Integrationsprojekte. Eine Arbeitsalternative und Integrationschance für Menschen mit einer Behinderung


Diplomarbeit, 2006

127 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Theorie
1. Begriffsdefinitionen
1.1 Behinderung
1.1.1 Der personenorientierte Behinderungsbegriff
1.1.2 Der systemorientierte Behinderungsbegriff
1.1.3 Der interaktionistische Behinderungsbegriff
1.1.4 Gegenüberstellung der drei Behinderungsdefinitionen
1.2 Integration
1.3 Berufliche Rehabilitation
2. Die Rolle der Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft
2.1 Geschichtliche Entwicklung in der Behindertenhilfe
2.2 Integration behinderter Menschen im internationalen Vergleich
2.3 Stigmatheorie und Entstigmatisierung
2.4 Kontakthypothese
3. Arbeit
3.1 Bedeutung der Arbeit
3.2 Unterstützungsmöglichkeiten
3.2.1 Integrationsamt
3.2.2 Integrationsfachdienst
3.2.3 Arbeitsassistenz
3.3 Betriebsklima
4. Integrationsprojekte
4.1 Geschichtliche Entwicklung
4.2 Grundlagen
4.2.1 Rechtliche Grundlage
4.2.2 Finanzierung
4.2.3 Personenkreis
4.2.4 Leitwerte
4.3 Unterschiede zur Werkstatt für behinderte Menschen
4.4 Probleme
4.5 Ziele
4.6 Projektbeispiele
4.6.1 Hauswirtschaftsbereich der Filderwerkstatt
4.6.2 Cap-Markt der Neuen Arbeit gGmb
4.6.3 Hofgut Himmelreich gGmb
4.6.4 INtec
4.6.5 Bohnen-Café der Caritas

III. Forschungsleitende Fragen

IV. Empirie
1. Methodik der Befragung
2. Pretest
3. Durchführung
4. Auswertung
4.1 Gesamtüberblick
4.1.1 Soziodemographische Merkmale der Teilnehmer
4.1.1.1 Anzahl der Teilnehmer
4.1.1.2 Altersstrukturen
4.1.1.3 Geschlechterverteilung
4.1.1.4 Behinderungsarten
4.1.2 Dauer der Betriebszugehörigkeit
4.1.3 Berufliche Qualifikation
4.1.4 Tätigkeitsfelder
4.1.5 Entscheidung für einen Integrationsbetrieb
4.2 Überprüfung der Forschungsleitenden Fragen
4.2.1 Zusammenarbeit
4.2.1.1 Kommunikation
4.2.1.2 Wahrnehmung
4.2.1.3 Konflikte
4.2.1.4 Ansprechpartner bei Problemen
4.2.1.5 Einstellungsänderung bei den nicht behinderten Mitarbeitern
4.2.2 Mitarbeiterverhältnis
4.2.2.1 Klima im Team
4.2.2.2 Individuelles Wohlbefinden im Team
4.2.2.3 Persönliches Empfinden der Arbeitsanforderung
4.2.2.4 Kontakt während der Arbeitszeit
4.2.2.5 Kontakt der Mitarbeiter in der Freizeit
4.2.3 Betriebskultur
4.2.3.1 Pausengestaltung
4.2.3.2 Feste
4.3 Zusatzergebnisse
4.3.1 Haltung gegenüber der Arbeit in einem Integrationsprojekt
4.3.2 Bedeutung der Arbeit für Menschen mit einer Behinderung
4.3.3 Arbeitsassistenz
4.4 Fazit

V. Ausblick

VI. Verzeichnis
1. Abbildungsverzeichnis
2. Tabellenverzeichnis
3. Literaturverzeichnis

VII. Anhang

I. Einleitung

„Nicht was er mit seiner Arbeit erwirbt,

ist der eigentliche Lohn des Menschen,

sondern was er durch sie wird.“
(John Ruskin (1819-1900), englischer Schriftsteller)

Wie bereits John Ruskin erkannt hat geht es bei der Arbeit nicht nur um die finanzielle Entlohnung, sondern darum, dass der Arbeit eine wichtige Funktion für die persönliche Entwicklung des Menschen zugeschrieben wird. Viele sind der Meinung, dass erst durch eine Arbeit dem Leben Sinn gegeben wird. Durch die Sozialisation in die Arbeitswelt findet ein Übergang in das Erwachsenenalter statt. Jeder Mensch mit oder ohne Behinderung, sollte das Recht haben, zu Arbeiten. Jedoch mangelt es bis heute vor allem für die behinderten Menschen deutlich an den unterschiedlichsten Arbeitsalternativen. Oftmals bleibt behinderten Menschen der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt verwehrt. Bis heute, in einer Zeit, in der alles zusammenwächst, gelingt es vor allem in der Arbeitswelt nicht, dass behinderte und nicht behinderte Menschen zueinander finden. Oft wird die Entscheidung über Integration oder Ausgrenzung anhand äußerlicher Kriterien entschieden. Es werden meist voreilig negative Urteile gegenüber anderen Personen gebildet und gerade aufgrund von nicht bestätigten Vorurteilen stehen meistens Menschen mit einer Behinderung am Rand der Gesellschaft. Hauptsächlich in der Arbeitswelt, explizit auf dem ersten Arbeitsmarkt, zählen Menschen mit einer Behinderung, aufgrund schwächeren Leistungen und den gestiegenen Anforderungen an die Arbeitskräfte, zu einer Randgruppe.

Es besteht ein erheblicher Bedarf, schwerbehinderte Menschen in die Arbeitswelt zu integrieren. Jedoch ist dies nicht die alleinige Verpflichtung des Staates, sondern Aufgabe der Gesellschaft. Das bedeutet, dass jeder Einzelne aufgefordert ist, seine Einstellung und sein Tun zu hinterfragen. Je gewohnter der Umgang mit behinderten Menschen wird, desto besser verlaufen die Integration und die Teilhabe behinderter Menschen an alltäglichen Dingen, zu denen auch die Arbeitswelt zählt.

In den letzten 25 Jahren sind neue Ideen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, zwischen dem ersten Arbeitsmarkt und den geschützten Einrichtungen, wie z.B. der Werkstatt für Behinderte Menschen (WfbM), entwickelt worden. Eine dieser Ideen, die bereits auch erfolgreich verwirklicht worden ist, sind die Integrationsprojekte, die im Folgenden vorgestellt und evaluiert werden sollen.

Ausschlaggebend für die Wahl des Themas waren persönliche Erfahrungen in Integrationsprojekten, wie z.B. mehrere Übernachtungen im Stadthaushotel Hamburg, in dem nicht behinderte und behinderte Menschen im Servicebereich tätig sind, oder Einkäufe in einem Cap-Markt. Sehr interessant waren daneben ein Zeitungsartikel in der Stuttgarter Zeitung (siehe VII 2.1) und eine Dokumentation über die Arbeit im Hofgut Himmelreich. Die Vorstellung über meine persönliche zukünftige Tätigkeit als Sozialarbeiterin hat die Entscheidung für diese Thema zusätzlich gestützt: Es wäre für mich denkbar, einen eigenen Cateringservice als Integrationsprojekt zu betreiben. Denn das Arbeitsfeld der Integrationsprojekte öffnet viele interessante Möglichkeiten, um die Arbeit in Bereichen der Wirtschaft und die Arbeit mit behinderten Menschen zu verbinden.

Vorab muss klargestellt werden, dass im Folgenden zwar die behinderten Menschen im Vordergrund stehen, aber nie vergessen werden darf, dass Integrationsprojekte nur als solche gelten, wenn auch nicht behinderte Menschen angestellt sind.

Im Rahmen dieser Arbeit sollen Integrationsprojekte nicht auf den Aspekt der Arbeitsalternative zur WfbM untersucht werden, sondern es steht das Innenleben der Integrationsprojekte im Vordergrund. Das Ziel ist eine Analyse des Betriebsklimas und den Auswirkungen, die aus der gemeinsamen Arbeit von behinderten und nicht behinderten Menschen entstehen. Als erstes soll die Zusammenarbeit behinderter und nicht behinderter Menschen untersucht werden, hierbei spielen Kommunikation, Wahrnehmung und mögliche Konflikte eine wichtige Rolle. Zweitens soll das Mitarbeiterverhältnis zwischen behinderten und nicht behinderten Menschen näher betrachtet werden. Hier geht es um das Klima im Team, das individuelle Wohlbefinden und den Kontakt der Mitarbeiter während der Arbeitszeit und in der Freizeit. Drittens soll die Betriebskultur untersucht werden, wobei auf die Pausengestaltung und auf außerbetriebliche Aktivitäten näher eingegangen werden soll. Insgesamt ist es wichtig, ob die Entscheidung bewusst für einen Integrationsbetrieb getroffen wurde oder nicht. Als zusätzliche Aspekte sollen die Bedeutung der Arbeit für behinderte Menschen, die Haltung von Freunden bzw. der Familie gegenüber der Arbeit in einem Integrationsbetrieb und die Unterstützungsangebote für behinderte Menschen hinterfragt werden.

Zur Einführung in das Thema werden zunächst einige relevante Begriffe erklärt und genauer definiert werden. Da die geschichtliche Entwicklung der Behindertenhilfe entscheidend die Situation behinderter Menschen in der Gesellschaft beeinflusst hat, erfolgt erst ein geschichtlicher Rückblick, bevor dann ein internationaler Vergleich stattfindet. Um die Entstehung und Beseitigung von Vorurteilen gegenüber behinderten Menschen besser verstehen zu können, ist die Kenntnis von zwei relevanten Theorien – die Stigmatheorie und der Kontakthypothese – notwendig. Weitere wichtige Aspekte stellen zum einen die Bedeutung der Arbeit explizit für behinderte Menschen, die heutige Unterstützungsmöglichkeiten und zum anderen das Betriebsklima dar. Abschließend werden die Integrationsprojekte allgemein und dann die ausgewählten untersuchten Projekte näher dargestellt.

Im Empirischen Teil werden anhand der Forschungsleitenden Fragen das Mitarbeiterverhältnis, die Zusammenarbeit und die Betriebskultur in den Integrationsbetrieben untersucht. Des Weiteren werden zusätzliche Ergebnisse dargestellt.

Im Anhang befinden sich ein exemplarischer Fragebogen für behinderte und nicht behinderte Mitarbeiter, sowie ein differenzierterer für die Geschäftsführung des jeweiligen Betriebs. Zudem aktuelle zu dem Thema passende Zeitungsartikel und Infomaterial, wie z.B. relevante Gesetzesauszüge aus dem Sozialgesetzbuch (SGB).

Nach der Novellierung des Schwerbehindertengesetzes 2001 sind die Begriffe Integrationsprojekt, Integrationsabteilung, Integrationsunternehmen und Integrationsbetrieb gesetzlich im SGB IX § 132 definiert. Im Kontext dieser Arbeit werden die Begriffe im gleichen Sinn benutzt.

Um den Lesefluss nicht zu erschweren, wird auf die Unterscheidung zwischen der männlichen und weiblichen Schreibweise verzichtet. Nach der Verwendung eines häufig wiederkehrenden Begriffs wird auf dessen Abkürzung zurückgegriffen.

II. Theorie

1. Begriffsdefinitionen

Zum besseren Verständnis werden im Folgenden, die für diese Arbeit relevanten Begriffe – Behinderung, Integration und Rehabilitation – genauer definiert und interpretiert.

1.1 Behinderung

Bis heute gibt es keine allgemein gültige Definition für Behinderung, da Behinderung ein zu komplexes und schwer zu erfassendes Konstrukt ist.[1] Dies wird bei der großen Anzahl verschiedener Definitionen und Ansätze deutlich. Der Behinderungsbegriff lässt sich „medizinisch, pädagogisch, sozialrechtlich und sozialwissenschaftlich unterschiedlich definieren.“[2] Deshalb sind die nachfolgenden Definitionen des Behinderungsbegriffs im Hinblick auf die berufliche Integration behinderter Menschen gewählt.

1.1.1 Der personenorientierte Behinderungsbegriff

Dieser Definitionsansatz geht davon aus, dass Behinderung eine individuelle Schädigung ist und die Ursachen bei der betroffenen Person liegen. Laut SGB IX sind Menschen behindert, „wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist“.[3][4] Das bedeutet, dass eine objektive bzw. subjektive Einschränkung des Individuums von längerer Dauer – nicht wie bei einem Unfall über einen kurzen Zeitraum – im körperlichen, sinnesbezogenen, psychischen oder geistigen Bereich von einem Normalzustand vorliegt.[5] Ab einem Behinderungsgrad (GdB) von 50 liegt eine anerkannte Schwerbehinderung vor.[6] Mit dieser Anerkennung wird aber nichts über die Einschränkung der Leistungsfähigkeit ausgesagt, da diese individuell variieren kann.[7]

In dem Rehabilitation Codes Report (ICIDH 1) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 1980 wird der Behinderungsbegriff, von der Krankheit aus, in drei Ebenen unterteilt.

1.Ebene: Hier handelt es sich um die Folgen der Krankheit, bzw. des Leidens, die Schädigung (Impairment) von physischen und psychologischen Funktionen, wie z.B. der Organe oder des Erscheinungsbildes des Individuums
2. Ebene: Die WHO geht auf die funktionelle Einschränkung (Disability) des Individuums bei der Ausführung alltäglicher Handlungen, dem Verhalten, sozialen Kontakten, der persönlichen und medizinischen Versorgung und der Teilnahme an kulturellen Angeboten aufgrund seiner Schädigung, ein
3. Ebene: Die dritte Ebene wird stark von der funktionellen Einschränkung und der gesellschaftlichen Reaktion beeinflusst. Sie beschreibt die Benachteiligung bzw. Beeinträchtigung (Handicap) in familiärer, beruflicher und gesellschaftlicher Hinsicht

Dieser Klassifikation wurde der Vorwurf gemacht, dass es ein defizitorientierter Ansatz sei, da alles von der Schädigung aus gesehen wird und auch darauf zurückgeführt wird. Der gesellschaftliche Aspekt wird als nebensächlich betrachtet.[8]

Aufgrund dieser Kritik gibt es seit 2001 eine novellierte Fassung, die International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF), die nicht die Behinderung an sich klassifiziert, sondern die Auswirkungen der Wechselbeziehung zwischen Behinderung und Umwelt auf verschiedenen Ebenen. Die Behinderung wird als Ergebnis von Problemen gesehen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 Klassifikation der WHO – ICF

(Eigene Darstellung; Quelle: Antor; Bleidick 2001, S. 59)

Alle drei Ebenen werden von Kontextfaktoren beeinflusst, zu denen Umweltfaktoren, wie z.B. der Arbeitsplatz und persönliche Faktoren, wie z.B. das Alter des Betroffenen, die für die Bewältigung gesundheitlicher Probleme bedeutsam sind, gehören.[9] Diese Novellierung ist „dynamischer, wirklichkeitsnäher, flexibler und eher für ein zeitgemäßes Verständnis von Behinderung und Rehabilitation geeignet.“[10]

1.1.2 Der systemorientierte Behinderungsbegriff

Diese Definition geht davon aus, dass eine Behinderung vorliegt, „wenn ein Mensch auf Grund einer Schädigung oder Leistungsminderung ungenügend in sein vielschichtiges Mensch-Umfeld integriert ist.“[12] Das bedeutet, dass Behinderung als ein soziales und politisches Problem gesehen wird und nicht mehr nur als individuelles Schicksal.[13] Man orientiert sich nicht mehr vordergründig an der Behinderung, sondern an dem Prozess der Integration und an den Beziehungen des Betroffenen.[14] Wenn die Behinderung im Zusammenhang mit der sozioökonomischen Benachteiligung gesehen wird, dann handelt es sich um einen gesellschaftlich produzierten Zustand, bei dem die übliche soziale Teilhabe am öffentlichen Leben verhindert wird.[15] Die Konstellationen im Umfeld des behinderten Menschen gewinnen an Bedeutung und es kann nur bei der Erfassung der Umwelt, von einer Behinderung gesprochen werden.[16][11]

Für diese Sicht setzt sich in Deutschland die, parallel zu der Independent-Living-Bewegung in den USA entstandene, Selbstbestimmt-Leben-Bewegung ein. Mittlerweile gibt es diese Bewegungen weltweit und es wird eine Partizipation und Normalität für Menschen mit einer Behinderung gefordert, um eine Veränderung im Denken gegenüber behinderten Menschen, sowie der Rehabilitation der Betroffenen zu erreichen. Durch die Independent-Living-Bewegung ist mittlerweile ein Forschungskonzept entstanden, in dem nicht die Behinderung als Krankheit im Vordergrund steht, sondern vielmehr die gesellschaftlichen Vorraussetzungen und die Wohn- und die Arbeitsbedingungen.[17]

Der wichtigste Fortschritt dieses Ansatzes kann darin gesehen werden, dass Behinderung nicht mehr als persönliches Schicksal gesehen wird, sondern der Mensch in all seinen sozialen Beziehungen. Zu den Indikatoren zählen die Lebenswelt des Betroffenen und die Beziehungen zu nichtbehinderten Menschen.[18]

1.1.3 Der interaktionistische Behinderungsbegriff

Die meisten Ansätze, die im Bereich der Integration behinderter Menschen in der modernen Arbeitswelt gemacht werden, orientieren sich an dieser Theorie, denn es besteht ein vielschichtiges Interdependenz-Verhältnis zwischen den behinderten Menschen und der übrigen Gesellschaft.[19] Dennoch werden behinderte Menschen anhand bestimmter Urteile in Kategorien eingestuft, wodurch es zur Etikettierung und einem Schubladendenken kommt.[20] Aufgrund dieser Zuschreibungsprozesse, die sich an kulturellen und gesellschaftlichen Prinzipien orientieren, kommt es zur Formulierung eines Behinderungskonstrukts.[21] Cloerkes betont, dass „ein Mensch »behindert« ist, wenn erstens eine unerwünschte Abweichung von wie auch immer definierten Erwartungen vorliegt und wenn zweitens deshalb die soziale Reaktion auf ihn negativ ist.“[22]

Das Ausmaß der Behinderung wird durch das Maß der gesellschaftlichen Teilhabe bestimmt. Dieses Maß wird aber durch die Ausgrenzung in geschützten Einrichtungen der Arbeitswelt, wie z.B. der WfbM, negativ beeinflusst, denn behinderte Menschen werden sozusagen ausselektiert und somit eine Integration unmöglich gemacht. Durch diese Separation wird ein Teufelskreis ausgelöst, da es wiederum zu einer Etikettierung kommt, die eine Behinderung verstärkt oder verstärken kann.[23] Die betroffene Person wird aufgrund dieses sozialen Etiketts abgestempelt und der Status des behinderten Menschen wird nicht an den individuellen Eigenschaften einer Person festgemacht. Die Verleihung des Behindertenstatus hat Vor- und Nachteile. Auf der einen Seite steht die Unterstützung und Lebenserleichterung durch die Sicherung des Unterhalts und der Versorgung, aber auf der anderen Seite wirkt dieser Status jedoch diskriminierend und aussondernd. Hieraus folgt ein niedrigeres Selbstwertgefühl und eine Einschränkung in der Arbeitswelt.[24] Ein wichtiger Aspekt der interaktionistischen Begriffsbestimmung ist die Stigmatheorie (siehe Kapitel II 2.3).

1.1.4 Gegenüberstellung der drei Behinderungsdefinitionen

Wie bereits die Weiterentwicklung der Definition von Behinderung durch den Rehabilitation Codes Report hin zur International Classification of Functioning, Disability and Health deutlich macht, gab es tief greifende Veränderungen bei der Betrachtung des Behinderungsbegriffs. Die Abkehr von dem aus medizinischer Sicht betrachteten Behinderungsbegriff hin zu einem von Zuschreibungen und Interaktion geprägten integrativen Modell der Behinderung.[25]

Die drei beschriebenen Behinderungsbegriffe zeigen nur einen kleinen Ausschnitt und es wird deutlich, dass Behinderung nicht mit Krankheit, das heißt der Abweichung von der Norm, gleich zusetzten ist, denn sie unterscheidet sich in der Dauer und der Intensität der Beeinträchtigung.[26] Eine erworbene oder angeborene Behinderung stellt eine dauerhafte, gegebenenfalls symptomisch therapierbare Beeinträchtigung dar. Es sind die Erfahrungen, die ein Betroffener in verschiedenen Situationen macht, die einen bestimmten Zustand zu einer mehr oder minder starken Behinderung werden lässt. Vielfältige Hilfen zur Ermöglichung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben können erforderlich sein. Durch Dauer und Ausmaß der Beeinträchtigung und durch gesellschaftliche Abwehr und Diskriminierung stellen sich für die Betroffenen große Herausforderungen, was z.B. Identität und Lebensführung betrifft. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass eine Behinderung nur durch ein Versagen sozialer, politischer und ökonomischer Beziehungen entsteht und oftmals die Umwelt den Menschen zu einem behinderten Menschen macht.[27]

1.2 Integration

Da die Umwelt einen hohen Einfluss auf die Behinderung hat, spielt Integration eine wichtige Rolle. Integration beschreibt das Zusammensein von behinderten und nicht behinderten Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Da alle Menschen die gleichen Rechte haben, kommt hierbei das Prinzip der Gerechtigkeit zum Tragen.[28] Jeder Mensch als soziales Individuum hat das Grundbedürfnis und das Grundrecht an der Gemeinschaft teilzuhaben. Deshalb stellt die Integration behinderter Menschen, in allen Lebensbereichen eine moralische Pflicht und eine wichtige Aufgabe der Behindertenhilfe dar.[29]

Der Wissenschaftler NIRJE unterscheidet Integration in drei Ebenen:

1. die soziale Integration – Befriedigung in allen Bereichen des Alltags
2. die personale Integration – Stillen des Kontakt- und Austauschbedürfnisses mit anderen Personen
3. die gesellschaftliche Integration – Einbeziehung in gesellschaftliche Prozesse und Entscheidungen[30]

Wie bereits in der Einleitung erwähnt, ist Integration nicht die alleinige Aufgabe des Staates, sondern es ist ein aktiver gesellschaftlicher Vorgang, auf den sich jeder Bürger, ob behindert oder nicht, einlassen und aktiv beteiligen muss. Integration kann nur funktionieren, wenn ein ausgeglichenes Geben und Nehmen der Beteiligten stattfindet.[31] Hierfür ist eine wechselseitige Interaktion notwendig, um durch Reflexion einen Lernprozess auszulösen[32] und soziale Vorurteile und Ausgrenzung zu vermeiden.[33]

Ein Grundstein des Integrationsprozesses wird bereits in der Gemeinsamkeit des Lernens gelegt, wodurch einer Desintegration in der Erwachsenenwelt vorgebeugt werden kann.[34] Mit dem Begriff Integration soll eine selbstbestimmte, gleichberechtigte Teilhabe und Beteiligung eines jeden Bürgers an der Gesellschaft ermöglicht werden. Dieser Wille nach sozialer Integration bezieht sich hauptsächlich auf den Bereich der Interaktion in der Gesellschaft, wie beispielsweise in der Erziehung, Bildung oder in der beruflichen Integration.[35] Soziale Integration muss für den behinderten Menschen mehr sein, als bloßes geduldet sein. Es muss zu einem neuen Kooperationsverhältnis zwischen behinderten und nicht behinderten Menschen kommen.[36] Denn durch Selektion und Ausgrenzung bestimmter Personen ist eine Integration eher unwahrscheinlich.[37] Deshalb wurden die bestehenden Systeme der beruflichen Rehabilitation, wie z.B. die WfbM, in Frage gestellt.[38]

Die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung sieht im Bereich der Arbeit einen zentralen Aspekt für eine gelingende Integration. Denn durch Arbeit entstehen soziale Kontakte und es wird der soziale Status des behinderten Menschen verbessert. Das Ziel der Integration ist nicht erfüllt, wenn eine Ausgrenzung in der Arbeitswelt stattfindet.[39]

1.3 Berufliche Rehabilitation

Im Brockhaus wird Rehabilitation als „Wiederherstellung des sozialen Ansehens einer Person, alle Maßnahmen, die der Wiedergewinnung der beruflichen Leistungsfähigkeit nach Unfall oder Krankheit dienen und im engeren Sinne die medizinische, berufliche und soziale Integration Behinderter“[40] beschrieben. Es wird deutlich, dass Rehabilitation in verschiedensten Lebensbereichen der Betroffenen wirkt, wodurch die betroffene Person einen angemessenen gesellschaftlichen Status und ein Stück Würde (zurück-)bekommen soll. Im SGB I § 10 wird geregelt, dass jeder der „körperlich, geistig oder seelisch behindert ist (…), ein Recht auf Hilfe, die notwendig ist, um erstens die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen abzumildern und zweitens ihm einen seinen Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Platz in der Gemeinschaft, insbesondere im Arbeitsleben, zu sichern“ hat.[41]

Unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des Betroffenen können Rehabilitationsmaßnahmen im Bereich

- der Behinderung als Krankheit
- der Umweltbedingungen, wie zum Beispiel der Zugangsmöglichkeiten zu gesellschaftlichen Angeboten, Transportmöglichkeiten, Arbeitsplätzen und Wohnformen
- der Einstellung der Gesellschaft gegenüber Menschen mit einer Behinderung
- der persönlichen Sicht der Behinderung eingesetzt werden.[42]

Rehabilitation ist, wie Integration, ein dynamischer Prozess, welcher die individuellen Ziele zu berücksichtigen hat und laufend nach Maßnahmen, Leistungen, Hilfen und Möglichkeiten zur Akzeptanz von Grenzen, z.B. aufgrund der Behinderung und Problemlösungen, suchen muss. Eine gelungene Rehabilitation strebt eine körperliche und psychische Befähigung und Eingliederung in die vorhandene Umgebung und Lebensbereiche an. Der Betroffene soll eine ihm würdige Lebensform im sozialen, medizinischen und gesellschaftlichen Bereich erlangen. Je mehr der Betroffene in diese Systeme eingegliedert ist, umso mehr kann man von einer erfolgreichen Rehabilitation sprechen.[43] Im Bezug auf den Aspekt der beruflichen Rehabilitation, wird eine dauerhafte (Wieder-) Eingliederung in die Arbeitswelt und parallel in die Gesellschaft angestrebt. Es werden Leistungen angeboten, bei denen Fähigkeiten und Kenntnisse (wieder-)erlangt werden können.[44] Die gezielte berufliche Rehabilitation setzt dann ein, wenn der Betroffene die gewählte Tätigkeit zwar ausüben kann, infolge seiner Beeinträchtigung, dazu aber besondere Hilfen im Arbeitsleben benötigt.[45] Das Problem der Rehabilitation liegt darin, dass wenig Aussicht auf eine erfolgreiche Integration besteht, wenn menschliche Anerkennung nur an das Erbringen einer Leistung geknüpft wird. Deshalb macht Rehabilitation nur Sinn, wenn gleichzeitig eine Integration stattfindet.[46]

2. Die Rolle der Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft

Für das Verständnis der Rolle von behinderten Menschen in der Gesellschaft ist es zuerst wichtig darzustellen, welche politischen und gesellschaftlichen Faktoren die Einstellung zu behinderten Menschen über die Jahrhunderte in der Behindertenhilfe hinweg geprägt haben und welche unterschiedlichen gedanklichen Grundlagen bestimmter gesellschaftlicher Entwicklungen zu Grunde liegen.[47]

Im internationalen Vergleich lässt sich zeigen, wie andere Länder die Integration behinderten Menschen handhaben und welche Gedanken heute für eine Integration behinderter Menschen entscheidend sind.

2.1 Geschichtliche Entwicklung in der Behindertenhilfe

Der Rückblick in die Geschichte der Behindertenhilfe beginnt vor dem 18. Jahrhundert. In dieser Zeit wurde die Einstellung gegenüber behinderten Menschen religiös begründet. Im Alten Testament wird eine negative Haltung gegenüber den behinderten Menschen eingenommen, denn die Behinderung wird als Sünde angesehen. Dadurch wurden die behinderten Menschen in eine Randstellung gedrängt und es kam entweder zur Tötung kurz nach der Geburt, Aussetzung oder Versklavung.

Im Neuen Testament kommt es dann zu einer neuen Deutung der Behinderung, es wird dem Leid ein Sinn zu gesprochen. Dadurch kam es zwar zu einer besseren Einstellung gegenüber behinderten Menschen, aber nur gemessen an Leistungen und Pflegeanspruch. Behinderte Menschen wurden in Klöstern kostenlos behandelt und betreut. In einzelnen Fällen kam es sogar zu einer Verehrung der behinderten Menschen wie z.B. der Zwerg am Hof oder dem Anfallsleiden als spirituelle Begabung.[48]

Ab dem 18. Jahrhundert erkannte man die Arbeits- und Leistungsfähigkeit behinderter Menschen und es wurden diejenigen in die Gesellschaft eingegliedert, die sich in der Arbeitswelt bewähren konnten.[49]

Dadurch wurde die Gesellschaft in zwei Gruppen unterteilt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1 Gegenüberstellung des Wirtschafts- und Sozialsystems

(Eigene Darstellung; Quelle: Wisotzki 2000, S. 13ff )

Aufgrund dieser Trennung wurde eine Minimierung der Kosten, die für das ineffektive Sozialsystems anfallen, angestrebt. Der Stand behinderter Menschen war zu dieser Zeit sehr schwierig, da sie an ihrer Brauchbarkeit in der Wirtschaft gemessen wurden.[50] Zwischen 1883 und 1889 wurden mehrere Gesetze verabschiedet, die eine wesentliche Grundlage für den Umgang mit behinderten Menschen und deren Situation darstellten.[51] Weiterhin wurden behinderte Menschen aber entweder in Anstalten, hinter verschlossenen Mauern oder zu Hause in der Familie, wo sie vor der Gesellschaft versteckt wurden, verwahrt. In der Regel bedeutete dies für die behinderten Menschen, ein eingeschränktes und menschenunwürdiges Leben führen zu müssen. Da ihnen oft nur mit Spott und Abwertung gegenübergetreten wurde, hatten sie einen sehr schwachen sozialen Status.[52]

1920 wurden dann die ersten medizinischen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen gegründet, in welchen sich die behinderten Menschen nützlich machen sollten und selbst etwas zu ihrem Lebensunterhalt beitragen konnten. Durch diesen Nützlichkeitsgedanken bekamen die behinderten Menschen mehr Selbstwertgefühl.[53] Dieses Gefühl wurde aber zur Zeit des zweiten Weltkrieges wieder abgesprochen und die behinderten Menschen wurden als lebensunwert betitelt. Die Vorgänge während des Nazi Regime bedeuteten einen immensen Rückschritt in der Geschichte der Behindertenhilfe: denn es kam zum Übergang von der Eugenik zur Euthanasie, welche sich z.B. 1932 dadurch auswirkte, dass Verhaltensauffällige aus der Fürsorge ausgeschlossen wurden, Behinderte in Konzentrationslager gebracht wurden und 1939 alle behinderten Säuglinge registriert wurden. Wie viele behinderte Menschen in den Konzentrationslagern umgebracht wurden, ist nicht bekannt.[54]

In anderen europäischen Ländern, wie z.B. in Holland, England oder Dänemark, wurden die Rehabilitationsmaßnahmen weiter ausgebaut. Durch den Rückschritt ist Deutschland gegenüber den nordischen Ländern circa 15 Jahre in der Schaffung von Arbeitsplätzen für behinderte Menschen zurück.[55]

Nach dem zweiten Weltkrieg begann die Integrationsdebatte und es kam zur Kritik an ausgrenzenden Rehabilitationsmaßnahmen – wie z.B. der WfbM.[56] Es wurden Integrationsklassen, Integrationskindergärten und Integration in der Arbeitswelt gefordert. Ein Slogan hieß: „Soviel Integration wie möglich, so wenig Separation wie nötig“.[57]

Die grundlegenden Gesetzte aus dem 19. Jahrhundert wurden erweitert und die Rechte der behinderten Menschen weiter ausgebaut. Im Bezug auf die Arbeit wurde 1953 das Schwerbeschädigtengesetz verabschiedet, indem postuliert wurde, dass behinderte Menschen in den Arbeitsprozess integriert werden müssen. 1954 kam es zu dem Grundgedanken »Rehabilitation vor Rente«, 1961 wurde das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) verabschiedet, wodurch Maßnahmen zur Eingliederung behinderter Menschen gesetzlich geregelt wurden.[58] Seit Mitte der 80er Jahre entwickelt sich auch in Deutschland der Empowerment-Gedanke – d.h. die Selbst-Bemächtigung von Randgruppen – der in der sozialen Arbeit zu einer Neuorientierung führte. Hierbei geht es darum, dass betroffene Personen mehr Kontroll- und Entscheidungsmöglichkeiten über ihre eigenen Angelegenheiten bekommen und sich ihren Fähigkeiten bewusst werden. Sie werden als Experten angesehen und darin gefördert, ihre Situation zu verbessern.[59] 1975 wurde das Schwerbehindertengesetz verabschiedet, worin die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen festgelegt wurde. 2001 kommt es dann zur bisher letzten Veränderung und einiger Neuerungen im SGB IX.[60] Nach den heutigen gesetzlichen Regelungen im Grundgesetz (GG) sind behinderte Menschen genauso Menschen mit gleichen Rechten und ihre Würde ist nach § 1 GG unantastbar. Doch es erfordert einen weiteren Paragraphen (§ 3 GG), der besagt, dass Menschen mit einer Behinderung nicht benachteiligt werden dürfen. Trotz dieser gesetzlichen Regelungen, ist es heute immer noch schwierig, behinderte Menschen in die Gesellschaft zu integrieren. Vor allem in der Arbeitswelt, denn einerseits werden immer weniger Menschen im effektiven Wirtschaftssystem benötigt und anderseits wächst die Anzahl der Personen, die im ineffektiven Sozialsystem landen.[61]

2.2 Integration behinderter Menschen im internationalen Vergleich

Es ist schwer einen exakten internationalen Vergleich aufzustellen, da keine exakte Definition von Integration existiert. Es kann jedoch gesagt werden, dass in vielen Ländern ein ähnliches System wie in Deutschland besteht, wie z.B. in China.[62] Dort ist die Behindertenhilfe regional unterschiedlich und abhängig von der wirtschaftlichen Situation. Es gibt einen großen Unterschied zwischen Stadt- und Landgebieten. In den großen Städten besteht eine so genannte Behindertenwohlfahrt und auf dem Land werden die behinderten Menschen nach wie vor von der Familie, bzw. dem Dorf versorgt. Das Ziel der Behindertenhilfe ist die Verselbstständigung und Ermöglichung der Partizipation am gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Lebend der behinderten Menschen. Die Diskriminierung ist wie in allen Ländern verboten.[63]

Im Folgenden sollen nun drei Länder mit ihrer jeweiligen Integrationspolitik näher dargestellt werden. Zunächst wird Italien näher betrachtet. Hier gibt es ein Gesetz, welches den Anspruch der behinderten Menschen auf Integration in allen Lebensbereichen gewährleistet. Ziel ist eine volle Entwicklung und Entfaltung des Einzelnen. Seit 2000 verpflichtet das Rahmengesetz über soziale Dienste, dass auf Antrag des Betroffenen von der Kommune ein individueller Hilfeplan erstellt werden muss. Vorausgegangen sind Jahre lange Erfahrungen der gemeinsamen Beschulung und Beschäftigung behinderter und nicht behinderter Menschen.[64] Schon 1972 begann der Deinstitutionalisierungsprozess und 1976 wurde das Sonderschulsystem abgeschafft. Eine ähnliche Situation herrscht in Norwegen, denn auch hier gibt es seit 1991 eine Reform, die gesetzlich regelt, dass die Verantwortung bei den Kommunen liegt und diese die behinderten Menschen unterstützen müssen. Für diese Verantwortung erhalten die Kommunen finanzielle Unterstützung durch den Staat. Nach vielfacher Kritik an den Institutionen, kam es zu einer Dezentralisierung. Bis jetzt bezieht sich diese Wandlung hauptsächlich auf den Wohnbereich, aber es sind bereits Entwicklungen in anderen bereichen spürbar, z.B. werden Arbeitscenter als Anlaufstelle geschaffen. Aufgrund der Reform ist die Zahl sozialer Kontakte vor allem in kleineren Städten in vielen Fällen gestiegen.[65]

Besonders früh ließ sich eine Verbesserung der Integration von behinderten Menschen in den Vereinigten Staaten vermerken. Hier wurden bereits ab den 60er Jahren Gesetze zur schulischen Integration und Rehabilitation verabschiedet. Integration müsse vor allem dort stattfinden, wo etwas aus Bundesmitteln finanziert wird, dass also sämtliche staatlichen Einrichtungen für behinderten Menschen zugänglich sein müssen.[66] In den USA erhalten Menschen mit einer Behinderung im Vergleich zu anderen hilfsbedürftigen Gruppen eine relativ großzügige Behandlung.[67] Durch diese frühzeitige Integrationsbewegung, welche schon in den 50er Jahren ins Rollen kam, ist heute eine bessere eine soziale Eingliederung behinderter Menschen gegeben.[68]

Bis heute ist Deutschland trotz der positiven Entwicklungen weiter hinter den anderen Ländern zurück (siehe VII 2.2).

2.3 Stigmatheorie und Entstigmatisierung

Mit Stigma wird eine, dem Ansehen schadende und diskriminierende Eigenschaft, bezeichnet. Diese Eigenschaft kann soweit führen, dass andere Menschen sie als Anormalität ansehen, sich abwenden und der betreffenden Person weitere unbegründete, negative Eigenschaften zuschreiben. Bei einer Behinderung kann ein psychisches oder physisches Stigma vorliegen. Die Diskriminierung von Menschen mit einem Stigma erfolgt sehr wirksam, wenn auch oft unüberlegt und unterbewusst, über die Konstruktion einer Stigma-Theorie. In dieser Theorie wird zwischen dem Diskriminierten, bei dem eine sichtbare und ihm bekannte Behinderung vorliegt wie z.B. bei einem Rollstuhlfahrer oder einer Lähmung und dem Diskriminierbaren, bei dem die Behinderung nicht sichtbar ist, wie z.B. bei einer psychischen Behinderung oder Sprachstörung, unterschieden.[69] Die Betroffenen werden wahrscheinlich mit beiden Situationen in Kontakt kommen und entwickeln bestimmte Strategien, um der Stigmatisierung entgehen zu können oder sie ertragbarer zu machen. Ein Beispiel ist der Versuch, das Stigma zu verbergen, denn die Sichtbarkeit eines Stigmas – wie beispielsweise eine körperliche Behinderung oder auffälliges Verhalten – erleichtern eine Stigmatisierung. Es gibt drei Ebenen in der Stigmatisierung folgenreich sein kann:

- auf der Ebene der gesellschaftlichen Teilhabe; hier ist der Verlust bestimmter, bisher eingenommener Rollen innerhalb der Gesellschaft möglich, wodurch es zur Ausgrenzung, Isolation oder Ausgliederung durch Kontaktverlust kommen kann
- auf der Ebene der Interaktion; hier wird alles auf das Stigma reduziert. Die Kommunikation ist durch Angst, Spannungen und Unsicherheiten auf beiden Seiten geprägt und dadurch erschwert
- auf der Ebene der Identität; hier drohen erhebliche Schwierigkeiten, mit der eigenen Person und dem Stigma zurechtzukommen, wodurch eine Gefährdung des Stigmatisierten nicht ausgeschlossen werden kann

Einen Ansatz zur Problembehebung beschreibt die Entstigmatisierung, welche durch eine soziale Integration behinderter Menschen geschieht. Dies kann nur stattfinden, indem man den behinderten Menschen als handlungsfähiges Subjekt in den Mittelpunkt der Wahrnehmung rückt und sich gleichzeitig die soziale Reaktion auf behinderte Menschen ändert. Alle Beteiligten in diesem Integrationsprozess haben ›verlässlichen Kontakt‹ untereinander und damit die Gelegenheit zur Kooperation, wodurch Vorurteilen und negativen Einstellungen gegenüber behinderten Menschen entgegengewirkt werden kann. Für den Einzelnen trägt die Integration entscheidend zur Identitäts- und Selbstbewusstseinsentwicklung des eigenen Ichs und des Fremdbildes bei und verhindert, durch ein realitätsnäheres Bild von behinderten Menschen, die Stigmatisierung. CLOERKES geht davon aus, „dass Integration entscheidend zu mehr Toleranz, größerer Angstfreiheit und geringerer Neigung der Stigmatisierung beiträgt.“ (2001, S. 164) Im Hinblick auf die Entstigmatisierung in der Arbeitswelt, wird eine Auflösung der separierenden Lebenswelten für behinderte Menschen gefordert.[70] Der Ort der Arbeit soll nicht herausgehoben, sondern möglichst als normal angesehen werden. Es verleiht einen anderen Status, wenn der Betroffene sagen kann: »Ich bin bei INtec (siehe II 4.6.4) angestellt«, wie wenn er sagen muss: »ich arbeite in der Werkstatt für behinderte Menschen«.[71]

Stigmatisierte Personen können in einer integrativen Umgebung diesen Status ablegen und werden so anerkannt wie sie sind, denn die alten Bilder und Vorurteile gegenüber stigmatisierten Menschen sind gegebenenfalls überprüfbar oder verblassen. Entstigmatisierung durch Integration bietet zwar keine 100-%-Garantie für durchgängig vorurteilsfreie Meinungen und das völlige Ausbleiben von Stigmatisierungen, trägt aber ganz entscheidend dazu bei, sich ungünstigen Einflüssen zu widersetzen und gravierenden Folgen vorzubeugen.[72]

2.4 Kontakthypothese

Die vorherrschende Ablehnung, bzw. Scheu oder Unsicherheit gegenüber Menschen mit einer Behinderung kann oft auf Unerfahrenheit zurückgeführt werden, da viele Menschen nie Kontakt zu dieser Art von Fremdem oder Andersartigen haben. Viele Wissenschaftler gehen davon aus, dass es deshalb wichtig ist, dass diese Menschen in einen Dialog kommen und dadurch die Angst, Unkenntnis und Scheu ablegen.[73]

Die Kontakthypothese besagt, dass Kontakt zwischen behinderten und nicht behinderten Menschen Einstellungen verändert und eine Integration möglich macht. Bis heute gibt es unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema. Einige Studien über die gemeinsame Beschulung von behinderten und nicht behinderten Kindern sind zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Form der Integration auch nicht behinderten Kindern nützt, da sie die soziale Entwicklung auf beiden Seiten fördert und die Einstellung gegenüber behinderten Menschen positiv beeinflusst wird. (siehe auch VII 2.2) Verfechter hingegen sagen, dass es vielleicht auch gerade durch die gemeinsame Beschulung zu Vorurteilen und Abneigungen kommen kann.[74] Zusammenfassend kann gesagt werden, dass einer bestehenden Einstellung gegenüber behinderten Menschen Vorsicht angebracht ist, da die Einstellung in beide Richtungen, das heißt positiv oder negativ verstärkt werden kann.[75] Die Kontakthypothese zu überprüfen ist bis heute noch nicht gelungen, da eine Befragung nach dem Kontakt zu behinderten Menschen nicht gerade einfach ist. Es ist aber bewiesen, dass gelebter Kontakt mit behinderten Menschen eine Erfolg versprechende Strategie zur Veränderung der sozialen Reaktion der Gesellschaft ist.[76] In diesem Umdenkungsprozess sollen Vorurteile korrigiert und eine positive Grundhaltung gegenüber Menschen mit einer Lernschwierigkeit entwickelt werden. Vorrausetzung für eine positiv verlaufende Begegnung ist die Intensität und Qualität der Begegnung, wobei auch die Statusgleichheit der Betroffenen entscheidend ist. Durch die genannten Faktoren kommt es zu einer gegenseitigen Wertschätzung und Gleichberechtigung. Explizit beim Thema Arbeit wird darauf verwiesen, dass gemeinsame Ziele und Arbeitsaufgaben die besten Vorraussetzungen für eine positive Verhaltens- und Einstellungsänderung sind.[77]

Auch das Kommunikations- und Beziehungsbedürfnis wird bei der Arbeit nebenbei befriedigt und ist somit leichter realisierbar als in einer erzwungenen Situation. Außerdem ist ein Kommunikationsabbruch bei der Arbeit schwieriger als im privaten Bereich. Zudem basieren Gespräche während der Arbeit nicht nur auf arbeitsbezogene Inhalte, sondern erstrecken sich auch auf privater Ebene.[78]

Viele Experten sehen im Kontakt zwischen behinderten und nicht behinderten Menschen eine wichtige Komponente für die Qualität der Einstellung zueinander. Direkter Kontakt trägt zu einer positiven und akzeptierenden Haltung bei. CLOERKES stellte zwei Thesen zur Kontakthypothese auf:

1. Menschen, die Kontakt zu behinderten Personen pflegen, haben positivere Einstellungen als solche, die keinerlei Kontakt haben
2. je häufiger Kontakt mit behinderten Menschen bestanden hat, umso positiver ist die Einstellung des Betreffenden. Hierbei kommt es aber enorm auf die Intensität, die Freiwilligkeit und auf eine emotionale Sicherheit während der Begegnung an[79]

3. Arbeit

Integrationsprojekte stellen eine Arbeitsmöglichkeit für behinderte und nicht behinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt dar. Hierbei stellt sich die Frage was Arbeit für den Einzelnen bedeutet, was es heute für Unterstützungsmöglichkeiten gibt und wie das Betriebsklima zu betrachten ist.

3.1 Bedeutung der Arbeit

Es wird im Allgemeinen davon ausgegangen, dass Arbeit für nicht behinderte und behinderte Menschen den gleichen Stellenwert hat, jedoch sind die Folgen einer Arbeitslosigkeit für Menschen mit einer Behinderung viel schwerwiegender.[80]

Jeder Mensch will sich engagieren und das Gefühl haben notwendig zu sein, dieses Bedürfnis wird durch Arbeit befriedigt. Wobei der Leistungsschwächste genau dasselbe Arbeitsbedürfnis hat wie der Leistungsstärkste: eine Stunde kann für den Leistungsschwächsten zum Beispiel die gleiche Bedeutung haben, wie acht Stunden für Andere.[81] Nicht selten wird der Erwerb eines Arbeitsplatzes, als Messlatte für die Bewältigung der Behinderung angesehen.[82]

Aufgrund der derzeitigen Lage des ersten Arbeitsmarktes wird es für Randgruppen, wie den behinderten Menschen, immer schwieriger, eine geeignete Arbeitsstelle zu finden, da die alten Arbeitsstrukturen zerfallen und ein Verdrängungswettbewerb stattfindet.[83]

Laut der Maslow-Pyramide (Pyramide siehe Kapitel VII 3.2) gibt es fünf Bedürfnisse, welche die Bedeutung von Arbeit verdeutlichen:

1. Das physiologische Bedürfnis: hier steht die materielle Existenzsicherung im Vordergrund, die Arbeit dient der Befriedigung körperlicher Bedürfnisse
2. Das Sicherheitsbedürfnis: Der Mensch hat das Bedürfnis nach Schutz, Ordnung, Stabilität, Vorsorge und Angstfreiheit, wobei die Arbeit z.B. durch das Einkommen das Leben sichert und dem arbeitenden Mensch ein höherer Status zugerechnet wird
3. Das Liebesbedürfnis: Bei der Arbeit werden zwischenmenschliche Kontakte geknüpft und mit der Zeit strukturiert. Dadurch ist die Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gegeben und die Mitarbeiter müssen sich miteinander auseinandersetzen. Auch über die Arbeit hinaus, wie z.B. bei Ausflügen oder betriebsinternen Festen, kommt es zur Gelegenheit der Erweiterung von sozialen Kontakten[84]
4. Das Soziale Anerkennungsbedürfnis: Durch Leistungserfolge wird die Selbstachtung gesteigert und es wird dem Leben durch die Identitätsentwicklung ein weiterer Sinn zugesprochen. Dadurch kommt es zu einer positiven Persönlichkeitsentwicklung und einer gesteigerten Lebensqualität[85]
5. Das Selbstverwirklichungsbedürfnis: Durch eine sinnvolle Tätigkeit, wird dem Menschen mehr Verantwortung gegeben und es besteht die Möglichkeit potenzielle Fähigkeiten einzubringen[86]

Wenn man all diese Bedürfnisse betrachtet, wird deutlich, warum das Recht auf Arbeit oft mit der Menschenwürde in Verbindung gebracht und der Sinn des Lebens von vielen Menschen in der Arbeit gesucht wird.[87] Es ist nun mal häufig der Arbeitsplatz, an dem Freundschaften, Beziehungen und Ehen ihren Anfang nehmen.[88]

Alle genannten Bedürfnisse bedingen in irgendeiner Weise die Integration behinderter Menschen und nehmen somit einen hohen Stellenwert ein. Wenn Menschen mit einer Behinderung in die Arbeitswelt eingegliedert sind, werden sie eher in der Gesellschaft und in der Erwachsenenwelt akzeptiert und anerkannt. Dadurch gestaltet sich die soziale Integration einfacher und realitätsnäher.[89] Arbeit wird auch in Zukunft nicht an gesellschaftlicher Bedeutung verlieren, sondern bildet ein immer wesentlicheres Kernstück in der Gesellschaft.[90]

Neben den genannten Bedürfnissen der Arbeit, spielen zudem die folgenden Aspekte eine wichtige Rolle für behinderte Menschen:

1. Der Aspekt der Tagesstrukturierung: Arbeit unterteilt den Tag, bzw. die Woche, in Arbeitszeit und Freizeit, wodurch es zu einem regelmäßigen Wechsel von Anstrengung und Entspannung kommt.
2. Der Aspekt des Denkanstoßes: Arbeit dient der Schulung kognitiver Leistungsfähigkeiten und liefert Sicherheit durch die Bewältigung von äußeren Anforderungen und die Erfüllung der Erwartung anderer. Dadurch bekommen die behinderten Menschen das Gefühl erfolgreich zu sein.
3. Der Aspekt des Sozialen Kontakts und Unterstützung: Durch die Arbeit kann einer Isolation des behinderten Menschen vorgebeugt und ein situationsgerechtes Handeln erlernt werden. Die behinderten Menschen können als normal angesehene soziale Rollen einnehmen und dem Behindertenstatus entgegenwirken.
4. Der Aspekt der Konfrontation mit der Außenwelt: Hier sind es die Erfahrungen mit nicht behinderten Personen außerhalb der Familie, die Realitätsnähe schaffen und dem behinderten Menschen ermöglichen eine »normale« Rolle einzunehmen. Diese Veränderung wird stark durch den Aspekt der sozialen Kontakte beeinflusst.[91]

3.2 Unterstützungsmöglichkeiten

Es besteht heute kein Zweifel mehr daran, dass Menschen mit einer Behinderung nicht nur in der beschützenden Umgebung einer WfbM, sondern auch auf dem ersten Arbeitsmarkt Arbeit finden können, sofern sie entsprechende Unterstützung erhalten. Mehrere Studien haben belegt, dass Menschen mit einer Behinderung durch Unterstützungsangebote eine längerfristige Anstellung erreichen können.[92] Im Folgenden sollen die wichtigsten Möglichkeiten im Hinblick auf die berufliche Integration, vorgestellt werden. Vom Amt bis hin zur konkreten Maßnahme – der Arbeitsassistenz.

[...]


[1] Vgl. Metzler; Wacker 2001, S. 118

[2] Mühlum; Gödecker-Geenen 2003, S. 14

[3] Vgl. Herbst 1999, S. 21

[4] SGB IX § 2 Absatz 1, 2004

[5] Vgl. Metzler; Wacker 2001, S. 119

[6] Vgl. SGB IX § 2 Absatz 2, 2004

[7] Vgl. Niehaus; Montada 1997, S. 1

[8] Vgl. Waldschmidt 2005, S. 186ff

[9] Vgl. Antor; Bleidick 2001, S. 59

[10] Vgl. Mühlum; Gödecker-Geenen 2003, S. 16f

[11] Vgl. Herbst 1999, S. 21

[12] Sander 2002, S. 105

[13] Vgl. Österwitz 1996, S. 197ff

[14] Vgl. Ginnold 2000, S. 33

[15] Vgl. Metzler; Wacker 2001, S. 118f

[16] Vgl. Sander 2002, S. 107

[17] Vgl. Mühlum; Gödecker-Geenen 2003, S. 18

[18] Mühlum; Gödecker-Geenen 2003, S. 139

[19] Vgl. Herbst 1999, S. 21f

[20] Vgl. Weber 2002, S. 35

[21] Vgl. Metzler; Wacker 2001, S. 118

[22] Cloerkes 2001, S. 7

[23] Vgl. Metzler; Wacker 2001, S. 118

[24] Vgl. Bleidick; Hagemeister 1998, S. 22ff

[25] Vgl. Antor; Bleidick 2001, S. 194

[26] Vgl. Bobbert 2005, S. 151

[27] Vgl. Welti 2005, S. 79ff

[28] Vgl. Wisotzki 2000, S. 42

[29] Vgl. Ondracek 2003, S. 78

[30] Vgl. Österwitz 1996, S. 200

[31] Vgl. Ginnold 2000, S. 38

[32] Vgl. Cloerkes 2001, S. 164

[33] Vgl. Ginnold 2000, S. 38

[34] Vgl. Markowetz 2001, S. 174

[35] Vgl. Weiss 1996, S. 371

[36] Vgl. Seyfried 1990, S. 50

[37] Vgl. Markowetz 2001, S. 174

[38] Vgl. Doose 2002, S. 245

[39] Vgl. Maschke 2003, S. 167

[40] Der Brockhaus 2004, S. 169

[41] Vgl. Mühlum; Gödecker-Geenen 2003, S. 18

[42] Vgl. Österwitz 1996, S. 197ff

[43] Vgl. Enders 1997, S. 1ff

[44] Vgl. Mühlum; Gödecker-Geenen 2003, S. 18

[45] Vgl. Enders 1997, S. 14

[46] Vgl. Seyfried 1990, S. 50f

[47] Vgl. Weber 2002, S. 38

[48] Vgl. Wisotzki 2000, S. 11f

[49] Vgl. Weber 2002, S. 46ff

[50] Vgl. Wisotzki 2000, S. 13ff

[51] Vgl. Weber 2002, S. 55

[52] Vgl. Badelt 1992, S. 289

[53] Vgl. Weber 2002, S. 51

[54] Vgl. Wisotzki 2000, S. 15

[55] Vgl. Badelt 1992, S. 290

[56] Vgl. Wisotzki 2000, S. 16

[57] Schuchardt 1996, S. 19

[58] Vgl. Weber 2002, S. 57ff

[59] Vgl. Mattner 2000, S. 93

[60] Vgl. Weber 2002, S. 57ff

[61] Vgl. Wisotzki 2000, S. 20ff

[62] Vgl. Wisotzki 2000, S. 18ff

[63] Vgl. Darimont 2003, S. 262ff

[64] Vgl. Hohnerlein 2003, S. 130f

[65] Vgl. Sack 2005, S. 5ff

[66] Vgl. Haist; Koglin 2003, S. 180

[67] Vgl. Graser 2003, S. 252

[68] Vgl. Wisotzki 2000, S. 18ff

[69] Vgl. Herbst 1999, S. 27

[70] Vgl. Cloerkes 2001, S. 134ff

[71] Angelehnt an Graumann 1998, S. 35

[72] Vgl. Markowetz 2000

[73] Vgl. Wimmer 1996, S. 317

[74] Vgl. Wisotzki 2000, S. 42

[75] Vgl. Cloerkes 2001, S. 115

[76] Vgl. Stöpel 1999, S. 52f

[77] Vgl. Tröster 1996, S. 191f

[78] Vgl. Stöpel 1999, S. 52f

[79] Vgl. Cloerkes 2001, S. 114

[80] Vgl. Mühlum 1992, S. 255

[81] Vgl. Dörner 2001, S. 261

[82] Vgl. Montada 1997, S. 4

[83] Vgl. Ginnold 2000, S. 17

[84] Vgl. Hinz; Boban 2001, S. 37f

[85] Vgl. Klicpera; Innerhofer 1992, S. 5ff

[86] Vgl. Hinz; Boban 2001, S. 37f

[87] Vgl. Zwierlein 1997, S. 21

[88] Vgl. Senner ohne Jahresangabe (o.J.), S. 1

[89] Vgl. Trost; Schüller 1992, S. 15ff

[90] Vgl. Seyfried 1990, S. 24f

[91] Vgl. Längle 1999, S. 37f

[92] Vgl. Trost 1999, S. 157

Ende der Leseprobe aus 127 Seiten

Details

Titel
Integrationsprojekte. Eine Arbeitsalternative und Integrationschance für Menschen mit einer Behinderung
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart
Note
1,5
Autor
Jahr
2006
Seiten
127
Katalognummer
V58261
ISBN (eBook)
9783638525060
ISBN (Buch)
9783638709439
Dateigröße
1173 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Integrationsprojekte, Eine, Arbeitsalternative, Integrationschance, Menschen, Behinderung
Arbeit zitieren
Mona Bieber (Autor:in), 2006, Integrationsprojekte. Eine Arbeitsalternative und Integrationschance für Menschen mit einer Behinderung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/58261

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