Beurteilung von Leasing bei der Unternehmensbewertung


Seminararbeit, 2003

22 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

1 Einleitung und Problemstellung

2 Grundlegendes zum Leasing
2.1 Operating Lease
2.2 Financial Lease
2.3 Steuerliche Behandlung und Bilanzierung des Leasings

3 Beurteilung des Leasings aus Sicht des Leasingnehmers
3.1 Leasing-Anreize durch externe Vorgaben
3.2 Leasing-Anreize durch Präferenzen des Leasingnehmers

4 Auswirkungen des Leasings auf die Unternehmensbewertung
4.1 Leasing-Bewertung mit dem Kapitalwertverfahren
4.1.1 Methodenwahl und Annahmen für die quantifizierte Bewertung
4.1.2 Anwendung des Bewertungsmodells
4.2 Auswirkungen auf bewertungsrelevante Unternehmenskennzahlen
4.2.1 Cash Flow
4.2.2 Langfristiges Fremdkapital
4.2.3 Anlagevermögen
4.2.4 Auswirkungen auf die Kapitalkosten des Unternehmens
4.2.5 Schlussfolgerungen
4.3 Auswirkungen auf Realoptionen des Unternehmens

5 Zusammenfassung und Fazit

Literaturverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Tabelle 4-1: Cashflow-Komponenten Leasing vs. Kreditkauf

Abbildungsverzeichnis

Bild 2-1: Vergleich: Operating Lease vs. Financial Lease

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung und Problemstellung

Das Leasen als alternative Finanzierungsform gewinnt in deutschen Unternehmen eine immer größere Bedeutung. So ist z. B. von 1994 bis 2001 ein Anstieg des Anteils der Leasing-Finanzierung an den gesamtwirtschaftlichen Investitionen von 10,4 % auf 16,6 % zu beobachten.[1]

Glaubt man den Aussagen der Leasing-Gesellschaften, liegen die Gründe dafür auf der Hand: Leasing verbessert die Kapitalstruktur des Unternehmens in der Jahresabschlussanalyse, bietet höhere Flexibilität zur Investition und Desinvestition, verringert das Eigentumsrisiko, senkt die Steuerbelastung und schafft Spielräume für weitere Investitionen durch Freiwerden von Fremdkapital.[2]

In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragestellungen: Welche Gründe sprechen aus Sicht des Leasingnehmers für ein Leasinggeschäft? Wie werden Leasing-Finanzierungen bei der Unternehmensbewertung berücksichtigt und welche Veränderungen sind dadurch zu erwarten?

Um diese Fragen zu beantworten, wird diese Arbeit folgende Aspekte betrachten:

- Differenzierung verschiedener Leasing-Arten,
- Vorteilhaftigkeit des Leasings für den Leasingnehmer,
- Auswirkung des Leasings auf die Unternehmensbewertung.

Abschließend werden die Ergebnisse in einem kurzen Fazit zusammengefasst.

2 Grundlegendes zum Leasing

Unter dem Begriff Leasing versteht man die Vermietung von Investitionsobjekten durch den Leasinggeber an den Leasingnehmer. Dabei erlangt der Leasingnehmer die Nutzungsrechte an dem Leasing-Objekt. Als Gegenleistung erhält der Leasinggeber regelmäßige Ratenzahlungen. Dabei bleibt der Leasinggeber rechtlicher Eigentümer.[3] Im Vergleich zum Mietvertrag enthalten Leasing-Verträge in der Regel weitere Elemente, die über ein klassisches Mietverhältnis hinausgehen: Dazu zählen z. B. Serviceleistungen, Wartungsleistungen oder Kaufoptionen für das Leasingobjekt nach Ablauf des Vertrages.[4]

Grundsätzlich werden zwei Idealtypen des Leasings unterschieden: DasFinancial Leaseund das Operational Lease.[1] Die Ausprägung realer Leasingverträge ist jedoch dabei nicht grundsätzlich einer der beiden Typen zuzuordnen; in der Regel finden sich Mischformen der beiden Idealtypen.[2]

2.1 Operating Lease

Operating Leasings sind dadurch charakterisiert, dass ihre Vertragsdauer im Vergleich zur Nutzungsdauer des Leasing-Objektes relativ klein ist. Die Verträge sind während der Laufzeit kündbar. Der Leasinggeber geht deshalb nicht von einer Amortisation des Objektes durch einen Vertrag aus; wenn das Leasing-Objekt nach Ablauf oder Kündigung des Vertrages an den Leasinggeber zurückgeht, wird er es in der Regel erneut verleasen.[3] Diese Rahmenbedingungen führen dazu, dass das Eigentumsrisiko für das Leasing-Objekt beim Leasinggeber verbleibt. Da dieser ein hohes Interesse am ordnungsgemäßen Zustand und am Werterhalt des Leasing-Objektes hat, beinhaltet der Leasingvertrag in der Regel auch weitergehende Service-Dienstleistungen wie z. B. Reparatur- und Wartungsdienste.[4] Das Operate Lease ähnelt damit weitestgehend einem Mietverhältnis; für den Leasingnehmer steht die flexible und kurzfristige Nutzung des Leasingobjektes im Vordergrund, ohne dass er das Objektrisiko auf sich nehmen will. Für diese Risikoabwälzung ist er bereit, höhere Leasingraten zu zahlen.

Als Beispiel wäre ein Unternehmen zu nennen, das die Firmenwagen für seine Angestellten über eine Leasinggesellschaft least und diese sämtliche Wartungs- und Reparaturkosten sowie die Versicherung übernimmt. Begründet werden kann dies über die Tatsache, dass die Bereitstellung der Firmenwagen in der Regel nicht die Kernkompetenz des Unternehmens ist und man deshalb das Risiko aus dem eigentlichen Geschäft verlagert und dadurch Ressourcen für die Kernaufgaben freisetzt.

2.2 Financial Lease

Financial Leasings lassen sich dadurch klassifizieren, dass ihre Laufzeit einen großen Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingobjektes beträgt. Während dieser vertraglich vereinbarten Laufzeit ist der Leasingvertrag unkündbar. Damit geht das Risiko des Verlustes oder des Schadens an dem Leasing-Objekt auf den Leasingnehmer über.[1] Der Leasingnehmer gibt das Leasingobjekt nach Ablauf des Vertrages an den Leasinggeber zurück, sofern er nicht von einer eventuellen vertraglichen Kaufoption gebraucht macht oder das Objekt zu reduzierten Raten weiter mietet. Grundsätzlich ist das Financial Leasing so angelegt, dass sich das Leasingobjekt mit einem einmaligen Vertrag vollständig oder zumindest größtenteils amortisiert; eine weitere Verleasung ist nach Ablauf des Vertrages nicht vorgesehen. Stattdessen wird der Leasinggeber die Erzielung eines Resterlöses anstreben.[2]

Da der Leasingnehmer bei Financial Leases den Großteil des Sachrisikos für das Leasingobjekt trägt, übernimmt er auch in der Regel die Kosten für Wartung, Instandhaltung und Versicherung, da er von beiden Parteien das höchste Interesse an einem optimalen Zustand der Anlage hat.[3]

Das Financial Lease ist damit im Grundsatz zunächst ein Finanzierungsinstrument. Das Sachrisiko trägt der Besitzer des finanzierten Objektes; gleichzeitig hat er eine objektunabhängige finanzielle Verpflichtung gegenüber dem Leasinggeber in Form der

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bild 2-1: Vergleich: Operating Lease vs. Financial Lease

regelmäßig zu zahlenden Leasingraten. Der Leasinggeber trägt lediglich das Risiko des Restwertes (soweit in der Kalkulation überhaupt vorgesehen). Hauptsächlicher Unterschied zu einem normalen Kredit ist die Sachgebundenheit des Leasingvertrages. In einem Kreditgeschäft, in dem das Leasingobjekt als Sicherheit dient, wären die Verhältnisse folglich ähnlich. Als Beispiel wäre z. B. die Anschaffung einer Werkzeugmaschine durch einen mittelständischen Betrieb zu nennen, der eine Nutzung über die wirtschaftliche Lebensdauer der Maschine anstrebt und mit dieser Maschine langfristig in seinem Maschinenpark plant.

2.3 Steuerliche Behandlung und Bilanzierung des Leasings

Die steuerliche Behandlung des Leasings und die Vorschriften, wer das wirtschaftliche Eigentum am Leasingobjekt hat, ist in Deutschland losgelöst von der Einteilung in Operating und Financial Leases; sie erfolgt nach deutlich differenzierteren Kriterien wie z. B. der Vertragsdauer im Verhältnis zur wirtschaftlichen Nutzungsdauer, Kaufoptionen des Leasingnehmers und Andienungsrechte.[1] Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass Operating Leases immer dem Leasinggeber wirtschaftlich zugerechnet werden. Bei Financial Leases dominiert die Bilanzierung beim Leasingnehmer.

Hat der Leasingnehmer das wirtschaftliche Eigentum am Leasingobjekt, darf er das Leasingobjekt aktivieren und muss Forderungen in Höhe der vereinbarten Leasingzahlungen auf der Passivseite aufführen. Die Leasingraten dürfen nur mit dem finanzierungswirksamen Anteil steuermindernd geltend gemacht werden; der Tilgungsanteil ist gewinnneutral.[2] Bleibt der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer des Objektes, wird es bei ihm aktiviert und abgeschrieben. In diesem Fall sind die Leasingraten gewinnwirksame Einnahmen für den Leasinggeber; der Leasingnehmer kann sie in vollem Umfang als steuermindernden Aufwand geltend machen.[3]

3 Beurteilung des Leasings aus Sicht des Leasingnehmers

Unter der Annahme, dass sowohl Leasingnehmer als auch Leasinggeber rationale Entscheider sind, muss sich für beide ein positiver Netto-Nutzen aus dem Leasinggeschäft ergeben: Für den Leasingnehmer im Vergleich zur Kreditfinanzierung des Leasingobjektes, für den Leasinggeber im Vergleich zum Verkauf des Leasingobjektes. Der Vergleich mit der Kreditfinanzierung erfolgt aus der Annahme, dass sich der Leasingnehmer bereits für ein Realinvestitionsprojekt entschieden hat, für dessen Durchführung er auf die Nutzung des potentiellen Leasingobjektes angewiesen ist. Die Entscheidung zwischen Kredit oder Leasing ist damit eine reine Finanzierungsentscheidung.

Unter dieser Bedingung werden im Folgenden die Nutzenaspekte des Leasings für den Leasingnehmer in verschiedenen Konstellationen dargestellt.

3.1 Leasing-Anreize durch externe Vorgaben

Vollkommene Kapitalmärkte mit einheitlichen Steuersätzen Vorausgesetzt wird die Existenz vollkommener Kapitalmärkte und einheitlicher Gewinnsteuersätze für Leasinggeber und -nehmer. In diesem Fall gibt es nur eine rationale Konstellation in der Gestaltung der Leasingraten, in der der Leasingnehmer indifferent zwischen Leasing und Fremdfinanzierung ist.[1]

Dieses Ergebnis ist auch intuitiv einsichtig: Leasinggeber und Leasingnehmer haben beide Zugang zum vollkommenen Kapitalmarkt. Sobald der Leasinggeber eine Rendite auf seine Finanzierungsleistung fordert, die höher als der Kapitalmarktzins ist, wird der Leasingnehmer die Kreditfinanzierung bevorzugen; der Leasinggeber wird jedoch keine Rendite akzeptieren, die unter dem Kapitalmarktzins liegt, da er das notwendige Kapital ebenfalls dort bezieht oder es, falls es ihm zur Verfügung steht, selbst dort anlegen könnte. Der interne Zinsfuß des einzig möglichen Leasingvertrages ist damit gleich dem Kapitalmarktzins. Dies entspricht der Aussage, dass sich auf vollkommenen Kapitalmärkten aus Finanztransaktionen kein Mehrwert erzeugen lässt.

Transfer von Steuerersparnissen bei unterschiedlichen Steuersätzen Eine eindeutige Vorteilhaftigkeit des Leasings für den Leasingnehmer ergibt sich, wenn Leasingnehmer und -geber unterschiedlichen Gewinnsteuersätzen unterliegen. Durch die entsprechende vertragliche Gestaltung des Leasings[2] kann nun das Leasinggut beim Vertragspartner bilanziert werden, der den höheren Gewinnsteuersatz aufweist und damit einen höheren Nutzen von den steuermindernden Abschreibungen hat.[3]

[...]


[1] Quelle: Städtler, A. (1996), S. 3ff. und Städtler, A. (2002), S. 34ff.

[2] Vgl. Drukarczyk, J. (1999), S. 450.

[3] Vgl. Berger, M. (2002), S. 1062.

[4] Vgl. Bitz, M./ Niehoff, K. (2002)S. 344.

[1] Drukarczyk, J. (1999) unterscheidet neben dem Operating und dem Financial Lease auch noch das Sale-and- Lease-Back, bei dem der Leasingnehmer ursprünglich Eigentümer des Leasingobjektes ist, dieses an den Leasinggeber verkauft und es von ihm zurückleast. Da es sich hierbei nur um eine spezielle Form eines (Financial) Lease handelt, bei der die Bezugsquelle des Leasinggebers für das Leasingobjekt mit dem Leasingnehmer übereinstimmt, dies für die vertragliche Gestaltung des eigentlichen Leasings keine Konsequenzen hat, wird hier auf diese Unterscheidung verzichtet.

[2] Vgl. Bitz, M./ Niehoff, K. (2002), S. 344.

[3] Vgl. Bitz, M./ Niehoff, K. (2002), S. 345.

[4] Vgl. Berger, M. (2002), S. 1065.

[1] Vgl. Berger, M. (2002), S. 1064.

[2] Vgl. Berger, M. (2002), S. 1064.

[3] Vgl. Berger, M. (2002), S. 1064.

[1] Detaillierte Ausführungen bei Bundesminister der Finanzen (1971) und Bundesminister der Finanzen (1975).

[2] Vgl. Berger, M. (2002), S. 1066ff.

[3] Vgl. Bitz, M./ Niehoff, K. (2002), S. 347f.

[1] Vgl. hierzu und zum Folgenden: Drukarczyk, J. (1999), S. 456; Berger, M. (2002), S. 1086; Smith, C./ Wakeman, L. (1985), S. 897; Miller, M./ Upton, C. (1976), S. 765; Schall, L. (1985), S. 537.

[2] Vgl. Bundesminister der Finanzen (1971) und Bundesminister der Finanzen (1975).

[3] Vgl. Berger, M. (2002), S. 1086.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Beurteilung von Leasing bei der Unternehmensbewertung
Hochschule
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen  (Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Betriebliche Finanzwirtschaft)
Veranstaltung
Grundlagen und Spezialfälle der Unternehmensbewertung
Note
1,3
Autor
Jahr
2003
Seiten
22
Katalognummer
V17564
ISBN (eBook)
9783638221115
ISBN (Buch)
9783638643788
Dateigröße
533 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Beurteilung, Leasing, Unternehmensbewertung, Grundlagen, Spezialfälle, Unternehmensbewertung
Arbeit zitieren
Christoph Wiard Neemann (Autor:in), 2003, Beurteilung von Leasing bei der Unternehmensbewertung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17564

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Beurteilung von Leasing bei der Unternehmensbewertung



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden