Haushalt und Finanzierung der Europäischen Union


Seminararbeit, 2003

18 Seiten, Note: 92 % = 1


Leseprobe


Inhalt

Abbildungsverzeichnis

Abkurzungsverzeichnis

A. Einleitender Teil

B. Finanzierung der Europaischen Union
I. Das Eigenmittelsystem
II. Eigenmittelarten
1. Agrarabschopfungen
2. Zolle
3. Mehrwertsteuer-Eigenmittel
4. Bruttosozialprodukt-Eigenmittel
5. sonstige

C. Haushalt der Europaischen Union
I. Aufbau des Haushalts
II. Das Haushaltsverfahren
1. Aufstellung des Haushalts
2. Grundsatze des Haushaltsplan
3. Die Finanzielle Vorausschau
4. Vollzug des Haushalts
5. Kontrolle des Haushalts

D. Kritische Wurdigung und Fazit

Anhang
Entwicklung der Eigenmittelarten
Finanzierungsanteile der EU-Mitgliedsstaaten
EU-Haushaltsausgaben 2002
Nehmen und Geben in der EU

Literaturverzeichnis

Verzeichnis der Gesetze

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Eigenmittelarten

Abbildung 2: Haushaltsverfahren der EU

Abkurzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A. Einleitender Teil

Bevor auf die Finanzierung und den Haushalt der EU eingegangen wird, eine kurze Abgrenzung der wichtigen Begriffe. Die EGKS ist die Europaische Ge- meinschaft fur Kohle und Stahl und der Anfang der heutigen EU - Europai- schen Union. Doch bevor die Europaische Union gegrundet wurde, gab es noch beispielsweise die Europaische Gemeinschaft (EG). Rat im Sinne dieser Arbeit ist der Rat der Europaischen Union, also das gesetzgebende Organ der Union.

Deutschland hat im Kalenderjahr 2002 einen Anteil an der Finanzierung der EU in Hohe von 24,4 v. H. geleistet. Aus diesem Grund sollte man als deutscher Staatsburger uber die Finanzierung und den Haushalt der EU informiert sein.

Ferner gilt es jedoch zu betrachten, welche (finanziellen) Vorteile die Union fur Deutschland bringt.

B. Finanzierung der Europaischen Union

I. Das Eigenmittelsystem

Bei Grundung der Europaischen Gemeinschaft fur Kohle und Stahl (EGKS), dem Vorlaufer der heutigen Europaischen Union, im Jahre 1951 wurde die Fi­nanzierung des Haushalts durch Beitrage der einzelnen Nationen sichergestellt. Mittlerweile finanziert die Europaische Union Ihren Haushalt durch das Eigen­mittelsystem, welches 1980 vollstandig eingefuhrt wurde.[1] Dabei wurde das Ei­genmittelsystem bereits im Romischen Vertrag vom 25. Marz 1957 vorgesehen. Inhalt war, dass nach einer Ubergangszeit die Finanzierung nicht mehr mit ein- zelstaatlichen Beitragen sichergestellt werden sollte, sondern durch Eigenmit- tel.[2]

Bis die Finanzierung der Europaischen Union durch einen eigenmittelfinanzier- ten Haushalt gesichert war, musste ein langer und komplizierter Weg beschrit- ten werden, damit dann letztendlich der beitragsfinanzierte Haushalt eingestellt werden konnte. Insbesondere im Jahr 1965 scheiterte der Versuch der Einfuh- rung am Widerstand der Franzosen. Erst im Jahre 1970 wurde der Ubergang vollzogen, bis er dann 1980 voll realisiert wurde.

Die Eigenmittel flieGen der Union automatisch zu, ohne dass es eines weiteren Beschlusses der einzelstaatlichen Behorden bedarf.

II. Eigenmittelarten

Die Einnahmen der Europaischen Union lassen sich in unterschiedliche Arten unterteilen. Dazu diese Abbildung:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Eigenmittelarten

Die eigentlichen oder traditionellen Eigenmittel sind Einnahmen, die als Aus- fluss der Gemeinschaftspolitik entstehen. Dazu gehoren die Agrarabschopfun- gen sowie die Zolle. Die traditionellen Eigenmittel werden von den jeweiligen Mitgliedstaaten erhoben und abzuglich eines Erhebungskostenanteils an die Union weitergeleitet.[3] Der Erhebungskostenanteil betragt seit dem 1. 1.2001 25 v. H..

1. Agrarabschopfungen

Die Agrarabschopfungen zahlen zu den traditionellen Eigenmitteln der Union.[4] Als traditionelle Eigenmittel werden Einnahmen bezeichnet, die als Resultat der Gemeinschaftspolitik entstehen.

Agrarabschopfungen sind zu entrichten, wenn aus nicht Mitgliedsstaaten Agrar- produkte in die EU importiert werden.[5] Ferner gehoren die Produktions- und Lagerabgaben fur Zucker und Isoglukose hinzu. Die Abschopfungen wurden im Jahre 1962 eingefuhrt und damals noch der Europaischen Wirtschaftsgemein- schaft zugesprochen.

2. Zolle

Die Zolle gelten ebenfalls zu den traditionellen Eigenmitteln. Sie wurden im Jahr 1968, also ebenfalls vor Einfuhrung des Eigenmittelsystem, eingefuhrt. Der ge- meinsame Zolltarif umfasst alle Einfuhren in das Gemeinschaftsgebiet.

3. Mehrwertsteuer-Eigenmittel

Die Finanzierung des EU-Haushalts fur das Kalenderjahr 2002 macht deutlich, dass die traditionellen Eigenmittel zur Sicherstellung nicht ausreichen, da sie lediglich 16,77 v. H. des Gesamtbedarfs abdecken.[6]

Die Mehrwertsteuer-Eigenmittel umfassen hierbei jedoch einen Anteil von 38,61 v. H. Sie wurden mit Beschluss vom 21. April 1970 eingefuhrt. Da die Grundla- ge fur die Mehrwertsteuer-Eigenmittel eine harmonisierte Bemessungsgrundla- ge in allen Mitgliedsstaaten ist, konnte sie erstmalig im Jahre 1980 erhoben werden.

Die Bemessungsgrundlage fur den Beitrag an die Union ist auf 50 v. H. des Bruttosozialproduktes des jeweiligen Mitgliedstaates begrenzt. In der Vergan- genheit lag die Grenze bei 55 v. H..

Von der Bemessungsgrundlage muss der jeweilige Mitgliedsstaat derzeit 0,75 v. H. entrichten.[7] Dieser Satz lag in der Vergangenheit bei 1,4 v. H. und soll je­doch in der Zukunft auf 0,50 v. H. abgesenkt werden.

4. Bruttosozialprodukt-Eigenmittel

Der Lowenanteil an der Finanzierung des Haushalts fur das Jahr 2002 sind den Bruttosozialprodukt-Beitragen zuzurechnen. Dieser betrug mit 43,35 v. H. fast die Halfte des gesamten Haushalts. Dabei sollte das Bruttosozialprodukt- Eigenmittel nur erganzend als Einnahmequelle herangezogen werden.

Die Bruttosozialprodukt-Eigenmittel wurden im Jahr 1988 als vierte Einnahme­quelle eingefuhrt. Die Abgabe der Staaten an die Union berechnet sich durch Multiplikation eines Satzes auf den Gesamtbetrag des Bruttosozialproduktes al- ler Mitgliedsstaaten. Der Satz wird im jahrlichen Haushaltsverfahren als Diffe- renz zwischen den Ausgaben und den ubrigen Einnahmen ermittelt.[8] Man kann also zusammenfassen, dass durch das Bruttosozialprodukt-Eigenmittel das De- fizit des EU-Haushalts eliminiert wird. Dies ist jedoch notwendig, da die Europa- ische Gemeinschaft zur Finanzierung Ihres Haushaltes keine Schulden machen kann.

Die Bruttosozialprodukt-Einnahme bildet die Grundlage fur die folgenden drei Punkte:

- die Begrenzung der Mehrwertsteuer Bemessungsgrundlage
- die Aufteilung des britischen Ausgleichs
- die in der finanziellen Vorausschau festgelegte Obergrenze fur den Ge- samtbetrag der Eigenmittel.

Der britische Ausgleich wurde im Jahr 1984 eingefuhrt, welcher 0,66 v. H. des eigenen Nettosaldos betragt. Der Ausgleich wird durch die anderen Mitglied- staaten entsprechend des Anteils am Bruttosozialprodukt aufgeteilt.

5. sonstige

Die sonstigen Einnahmen die zur Finanzierung des Haushaltes der Europai- schen Union dienen sind unter anderem[9]:

- Uberschusse aus Vorjahren
- Zinsertrage
- Mieteinnahmen
- BuGgelder
- Zwangsgelder

In der Summe tragen diese Einnahmen beispielsweise zum Haushalt 2002 le- diglich mit 1,27 v. H. bei.[10]

C. Haushalt der Europaischen Union

Der Haushalt der Europaischen Union kann als Planungsinstrument angesehen werden. Er spiegelt die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben eines Haushaltsjahres wieder und zeigt gleichzeitig die Schwerpunkte der EU-Politik an.

I. Aufbau des Haushalts

Neben den Einnahmen bilden die Ausgaben den zweiten Teil des Haushalts der Europaischen Union. Die Ausgaben werden in sieben Bereiche untergliedert, damit durch die Zuordnung eine Verknupfung mit den einzelnen politischen Pri- oritaten stattfinden kann. Die Bereiche sind im Einzelnen

- Landwirtschaft
- Strukturpolitik
- Interne Politik
- Externe Politik
- Verwaltung
- Reserven
- Beitrittshilfen

Der Bereich der Strukturpolitik soll zur Starkung von Regionen mit Struktur- schwachen dienen. Die Internen Politikbereiche umfassen die Ziele die inner- halb der Union erreicht werden sollen. Dies sind beispielsweise die Umwelt- und Energiepolitik. Ferner zahlt noch die Verkehrspolitik dazu.

Externe Politikbereiche sind demzufolge dann Ziele die auGerhalb der Union anzusiedeln sind, wie die gemeinsame AuGen- und Sicherheitspolitik.

Die Position Verwaltung umfasst die „Eigenkosten" der Union. Die Beitrittshilfen sind fur die Erweiterung der Union gedacht, um neuen Beitrittskandidaten den Eintritt in die EU zu erleichtern.

Der Haushalt der Europaischen Union kann mit dem Haushalt eines Staates verglichen werden. Jedoch gibt es zwei erhebliche Unterschiede. Zum Einen fi- nanziert sich der Haushalt nicht aus Steuern, die selber erhoben wurden und zum Anderen muss der Haushalt ausgeglichen sein, d. h. es kann keine Finan- zierung durch Kreditaufnahme stattfinden.[11]

Die Ausgaben lassen sich in obligatorische und nicht obligatorische Ausgaben unterscheiden. Grundlage fur die Einordnung in obligatorische und nicht obliga­torische Ausgaben ist die Entscheidungsbefugnis. Obligatorische Ausgaben, wie beispielsweise Agrarausgaben, werden vom Rat entschieden. Demgegen-über werden die nicht obligatorischen Ausgaben vom Europäischem Parlament verantwortet.[12]

[...]


[1]

Europaische Kommission: Kleiner Leitfaden zum Haushalt der EU

[2] Europaische Union: Eigenmittelsystem

[3] Europaische Kommission: Checkliste der administrativen Rahmenbedingungen im Bereich der Eigenmittel der Europaischen Gemeinschaften S. 5

[4] Europaische Union: Die Struktur des Haushaltsplans

[5] Pfeifer, Georg: Die Einnahmen der Europaischen Union

[6] Bundesfinanzministerium: EU-Haushalt und mittelfristige Finanzplanung

[7] Europaische Kommission: Checkliste der administrativen Rahmenbedingungen im Bereich der Eigenmittel der Europaischen Gemeinschaften S. 18

[8] Europaische Kommission: Checkliste der administrativen Rahmenbedingungen im Bereich der Eigenmittel der Europaischen Gemeinschaften S. 23

[9] Pfeifer, Georg: Die Einnahmen der Europaischen Union

[10] Bundesfinanzministerium: EU-Haushalt und mittelfristige Finanzplanung

[11] Pfeifer, Georg: Die Struktur des EU-Haushalts

[12] Pfeifer, Georg: Die Ausgaben der Europäischen Union

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Haushalt und Finanzierung der Europäischen Union
Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule
Veranstaltung
Europarecht
Note
92 % = 1
Autor
Jahr
2003
Seiten
18
Katalognummer
V23670
ISBN (eBook)
9783638267496
ISBN (Buch)
9783638774901
Dateigröße
708 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Haushalt, Finanzierung, Europäischen, Union, Europarecht
Arbeit zitieren
Diplom-Kaufmann (FH) Daniel Grude (Autor:in), 2003, Haushalt und Finanzierung der Europäischen Union, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/23670

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