Unternehmensbewertung bei Spaltung der Unternehmung


Seminararbeit, 2006

29 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Der Entscheidungswert bei Absicht einer Unternehmensspaltung

2. Grundsätzliche Arten der Spaltung eines Unternehmens
2.1 Aufspaltung § 123 Abs. 1 UmwG
2.2 Abspaltung §123 Abs. 2 UmwG
2.3 Ausgliederung §123 Abs. 3 UmwG

3. Ermittlung des Entscheidungswertes bei Spaltung des Unternehmens
3.1. Die Darstellung der Konfliktsituation
3.2. Vorgehen unter Verwendung des Zustands-Grenzquoten-Modells
3.2.1. Ermittlung des Basisprogrammes
3.2.1.1. Allgemein
3.2.1.2. Beispiel
3.2.2. Ermittlung des Spaltungsprogrammes
3.2.2.1. Allgemein
3.2.2.2. Beispiel
3.2.3. Ermittlung des Bewertungsprogrammes
3.2.3.1. Allgemein
3.2.3.2. Beispiel

4. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Arten der Spaltung

Abb. 2: Die Aufspaltung ohne Eigentumstrennung

Abb. 3: Die Aufspaltung im Sonderfall der Eigentumstrennung

Abb. 4: Die Ausgliederung

Abb. 5: Die Konfliktsituationen der Unternehmensbewertung

Abb. 6: Vollständiger Finanzplan des Basisprogrammes

Abb. 7: Anteile von X und Y an der Ausschüttung des Basisprogrammes

Abb. 8: Vollständiger Finanzplan des Unternehmens Ü1 im Spaltungsprogramm

Abb. 9: Vollständiger Finanzplan des Unternehmens Ü2 im Spaltungsprogramm

Abb. 10: Vollständiger Finanzplan des Bewertungsprogrammes der Anteilseigner X und Y

Abb. 11: Bereich möglicher Einigungslösungen

1. Der Entscheidungswert bei Absicht einer Unternehmensspaltung

Eine Unternehmensbewertung hat die Aufgabe der Ermittlung eines Unternehmenswertes in Form eines potentiellen Preises für ganze Unternehmen oder Beteiligungen.[1]

Ein Unternehmen ist eine Ergebniseinheit, deren Eigentumsverhältnisse durch eine Einigung zwischen Konfliktparteien verändert werden sollen. Dies sind wirtschaftliche Gebilde, die eine organisatorische, finanzielle und rechtliche Einheit bilden.[2]

Unter einem Preis versteht man den Geldbetrag, den ein Verkäufer erzielt bzw. ein Käufer aufwenden muß. Ein potentieller Preis wird hingegen nicht nur als ein möglicher Preis verstanden, der beim Verkauf erzielt werden könnte, sondern als ein Preis, der am Bewertungsstichtag als zutreffend erscheint. Hierbei spielt nicht nur die Vermögenslage zu diesem Stichtag eine Rolle, sondern auch die Abschätzung zukünftiger Ertragserwartungen des Unternehmens. Es handelt sich also eher um eine Schätzung bzw. Kalkulation unter Unsicherheiten.[3]

Je nach Bewertungssubjekt und Absicht der Bewertung wird der Wert des Unternehmens unterschiedlich ausfallen, denn ein Käufer wird zukünftige Erträge sicherlich vorsichtiger einschätzen als der Verkäufer eines Unternehmens. Bei einem Bewertungssubjekt kann es sich sowohl um eine natürliche als auch eine juristische Person handeln, aus deren Sicht eine Bewertung eines Bewertungsobjektes durchgeführt wird. Bewertungssubjekt im Kontext dieser Arbeit wird also ein Eigentümer eines Unternehmens sein, welches gespalten wird. Bewertungsobjekt ist der zu bewertende Gegenstand, im folgenden also ein Unternehmen.

In der funktionalen Unternehmensbewertung gibt es 3 Hauptfunktionen: die Entscheidungsfunktion, die Vermittlungsfunktion und die Argumen-tationsfunktion.

Der Entscheidungswert ist das Ergebnis einer Unternehmensbewertung anhand einer Entscheidungsfunktion. Dieser entspricht einem subjektiven Grenzpreis für die Zustimmung (z.B. für den Verkauf oder die Spaltung eines Unternehmens) einer Verhandlungspartei und gibt somit an, welche Bedingungen einer vorgesehenen Handlung erfüllt sein müssen, damit sich der Nutzwert in bezug auf eine bisherige Situation nicht verringert. Der Entscheidungswert ist lediglich für Fälle einer Unternehmensbewertung gedacht, bei denen sich verschiedene Parteien gegenüberstehen und deren Preisober- und Preisuntergrenzen ermittelt werden können.[4]

Ergebnis der Unternehmensbewertung im Rahmen einer Vermittlungs-funktion ist der Arbitriumwert. Hierbei handelt es sich um einen von einem unparteiischen Gutachter vorgeschlagenen Wert, der zwischen Käufer und Verkäufer vermittelnd eine Einigung über die Bedingungen der Eigentumsänderung des zu bewertenden Unternehmens erleichtern oder bewirken soll. Er ist also als ein für alle beteiligten Parteien zumutbarer Kompromiß, für dessen Ermittlung der Gutachter die jeweils vermeintlichen Entscheidungswerte der Konfliktparteien herausfinden muß.[5]

Betrachtet man den Argumentationswert als Ergebnis einer Unternehmens-bewertung im Sinne einer Argumentationsfunktion, so ist dieser als Mittel zur Beeinflussung der Verhandlungspartner, um eine für sich selbst möglichst günstige Konfliktlösung zu erzielen und somit als ein parteiischer Wert anzusehen. Er kann nur mit Kenntnis des eigenen und mit Vermutungen des gegnerischen Entscheidungswertes bestimmt werden, denn diese beiden Werte ermöglichen eine Prognose über mögliche mit rationaler Handlungsweise zu vereinbarender Verhandlungsresultate.[6]

Bei dem Begriff Unternehmenswert in Form eines Entscheidungswertes handelt es sich um eine Bandbreite verschiedener möglicher Werte und nicht um eine exakte Zahl.

Ziel dieser Abhandlung ist es, unter Annahme von vollkommenen Märkten, zu veranschaulichen, in welcher Weise die Ermittlung eines Entscheidungswertes im Rahmen der Konfliktsituation vom Typ der Spaltung in der Theorie und anhand eines Beispieles erfolgen kann. Hierfür wird im folgenden Kapitel zunächst ein Überblick über verschiedene Spaltungsarten gegeben. In Kapitel 3 erfolgt, unter Beschränkung auf eine Aufspaltung zur Neugründung, die Darstellung und Typisierung der Konfliktsituation mit anschließender mehrstufiger Ermittlung des Entscheidungswertes in Form von Preisober- bzw. Preisuntergrenze anhand einer Entscheidungsfunktion. Dies wird sowohl am allgemeinen Modell als auch an einem Beispiel aufgezeigt. Da in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur allerdings kaum Nennungen zum Bewertungsfall einer Spaltung existieren, muß auf Quellen zum gegenteiligen Fall der Fusion zurückgegriffen werden.

[...]


[1] Vgl. Bellinger/Vahl, Unternehmensbewertung in Theorie und Praxis, 2.Auflage 1992, S.32.

[2] Vgl. Matschke, Der Entscheidungswert der Unternehmung, Auflage 1975, S. 29.

[3] Vgl. Bellinger/Vahl, Unternehmensbewertung in Theorie und Praxis, 2.Auflage 1992, S.32f. ; Baetge, Akquisition und Unternehmensbewertung, Auflage 1991, S.119ff.

[4] Vgl. W. Busse von Colbe / A.G. Coenenberg, Aflage 1992, S.57; Matschke/Brösel, Unternehmensbewertung, 3.Auflage 2007, S.50.

[5] Vgl. Moxer, Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, 2.Auflage 1983, S.16f. ; Matschke Funktionale Unternehmungsbewertung (Der Arbitriumwert der Unternehmung), S. 16ff. m.w.N.; W. Busse von Colbe / A.G. Coenenberg, Aflage 1992, S.57.

[6] Vgl. W. Busse von Colbe / A.G. Coenenberg, Auflage 1992, S.92f.; Matschke/Brösel, Unternehmensbewertung, 3.Auflage 2007, S.50f.

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Unternehmensbewertung bei Spaltung der Unternehmung
Hochschule
FernUniversität Hagen
Note
2,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
29
Katalognummer
V68499
ISBN (eBook)
9783638610568
ISBN (Buch)
9783638727259
Dateigröße
802 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Unternehmensbewertung, Spaltung, Unternehmung
Arbeit zitieren
Claudia Kothe (Autor:in), 2006, Unternehmensbewertung bei Spaltung der Unternehmung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/68499

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