Reformvorschläge zur Krankenversicherung: Bürgerversicherung und Kopfpauschale – Konzepte und Auswirkungen


Seminararbeit, 2004

24 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Darstellung der derzeitigen Problemlage als Anlass für eine Reform

3. Bürgerversicherung
3.1 Begriff der Bürgerversicherung
3.2 Konzepte der Bürgerversicherung
3.2.1 Der Vorschlag der Rürup-Kommission
3.2.2 Der Vorschlag der Herzog-Kommission
3.3 Verteilungseffekte der Bürgerversicherung
3.4 Finanzierungseffekte der Bürgerversicherung
3.5 Betrachtung und Bewertung

4. Pauschale Kopfprämie
4.1 Begriffserläuterungen
4.2 Konzepte aus der politischen und wissenschaftlichen Diskussion
4.2.1 Der Vorschlag der Rürup-Kommission
4.2.2 Der Vorschlag von Knappe/Arnold
4.2.3 Der Vorschlag von Zweifel/Breuer
4.3 Verteilungseffekte der Kopfpauschale
4.4 Finanzierungseffekte der Kopfpauschale
4.5 Betrachtung und Bewertung

5. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die heutige politische allgegenwärtige Diskussion über die erdrückende, kontinuierlich steigende Belastung durch die Beiträge zur Krankenversicherung nimmt aktuell ungeahnte Ausmaße an. Handlungsbedarf besteht auf Grund der Tatsache, dass allein in den vergangenen dreißig Jahren der durchschnittliche Beitragssatz von anfänglich 8,2 % auf 14,3 % im ersten Quartal des Jahres 2003 gestiegen ist. Für das Jahr 2030 wird sogar ein Beitrag von ca. 25 % erwartet. Diese verheerende Ent-wicklung fordert Konsequenzen und so wurden in den vergangenen zwei Jahren die unterschied-lichsten Vorschläge für allumfassende Reformen des Gesundheitswesens entwickelt.

Diese Arbeit gibt einen kleinen Einblick in grundlegende konzeptionelle Gestaltungen dieser Vor-schläge, die in der Öffentlichkeit teilweise Missverständnis und Unmut erzeugen. Abschnitt 2 gibt dabei einen groben Überblick über die existierenden Ungerechtigkeiten und Ineffizienzen des be-stehenden Systems der Gesundheitsversorgung. In den darauffolgenden Abschnitten 3 und 4 wird zu Beginn das Konzept der Bürgerversicherung und anschließend die pauschale Kopfprämie erläutert, die als Basis für sinnvolle zukünftige Änderungen dienen sollen. Die Erläuterungen enthalten neben einer Darstellung der Vorgehensweisen eine Beschreibung der finanziellen Auswirkungen auf den Staats-haushalt sowie auf die privaten Haushalte und eine kritische Betrachtung und Bewertung.

Abschließend werden die Kernaussagen der Konzepte kurz gewürdigt und einem Vergleich unter-zogen. Eine Entscheidung über die Reformalternativen wird sich in erster Linie im gesundheits-politischen Bereich abspielen. Es findet also keine Entscheidung über Umfang und Qualität des Ver-sicherungsschutzes oder der Notwendigkeit eines sozialen Ausgleichs statt. Vielmehr ist die Frage nach dem Weg und dem Erfolg, bezogen auf Wachstums- und Beschäftigungsfreundlichkeit, zu stellen.

2. Darstellung der derzeitigen Problemlage als Anlass für eine Reform

Einführend ist zu konstatieren, dass zur Zeit 88 % der Bevölkerung in der Gesetzlichen Kranken-versicherung, 11 % in der Privaten Krankenversicherung und ergänzenden Systemen und 0,2 % nicht krankenversichert sind.[1] Als größtes Problemfeld erweist sich die demografische Herausforderung eines steigenden Altenquotienten, die sich auf der Einnahmen- und Ausgabenseite beitragssatz-erhöhend auswirkt. So wird der Quotient der über 60-Jährigen im Verhältnis zu den 20 bis 59-Jährigen bis 2050 um ca. 80 % steigen und noch schwerwiegender wird sich der 65/25-Quotient nahezu verdoppeln (Vgl. Tabelle 1). Schätzungen des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2003 zeigen, dass ab dem Jahr 2020 die 50- bis 60-Jährigen die am stärksten besetzten Jahrgänge stellen werden (Farhauer, Borchardt 2004, 6). Als Resultat bestand im Jahr 2001 ein Transferbedarf innerhalb der GKV zu Gunsten der Rentner von ca. 29 Mrd. € pro Jahr, was ca. 3 Beitragspunkten bei einem zu-grunde gelegten durchschnittlichen Beitragssatz von 13,5 % entspricht. Ein Vergleich zum Jahre 1970 zeigt, dass damals ein Beschäftigter die GKV mit 390 € und ein Rentner mit 420 € belastete und bereits 1998 ein Beschäftigter 1.980 € und ein Rentner 3.630 € kosteten.

Tabelle 1: Daten zum Altersaufbau der Bevölkerung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Kruse et al. (2003), 14

Tabelle 1 stellt einen Vergleich der Altenquotienten dar. Erläuternd ist festzuhalten, dass z.B. der Altenquotient 65/25 eine Relation von Personen ab 65 Jahren oder älter bezogen auf 100 Personen zwischen 25 und 65 Jahren widerspiegelt. Ebenso wird beim Quotienten 60/20 verfahren. Der Hoch-betagtenquotient gibt das Verhältnis von Personen über 80 Jahren und älter bezogen auf 100 Personen im Alter zwischen 20 und 80 Jahren an.

Als ein fundamentaler Kostentreiber wird der medizinisch-technische Fortschritt gesehen. Auf Grund von neuen Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten führt er zu einer steigenden Lebensqualität und gleichzeitig zu einer höheren Lebenserwartung (Knappe, Arnold 2002, 8).

Auf der Einnahmenseite wirkt sich der Anstieg des Rentnerquotienten direkt bei der praktizierten Form der lohnabhängigen Beiträge aus, da das Umlageverfahren der GKV 90 % der Bevölkerung einschließt und die beitragspflichtigen Einnahmen der gesetzlich versicherten Rentner im Durchschnitt spürbar unter denen der Erwerbstätigen liegen. Als Bemessungsgrundlage zur Beitragszahlung wird nur die Rente herangezogen. Zu erwähnen ist hier explizit, dass Rentner nur noch zu 40 % zur Deckung ihrer Ausgaben beitragen (Farhauer, Borchardt 2004, 9).

Durch die Trennung des Krankenversicherungssektors in eine GKV und PKV können sich privat Versicherte dem Solidarausgleich auf Grund eines, die Versicherungspflichtgrenze von 3.825 € über-steigenden, Einkommens entziehen und beteiligen sich somit mit ihren überdurchschnittlich hohen Einkommen nicht an der Finanzierung der gesamtgesellschaftlich ausgerichteten Einkommensum-verteilung in der GKV (Bericht der Rürup-Kommission 2003, 144). Die Konsequenz ist, dass sich innerhalb der GKV chronisch Erkrankte, Ältere und Familien gegenseitig stützen (Bericht der Rürup-Kommission 2003, 151).

Im Rahmen des parafiskalischen Finanzausgleichs innerhalb der verschiedenen Sozialversicherungs-träger entstehen weiter Ineffizienz und gravierende Mängel in der Organisationsstruktur.[2] Als Beispiel ist die Absenkung der Krankenversicherungsbeiträge aus Entgeltleistungen (Arbeitslosengeld) zu nennen. Sie führte auf Seiten der Krankenversicherung zu Einnahmeverlusten von 20 %. Die Ausfälle der letzten sechs Jahre lassen sich auf ca. 25 Mrd. € beziffern, was bei einer Umrechnung auf ein Jahr einen Wert von 0,3 Beitragssatzpunkten ergibt (Farhauer, Borchardt 2004, 11f).

Weitere maßgebliche Probleme ergeben sich aus den steigenden Beitragsbelastungen, denen aber tendenziell sinkende Leistungen gegenüberstehen. Ein Teil der überproportionalen Ausgaben-steigerungen werden darüber begründet, dass sie auch auf den entsprechenden Präferenzen der Bevölkerung beruhen, mehr und bessere Gesundheitsleistungen zu erhalten. Auf der anderen Seite sind die Leistungserbringer auf Grund ihrer höheren Sachkunde in der Lage, die Nachfrage nach ihren Leistungen selbst zu bestimmen, wodurch bei ihnen Anreize zur Mengenausweitung durch das Honorierungssystem entstehen (Bericht der Rürup-Kommission 2003, 143).

3. Bürgerversicherung

3.1 Begriff der Bürgerversicherung

Eine klare und gradlinige Definition einer Bürgerversicherung ist nur erschwert zu finden, jedoch sind Kernelemente und Grundkomponenten zu kennzeichnen. In erster Linie beziehen sich die Aussagen zur Bürgerversicherung auf den Umfang des zu versichernden Personenkreises, d.h., dass die gesamte Wohnbevölkerung unabhängig von ihrer Stellung im Berufsleben verpflichtet wird, sich gegen das Krankheitsrisiko zu versichern. Maßnahmen, die im Rahmen einer Bürgerversicherung eingesetzt werden sollen, sind folgende:

Die Beitragsbemessungsgrundlage soll auf das Gesamteinkommen ausgeweitet werden. Zusätzlich soll die Beitragsbemessungs- und Pflichtversicherungsgrenze angehoben werden. Alternativ kann auch eine vollständige Beseitigung der Pflichtversicherungsgrenze erfolgen. Zudem kann aber auch das Leistungsfähigkeitsprinzip mehr Berücksichtigung erfahren und die Beitragsbemessung kann auf andere Einkunftsarten ausgedehnt werden. Abschließend wird sogar eine Abschaffung der privaten Krankenversicherung angedacht (Farhauer, Borchardt 2004, 13f).

3.2 Konzepte der Bürgerversicherung

3.2.1 Der Vorschlag der Rürup-Kommission

Im vorliegenden Abschnitt soll zu Beginn ein Einblick in den Vorschlag der Rürup-Kommission gegeben werden. Die Kommission stellt folgende Forderungen zur Änderung des Kreises der Ver-sicherten. So soll die Anpassung des Versichertenkreises durch zwei Einzelmaßnahmen erfolgen. Zunächst soll die Versicherungspflichtgrenze unter Berücksichtigung von möglichen Zwischen-schritten aufgehoben werden. Als nächster Schritt wird der Versichertenkreis erweitert. Zur Folge hat dies eine Erfassung von weiteren Personengruppen (Bericht der Rürup-Kommission 2003, 151). Rein formal werden bestehende Sonderstellungen von Beamten, Selbständigen und Sozialhilfeempfängern aufgehoben. Als Abmilderung dieses drastischen Schrittes sollen bestehende Verträge durch einen Vertrauensschutz erhalten werden, so dass weiterhin das Prinzip der Kapitaldeckung in der PKV gilt. Im Gegenzug sollen Rückkehroptionen für privat Versicherte in die GKV eingerichtet werden. Konkret bezieht sich diese Option auf privat Versicherte mit Verträgen, die 5 Jahre vor der Umstellung abgeschlossen wurden. Ein generelles Rückkehrrecht wäre unsolidarisch, da ältere Versicherte auf günstigere Beiträge in der GKV wechseln könnten. Als weitere Voraussetzung müsste es möglich sein, Altersrückstellungen in die GKV zu übernehmen.[3] [4] Speziell für Beamte sieht die Kommission auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom November 2002 die Grundsätze des Berufs-beamtentums, die sogenannte Fürsorgepflicht und das Alimentationsprinzips, als nicht verletzt an.

Der PKV wird auf Grund der Versicherungspflicht der gesamten Wohnbevölkerung das Geschäft mit Neukunden entzogen. Die Kommission sieht daher die PKV in Zukunft als Anbieter von Zusatzver-sicherungen, die über die medizinische Notwendigkeit hinausgehen (Bericht der Rürup-Kommission 2003, 152ff).

Zu den Vorschlägen, bezogen auf die Beitragsbemessungsgrundlage und Beitragserhebung, sind einführend folgende Aussagen zu tätigen. Eine Versicherungspflicht für die GKV besteht derzeit für Arbeitnehmer bis zur Erreichung einer Bruttoeinkommensgrenze von 3.825 € monatlich, darüber ist es freigestellt, entweder freiwillig in der GKV oder PKV versichert zu sein. Eine Beitragsbemessungs-grenze existiert in der GKV bei einem Einkommen von 3.450 € (Farhauer, Borchardt 2004, 22).

Laut den Aussagen der Kommission soll die Beitragsgrundlage durch die Einbeziehung weiterer Einkunftsarten, insbesondere dem Kapitalvermögen, erweitert werden. Mit dem Einbezug der weiteren Einkunftsarten geht eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf 5.100 € einher, die der Be-messungsgrenze der Rentenversicherung entspricht. Diese Erweiterung der beitragspflichtigen Ein-kunftsarten schließt das Arbeitseinkommen und das Vermögenseinkommen ein. Das Arbeitsein-kommen ergibt sich aus den Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuergesetzes. Somit sollen Einkommen aus der Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Tätigkeit und Gewerbebetrieb mit Einkommen aus einer abhängigen Beschäftigung gleichgestellt werden. Das Vermögenseinkommen bildet sich aus den Einnahmen aus Kapitalvermögen nach § 20, Vermietung und Verpachtung nach

§ 21 und sonstigen Einkünften nach § 22 des Einkommensteuergesetz. Der Beitrag zur Krankenver-sicherung, der auf diesen Einkommensarten begründet ist, wird vom Versicherten allein zu tragen sein, d.h., die jetzige paritätische Teilung der Beitragslast wird beim Vermögenseinkommen aufgegeben. Nur noch bei lohnbezogenen Einkommen werden die Beiträge hälftig auf den Arbeit-nehmer und Arbeitgeber verteilt (Bericht der Rürup-Kommission 2003, 154).

Zur Absicherung von Ehepartnern ohne eigenes Einkommen wird eine beitragsfreie Mitversicherung wie auch ein negatives Ehegattensplitting vorgeschlagen.[5]

Die konkrete Durchführung der Maßnahmen kann nach dem Willen der Kommission auf der Beibe-haltung des gegenwärtigen Verfahrens bei freiwillig Versicherten basieren, die über die Einkommen-steuererklärung Angaben zur Berechnung der Beitragshöhe machen oder auf einem alternativen Verfahren beruhen, das eine Form der Selbstauskunft vorschreibt.[6]

Als eine andere Variante wird eine Poollösung für Einkünfte aus Vermögen über den Risiko-strukturausgleich[7] vertreten. Die eingenommenen Beiträge werden in den RSA eingespeist, wobei privat Versicherte freigestellt werden können. Diese Maßnahme wird über den Einzug der Einkünfte über das Finanzamt realisiert (Bericht der Rürup-Kommission 2003, 156f).

Um mögliche Ungerechtigkeiten zu beseitigen, werden abschließend einige Detaillösungen einge-bracht. Für Einkünfte aus Kapitalvermögen soll ein Freibetrag von 1.601 Euro eingeräumt werden, erschwerend ist, dass bei anderen Einkunftsarten keine vergleichbaren Freibeträge existieren und eine Vielzahl von abweichenden Regelungen des Sozial- und Steuerrechts herrschen. Eine eigene Beitrags-bemessungsgrenze für Einkommensarten wird auf Grund verfassungsrechtlicher Bedenken und dem Fehlen von individueller Beitragsgerechtigkeit abgelehnt (Bericht der Rürup-Kommission 2003, 157f).

[...]


[1] Im Folgenden werden die Abkürzungen GKV und PKV für die Gesetzliche Krankenversicherung und die Private Krankenversicherung benutzt.

[2] Diese Verflechtungen werden in der Literatur auch als Verschiebebahnhöfe bezeichnet.

[3] Der Begriff Rürup-Kommission stammt aus der, in der Öffentlichkeit gewählten Darstellung der Kommission zur Nachhaltigkeit in der Finanzierung des sozialen Sicherungssystems auf Grund ihres Vorsitzenden Bert Rürup. Zur Vereinfachung wird dieser Begriff in den folgenden Abschnitten durchgehend verwendet.

[4] Altersrückstellungen werden von der PKV gebildet, um überproportionale Beitragssteigerungen im Alter zu verhindern. Sie entsprechen etwa 10 % des Beitrags. Ohne Portabilität würden diese Mittel verfallen.

[5] Das beitragspflichtige Haushaltseinkommen wird hier halbiert und auf beide Teile der Beitrag erhoben.

[6] Der Versicherte macht in diesem Fall selbst Angaben zu seinem Einkommen, das neben dem Lohneinkommen besteht. Bei Weigerung wird ein Mahnverfahren eingeleitet.

[7] Im Folgenden wird der Begriff Risikostrukturausgleich mit RSA abgekürzt.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Reformvorschläge zur Krankenversicherung: Bürgerversicherung und Kopfpauschale – Konzepte und Auswirkungen
Hochschule
Universität Osnabrück
Note
1,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
24
Katalognummer
V77765
ISBN (eBook)
9783638823104
ISBN (Buch)
9783638824781
Dateigröße
632 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Reformvorschläge, Krankenversicherung, Bürgerversicherung, Kopfpauschale, Konzepte, Auswirkungen
Arbeit zitieren
Sebastian Brauer (Autor:in), 2004, Reformvorschläge zur Krankenversicherung: Bürgerversicherung und Kopfpauschale – Konzepte und Auswirkungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/77765

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