Verbraucherverträge im Internet


Hausarbeit, 2002

23 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Gliederung

1. Hinführung

2. Vertragsabschluss im Internet
2.1 Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
2.2 Das Zustandekommen von Verträgen im Internet
2.3 Die gesetzlichen Formerfordernisse
2.4 Die digitale Signatur als Unterschrift
2.5 Das Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr – EGG
2.6 Das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr
2.7 Das Gesetz zur digitalen Signatur ( Signaturgesetz - SigG )
2.8 Der Verbraucherschutz
2.9 Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus Internetverträgen

3. Schlussbetrachtung

4. Literaturverzeichnis

1. Hinführung

Das Internet, die weltweitunspannende Vernetzung von Rechnern und Netzwerken, hat sich wesentlich schneller durchgesetzt als jede andere technische Neuerung zuvor.1 Während das Fernsehen 13 Jahre benötigte um eine Nutzerzahl von 50 Millionen zu erreichen, gewann das Internet diese in 4 Jahren. Dieses Wachstum wird häufig als „exponentiell“ bezeichnet, womit eine ansteigende Beschleunigung des Wachstums gemeint ist.

Die Verbraucher sehen in Online-Geschäften Möglichkeiten zu sparen. Dabei gewinnt das Internet, das die nationale wie internationale Wirtschaft bzw. den Handel erfasst, durch den Abbau von Handelsbarrieren einen neuen Stellenwert .

Die Einführung des Euro forciert diese Entwicklung. Der Aufschwung des elektronischen Geschäftsverkehrs wird allerdings auch von der zu erzielenden Rechtssicherheit dieser Internetgeschäfte bestimmt. Neue Rechtsregeln sind von wiederum von technischen Rahmenbedingungen wie etwa der digitalen Signatur abhängig und nur durch deren weltweite Einführung zu erreichen. Erst so kann das Vertrauen in die neue Technologie beim Verbraucher sichergestellt und Befürchtungen hinsichtlich etwaiger Fehlinvestitionen bei Online- Geschäften ausgeschlossen werden. Neben der Transparenz von Dienstanbietern und Dienstleistungen müssen die Einhaltung und Durchsetzung fairer Praktiken im elektronischen Geschäftsverkehr Standard werden. Die Rechtspositionen müssen klar sein. Dazu gehören im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr einfache überschaubare und verbraucherfreundliche Regeln für das anwendbare und internationale Recht. Schreibauer und Moers gehen in ihren Ausführungen auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Delikte im Internet ein. Die Darlegungen zeigen die Vielschichtigkeit der Probleme auf und man muss feststellen, dass es großen Handlungsbedarf seitens der Gesetzgeber gibt und ständig geben wird. Annette Schneider hebt die Äußerung des ehemaligen EU- Kommissars Bangemann hervor, der auf die bisherige häufige Selbstregulierung bei Internetgeschäften, aber auch auf die Notwendigkeit staatlicher Regeln verweist.2

Die Wahl des Themas meiner Hausarbeit wurde von meinem persönlichem Interesse geleitet. Ich reiße die bestehenden Gesetzlichkeiten für Internetgeschäfte an, wobei meine Ausführungen bei weitem keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Mir wurde bei meiner Arbeit vor allem klar, dass das Medium Internet eine große Herausforderung an die Rechtswissenschaften darstellt.

2. Vertragsabschluss im Internet

Der Vertragsabschluss im Internet wirft vielgestaltige Probleme auf. Einen Teil der Fragen versucht das Informations- und Kommunikationsdienstgesetz (luKDG) vom 22. Juli 1997 zu lösen. Laut §1 IuKDG ist es der Zweck des Gesetzes „ einheitliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten der elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste zu schaffen.“3

2.1 Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates

Im November 1998 nahm die Kommission der Europäischen Gemeinschaften den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäftsverkehrs im Binnenmarkt an. Die Zielsetzung der EU ist es, „einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Staaten und Völker zu schaffen sowie den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu sichern“.4 „ Im Interesse der ungehinderten Entwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs muss der Rechtsrahmen klar, einfach und voraussehbar sowie mit den auf internationaler Ebene geltenden Regeln vereinbar sein, so dass die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft nicht beeinträchtigt und Innovationen in dem betreffendem Sektor nicht behindert werden.“5

Nach 25 Artikeln über die rechtlichen Aspekte des elektronischen Geschäftsverkehrs folgen die Richtlinien. Das Kapitel I beinhaltet die Allgemeinen Bestimmungen, die die Zielsetzung, Anwendungsbereiche und den Binnenmarkt betreffen. Das Kapitel II enthält Grundsätze zu Niederlassung und Information, zur Kommerziellen Kommunikation, zur Verantwortlichkeit der Anbieter von vermittelnden Diensten sowie in Abschnitt 3 Bestimmungen zu elektronischen Verträgen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert ihre Rechtsvorschriften in Hinsicht auf die Möglichkeit elektronischer Verträge zu ändern. „Die Mitgliedstaaten stellen insbesondere sicher, dass ihre für den Vertragsabschluß geltenden Rechtsvorschriften weder die tatsächliche Benutzung elektronischer Verträge verhindern noch dazu führen, dass diese Verträge aufgrund des Unstandes, dass sie auf elektronischem Wege zustande gekommen sind, keine Gültigkeit oder keine Rechtswirkungen haben.“6

Das Bundeskabinett hat am 06. September 2000 dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Formvorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr zugestimmt, der Änderungen des BGBs hinsichtlich der telekommunikativen Übermittlung enthält. Darauf gehe ich in 2.6 näher ein. Zunächst betrachte ich grundlegende Voraussetzungen für das Zustandekommen von Verträgen im Internet.

2.2 Das Zustandekommen von Verträgen im Internet

Ein Vertrag kommt durch zwei inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Gimmy unterscheidet grob drei Arten von Verträgen im Internet:

1. Beim Zugangsvertrag oder Internet-Datenbank-Vertrag ist Vertragsgegenstand die Abrufung von Informationen aus einer Datenbank, verbunden mit der Möglichkeit, diesen gegebenenfalls herunterzuladen.
2. Verträge über eine Leistung, die außerhalb des Internets auf klassischem Wege erbracht wird. Dies sind Kaufverträge, deren Erfüllung außerhalb des Internets erfolgt.
3. Verträge, deren Leistung innerhalb des Netzes erbracht wird. Das sind ebenfalls Kaufverträge, deren Erfüllung sich im Netz abspielt.7

Ansonsten gelten auch im Internet die Prinzipien von Angebot und Annahme. Dies sind empfangsbedürftige Willenserklärungen, die im Internet lediglich auf elektronischem Wege mit Hilfe eines Computers übermittelt werden. Sofern es sich um Willenserklärungen unter Abwesenden handelt, ist für ihre Wirksamkeit gemäß § 130 I BGB der Zugang beim Empfänger erforderlich.8

Sind Angebote auf Vertragsabschluss bzw. Annahmen im Internet Erklärungen von An- oder Abwesenden?

Sofern Willenserklärungen im Internet interaktiv zwischen zwei Personen übermittelt werden und ohne zeitliche Verzögerung beim jeweiligen Empfänger ankommen, sind sie als Erklärungen unter Anwesenden zu qualifizieren. Wird dieses Angebot jedoch nicht sofort angenommen, erlischt es. Für den kommerziellen Handel ist dieser Vertragsabschluss nicht wichtig.

Wird im Internet ein schriftliches Vertragsangebot übermittelt, so ist dies als ein Angebot unter Abwesenden einzustufen, da hier die Interaktivität fehlt. In solchen Fällen gilt §147 II BGB.9

Der überwiegende Vertragsabschluss im Internet erfolgt nicht interaktiv, sondern durch E-mail oder Mausklick. Hier tritt eine gewisse Zeitverzögerung ein. Der Kunde gibt durch das Absenden einer E-mail oder durch das Anklicken eines entsprechenden Feldes auf einer Seite im Internet ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab, das der Verkäufer entweder durch eine ausdrückliche Mitteilung oder durch Lieferung annehmen kann (§ 151 II BGB). Ein solches Angebot unter Abwesenden kann gemäß § 147 II BGB nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Anbietende eine Antwort im Regelfall erwarten darf.10

Für den Zugang einer elektronischen Mitteilung ist erforderlich, dass diese dergestalt in den Einflussbereich des Empfängers gelangt, dass dieser unter normalen Umständen von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen kann ( allgemein anerkannte Definition nach Münch/Fröschler)11.

Fraglich und umstritten ist, wann diese Bedingungen erfüllt sind. Gimmy verweist auf Palandt/Heinrichs12 im Hinblick auf die Beweislast für den Zugang einer Nachricht, die derjenige trägt, der sich darauf beruft. Dies ist in der Regel der Absender der Nachricht. Ein Sendevermerk beweist lediglich, dass die Nachricht zu einem bestimmten Zeitpunkt an eine bestimmte Adresse gesendet wurde. Der Zeitpunkt des Zugangs ist jedoch von Bedeutung in Hinblick auf den Widerruf, der gemäß § 130 I 2 BGB vor oder gleichzeitig mit dem Zugang erfolgen muss. Hier bestehen noch zahlreiche Unsicherheiten und Gegensätze, z.B zum US- amerikanischem Recht, nach dem eine elektronische Mitteilung bereits bei Absendung wirksam wird.

[...]


1. Vgl. Schwerdtfeger/Evertz, in: Schneider, A., 2001, S. 1

2. Vgl. Schneider, 2001, S. 9

3. Vgl. Fleching/Roßnagel, in: Schnieder, 2001, S. 66

4. Vgl. Richtlinie des Parlaments und des Rates, S. 10

5. Vgl. Richtlinie des Parlaments und des Rates, S. 19

6. Vgl. Richtlinie des Parlaments und des Rates, S. 25

7. Vgl. Kröger/Gimmy, 2000, S. 66f.

8. Vgl. Kröger/Gimmy, 2000, S. 68 und vgl. BGB 2000, §1301, S. 25

9. Vgl. Kröger/Gimmy, 2000, S. 68 und vgl. BGB 2000, §1472, S. 27

10. Siehe 9.

11. Vgl. Münch/Fröschler, in: Kröger/Gimmy, 2000, S. 69

12.Vgl. Palandt/Heinrichs, in: Kröger/Gimmy, 2000, S. 71

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Verbraucherverträge im Internet
Hochschule
Hochschule Harz - Hochschule für angewandte Wissenschaften (FH)  (Wirtschaftswissenschaften)
Veranstaltung
BGB
Note
1,3
Autor
Jahr
2002
Seiten
23
Katalognummer
V12892
ISBN (eBook)
9783638186803
ISBN (Buch)
9783638676366
Dateigröße
531 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Verbraucherverträge, Internet
Arbeit zitieren
Thomas Kuthe (Autor:in), 2002, Verbraucherverträge im Internet, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12892

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