Elemente des Föderalismusprinzips nach dem Grundgesetz


Hausarbeit, 2006

14 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriff des Föderalismus
2.1. Historische Entwicklung des Föderalismus in Deutschland
2.2. Inhaltliche Aspekte des bundesdeutschen Föderalismus
2.2.1. Ausschließliche Gesetzgebung
2.2.2. Konkurrierende Gesetzgebung des Bundes
2.2.3. Rahmengesetzgebung

3. Änderungen durch die Föderalismusreform
3.1. Gesetzgebungskompetenz
3.2. Bildungswesen
3.3. Umweltrecht
3.4. Europarecht
3.5. Finanzen, Beamtenrecht, Inneres

4. Kritik an den Ergebnissen der Föderalismusreform

5. Schlusswort

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

In den letzten Jahren wurde vielfach beklagt, dass die Bundesländer in der Bundesrepublik über zuviel Macht verfügten, die sie dazu einsetzten, im Bundesrat eine Blockadepolitik zu betreiben. Gerade während der Regierung der rot-grünen Koalition gewann dieser Vorwurf an Gewicht, was insofern berechtigt war, als dass sich gerade gegen Ende der Regierungszeit des Bündnisses die Situation ergab, dass die Regierung im Bundesrat über keine Mehrheit verfügte und dieser seine Macht dazu einsetzte, um gezielt gegen die Politik der Regierung vorgehen zu können. Dieser Vorwurf wurde allerdings auch schon von der vorherigen schwarz-gelben Regierung an Rot-Grün gerichtet. Insofern kennen beide politischen Lager, sofern man sie als solche ansehen möchte, die Situation.

Um diesem Umstand abzuhelfen, verhandelte man über einen langen Zeitraum miteinander, mit dem Ziel, die Macht des Bundesrates zu begrenzen und die als zu eng empfundene Bindung zwischen Bund und Ländern zu entflechten. Als gemeinsames Oberziel wurde ausgegeben, staatliches Handeln transparenter zu machen und „mehr Effizienz beim Regieren“[1] zu ermöglichen. Natürlich waren die Verhandlungen von den Eigeninteressen der Beteiligten geprägt, was sich teilweise deshalb als schwierig erwies, weil diese Eigeninteressen stark von der jeweils aktuellen Position bestimmt waren, also einerseits davon, ob man gerade der Regierung angehörte oder sich in der Opposition befand und andererseits davon, ob man gerade die Regierung in einem Bundesland stellte.[2]

Im ersten Abschnitt dieser Arbeit wird der Begriff des Föderalismus definiert und seine Geschichte kurz nachgezeichnet. Es folgt eine Darstellung der daraus abgeleiteten Gesetze, die die Umsetzung der Grundgedanken des Föderalismus gewährleisten sollen. Im zweiten Abschnitt der Arbeit werden die Neuerungen, die im Rahmen der Föderalismusreform auf den Weg gebracht wurden, vorgestellt und die wesentlichen Kritikpunkte daran aufgeführt.. Im Schlusswort wird versucht, eine Bewertung dahingehend zu geben, ob die Änderungen dazu geeignet sind, die verkündeten Ziele auch zu verwirklichen.

2. Begriff des Föderalismus

Der Begriff Föderalismus leitet sich aus dem lateinischen Wort foedus ab, was soviel bedeutet wie Bund, Bündnis oder Vertrag. Der Föderalismus ist eine auf die staatliche Organisation bezogene Ordnung, nach der den einzelnen Teilen eine gewisse Selbstständigkeit zugesprochen wird, diese aber gleichzeitig in eine übergeordnete Gesamtheit eingebunden sind.[3] Im rechtlich-politischen Bereich werden damit in Deutschland die „Staatsformprinzipien“ bezeichnet, die von einer „staatsorganisatorischen Grundentscheidung“ spezifiziert werden.[4] Darunter ist zu verstehen, dass nicht nur die Länder ein gewisses Maß an Selbstständigkeit besitzen, sondern innerhalb der Länder auch die Gemeinden und die Kreise. Darin wird eines der Leitprinzipien des Föderalismus deutlich, und zwar die Dezentralisierung der Verwaltung, was beinhaltet, dass dort, wo die Folgen von Entscheidungen auch wirksam werden, nach Möglichkeit auch selbst entschieden werden soll.

Zusammenfassend kann man sagen, dass der Föderalismus eine dezentralisierte Staatsorganisationsform darstellt, in der einige übergeordnete Kompetenzen bei der Zentralregierung, in diesem Fall der Bundesregierung, bleiben und andere den Teilstaaten, hier den Bundesländern, übertragen werden. Es besteht im Föderalismus also ein Spannungsfeld zwischen den Kompetenzen und Interessen der Zentralregierung und denen der Teilregierungen. Dieses ist aufgrund der historischen Erfahrungen in Deutschland so gewollt, da man es für wünschenswert hielt, dass die Bundesregierung nicht über eine derart uneingeschränkte Macht verfügen sollte, wie die Regierung in der Zeit des Dritten Reiches. Ein Ziel des föderalen Staatsaufbaus ist also die Beschränkung der Macht der Zentralregierung, ein anderes ist die möglichst bürgernahe, eigenverantwortliche und transparente Verwaltung des Gemeinwesens.

2.1. Historische Entwicklung des Föderalismus in Deutschland

Der Föderalismus in seiner jetzigen Form ist, auf Deutschland bezogen, ein Produkt des staatlichen Versagens in der Weimarer Republik und im Dritten Reich. Dabei ist eher von untergeordneter Bedeutung, ob die Entscheidung für einen föderalen Staat nach dem Zweiten Weltkrieg eine von den Besatzungsmächten oktroyierte war oder ob dieses die eigene Entscheidung des Parlamentarischen Rats war.[5] Vielfach wurde kritisch angeführt, dass die föderale Struktur der Bundesrepublik die alte deutsche Kleinstaaterei der Vergangenheit wieder aufleben lasse, was allerdings mit Blick auf die Bundesländer, die oft ein Zusammenschluss mehrerer Fürsten- und Herzogtümer sind, nicht als schlüssig erscheint. Nach den Erfahrungen des Dritten Reiches stand in erster Linie der Schutz gegen eine ausgeprägte Machtkonzentration, aus der leicht Machtmissbrauch entstehen kann, im Vordergrund. Der Föderalismus stellt also ein Instrument der „Gewaltenkontrolle“ dar.[6] Als zweiter Beweggrund ist anzuführen, dass eine föderale Staatsstruktur eine höhere Partizipation der Bürger verlangt bei gleichzeitiger Möglichkeit, auch Minderheiten in die Entscheidungen mit einzubinden. Der dritte Vorteil des föderalen Aufbaus besteht in der Einbindung der verschiedenen Parteien. Die Partei, die im Bund an der Regierung ist, ist in vielen Ländern in der Opposition und umgekehrt. Die Machtverteilung in den Ländern fließt in die Bundespolitik unmittelbar durch den Bundesrat mit ein. Das verhindert zum einen, dass die Regierungspartei selbstherrlich für die gewählte Zeit entscheiden kann und zum anderen, dass sich die Oppositionsparteien in Richtung Fundamentalopposition bewegen.

Zudem verfolgten die Mütter und Väter des Grundgesetzes die strikte Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips. Das besagt, dass die kleinere Einheit bezüglich der sie betreffenden Entscheidung Vorrang hat, dass also der Bund seine Einmischung rechtlich begründen muss.[7] Damit wurden zwei Absichten verfolgt: Einmal die oben genannte Beschränkung der Macht der Bundesregierung und zum anderen die Stärkung der Eigenverantwortung und damit einhergehend des Gestaltungsspielraums der kleineren Einheit, da man vermutet, dass diese die sie betreffenden, lokalen Probleme am besten lösen kann. Dadurch soll auch der Wettbewerb unter den Ländern um die besten Lösungen angekurbelt werden.[8] Insofern ist die Entwicklung des Föderalismus in Deutschland einerseits sehr stark von den totalitären Erfahrungen der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts geprägt, andererseits basiert sie auf der Überlegung, wie man die Machtausübung transparent, bürgernah und effizient gestalten kann. Auch wenn in der Realität nicht alles so, wie es gedacht war, umgesetzt wird – so wird in vielen Fällen die Beweislast in Zuständigkeitsfragen zuungunsten der Länder umgekehrt[9] und in der Realität liegt die Gesetzgebung in der Hauptsache beim Bund, die Verwaltung dagegen bei den Ländern[10] - so stellt der bundesdeutsche Föderalismus doch eine gewisse Hürde dar, die es totalitären Bestrebungen nicht leicht macht, die Macht zu übernehmen.

[...]


[1] http://www.zeit.de/2006/08/Fd_Reform

[2] ebd.

[3] http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6deralismus

[4] von Münch/Kunig; Grundgesetz-Kommentar Bd. 2 Art. 21 bis Art. 69, Art. 28, Rn. 8

[5] Müller; Der Sinn des Föderalismus; S. 9

[6] ebd.

[7] Müller; Der Sinn des Föderalismus, S. 10

[8] ebd.

[9] ebd.

[10] von Münch/Kunig; Grundgesetz-Kommentar, Bd. 2 Art. 20 bis Art. 69, Art. 20 Rn. 5

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Elemente des Föderalismusprinzips nach dem Grundgesetz
Hochschule
Universität Hamburg
Veranstaltung
Grundlagen des öffentlichen Rechts
Note
1,7
Autor
Jahr
2006
Seiten
14
Katalognummer
V70253
ISBN (eBook)
9783638625043
ISBN (Buch)
9783638903257
Dateigröße
414 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Elemente, Föderalismusprinzips, Grundgesetz, Grundlagen, Rechts
Arbeit zitieren
Turhan Kurt (Autor:in), 2006, Elemente des Föderalismusprinzips nach dem Grundgesetz , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/70253

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