarbeit einen Blick auf die geschichtliche Entwicklung werfen. Anschließend werde ich die V. Republik genauer betrachten. Zuerst wird die Exekutive (der Präsident, der Premierminister und die Minister) erläutert. Anschließend gehe ich über zu der Legislative (die Nationalversammlung und der Senat). Weitere zentrale Verfassungsorgane betrachte ich unter Punkt 3.3. Die Judikative wird anschließend kurz zusammengefasst und abschließend zur V. Republik gehe ich auf die Gebietskörperschaften (die Gemeinde, das Departement und die Region) ein.

In einer wissenschaftliche Arbeit dieses Formates muss man natürlich vieles kürzen und (vermeintlich) irrelevantes weglassen. Trotzdem werde ich versuchen die wichtigsten Stützpfeiler zu nennen und zu erklären, so dass keine Missverständnisse oder Fehlinformationen vermittelt werden.

2. Zur Geschichte Frankreichs

Um das politische System Frankreichs zu verstehen, ist es ratsam zuerst einen Blick auf die geschichtliche Entwicklung zu werfen.

Schaubild 1: Überblick der geschichtlichen Entwicklung Frankreichs

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Monarchie in Frankreich von Hugo Capet bis Ludwig XVI. ( Ancien Régime )[2] war durch ihre Stabilität und ihre politischen Institutionen gekennzeichnet. In den zehn Jahrhunderten der Monarchie gab es keine geschriebene Verfassung, sondern lediglich eine geringe Anzahl an Gesetzen sowie eine Fülle an gewohnheitsrechtlichen Normen. Der König war Herrscher von Gottes Gnaden. Die gesetzgebende Gewalt lag alleine bei ihm und die richterliche Gewalt wurde unter anderem von den parlements (höheren Gerichten) im Namen des Königs ausgeübt. In schwierigen Zeiten konnte der König die Generalstände (Zusammensetzung: Adel, Geistlichkeit und dem dritten Stand) ad hoc einberufen um z.B. Steuererhöhungen zu beschließen. Trotz der enormen Macht des Königs herrschte nie eine Tyrannei. Der Adel und die Geistlichkeit verfügten während der kompletten Monarchie über Privilegien (z.B. Steuerfreiheit). Zeitungen und Bücher unterlagen der Zensur. Der Katholizismus war die einzig anerkannte Religion. Weitgehende Unzufriedenheit beim Volk erregte der Fakt, dass große Staatseinnahmen nur dem Unterhalt des Königshauses dienten. Frankreich war zwar eine zentralistische Monarchie, aber noch lange nicht ein einheitliches Land. Es gab 39 Provinzen, mehrere Binnenzollgrenzen, eine mangelnde Einheit von Maßen und Gewichten, drei verschiedene Steuersysteme, zwei Rechtssysteme... und 1789 sprachen erst die Hälfte der Bürger französisch.

Im 18. Jahrhundert kamen auch in Frankreich die neuen kritischen Ideen der Aufklärer auf. Die Gewaltenteilung, die Volkssouveränität, die Menschenrechte um nur einige zu nennen stärkten das Selbstvertrauen des Volkes. Das Verlangen nach einer Verfassung wurde immer größer. Ein schwacher König sowie Wirtschafts- und Finanzkrisen waren ein guter Nährboden und führten schlussendlich zur Revolution von 1789.

Die Konstitutionelle Monarchie[3]: Am 5. Mai 1789 berief Ludwig XVI. die Generalstände ein. (Die letzte Einberufung der Generalstände lag 175 Jahre zurück.) Obwohl das Hauptbegehren des Volkes eine Verfassung war, ging es dem König um die finanzielle Misere seines Könighauses. Es kam zum Streit zwischen den Generalständen woraufhin sich am 17.6.1789 der dritte Stand zur Nationalversammlung ernannte. Die Revolution war eingeleitet. Nach und nach schlossen sich auch Mitglieder des ersten und zweiten Standes der Nationalversammlung an. Durch die Anerkennung dieser neuen Situation durch Ludwig XVI. war die konstitutionelle Monarchie nun offiziell. Noch im selben Jahr begann die Nationalversammlung mit der Arbeit an der ersten französischen Verfassung. Die Präambel der heutigen Verfassung nimmt noch immer ausdrücklich Bezug auf die „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ (Déclaration des droits de l’homme et du citoyen ) von 1789 welche durch Lafayette angeregt wurden. Am 4. August 1789 hob die Nationalversammlung alle Lasten und Privilegien des alten Feudalstaates auf, verkündete die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz und beschloss die Trennung der staatlichen Gewalten. Die alten königlichen Gerichte und Partikulargerichte mussten einem einheitlichen Gerichtswesen weichen. Die Binnenzölle wurden abgeschafft, einheitliche Maße und Gewichte wurden eingeführt. Das Ancien Régime war definitiv Vergangenheit. Mit der Verabschiedung der Verfassung am 3. September 1791 war die konstitutionelle Monarchie schlussendlich von allen Seiten anerkannt. Die Dezentralisierung Frankreichs begann bereits mit der damaligen Verfassung, welche das Land in départements, districts und Gemeinden aufteilte.

Etwa ein Jahr später, am 21. September 1792 trat eine neue Kammer, der „Nationalkonvent“ (La Convention Nationale) zusammen. Am ersten Tag seiner Arbeit rief er die I. Republik[4] aus, setzte den König ab und lies ihn am 21. Januar 1793 hinrichten. Am 24. Juni 1793 wurde bereits die zweite französische Verfassung, die „Jakobinische“ erlassen. In ihr wurde das allgemeine Wahlrecht sowie der Volksentscheid für wichtigere Gesetze eingeführt. Bezeichnenderweise gab es in der I. Republik kein Staatsoberhaupt, sondern die Exekutive war ein Rat (Conseil) von 24 Mitgliedern. Auf Grund der schwierigen militärischen und innenpolitischen Lage musste der Vollzug der Verfassung jedoch ausgesetzt werden. Die Legislative und Exekutive wurde dem „Wohlfahrtsausschuss“ (Comité de salut public) zugesprochen, welcher von Danton bzw. Robespierre beherrscht wurde. Frankreich war in der Folgezeit der Schreckensherrschaft (la Terreur) der Jakobiner, des Revolutionstribunals und des Pariser Pöbels ausgeliefert. Am 27. Juli 1794 wurde Robespierre verurteilt und der Schreckensherrschaft ein Ende bereitet. Etwas mehr als ein Jahr später (am 22. Oktober 1795) trat die vom Volk gebilligte „Deriktorialverfassung“ in Kraft. Das von Montesquieu hochgelobte Zweikammernsystem wurde hier eingeführt. Die Legislative war nun aufgeteilt in den „Rat der Alten“ (le Conseil des Anciens) mit 250 Abgeordneten und den „Rat der Fünfhundert“ (le Conseil des Cinq-Cents). Die Exekutive übte ein „Direktorium“ (Directoire) von 5 Mitgliedern aus, welches vom Rat der Fünfhundert vorgeschlagen und vom Rat der Alten gewählt wurde. Die Judikative (alle Richter) wurde vom Volk gewählt. Das Gleichgewicht der politischen Kräfte war das Hauptbestreben dieser Verfassung. Aber auch diese Verfassung hielt nicht lange. Am 9. November 1799 bereitete Napoleon Bonapart den ständigen Auseinandersetzungen des Direktoriums mit den beiden Kammern durch einen Staatsstreich ein gewaltsames Ende. Einen Monat später führte er die „Konsularverfassung“ ein. In ihr war festgelegt, dass die Legislative der Exekutive untergeordnet war. An der Spitze der Exekutive stand der vom Volk auf 10 Jahre gewählte erste Konsul Napoleon. Durch ein sehr ausgeklügeltes System schaffte es Napoleon (fast) Alleinherrscher zu sein. 1802 wurde er zum Konsul auf Lebenszeit ernannt und 2 Jahre später wurde ihm durch eine Volksabstimmung (3,5 Millionen Ja-Stimmen gegen 2500 Nein-Stimmen) die erbliche Kaiserwürde zugesprochen. Die Große Revolution endete nun in einer absoluten Militärmonarchie. Das Volk wurde autokratisch regiert und die Verfassung wurde nur so eingehalten, wie es dem Kaiser beliebte. Da sich aber Napoleon als der große Vollstrecker und Vollender der Revolution sah muss man das Revolutionszeitalter und das I. Kaiserreich[5] als ein Ganzes betrachten. Die Regierungssysteme der vergangenen zehn Jahre hatten sich als unfähig erwiesen, die Ideale von 1789 zu verwirklichen. Napoleon übernahm die meisten Errungenschaften und verankerte sie im Alltag der Franzosen. Wäre er nicht gewesen, so kann man davon ausgehen, dass die Errungenschaften der Französischen Revolution von den übrigen monarchisch regierten Ländern in Europa beseitigt worden wären. Einige dieser Errungenschaften waren:

- Der Grundsatz Liberté , Egalité, Fraternité
- Die Schaffung eines einheitlichen Gerichtswesen
- Der Grundsatz der Gewaltentrennung
- Reformansätze im Bildungswesen
- Die Zentralisierung der Macht
- Die Vereinheitlichung des Steuersystems

Aber auch der noch heute in Frankreich als Held gefeierte Napoleon musste 1814 den wieder stark gewordenen Bourbonen[6] (=Königsgeschlecht) weichen. König Ludwig XVIII. übernahm die Macht und führte die erste parlamentarische Verfassung ein. Die Monarchie[7] war wieder zurück im Lande. Unter der Federführung Ludwig XVIII. wurde das Volk relativ liberal regiert, aber sein Nachfolger Karl X. hielt die Zügel wesentlich straffer. Als er 1830 die Presse- und Wahlfreiheit abschaffen, die Volksvertretung auflösen und statt der direkten, die indirekte Wahl einführen wollte, brach die Julirevolution[8] aus. Zum ersten Male konnte die Opposition mit legalen Mitteln gegen die Regierung kämpfen und nach drei Revolutionstagen wurde Karl X. gestürzt. Abgelöst wurde er schlussendlich nicht (wie von vielen erträumt) von der Republik, sondern von dem Bürgerkönig Ludwig-Philipp von Orléans. In der Bevölkerung hatte sich jedoch der Grundsatz „Le roi règne et ne gouverne pas“ (Der König herrscht und regiert nicht) breit gemacht. Wie auch schon Karl X. hielt sich auch Ludwig-Philipp nicht an diesen Grundsatz und so kam es mitunter deshalb 1848 wieder zu einer Revolution. Die wichtigste Errungenschaft der Verfassung der II. Republik[9] war die Einführung des Wahlrechtes. 9 Millionen wahlberechtigte Franzosen waren aufgefordert zur Wahl zu gehen. Auf Grund der in der Provinz überwiegenden Konservativen im Vergleich zu den in Paris lebenden Progressiven kam der Neffe Napoleons I. Louis Napoleon im Dezember 1848 an die Macht. Bereits drei Jahre später wagte er es das Spiel seines Onkels zu wiederholen, indem er die Verfassung durch den Staatsstreich vom 2. Dezember 1851 beseitigte und zunächst eine autoritäre Republik errichtete. Ein Jahr später wurde ihm die erbliche Kaiserwürde übertragen und der Schritt von der autoritären Republik zum II. Kaiserreich[10] war am 7. November 1852 getan. Da auch bei ihm die Exekutive der Legislative übergeordnet war hatte er unter anderem das alleinige Recht auf Gesetzesinitiativen, das Recht auf Entscheidung über Krieg und Frieden sowie den Oberbefehl über Heer und Flotte. Er wählte seine Minister selbst aus und auch die Mitglieder des Staatrates ernannte er. Im Laufe seiner Amtszeit schwand jedoch seine Macht. So kam es, dass der Staatsrat mehr Befugnisse zugesprochen bekam, z.B. Mitwirkung bei der Verabschiedung des Staatshaushaltes. Des weiteren wurde die Presse- und die Versammlungsfreiheit wieder hergestellt, sowie das Recht der Arbeiter zum Streik eingeführt wurde. Im Mai 1870 wurde das parlamentarische System eingeführt. Von nun an hatten auch die beiden Kammern das Recht zu Gesetzesinitiative. Das parlamentarische System hatte sich zwar als überlebensfähig erwiesen, aber die geschehenen Veränderungen kamen zu spät. Am 2. September 1870 wurde Napoleon III. (wie er sich nun nannte) im deutsch-französischen Krieg (Schlacht von Sedan) gefangengenommen und das Kaisertum brach zusammen. Nur zwei Tage später wurde zum dritten Male in der Geschichte Frankreichs die Republik ausgerufen. Nachdem das Land drei Jahre von einer Übergangsregierung geführt wurde, standen im Jahre 1873 alle Weichen wieder Richtung Monarchie. Das einzige Problem waren zwei Thronprätendenten (Graf von Chambord, ein Enkel von Karl 10. und der Graf von Paris, ein Enkel Ludwig-Philipps), welche keinen Zentimeter von Ihrer Einstellung wichen. Der Nationalversammlung musste eine Entscheidung treffen und um mehr Zeit zu bekommen wurde die Amtszeit des amtierenden Präsidenten Mac-Mahon um 7 Jahre verlängert. (Die heutige Amtszeit des Präsidenten beträgt ebenfalls 7 Jahre und ist auf den damaligen Beschluss zurückzuführen). Gedacht war diese Lösung eigentlich nur als Überbrückung bis sich die Prätendenten einigen konnten, aber im Nachhinein betrachtet war es ein großer Schritt hin zur III. Republik[11]. Man kann hier von der Ironie des Schicksals sprechen, denn genau zu dem Zeitpunkt, als keiner an eine Republik dachte, wurde der Grundstein gelegt, für die am längsten anhaltende (70 Jahre) Republik. Es gab zwar in den darauffolgenden Jahren einige Versuche die Republik zu stürzen. Keiner der Versuche gelang jedoch. 1875 trat die Verfassung in Kraft, welche zuerst durch ihre Kürze bestechend war. Sie enthielt beispielsweise keinerlei Erklärung über die Grundrechte und Grundfreiheiten. Erst später wurde die Pressefreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und die Gewissensfreiheit hinzugefügt. Die Verfassung erwies sich jedoch als äußerst flexibel und anpassungsfähig. Des Weiteren enthielt die Verfassung, dass das Parlament (vom Volk gewählt) aus der Abgeordnetenkammer (Chambre des Députés) und dem Senat (Sénat) bestand. Beide Kammern wählten gemeinsam den Präsidenten. Auf Grund schlechter Erfahrung (Napoleon III.) wurde der Präsident nun nicht mehr vom Volk direkt gewählt. Seine Amtszeit betrug wie erwähnt sieben Jahre, wobei seine Hauptaufgabe die Ernennung der Regierung war. Die Macht allerdings hatte in der III. Republik der Ministerpräsident. Die Regierung hatte damals Kollegialcharakter, d.h. es konnte kein Minister einzeln zurücktreten, sondern die gesamte Regierung musste geschlossen zurücktreten. Die führte zu insgesamt 95 Regierungen in der III. Republik. Einige der wichtigsten Errungenschaften dieser Zeit waren: Das Prinzip der Volkssouveränität und das allgemeine Wahlrecht, die Ergänzung des Artikel 8 des Verfassungsgesetzes von 1875: „Die republikanische Staatsform kann nicht mehr Gegenstand eines Antrages auf Verfassungsänderung sein.“. Eine Rückkehr zur Monarchie war rein staatsrechtlich nicht mehr möglich. Weiterhin wurde der 14. Juli als Nationalfeiertag erklärt (zur Erinnerung auf den Sturm der Bastille), die Marseillaise wurde die Nationalhymne, die Trennung von Kirche und Staat wurde vollzogen und das noch heute geltende Verbot der Unterhaltung von Schulen durch geistliche Institutionen. Nicht zu vergessen sind auch Fortschritte in der Sozialpolitik. Vor allem aber hat sich bis heute die demokratisch-parlamentarische Regierungsform fest verankert.

[...]


[1] http://www.nationalhymne.de/HYMNE/Frankreich/TEXT/

[2] Vgl. G. Haensch/ H. J. Tümmers (Hrsg.). 1998, Seite 17-23

[3] Vgl. G. Haensch/ H. J. Tümmers (Hrsg.). 1998, Seite 25+26

[4] Vgl. G. Haensch/ H. J. Tümmers (Hrsg.). 1998, Seite 26-30

[5] Vgl. G. Haensch/ H. J. Tümmers (Hrsg.). 1998, Seite 30-38

[6] Vgl. G. Haensch/ H. J. Tümmers (Hrsg.). 1998, Seite 39-42

[7] Vgl. G. Haensch/ H. J. Tümmers (Hrsg.). 1998, Seite 38-43

[8] Vgl. G. Haensch/ H. J. Tümmers (Hrsg.). 1998, Seite 42+43

[9] Vgl. G. Haensch/ H. J. Tümmers (Hrsg.). 1998, Seite 43+44

[10] Vgl. G. Haensch/ H. J. Tümmers (Hrsg.). 1998, Seite 44-46

[11] Vgl. G. Haensch/ H. J. Tümmers (Hrsg.). 1998, Seite 47-60\

Ende der Leseprobe aus 32 Seiten

Details

Titel
Das politische System Frankreichs
Hochschule
Pädagogische Hochschule Freiburg im Breisgau
Note
1,5
Autor
Jahr
2004
Seiten
32
Katalognummer
V78596
ISBN (eBook)
9783638838313
ISBN (Buch)
9783638838351
Dateigröße
547 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
System, Frankreichs
Arbeit zitieren
Manuel Maag (Autor:in), 2004, Das politische System Frankreichs, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/78596

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