Georg Christoph Lichtenbergs Argumentationsstrategie in der Epistel an Tobias Göbhard


Hausarbeit, 2005

18 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Hauptteil
2.1. Der Begriff der Epistel
2.2. Urheberrecht und Verlagskonzepte im 18. Jahrhundert
2.3. Lichtenbergs Beweggründe der Niederschrift der Epistel
2.4. Lichtenbergs Argumentationsstrategie

3. Fazit

4. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Das 18. Jahrhundert ist gekennzeichnet durch die Wesenszüge der Epoche „Aufklärung“. Eine Antwort darauf, was Aufklärung bedeutet, hat 1784 der Philosoph Immanuel Kant in einem gleichnamigen Aufsatz gegeben:

Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Vermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines andern zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung... Zu dieser Aufklärung aber wird nichts erfordert als Freiheit, und zwar die unschädlichste unter allen, was nur Freiheit heißen mag. Nämlich die: von seiner Vernunft in allen Stücken öffentlich Gebrauch zu machen.[1]

Neben Gotthold Ephraim Lessing (1729- 1781) und Johann Christoph Gottsched (1700- 1766) gehört auch Georg Christoph Lichtenberg (1742- 1799) zu den bedeutenden Literaten dieser Zeit. Vorwiegend wurde G. C. Lichtenberg durch seine zahlreichen Aphorismen in den Sudelbüchern bekannt, die nach seinem Tod veröffentlicht wurden. Neben diesen Einträgen verfasste er jedoch auch eine Vielzahl von Briefen, welche er der Öffentlichkeit zugänglich machte. Einer dieser Briefe stellt die Epistel an Tobias Göbhard[2] dar, die zunächst an den Adressaten gesendet werden sollte, dann aber nur einigen Freunden G. C. Lichtenbergs vorgelesen wurde.[3] Einer dieser Freunde war der spätere Herausgeber des Briefes Friedrich Eckhard, bei welchem sich herausstellte, dass dies der Pseudonymname G. C. Lichtenbergs war, den er auch in der Zweiten und Dritten Epistel an T. Göbhard verwendete.[4] Grund zu dem Anlass der Epistel war eine von T. Göbhard auf den Verleger Johann Christian Dieterich bekannt gemachte Schmähschrift.

Im Folgenden wird die Epistel G. C. Lichtenbergs unter dem Gesichtspunkt seiner Argumentationsstrategie[5] untersucht. Welche Art und Weise der Argumentation führt
G. C. Lichtenberg in der Epistel an, und wie baut er diese auf?

Bekannt war G. C. Lichtenberg für seine satirischen Äußerungen, und so schrieb Bürger im II Stück des Deutschen Museums „die beiden Briefe an Göbhard seien `Fliegende Blätter, die keinem unbekannt seyn sollten, der echten Witz, Satyre und Laune zu fühlen weiß`.“[6]

2. Hauptteil

2.1. Der Begriff der Epistel

Der Begriff „Epistel“ stammt von dem lateinischen epistula ab und bedeutet veraltet „Strafpredigt“.[7] Im 17. und frühen 18. Jahrhundert trat die Epistel in Form einer „poetischen Epistel“ oder „Briefgedicht“ auf.[8] Obwohl die Epistel von Lichtenberg an Göbhard keine poetische Epistel darstellt, erfüllt sie dennoch die Wesensmerkmale und Forderungen, die sie an ihren Verfasser stellen sollte. Die Auffassung von der Aufgabe einer Epistel beruht auf dem „docere et delectare“[9] des Horaz. Johann Caspar Friedrich Manso umschreibt es in seiner Abhandlung „Über das Wesen der horazischen Epistel“:

Die [...] Epistel ist eine schriftliche, an eine bestimmte Person gerichtete Mitteilung der Gedanken über Gegenstände, Auftritte, Begebenheiten, Verhältnisse des gemeinen Lebens sowohl als über andere aufs Leben anwendbare, oder sonst wissenswerthe Wahrheiten, [...].[10]

Außerdem wurde betont, dass die Epistel sich vorwiegend mit Angelegenheiten von allgemeinem Interesse zu befassen habe, und dass die Person, an die sie sich wende, „als Stellvertreter einer Klasse von Menschen oder der Menschheit überhaupt erscheinen“[11] müsse. Lichtenberg schreibt die Epistel, in der er sich mit dem aktuellen Thema des Nachdrucks beschäftigt, zwar direkt an Göbhard, verdeutlicht aber dennoch selbst, dass „ [...] der Göbharde, [...] mehr sind, als man glauben sollte, und dieser Brief einige derbe Wahrheiten gerade in dem Ton gesagt enthält, den dieses Gesindel allein versteht“.[12] Demzufolge ist die Epistel zunächst direkt an Göbhard gerichtet, beinhaltet aber Äußerungen zu allgemeinen Anlässen. Somit nutzt Lichtenberg Göbhard als „Stell-vertreter“ aller, die ebenfalls der Tätigkeit nachgehen, um ihr Vorgehen zu kritisieren.

2.2. Urheberrecht und Verlagskonzepte im 18. Jahrhundert

Die Epistel an Tobias Göbhard stellt unter anderem eine Reaktion Lichtenbergs auf die Diskussion um den Nachdruck dar. Wobei zunächst die Autoren keine Rechte an ihrem Werk besaßen, kamen im 17. und 18. Jahrhundert die ersten Forderungen nach einer Honorierung der geistigen Leistung auf. Bis zu dieser Zeit gab es kaum selbstständige Schriftsteller, Musiker, oder bildende Künstler. Deshalb war das Urheberrecht bis zu diesem Zeitpunkt Privilegienrecht und Einzelfallrecht. Es schützte nicht den Urheber gegen den Nutzer, sondern einen Verleger vor dem anderen.[14] [13]

Im Mittelalter gab es das Recht am geistigen Werk als solches noch nicht. Es gab Regeln für die Sachen, in denen sich das geistige Werk befand, insbesondere für das Eigentum. Ein Buch durfte deshalb nicht gestohlen, aber abgeschrieben werden.[15]

Erst mit der Erfindung des Buchdruckes um 1440 kam das Privilegienwesen auf. Allgemein wurde von der Freiheit des Nachdruckes ausgegangen, bis auf einzelne Werke, welche Privilegien unterlagen. Diese Bücher unterlagen einer bestimmten Zeit dem Nachdruckverbot. Die Druck- und Bücherprivilegien dienten dem Schutz der Verleger und der Sicherung des Absatzes, wobei es sich aber nicht um Rechte des Urhebers handelte.[16]

Im 17. Jahrhundert trat die Idee des geistigen Eigentums der Autoren auf, welches auf dem Persönlichkeitsrecht basierte.[17] Die Begründung dieser Idee wurde in der Naturrechtslehre gesehen, in dem diese durch Umgestaltung einer naturgegebenen Sache unter dem Einsatz ihrer eigenen Arbeit erhalten haben.

Erst als die Verleger anfingen den Autoren Honorare zu zahlen, kam der Gedanke auf, dass ihnen dadurch ein ausschließlich gewerbliches Schutzrecht zusteht, auch wenn sie kein Privileg für das Werk besaßen.[18] Somit wurde der Nachdruck verboten, wenn die Rechte vom Autor erworben worden sind. 1710 wurde erstmals in einem englischen Gesetz ein ausschließliches Vervielfältigungsrecht des Autors anerkannt, welches er an den Verleger abtrat. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit fielen alle Rechte wieder auf den Autor zurück.[19]

[...]


[1] Rötzer, Hans Gerd: Geschichte der deutschen Literatur. Bamberg: Buchners Verlag 1992, S. 66.

[2] Unter einer Epistel wird eine Strafpredigt verstanden, die sich mit Begebenheiten des allgemeinen

Lebens beschäftigt. Näheres unter 2.1.

[3] Lichtenberg, Georg Christoph: Epistel an Tobias Göbhard. In: Georg Christoph Lichtenberg. Band III:
Schriften und Briefe. Hrsg. von Wolfgang Promies. 4. Auflage. München 2001 (=Georg Christoph
Lichtenberg), vgl. S. 237.

[4] Lichtenberg, Georg Christoph: Epistel an Tobias Göbhard. In: Georg Christoph Lichtenberg. Schriften
und Briefe. Kommentar zu Band III. Hrsg. von Wolfgang Promies. 4. Auflage. München 2001 (=Georg
Christoph Lichtenberg), vgl. S. 95.

[5] Nach W. Rehm (1979) lassen sich vier Argumentationen unterscheiden:
http://www.teachsam.de/deutsch/d_rhetorik/argu/arg_strat.htm (Stand vom: 17.03.2005)

[6] Lichtenberg, Georg Christoph: Epistel an Tobias Göbhard. Kommentar zu Band III, S. 96.

[7] Bertelsmann: Wörterbuch der deutschen Sprache. Gütersloh/ München: Wissen Media Verlag 2004,
S. 424.

[8] Motsch, Markus: Die poetische Epistel. Bern und Frankfurt/ M.: Herbert Lang Verlag 1974, vgl. S. 9.

[9] Ebenda: vgl. S. 9 „belehren und unterhalten“ (eig. Übersetzung nach Pons: Wörterbuch Latein- Deutsch).

[10] Manso, Johann Caspar Friedrich: Über das Wesen der horazischen Epistel. Nachträge zu Sulzers
allgemeiner Theorie der schönen Künste. Band VI. Leipzig 1802, S. 398.

[11] Motsch, Markus: Die poetische Epistel, S. 10.

[12] Lichtenberg, Georg Christoph: Epistel an Tobias Göbhard. In: Georg Christoph Lichtenberg. Band III:
Schriften und Briefe. Hrsg. von Wolfgang Promies. 4. Auflage. München 2001 (=Georg Christoph
Lichtenberg), S. 237.

[13] Dieser Teil der Bearbeitung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wird zum besseren
Verständnis eine kurze Skizzierung der zeitgeschichtlichen Situation beabsichtigt.

[14] Vgl. Czychowski, Christian: Ein Muster im Ringen um die Unabhängigkeit der Urheber- Anhalt-
Dessau- Wörlitz und seine Selbstverlagsunternehmungen (1781- 1785).
http://www.rewi.hu-berlin.de/online/fhi/articles/9808czychowski.htm (10.03.2005)

[15] Wikipedia, die freie Enzyklopädie: http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht (12.03. 2005)

[16] Ebenda: (12.03.2005)

[17] Gieseke, Ludwig: Vom Privileg zum Urheberrecht. Die Entwicklung des Urheberrechts in Deutschland bis 1845. Göttingen 1995, vgl. S. 115 ff.

[18] Wikipedia, die freie Enzyklopädie (12.03.2005)

[19] Wikipedia, die freie Enzyklopädie (12.03.2005)

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Georg Christoph Lichtenbergs Argumentationsstrategie in der Epistel an Tobias Göbhard
Hochschule
Universität Rostock  (Institut für Germanistik)
Veranstaltung
Lichtenberg und einige seiner Zeitgenossen
Note
2,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
18
Katalognummer
V42813
ISBN (eBook)
9783638407557
ISBN (Buch)
9783638775243
Dateigröße
765 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Georg, Christoph, Lichtenbergs, Argumentationsstrategie, Epistel, Tobias, Göbhard, Lichtenberg, Zeitgenossen
Arbeit zitieren
Rebecca Stabbert (Autor:in), 2005, Georg Christoph Lichtenbergs Argumentationsstrategie in der Epistel an Tobias Göbhard, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/42813

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