Flurneuordnung - Grundlagen und Instrumente


Hausarbeit, 2006

60 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichni

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Flurneuordnung

2 Ziele und Leistungen
1.1 Infrastruktur
1.2 Gemeinde
1.3 Land- und Forstwirtschaft
1.4 Weinbau
1.5 Arten-, Biotop- und Landschaftsschutz
1.6 Grundwasserschutz
1.7 Oberflächenwasser
1.8 Hochwasserschutz
1.9 Kulturlandschaft und Tourismus

2 Behörden

3 Verfahrensarten
3.1 Regelflurneuordnung
3.2 Unternehmensflurneuordnung
3.3 Vereinfachtes Flurneuordnungsverfahren
3.4 Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren
3.5 Freiwilliger Landtausch
3.6 Freiwilliger Nutzungstausch
3.7 Waldflurneuordnung
3.8 Dorfentwicklung
3.9 Rebflurbereinigung
3.10 Einleitende Informationen – Bürger und Behörden
3.11 Flurbereinigungsbeschluss/Anordnung
3.12 Vorstand Teilnehmergemeinschaft wählen
3.13 Wertermittlung Grundstücke
3.14 Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan entwerfen – mit Beteiligten abstimmen
3.15 Planung ausführen
3.16 Vermessung neues Wege- und Gewässernetz
3.17 Wunschtermin für Teilnehmer über Zuteilung
3.18 Vorläufige Besitzeinweisung nach Absteckung neuer Grundstücke
3.19 Flurbereinigungsplan mit Anhörungstermin
3.20 Ausführungsanordnung
3.21 Öffentliche Bücher berichtigen
3.22 Schlussfeststellung

4 Stichpunkte zur Flurneuordnung

5 Resümee

Anhang A: Geschichte der Flurneuordnung

Anhang B: Verfahrensabläufe Flurneuordnung

Anhang C: Flurbereinigungsbeschluss

Glossar

6 Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichni

Abbildung 1 Einsparungen durch Flurneuordnung pro Hektar/Jahr (Quelle: BSLF)

Abbildung 2 Zusammenfassung Vorschriften Flurneuordnung Baden-Württemberg

Abbildung 3 Verwaltungsaufbau Flurneuordnung Baden-Württemberg

Abbildung 4: Unternehmensflurneuordnung für Umgehungsstraße; links vor der Neuordnung, rechts nach Abschluss: vor allem landwirtschaftliche Flächen haben durch die Grundstückszusammenlegungen eine wirtschaftlichere Größe, günstigere Formen (Quelle: Landentwicklung Bayern)

Abbildung 5 : Beschleunigte Zusammenlegung der Flächen von 4 Landwirten mit zusammen 53 ha; Betriebe besaßen 6–14 Einzelgrundstücke mit Flächen von 0,1–4,3 ha; nach drei Jahren konnten die Landwirte auf jeweils 2–3 Grundstücken wirtschaften (Flächengröße 0,9–12,3 ha); das bestehende Wegenetz wurde ausgebaut (Quelle: Landentwicklung Bayern)

Abbildung 6: Freiwilliger Landtausch; insgesamt 12 Flächen der drei Tauschpartner grenzen direkt aneinander, vielfach durchschnitten von versetzten Wegen und Grenzen; nach dem Verfahren (6 Monate) bestehen nur noch 3 zusammenhängende Wirtschaftsflächen (Quelle: Landentwicklung Bayern)

Abbildung 7 Abb. A-1: Geschichte der Flurneuordnung

Abbildung 8 Abb. B-1: Verfahrensablauf Flurneuordnung

Abbildung 9 Abb. B-2: Unternehmensverfahren werden z. B. im Verkehrsbau durchgeführt (Foto: BSLF)

Abbildung 10 Abb. B-3: Verfahrensablauf Unternehmensverfahren

Abbildung 11 Abb. B-4: Verfahrensablauf Beschleunigte Zusammenlegung

Abbildung 12 Abb. B-5: Verfahrensablauf Freiwilliger Landtausch

Abbildung 13 Abb. B-6: Verfahrensablauf Freiwilliger Nutzungstausch

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 Ablaufschema eines Flurneuordnungsverfahrens (Quelle: LFL)

Tabelle 2 Tab. C-1: Verfahrensbeschreibung Flurbereinigung Bad Mergentheim-Edelfingen (Quelle: VFL)

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Flurneuordnung

Die Flurneuordnung ist ein Verfahren zur Neuordnung des ländlichen Raumes. Als Vorläufer gelten die sog. Feldbereinigung, Verkopplung, Konsolidation, Vereinödung, Gemeinheitsteilung, Umlegung und Separation. Ein Überblick zur geschichtlichen Entwicklung findet sich im Anhang A (S. 30).[1]

In früherer Zeit war die Flurbereinigung hauptsächlich eine agrarstrukturelle Ordnungsmaßnahme. Inzwischen ist sie ein umfassendes Verfahren zur nachhaltigen, einkommenswirksamen Weiterentwicklung und Förderung ländlicher Räume insgesamt. Sie leistet einer markt- und umweltgerechten Produktion in Land- und Forstwirtschaft Vorschub und dient somit auch der Schaffung und Sicherung bestehender Arbeitsplätze – nicht nur in diesen Branchen. Auch die Allgemeinheit profitiert davon: vielfältige Kulturlandschaft wird bewahrt, infrastrukturelle Projekte der Dorf- oder Regionalentwicklung werden unter ökologischen wie ökonomischen Gesichtspunkten in örtlichen Maßnahmen umgesetzt.

Im Rahmen dieser Hausarbeit werden praxisbezogene Grundlagen und Instrumente der heutigen Flurneuordnung dargestellt. Zunächst folgen zur Einführung im nächsten Kapitel angestrebte Ziele und Leistungen. Rechtliche Grundlagen werden im dritten, die Gliederung der Flurneuordnungsbehörden im vierten Kapitel betrachtet. Den unterschiedlichen Verfahrensarten ist das fünfte, entsprechenden Ablaufschemata das sechste Kapitel gewidmet. Im siebten Kapitel wird eine Auswahl wesentlicher Stichpunkte aus dem Bereich der Flurneuordnung erörtert. Die relevanten Fachbegriffe werden im Glossar zusammengefasst und definiert. Ein Resümee im achten und letzten Kapitel beschließt diese Arbeit, die in erster Linie als Nachschlagewerk zur ersten Information gedacht ist.

Neben dem bundesweit verbindlichen Flurbereinigungsgesetz haben die Länder ergänzende Regelungen verfügt. Unter Berücksichtigung dessen, beziehen sich einige Abschnitte auf das Bundesland Baden-Württemberg. Dieses Beispiel wurde gewählt, da hier die Flurneuordnung, außer in der Land- und Forstwirtschaft, überdies auch im Weinbau von großer Bedeutung ist.

2 Ziele und Leistungen

Die Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Produktions- und Arbeitsbedingungen sowie die verkehrsmäßige, wirtschaftliche und kulturelle Erschließung des ländlichen Raumes zur Verbesserung der Agrarstruktur und der allgemeinen Landes­kultur gelten als Ziele der Flurneuordnung.

Den Schwerpunkt der Maßnahmen bildet die Zusammenfügung und zweckmäßige Ge­staltung von nicht arrondierten, zersplitterten sowie unwirtschaftlich geformten Nutzflächen und Grundstücken, der Bau von Verkehrs- und Wirtschaftswegen, die Anlage von Entwässerungsgräben, die Melioration sowie Vorhaben im Bereich der Dorf­erneuerung. Letztere zielen auf verbesserte Lebens- und Arbeitsbedingungen ab.

Das Einsparpotenzial durch die Schaffung und bessere Erschließung von größeren, zusammenhängenden Wirtschaftsflächen beträgt z. B. bei Landwirten in Bayern durchschnittlich 170 Euro je Hektar und Jahr (siehe Abb. 2-1).[2]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 Einsparungen durch Flurneuordnung pro Hektar/Jahr (Quelle: BSLF)

Ziele, Leistungen und Aktivitäten der Flurneuordnung basieren auf dem Flurbereinigungsgesetz und richten sich nach Planungen des Bundes, des Landes, der Region, des Kreises und der betreffenden Gemeinde. Im Einzelnen werden in folgenden Bereichen Leistungen erbracht:[3]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1.1 Infrastruktur

- weitgehend sozialverträgliche Flächenaufbringung für Bauvorhaben im ländlichen Raum (z. B. Straßen- oder Schienenverkehrsbau); Vermeidung von Enteignungen

- Verteilung des Flächenbedarfs für Baumaßnahmen auf einen größeren Kreis von Grundstücksinhabern
- Abwendung oder Reduzierung von Zerschnittschäden im Zuge der geplanten Infrastrukturprojekte
- Beschleunigung des Baus planfestgestellter Infrastrukturmaßnahmen

1.2 Gemeinde

- Bodenordnungsmaßnahmen innerhalb von Ortschaften (Maßnahmen zur Dorferneuerung), fallweise in Verbindung mit speziellen Förderprogrammen
- Bereitstellung von Flächen für kommunale Anlagen

1.3 Land- und Forstwirtschaft

- Zusammenlegung von nicht arrondiertem Grundbesitz
- Bildung von Flurstücken mit arbeitswirtschaftlich günstigeren Formen
- Anlage von maschinengerechten Wegen
- Erschließung sämtlicher Grundstücke im Verfahrensgebiet, Beseitigung von Überfahrtsrechten
- Wasserbau: Schaffung und Sicherung zweckmäßiger Vorflutverhältnisse
- Bodenverbesserungsmaßnahmen
- Überprüfung, Neuvermessung, Regelung von Rechtsverhältnissen
- Klärung von Nutzungskonflikten (Landwirtschaft – Naturschutz)
- Anlage von Schutzpflanzungen (z. B. Hecken zum Schutz vor Erosion)
- Minderung bzw. vollständige Vermeidung von Zerschnittschäden im landwirtschaftlichen Wegesystem und auf Grundstücken, bedingt durch Baumaßnahmen (z. B. Straßen- oder Schienenverkehrsbau)
- Bodenordnung im Dorf (rückwärtige Erschließung landwirtschaftlicher Betriebe)
- Anbindung von einsam gelegenen Höfen an öffentliches Straßenverkehrsnetz; Sicherstellung der Erreichbarkeit durch ganzjährig befahrbare, räumbare Zufahrtswege
- freiwilliger Land- und Nutzungstausch zur Bildung größerer Wirtschaftseinheiten (außerhalb von Flurneuordnungsverfahren)
- Forstwirtschaft: Anlage von Holzlagerplätzen, Holzabfuhrwegen
- Verteilung des Landverlustes für öffentliche Baumaßnahmen auf einen größeren Personenkreis, Abwendung von Zerschnittschäden.

1.4 Weinbau

- Schaffung von maschinell bearbeitbaren Rebflächen (z. B. Anlage von Terrassen)
- Zusammenlegung, Erschließung von Wirtschaftsflächen
- Bau von Anlagen zur Ableitung des Oberflächenwassers (Erosionsvermeidung)
- Sicherung qualitativ hochwertiger Lagen
- Schadensreduzierung bei flächenintensiven Infrastrukturmaßnahmen hinsichtlich La­n­­­des­kultur

1.5 Arten-, Biotop- und Landschaftsschutz

- mittels sinnvoller Abgrenzung, nutzungsgerechter Zuteilung an geeignete Bewirtschafter wird die Sicherung ökologisch bedeutsamer Lebensräume gefördert
- Einrichtung von Übergangszonen mit angepasster, eigentumsrechtlicher Regelung, erforderlichenfalls Nutzungsauflagen
- Bereitstellung von Flächen speziell für den Arten-, Biotop- und Landschaftsschutz, zur Nutzungsentflechtung
- Zusammenlegung von extensiv genutzten Flächen hinsichtlich einer rentableren Nutzung und Pflege
- Schutz und Sicherung von gesetzlich geschützten Biotopen nach § 24a NatSchG und nicht gesetzlich geschützten Biotopen (z. B. Mooren, Feuchtflächen, Trockenstandorten, Streuobstwiesen, Wegrainen, Gründlandflächen)
- Förderung von Konzepten im Sinne einer ökologischen Nutzung und Erschließung artenreicher Grenzertragsflächen (z. B. Ausweisung von Schaftriebwegen)
- Vernetzung ökologisch bedeutsamer Flächen durch Anlage neuer Landschafts-elemente und Biotope
- Schaffung von Altgrasstreifen in intensiv genutzten Agrarflächen, großen Schlägen
- Waldmantelaufbau, Festlegung ökologisch zweckmäßiger Wald- und Feldgrenzen
- Obstbaumpflanzungen, Schutz von Streuobstwiesen
- Anlage von Landschaftselementen wie Feldgehölzen, Hecken, Einzelbäumen, Stillgewässern, Feuchtflächen
- Schaffung und Erhalt einer Arten- und Biotopvielfalt
- Verwendung von heimischen Pflanzenarten, möglichst regionaler Herkunft
- in waldarmen Gebieten Förderung von Aufforstungsmaßnahmen

1.6 Grundwasserschutz

- Schutz, möglichst Erweiterung des Grünlandflächenanteils
- Bereitstellung von Flächen für Schutzzonen
- Entflechtung nachteiliger Nutzung im Bereich von Schutzzonen, Förderung von Extensivierungsvorhaben
- Begünstigung der Grundwasserneubildung mittels dezentraler Versickerung von Ober­flächenwasser
- Aus-/Neubau von Wegen unter Beachtung der Erschließungsfunktion, weitestgehend naturnah, umweltschonend; Vermeidung von Schwarzdecken

1.7 Oberflächenwasser

- Renaturierung, naturnaher Ausbau von Fließgewässern (Förderung der Selbstreinigungskraft)
- Schutz von Auen (natürliche Dynamik der Gewässer)
- Ausweisung und Sicherung von Uferstreifen an Fließgewässern
- Unterstützung bei der Aufstellung, Umsetzung von Gewässerentwicklungsplänen – Neuordnung der Flächen
- Freilegung/Öffnung verrohrter Gewässerstrecken
- Erhaltung, Sicherung, Entwicklung stehender Gewässer durch Nutzungsentflechtung, Schaffung von Pufferzonen zur Reduzierung des Nährstoffeintrags

1.8 Hochwasserschutz

- Wasserrückhaltung mittels Renaturierung von Gewässern, dezentraler Hochwasserschutz, Ausweisung und Schaffung neuer Retentionsflächen, Bereitstellung von Flächen für Regenrückhaltebecken
- Entflechtung unverträglicher Nutzungen, Neuordnung der Flächen in Überschwemmungsgebieten
- Anlage dezentraler Versickerungsflächen zur Abflussverringerung
- durch Verwendung wasserdurchlässiger Wegebaumaterialien Minderung des Ober­­­flächenwasserabflussesBoden- und Klimaschutz
- Verkürzung von erosionsgefährdeten Hanglängen durch Landschaftselemente (Krautstreifen, Hecken etc.), angepasste Wegeführung
- Bestimmung der Bearbeitungsrichtung quer zum Hang für Landwirtschaft, Gartenbau, Weinwirtschaft
- Pflanzung von Windschutzhecken, Förderung des Kleinklimas
- Sicherung von Kaltluftschneisen
- Abflusssenken werden aus der intensiven Nutzung ausgegrenzt

1.9 Kulturlandschaft und Tourismus

- Flurneuordnung fördert eine vielfältige, bäuerliche Kulturlandschaft
- Landschaftsstruktur und -charakter fließen bei der Planung und Realisierung von Maßnahmen ein
- naturverträgliche, landschafts- und standortgerechte Landnutzung wird angestrebt
- durch Anknüpfung an das öffentliche Straßennetz und den Bau neuer Wirtschaftswege wird die Bewirtschaftung auch von geringer rentablen Flächen erleichtert
- Flurneuordnung unterstützt die naturverträgliche Naherholung (Einrichtung von Lehr- und Erlebnispfaden, Schutzhütten, Grillplätzen, Wander- und Radwegen), „Urlaub auf dem Bauernhof“
- attraktive Landschaft fördert Tourismus – erfordert Schutz des landeskundlichen Potenzials (Natur-/Kulturdenkmale, Feldkreuze, Hohlwege, historische Wege etc.)
- für Sport-, Spiel- und Freizeiteinrichtungen werden Flächen zu Verfügung gestellt Rechtliche Grundlagen

In Baden-Württemberg sind für die Flurneuordnung die nachstehenden Regelungen verbindlich. Die Rechtslage in den übrigen Bundesländern ist prinzipiell ähnlich. Neben dem bundesweit geltenden Flurbereinigungsgesetz sind zusätzlich landeseigene Gesetze und Verordnungen zu berücksichtigen.[4]

1. Flurbereinigungsgesetz – ArgeLandentwicklung, Bundesgesetz
2. Ausführungsgesetz – Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes (AGFlurBG)
3. Durchführungsverordnung – Verordnung zur Durchführung des Flurbereinigungs­gesetzes, MELF (Flurbereinigungs-DVO)
4. Abmarkung Staats- und Gemeindewaldgrenzen – Verwaltungsvorschrift zur Festlegung und Abmarkung von Staats- und Gemeindewaldgrenzen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz, MLR (FlurbG)
5. Bewertung von Rebbeständen – Verwaltungsvorschrift über die Bewertung und Abfindung von zu entfernenden Rebbeständen in Flurneuordnungsverfahren, MLR
6. Förderung – Richtlinie Förderung Flurneuordnung in Baden-Württemberg, MLR
7. Flurneuordnung und Naturschutz Verwaltungsvorschrift über Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Flurneuordnungsverfahren, MLR (VwV Flur­­neuordnung und Naturschutz)
8. Mitwirkung Flurneuordnung – Verwaltungsvorschrift über die Mitwirkung bei Flurneuordnungs- und beschleunigten Zusammenlegungsverfahren, MLR (VwV Mitwirkung Flurneuordnung)
9. Wege- und Gewässerplan – Verwaltungsvorschrift für die Aufstellung und Feststellung bzw. Genehmigung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 des Flurbereinigungsgesetzes, MLR (VwV Planfeststellung Flurneuordnung)
10. Landesgrenzänderung – Verwaltungsvorschrift über die Weitergeltung der Verwaltungsvorschrift über die Änderung von Landesgrenzen in Flurbereinigungsverfahren gemäß § 58 Abs. 2 FlurbG, MLR, Innenministerium BW
11. Nutzungsentschädigung – Verwaltungsvorschrift über die Weitergeltung der Verwaltungsvorschrift über Nutzungsentschädigungen in Unternehmensflurbereinigungen, MLR
12. Vorläufige Anordnung nach § 36 FlurbG – Verwaltungsvorschrift über die Weitergeltung der Verwaltungsvorschrift über die Anwendung des § 36 des Flurbereinigungsgesetzes bei Aussiedlungen, MLR
13. Unternehmensflurbereinigung – Verwaltungsvorschrift zur Weitergeltung der Verwaltungsvorschrift über Empfehlungen zum Flurbereinigungsverfahren unter Anwendung der §§ 87 bis 89 des Flurbereinigungsgesetzes, MLR, Ministerium für Umwelt und Verkehr BW
14. Freiwilliger Landtausch – Richtlinie zur Förderung des freiwilligen Landtausches in Baden-Württemberg, MLR
15. Verband der Teilnehmergemeinschaften Bekanntmachung betreffend die Aufsicht „Verband der Teilnehmergemeinschaften Baden-Württemberg“, MLR

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2 Zusammenfassung Vorschriften Flurneuordnung Baden-Württemberg

2 Behörden

Für Belange der Flurneuordnung sind in Baden-Württemberg die folgenden Behörden zuständig. In den anderen Bundesländern ist der Verwaltungsaufbau prinzipiell gleich, lediglich die Bezeichnungen der Ämter sind unterschiedlich. Einige Bundesländer haben einen zweistufigen Verwaltungsaufbau (z. B. Bayern) – keine Mittelinstanz (Bezirksregierungen bzw. Regierungspräsidien). Dort liegt die Aufsicht über die örtlichen Flurneuordnungsämter direkt beim zuständigen Landesministerium.[5]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3 Verwaltungsaufbau Flurneuordnung Baden-Württemberg

3 Verfahrensarten

Folgende Verfahrensarten sind zu unterscheiden:[6]

1. Regelflurneuordnung (§§ 1 und 37 FlurbG)
2. Unternehmensflurneuordnung (§§87 bis 90 FlurbG)
3. Vereinfachtes Flurneuordnungsverfahren (§ 86 FlurbG)
4. Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren (§§ 91 bis 103 FlurbG)
5. Freiwilliger Landtausch (§§ 103a bis 103i FlurbG)
6. Freiwilliger Nutzungstausch
7. Waldflurneuordnung
8. Dorfentwicklung
9. Rebflurbereinigung

Im Anhang B (S. 31) sind die wichtigsten Verfahren zum Vergleich gegenübergestellt.

3.1 Regelflurneuordnung

Maßnahmen zur Gestaltung, Entwicklung, Erhaltung der Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsfunktion ländlicher Räume; Projekte im Bereich Wege- und Straßenbau, Bodenschutz, Wasserwirtschaft, Naturschutz, Landschaftspflege, Dorfentwicklung; Vorteil: zeitlich/räumliche Konzentration der Vorhaben.

3.2 Unternehmensflurneuordnung

Durchführung bei Großbaumaßnahmen (Unternehmen) für die umfangreiche Flächen benötigt werden z. B. Schienenverkehr, Autobahnen, Schifffahrtsstraßen; Ziel: Landverlust auf einen größeren Kreis von Grundstückseigentümern verteilen, Verhinderung landeskultureller Beeinträchtigungen/Nachteile, v. a. Durchschneidungsschäden; Bedingung: Planfeststellungsverfahren; Kostenübernahme für Behebung von Durchschneidungsschäden sowie des Verfahrens durch den Träger des Unternehmens; Gewährung einer Geldentschädigung für notwendiges Land und aufkommende Nachteile.

Die nachstehenden Abbildungen zeigen ein Beispiel.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Unternehmensflurneuordnung für Umgehungsstraße; links vor der Neuordnung, rechts nach Abschluss: vor allem landwirtschaftliche Flächen haben durch die Grundstückszusammenlegungen eine wirtschaftlichere Größe, günstigere Formen (Quelle: Landentwicklung Bayern)

3.3 Vereinfachtes Flurneuordnungsverfahren

Für Vorhaben der Agrarstrukturverbesserung, Land- und Dorfentwicklung, Gestaltung Orts- oder Landschaftsbild, Umweltschutz, Naturschutz, Landschaftspflege, naturnahe Gewässerentwicklung; Behebung von allgemeinen landeskulturellen Nachteilen, Landnutzungskonflikten, Neuordnung/Auflösung von Grundstücken in kleinen Ortschaften, Ansiedlungen; Vorteil Vereinfachung: die Aufstellung des Plans „gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen“ ist nicht notwendig.

[...]


[1] Vgl. Geoinformatik Lexikon (2001), Internet; Wikipedia Enzyklopädie (2006), Internet; Verwaltung für Agrarordnung NRW (2006 a), Internet

[2] BSLF (2006), S. 43

[3] Vgl. VFL Baden-Württemberg (2006 a), Internet; BSLF (2006 a), Internet; BSLF (2006), S. 95ff.; Wikipedia Enzyklopädie (2006), Internet; Informationssystem Arge Landentwicklung (2006 a), Internet

[4] Vgl. VFL Baden-Württemberg (2006 b), Internet; Bundesministerium der Justiz (2006), Internet; Informationssystem Arge Landentwicklung (2006 b), Internet

[5] Vgl. VFL Baden-Württemberg (2006 c), Internet; Verwaltung für Agrarordnung NRW (2006 b), Internet; Landentwicklung Bayern (2006), Internet

[6] Vgl. VFL Baden-Württemberg (2006 d), Internet; BSLF (2006 b), Internet; BSLF (2006), S. 95–122; Verwaltung für Agrarordnung NRW (2006 c), Internet

Ende der Leseprobe aus 60 Seiten

Details

Titel
Flurneuordnung - Grundlagen und Instrumente
Hochschule
Hochschule Anhalt - Standort Bernburg
Veranstaltung
Flurneuordnung
Note
2,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
60
Katalognummer
V63067
ISBN (eBook)
9783638561907
ISBN (Buch)
9783656789499
Dateigröße
1247 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Schlagworte
Flurneuordnung, Grundlagen, Instrumente, Flurneuordnung
Arbeit zitieren
Burkhard Blumberger (Autor:in), 2006, Flurneuordnung - Grundlagen und Instrumente, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63067

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