Kroatien als Beitrittskandidat für die EU


Seminararbeit, 2005

36 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

B) Abkürzungsverzeichnis

C) Abbildungsverzeichnis

D) Tabellenverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Vorgehensweise
1.2 Aufbau der Seminararbeit

2. Die Europäische Union
2.1 Entwicklung der Europäischen Gemeinschaften
2.2 Gründe für eine EU-Erweiterung
2.3 Kopenhagener Kriterien

3. Kroatien
3.1 Kroatiens Geschichte
3.2 Geographie Kroatien
3.3 Bevölkerung in Kroatien
3.4 Staatsaufbau Kroatien
3.4.1. Innenpolitik
3.4.2. Außenpolitik
3.4.3. Minderheitenpolitik, Kriegsfolgen, Situation der Flüchtlinge
3.5 Wirtschaftliche Lage in Kroatien
3.5.1. Außenhandel und Auslandsinvestitionen
3.5.2. Tourismus
3.6 Infrastruktur in Kroatien
3.7 Kultur, Medien, Bildung

4. Kroatien als Mitgliedsland der EU
4.1 Die Balkanländer als EU-Mitgliedsstaaten
4.2 Beziehungen zwischen der EU und Kroatien
4.3 Fortschrittsbericht 2005 von Kroatien
4.4 Zusammenfassung

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

B) Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

C) Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Satellitenbild der EU

Abbildung 2: Historische Übersicht der EU-Beitritte

Abbildung 3: Kroatien und seine Nachbarstaaten

D) Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Geschichte, Struktur und Verträge der Europäischen Union

1. Einleitung

„Wie viel Europa verträgt Europa? Hat die EU ihre Aufnahmekapazität bereits erreicht oder vielleicht schon überschritten?“

Nach der großen Aufnahmerunde 2004 von zehn weiteren Staaten in die EU, besteht die EU nun aus 25 Mitgliedsstaaten. Die einen sind sehr gut entwickelt und haben keine Probleme den Kopenhagener Kriterien gerecht zu werden, andere kämpfen mit Problemen aus der Vergangenheit und sind nicht so weit entwickelt wie andere. Hinzu kommen unterschiedliche Denkweisen, Kulturen und Religionen, die man vereinen muss.

All das stellt die EU und ihre Mitglieder vor große Herausforderungen und Probleme, die es zu bewältigen gilt. Da ist Zusammenarbeit der Gemeinschaft gefragt und ein finanzieller Aufwand seitens der EU, damit die potenziellen Mitgliedsstaaten die für den Beitritt notwendigen Reformen umsetzen können. Doch umso mehr Mitgliedsstaaten der EU angehören, desto schwieriger wird es Entscheidungen durchzusetzen, für die ein einstimmiger Beschluss notwendig ist.

Nachdem die Osterweiterung stattgefunden hat, wurden nun auch mit den Balkanstaaten wie Kroatien Verhandlungen aufgenommen, womit eine weitere Kultur und weitere Länder mit kommunistischer Vergangenheit einen Beitritt in Aussicht gestellt bekommen, in denen es viele grundlegende Probleme gibt wie die Gleichberechtigung von Minderheiten.

Es ist an der Zeit, dass die EU sich Gedanken darüber macht, wie viele Mitglieder sie noch aufnehmen kann ohne die Integrationsdynamik zu verlieren, die sie aufgebaut hat. Bleibt auch die Frage wie man den kommenden Bewerberländern einen Beitritt abschlagen will, wenn laut Gesetz grundsätzlich jeder Staat einen Beitritt beantragen kann.

Im Folgenden geht es um Kroatien als potenziellen Mitgliedsstaat der EU, womit ein Balkanland der EU 2009 beitreten könnte.

1.1 Vorgehensweise

Zur Erarbeitung des dargestellten Themas wurde wie folgt vorgegangen:

- Recherche in Hochschulbibliotheken
- Internetrecherchen

Die verwendete Literatur war dabei zwischen wenigen Monaten und 9 Jahren alt um zum einen Aktualität zu gewährleisten und zum anderen Entwicklungen der letzten Jahre in der EU und in Kroatien aufzuzeigen.

1.2 Aufbau der Seminararbeit

In der vorliegenden Seminararbeit wird zunächst die EU vorgestellt mit den bisherigen Beitritten und den Kopenhagener Kriterien. Im Anschluss wird ein Überblick über den Beitrittskandidaten Kroatien gegeben um im letzten Teil die Beziehungen zwischen der EU und Kroatien darzustellen und anhand der Kopenhagener Kriterien den EU-Beitritt Kroatiens zu bewerten.

2. Die Europäische Union

Die Europäische Union, die am 01.11.1993 gegründet wurde, besteht mittlerweile aus 25 Staaten mit insgesamt 456,9 Millionen Einwohnern (Stand 2005)[1], die auf einer Fläche von 3.975.000 km² leben. Die Hauptstadt der EU ist Brüssel. Die Währung in der EU ist zu einem großen Teil der Euro neben zahlreichen anderen Währungen, da nicht alle Mitglieder der Währungsunion beigetreten sind z.B. Großbritannien.

Die Organe der EU sind der Europäische Rat, die Europäische Kommission, der Ministerrat (Rat der Europäischen Union) und das Europäische Parlament. Hinzu kommen der Europäische Gerichtshof, der Europäische Rechnungshof sowie die Europäische Zentralbank als Nebenorgane.

Die folgende Abbildung zeigt ein Satellitenbild von Europa wie es geographisch definiert ist.

Abbildung 1: Satellitenbild der EU

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: http://de.wikipedia.org/

Oberstes Ziel der Europäischen Union ist es ein ausgewogenes Wirtschaftswachstum in einer sozialen Marktwirtschaft zu fördern sowie die Umweltqualität zu steigern. Dabei sollen Ausgrenzung und Diskriminierung von Minderheiten bekämpft und die Förderung von Gerechtigkeit und sozialem Schutz verstärkt werden[2].

2.1 Entwicklung der Europäischen Gemeinschaften

1950 gab es noch keine EU im heute bekannten Sinne. 1950 wurden die französische und deutsche Kohle- und Stahlproduktion in einer supranationalen unabhängigen Organisation zusammengelegt, wonach 1951 Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, Niederlande und Luxemburg die EGKS gründeten, die einen gemeinsamen Markt für Stahl und Kohle schaffen sollte. Das ursprüngliche Ziel der EGKS war die Friedenssicherung nach den zwei Weltkriegen und kleineren Kriegen in europäischen Ländern. Um das zu erreichen, sollte der Wohlstand verbessert werden und eine gegenseitige Abhängigkeit zwischen den Mitgliedsstaaten aufgebaut werden.

1957 wurden die Römischen Verträge, von den Gründungsmitgliedern beschlossen. Der EWG-Vertrag hat das Ziel Schranken für Waren und Dienstleistungen abzubauen, während der EAG-Vertrag eine friedliche Nutzung und Kontrolle der Kernenergie erzielen soll. Mit dem Fusionsvertrag wurden 1965 schließlich die Organe und Institutionen der EGKS, der EWG und der EAG zusammengelegt.

In den folgenden Jahren traten Dänemark, Irland, Großbritannien, Griechenland, Spanien und Portugal den Gemeinschaften bei.

1987 trat die Einheitliche Europäische Akte (EEA) in Kraft, womit eine Europäische Union geschaffen werden sollte sowie das Europäische Parlament gestärkt, ein Binnenmarkt geschaffen und die politische Zusammenarbeit in Europa institutionalisiert werden sollte.

Mit den Maastrichter Verträgen wurde die EU als Dachorganisation der EG gegründet um eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zu fördern und im Bereich Justiz und Inneres zusammenzuarbeiten. Hauptziel war die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion.

Nach dem Beitritt Österreichs zur Union wurde der Amsterdamer Vertrag geschlossen um das Europäische Parlament erneut zu stärken. Mit dem Vertrag von Nizza wurden die Zusammensetzung und Funktionsweise der Organe verändert und das Mehrheitsprinzip ausgebaut. Mit den Beschlüssen von Kopenhagen bekamen Estland, Litauen, Lettland, Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Slowenien, Malta und Zypern die Möglichkeit der EU 2004 beizutreten.

Die folgende Tabelle zeigt die geschichtliche Entwicklung der Gemeinschaften.

Tabelle 1: Geschichte, Struktur und Verträge der Europäischen Union

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: http://de.wikipedia.org/

2.2 Gründe für eine EU-Erweiterung

Die Gründe für eine Erweiterung der EU sind zum einen politische und zum anderen wirtschaftliche.

Politisch gesehen ist eine Erweiterung der EU notwendig um den Herausforderungen der nächsten Jahre, vor allem im Zuge der Globalisierung, gewachsen zu sein. Mit einem vereinten Europa und einer gemeinsamen Außenpolitik können internationale wirtschaftliche und politische Aufgaben effektiver angegangen werden. Die politischen Ziele sind dabei Frieden, Freiheit, Sicherheit, politische Stabilität und wirtschaftlicher Wohlstand in Europa. Ziel ist es Europa zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt“[3] zu machen, was auf der Forderung der Mitgliedsstaaten basiert, die sich in der Welt durchsetzen wollen. Die EU nimmt dabei die Aufgabe war, als „Stabilitätsanker“[4] für die übrigen Staaten Europas zu agieren und diesen die Möglichkeit zu geben der Union beizutreten, damit auch sie in einer erweiterten Gemeinschaft ohne Binnengrenzen leben, arbeiten und wirtschaften können sowie wirtschaftliche Ungleichheiten beseitigt werden können.

Die wirtschaftlichen Gründe sind, dass mit einem Beitritt vieler Länder ein hohes Wirtschaftswachstum, neue Märkte und wachsende Konkurrenz allen Mitgliedern zugute kommen. Der Euro als Leitwährung der Union kämpft dabei mit dem US-Dollar und dem Yen als weltweite Leitwährung angesehen zu werden.

Konkrete Ziele sind hohes Beschäftigungsniveau, stetiges Wirtschaftswachstum, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Verbesserung des Lebensstandards, Beseitigung von wirtschaftlichen Ungleichgewichten und die Förderung der besseren Zusammenarbeit und Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten.

Durch die zahlreichen Beitritte im Laufe der Jahre hat sich die EU flächenmäßig weiter vergrößert, was mit der folgenden Grafik veranschaulicht wird.

Abbildung 2: Historische Übersicht der EU-Beitritte

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: http://de.wikipedia.org/

Zu den 25 bisherigen Mitgliedsstaaten könnten bald weitere Mitglieder hinzukommen. Bulgarien und Rumänien könnten im Jahr 2007 beitreten, wenn sie alle Kriterien bis dahin erfüllen und von der Türkei, Kroatien, Mazedonien, Marokko sowie der Schweiz liegen formelle Beitrittsanträge vor. Marokko kann als nichteuropäischer Staat der EU nicht beitreten. Mit der Türkei wurden nach einer vorherigen Ablehnung aufgrund verschiedener Mängel (wirtschaftlicher Rückstand, unbefriedigende Menschenrechtssituation) Verhandlungen aufgenommen. Kroatien und Mazedonien wurden von der EU als potenzielle Kandidaten akzeptiert[5]. Einigen Staaten hat die EU keine Beitrittsperspektive eröffnet wegen der Größe, der Geographie oder des Entwicklungsstandards, dazu gehören Ukraine, Weißrussland, die Kaukasusstaaten und Russland.

2.3 Kopenhagener Kriterien

Grundsätzlich kann jeder europäische Staat der EU beitreten, internationale Organisationen sind ausgeschlossen.

Der antragstellende Staat muss die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Grundsätze (Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit) achten, was sich auf den politischen Teil der Kopenhagener Kriterien bezieht. Hinzu kommen wirtschaftliche Kriterien sowie weitere aus der Mitgliedschaft erwachsende Verpflichtungen und ein von der EU selbst auferlegtes Kriterium. Problematisch ist die Bewertung dieser Kriterien, weil man bspw. Achtung der Menschenrechte nicht einfach messen kann.

1. Politische Kriterien
a. Parlamentarisch-rechtsstaatliche Demokratie
b. Förderung der Freiheit und Demokratie durch Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie freier politischer Wahlen
c. Schutz von Minderheiten
d. Gewaltenteilung mit einer unabhängigen Justiz.
2. Wirtschaftliche Kriterien
a. Offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb oder vergleichbare Wirtschaftsordnung um Teil des Binnenmarktes zu werden und dem Wettbewerb standzuhalten
b. Übernahme wirtschaftlicher und sozialer Verpflichtungen
c. Keine Verpflichtung zum Beitritt zur Währungsunion, aber konvertible Währung, die sich am Europäischen Wechselkursmechanismus beteiligt, notwendig

3. Weitere Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft
Ein Beitrittsstaat hat grundsätzlich alle Recht wie die Mitgliedsstaaten sowie alle damit verbundenen Pflichten.
a. Volle Übernahme der politischen Pflichten:
Teilnahme an einer Wirtschaftsgemeinschaft, dem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Sinne des EU-Vertrages, Teilnahme an der GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik)
b. Volle Übernahme des „gemeinsamen Besitzstandes“ (acquis communautaire)

4. Viertes Kopenhagener Kriterium: Aufnahmefähigkeit der EU
a. Aufnahme weiterer Mitglieder ohne europäische Integration zu verlangsamen
b. Fähigkeit „ein Land besonderer demographischer Größenordnung, eines bestimmten Entwicklungsstandes und eines anderen Kulturkreises aufnehmen zu können, ohne die eigene Identität zu verlieren und einen Stillstand oder Rückschritt des europäischen Integrationsprozesses hervorzurufen“[6].
c. Betrifft die Institutionszusammensetzung, finanzielle Konsequenzen für die gemeinsame Agrar- und Strukturpolitik sowie die zukünftige soziale Homogenität der Union.

[...]


[1] http://de.wikipedia.org/, 10.01.06

[2] http://de.wikipedia.org/, 10.01.06

[3] http://de.wikipedia.org/, 14.10.06

[4] http://www.auswaertiges-amt.de, 14.01.06

[5] Vgl.: Streinz, Rudolf, „Europarecht“, Seite 41-42

[6] Oppermann, Thomas, „Europarecht“, aaO Seite 701

Ende der Leseprobe aus 36 Seiten

Details

Titel
Kroatien als Beitrittskandidat für die EU
Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule
Note
2,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
36
Katalognummer
V67179
ISBN (eBook)
9783638601696
ISBN (Buch)
9783638671880
Dateigröße
914 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kroatien, Beitrittskandidat
Arbeit zitieren
Eva-Maria Krüger (Autor:in), 2005, Kroatien als Beitrittskandidat für die EU , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/67179

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