Vergleich der Erziehung im Nationalsozialismus mit der Erziehung in der DDR


Hausarbeit, 2001

15 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhalt

1. Vorwort

2. Einleitung
2.1 Gründe für den Vergleich als Forschungsmethode
2.2 Die Quellenlage am Beispiel der DDR

3. Erziehungsstaaten
3.1 Der „Erziehungsstaat“ nach Platon
3.2 Die DDR als Erziehungsstaat
3.3 Das Nationalsozialistische Deutschland als Erziehungsstaat

4. Gemeinsamkeiten beider Erziehungsstaaten
4.1 Der absolute Erziehungsanspruch des Staates
4.2 Die Sonderstellung der Kinder- und Jugendorganisationen

5. Unterschiede beider Erziehungsstaaten
5.1 Grundlagen und Ziele beider Erziehungssysteme
5.2 Stellenwert und Inhalt der Schule

6. Das Scheitern der beiden Staaten

7. Schlußfolgerung

8. Literaturverzeichnis

1. Vorwort

Untersuchungsgegenstand dieser Hausarbeit ist ein Vergleich der Erziehung im Nationalsozialismus mit der Erziehung in der DDR. Von einem Vergleich verspreche ich mir mehr Aufschluß u.a. über die Funktionsweisen der beiden Staatsformen und deren Wirkung auf die jeweiligen Beteiligten und die Menschen, die sich nach dem Zusammenbruch dieser Staaten damit auseinandersetzen.

Das Thema ist für mich persönlich sehr interessant, da diese Erziehungsstaaten (genaueres zur Begrifflichkeit im Folgenden) in naher Vergangenheit liegen. Das ist vermutlich auch ein Grund für den aktuellen Bezug, der sich aufgrund dieses Topos’ herstellen läßt: noch heute besteht das Problem des Rechtsextremismus trotz gesetzlichen Verbots nicht nur in Deutschland und nach knapp 12 Jahren ist es vielen deutschen Bürgern nicht gelungen, die Mauer in ihren Köpfen zu Fall zu bringen, um nur einen kleinen Ausblick zu geben. Es besteht also immer noch die Notwendigkeit zur Auseinandersetzung mit dieser Vergangenheit, auch wenn „der Gedanke an die Destruktionspotentiale [dieser] Erziehung die Geschichte der pädagogischen Selbstreflexion über die Menschwerdung des Menschen durch Erziehung in ihrem aufklärerischen Kern massiv erschütter[t]“ (Dudek 1999, S. 182).

In der Einleitung gehe ich zunächst darauf ein, weshalb der Vergleich als Forschungsmethode eben nicht „wissenschaftlich unfruchtbar und/oder moralisch illegitim [ist]“ (Matthes 1996, S. 14). Im 3. Abschnitt möchte ich eine Definition von Erziehungsstaaten nach Platon geben und den Begriff an den Beispielen der DDR und des Nationalsozialistischen Deutschlands erläutern. Unter Punkt 4 werde ich die Gemeinsamkeiten beider Staaten aufzeigen; in 4.1 ihren absoluten Anspruch in der Erziehung der Bevölkerung und in 4.2 ihre Kinder- und Jugendorganisationen, mit denen sie die Erziehung durchzusetzen suchten. Die Unterschiede der DDR und des Nationalsozialistischen Deutschlands erläutere ich im 5. Punkt: zuerst die Grundlagen und Ziele ihrer Pädagogik und danach die Stellung ihrer Schulen. Abschließend gehe ich in Punkt 6 kurz auf das Scheitern der beiden Staaten ein und versuche im 7. Punkt eine Schlußfolgerung zu ziehen.

2. Einleitung

2.1 Gründe für den Vergleich als Forschungsmethode

Bei einem Vergleich der beiden deutschen Erziehungsstaaten des 20. Jahrhunderts steht die Forschung vor dem Problem der Rechtfertigung. Nach Sonja Häder und Heinz-Elmar Tenorth ist dies „zunächst eine provokante Vergleichskonstellation“ (Häder/Tenorth 1997, S. 16) aufgrund der vielen Unterschiede z.B. im Inhalt der Ideologie. Aber dennoch birgt ein Vergleich gewisse Vorteile. „[J]ener Vergleich [vermag] einen wichtigen Beitrag zu einem besseren Verständnis der beiden Diktaturen zu leisten [...] und [zeigt] die Notwendigkeit [...], einen antitotalitären Konsens offensiv zu vertreten“ (Matthes 1996, S. 14).

Dabei ist es notwendig, den Begriff Vergleich näher zu erläutern, um Mißverständnisse zu vermeiden. „Vergleich heißt nicht Gleichstellung, [es bedeutet] nicht, die Singularität der nationalsozialistischen Verbrechen zu leugnen [und] die Augen vor Verbrechen und Unrecht des DDR-Regimes zu verschließen. Nicht zuletzt um der Opfer willen gilt es, mit gleichem Maß zu messen“ (ebd., S. 14). Auf der anderen Seite werden Besonderheiten erst durch die Gegenüberstellung der Unterschiede deutlich, sowie das Wesen eines Phänomens erst durch Gemeinsamkeiten besser erfaßt wird (vgl. ebd., S. 14).

2.2 Die Quellenlage am Beispiel der DDR

Ein Problem jeder Forschung, die sich mit Themen der Vergangenheit beschäftigt, stellt die Quellen- und Datenbeschaffung dar. Diese „Grenze von Wissen und Nichtwissen“ (Häder/Tenorth 1997, S. 9) verschiebt sich bei der Informationsbeschaffung zum Thema Vergleich der Erziehung im Nationalsozialismus mit der Erziehung in der DDR zugunsten des „Wissens“ (ebd., S. 9), wenn man bedenkt, daß diese beiden Erziehungsstaaten zeitlich gesehen noch relativ jung sind. Es besteht also die Möglichkeit einer gut erhaltenen Quellenlage sowie das Heranziehen von Zeitzeugen, die direkte Informationen liefern können.

Doch hiermit ist das Problem nicht gelöst. So existiert zum Beispiel für die DDR aufgrund der vielen verschiedenen Forschungsergebnisse und Zeitzeugenberichte eine Vielzahl von Widersprüchen (vgl. ebd., S. 9/10) – „denn zwischen dem, was man bereits weiß, und dem, was man zu wissen scheint oder nicht weiß, gibt es deutliche Brüche“ (ebd., S. 10). Selbst die Aussagen der Beteiligten differieren untereinander. Da sich das DDR-Regime über einen Zeitraum von mehr als 40 Jahren erstreckte, ist das nicht ungewöhnlich: so, wie sich der Staat entwickelte, entwickelte sich auch die Bevölkerung, d.h. jeder DDR-Bürger hatte eine andere Biographie, die durch die politischen (das politische Programm der DDR änderte sich in einigen Punkten während ihres Bestehens) ebenso wie durch die persönlichen Hintergründe beeinflußt wurde, und deren Erinnerungen durch neue Erfahrungen und Erlebnisse seit dem Mauerfall überformt wurden (vgl. ebd., S. 10). Gleichfalls müssen die in der DDR geführten wissenschaftlichen Analysen zur Entwicklung des Bildungswesens mit Vorsicht betrachtet werden, denn diese beschäftigten sich vordergründig mit der „Legitimität der eigenen Arbeit“ (vgl. ebd., S. 11).

Im Gegensatz zu den Studien der DDR standen die westlichen Untersuchungen. Da der BRD zur damaligen Zeit der Zugang zu den Daten der DDR verwehrt wurde, sind sie „in ihrem wissenschaftlichen Status jedoch ebenfalls diskussionsbedürftig“ (ebd., S. 11).

Es wird also deutlich, daß die Frage nach der Zuverlässigkeit von Überlieferungen und Quellen nicht einfach zu beantworten ist, auch wenn, wie oben schon einmal angeführt, die DDR zeitlich gesehen im 20. Jahrhundert existierte. Das läßt vermuten, daß sich dieses Problem für den Nationalsozialismus noch schwieriger gestaltet, da er vor der DDR-Zeit einzuordnen ist. Das bedeutet u.a., daß die Zahl der Zeitzeugen proportional geringer ist und der Datenbestand über die Jahre verlorengegangen oder aus ideologischen Gründen zerstört worden sein kann.

3. Erziehungsstaaten

3.1 Der „Erziehungsstaat“ nach Platon

„‚Staaten‘ [...] beruhen nicht primär auf Erziehung, sondern zuerst auf Macht und Herrschaft, auf Recht und Gesetz“ (Tenorth 1998, S. 13). Diese Herrschaft wird durch „Polizei und Justiz, von Militär und Geheimdiensten“ (ebd., S. 13) gestützt und gesichert – die Pädagogik ist von diesem Prozeß weitestgehend ausgeschlossen, die Macht des Lehrers „ist nur geborgt“ (ebd., S. 13). Die Pädagogik nimmt erst dann einen wichtigen Stellenwert ein, wenn man das Zusammenspiel von Staat und Erziehung genauer betrachtet (vgl. ebd., S. 13/14).

Die Grundlage zur Idee des Erziehungsstaates legte Platon in der Antike (vgl. ebd., S. 15). Er ging der Frage nach, „wie Gerechtigkeit [...] wirklich werden [kann]“ (ebd., S. 15), und kommt zu dem Schluß, daß dies nur durch Erziehung möglich ist, wobei nicht nur die Bevölkerung sondern auch die Machthaber erzogen werden sollen, so daß daraus letztendlich eine Synthese von Staat und Erziehung resultiert (vgl. ebd., S. 16).

Die Basis für den Erfolg der Erziehung bildet eine starke soziale, bzw. öffentliche Kontrolle. Sie beginnt schon vor der Geburt des Kindes (Eheregulationen, Kontrolle der Zeugungspraktiken u.a.) und erstreckt sich auf dessen ganzes weiteres Leben. Der Staat versucht dabei, seinen Einfluß möglichst früh einzubringen und das Kind zeitig von der Familie abzusondern, um ungewünschten Einfluß zu vermeiden (vgl. ebd., S. 16). Weitere Erziehungsgrundsätze nach Platon sind: „Gleichheit in der Gemeinschaft, [...] Selektion nach Standards des Wissens und der Funktion [...], so daß die künftigen Regierenden und die Regierten sich durch den Bildungsgang unterscheiden [...], Kontrolle [...] der Ordnung des Lernens und der Schulen“ (vgl. ebd., S. 16/17). Letztendlich entsteht „der perfekte Staat, möglich durch Erziehung, gerechtfertigt durch Erziehung, gegründet auf Erziehung, also ein ‚Erziehungsstaat‘“ (ebd., S. 17).

[...]

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Vergleich der Erziehung im Nationalsozialismus mit der Erziehung in der DDR
Hochschule
Technische Universität Dresden
Note
2,0
Autor
Jahr
2001
Seiten
15
Katalognummer
V72098
ISBN (eBook)
9783638696197
Dateigröße
421 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Vergleich, Erziehung, Nationalsozialismus, Erziehung
Arbeit zitieren
Susan Dommenz (Autor:in), 2001, Vergleich der Erziehung im Nationalsozialismus mit der Erziehung in der DDR, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72098

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