Zum Stand des Parteiensystems in Ostdeutschland


Magisterarbeit, 2007

130 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I . Einleitung
1.1. Problemstellung
1.2. Methodik
1.3. Forschungsstand

II . Theoretische Grundlagen
1. Partei
1.1. Begriffsklärung
1.2. Rechtliche Stellung
1.2.1. Grundgesetz
1.2.2. Parteiengesetz
1.3. Parteientypologisierungen
2. Parteiensystem
2.1. Begriffsklärung
2.2. Systemtheoretische Einordnung
2.3. Parteiensystemeigenschaften als Aspekte der Unterscheidung
2.3.1. Format
2.3.2. Fragmentierung, Asymmetrie, Volatilität
2.3.3. Polarisierung, Segmentierung

III . Das ostdeutsche Parteiensystem im Vergleich
1. Anzahl der Akteure (Format)
2. Elektorale Unterscheidungen
2.1. Fragmentierung
2.2. Asymmetrie
2.2.1. SPD-CDU-Asymmetrie
2.2.2. Asymmetrie der Koalitionsblöcke
2.2.3. Links-Rechts-Asymmetrie
2.3. Volatilität im Vergleich
3. Inhaltliche Unterscheidungen
3.1. Polarisierung
3.1.1. Historischer Exkurs
3.1.2. Polarisierung im Vergleich
3.1.2.1. Ideologische Selbsteinstufung (Links-Rechts)
3.1.2.2. Verortung auf der sozio-ökonomischen Konfliktdimension
3.1.2.3. Verortung auf der politisch-kulturellen Konfliktdimension
3.2.Segmentierung
3.2.1. Segmentierung auf Bundesebene
3.2.2. Segmentierung in den alten Ländern
3.2.3. Segmentierung in den neuen Ländern
4. Situation der Parteien in den neuen Ländern
4.1. Strukturelle Schwäche der ostdeutschen Parteien
4.2. Folgen dieser Schwächen

IV . Regionale Differenziertheit des ostdeutschen Parteiensystems
1. Parlamentsparteien
2. Regionale Unterschiede im Wahlverhalten Ostdeutschlands
2.1. Bundestagswahlen in Ostdeutschland
2.2. Landtagswahlen in Ostdeutschland
3. Kennzahlen der ostdeutschen Landesparteiensysteme

V . Resümee & Ausblick

VI. Quellen- & Literaturverzeichnis
1. Literaturverzeichnis
2. Weitere Quellen
2.1. Gesetzestexte
2.2. Zeitungen & Zeitschriften
2.3. Internetquellen

VII. Anhang – Fragebögen

Verzeichnis der Schaubilder:

Abbildung 1: AGIL-Schema

Abbildung 2: Parteiensystemeigenschaften

Abbildung 3: Gegenwärtige Zusammensetzung der Landesparlamente

Abbildung 4: Bundestagswahlergebnisse seit 1990 unterteilt für Ost-, West- und Gesamtdeutschland

Abbildung 5: Fragmentierung des deutschen Parteiensystems 1990-2005 (effektive Parteienanzahl)

Abbildung 6: Asymmetrie zwischen den Volksparteien SPD und CDU

Abbildung 7: Asymmetrie zwischen den Koalitionsblöcken Rot/Grün und Schwarz/Gelb

Abbildung 8: Asymmetrie zwischen Links und Rechts

Abbildung 9: Volatilität in Ost und West im Vergleich

Abbildung 10: Ideologische Selbsteinstufung der Wählerschaft der Parteien 2005 (Mittelwerte)

Abbildung 11: Selbstpositionierung der bundesdeutschen Parteiwähler- schaften im Sozialstaatskonflikt 2005 (Mittelwerte)

Abbildung 12: Selbstpositionierung der bundesdeutschen Parteiwähler- schaften im Kulturkonflikt 2005 (Mittelwerte)

Abbildung 13: Segmentierung des deutschen Parteiensystems

Abbildung 14: Segmentierung in Westdeutschland

Abbildung 15: Segmentierung in Ostdeutschland

Abbildung 16: Mitgliederentwicklung der Parteien in Ostdeutschland seit 1990

Abbildung 17: Rekrutierungsfähigkeit der Parteien 2004

Abbildung 18: Ergebnisse von CDU und SPD bei der Bundestagswahl 2005 nach Wahlkreisen in den neuen Ländern

Abbildung 19: Landtagswahlergebnisse in den neuen Ländern (ohne Berlin) seit 1990

Abbildung 20: Fragmentierung, Asymmetrie und Volatilität in den neuen Bundesländern

I . Einleitung

1.1. Problemstellung

Mit der politischen Wende in der DDR im Jahre 1989 erwachte die ostdeutsche Parteienlandschaft aus einer Art ‚Schockstarre’, in der sie sich rund 56 Jahre befunden hatte. In diesem Zeitraum sorgten zunächst die Nationalsozialisten mit ihrem Einparteiensystem und später das SED-Regime mit ihrem gleichgeschalteten Blockparteiensystem oder auch nichtkompetitiven Hegemonialsystem[1] dafür, dass ein demokratischer Wettbewerb unter den politischen Parteien, wie wir ihn von heute kennen, nicht stattfinden konnte. Die ostdeutsche Bevölkerung kannte folglich über ein halbes Jahrhundert lang nur starre Parteiensysteme, die von dem jeweiligen Regime kontrolliert wurden. Mit dem Zusammenbruch der DDR änderte sich dies schlagartig. Im Herbst 1989 bekam das bis dahin starre politische System der DDR eine ungeahnte Dynamik. Mit der Entstehung von Bürgerbewegungen wie dem ‚Neuen Forum’ und ‚Demokratie Jetzt’ oder der Neugründung der Sozialdemokratischen Partei SDP am 7. Oktober 1989 kam Bewegung in das bewegungslose Parteiensystem der DDR. Sehr schnell wandelte sich das quasi Einparteiensystem der DDR in ein Mehrparteiensystem, welches durch die Wahl am 18. März 1990 auch in der Volkskammer sichtbar wurde.

Eine weitere Beschleunigung dieser Entwicklung wurde dem ostdeutschen Parteiensystem durch die Wiedervereinigung zuteil. Diese Vereinigung war allumfassend politisch, ökonomisch, gesellschaftlich und machte natürlich auch vor dem Parteiensystem nicht halt. Innerhalb kürzester Zeit verabschiedete sich die ehemalige DDR von ihrem vierzig Jahre lang gepflegten Parteiensystem, in dem der Führungsanspruch der SED unbestritten war, und übernahm, nach zahlreichen Vereinigungen der Westparteien mit ihren ostdeutschen ‚Schwesterparteien’, das Parteiensystem der BRD. Schnell übernahmen die etablierten Parteien des Westens die Führungsrolle im politischen Meinungsbildungsprozess, der in der Praxis bald ähnlich ablief, wie dies im ‚Referenzsystem Bundesrepublik’ der Fall war.[2]

Dennoch war der Osten von Anfang an irgendwie anders. Schon die ersten freien Volkskammerwahlen hatten gezeigt, dass der Ostteil Deutschlands für Überraschungen sorgte. Nicht die als sicherer Sieger gehandelte SPD, sondern die ‚Allianz für Deutschland’ aus CDU, DSU und Demokratischem Aufbruch gewann mit fast absoluter Mehrheit die Volkskammerwahl. Diesen Trend bestätigten auch die Bundestagswahl und die Landtagswahlen des Jahres 1990. Der Osten schien ‚schwarz’ zu sein und dies auf einem Gebiet, das traditionell als rot galt, hatten doch während der Weimarer Republik SPD und KPD im Osten immer hohe Ergebnisse erzielt. So kamen sie 1928 bei den Reichstagswahlen auf dem Gebiet der späteren DDR gemeinsam auf 49% der Stimmen (Gebiet der Bundesrepublik: 35%). Somit schien sich ein fast vollständiger Umbruch auf der politischen Landkarte Ostdeutschlands vollzogen zu haben.[3]

Dass dem nicht so war, zeigte sich spätestens ab Mitte der Neunziger mit dem Erstarken der SED-Nachfolgepartei PDS. Mit Wahlergebnissen von durchschnittlich 20% oder etwas darüber konnte sie sich als dritte Kraft fast auf Augenhöhe mit CDU und SPD im Osten etablieren. Seither hat der Osten wieder ein deutlich ‚roteres Gesicht’.

Die starke Präsenz der PDS – mittlerweile in Linkspartei.PDS umbenannt – im Osten Deutschlands macht zugleich auch einen der zentralen Unterschiede zwischen Parteiensystem (Ost) und Parteiensystem (West) aus. Trotz der Quasi-Übernahme des westdeutschen Parteiensystems im Jahre 1990, haben sich doch im Laufe der Zeit große Unterschiede zwischen Ost und West herausbilden und verfestigen können, sodass sich in Ost- und Westdeutschland zwei unterschiedliche Parteiensysteme entwickelt haben.[4] So konnte man auf Länderebene in Ostdeutschland lange von einem Dreiparteiensystem bestehend aus CDU, SPD und Linkspartei.PDS sprechen, was sich allerdings in jüngster Vergangenheit wieder änderte. Dem gegenüber steht das im Westen, bezogen auf mögliche Mehrheitsbildungen, fortgeführte Zweiblöcke-System mit den vier relevanten Parteien CDU, SPD, FDP und den Grünen.[5] Auch in anderer Hinsicht sind die Parteisysteme in Ost- und Westdeutschlands so verschieden, dass man von einer Scheidelinie innerhalb des gesamtdeutschen Parteiensystems sprechen kann. Geoffery K. Roberts beschreibt das deutsche Parteiensystem seit 1990 als ein Parteiensystem völlig neuen Typs: einem Typ von einem Parteiensystem, das mit ‚Siamesischen Zwillingen’ viel Ähnlichkeit besitzt.[6]

Ziel der Arbeit ist es, einen möglichst aktuellen Stand des ostdeutschen Parteiensystems zu vermitteln. Dabei geht es hauptsächlich um die Fragen: Wie hat sich das Parteiensystem Ostdeutschlands in den letzten sechzehn Jahren entwickelt, und was sind heute seine Hauptmerkmale. Durch die Beantwortung dieser Fragen soll es ermöglicht werden, Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung ziehen zu können.

1.2. Methodik

Thema dieser Arbeit soll es nun sein, das ostdeutsche Parteiensystem genauer zu betrachten und seine markanten Eigenschaften herauszuarbeiten. Zunächst ist es daher wichtig, eine theoretische Grundlage zu schaffen, indem die zentralen Begrifflichkeiten in einem theoretischen Teil geklärt werden. Dabei wird zunächst natürlich der Begriff der Partei im Mittelpunkt der Analyse stehen. Erst durch die genaue Kenntnis seiner Bedeutung ist es möglich, sich dem zentralen Begriff des Parteiensystems zu nähern. Parteiensysteme besitzen bestimmte Eigenschaften, anhand derer sie sich unterscheiden lassen. Diese Parteisystemeigenschaften werden im zweiten Abschnitt des theoretischen Teils genauer vorgestellt und operationalisiert. Anhand der im Verlaufe der Arbeit herauszuarbeitenden Parteiensystemeigenschaften wird so ein Analyseraster erstellt, mit dessen Hilfe das Parteiensystem Ostdeutschlands untersucht werden soll.

In diesem Zusammenhang bietet sich ein Vergleich mit dem Parteiensystem der alten Bundesländer an, da sie sozusagen das natürliche Referenzsystem bilden. Erst durch diesen Vergleich lassen sich die Ergebnisse vernünftig einordnen. Der Vergleich wird sich auf die zuvor erarbeiteten Parteisystemeigenschaften beziehen und sowohl elektorale als auch parlamentarische Unterschiede betreffen. Datengrundlage der Gegenüberstellung bilden dabei hauptsächlich Wahlergebnisse, da sich an ihnen die Kräfteverhältnisse in Parteiensystemen gut ablesen lassen. Allerdings darf sich eine Analyse von Parteiensystemen nicht nur auf die Auswertung von Kräfteverhältnissen beschränken. Genauso wichtig scheinen die inhaltlichen Unterschiede zwischen den Parteien zu sein. Diese werden im Unterpunkt zur Polarisierung besondere Beachtung finden. Darüber hinaus müssen natürlich auch die Parteien, als tragende Elemente des Parteiensystems, und vor allem ihre strukturelle Lage Beachtung finden. Eine solche Analyse wird den Abschluss des Vergleiches zwischen den neuen und den alten Ländern bilden.

Im Anschluss an den umfangreichen Ost/West-Vergleich wird ein Abschnitt folgen, in dem die regionalen Unterschiede im ostdeutschen Parteiensystem beleuchtet werden. Dies erscheint wichtig, da zu vermuten ist, dass es sich beim Parteiensystem in Ostdeutschland nicht um eine ‚homogene Masse’, sondern vielmehr um ein ausdifferenziertes System mit regionalen Unterschieden handelt.

Im abschließenden Teil, in dem Resümee gezogen und ein Ausblick gewagt wird, soll dann versucht werden, die bereits erwähnten Fragen zu beantworten.

1.3. Forschungsstand

Die Erforschung der Parteien, sowohl die empirische als auch die theoretische, ist ein Hauptthema in der Politikwissenschaft. Seit dem Entstehen der ersten parteiähnlichen Vereinigungen im 17. Jahrhundert beschäftigt sich die Forschung mit diesem Phänomen. Bekannte Persönlichkeiten wie Karl Marx, Max Weber, Sigmund Neumann, Otto Kirchheimer und viele andere haben sich mit den Parteien und vor allem mit ihren Veränderungen im Laufe der Zeit beschäftigt und diese beschrieben.

Ähnliches gilt für den Begriff des Parteiensystems, der ebenfalls ein zentraler Forschungsgegenstand der Politikwissenschaft ist. Im deutsprachigen Raum hat sich in der Parteiensystemforschung vor allem Oskar Niedermayer einen Namen gemacht. Mit seiner Arbeit ‚Zur systematischen Analyse der Entwicklung von Parteiensystemen’[7] hat er 1996 ein umfassendes Analyseraster zur Untersuchung von Parteiensystemen vorgelegt, das als eine Art Standardwerk in dieser Richtung betrachtet werden kann. Der Aufsatz sollte Reaktion sein auf den bis dahin wenig befriedigenden Forschungsstand zur Analyse von Parteiensystemen. Auch in dieser Arbeit wird das von Niedermayer entwickelte Analyseraster angewendet, auch wenn es, wie noch deutlich werden wird, einige Probleme in sich birgt.

Niedermayer hat sich allerdings nicht nur theoretisch mit dem Begriff des Parteiensystems auseinandergesetzt, sondern veröffentlicht auch regelmäßig Arbeiten zur Situation des deutschen Parteiensystems. Dabei wird immer auch die besondere Situation in Ostdeutschland betont. Zudem gibt er jährlich aktuelle und umfassende Statistiken zu den Parteimitgliedschaften in Deutschland heraus. Neben Niedermayer befasst sich auch Eckhard Jesse von der Technischen Universität Chemnitz intensiv mit dem deutschen Parteiensystem und gibt nach Wahlen regelmäßig Arbeiten zu diesem Thema heraus. Jürgen W. Falter und Kai Arzheimer interessieren sich vor allem für die Frage nach der Unterschiedlichkeit des deutschen Wahlverhaltens zwischen Ost und West, was selbstverständlich auch die Frage nach den Unterschieden im Parteiensystem beinhaltet. Neben diesen ist besonders auch Karl Schmitt zu erwähnen, der sich speziell mit dem Parteiensystem Thüringens auseinander gesetzt hat, aber auch spezielle regionale Differenzen im ostdeutschen Wahlverhalten festgestellt hat.

Insgesamt ist der Forschungsstand zum Thema deutsches Parteiensystem recht gut, zum Spezialfall Ostdeutschland lässt er hingegen noch zu wünschen übrig. Oft wird das Thema nur kurz oder am Rande behandelt. Arbeiten, die sich speziell nur mit den Gegebenheiten in Ostdeutschland befassen, sind hingegen ‚Mangelware’. Besonders in den letzten Jahren wurde zu diesem Thema wenig veröffentlicht. In diese Lücke möchte diese Arbeit stoßen.

II . Theoretische Grundlagen

Im Rahmen einer umfassenden wissenschaftlichen Arbeit ist es von besonderer Wichtigkeit, der eigentlichen Untersuchung einen theoretischen Unterbau zu verschaffen, um so das Ganze in gewisser Weise einzunorden. Ein solch theoretischer Unterbau kann dazu beitragen, der Arbeit eine deutliche Linie zu verschaffen, und er erleichtert es dem Leser, dem Gedankengang zu folgen. Im Falle des Themas ‚Zum Stand des Parteiensystems in Ostdeutschland’ ist es klar, in welche Richtung der theoretische Teil abzielen muss. Der Begriff Parteiensystem muss natürlich zunächst einmal geklärt werden. Dazu gehört selbstverständlich auch die Klärung des Begriffs Partei, da Parteien natürlich die Hauptakteure von Parteiensystemen sind.

1. Partei

1.1. Begriffsklärung

Der Begriff Partei ist vom lateinischen Wort ‚pars’ abgeleitet, was wörtlich übersetzt ‚Teil’ bedeutet. Somit ist die Partei als Teil eines Ganzen zu begreifen. Man versteht unter diesem Begriff eine Gruppierung, die sich von anderen trennt und zu ihnen in Gegensatz tritt.[8] Dies ist zwar keine vollständige, sondern eher eine Minimaldefinition des Begriffs Partei. Dennoch enthält diese Erklärung schon zwei wichtige Gedanken, die in Bezug auf das Thema dieser Arbeit wichtig erscheinen. Erstens die Rolle der Partei als Teil eines Ganzen (als Teil des Parteiensystems) und zweitens das In-Gegensatz-Treten zu anderen (Profilierung und Abgrenzung von anderen Parteien).

Allein durch diese zwei Komponenten lässt sich der Begriff der politischen Partei allerdings noch nicht erklären. In der Fachliteratur wimmelt es von unterschiedlichen Definitionsversuchen zum Thema. Diese Unterschiedlichkeit von Definitionen besitzt eine geschichtliche Tradition, da der Parteienbegriff im Laufe der Geschichte immer wieder an die jeweils herrschenden Gegebenheiten angepasst wurde. Edmund Burke war einer der ersten, der versuchte, den Begriff der politischen Partei zu definieren. Seine Definition enthielt dabei bereits einige wichtige Elemente, die auch heute noch von zentraler Bedeutung sind. In seiner Schrift „Thoughts on the Cause of the Present Discontents” aus dem Jahre 1770 formulierte es der damalige Unterhausabgeordnete so: „Party is a body of men united for promoting by their joint endeavors the national interest upon some particular principle in which they all agreed."[9] Parteien waren also aus Burkes Sicht auf Basis bestimmter Prinzipien zusammengeschlossene Vereinigungen von Leuten, die durch gemeinsame Bemühungen ein bestimmtes Ziel, in diesem Fall die Förderung der nationalen Interessen, erreichen wollen.

Aus heutiger Sicht erscheint diese Definition nicht als ausreichend. Parteien sind zwar Sammelbecken für Personen mit ähnlichen Interessen oder Zielen, da dies allerdings auch auf Interessengruppen oder Verbände zutrifft, ist eine weitere Präzisierung des Parteienbegriffs von Nöten. Im Gegensatz zu Interessengruppen streben Parteien als verfassungsrechtlich notwendige Instrumente der staatlichen Willensbildung nach staatlicher Gesamtverantwortung, indem sie sich an Parlamentswahlen beteiligen und Regierungsverantwortung übernehmen.[10] Neben diesem Streben nach Regierungsverantwortung ist ein weiteres wichtiges Merkmal von Parteien der hohe Organisationsgrad. Dabei steht vor allem die Eigenschaft der auf Dauer angelegten Organisation im Vordergrund, was sie von spontanen, kurzfristigen Initiativen oder Bewegungen unterscheidet. Ohne eine über den Zeitpunkt einer Wahl hinausgehende konstante Durchorganisierung würden politische Gruppen in Europa nicht als Parteien bezeichnet.[11]

Fasst man die Merkmale nun zusammen, die politische Parteien ausmachen, so erscheint eine Definition von Ulrich von Alemann passend. Sie lautet folgendermaßen: „Parteien sind auf Dauer angelegte gesellschaftliche Organisa­tionen, die Interessen ihrer Anhänger mobilisieren, artikulie­ren und bündeln und diese in politische Macht umzusetzen suchen - durch die Übernahme von Ämtern in Parlamenten und Regierungen.“[12]

1.2. Rechtliche Stellung

1.2.1. Grundgesetz

Parteien spielen im politischen Leben der Bundesrepublik eine zentrale Rolle, da sie den politischen und gesellschaftlichen Diskurs im Land wesentlich beeinflussen. Diese Rolle wird ihnen von Rechts wegen sowohl im Parteiengesetz, als auch im Grundgesetzt zugeschrieben und ist von daher auch von Anfang an so gewollt gewesen. So heißt es im Artikel 21 des Grundgesetzes:

„(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen ent­sprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beein­trächtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutsch­land zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswid­rigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.“[13]

Die Schreiber des Grundgesetzes setzten mit ihren Formulierungen im Artikel 21 bewusst auf eine klare Abgrenzung gegenüber der Reichsverfassung der Weimarer Republik, wobei Punkt zwei direkt als Reaktion auf den Zusammenbruch der Weimarer Republik und die Machtergreifung der Nationalsozialisten zu verstehen ist. Besonders interessant erscheint allerdings schon der erste Punkt des Artikels 21, in dem den Parteien vom Grundgesetz die Mitwirkung bei der Willensbildung des Volkes anerkannt wird. Dies bedeutet eine besondere Hervorhebung der Rolle der Parteien in der Bundesrepublik. In den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zu den Verbotsverfahren gegen die SRP und die KPD in den 50er Jahren wurde die besondere Stellung der Parteien nochmals unterstrichen. Darin heißt es, dass die Parteien im Artikel 21 des Grundgesetzes aus dem Bereich des Politisch-Soziologischen in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution erhoben werden. Des Weiteren wurden Parteien als integrierende Bestandteile des Verfassungsaufbaus und des verfassungsrechtlich geordneten politischen Lebens bezeichnet.[14]

Das Grundgesetz hat durch Artikel 21 die Herausbildung eines ‚Parteienstaates’[15] oder mindestens einer parteistaatlichen Demokratie gefördert, in der die Allgegenwart der Parteien als Bindeglieder der politischen Willensbildung zwischen Bürgern und Staat gewollt und unvermeidlich ist.[16] Als Hauptvertreter der Parteienstaatslehre gilt Gerhard Leibholz, der den von Otto Koellreutter geprägten Begriff des Parteienstaates weiterentwickelte. Als Mitglied des Bundesverfassungsgerichtes (1951-71) beeinflusste er maßgeblich auch dessen Rechtssprechung und trug dazu bei, dass sich die parteistaatliche Demokratie in Deutschland verfestigte. Nach Leibholz sind die Parteien die Organe, die den Bürger „erst organisieren und aktionsfähig machen“. Sie schließen die Wähler erst zu politisch aktionsfähigen Gruppen zusammen, und erscheinen so als das Sprachrohr, dessen sich das mündig gewordene Volk bedient, um sich artikuliert äußern zu können.“ Folglich ist das Volk erst durch die Parteien in der Lage, „Einfluss auf das staatliche Geschehen auszuüben und sich somit in der politischen Sphäre zu verwirklichen.“[17]

Demzufolge hat die Anerkennung der Mitwirkung zur Willensbildung zur Konsequenz, dass die Parteien vom Grundgesetz und durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts fast in den Rang von Staatsorganen erhoben wurden. Denn dadurch wird das Parlament auch von der Verfassung - und nicht nur faktisch - als Parteienparlament verstanden.[18] Hierin liegt eine der Ursachen, warum der Parteienstaat von der Wissenschaft oft kritisiert wurde, da die Gefahr besteht, dass das Parlament durch die parteiliche Nähe zur Regierung seine Aufgabe vernachlässigt, die Regierung zu kontrollieren. Einer der schärfsten Kritiker der Leibholzschen Parteienstaatslehre war der Rechtswissenschaftler Konrad Hesse, der dem Konzept der Parteienstaatslehre das Konzept der Parteiendemokratie gegenüberstellte. Auch wenn er diesen Begriff nicht verwendete, so argumentierte er doch in diese Richtung. Er sah in den Parteien „Zwischenglieder zwischen dem Einzelnen und dem Staat [...] daseinsnotwendige Faktoren für den modernen Staat.“[19] Parteien sollten demzufolge zwar an der politischen Willensbildung mitwirken und dabei auch eine entscheidende Rolle spielen, sie sollten allerdings kein Monopol im Willensbildungsprozess besitzen. Hesse sprach sich gegen die Einführung der Parteien in die organisierte Staatlichkeit aus[20]. Sie sollten somit nicht in den Rang von Staatsorganen erhoben werden.

Trotz aller Kritik war die Bundesrepublik von Anfang an ein Parteienstaat.[21] Dies ist nicht allein zu begründen durch Artikel 21 und die Urteile des Bundesverfassungsgerichts, sondern vielmehr durch die gegenseitigen Abhängigkeiten zwischen Gesellschaft und Staat. Aus diesem Grund ist auch Hesses Konzept der Parteiendemokratie nicht ausreichend, da es auf dem vermeintlichen Dualismus von Gesellschaft und Staat beruht. Dabei übersieht er die Komplexität der politischen Willensbildung und konzentriert sich auf die Stellung der Parteien im Staat. Vernachlässigt werden hingegen die Defizite der Parteien hinsichtlich ihrer Verankerung in der Gesellschaft.[22] Dennoch besitzt das Konzept der Parteiendemokratie eine gewisse Gültigkeit, da es die Diskussion über den Status der Parteien und damit auch deren Entwicklung maßgeblich beeinflusst hat.

1.2.2. Parteiengesetz

Neben der Erwähnung im Grundgesetz werden die Stellung, organisatorische Prinzipien und Aufgaben der Parteien in einem speziellen Parteiengesetz vom 24. Juli 1967 geregelt. Es ist sozusagen eine Präzisierung des Artikels 21 des Grundgesetzes. Darin wird unter anderem auch festgelegt, was genau in Deutschland unter dem Begriff der Partei zu verstehen ist. So heißt es in §2:

„Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein.“[23]

Das Parteiengesetz wird oft auch als Parteienfinanzierungsgesetz bezeichnet und verstanden, da sich die Paragraphen 18 bis 31 ausschließlich mit der Finanzausstattung und der Offenlegungspflicht der Parteien beschäftigen. Es sollte allerdings nicht auf die Parteienfinanzierung reduziert werden, denn ein weiteres Hauptziel des Parteiengesetzes stellt die Gewährleistung der innerparteilichen Demokratie dar.[24] Die Paragraphen 6 bis 16 widmen sich ausschließlich diesen Fragen. Danach müssen Parteien Satzungen und Programme besitzen, sich in Gebietsverbände gliedern und regelmäßig an Wahlen teilnehmen. Zur Wahrung der innerparteilichen Demokratie sind Mitgliederversammlungen und mindestens alle zwei Jahre Vorstandswahlen durchzuführen, „Mitgliederversammlung und Vorstand sind notwendige Organe der Partei und der Gebietsverbände.“[25] Das Parteiengesetz betont die Mitwirkung der Mitglieder am Willensbildungsprozess innerhalb der Partei. Auch Minderheiten in den Parteien solle es ermöglicht werden, an der Willensbildung teilzunehmen. Des Weiteren sind die Rechte der Mitglieder in §10 genauer beschrieben.

Dies waren nur die wichtigsten Punkte, die das Parteiengesetz zur Sicherstellung der innerparteilichen Demokratie nennt. Sie beweisen allerdings, dass das Parteiengesetz durchaus mehr ist, als ein reines Parteienfinanzierungsgesetz. Dennoch sind ungeachtet aller gesetzlichen Vorkehrungen die Einflussmöglichkeiten der einfachen Parteimitglieder verhältnismäßig gering, was vor allem an der Gleichgültigkeit vieler Mitglieder, der aufgeblähten Parteibürokratie und schließlich den Sachzwängen einer modernen, entscheidungsorientierten und großen Parteiendemokratie liegt.[26]

1.3. Parteientypologisierungen

Vereinigungen von Bürgern, die sich unter dem Begriff Parteien zusammenfassen, lassen sich in aller Regel nicht gleichsetzen. Oftmals unterscheiden sich Parteien in Aufbau, Gliederung und Anhängerschaft, sodass sich die einzelnen Parteitypen zum Teil doch erheblich voneinander unterscheiden.

Mit diesen Unterschiedlichkeiten haben sich viele Wissenschaftler auseinandergesetzt, wodurch eine Vielzahl von Parteientypologisierungsansätzen entstanden ist. Allen Typologisierungen ist dabei gleich, dass sie in Anbetracht besonderer politischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen entwickelt wurden. Somit sind die verschiedenen Parteientypen immer auch Abbilder bestimmter gesellschaftlicher Entwicklungsstufen.

Um die Jahrhundertwende änderte sich das Gesicht der Parteien zusehends. Max Weber ging von der Überlegung aus, dass sich verändernde gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen den politischen Parteien spezifische Anpassungsleistungen abverlangen.[27] In der Honoratiorenpartei sah er das Produkt des 19. Jahrhunderts, in dem es aufgrund des noch eingeschränkten Wahlrechts ausreichte, lose geknüpfte Verbindungen von Honoratioren zu bilden, und Politik nur etwas für das reiche Bürgertum war. Erst mit der Ausweitung des Wahlrechts wurden diese Honoratiorenparteien dazu gezwungen, sich feste Organisationsstrukturen zu schaffen und neue Wählerschichten zu werben. Den Honoratiorenparteien alten Typs standen „nun die modernen Formen der Parteienorganisationen gegenüber. Sie sind Kinder der Demokratie, des Massenwahlrechts, der Notwendigkeit der Massenwerbung und Massenorganisation, der Entwicklung höchster Einheit der Leitung und strengster Disziplin.“[28] Hiermit gemeint ist die Massenpartei, die für Weber den modernsten Typ von Parteiorganisationen darstellte, da sie am besten den Bedingungen der „plebiszitären Demokratie“[29] gewachsen ist. Durch die starke Organisation der Massenpartei ist es den neuen unterprivilegierten Wählerschichten möglich geworden, politisch zu partizipieren. Besondere Bedeutung hatte dabei die Professionalisierung der Politik durch Bürokratisierung und die zunehmende Wichtigkeit von Berufpolitikern.[30]

An die Typologisierung Max Webers anknüpfend entwarf Sigmund Neumann in den 30er Jahren den Parteityp der Integrationspartei. Diesen Typ der Integrationspartei stellt Neumann der liberalen Repräsentationspartei gegenüber. Die liberalen Repräsentationsparteien sind dabei vergleichbar mit den von Weber beschriebenen Honoratiorenparteien, also Parteien mit relativ loser Parteiorganisation, die in ihrer Konzeption bloßen Wählervereinigungen entsprechen.[31] Dieser antiquierte Parteientyp steht für Neumann in keinem Zusammenhang zur politischen Realität und Praxis der modernen Massendemokratie. Von daher sieht er in der Integrationspartei, einer Partei deren Ziel es ist, das Leben seiner Mitglieder vollständig zu organisieren, die Partei modernen Typs. „Die Gefolgschaft der neuen Bewegung ist tatsächlich deutlich charakterisiert durch die permanente Mitgliedschaft, die definitive Klassenausrichtung ihrer Wähler und ihre weit reichende Teilnahme an allgemein gesellschaftlichen Angelegenheiten. Die Partei kann sich auf ihre Anhänger verlassen; sie hat einen beträchtlichen Teil von deren sozialem Dasein unter Kontrolle.“[32] Integrationsparteien sind in diesem Sinne mehr als nur bloße Parteien. Sie sind gleichzeitig soziale Organisationen, die tief mit dem Milieu ihrer Wählerschaft verstrickt sind. Der Kontakt zur Wählerschaft wird dabei durch eine Vielzahl von Parteiorganisationen gehalten, die in das Leben der Anhängerschaft eingreifen (z.B. durch Arbeiter-Säuglingspflegevereine, Sportvereine oder Feuerbestattungsverband). Integrationsparteien bedienen also in aller Regel bestimmte Milieus. Vor diesem Hintergrund kann man die Integrationspartei auch als Phänomen der Zwischenkriegszeit betrachten, als die verschiedenen Milieus noch in deutlicher Abgrenzung zueinander lebten. Wichtig zu erwähnen ist, dass Neumann zwischen demokratischen und totalitären Integrationsparteien unterschied. Während die totalitäre Integrationspartei faschistischer oder kommunistischer Art die vollständige Dominanz der Partei über die politischen und privaten Aktivitäten ihrer Mitglieder einfordere, lässt die demokratische Massenintegrationspartei dem Individuum persönlichen Freiraum.[33]

Nach dem Krieg wandelten sich die gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen nachhaltig. Vor allem die gesellschaftlichen Modernisierungsprozesse und der Ausbau des Sozialstaates untergruben nach und nach die Existenzgrundlagen der klassenorientierten Massenintegrationsparteien. Nicht mehr die weltanschaulich determinierten Auseinandersetzungen über die (Um)Verteilung gesellschaftlicher Güter (oder gar über eine grundlegende Änderung des Wirtschaftssystems) standen im Vordergrund, sondern vielmehr rückten nun Fragen des effizienten Managements des Wirtschafts- und Sozialsystems in den Blickpunkt.[34] Aus diesem Grund wandelten sich laut Kirchheimer die durch Klassengegensätze oder Konfessionszugehörigkeit geprägten Massenintegrationsparteien zu Allerweltsparteien (‚catch-all-parties’) oder auch Volksparteien um. Kirchheimer definiert diesen Parteitypus wie folgt: „Sie gibt die Versuche auf, die Masse geistig und moralisch einzugliedern, und lenkt ihr Augenmerk in stärkerem Maße auf die Wählerschaft; sie opfert also eine tiefere ideologische Durchdringung für eine weitere Ausstrahlung und einen rascheren Wahlerfolg.“[35] In der Umwandlung zu Allerweltsparteien sieht Kirchheimer ein Phänomen des Wettbewerbs[36], des Wettbewerbs um Wählerstimmen, der dazu führt, dass Parteien sich anderen Gesellschaftsschichten öffnen, um einen möglichst hohen Stimmenanteil zu erlangen. Durch gesellschaftliche Öffnung verlören Parteien ihren Charakter als politische Heimat ihrer Mitglieder, wodurch die klassische Integrationspartei zur Mitgliederpartei werde, offen für politisch Interessierte mit sehr unterschiedlicher sozialer Herkunft.[37] Damit ist gleichzeitig das Risiko verbunden, Teile der Stammwählerschaft zu verlieren. Parteien sind folgerichtig entideologisierte Organisationen, die nach möglichst hohem Stimmengewinn trachten. Angelo Panebianco spricht in diesem Zusammenhang auch von ‚electoral professional parties’[38] als professionalisierte Wählerparteien.

Das Konzept Kirchheimers ist beeinflusst von den Überlegungen Anthony Downs, der das politische Handeln von Wählern und Parteien im Eigennutz begründet sieht. In seinen Betrachtungen zur ‚ökonomischen Theorie der Demokratie’ schreibt er dazu: „Das Hauptziel jeder politischen Partei ist der Wahlsieg. Daher zielt alles, was sie tut, darauf ab, die Zahl der für sie abgegebenen Stimmen zu maximieren, und sie behandelt ihr politisches Programm lediglich als Mittel zum Zweck.“[39]

Kirchheimers Konzept fand zwar viel Anklang, wurde allerdings auch häufig kritisiert. Vor allem seine These der zunehmenden Entideologisierung der Parteien wurde vielfach angegriffen. So bemängelt Gordon Smith, dass der Parteienwandel in seinem Ausmaß über das Maß der ideologischen Differenzen unterschätzt werde, und der Bedeutungsverlust von anderen Parteitypen und kleinen Parteien nicht richtig eingeschätzt werde.[40] Das Konzept des Idealtyps der ‚catch-all-party’ sei in Bezug auf Wahlen viel zu risikoreich, da sich die Parteien nicht mehr auf eine Stammwählerschaft verlassen können und daher ständig neu um Unterstützung werben müssen. Von daher sprächen die Volksparteien auch weiterhin ihre traditionellen Wählerschaften an; dies allerdings mit moderneren Wahlkampfmethoden.[41]

Der von Kirchheimer beschriebene Entideologisierung und die von Panebianco beschriebene Entwicklung zur professionalisierten Wählerpartei, sowie deren deutlich nachlassende soziale Verankerung haben zu der Vermutung geführt, dass Parteien sich schleichend zu quasi-staatlichen Institutionen entwickeln könnten.[42] Auf Grundlage dieser Vermutung haben Peter Mair und Richard Katz ein neues Konzept der Kartellpartei entwickelt. Den Typologisierungen Webers (Massenpartei), Neumanns (Integrationspartei) und Kirchheimers (‚catch-all-party’) folgend, schließt sich diesen in den 70er Jahren der Typ der Kartellpartei an. Im Mittelpunkt der von Mair und Katz entwickelten Typologisierung steht das Verhältnis zwischen Staat und Partei. Sie sehen eine Veränderung im Verhältnis zwischen Partei und Staat. Dabei entfernen sich die Parteien zunehmend von der Gesellschaft, während sie sich dem Staat annähern.[43] Kartellparteien versuchen die geringere Verankerung in der Gesellschaft auszugleichen, indem sie stärker auf staatliche Ressourcen zurückgreifen. Beispielhaft zu nennen ist hier die staatliche Parteienfinanzierung, die die Parteien unabhängiger von den Beiträgen der eigenen Mitglieder gemacht hat. Parteien von heute „wirken heute weniger als Transmissionsriemen zwischen Gesellschaft und Staat, sondern vielfach als ‚Broker’ zwischen Staat und Gesellschaft, bei wechselseitiger Absicherung (über die staatliche Parteienfinanzierung und Einbindung in politische Ämter).“[44] Ziel der Kartellpartei ist nicht mehr in erster Linie der Wahlsieg, sondern vielmehr die Sicherung des eigenen Überlebens, des Überlebens im Parteiensystem. Dies wird versucht, indem man das politische Erstarken neuer Parteien behindert, um so eine möglichst starke eigene Position zu behalten. Die Mittel, die der Kartellpartei zur Erlangung dieser Ziele zur Verfügung stehen, sind dabei die bereits erwähnte Parteienfinanzierung, Zugangs- und Zugriffsmöglichkeiten vor allem auf die elektronischen Medien, sowie Regelungen im Wahlrecht, die das Aufkommen neuer Parteien erschweren (Fünf-Prozent-Klausel).[45]

Das Konzept der Kartellpartei ist in der Wissenschaft recht umstritten und hat eine umfassende Diskussion über den Niedergang der Parteien ausgelöst. Der wohl bekannteste Kritiker der Kartellpartei ist Ruud Koole, der Katz und Mair vorwirft, keine eindeutige Definition für den Begriff der Kartellpartei geliefert zu haben. Zusätzlich erscheint ihm der Begriff ‚Kartell’ falsch gewählt, da er sich nicht eignet, Parteien im Einzelnen zu charakterisieren, sondern vielmehr auf das Parteiensystem im Ganzen abzielt.[46]

Letztendlich sind alle hier erwähnten Parteitypen reine Idealtypen. In den gesellschaftlichen Zusammenhängen der jeweiligen Zeit schien jeder Typ für sich der modernste zu sein. In diesem Zusammenhang muss allerdings erwähnt werden, dass es immer auch Mischformen der verschiedenen Parteitypen gegeben hat, und sich nie einer dieser Idealtypen alleine durchgesetzt hat. Sieht man einmal von der NSDAP, die als totalitäre Integrationspartei praktisch 12 Jahre das politische Monopol besaß, ab.

2. Parteiensystem

Anknüpfend an den vorangegangenen Abschnitt wird nun genauer auf den Begriff des Parteiensystems eingegangen, ein Begriff der oberflächlich betrachtet, kaum Erklärung bedarf, der allerdings um mit ihm wissenschaftlich zu arbeiten, zunächst mit einer gewissen Tiefenschärfe durchdrungen werden muss.

2.1. Begriffsklärung

Zunächst einmal versteht man unter dem Begriff des Parteiensystems die Gesamtheit der einzelnen Parteien und der zwischen ihnen bestehenden Beziehungen.[47] Gemeint sind dabei ausschließlich Parteien, die innerhalb eines bestimmten definierten Gebietes (beispielsweise Staaten, Bundesländer oder anders definierte Gebietskörperschaften) zueinander in Beziehung treten. Das Parteiensystem eines bestimmten Gebietes hängt dabei stark vom Wahlverhalten der Bürger und den Wahlergebnissen ab. Sie sind sozusagen so etwas wie Momentaufnahmen von Parteiensystemen. Für Maurice Duverger sind „Parteiensystem und Wahlsystem […] unlöslich miteinander verbunden, und manchmal auch in der Analyse ihrer Wirkung schwer von einander zu unterscheiden.“[48]

Dieter Nohlen weist in Bezug auf die Definitionen zum Parteiensystem zu Recht darauf hin, dass die Definitionselemente nicht statisch sind, weshalb ihm die Frage nach den Elementen, die für die Erscheinung von Parteiensystemen bestimmend sind, besonders wichtig erscheint. Nach seiner Meinung handelt es sich dabei um folgende Elemente die von der Parteiensystemforschung berücksichtigt werden:

a) die Anzahl der Parteien
b) ihre Größenverhältnisse
c) ihre ideologischen Entfernungsbeziehungen
d) ihre Interaktionsmuster
e) ihre Beziehungen zur Gesellschaft
f) ihre Stellung im politischen System
g) der Grad der Strukturiertheit des Parteiensystems.[49]

Leslie Lipson fasst seine Gedanken zum Parteiensystem wie folgt zusammen: „In einem demokratischen Gemeinwesen bildet das Parteiensystem den Schnittpunkt, auf den alle politischen Kräfte konvergieren; alles politisch Wichtige findet seinen Platz irgendwo innerhalb der Parteien und ihre Beziehungen zueinander.“[50] Daraus ergibt sich, dass die Parteiensystemforschung auf der allgemeinen Parteienforschung aufbaut, da die Parteien nun einmal die Hauptakteure von Parteiensystemen sind. Die Parteiensystemforschung ist, gerade weil sie ihr Hauptaugenmerk auf das Beziehungsgeflecht der Parteien legt, ein Hauptgebiet der Politikwissenschaft, da diese Beziehungsgeflechte dynamisch sind und sich ständigen Veränderungen ausgesetzt sehen.

2.2. Systemtheoretische Einordnung

Da das Parteiensystem den Begriff des Systems impliziert, ist es notwendig, sich auch systemtheoretischen Überlegungen zuzuwenden. Die Systemtheorie ist schließlich eine der bedeutenden Theorien der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Sie ist als eine Art Universaltheorie zu verstehen, die von praktisch allen Wissenschaftsrichtungen genutzt wird, um komplexe Systeme zu begreifen. Somit ist sie als eine interdisziplinäre Theorie mit umfassenden Ansprüchen zu verstehen. Der allgemeinen Systemtheorie geht es dabei vor allem um den Gesamtzusammenhang struktureller, funktionaler und evolutionärer Systemaspekte.[51] Dies ist nur durch eine Abstraktion der Wirklichkeit möglich, da in der ‚realen Welt’ alles mit allem zusammenhängt. Nur mit Hilfe der Abstraktion lassen sich daher komplizierte Sachverhalte erklären.

Ein Beispiel für Abstraktion ist bereits in der Definition des Begriffs des Systems zu finden.

„Die allgemeinen Merkmale eines jeden Systems bestehen zum einen aus der Abgrenzbarkeit des Systems von seiner Umwelt. Durch diese Grenzziehung wird ein System erst von seiner Umwelt unterscheidbar und identifizierbar. Zum anderen zeichnet sich ein System durch die Interdependenz seiner Teile aus. Unter Interdependenz versteht man die wechselseitige Beeinflussung der einzelnen Systembestandteile, d. h. bei Veränderung eines Elements werden auch die anderen Elemente verändert. Ein System lässt sich deshalb allgemein definieren als eine Menge von Elementen, zwischen denen wechselseitige Bezie­hungen bestehen und das seiner Umwelt gegenüber abgegrenzt ist.“[52]

Die Interdependenz zwischen den einzelnen Elementen ist also ein zentrales Merkmal von Systemen. Damit ist diese Definition des Systems praktisch eins zu eins übertragbar auf das Parteiensystem, das durch die Gesamtheit der einzelnen Parteien und der zwischen ihnen bestehenden Beziehungen definiert wird.

Nach Talcott Parson haben Systeme bestimmte Aufgaben zu erfüllen, um ihren eigenen Bestand zu sichern. In diesem Zusammenhang wurde von ihm das berühmte AGIL-Schema entwickelt, wonach jedes System vier Grundprobleme zu lösen hat. Dazu gehören (A) die Anpassung des Systems an seine Umwelt (adaption), (G) die Verwirklichung von Systemzielen und Zielselektion (goal-attainment), (I) Integration der Systemelemente (integration) und (L) die Aufrechterhaltung der grundlegenden Handlungs- und Wertstrukturen des Systems (latency).[53]

Abbildung 1: AGIL-Schema

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Darstellung aus: Schreyer, Bernhard/Schwarzmeier, Manfred: Grundkurs Politikwissenschaft: Studium der politischen Systeme, Wiesbaden 2005, S. 39.

Bezogen auf ein Parteiensystem könnte das AGIL-Schema folgendermaßen aussehen:

(A) Adaptation – Anpassung an die Umwelt.

Verliert ein Parteiensystem beispielsweise eine Partei, oder kommt es zum Erstarken einer neuen Partei, so muss sich das Parteiensystem darauf einstellen, um handlungsfähig zu bleiben. Vorstellbar für diesen Fall wäre, dass sich das Parteiensystem durch die Eröffnung neuer Koalitionsmöglichkeiten an die neue Situation anpassen würde.

(G) Goal-Attainment – Zielausrichtung

Bezogen auf das Parteinsystem könnte dies bedeuten, dass alle sich im Parteiensystem befindlichen Parteien um Regierungsverantwortung bemühen, um so ihre politischen Vorstellungen umsetzen zu können.

(I) Integration – Integration der Systemelemente

Beispielhaft hierfür könnte man die Integration der Linkspartei.PDS in das bundesdeutsche Parteiensystem betrachten. Nachdem die SED-Nachfolgepartei in den ersten Jahren noch mit starken Ressentiments der anderen Parteien leben musste, ist sie mittlerweile, spätestens seit den Regierungsbeteiligungen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin, voll in das Parteiensystem integriert.

(L) Latency – Aufrechterhaltung der Handlungs- und Wertstrukturen

Als Handlungs- und Wertstrukturen des deutschen Parteiensystems könnte man die Betonung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch die Parteien identifizieren. Kommt es zum Erstarken von allem Anschein nach nichtdemokratischen Parteien, so werden diese Wertstrukturen in aller Regel besonders betont. Beispiel hierfür könnte der Umgang der Parteien mit der NPD sein.

Doch wie lässt sich nun das Parteiensystem systemtheoretisch bezogen auf die Gesamtgesellschaft einordnen? Die strukturelle Differenzierung der Gesamtgesellschaft richtet sich wie alle Systeme nach den vier benannten Systemproblemen, d.h. es bilden sich bestimmte Subsysteme aus, die auf jeweils einen Funktionsbereich spezialisiert sind und zueinander in einem Verhältnis der Interdependenz stehen. Dabei handelt es sich gesamtgesellschaftlich betrachtet, um das ökonomische, das politische, das Gemeinschafts- und das sozial-kulturelle System.[54] Diese Subsysteme sind ausdifferenzierte Teilsysteme und quasi die Elemente des gesamtgesellschaftlichen Systems. Systeme gliedern sich demzufolge in Teilsysteme oder auch Subsysteme. Das Parteiensystem könnte man also, dieser Annahme folgend, als ein Subsystem des politischen Systems verstehen; es ist folgerichtig ein ‚System im System im System’.

2.3. Parteiensystemeigenschaften als Aspekte der Unterscheidung

Die Parteiensystemforschung beschäftigt sich mit den Beziehungsstrukturen zwischen den Systemelementen des Systems, also den Parteien. Die verschiedenen Dimensionen dieses Beziehungsgeflechts werden dabei als Parteiensystemeigenschaften bezeichnet.[55] Allerdings besteht in der Wissenschaft keine Einigkeit darüber, welche Eigenschaften für die Analyse von Parteiensystemen die entscheidenden sind. Um diese aber zu untersuchen, ist es von entscheidender Bedeutung, wesentliche Eigenschaften herauszustellen, da zur Untersuchung von Parteiensystemen ein Analyseraster vorhanden sein muss.[56]

Bei den Eigenschaften von Parteisystemen kann man grob zwischen quantitativen und qualitativen Eigenschaften unterscheiden. Bei den quantitativen Eigenschaften spielen numerische Klassifikationen, wie die Anzahl der Parteien, die entscheidende Rolle. In den Sechziger Jahren führte Blondel die drei Kriterien ein: Anzahl der Parteien, ihre Stärke und ihre Position im ideologischen Spektrum. Anhand dieser Kriterien unterschied er in den westeuropäischen Staaten in Zwei-Parteien-Systeme, Zweieinhalb-Parteien-Systeme, Vielparteien-Systeme mit einer dominierenden Partei und Vielparteien-Systeme ohne eine dominierende Partei.[57] Numerische Klassifikationen beschäftigen sich hauptsächlich mit den Struktureigenschaften von Parteiensystemen.

Neben den quantitativen spielen allerdings auch qualitative Eigenschaften eine wichtige Rolle, um Parteiensysteme fachgemäß zu analysieren. Spätestens durch Giovanni Satoris Rekurs auf die inhaltliche Distanz zwischen den Parteien als zusätzliches Kriterium der Parteiensystemforschung werden die strukturellen Systemeigenschaften in der Parteiensystemanalyse durch eine inhaltliche oder auch qualitativ bestimmte Eigenschaft ergänzt.[58] Neben der ideologischen Distanz der Parteien erscheint Satori vor allem die Art des Parteienwettbewerbs und das mögliche Koalitionsverhalten als besonders interessant.[59] Satori bezieht dabei in seine Betrachtung nicht mehr alle Parteien mit ein, sondern nur noch die ‚relevanten’, deren Stärke er zwar am Wahlerfolg misst, die Relevanz der Parteien allerdings nicht allein am Wahlerfolg bestimmt. Vielmehr ist entscheidend, ob die Partei über Regierungs-, Koalitions- oder wenigstens Erpressungspotenzial verfügt.[60]

Somit lassen sich bei der Parteiensystemanalyse zwei wesentliche Dimensionen unterscheiden: Die strukturelle und die inhaltliche Dimension. Diese Dimensionen können auf zwei verschiedenen Ebenen untersucht werden, der elektoralen und der parlamentarisch-gouvernementalen Wettbewerbsebene (siehe Abbildung 2).

Abbildung 2: Parteiensystemeigenschaften

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Niedermayer, Oskar: Parteiensystem, in: Jesse, Eckhard/Sturm, Roland (Hrsg.), Demokratien des 21. Jahrhunderts im Vergleich, Opladen 2003, S. 264.

Zu den wesentlichen Eigenschaften des Parteiensystems auf elektoraler Ebene gehören das Format, die Fragmentierung, die Asymmetrie und die Volatilität. Auf parlamentarisch-gourvernementaler Ebene sind es hingegen vor allem die Polarisierung und die Segmentierung. Aus diesen Eigenschaften, die im Folgenden genauer erläutert werden, hat Oskar Niedermayer ein Analyseraster herausgearbeitet, mit dessen Hilfe sich sowohl die unterschiedlichen Parteiensystemeigenschaften, als auch die potentiellen Determinanten ihrer Entwicklung systematisch erfassen lassen.[61]

2.3.1. Format

Zur Analyse von Systemen, somit auch von Parteiensystemen, bietet sich in aller Regel zunächst die Anzahl der Elemente an. Diese Systemeigenschaft wird in der Wissenschaft auch Format[62] genannt und stellt das einfachste Messinstrument dar, um Parteiensysteme zu beschreiben. Das Format eines Parteiensystems wird dabei definiert als die Anzahl aller im Parteiensystem befindlichen Parteien (FOR=n).[63] Somit gehören theoretisch alle vorhandenen Parteien dem Parteiensystem an.

Dieses Zusammenzählen aller Parteien stellt allerdings auch das zentrale Problem der Systemeigenschaft Format dar. Die Aussagekraft dieser Eigenschaft ist im Grunde sehr begrenzt, da die Zahl der Parteien in der Regel von Wahl zu Wahl schwankt, und viele Parteien nur regional und nicht flächenmäßig antreten. Von daher bleibt die Frage strittig, welche Parteien bei der Ermittlung des Formats wirklich berücksichtigt werden sollten.[64] Es erscheint lohnend, gewisse Kriterien der Abgrenzung festzulegen, um der Systemeigenschaft Format eine gewisse Aussagekraft zu geben. Dabei bieten sich beispielsweise gewisse Schwellenwerte an, die die Parteien bei Wahlen erreichen müssen, um Berücksichtigung zu finden. Für den Einzug von Parteien in die Parlamente sieht der deutsche Gesetzgeber in der Regel die 5%-Hürde vor, was ein geeigneter Schwellenwert ist, um das Format auf der parlamentarisch-gourvernementalen Ebene präzis zu bestimmen. Nur Parteien im Parlament würden Berücksichtigung finden. Schwieriger scheint dieser Schwellenwert, auf der elektoralen Ebene zu finden zu sein. Es erscheint allerdings wenig sinnvoll zu sein, diesen unter 2 Prozent herabzusetzen. Neben diesen Schwellenwerten bieten sich weitere Kriterien der Abgrenzung an, zum Beispiel die Mitgliederstärke der Partei oder ihre politische Aktivität.[65]

Letztendlich bleiben alle Kriterien der Abgrenzung willkürlich und daher nicht problemlos. Theoretisch müssten deshalb alle existenten Parteien berücksichtigt werden, die an Wahlen teilnehmen, unabhängig von ihrer jeweiligen Größe.

2.3.2. Fragmentierung, Asymmetrie, Volatilität

Anders als beim Format spielt die Größe der Parteien bei den Systemeigenschaften Fragmentierung, Asymmetrie und Volatilität die entscheidende Rolle. Allerdings ist dabei nicht die reelle Größe der Parteien, also die Mitgliederstärke, entscheidend, sondern vielmehr der Wahlerfolg. Die Wahlergebnisse werden folglich zu Messkriterien. Ähnlich wie bei der Berechnung des Formats müssen auch bei den Operationalisierungen der Fragmentierung und der Volatilität von Parteiensystemen alle an Wahlen teilnehmenden Parteien einbezogen werden. Allerdings erfolgt hierbei eine Gewichtung mit dem Wahlerfolg, so dass die Einbeziehung von Kleinstparteien die numerischen Werte kaum beziehungsweise gar nicht tangiert.[66]

Die Fragmentierung stellt ein zentrales Strukturelement von Parteiensystemen dar. Sie lässt sich mittels komparativ-statistischer Analysen bestimmen und bezeichnet die Größenverhältnisse zwischen allen Parteien eines Systems.[67] Eine häufig verwendete Berechnungsformel ist der ‚fractionalisation index’ oder auch ‚Rae-Index’, der von Douglas Rae entwickelt wurde.[68] Dazu multipliziert man die prozentualen Stimmenanteile jeder Partei ins Quadrat und addiert diese anschließend. Die so entstandene Summe wird schließlich vom Wert 1 subtrahiert.

[...]


[1] Vgl. Niedermayer, Oskar: Die Entwicklung des deutschen Parteisystems bis nach der Bundestagswahl 2002, in: Niedermayer, Oskar (Hrsg.): Die Parteien nach der Bundestagswahl 2002, Opladen 2003, S. 26.

[2] Vgl. Badelt, Joachim: Die Bedeutung der Neuen Sozialen Bewegungen in Ostdeutschland, in: Waschkuhn, Arno/Thumfart, Alexander: Politik in Ostdeutschland, Lehrbuch zur Transformation und Innovation, München 1999, S. 389.

[3] Vgl. Schmitt, Karl: Wählt der Osten anders? Eine Zwischenbilanz zehn Jahre nach der deutschen Vereinigung, in: Eith, Ulrich/Mielke, Gerd (Hrsg.): Gesellschaftliche Konflikte und Parteiensysteme, Länder und Regionalstudien, Wiesbaden 2001, S. 97f.

[4] Vgl. Schoen, Harald/Abold, Roland: Zwei Wählerschaften in einem Land?, in: Falter,J.W./Gabirel, O.W./Rattinger, H./Schoen H. (Hrsg.): Sind wir ein Volk? Ost- und Westdeutschland im Vergleich, München 2006, S. 140.

[5] Vgl. Detterbeck, Klaus: Das Parteiensystem in Sachsen-Anhalt, in: Roy, Klaus-Bernhard (Hrsg.): Wahlen 2002 in Sachsen-Anhalt, Ausgangsbedingungen, Handlungsrahmen, Entscheidungsalternativen, Opladen 2002, S. 20.

[6] Vgl. Roberts, Geoffery K.: Ist ein neues Parteinsystem entstanden?, Mehr Wandel als Kontinuität, in: Eckhard, Karl/Jesse, Eckhard (Hrsg.): Das wiedervereinigte Deutschland – eine erweiterte oder eine neue Republik?, Berlin 1999, S. 63.

[7] Vgl. Niedermayer, Oskar: Zur systematischen Analyse der Entwicklung von Parteiensystemen, in: Gabriel, Oscar W./ Falter, Jürgen W. (Hrsg.): Wahlen und politische Einstellungen in westlichen Demokratien, Frankfurt a.M. 1996, S. 19-49.

[8] Vgl. Röder, Hansfritz: Der Begriff der politischen Partei, in: Ziebura, Gilbert (Hrsg.): Beiträge zur allgemeinen Parteienlehre, Darmstadt 1969, S. 57.

[9] Zit. nach: Niclauß, Karlheinz: Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland, Paderborn 2002, S. 10.

[10] Vgl. Köser, Helmut: Parteien und Verbände in westlichen Demokratien, in: Jäger, Wolfgang (Hrsg.): Partei und System, eine kritische Einführung in die Parteienforschung, Stuttgart 1973, S. 155.

[11] Vgl. Niclauß, Karlheinz (Anm. 9), S. 11.

[12] von Alemann, Ulrich: Parteien, Reinbek bei Hamburg 1995, S. 9.

[13] Art. 21 Grundgesetz.

[14] Vgl. dazu: (BVerfGE 2, 1 (10 ff./73)), BVerfGE 1, (208/225)) und (BVerfGE 5, 85/388)).

[15] Vgl. Koellreutter, Otto: Die politischen Parteien im modernen Staate, Breslau 1926, S. 86 ff.

[16] Vgl. von Alemann, Ulrich: Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland, Opladen 2000, S. 80.

[17] Leibholz, Gerhard: Die Repräsentation in der Demo­kratie, Berlin 1973, S. 225.

[18] Vgl. Hesselsberger, Dieter: Das Grundgesetz, Kommentar für die politische Bildung, Neuwied 1999, S.192.

[19] Hesse, Konrad: Die verfassungsrechtliche Stellung der politischen Parteien, in: VVDStRL (1959), S. 19.

[20] Vgl. ebd., S. 33.

[21] Vgl. Stöss, Richard: Parteienstaat oder Parteiendemokratie?, in: Gabriel, Oscar W./Niedermayer, Oskar/ Stöss, Richard (Hrsg.) Parteiendemokratie in Deutschland, Opladen 1997, S. 35.

[22] Vgl. ebd., S. 35.

[23] §2, Art. 1, Parteiengesetz.

[24] Vgl. De Petris, Andrea: Die Verwirklichung innerparteilicher Demokratie und die Transparenz innerparteilicher Entscheidungsprozesse für die Öffentlichkeit, in: MIP 10. Jg. (2000), S. 54.

[25] §8, Art. 1, Parteiengesetz.

[26] Vgl. Jesse, Eckhard: Die Demokratie der Bundesrepublik Deutschland, Eine Einführung in das politische System, Berlin 1997, S. 154.

[27] Vgl. Weber, Max: Wirtschaft und Gesellschaft, Grundrisse der verstehenden Soziologie, Tübingen 1972, S. 837 ff.

[28] Weber, Max: Politik als Beruf, Berlin 1993, S. 36.

[29] Weber, Max (Anm. 27), S. 843.

[30] Vgl. ebd., S. 859.

[31] Vgl. Neumann, Sigmund: Zum vergleichenden Studium politischer Parteien, in: Ziebura, Gilbert (Hrsg.): Beiträge zur allgemeinen Parteienlehre, Darmstadt 1969, S. 233.

[32] Ebd., S. 234.

[33] Vgl. Poguntke, Thomas: International vergleichende Parteienforschung, in: Berg-Schlosser, Dirk/ Müller-Rommel, Ferdinand (Hrsg.): Vergleichende Politikwissenschaft, Opladen 2003, S. 184f.

[34] Vgl. ebd., S. 186.

[35] Kirchheimer, Otto: Der Wandel des westeuropäischen Parteiensystems, in: Ziebura, Gilbert (Hrsg.): Beiträge zur allgemeinen Parteienlehre, Darmstadt 1969, S. 352.

[36] Vgl, ebd., S. 357.

[37] Vgl. Poguntke, Thomas (Anm. 33), S. 186.

[38] Vgl. Panebianco, Angelo: Political Parties, Organisation and Power, Cambridge 1988, S. 264.

[39] Downs, Anthony: Ökonomische Theorie der Demokratie, Tübingen 1968, S. 34.

[40] Vgl. Smith, Gordon: Core Persistence, Change and the „People’s Party“, in: Western European Politics, Heft 4/1989, S. 157ff.

[41] Vgl. ebd., S. 158f.

[42] Vgl. Poguntke, Thomas (Anm. 33), S. 187.

[43] Vgl. Mair, Peter/Katz, Richard: Party Organization, Party Democracy and Emergence of the Cartel Party, in: Mair, Peter (Hrsg.), Party System Change, Approaches and Interpretations, Oxford 1998, S. 97f.

[44] Nolte, Detlef/Betz, Joachim/Köllner, Patrick: Dimensionen politischer Repräsentation und Interessenvermittlung durch Parteien im interregionalen Vergleich: Eine Problemskizze, in: Deutsches Übersee-Institut (Hrsg.): Arbeitspapiere der Forschungsgruppen, Forschungsgruppe "Informelle Politik und politische Parteien im interregionalen Vergleich". Arbeitspapier, Dez. 2000, S. 5.

[45] Vgl. Brümmer, Ulrich H.: Parteiensystem und Wahlen in Sachsen, Kontinuität und Wandel von 1990-2005 unter besonderer Berücksichtigung der Landtagswahlen, Wiesbaden 2006, S. 36.

[46] Vgl. Koole, Ruud: Cadre, Catch-All or Cartel?, A Comment on the Notion of the Cartel Party, in: Party Politics, Heft 4/1996, S. 527ff.

[47] Vgl. Sontheimer, Kurt/Bleek, Wilhelm: Grundzüge des politischen Systems Deutschlands, München 2002,

S. 222.

[48] Duverger, Maurice: Die politischen Parteien, Tübingen 1959, S. 219.

[49] Vgl. Nohlen, Dieter: Wahlrecht und Parteiensystem, Opladen 2004, S. 65.

[50] Lipson, Leslie: Parteiensysteme im vereinigten Königreich und dem älteren Commonwealth –Ursachen Ähnlichkeiten und Verschiedenheiten, in: Ziebura, Gilbert (Hrsg.): Beiträge zur allgemeinen Parteienlehre, Darmstadt 1969, S. 499.

[51] Vgl. Waschkuhn, Arno: Politische Systemtheorie, Entwicklungen, Modelle, Kritik, Eine Einführung, Opladen 1987, S. 25.

[52] Schreyer, Bernhard/Schwarzmeier, Manfred: Grundkurs Politikwissenschaft: Studium der politischen Systeme, Wiesbaden 2005, S. 36.

[53] Vgl. Waschkuhn, Arno (Anm. 51), S. 70.

[54] Vgl. ebd., S. 71.

[55] Vgl. Lane. Jan-Erik/ Ersson, Svante: Politics and Society in Western Europe, London 1994, S.175.

[56] Vgl. Jesse, Eckhard: Parteiensystem im Wandel, Das deutsche Parteiensystem vor und nach der Bundestagswahl 2005, in: Jesse, Eckhard/Sturm, Roland (Hrsg.): Bilanz der Bundestagswahl 2005, Voraussetzungen, Ergebnisse, Folgen, Wiesbaden 2006, S. 29.

[57] Vgl. Brümmer, Ulrich H. (Anm. 45), S. 38.

[58] Vgl. Niedermayer, Oskar: Parteiensystem, in: Jesse, Eckhard/Sturm, Roland (Hrsg.), Demokratien des 21. Jahrhunderts im Vergleich, Opladen 2003, S. 265.

[59] Vgl. Satori, Giovanni: Parties and Party System, A framework of analysis, Cambridge 1976.

[60] Vgl. ebd., S. 121f.

[61] Vgl. Niedermayer, Oskar (Anm. 7), S. 19ff.

[62] Vgl. Niedermayer, Oskar (Anm. 58), S. 264.

[63] Vgl. Niedermayer, Oskar (Anm. 7), S. 21f.

[64] Vgl. ebd., S. 21.

[65] Vgl. Brümmer, Ulrich H. (Anm. 45), S. 40.

[66] Vgl. Niedermayer, Oskar (Anm. 7), S. 22.

[67] Vgl. Brümmer, Ulrich H. (Anm. 45), S. 40.

[68] Vgl. Rae, Douglas: A Note on the Fractionalisation of some European Party Systems, in: Comparative Political Studies, Heft 3/1968, S. 413-418.

Ende der Leseprobe aus 130 Seiten

Details

Titel
Zum Stand des Parteiensystems in Ostdeutschland
Hochschule
Universität Rostock  (Institut für Politik- und Verwaltungswissenschaften)
Note
2,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
130
Katalognummer
V75440
ISBN (eBook)
9783638712576
ISBN (Buch)
9783638714556
Dateigröße
1181 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Stand, Parteiensystems, Ostdeutschland
Arbeit zitieren
Carsten Socke (Autor:in), 2007, Zum Stand des Parteiensystems in Ostdeutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/75440

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