IAS 36 Impairment of Assets

Theorie, Praxisbeispiele und Übungen. Gestaltungsspielräume bei der Bildung von Cash generating Units


Studienarbeit, 2007

42 Seiten, Note: 1,4


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Management Summary

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen IAS 36
2.1 Ausgangslage
2.2 Zielsetzung
2.3 Anwendungsbereich
2.4 Identifikation des im Wert beeinträchtigten Aktivums
2.5 Zeitliche Anwendung
2.6 Ermittlung des erzielbaren Betrags
2.6.1 Der Marktwert abzüglich Verkaufskosten
2.6.1.1 Vekaufspreis
2.6.1.2 Verkaufskosten
2.6.2 Der Nutzwert
2.6.2.1 Zukünftige Cash-flows
2.6.2.2 Abzinsungssatz
2.7 Erfassung eines Verlustes aus Wertbeeinträchtigung eines einzelnen Aktivums
2.8 Cash Generating Unit
2.8.1 Erzielbarer Betrag einer Cash generating Unit
2.8.2 Buchwert einer Cash generating Unit
2.8.3 Erfassung eines Verlustes aus Wertbeeinträchtigung einer Cash generating Unit
2.8.4 Der Goodwill, ein Fall für eine Cash generating Unit
2.8.4.1 Wertbeeinträchtigung eines Goodwills
2.8.4.2 Wertbeeinträchtigung eines Goodwills
2.8.5 Wertbeeinträchtigung einer CGU, welcher der Goodwill zugeordnet ist
2.8.6 Wertbeeinträchtigung von CGU’s, welchen der Goodwill nicht zugeordnet werden kann
2.9 Wertaufholung eines im Wert beeinträchtigten Aktivums
2.10 Angaben im Geschäftsbericht
2.11 Grundlagen IAS 36: Feststellungen

3 Gestaltungsspielräume bei der Bildung von CGU’s
3.1 Verschiedene Arten von Gestaltungsspielräumen
3.1.1 Unzureichende Definition
3.1.2 Nicht alle vorstellbaren Situationen sind normiert
3.1.3 Explizite Entscheidungsspielräume
3.1.3.1 Bilanzpolitische Entscheidungen
3.1.3.2 Betriebswirtschaftliche Entscheidungen
3.2 Entscheidungsspielräume bei der Gestaltung von CGU’s
3.2.1 Entscheidung zwischen Fortsetzung oder Abgang von Vermögenswerten
3.2.2 Entscheidungen über die Organisationsform der Unternehmung
3.2.3 Entscheidungen über die Grösse von CGU’s
3.2.4 Entscheidungen über die Zusammensetzung von CGU’s
3.3 Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens- und Ertragslage
3.4 Zahlungswirkungen
3.5 Einschränkungen von Gestaltungsspielräumen bei der Bildung von CGU’s
3.6 Schlussfolgerungen

Literaturverzeichnis

Anhang
Übung 1 : Die Fluggesellschaft EuroJet erwirbt das Passagierflugzeug Skytram S470
Übung 2 : Der Skytram S470 der Fluggesellschaft EuroJet wird beschädigt
Übung 3 : Die EuroJet wird von der Airgroup per 01.03.20_8 übernommen

Lösungen

Abbildungsverzeichnis

Abb. 2-1: Wertbeeinträchtigung für ein einzelnes Aktivum nach IAS 36

Abb. 2-2: Vorgehensweise beim Impairment-Test für den Goodwill nach IAS 36

Abb. 2-3: Bedeutung von Goodwill für die Kapitalstruktur ausgewählter Unternehmen des SMI

Abb. 2-4: Wertbeeinträchtigung einer CGU welcher ein Goodwill zugeordnet ist

Abb. 2-5: Wertbeeinträchtigung von CGU’s, welchen der Goodwill nicht zugeordnet werden kann

Abb. 2-6: Überblick über die auf Werthaltigkeit getesteten Goodwills im Konzernanhang der Lufthansa Gruppe

Tabellenverzeichnis

Tab. 2-1: Anzeichen einer Wertbeeinträchtigung

Tab. 2-2: Verlust aus Wertbeeinträchtigung

Tab. A-1: Buchungen der EuroJet für den Erwerb des Skytram S470

Tab. A-2: Berechnung des Nutzwertes

Tab. A-3: Buchungen der EuroJet für Verluste aus Wertbeeinträchtigung

Tab. A-4: Zuweisung des Goodwills auf der Basis der Netto-Marktwerte auf die CGU’s

Tab. A-5: Erfassung des Verlustes aus Wertbeeinträchtigung im Rahmen des Impairment- Tests

Tab. A-6: Verrechnung des erfassten Verlustes aus Wertbeeinträchtigung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Die zunehmende Internationalisierung im wirtschaftlichen Bereich und die damit verbundene Notwendigkeit zur Bilanzierung nach internationalen Rechnungslegungsnormen eröffnen den Unternehmen neue Möglichkeiten, stellen sie aber gleichzeitig vor neue Herausforderungen. Eine globalisierte Welt verlangt globalisierte Standards. Inzwischen verpflichten nicht nur Kapitalmärkte sondern auch Gesetze und Verordnungen viele Unternehmen ihre Bilanzierung nach IAS oder US-GAAP vorzunehmen. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 verpflichtet auch so genannte „kapitalmarktnahe“ Unternehmen, internationale Rechnungslegung anzuwenden.

Die schnell wachsende Zahl von Unternehmungen, die IFRS-Rechnungslegung anwenden, lässt erkennen, dass die Bedeutung der International Financial Reporting Standards (IFRS) in den letzten Jahren stark zugenommen hat [ifrs-portal.com 2006]. Auch die Hochschule für Wirtschaft der FHNW misst IFRS zunehmenden Wert bei. Dort wurde jüngst im Rahmen der Vertiefungsrichtung Rechnungswesen/Controlling die Anzahl Kontakteinheiten zu diesem Thema von 8 auf 20 ausgedehnt.

Der Standard IAS 36 Impairment of Assets stösst aufgrund seiner praktischen Bedeutung auf besonderes Interesse. Wertbeeinträchtigung von Aktiven und damit verbundene ausserplanmässige Abschreibungen können sich erheblich auf den Periodenerfolg von Unternehmen auswirken [Eberle 2000a, S. 190]. Die unterschiedliche Behandlung von Wertbeeinträchtigungen haben das International Accounting Standards Committee (IASC) bewogen, mit IAS 36 ein einheitliches Vorgehen vorzuschreiben. Dabei steht das Prinzip im Vordergrund, dass der Buchwert eines Aktivums nicht über seinem erzielbaren Betrag liegt.

2 Grundlagen IAS 36

2.1 Ausgangslage

Der Standard IAS 36 „Impairment of Assets“ (Wertbeeinträchtigungen von Aktiven[1] ) ermöglicht Unternehmen festzustellen, ob ein Aktivum im Wert beeinträchtigt ist. Er erklärt, wie ein Unternehmen die Buchwerte seiner Aktiven überprüft, wie es den erzielbaren Betrag eines Aktivums ermittelt und wann es einen Verlust aus Wertbeeinträchtigung erfasst oder wieder aufhebt. Die Zusammensetzung einer Gruppe von Vermögenswerten, den so genannten „Cash generating Unit(s)“[2], spielt für den IFRS-Jahresabschluss eine erhebliche Rolle.

2.2 Zielsetzung

Ziel von IAS 36 ist es, sicherzustellen, dass Aktiven nicht mit mehr als mit ihrem erzielbaren Betrag in der Bilanz angesetzt werden. Ist dies der Fall, ist das Aktivum als im Wert beeinträchtigt zu betrachten. Der erzielbare Betrag ist definiert als derjenige Betrag, der durch die Nutzung oder den Verkauf erzielt werden könnte.

2.3 Anwendungsbereich

IAS 36 muss grundsätzlich auf alle Aktiven angewendet werden. Ausnahmen bilden Aktiven für die bereits in anderen Standards spezielle Bewertungsvorschriften vorhanden sind:

- Vorräte (siehe IAS 2)
- Vermögenswerte aus Fertigungsaufträgen (siehe IAS 11)
- Latente Steueransprüche (IAS 12)
- Vermögenswerte in Zusammenhang mit „employee benefits“ (IAS 19)
- Finanzielle Vermögenswerte, sofern sie in den Anwendungsbereich von IAS 39 fallen
- Finanzinvestitionen und Immobilien die zum Marktwert[3] bewertet werden (IAS 40)
- Zum Marktwert bewertete landwirtschaftliche Vermögenswerte (IAS 41)
- Vermögenswerte aus Versicherungsverträgen (IFRS 4)
- Zu Veräusserungszwecken gehaltene Vermögenswerte (IFRS 5)

Somit gelangt IAS 36 hauptsächlich zur Anwendung auf

- Sachanlagen
- Immaterielle Vermögenswerte
- Goodwill

2.4 Identifikation des im Wert beeinträchtigten Aktivums

Das oberste Prinzip der IAS ist die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes. Für die Anwendung dieses Prinzips ist es zunächst erforderlich, das im Wert beeinträchtigte Aktivum zu identifizieren. IAS 36.12 beinhaltet eine Auflistung von externen und internen Anzeichen, die auf eine Wertbeeinträchtigung schliessen lassen. Bei der Wahl der Anzeichen zur Identifikation der Wertbeeinträchtigung (und folglich zur Präsentation eines „true and fair view“) ist der Bilanzierende jedoch frei [Zingel 2006, S. 77].

Tab. 2-1: Anzeichen einer Wertbeeinträchtigung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

IAS 36.13 bezeichnet diese Liste ausdrücklich als nicht abschliessend. Es ist dem Bilanzierenden überlassen, weitere Anzeichen zur Identifikation einer Wertbeeinträchtigung heranziehen. IAS 36.14 nennt weitere substanzielle Hinweise aus dem internen Berichtswesen, die auf eine mögliche Wertbeeinträchtigung eines Aktivums hinweisen:

- Eine Erhöhung der geplanten Cash-flows, die für den Erwerb, Betrieb oder Unterhalt des Aktivums benötigt werden.
- Eine Verminderung der erwirtschafteten Netto Cash-flows, die aus der Nutzung des Aktivums resultieren.
- Eine Verminderung der geplanten Netto Cash-flows oder eine Erhöhung der geplanten Verluste, die für die Nutzung des Aktivums berechnet werden.

Im Folgenden sind zwei Beispiele aufgeführt, in welchen Anzeichen einer Wertbeeinträchtigung vorliegen [FER 2003, S. 143]:

Beispiel 1: Wertbeeinträchtigung durch Absinken der Marktpreise

Einem mittelgrossen Produktionsunternehmen bot sich Ende der 80er Jahre die Gelegenheit, eine Betriebsliegenschaft käuflich zu erwerben. Die Liegenschaft liegt in einer gut erschlossenen Industriezone. Zum Zeitpunkt des Kaufes bestand eine grosse Nachfrage nach solchen Objekten. Heute stehen etliche Bauten in dieser Industriezone leer. Die Immobilienpreise sind gesunken und liegen markant unter denjenigen der 80er Jahre.

Beurteilung: Die wesentliche Verminderung des Marktwertes der Betriebsliegenschaft stellt ein Anzeichen für das Vorliegen einer Wertbeeinträchtigung dar.

Beispiel 2: Wertbeeinträchtigung durch erhöhte Herstellkosten

Die ABC hat vor drei Jahren ein neues Fabrikationsgebäude geplant und dies vor kurzem in Betrieb genommen. Einsprachen und Änderungen während der Bauphase verzögerten die Fertigstellung. Die effektiven Baukosten fallen daher wesentlich höher aus als geplant.

Beurteilung: Die Tatsache, dass die aktivierten Kosten bedeutend höher als die ursprünglich geplanten Anschaffungskosten sind, stellt ein Anzeichen für das Vorliegen einer Wertbeeinträchtigung dar.

2.5 Zeitliche Anwendung

An jedem Bilanzstichtag hat ein Unternehmen einzuschätzen, ob irgendein Anzeichen dafür spricht, dass ein Aktivum im Wert beeinträchtigt sein könnte. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, ist ein Unternehmen verpflichtet, eine formelle Schätzung des erzielbaren Betrags[5] vorzunehmen (IAS 36.9). Unabhängig davon, ob irgendein Anzeichen für eine Wertbeeinträchtigung vorliegt, muss ein Unternehmen alljährlich

- immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter voraussichtlicher Nutzungsdauer,
- noch nicht zum Gebrauch verfügbare immaterielle Vermögenswerte und
- einen im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen Goodwill

auf Wertbeeinträchtigung überprüfen, indem der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag verglichen wird. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom so genannten „Impairment-Test“. Diese Untersuchung auf Wertbeeinträchtigung kann zu jedem Zeitpunkt innerhalb eines Geschäftsjahres erfolgen. Sie muss jedoch immer zum gleichen Zeitpunkt durchgeführt werden (IAS 36.10).

2.6 Ermittlung des erzielbaren Betrags

Ein Aktivum ist im Wert beeinträchtigt, wenn der Buchwert den erzielbaren Betrag (recoverable amount) übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus Marktwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzwert (IAS 36.6). Diese zwei Elemente zur Bestimmung des erzielbaren Betrags sollen nun kurz erläutert werden.

2.6.1 Der Marktwert abzüglich Verkaufskosten

Der Marktwert abzüglich Verkaufskosten (fair value less cost to sell) ist definiert als der Betrag, der durch Verkauf in einer Transaktion zu Marktbedingungen zwischen sachverständigen, vertragswilligen Parteien[6] nach Abzug der Verkaufskosten erzielt werden könnte.[7] Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom Nettoverkaufspreis (Nettoverkaufserlös). Demzufolge braucht es für den Netto-Marktwert zwei Komponenten, den Verkaufspreis und die direkt zurechenbaren Verkaufskosten.

2.6.1.1 Vekaufspreis

Falls ein verbindlicher Vertrag über den Verkauf vorliegt, ist der Preis in dieser Vereinbarung massgebend (IAS 36.25). Liegt keine bindende Verkaufsvereinbarung vor, jedoch existiert ein aktiver Markt[8] für das Aktivum, so entspricht der Marktpreis dem Verkaufspreis (IAS 36.26). Wenn für das Aktivum kein aktiver Markt existiert, ist die bestmögliche Schätzung des Verkaufspreises anzuwenden (IAS 36.27). Eine solche Schätzung kann zum Beispiel ein Arbitriumswert darstellen, ausgearbeitet von einem neutralen Gutachter als Preisvorschlag.[9]

2.6.1.2 Verkaufskosten

Dazu gehören sämtliche Transaktionskosten (cost of disposal), wie z.B. Vertragskosten, Gebühren usw., sowie Transportkosten. Bereits angefallene Kosten oder Gemeinkosten gehören jedoch nicht zu den Verkaufskosten (IAS 36.28).

2.6.2 Der Nutzwert

Der Nutzwert (value in use) ist der Barwert der künftigen Cash-flows, der voraussichtlich aus einem Aktivum oder einer Cash generating Unit[10] abgeleitet werden kann. Der Nutzwert berücksichtigt die Unternehmensumstände und Erwartungen und wird nicht vom Markt bestimmt. Diese Erwartungen können von denjenigen am Markt abweichen [Wagenhofer 2003, S. 167].

Der Nutzwert wird also bestimmt, indem die künftigen Cash-flows geschätzt[11] und diskontiert[12] werden. In der Berechnung müssen sich auch folgende Elemente widerspiegeln (IAS 36.30):

- eine Schätzung der künftigen Cash-flows, die das Unternehmen durch das Aktivum zu erzielen erhofft:
- Erwartungen im Hinblick auf eventuelle wertmässige oder zeitliche Veränderungen dieser künftigen Cash-flows:
- der Zinseffekt, der durch den risikolosen Zinssatz des aktuellen Marktes dargestellt wird:
- der Preis, der mit dem Aktivum verbundenen Unsicherheit:
- andere Faktoren, wie Illiquidität, die Marktteilnehmer bei der Preisgestaltung der künftigen Cash-flows, die das Unternehmen durch das Aktivum zu erzielen erhofft, widerspiegeln würden.

Beispiel 3: Verlust aus Wertbeeinträchtigung – Leistungen der Produktionsanlage unter den Erwartungen [FER 2003, S. 144]

Das Unternehmen A, welches Fitness-Geräte herstellt, unterliegt seit dem letzten Jahr bedeutender Konkurrenz. Zudem sind die Herstellungsanlagen nicht effizient. Letztes Jahr ist ein Verlust angefallen, und gemäss Budget sind nur geringe Beiträge zum Periodenerfolg zu erwarten. A will nicht mehr investieren und die Marketingkosten reduzieren. Dennoch wünscht das Unternehmen, diese Krafttrainingsgeräte weiter herzustellen, da sie für die Vervollständigung der Produktpalette des Unternehmens zurzeit nötig sind. Weil die geplante Leistungsfähigkeit dieser Produktionsanlage schlechter ist als erwartet, und kein Marktwert vorliegt, ist der Nutzwert zu ermitteln:

- Die Wachstumsrate der zukünftigen Cash-flows nimmt ab.
- Ohne grössere Zusatzinvestitionen kann die Anlage 5 Jahre genutzt werden. Mit einem Restwert ist nicht zu rechnen.
- Es wird ein Diskontsatz von 10% ermittelt.

Tab. 2-2: Verlust aus Wertbeeinträchtigung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.6.2.1 Zukünftige Cash-flows

Die Planung der Cash-flows muss auf vernünftigen und vertretbaren Annahmen sowie auf jüngsten Finanzplänen/Vorhersagen aufbauen. IAS 36.35 geht davon aus, dass Finanzpläne und Vorhersagen einen Zeitraum von fünf Jahren nicht überschreiten sollten. Die Extrapolation für nachfolgende Perioden muss auf die Finanzpläne/Vorhersagen folgen. Die Geschäftsleitung soll die Plausibilität ihrer Annahmen durch Untersuchung der Gründe für Abweichungen zwischen vergangenen Finanzplänen und tatsächlichen Cash-flows bewerten (IAS 36.34).

2.6.2.2 Abzinsungssatz

Der angewendete Abzinsungssatz muss ein Vorsteuerzinssatz sein, der die Einschätzung des Marktes in Bezug auf den Zeitwert des Geldes sowie das spezifische Risiko des Aktivums widerspiegelt (IAS 36.55). Der Abzinsungssatz sollte der Rendite entsprechen, die Investoren von einer Investition erwarten, welche die gleichen Cash-flows erzeugt, wie das Aktivum (IAS 36.56).

IAS 36 BCZ erwähnt einen wichtigen Grund, warum bei der Diskontierung künftiger Cash-flows ein Diskontsatz vor Steuern verlangt wird. Die Höhe der künftigen Abschreibungen beeinflusst den Gewinn vor Steuern und verändert den zukünftigen Steuerbetrag. Eine Wertbeeinträchtigung wirkt sich auf die künftigen Abschreibungen aus[13], und der zukünftige Steuerbetrag verändert sich. Letzteres bedeutet aber, dass die Bewertung erneut gemacht und die Wertbeeinträchtigung angepasst werden muss. Die Steuern verändern sich folglich erneut. Die Berechnungen müssen so lange wiederholt werden, bis sich der Wert auf einem Niveau eingependelt hat. Um diese Zirkularschlussproblematik auszuschliessen, legt IAS 36 den Abzinsungssatz auf einer Pre-Tax-Basis fest [Breitenstein/Hänni 2005, S. 650].

2.7 Erfassung eines Verlustes aus Wertbeeinträchtigung eines einzelnen Aktivums

Der Verlust aus Wertbeeinträchtigung ist der Betrag, um den der Buchwert eines Aktivums oder einer Cash generating Unit[14] den erzielbaren Betrag übersteigt.[15] Er ist also immer dann zu verbuchen, wenn der erzielbare Betrag unter dem Buchwert liegt (IAS 36.59). Weiter ist ein Verlust aus Wertbeeinträchtigung im Periodenergebnis zu verbuchen. Nach der Verbuchung ist der Abschreibungs-/Amortisationsaufwand eines Aktivums in künftigen Perioden anzupassen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2-1: Wertbeeinträchtigung für ein einzelnes Aktivum nach IAS 36

Die Bewertung kann zeigen, dass der Verlust aus Wertbeeinträchtigung grösser ist als der Buchwert des Aktivums. In diesem Fall kann sogar eine Verbindlichkeit infolge der Wertbeeinträchtigung entstehen. Das auf einen negativen Wert reduzierte Aktivum kann aber nur dann passiviert werden, wenn dies ein anderer IAS Standard ausdrücklich verlangt (IAS 36.62).

2.8 Cash Generating Unit

Kann bei der Bewertung ein einzelnes Aktivum isoliert betrachtet werden (Einzelbewertung), ist der erzielbare Betrag[16] einfach zu ermitteln. Die dazu notwendigen Berechnungen werden im internen Berichtswesen standardisiert (IAS 36.23).

Die Ermittlung des Marktwerts setzt aber voraus, dass das Aktivum als solches auch veräusserbar ist, oder, wenn kein aktiver Markt existiert, die bestmögliche Schätzung des Nettoverkaufspreises angewendet werden kann. Dies ist zum Beispiel für immaterielle Vermögenswerte oft nicht möglich. Die Ermittlung des Nutzwertes setzt aber voraus, dass künftige Cash-flows dem Aktivum direkt zugeordnet werden können. Dies ist in der Praxis jedoch oft schwierig, da Cash-flows nicht immer unabhängig von anderen Aktiven generiert werden (IAS 36.67b). Ausserdem gibt es Situationen, bei denen der Nutzwert bei weitem nicht dem geschätzten Nettoverkaufspreis entspricht (IAS 36.67a). Unter den genannten Umständen ist es nicht möglich, den erzielbaren Betrag eines einzelnen Aktivums zu bestimmen.[17]

Liegt irgendein Anzeichen dafür vor, dass ein einzelnes Aktivum im Wert beeinträchtigt sein könnte, sein erzielbarer Betrag aber nicht ermittelt werden kann, ist es nach IAS 36 zulässig, so genannte Cash generating Units (CGU’s) kollektiv zu bewerten und gegebenenfalls abzuschreiben. Eine CGU ist definiert als „die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Cash-flows aus der fortgesetzten Nutzung erzeugt und weitestgehend unabhängig von Cash-flows anderer Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten ist“ (IAS 36.6).

Beispiel 4: Bergbauunternehmen (IAS 36.67)

Ein Bergbauunternehmen besitzt eine private Eisenbahn zur Unterstützung seiner Bergbautätigkeit. Die private Eisenbahn könnte nur zum Schrottwert verkauft werden denn sie erzeugt keine Cash-flows, die weitestgehend unabhängig von den Cash-flows der anderen Vermögenswerte des Bergwerkes sind.

Fazit: Es ist nicht möglich, den erzielbaren Betrag der privaten Eisenbahn zu schätzen, weil ihr Nutzwert nicht bestimmt werden kann und wahrscheinlich erheblich von dem Schrottwert abweicht.[18] Deshalb bestimmt das Unternehmen den erzielbaren Betrag der Cash generating Unit, zu der die private Eisenbahn gehört, d.h. des Bergwerkes als Ganzes.

Es sei an dieser Stelle festzuhalten, dass die Bildung von CGU’s von Periode zu Periode auf einer stetigen Basis zu erfolgen hat. Mit anderen Worten: Die Identifikation von Vermögenswerten, die zu einer CGU gehören, darf nicht ohne wichtige Gründe von einer Rechnungsperiode zur anderen verändert werden (IAS 36.72).

2.8.1 Erzielbarer Betrag einer Cash generating Unit

Der erzielbare Betrag einer CGU wird aus dem Vergleich von Netto-Marktwert und Nutzwert berechnet. Bei der Berechnung sind folglich die gleichen Regelungen anzuwenden, die für ein einzelnes Aktivum gelten. Im Zusammenhang mit CGU’s gilt der Begriff Vermögenswert demnach sowohl für ein einzelnes Aktivum als auch für eine CGU (IAS 36.18).

2.8.2 Buchwert einer Cash generating Unit

Der Gesamtbuchwert einer CGU setzt sich aus den Buchwerten aller einzelnen Vermögenswerte zusammen, die der CGU angehören oder ihr auf einer vernünftigen und stetigen Basis zugeordnet werden können. Diese Vermögenswerte müssen diejenigen künftigen Cash-flows erzeugen, die bei der Bestimmung des Nutzwertes der CGU verwendet wurden (IAS 36.76).

2.8.3 Erfassung eines Verlustes aus Wertbeeinträchtigung einer Cash generating Unit

Liegt der erzielbare Betrag einer CGU unter ihrem Buchwert, ist ein Verlust aus Wertbeeinträchtigung dem Periodenergebnis zu belasten. Somit geschieht die Erfassung eines Verlustes aus Wertbeeinträchtigung für eine CGU auf der gleichen Basis wie für ein einzelnes Aktivum.[19]

2.8.4 Der Goodwill, ein Fall für eine Cash generating Unit

Der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Goodwill stellt eine Zahlung dar, die ein Käufer in Erwartung von künftigem wirtschaftlichen Nutzen geleistet hat. Der Goodwill selbst kann aber keine zukünftigen Cash-flows generieren, die unabhängig von anderen Vermögenswerten sind. Zur Feststellung einer Wertbeeinträchtigung eines Goodwills ist der erzielbare Wert jeder CGU bzw. Gruppen von CGU’s zu bestimmen, die aus den Synergien des Unternehmenszusammenschlusses Nutzen ziehen. Diese Zuordnung des Goodwills auf CGU’s hat bereits auf den Übernahmezeitpunkt zu erfolgen. Sie ist nicht generell auf die kleinstmögliche CGU zu beziehen, sondern bezieht sich auf die Ebene innerhalb des Unternehmens auf der der Goodwill für interne Managementzwecke überwacht wird (IAS 36.80). In der Praxis bedeutet dies, dass der Goodwill auf jener Ebene auf Wertbeeinträchtigung überprüft werden soll, die die Art und Weise der Führung der Geschäftstätigkeit widerspiegelt.

IAS 36.80 legt die maximale Grösse einer oder einer ganzen Gruppe von GGU’s fest, denen ein Goodwill zugeordnet worden ist. Sie darf nicht grösser sein als ein Segment, das entweder auf dem primären oder dem sekundären Berichtsformat des Unternehmens basiert.[20]

2.8.4.1 Wertbeeinträchtigung eines Goodwills

Wie in Kapitel 2.5 erwähnt, muss ein im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbener Goodwill alljährlich einem Impairment-Test unterzogen werden. Dies unabhängig davon, ob Anzeichen auf Wertbeeinträchtigung vorliegen. Die Vorgehensweise beim Impairment-Test lässt sich schematisch wie folgt darstellen [Bausch/Fritz 2005, S.305]:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2-2: Vorgehensweise beim Impairment-Test für den Goodwill nach IAS 36[21]

Beim Impairment-Test für einen Goodwill muss der erzielbare Betrag der goodwill-tragenden CGU mit dem Buchwert dieser CGU, einschliesslich des Goodwills verglichen werden. Liegt der erzielbare Betrag der CGU unter dem Buchwert der CGU, muss für den Goodwill ein Verlust aus Wertbeeinträchtigung erfasst werden.

Wenn der Verlust aus Wertbeeinträchtigung höher ist als der Buchwert des Goodwills, muss eine Aufteilung der Differenz buchwert-proportional auf die der CGU zugeordneten Vermögenswerte erfolgen. Dabei werden anteilig die Verluste aus Wertbeeinträchtigung für die einzelnen Aktiven wie in Kapitel 2.7 beschrieben erfasst. Für jedes einzelne Aktivum darf dabei aber der höchste der folgenden Werte nicht unterschritten werden:

- der Netto-Marktwert (sofern bestimmbar)
- der Nutzwert (sofern bestimmbar)
- Null

Beispiel einer Goodwill-Beeinträchtigung [Bertschinger 2003, S. 19]:

Ein schweizerischer Konzern hat vor etwa drei Jahren eine spezialisierte Beschichtungsfirma in Deutschland gekauft. Der bezahlte Goodwill betrug rund MCHF 20. Er wurde in der deutschen Subholding aktiviert. Die Gesellschaft hatte damals zwei wichtige Kunden. Durch den Zusammenschluss dieser Kunden wurden die Lieferverträge neu ausgeschrieben. Ein Konkurrent war bedeutend billiger. Der Kontrakt mit dem fusionierten Kunden ging verloren. Aufgrund des nach IAS 36 Impairment of Assets durchgeführten Impairment-Tests betrug der Goodwill in der Bilanz der Subholding bzw. im Schweizer Konzern noch MCHF 0, der aktivierte Goodwill war somit wertlos. Der Konzern musste den Verlust als betrieblichen Aufwand der Konzernerfolgsrechnung belasten.

2.8.4.2 Wertbeeinträchtigung eines Goodwills

Goodwillabschreibungen sind für die Unternehmung eine erhebliche Belastung. Das zeigen Oliver Pfeil und Hendrik Vater in ihrer Publikation [Pfeil/Vater 2002, S. 666]: „Wie dramatisch ausserordentliche Wertbeeinträchtigungen von Goodwill die Bilanzrelationen von Unternehmen beeinflussen können, belegen zahlreiche Beispiele des SMI. Die folgenden Zahlen belegen, dass auch die Kapitalstruktur grosser und solider Unternehmen durch hohe Goodwillabschreibungen in Gefahr geraten kann. Die Goodwill-Relationen zeigen das hohe Verlustpotential auf, das sich in den Bilanzen verschiedener Unternehmen versteckt:“

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2-3: Bedeutung von Goodwill für die Kapitalstruktur ausgewählter Unternehmen des SMI

Daraus lässt sich schliessen, dass die Wertbeeinträchtigung eines Goodwills nach IAS 36 erhebliche Auswirkungen auf Höhe und Volatilität des Unternehmensergebnisses im IFRS-Abschluss haben kann. IFRS verfolgt mit dem Impairment-Test die Idee, dass Investitionsrisiken im Anlagevermögen analysiert werden. Dabei sind Investitionen in andere Unternehmen von besonderem Interesse, weil bei einem Unternehmenszusammenschluss im Allgemeinen ein Goodwill geleistet worden ist [Hachmeister 2006, S. 429]. Im Weiteren kann eine Wertbeeinträchtigung des Goodwills auch zu Bewertungsunterschieden von latenten Steueransprüchen gemäss IAS 12 führen, was aber vom Steuersystem des entsprechenden Landes abhängt [Prochinig/Winiger/Bertschinger 2005, S. 132].

2.8.5 Wertbeeinträchtigung einer CGU, welcher der Goodwill zugeordnet ist

Ein Unternehmen muss bei der Untersuchung, ob für eine CGU eine Wertbeeinträchtigung vorliegt, sicherstellen, dass alle Vermögenswerte einbezogen werden. Dabei muss der CGU auch ein eventuell vorhandener Goodwill zugeordnet werden.[22] Danach ist der Impairment-Test für die CGU wie bei demjenigen für einen Goodwill durchzuführen. Sind CGU’s, denen ein Goodwill zugeordnet wurde, im Wert beeinträchtigt, dann muss zuerst der Goodwill abgeschrieben werden. Ein eventuell vorhandener Rest wird anteilig mit den Buchwerten der anderen Vermögenswerte der CGU verrechnet. Der Buchwert einer CGU wird demzufolge erst reduziert, nachdem sein zugeordneter Goodwill vollkommen abgeschrieben ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2-4: Wertbeeinträchtigung einer CGU welcher ein Goodwill zugeordnet ist

2.8.6 Wertbeeinträchtigung von CGU’s, welchen der Goodwill nicht zugeordnet werden kann

Es gibt Fälle, wo ein vorhandener Goodwill nicht auf einer vernünftigen und stetigen Basis den CGU’s zugeordnet werden kann, obwohl dieser Goodwill zu den geschätzten künftigen Cash-flows dieser CGU’s beiträgt.[23] Der Impairment-Test für CGU’s, welchen der Goodwill nicht zugeordnet werden kann, hat immer dann zu erfolgen, wenn es ein Anzeichen auf Wertbeeinträchtigung gibt. Dazu wird der Buchwert der CGU ohne den Goodwill mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Liegt dieser unter dem Buchwert, ist die CGU im Wert beeinträchtigt. Danach werden für die Erfassung der Wertbeeinträchtigung alle CGU’s, auf welche sich der Goodwill bezieht, zusammengefasst.

[...]


[1] Die Deutsche Übersetzung für Asset ist Aktivum, Vermögenswert oder Vermögensgegenstand. In den folgenden Ausführungen wird Aktivum im allgemeinen Sinn verwendet. Für Aktiven (von Aktiva) im Zusammenhang mit CGU wird der Begriff Vermögenswert verwendet. Diese Unterscheidung wird in Anlehnung an Swiss GAAP FER 20 getroffen.

[2] Die Deutsche Übersetzung für „Cash generating unit“ ist Zahlungsmittel generierende Einheit. In den folgenden Ausführungen wird der englische Begriff verwendet.

[3] Vgl. Kapitel 2.6.1.

[4] Sobald ein Aktivum die Kriterien erfüllt, um als „zur Veräusserung gehalten“ eingestuft zu werden (oder sobald es Teil einer Gruppe ist, die als zur Veräusserung gehalten eingestuft wird), wird es vom Anwendungsbereich dieses Standards ausgeschlossen und gemäss IFRS 5 „Langfristige zur Veräusserung gehaltene Aktiven und aufgegebene Geschäftsbereiche“ bilanziert.

[5] Vgl. Kapitel 2.6.

[6] Vgl. IAS 40.42: „Sowohl der vertragswillige Käufer als auch der vertragswillige Verkäufer sind ausreichend über die Art und die Merkmale des Objektes, ihre gegenwärtige und mögliche Nutzung und über die Marktbedingungen informiert.“

[7] Vgl. IAS 16.6: „Der Marktwert ist der Betrag, zu dem ein Aktivum zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern getauscht werden könnte.“

[8] Ein aktiver Markt muss die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllen: Die auf dem Markt gehandelten Produkte müssen homogen sein, vertragswillige Käufer und Verkäufer müssen jederzeit gefunden werden und die Preise müssen der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

[9] Vgl. Spichiger/Hammel 2005, S. 9: „Der Experte soll einen für den Käufer und Verkäufer akzeptierbaren Wert ermitteln.“

[10] Vgl. Kapitel 2.8.

[11] Vgl. IAS 36.31a.

[12] Vgl. IAS 36.31b.

[13] Vgl. Kapitel 2.7.

[14] Vgl. Kapitel 2.8.

[15] Vgl. Cearns 1999, S. 94.

[16] Vgl. Kapitel 2.6, Ermittlung des erzielbaren Betrags.

[17] Vgl. Epstein/Mirza 2003, S. 383 ff.

[18] Vgl. IAS 36.67a.

[19] Vgl. Abb. 2-1.

[20] Vgl. IAS 14 Segmentberichterstattung.

[21] Vgl. IAS 36.81: „Der Goodwill kann nicht unwillkürlich zu einzelnen CGU’s sondern nur zu Gruppen von CGU’s zugeordnet werden. Daraus folgt, dass die niedrigste Ebene innerhalb der Unternehmung, auf der der Goodwill für interne Managementzwecke überwacht wird, mehrere CGU’s umfasst.“ Der Einfachheit halber ist in dieser Abbildung nur eine einzelne CGU dargestellt.

[22] Vgl. Kapitel 2.8.6.

[23] Was genau unter einer vernünftigen und stetigen Basis zu verstehen ist, lässt IAS 36 jedoch offen.

Ende der Leseprobe aus 42 Seiten

Details

Titel
IAS 36 Impairment of Assets
Untertitel
Theorie, Praxisbeispiele und Übungen. Gestaltungsspielräume bei der Bildung von Cash generating Units
Hochschule
Fachhochschule Nordwestschweiz  (Hochschule für Wirtschaft)
Note
1,4
Autor
Jahr
2007
Seiten
42
Katalognummer
V78373
ISBN (eBook)
9783638785433
ISBN (Buch)
9783638852081
Dateigröße
854 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Im Anhang liegt eine Übung bei, womit das aus Kapitel 2 erworbene Wissen überprüft werden kann.
Schlagworte
Impairment, Assets, IFRS
Arbeit zitieren
Heinz Widmer (Autor:in), 2007, IAS 36 Impairment of Assets, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/78373

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