Umnutzung von Industriebrachen - Das Beispiel der Sieben Keltern von Metzingen


Magisterarbeit, 2003

92 Seiten, Note: 1.0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I Einleitung

II Einführung in die Umnutzung von Industriebrachen
1 Die Bewertung und Erhaltung von Denkmälern
1.1 Definition des Denkmals
1.2 Bewertungskriterien von Denkmalen
1.3 Kategorien der Erhaltung
1.4 Der Umgang mit Geschichtsspuren
2 Grundlagen der Umnutzung
2.1 Vorteile und Hemmnisse der Umnutzung
2.2 Die Verträglichkeit der Umnutzung
3 Alternativen der Umnutzung
3.1 Die Auswahl der Nutzungsalternativen
3.2 Nutzungsarten
3.2.1 Nutzung als soziale oder kulturelle Einrichtung
3.2.2 Nutzung als Museum
3.2.3 Kommerzielle Nutzung
4 Baumaßnahmen
4.1 Außeninstandsetzung
4.2 Innenausstattung

III Metzingen und der Weinbau
1 Ortskunde Metzingens
2 Weinbau in Metzingen
2.1 Die Geschichte des Weinbaus
2.2 Der Weinbau im 20. Jahrhundert

IV Die Geschichte der Sieben Keltern
1 Die Keltern bis 1929
2 Besondere Merkmale der einzelnen Keltern
3 Die Nutzung der Keltern zwischen 1929 und 1970

V Die Anfangsphase der Umnutzung
1 Die Entscheidung zur Erhaltung der Keltern
1.1 Erste Gedanken zur Umnutzug
1.2 Das Spannungsfeld zwischen Abriss und Sanierung
1.3 Gründe für die Erhaltung der Keltern
2 Bestandsaufnahme
2.1 Die Bewertung des Sieben Keltern als Denkmal
2.2 Die Funktion des Objekts „Keltern“
2.3 Zu erhaltende historische Elemente
2.4 Bestandsaufnahme der Gebäude und des Platzes

VI Die Suche nach Nutzungsalternativen
1 Planungskonzepte
1.1 Generelle Leitlinien
1.2 Alternativen für die Umnutzung
1.2.1 Gesamtkonzepte
1.2.2 Nutzungsalternativen zu den einzelnen Keltern
1.2.3 Das Konzept zum Kelternplatz
2 Der Umgang mit Geschichtsspuren
3 Interessenskonflikte
4 Beteiligte Akteure

VII Baumaßnahmen
1 Generelle Leitlinien
2 Eingriffe in die einzelnen Keltern
3 Die Gestaltung des Kelternplatzes

VIII Ergebnis
1 Die Keltern nach der Umnutzung
2 Die Rolle der Keltern heute
3 Die Verträglichkeit mit der historischen Substanz
4 Die Bewertung der einzelnen Keltern

Quellenverzeichnis

Literaturverzeichnis

I Einleitung

Industriell oder landwirtschaftlich genutzte Gebiete unterliegen ständigen Veränderungen. Meist sind es Anpassungen an veränderte Strukturen, zum Beispiel an neue Produktionsprozesse. Wenn es allerdings extreme wirtschaftliche oder technologische Neuerungen gibt, kann es zur Stilllegung eines Betriebs kommen - eine Industrie-brache entsteht. Was aber macht man mit einem Fabrikgelände, wenn es leer steht und sich kein Nachfolgeunternehmen findet? Lässt man die Gebäude verfallen, reißt man sie ab oder funktioniert man sie um? Für die Alternative der Umnutzung sprechen viele Argumente, die von der Bewahrung des ideellen Gebäudewertes bis zur kommerziellen Nutzbarmachung reichen.

In dieser Arbeit geht es darum, den Prozess der Umnutzung von Industriebrachen aus Sicht des Historikers darzustellen. Generell sind viele verschiedene Akteure an dieser Planung beteiligt, unter anderem Stadtplaner, Architekten, Vertreter der Gemeinde und Ingenieure. Der Historiker hat vor allem den geschichtlichen Wert des Objekts im Blick, und sein Anliegen ist dessen Erhaltung. Dies geht allerdings über die rein materielle Bewahrung der historischen Substanz hin­aus. Zunächst ist es wichtig, die geschichtliche Bedeutung des Objekts herauszuarbeiten und die schützenswerten Teile genau zu benennen, welche anschließend mit der zukünftigen Nutzung abzu­stimmen sind. Im besten Fall bleibt dabei etwas von der ursprüngli­chen Funktion erhalten, nicht nur die reine Außenhaut. Der Historiker hat die besondere Aufgabe, diese Ziele gegenüber finanziellen oder planerischen Positionen zu vertreten, so­zusagen als eine Art „Anwalt“ des Bauwerks aufzutreten.

Zur Veranschaulichung des Umnutzungsprozesses wurden die Sieben Keltern von Metzingen gewählt. Sie eignen sich wegen ihrer überschaubaren Größe für den Rahmen dieser Arbeit. Zusätzlich ist der Prozess der Umnutzung bereits weitgehend abgeschlossen, so dass auf diesen zugegriffen werden kann. Die Gebäude waren baulich in relativ gutem Zustand und die Sanierung wurde, trotz leerer Stadtkassen, mit der Unterstützung von Denkmalämtern und des Landes Baden-Württemberg finanziert. Aufgrund dieser Voraussetzungen eignen sich die Sieben Keltern für eine lückenlose Darstellung dieser Arbeit, da weniger bedeutende Punkte, wie finanzielle und bautechnische Fragen, leicht ausgeklammert werden können.

Der Umnutzungspro­zess ist in einem Buch des Stadtarchivars Bidlingmaier dokumentiert, in dem die Fakten chronologisch dargestellt werden. Dazu gibt es für diese Zeit zahlreiche Artikel in den Lokalzeitungen, sowie Briefe und Protokolle des Gemeinderates. Da sich zu diesem Thema keine weiteren Veröffentlichun­gen finden lassen, wurde die Geschichte der Umnutzung, die Fakten, Kontroversen und Zahlen diesen Quellen entnommen und auf die spezielle Fragestellung hin ausgewertet.

Die Behandlung des Themas aus Sicht des Historikers macht bereits deutlich, wo die Schwerpunkte dieser Arbeit liegen. Stadtplanerische oder bautechnische Aspekte werden nur am Rande behandelt. Die für die Umnutzung relevanten finanziellen oder juristischen Fragen werden bewusst ausgeklammert.

In einem ersten Teil wird eine kurze theoretische Abhandlung über die Erhaltung und Umnutzung von Industriebrachen gegeben. In diesem Zu­sammenhang fällt immer wieder der Begriff des „Denkmals“. Die Arbeit hat keine denkmalpflegerischen Ansprüche, welche über die Sicht des Historikers hinausgehen, und so wird dieses Wort im Sinne eines historischen Objekts verwendet. Dass es sich dabei oft­mals um denkmalsgeschützte Bauwerke handelt, steht nicht im Widerspruch dazu.

Als zweiter Teil folgt, sehr kurz gehalten, der Hintergrund zu den Sie­ben Keltern, aufgeteilt in die Darstellung der Gemeinde Metzingen, des Weinbaus in der Region und der Geschichte der Keltern. Dies hat nur indirekt mit der Umnutzung zu tun, verdeutlicht aber manche Aspekte.

Der Prozess der Umnutzung ist in drei Großkapitel gegliedert: in die Anfangsphase, in die Suche nach Nutzungsalternativen und in den Umbau, wobei der Schwerpunkt auf den ersten beiden Kapiteln liegt.

Als letztes wird das Ergebnis ausführlich diskutiert.

II Einführung in die Umnutzung von Industriebrachen

Im ersten Abschnitt der Arbeit soll eine kurze Einführung in die Um­nutzung von Industriebrachen gegeben werden. Der Begriff ist da­bei sehr weit gefasst und bezieht sich nicht nur auf den Prozess im engeren Sinn, nämlich der Suche nach Nutzungsalternativen und Umbaumöglichkeiten, sondern schließt im weiteren Sinne auch die Fragen der Definition und Bewertung eines Denkmals mit ein.

1 Die Bewertung und Erhaltung von Denkmälern

1.1 Definition des Denkmals

Denkmäler können von verschiedenen Ansätzen aus definiert werden, zum Beispiel aus juristischer, architektonischer oder stadtplaneri­scher Sicht. Das Ergebnis kann jeweils sehr unterschiedlich ausfal­len: Was nach Ansicht von Juristen als schützenswert gilt, muss aus planerischer Perspektive nicht unbedingt schützenswert sein. Für diese Arbeit ist die Sichtweise der Geschichte relevant, so dass auf andere Ansätze bewusst verzichtet wird.

Aus historischer Sicht ist das Denkmal ein Zeugnis der Geschichte, ein „Substrat der Erinnerung“[1], denn es trägt verschiedene histori­sche Aspekte in sich. Zum einen berichtet es heute über einen Abschnitt der Geschichte, aber es ist auch selbst ein Teil derselben, es ist sozusagen „originaler Zeuge“, man könnte auch sa­gen „materielle Kristallisation der Vergangenheit“[2]. Dabei ist oftmals nicht das Objekt selbst von Bedeutung, sondern das, was es an Ge­schichte in sich trägt. Ein altes Haus mag zum Beispiel keinen Wert an sich oder an Bausubstanz haben, da vielleicht eine berühmte Person einmal dort gelebt hat, kommt es in den Rang eines schüt­zenswerten Gebäudes. Der Gegenstand der Erhaltung ist also „das Substrat, an das die Erinnerung knüpft“[3]. Sobald aber die Substanz des Denkmals ausgetauscht wird, verliert es als Zeuge an Authentizität.

Jedes Denkmal fordert ein gewisses „Interesse der Allgemein­heit“[4], sonst wäre es ein beliebiges Bauwerk und nicht weiter schützens-wert. Primäres Ziel ist es darum, zu dokumentieren und zu prä­sentieren, welche Geschichte von eben diesem Gebäude der Ge­genwart vermittelt wird. Dabei „muß das Objekt vom Standpunkt seiner Entstehungszeit betrachtet werden“, und in einen histori­schen Kontext eingebettet werden. Es geht nicht nur um eine rein bildhafte Beschreibung des Gebäudes, sondern auch um seine ehemalige Funktion, Architektur, seine Bewohner oder die Wirkung auf die Bevölkerung.[5] Für einen späteren richtigen Umgang mit dem Denkmal sind diese geschichtlichen Aussagen entscheidend.

Denkmäler lassen sich nach Kiesow in vier Hauptgruppen gliedern:

- Baudenkmale oder unbewegliche Denkmale (Gebäude)
- Ausstattung und Zubehör von Baudenkmalen (Möbel, Geräte, etc.)
- Bewegliche Denkmale (Statuen, Gemälde, etc.)
- Gesamtanlagen oder Ensembles.[6]

Industriebrachen lassen sich zunächst keiner bestimmten Haupt-gruppe zuordnen, werden aber meist zu den Baudenkmalen und Ensem­bles gezählt. Sie sind ein spezifisches Zeugnis der Industrialisierung, wobei nicht nur die technische Anlage, sondern der gesamte Komplex inter­essant ist. Vorindustrielle Anlagen gehören nicht zu den Industrie­denkmalen im engeren Sinn. Gebäude aus der Landwirtschaft oder der Dienstleistung liegen im Grenzbereich. Kierdorf nimmt sie wegen der „baulichen Normalität dieser Anlagen“ heraus, weil sie „ein tech­nikgeschichtliches oder konservatorisches Spezialwissen nicht erfor­derlich machen“.[7] Andere Autoren zählen sie als Sonderform zu dieser Kategorie.

Da es sich bei dem für diese Arbeit ausgewähltem Objekt, den Sieben Keltern von Metzingen, um ein Baudenkmal im Ensemble handelt, beziehen sich die weiteren theoretischen Ausführungen nur auf diese Gruppe.

Denkmäler haben verschiedene Funktionen, wobei nicht immer alle in ein und dem selben Monument anzutreffen sein müssen. Wie bereits festgestellt wurde, besitzen sie eine historische, manche auch eine ästhetische Aussage. Besonders hervorgehobene Bauten, zum Beispiel eine Kirche oder ein Burg, können ein „räumli­che[r] und historische[r] Orientierungspunkt“ sein, und sogar für einen ganzen Ort oder eine Landschaft identitätsstiftend sein. Daneben können sie als Attraktion für den Fremdenverkehr oder als Raum­angebot für Läden oder Gastronomie eine wirtschaftliche Bedeutung haben.[8] Die Bedeutung der einzel­nen Funktionen ist für jedes Denkmal individuell zu bewerten.

1.2 Bewertungskriterien von Denkmalen

Um ein Denkmal einordnen und seinen Wert bestimmen zu können, ist es nötig, einige Kriterien zu untersuchen. Kiesow stellt dazu eine Liste von möglichen Punkten auf, die hier in Ausschnitten vorgestellt werden soll.[9] Das Ergebnis ist allerdings oft subjektiv und abhängig von der persönlichen Perspektive und den Absichten des Prüfers.

Die Einteilung nach historisch typischen und historisch einzigartigen Objekten bestimmt zunächst den grundlegenden Wert eines Denkmals. Weitere spezielle Bewertungskriterien sind zum Beispiel künst­lerische, technische und städtebauliche Aspekte.

Zu den künstlerischen Punkten gehören unter anderem die künstle­rische Qualität der Ausfertigung, die Stellung des Monuments in der jeweiligen Stilphase oder sein Seltenheitswert.

Der technische Wert hängt davon ab, wie wichtig es als Zeugnis für die Entwicklung der Technik ist. Dabei spielen zum Beispiel die Qualität der Konstruktion und die handwerkliche oder technische Ausführung eine Rolle.

Die städtebauliche Bedeutung eines Denkmals bezieht sich nicht auf den aktuellen Städtebau, sondern auf seine historische Lage im Stadtbild. Das Monument kann als exponiertes Einzelbauwerk besonders wertvoll sein, bis dahin, dass es Symbolwert für einen ganzen Ort oder eine Landschaft hat. Auf kleinräumiger Ebene kann ein Objekt auch raum- oder milieu­prägend für eine Straße oder einen Platz sein, zum Beispiel als wichtiger Blickfang im Zentrum.

Für Ensembles gelten besondere Bewertungskriterien. Prinzipiell kann man zwei Arten von Anlagen unterscheiden: einheitlich ge­plante und weitgehend unveränderte oder historisch gewachsene, uneinheitliche Ensembles. Die einzelnen Komponenten haben meist nicht den gleichen Wert, sondern sind von unterschiedlicher Qualität. Es gibt meist eine Mischung aus bedeutenden Einzelobjekten und belanglosen Bauten. Trotzdem sind alle Bestandteile für den Gesamtwert der Anlage bewahrenswert.

1.3 Kategorien der Erhaltung

Ist ein Bau als schützenswert eingestuft, stellt sich die Frage nach der Form seiner Erhaltung. Dabei gibt es verschiedene Kategorien, von der reinen Konservierung als Minimum bis zur Rekonstruktion des Gebäudes. Das Objekt ohne weitere Maßnahmen brach zu las­sen, so dass es zwangsläufig zur Ruine wird, sowie sein Abbruch spielen für die Umnutzung keine Rolle, so dass diese Möglichkeiten hier nicht weiter ausgeführt werden sollen. Ähnliches gilt für die Translozierung, das heißt für die Versetzung eines Denkmals, zum Beispiel in ein Frei­lichtmuseum. Hier bleibt das Gebäude und seine Innenaus­stattung zwar gut erhalten, es wird aber aus seinem „funktionalen wie (...) topographischen Zusammenhang“[10] herausgerissen, so dass der Ortsbezug verloren geht.

Instand­haltung und Instandsetzung sind der minimalste Aufwand, ein Denkmal zu erhalten. Das Ziel der Instand­haltung ist ein „kontinuier­licher Pflegezustand“[11], was bedeutet, dass der jeweils aktuell überlie­ferte Zustand konserviert wird. Durch Verwendung bereits benutzter Materialien wird die Substanz am besten erhalten und das Gebäude kann über einen langen Zeitraum bestehen bleiben. Ähnlich, aber weniger kontinuierlich, verläuft die Instandsetzung. Sie findet peri­odisch statt und ist substanzraubender und teurer als die regel­mäßige Pflege.

Verschieden tiefgreifende Maßnahmen sind die Restaurierung, die Renovierung und die Sanierung. Sie setzen alle bei bereits beschä­digten Objekten an, unterscheiden sich aber in der Zielsetzung. Mal steht die „Wiederherstellung eines technisch dauerhaften Gefüges“[12] (Sanie­rung), mal künstlerisch oder historisch schützenswerte Aspekte (Restaurierung, Renovierung) im Vordergrund.[13]

Eine Maßnahme zur Erhaltung einzelner Bauteile eines Objekts ist die Ergänzung oder Rekonstruktion. Sie sind vor allem nötig, wenn größere Lücken entstanden sind. Dabei gibt es Arbeiten, die zum Fortbestehen des Denkmals unbedingt notwendig sind, zum Beispiel der Wiederaufbau eines abgebrochenen Pfeilers. Trotzdem sollte man aber immer über­legen, ob die Rekonstruktion nicht mehr zerstört als sie konserviert, da der ursprüngliche Bau nie wieder hergestellt werden kann. Er bleibt immer nur eine „in Material, Bearbeitung und Form angenäherte und wahrscheinliche Gestalt“[14].

Aus der Fülle von möglichen Maßnahmen zur Erhaltung eines Denkmals wird ersicht­lich, dass eine individuelle Beurteilung und Auswahl für jedes Objekt nötig ist. Häufig müssen auch verschiedene Methoden gleichzeitig an­gewandt werden. Bei allen Arbeiten sollte man aber nicht vergessen, dass der Schutz des Denkmals als komplette Einheit wichtig ist und nicht eine rein künstlerische oder historische Inter­pretation entsteht. Bei einer Umnutzung ist vor allem darauf zu achten, dass das historische Gebäude im Vordergrund bleibt und nicht auf einen speziellen Zweck hin umgebaut wird. Trotzdem kommt man meist um eine „Abwägung zwischen konservatorischen Vorstellungen und Nutzungsabsichten“ nicht herum.[15]

1.4 Der Umgang mit Geschichtsspuren

Kein Gebäude ist in seinem originalen historischen Zustand erhalten, sondern trägt Zeugnisse aus seiner Vergangenheit mit sich. So wurde es zum Beispiel im Laufe der Zeit der jeweiligen Bauweise angepasst oder für eine neue Nutzung umgebaut. Diese Veränderungen sind Teil des Denkmals, und es stellt sich die Frage nach dem Umgang mit ihnen. Ist die Wie­derherstellung des ursprünglichen Baus erstrebenswert oder hat die Erhaltung der Geschichtsspuren Vorrang? Denn beides zusammen schließt sich aus. Sind die Veränderungen „bloße Verstümmelung oder Verunstaltung“ am Gebäude, ist eine Rekonstruktion des Originals sicherlich ver­nünftig. Besitzen die Änderungen aber eine eigene „geschichtliche Aussagekraft“[16], sind sie mindestens genauso erhaltenswert wie das Original, denn sie sind Zeugnisse für die Vergangenheit des Objekts. Das Gebäude ist ein „Träger geschichtlicher Abläufe“ und die Eingriffe würden dies zerstören.[17]

Entscheidet man sich für die Bewahrung der Geschichtsspuren, ist es weiterhin wichtig das Gebäude als Ganzes im Blick zu behalten. Oft sind Überreste aus verschiedenen Zeiten vorhanden oder gar überlagert und eine komplette Restaurierung aller Schichten würde die Einheit zerstören. Fast jede Erhaltung historischer Zeugnisse vernichtet andere und so ist es notwendig eine Hierarchie aufzustellen, nach der gearbeitet wird. Die verträglichste Lösung für das Denkmal ist die Restaurierung nach dem letzten Zustand, solange dabei keine ande­ren wertvolleren Spuren verdeckt bleiben.[18]

2 Grundlagen der Umnutzung

Baudenkmäler sind von ihrer Natur her von Beschädigungen bedroht und die „Erhaltung bedeutet, ihrer Zerstörung infolge materiellen Verfalls und Abnützung entgegenzuwirken“[19]. Aber sie können nur sinnvoll bewahrt werden, wenn sie durch ein Verwendungskonzept in die Gegenwart integriert werden. Die rein materielle Sicherung ist heute kein Problem mehr, sondern die Frage nach der Verwendung ist zu der „Hauptquelle für die Existenzbedrohung des Denkmal-bestandes“[20] geworden. Ein funktionsloses Gebäude ist dem Verfall ausgesetzt, denn es wird zwangsläufig an den notwendigen Reparaturen fehlen. Eine Nut­zung dagegen sichert und rechtfertigt den Unterhalt des Objekts und lässt es weiterhin bestehen.[21]

Im Idealfall trägt sich das Denkmal selbst. Dennoch heißt Nut­zung nicht automatisch, dass sie direkt rentabel oder kommer­ziell sein muss. Ein bedeutendes Schloss oder eine alte Kirche kann auch indirekt als Identifikationssymbol oder als interessanter Ort für den Fremdenverkehr wertvoll sein. Eine neue Funktion darf den Be­stand des Gebäudes nicht zerstören, denn das Denkmal steht immer noch im Zentrum. Dies schließt jedoch eine zeitgemäße Verwendung nicht aus.

2.1 Vorteile und Hemmnisse der Umnutzung

Der größte Vorteil einer Umnutzung von Denkmalen ist, dass der bauliche wie auch historisch-künstlerische Bestand da­durch längerfristig gesichert wird. Daneben gibt es aber auch noch eine Reihe weiterer positiver Effekte, die eine neue Verwendung mit sich bringen kann.

Aus städtebaulicher Sicht kann eine Neunutzung zu einer Aufwer­tung der Stadt oder des Stadtteils führen. Je nach Art der Funktion aus den Bereichen Infrastruktur, Freizeit oder Bildung, führt sie zu einer Verbesserung der Lebensqualität in der näheren Umgebung.

Der ökonomische Aspekt ist zweischneidig. Bei denkmalgeschützten Bauten kann eine Instandsetzung oder Sanierung einschließlich der Folgekosten sehr teuer sein. Aber die Umnutzung kann auch billiger als ein Neubau sein, denn bis zuletzt intakte Fabrikgebäude lassen sich bereits mit weniger Aufwand wieder her­richten. Zudem gibt es Nutzungsalternativen, die in Form von ehrenamtlichem Engagement oder finanziellen Mitteln einen Eigenbeitrag leisten können. Dazu gehören soziale Infrastruktur oder kommerzielles Gewerbe.[22]

Eine eher indirekte, aber nicht unwichtige Wirkung hat die Umnutzung von Denkmalen aus historischer Sicht, denn sie vermittelt „Tradition, Identität und Kon­tinuität“[23] an dem Ort. Durch respektvollen Umgang mit der Sub­stanz kann das Objekt zu einem lebendigen Dokument der Stadtge­schichte werden.

Trotz der aufgezeigten Vorteile scheuen immer noch viele Gemeinden die Umnutzung von Denkmalen. Das Haupthindernis sind sicherlich die Kosten, denn das Objekt muss gegebenenfalls gekauft, geräumt und anschließend saniert werden. Zudem fehlt den Verantwortlichen oft die Erfahrung im Umgang mit Industriebrachen und sie kennen die nötigen Instrumente und Verfahren nicht. Handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude, kommen auch noch eine Vielzahl von besonderen Normen und Vorschriften dazu, die einge­halten werden müssen und eine schnelle und billige Umnutzung behin­dern. Zuletzt sind es auch Interessenskonflikte, die eine Rolle spie­len. Liegt das Gebäude im Zentrum, ist der Baugrund attraktiv für andere Zwecke und ein Abriss würde Platz dafür schaffen. Hat man sich für eine Neunutzung des Objekts entschieden, gibt es meist mehrere Gruppen oder Investoren, die Interessen an dem Bau haben.[24]

2.2 Die Verträglichkeit der Umnutzung

Grundbedingung jeder Umnutzung ist die Verträglichkeit mit dem Objekt. Jeder Funktionswandel bringt unumkehrbare Veränderungen durch bauliche Eingriffe und intensiven Gebrauch mit sich, welche möglichst gering zu halten sind. „Das Denkmal hat sich nicht um je­den Preis einer Verwendung anzupassen, sondern Art und Umfang der Nutzung sind auf das Gebäude abzustimmen“[25].

Am verträglichsten für ein Denkmal ist eine Nutzung, die möglichst der historischen Funktion entspricht, weil dadurch die geringsten Eingriffe in den Bestand nötig sind. Doch oft sind gerade Denkmäler wegen ihrer veralteten Aufgabe stillgelegt, zum Beispiel ein altes Schloss oder ein ehemaliges Fabrikgebäude, so dass nur noch eine radikale Umnutzung möglich ist.[26] Trotz Zugeständ­nissen ist es möglich, zeitgemäße Verwendungsarten zu finden, die zu dem jeweiligen Objekt passen, seinen historischen Charakter wahren oder gar einen Teil seiner Tradition fortführen. Dazu ist es zunächst nötig, die verschiedenen Bedeutungsschichten des Bauwerks zu er­kennen und herauszuarbeiten. Nur so lässt sich entscheiden, wo Eingriffe in die Substanz möglich sind, ohne die historische Aussage des Gebäudes zu zerstören.[27]

Es gibt keine festen Regeln für die Auswahl der Alternativen, sondern jeder Einzelfall muss individuell entschieden werden. Generell lässt sich aber sagen, dass für Industriebrachen soziale oder kulturelle Einrichtungen, Einzelhandel oder Gastronomie eher geeignet sind, als Kaufhäuser, Banken oder Großraumbüros. Diese führen meist zu einem kompletten Verlust der Inneneinrichtung und reduzieren das Denkmal nur noch auf seine Außenhaut.[28]

Am Ende kann eine Umnutzung nie optimal für das Objekt sein, denn auch bei Beibehaltung der Funktionsart sind oft Verän­derungen nötig, zum Beispiel durch den Wandel in Produktions­strukturen.

3 Alternativen der Umnutzung

3.1 Die Auswahl der Nutzungsalternativen

Die Wahl der neuen Funktion ist ein entscheidender Schritt im Prozess der Umnutzung. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel vom Standort des Objekts, der Bauweise und dem Platzangebot.

Das Konzept sollte so erstellt werden, dass es „im Umfang [...] und in der Art, tatsächlich in das Denkmal integriert werden kann“[29]. Nach­trägliche Umbauten aufgrund von Fehlkalkulationen sind unbedingt zu vermeiden. Bei Ensem­bles geht es außerdem darum, nicht nur das Einzelobjekt sinnvoll zu nutzen, sondern es auch in ein Gesamtkonzept für die Anlage zu integrieren.

Die strengen Bestimmungen des Denkmalschutzes lassen oft wenig Spielraum bei der Wahl der Nutzungsart, und stehen deswegen im Konflikt mit den Interessen der Stadtverwaltung oder der Investoren. Im Bereich des Tourismus oder bei der Präsentation als Wahrzeichen der Stadt kann der historische Wert des Objekts betont und bewahrt werden. Dies widerspricht allerdings meist einer kommerziellen Nutzung.

3.2 Nutzungsarten

Aus dem gesamten Spektrum der Nutzungsarten sollen hier die soziale oder kulturelle Einrichtung, das Museum und die kommerzielle Verwendung betrachtet werden.

3.2.1 Nutzung als soziale oder kulturelle Einrichtung

Die Möglichkeiten aus diesem Bereich sind sehr vielfältig und sie rei­chen von einer Altentagesstätte bis zu einem überdachten Spielplatz, von einer Bibliothek bis zu einem Kulturhaus.

Die Vorteile für eine Verwendung dieser Art sind zum einen, dass diese Einrichtungen, was die Ausnutzung des Platzes angeht, recht flexibel sind, dass heißt, sie können ihre Arbeit in Räume verschiedener Größe und Gestalt einpassen. Zudem liegen die Brachen oft zen­trums- und wohnungsnah. Dadurch, dass die Substanz bereits vorhan­den ist, lassen sich Projekte schnell realisieren und sind meist kostengünstiger als ein Neubau. Unterstützt wird dies dadurch, dass die zukünftigen Inhaber bei der Renovierung oft selber durch ehren­amtli­che Arbeit Hand anlegen können und so weitere Ausgaben gespart werden.

Allerdings verlangen soziale und kulturelle Einrichtungen bestimmte technische und sanitäre Einbauten und es müssen verschiedene Sicherheitsvorschriften, wie zum Beispiel die Versammlungsstätten-verordnung, eingehalten werden.[30] Dies macht besonders die Umnut­zung von denkmalgeschützten Objekten schwierig. Gerade bei ihnen muss darauf geachtet werden, dass sie durch mangelndes Verständ­nis für den historischen Wert des Gebäudes nicht substanzschädi­gend von Laien renoviert werden oder durch zu viele Umbauten für die zukünftige Funktion zerstört werden.[31]

3.2.2 Nutzung als Museum

Eine Alternative, die bei der Umnutzung historischer Denkmale gera­dezu auf der Hand liegt, ist das Museum. Bei dieser Möglichkeit streiten sich allerdings die Experten, ob sie ein Idealfall oder eher keine geeignete Lösung sei.

Als „Sonderform der Umnutzung“ und als „Idealfall des Erhalts“ sieht Kierdorf diese Form an, da das Denkmal nicht einer anderen Funktion angepasst werden müsse, sondern in seiner ursprünglichen Form weitgehend erhalten bleibe.[32] Er warnt allerdings vor Konflikten, die durch Rekonstruktion der Bauten und technischen Anla­gen für museale Zwecke entstehen; der Besucher müsse das geschützte Objekt und die didaktisch notwendigen baulichen Eingriffe klar trennen können.[33] Mosel und Petzet sehen das Museum dagegen als keine oder nur als letzte Lösung zur Umnutzung. Das Gebäude und meist auch die Innenausstattung werde zwar im Originalzustand erhalten, das Objekt trage aber als Museum „schwere Einbuße für die Aus­sagefähigkeit“[34] davon, da es willkürlich von seiner ursprünglichen Funktion und Zeit getrennt werde.[35]

3.2.3 Kommerzielle Nutzung

Die kommerzielle Nutzung wird zunehmend beliebter, da sie vielfältige Möglichkeiten in den Bereichen Dienstleistung und Handel bietet. Die Alternativen reichen von Büros über Gastronomie bis hin zum Einzelhan­del. Begünstigt wird dies, ähnlich wie die kulturelle oder soziale Verwendung, durch die hohe Standortgunst vieler Brachen. Außerdem bieten viele Objekte durch seltene Architektur oder Baumaterialien ein „besonde­res Flair“[36], das zum Beispiel für Restaurants, Bars, aber auch Einkaufszentren eingesetzt werden kann.

Die kommerzielle Umnutzung ist re­lativ kostengünstig und deswegen von Vorteil. Das Objekt wird meist im Rahmen der Um­nutzung privatisiert und kann so weitgehend ohne öffentliche Zuschüsse renoviert und instandgehalten werden. Aber die kommerzielle Verwendung ist meistens sehr intensiv und somit unverträglicher für das Denkmal. Sie ist keine Ideallösung, da histori­sche Aspekte oftmals zerstört oder überbaut werden. Bei Ensembles ist eine rein wirtschaftliche Nutzung nicht wünschenswert, aber eine Mischung mit anderen Alternativen ist gut denkbar.[37]

4 Baumaßnahmen

Die Umnutzung historischer Gebäude funktioniert meist nicht ohne ein Minimum an Baumaßnahmen. Dabei besteht die Gefahr, dass zu Gunsten der neuen Funktion mehr von dem Objekt zerstört wird, als dass der geschichtliche Wert erhalten wird. Einige Richtlinien, die bei der Sanierung zu beachten sind, sollen kurz angesprochen wer­den, da sie die Grundlage für eine verträgliche Neunutzung aus historischer Sicht bilden. Eine für alle Maßnahmen gültige Regel ist die Verwendung von historischen Materialien und die Restaurierung nach der ursprünglichen Arbeitsweise.

4.1 Außeninstandsetzung

Ziel bei der Renovierung der Außenhaut ist, „den originalen Eindruck des Gebäudes möglichst genau wie­derzugeben“[38]. Dabei ist auf alle Details, nämlich auf Fenster, Türen, Dach, Gliederung der Fas­sade und Oberflächenbehandlung zu achten. Die häufigsten Schäden sind Risse im Mauerwerk, Verformung von Wänden und kaputte Dachziegel. Neben der reinen Reparatur ist die Suche nach der Scha­densquelle wichtig, damit zukünftige Probleme vermieden werden können.[39]

4.2 Innenausstattung

Auch die Innenausstattung ist erhaltenswert und bildet zusammen mit der Außenhaut eine Einheit. Dazu gehören neben Möbeln auch Wandmalereien oder Böden. Je nach Position und Funktion im Bauwerk besteht ein „unterschiedlicher [...] Gefährdungsgrad der Einzelteile“[40]. So stehen zum Beispiel alte Geräte der neuen Nutzung teil­weise im Weg, während der Boden oft leichter zu erhalten ist. Besonders bei Malereien ist die richtige Auswahl von Farben wichtig. Bei Konstruktionen aus Holz sollte man zunächst versuchen, die Schädlinge oder Fäulnis direkt zu bekämpfen und nur bei zu großem Schaden das entsprechende Holz auszutauschen.[41]

III Metzingen und der Weinbau

Im folgenden Kapitel soll kurz ein Überblick über die Gemeinde Metzingen und die Geschichte des Weinbaus gegeben werden. Es geht dabei nicht um eine vollständige Ortskunde, sondern darum, einen lokalen und historischen Hintergrund zu liefern und die Kel­tern in diesen Zusammenhang einzuordnen, um sie nicht isoliert zu betrachten.

1 Ortskunde Metzingens

Die Stadt Metzingen befindet sich am Rand der Schwäbischen Alb an der Stelle, wo sich das Tal der Erms zum Albvorland hin öffnet. Im Nahbereich hat die Gemeinde die Stellung eines Unter- bis Mittelzen­trums mit zentralörtlichen Funktionen.

Das Stadtgebiet gehört zum Erms-Steinach-Albvorland, der größte Teil des Siedlungsraums liegt im Ermstal. Insgesamt erstreckt sich der Ort über 480 m Höhenunterschied und umfasst die Schichten des Oberen Schwarzen Jura, des Braunen Jura und des Weißen Jura. Entlang der heutigen Bahnlinie verläuft die Formationsgrenze zwischen Lias und Dogger. Die harten Gesteine sind vor allem Sand­steine und Kalke, die weichen sind Tone und Lehme. An der nördlichen Talseite finden sich auch vulkanische Basalte und Tuffe.

Die Böden aus verwittertem Liasschiefer und sandigen, alkalireichen Lehmen eignen sich meist gut für den Weinbau. Aber es sind vor allem die klimatischen Verhältnisse, die windgeschützte und son­nenexponierte Lage der Hänge, welche diesen begünstigen.[42]

Der Stadtkern Metzingens war ursprünglich ein Haufendorf, was heute noch an dem unregelmässigen Grundriss im alten Ortskern zu erkennen ist. Auffällig ist, dass „die wichtigsten kommunalen Ein­richtungen und Institutionen (...) sich an den ehemaligen Ortsrän­dern befanden“[43], zum Beispiel das Rathaus im Nordwesten oder die Kelterwasen im Nordosten.

Metzingen ist, neben Dettingen, die älteste alemannische Siedlung im Ermstal. Reihengräber im Bereich des Kelternplatzes liefern Hinweise auf den Ursprung. Erste Überlieferungen von Edelfreien in Metzingen findet man zwischen 1075 und 1208. Mitte des 13. Jahrhunderts fiel eine Hälfte der Gemeinde an das Herzogtum Württemberg, die andere blieb weiterhin bei der Familie von Stöffeln. Erst 1317 bekam Graf Eberhard von Württemberg auch den anderen Teil des Ortes übertragen und wurde alleiniger Besitzer. Das Prädikat „Stadt­gemeinde“ wurde Metzingen 1831 verliehen und 1938 kam es zum Landkreis Reutlingen.[44]

Im Kern des Ortes stehen noch heute einige alte Bauern-, Hand­werker- und Weingärtnerhäuser, was auf die frühere Erwerbsstruk­tur der Bewohner hindeutet. Außerdem findet man verschiedene Wirtschaftsgebäude der umliegenden Klöster, die sogenannten Pfleg­höfe, die zur Bewirtschaftung ihrer Weinberge genutzt wurden. Als Beispiele kann man den Offenhäuser Pfleghof (Am Klosterhof 13) oder das Klösterle (Nürtinger Straße 14) nennen. Ein weiterer Hinweis auf den frühen Weinbau sind auch verschiedene Straßennamen, zum Beispiel die Küferstraße.

Das Zentrum des heutigen Geschäftsgebiets liegt um den Marktplatz, weitere kleinere Ladengruppen befinden sich um die Martinskirche und zwischen dem Bahnhofs- und Kelternplatz. In den Erdgeschos­sen befindet sich fast ausschließlich Einzelhandel, in den Oberge­schossen auch Büros und Praxen. Die übrige Altstadt wird gemischt genutzt.

[...]


[1] Breuer, T. (1980) : Ausführliche Darstellung aus der Sicht des Kunsthistorikers. – In: Gebessler, A./ Eberl, W. (Hrsg.): Schutz und Pflege von Baudenkmälern in der Bundesrepublik Deutschland. – Stuttgart u.a. – S. 24.

[2] Mösch, G. (1980) : Grundsätzliche Leitvorstellungen, Methoden und Begriffe der Denkmalpflege. - In: Gebessler, A./ Eberl, W. (Hrsg.): Schutz und Pflege von Baudenkmälern in der Bundesrepublik Deutschland. – Stuttgart u.a. – S. 70.

[3] Breuer (1980) – S. 25.

[4] Ebd. – S. 24.

[5] Nach Grunsky, E. (1988) : Der sachgerechte Umgang mit dem Baudenkmal: Bestandsaufnahme, Dokumentation, Bewertung. – In: Das Baudenkmal in der Hand des Architekten. Umgang mit historischer Bausubstanz. – Schriftenreihe des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz 37. – Berlin. – S. 18.

[6] Kiesow, G. (2000) : Denkmalpflege in Deutschland. Eine Einführung. – Darmstadt. – S. 77.

[7] Kierdorf A./ Hassler, U. (2000) : Denkmale des Industriezeitalters. Von der Geschichte des Umgangs mit Industriekultur. – Tübingen, Berlin. – S. 183.

[8] Nach Petzet, M. (1988) : Nutzung und Umnutzung von Baudenkmälern. – In: Das Baudenkmal in der Hand des Architekten. Umgang mit historischer Bausubstanz. – Schriftenreihe des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz 37 – Berlin – S.23.

[9] Nach Kiesow (2000) – S. 78-92.

[10] Petzet (1988) – S. 24.

[11] Mösch (1980) – S. 74.

[12] Ebd. – S. 78.

[13] Ebd. – S. 82.

[14] Kierdorf/ Hassler (2000) – S. 241.

[15] Kierdorf/ Hassler (2000) – S. 240.

[16] Kiesow (2000) – S. 164.

[17] Mosel, M. (1980) : Fragen der Nutzung und der Veränderung von Baudenkmälern und Denkmalbereichen. – In: Gebessler, A./ Eberl, W. (Hrsg.): Schutz und Pflege von Baudenkmälern in der Bundesrepublik Deutschland. – Stuttgart u.a. – S. 270f.

[18] Nach Mösch (1980) – S. 71.

[19] Mosel (1980) – S. 257.

[20] Ebd. – S. 258.

[21] Ebd. – S. 257f.

[22] Nach ILS (Hrsg.) (1984) : Umnutzung von Fabriken. Übersicht und Beispiele. – Schriftenreihe Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen Bd. 2.047. – Dortmund. – S. 21f.

[23] Ebd. – S. 21.

[24] ILS (1984) – S. 18ff.

[25] Petzet (1988) – S. 24.

[26] Nach Kiesow (2000) – S. 162f.

[27] Nach Mosel (1980) – S. 263f.

[28] Nach Kiesow (2000) – S. 163.

[29] Mosel (1980) – S. 266.

[30] Nach ILS (1984) – S. 241.

[31] Nach Kierdorf/ Hassler (2000) – S. 153.

[32] Kierdorf/Hassler (2000) - S. 231.

[33] Ebd. - S. 235.

[34] Mosel (1980) - S. 263.

[35] Nach Petzet (1988) – S. 23.

[36] ILS (1984) – S. 40.

[37] Nach Mosel (1980) – S. 270.

[38] Kiesow (2000) – S. 166.

[39] Nach ebd. – S. 207.

[40] Koller, M. (1980) : Konservierung der Ausstattung von Baudenkmalen. - In: Gebessler, A./ Eberl, W. (Hrsg.): Schutz und Pflege von Baudenkmälern in der Bundesrepublik Deutschland. – Stuttgart u.a. – S. 138.

[41] Nach Kiesow (2000) – S. 208.

[42] LBW (Hrsg.) (1997) : Kreisbeschreibungen des Landes Baden-Württemberg. Der Landkreis Reutlingen. – Sigmaringen. – S. 961f.

[43] LBW (1997) – S. 962.

[44] Nach LBW (Hrsg.) (1978) : Das Land Baden-Württemberg. Bd. VII: Regierungsbezirk Tübingen. – S. 40.

Ende der Leseprobe aus 92 Seiten

Details

Titel
Umnutzung von Industriebrachen - Das Beispiel der Sieben Keltern von Metzingen
Hochschule
Eberhard-Karls-Universität Tübingen  (Institut für Zeitgeschichte)
Note
1.0
Autor
Jahr
2003
Seiten
92
Katalognummer
V27027
ISBN (eBook)
9783638291750
ISBN (Buch)
9783638702317
Dateigröße
783 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Umnutzung, Industriebrachen, Beispiel, Sieben, Keltern, Metzingen
Arbeit zitieren
Silke Eggert (Autor:in), 2003, Umnutzung von Industriebrachen - Das Beispiel der Sieben Keltern von Metzingen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27027

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