Zu Auswirkungen von Hilfen als Indikator für das Qualitätsmanagement anhand der Ambulanten Hilfen des MSBW e.V.


Diplomarbeit, 2006

115 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Darstellung des Märkischen Sozial- und Bildungswerkes e.V
2.1. Überblick über den Aufbau des Trägers
2.2. Der Bereich der ambulanten Hilfen
(Die Sozialpädagogische Familienhilfe)
2.3. Rechtliche Grundlagen der Sozialpädagogischen Familienhilfe
2.4. Die Rahmenbedingungen der Sozialpädagogischen Familienhilfe
2.4.1. Die räumliche Ausstattung
2.4.2. Die Qualifikation der Mitarbeiter
2.4.3. Strukturen und Zusammenarbeit der Fachkräfte
2.4.4. Die Finanzierung

3. Grundlagen zum Thema Qualität in der sozialen Arbeit
3.1. Betrachtungsweisen von Qualität
3.2. Die 5 Sichtweisen auf den Begriff Qualität
3.3. Zum Begriff Qualität in der sozialen Arbeit
3.4. Bewertung und Messung von Qualität im sozialen Bereich
3.5. Die Qualitätskategorien
3.5.1. Die Strukturqualität
3.5.2. Die Prozessqualität
3.5.3. Die Ergebnisqualität
3.6. Was ist Qualitätsmanagement?
3.7. Qualitätsmanagement in Sozialen Einrichtungen
3.7.1. Die Aufgaben von Qualitätsmanagement
3.7.2. Ziele des Qualitätsmanagements

4. Möglichkeiten der Indikatorenbestimmung von Qualität- diskutiert am problemzentrierten Interview
4.1. Bedeutung der empirischen Sozialforschung
4.2. Die wissenschaftlichen Kennzeichen der empirischen Sozialforschung
4.3. Methoden einer Untersuchung
4.3.1. Die Begründung für eine qualitative Methode
4.3.2. 4Das Problemzentrierte Interview
4.4. Die Anwendung des problemzentrierten Interviews
4.5. Kategoriale Interpretation und Analyse der Ergebnisse

5. Diskurs zur Indikatorenbestimmung

6. Fazit

Literaturverzeichnis

Anlage 1: Leitfaden zum problemorientierten Interview

Anlage 2: Interviewpartner 2 (Ehemann des Interviewpartner 1)

Anlage 3: Nachfrageinterview

1. Einleitung

Auf der Suche nach einem passenden Diplomarbeitsthema, von dem nicht nur ich, sondern auch andere Personen profitieren sollten, wandte ich mich an meinen derzeitigen Arbeitgeber, das Märkische Sozial- und Bildungswerk e.V.

Innerhalb einiger Gespräche stellte sich die Frage: Wie kann man Qualität im sozialen Bereich messen ?

Aus besonderem Interesse an diesem Fachgebiet will ich eine wissenschaftliche Arbeit verfassen die es ermöglicht, einen Zugang zum beschriebenen Problem zu schaffen. Dabei will ich versuchen zu erkunden, ob eine Bestimmung von Qualität aus Sicht eines Empfängers von Sozialpädagogischen Maßnahmen möglich ist. Schließlich arbeitet jede Soziapädagogische Hilfeform am Menschen. Also liegt der Verdacht nahe, das sich der Empfänger von Sozialpädagogischen Hilfeangeboten als Messstab von Qualität verstehen lässt.

Doch wie soll man genau an dieser Ebene messen?

Woran erkennt man ob Qualität erreicht wurde?

Mit Hilfe einer Methode der empirischen Sozialforschung, dem problemzentrierten Interview will ich mich diesem Thema nähern.

Ziel meiner Arbeit ist es, einen Adressaten von Sozialpädagogischer Familienhilfe als Gegenstand einer Qualitätsdiskussion heran zu ziehen. Dabei will ich versuchen zu erkunden inwieweit eine Messung von Qualität möglich ist. Da ich es aber als schwierig erachte diesen Begriff in seiner ganzen Dimension abzubilden, möchte ich mich ausschließlich auf eine strukturelle Messgrundlage beschränken. Das bedeutet, dass ich versuchen will punktuell eine Analyse zu starten. Der erarbeitete Leitfaden zum Interview zielt darauf ab, Informationen über die strukturellen Gegebenheiten des Trägers zu gewinnen.Zeil des Interviews ist es, Erkenntnisse zur strukturellen Qualität des Leistungserbringers zu gewinne. Weitere Qualitätsdimensionen sollen hierbei vernachlässigt werden.

Der Leistungserbringer ist in diesem Fall ein gemeinnütziger Verein, eben das Märkische Sozial- und Bildungswerk e.V.. An dieser Stelle soll daraufhin gewiesen werden, dass dieser Verein sich als Non-Profit-Organisation versteht.

Im ersten Abschnitt meiner Arbeit möchte ich das Märkische Sozial und Bildungswerk kurz und knapp vorstellen. Da ich aber weitestgehend auf den ambulanten Bereich, also die Sozialpädagogische Familienhilfe eingehen möchte, sollen andere Bereiches des Trägers nur genannt werden. An dieser Stelle möchte ich mich bei dem Träger für die bereitgestellten Informationen bedanken. Als Material zur Übersicht des Trägers nutzte ich vorhandene Informationsblätter sowie Kurzpassagen aus dem Konzept der Sozialpädagogischen Familienhilfe.

Im zweiten Abschnitt dieser Arbeit möchte ich Sichtweisen zum Begriff „Qualität“ herausarbeiten. Ziel dieses Abschnittes ist es nicht eine genaue Begriffsbestimmung oder gar Definition zu finden. Vielmehr will ich in einer wissenschaftlichen Abhandlung zwei Darstellungen des Begriffes abbilden. Zum einen eine mögliche Abbildung des Begriffes Qualität, als was er verstanden werden kann und zum zweiten eine Anwendung des Begriffes auf den sozialen Bereich.

Im dritten Abschnitt dieser Arbeit sollen die Ergebnisse des Interviews analysiert werden. Mein Interviewpartner war über den Zeitraum von zwei Jahren Empfänger von Sozialpädagogischer Familienhilfe. Aus welchen Beweggründen diese Hilfe installiert worden ist, soll in Bezug auf den Inhalt dieser Arbeit keine Rolle spielen.

Im letzten Abschnitt dieser Arbeit möchte ich einen Diskurs starten inwieweit Empfänger von Hilfen als Indikator für eine Messung von Qualität herangezogen werden können. Unter dem Begriff Indikator verstehe ich eine messbare Hilfsgröße.

In meinen Ausführungen werde ich hauptsächlich eine maskuline Bezeichnung verwenden. Ich denke, dass das Nebeneinanderstellen von femininen und maskulinen Bezeichnungen den Lesefluss beinträchtigen würde. Aus diesem Grund wählte ich die maskuline in Anwendung. Ich gehe davon aus, dass sich Frauen, trotz dieser Verwendungsform beim Lesen angesprochen fühlen.

2. Darstellung des Märkischen Sozial- und Bildungswerkes e.V.

2.1. Überblick über den Aufbau des Trägers

Beim Märkischen Sozial- und Bildungswerk e.V. handelt es sich um einen eingetragenen gemeinnützigen Verein, der 1990 von im sozialen Bereich engagierten Bürgern aus Berlin und Brandenburg gegründet wurde.

Der Verein ist in zwei Bereichen der sozialen Arbeit tätig. Dabei handelt es sich um den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und um den Bereich der Suchtkrankenhilfe.

Abbildung 1: Der Bereich der Jungendhilfe

In den Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe werden Hilfen angeboten, auf die Eltern einen Rechtsanspruch haben, wenn sie einen entsprechenden Hilfebedarf aufweisen. Dieser Rechtsanspruch ist im SGB VIII KJHG festgeschrieben. Diese im in Folgenden:

- Die Sozialpädagogische Familienhilfe nach §§ 27, 31 SGB VIII KJHG
- Die Tagesgruppe nach §§ 27, 30 SGBV III KJHG
- Die Soziale Gruppenarbeit nach §§ 27, 29 SGB VIII KJHG
- Die Jugendwohngruppe nach §§ 27, 34 SGB VIII KJHG

Die Angebote der Suchtkrankenhilfe lassen sich wie folgt darstellen:

Abbildung in ieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Der Bereich der Suchtkrankenhilfe

Der Bereich der Suchtkrankenhilfe ist den Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zuzuordnen. Dieser Aufgabenkreis lässt sich ausschließlich in der Region Berlin finden.

Das Märkische Sozial- und Bildungswerk e.V. ist in folgenden Regionen tätig:

- Berlin, Stadtbezirk Treptow- Köpenick ,
- Stadt Cottbus,
- Landkreis Dahme- Spreewald,
- Landkreis Oder- Spree

Aktivitäten des Vereines in der Stadt Cottbus

In der Stadt Cottbus hat der Verein 1992 begonnen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aufzubauen.

Im Jahre 1998 konnte der Verein eine alte Schule in Cottbus- Schmellwitz von der Stadt erwerben und mit großem Aufwand für die spezifische Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe um- und ausbauen. Das Haus trägt den symbolischen Namen: Jugendhilfehaus. Neben den Angeboten in dem Jugendhilfehaus in Schmellwitz sind noch weitere in der Stadt verteilte Einrichtungen verzeichnet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das Märkische Sozial- und Bildungswerk hat im Jahr 2002 die Märkische Kita und gGmbH gegründet. Im Jahre 2006 kam noch die Ergänzung Schule hinzu. Diese gemeinnützige GmbH ist eine hundertprozentige „Tochter“ des eingetragenen Vereins. Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben von Kindertagesstätten als sozialpädagogische Einrichtungen der Jugendhilfe. Im Jahre 2002 wurden 2 Kindertagesstätten in die freie Trägerschaft übernommen.

2.2. Der Bereich der ambulanten Hilfen (Die Sozialpädagogische Familienhilfe)

Die Sozialpädagogische Familienhilfe stellt eine Form der Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 ff SGB VIII KJHG dar. Ziel der Hilfe ist eine Unterstützung und Stärkung der Erziehungskompetenz unter besonderer Berücksichtigung des Wohlergehens und der Sicherheit der Kinder und der sozialen, pädagogischen und ökonomischen Ressourcen der Familie.

Sie ist eine auf die gesamte Familie bezogene, längerfristige, intensive und ganzheitliche Hilfe zur Selbsthilfe.

„Die SPFH nimmt – als intensivste der ambulanten Hilfen neben der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung – unter den acht Hilfen zur Erziehung eine besondere Stellung ein“ (Helmig, Schattner, Blüml 1997, S. 6)

Der Ansatz der sozialpädagogischen Familienhilfe ist mehrdimensional, d.h. sie orientiert sich am gesamten Familiensystem und dessen sozialem Netzwerk mit seinen Erziehungs-, Bildungs-, sozialen und materiellen Problemen und Ressourcen.

Viele Familien sind nicht in der Lage, die Erziehung ihrer Kinder sowie die Lösung von Alltagsproblemen bzw. Konflikten und Krisen ohne Hilfe zu bewältigen.

Die Gründe hierfür können sein:

- mangelnde Reife oder Lebenserfahrung
- fehlende oder entwicklungshemmende Leitbilder aus der eigenen Kindheit / Jugend der Eltern
- unbewältigte Probleme wie Schulden, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Suchtproblematik eines oder beider Elternteile
- Die Reaktion auf Probleme und Krisen ist dann nicht selten Resignation oder Anwendung von Gewalt. Auch die ungelösten Probleme führen häufig zu einem Teufelskreis von Sucht, Gewaltanwendung, verstärkten Problemen und Krise.

Zielgruppe der sozialpädagogischen Familienhilfe sind Familien und Ein- Eltern- Familien, deren Lebenssituation durch Mehrfachbelastung, darüber hinaus, durch besondere Krisen- und Konfliktsituationen gekennzeichnet sein kann, mit einem hohen Bedarf an Lebensberatung und Erziehungshilfe.

Zielgruppen sind also zur Erziehung Berechtigte mit Kindern und Jugendlichen im Haushalt, die bei der Bewältigung des familiären Alltags und der allgemeinen sozialen Lebens- und Erlebenssituation eine intensive und längerfristige Unterstützung und Begleitung durch sozialpädagogische Fachkräfte in der Familie benötigen.

Ziele und Leistungen

Die sozialpädagogische Familienhilfe Cottbus soll durch eine intensive Betreuung, Begleitung und Beratung erreichen, dass betroffene Familien in die Lage versetzt werden, ihre Probleme und Krisen eigenständig sozial verträglich und damit für das eigene Erleben befriedigend zu bewältigen. Die Zusammenarbeit mit der gesamten Familie soll sowohl die Entwicklungschancen der Kinder als auch die erzieherische Fähigkeit von Müttern und Vätern fördern.

Folgende Ziele der SPFH sind in erster Linie auf den Erhalt oder der Wiederherstellung des Familiären Lebensraumes sowie wesentlicher Funktionen der Familie gerichtet:

- Entwicklung und / oder Stärkung der Selbsthilfepotentiale der Familie
- Entwicklung und / oder Stärkung der erzieherischen Kompetenzen der Eltern
- Aktivierung der Ressourcen der Familie
- Vermeidung oder Verkürzung von stationären und teilstationären Hilfen
- Unterstützung von Rückführungen von Kindern aus stationären Hilfen

Zur Realisierung dieser Ziele ist in der Praxis der SPFH auch Hilfestellung im Bereich der materiellen Existenzsicherung notwendig.

Grundsätzlich betrachtet der Familienhelfer die Familie als Ganzes mit Veränderungen (systemische Betrachtungsweise), zeigt gleichwertige Aufmerksamkeit für die Situation jedes Familienmitgliedes und arbeitet ressourcenorientiert.

Ausgehend von diesen Zielen ergeben sich folgende Aufgabenbereiche:

- Unterstützung bei der (Wieder)Herstellung konstruktiver Kommunikationsstrukturen
- Hilfestellung bei der Entwicklung von Strategien für Konflikt- und Krisensituationen
- Beratung und Anleitung in Erziehungsfragen
- Förderung der einzelnen Familienmitglieder in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Erweiterung der Handlungsspielräume
- Zugänge zur Freizeitgestaltung schaffen ( z.B. Vereine, Interessengruppen )
- Hilfestellung bei Kontakten zu Beratungsstellen und Ämtern ( u.a. Sozialamt, Arbeitsamt, Schuldnerberatung, Suchtberatung, Erziehungs- und Familienberatung )
- Unterstützung in schulischen und beruflichen Fragen
- Hilfestellung in alltagspraktischen Bereichen ( Haushaltsführung, Gesundheitsversorgung, Finanzen, Wohnsituation etc.)
- Beziehungen und das Erziehungsverhalten in der Familie fördern und moderieren
- Schulische und berufliche Probleme des Kindes vermeiden
- Probleme des Kindes / des Jugendlichen im Bereich seiner sozialen Beziehung und Orientierung erkennen helfen

Der umfassende Auftrag der SPFH erfordert die Anwendung geeigneter Methoden in der Arbeit der Fachkräfte, um die mit den Familien vereinbarten Ziele zu erreichen. Welche davon angewendet werden können, richtet sich zum einen nach den Möglichkeiten und Bedürfnissen der Familie, zum anderen nach dem Repertoire der jeweiligen Fachkraft.

Folgende Leistungen werden in den ambulanten Hilfen in Cottbus angeboten:

- Einzelarbeit am Klientel durch aufsuchende Kontakte
- Einzelgespräche
- Familiengespräche (Förderung der Kommunikation der Familienmitglieder untereinander)
- Familiengruppenarbeit (thematisch unterlegte Treffen)
- Förderung alltagspraktischer Fähigkeiten
- Förderung altersgerechter Beschäftigung mit den Kindern
- Freizeitgestaltung

Als weiteres Angebot sind folgende Arbeitsweisen möglich:

- Gruppenarbeit mit Eltern zum Austausch von Erfahrungen und Fertigkeiten
- Arbeit im Zweierteam; hierbei handelt es sich um ein dauerhaftes oder zeitweiliges Angebot von zwei sozialpädagogischen Fachkräften in einer Familie, diese Arbeitsmethode eignet sich besonders für:
- kinderreiche Familien
- Familien, in denen mit einer Intensität gearbeitet werden muss, die eine Fachkraft nicht allein bewältigen kann und deshalb die Gefahr des Hilfeabbruchs besteht
- Ferienbetreuung der Kinder, gemeinsam mit den Eltern
- Urlaubs- und Krankheitsvertretungen
- Unterstützung bei der Schaffung eines Netwerkes bei ergänzendem Hilfebedarf wie:
- Schuldnerberatung
- weitere Beratungsstellen (z.B. Drogenberatung)
- Psychotherapien
- Analphabetisierungskurse
- Freizeitmöglichkeiten etc.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe geht daher von folgenden Gründsätzen aus:

- Betrachtung der Familie als Ganzheit
- gleichwertige Aufmerksamkeit für die Situation jedes Familienmitgliedes
- Ressourcenorientierung, also die Aktivierung aller vorhandenen Möglichkeiten des Klienten

2.3. Rechtliche Grundlagen der Sozialpädagogischen Familienhilfe

Die Gesetzliche Grundlage für die Sozialpädagogische Familienhilfe ist im § 31 SGB VIII KJHG wie folgt festgeschrieben:

„Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie “(Beck-Texte 2003, S.28)“

In § 5 KJHG ist den Leistungsberechtigten ein Wunsch- und Wahlrecht zugesichert. Auf dieser Grundlage können sie unter Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger wählen und Wünsche hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung der Hilfe äußern. Das Wunsch und Wahlrecht setzt aber grundlegend voraus, dass vergleichbare Leistungen vorhanden sind. Ziel hierbei ist es vorrangig den Rechtsanspruch des Leistungsberechtigten zu befriedigen(ebenda, S. 19).

Der Rechtsanspruch besteht gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dieser muss gewährleisten, dass die erforderlichen Einrichtungen und Dienste rechtzeitig und in geeigneter Weise zur Verfügung stehen.

Art und Umfang der Hilfe richtet sich nach dem Bedarf im Einzelfall. Das Angebot der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist unter den verschiedenen Hilfen zur Erziehung.

(§§ 27 – 35 KJHG) eigenständig und gleichrangig. Der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung ist ein eher unbestimmter Rechtsanspruch. Vielmehr ergibt sich aus dem „ 27 ff folgende zugrunde liegende Vorraussetzungen für die Notwendigkeit von Hilfen zur Erziehung:

- Wenn eine dem Wohl des Minderjährigen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann (vgl. § 1666 BGB) oder,
- Familiäre Erziehung als defizitär zu bezeichnen ist und somit ein erzieherischer Bedarf besteht (ebenda S. 27).

Eine Kostenbeteiligung der Familie an dem Hilfeformat ist nicht vorgesehen. Der § 91 SGB VIII KJHG sieht in den ambulanten Hilfen zur Erziehung, also in dem Fall einer Soziapädagogischen Familienhilfe, von einer Kostenbeteiligung des Leistungsempfängers ab.

Leistungsempfänger von Hilfen zur Erziehung haben grundsätzlich einen Anspruch auf Sozialdatenschutz. Insbesondere sind hier die personenbezogenen Daten gemeint. Zulässig ist die Erhebung von Sozialdaten nur zum Zweck der Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe. (ebenda, S.63)

Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes beinhalten folgende Regelungen:

- Das Zweckbindungsprinzip, d.h. Daten dürfen nur zu dem Zweck verwendet werden, zu dem sie erhoben wurden, außer bei Einwilligung zur Zweckänderung, aber unter der Bedingung der genauen Information, für was sie gebraucht werden. Pauschale Einwilligungen sind rechtswidrig, die Einwilligung darf sich nur auf konkrete Daten beziehen. Aufgrund folgender gesetzlicher Grundlagen ist eine Abweichung vom Zweckbindungsprinzip auch ohne Einwilligung der Betroffenen möglich - aber nur, wenn das öffentliche Interesse groß ist : § 35 SGB 1; §§ 67 ff SGB 10; §§ 61 ff SGB VIII KJHG
- Den Erforderlichkeitsgrundsatz: Es dürfen nur Daten erhoben werden, die für die konkrete Aufgabenerfüllung erforderlich sind.
- Das Transparenzgebot: Die betroffenen Familien müssen genau darüber informiert werden, was mit ihren Daten geschieht; d.h. hier muss fachliches Handeln einsichtig gemacht werden. Bedeutsam dabei ist die Einhaltung der persönlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 203 StGB: Jede personenbezogene Information, die jemandem in der Funktion als Sozialarbeiter/Sozialpädagogen, Psychologen, Rechtsanwälte usw. bekannt geworden ist, gilt als Geheimnis, da sie je nach Kontext den Betroffenen „gefährlich“ werden kann, und darf nicht offenbart werden (Helmig, Schattner, Blüml 1997, S. 55)

Die Datenschutzbestimmungen des SGB VIII KJHG verpflichten den Träger der freien Jugendhilfe nicht direkt. Jedoch obliegt es dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 61 Abs. 4 SGB VIII sicherzustellen, dass der Träger der freien Jugendhilfe den Schutz von Sozialdaten bei ihrer Erhebung, Verarbeitung und Nutzung in entsprechender Weise gewährleistet, wenn seine Einrichtungen und Dienste in Anspruch genommen werden (ebenda S. 56).

Grundvoraussetzung für den Einsatz eines Familienhelfers ist die Freiwilligkeit und Mitwirkungsbereitschaft der Familie (§ 31 SGB VIII, vgl. auch §§ 16, 27, 36 SGB VIII sowie § 1666 a BGB).

2.4. Die Rahmenbedingungen der Sozialpädagogischen Familienhilfe

Im folgenden Kapitel sollen die Rahmenbedingungen des Leistungserbringers dargestellt werden. Die Rahmenbedingungen stellen die elementaren Vorraussetzungen dar, um die bereits beschriebene Arbeitsweise gewährleisten zu können. In der Aufzählung der Fakten kommt es ausschließlich zu einer Abbildung von vorhandenen Daten.

2.4.1. Die räumliche Ausstattung

Die Räumlichkeiten des Leistungserbringers befinden sich im Jugendhilfehaus des Trägers. Dieses befindet sich, wie bereits beschrieben, in Cottbus Schmellwitz. Die Zugänglichkeit der Einrichtung wird gewährleistet durch eine direkte Anbindung an die Straßenbahnlinie 1 sowie der Befahrbarkeit des Grundstückes mit dem PKW. Die Räumlichkeiten der ambulanten Hilfen erstrecken sich über 2 Büroräume. Für weitere. Leistungsangebote kann eine vorhandene Mehrzweckhalle als zusätzliche Räumlichkeit angesehen werden. Die Büroräume zeigen folgende Grundelemente auf:

- Ein personengebundener Arbeitsplatz mit Schreibtisch
- Die Archivierung von Dokumenten in verschließbaren Schränken
- Zur Dokumentation und für den Schriftverkehr steht ein Computerarbeitsplatz zur Verfügung

Um Leistungsangebote einer Beratung durchzuführen, steht in einem der Büroräume ein Beratungsplatz zur Verfügung. Die pädagogische Arbeit wird durch bereitgestellte technische Gegebenheiten wie Telefon, Faxgerät und Kopierer unterstützt. Um individuelle Beratungen durchführen zu können besteht die Möglichkeit innerhalb der Mehrzweckhalle eine Beratungsatmosphäre zuschaffen. Die Ausstattung der Mehrzweckhalle mit Flipchart und größerem Platzangebot bildet eine ideale Grundlage für Teamberatungen und Fallvorstellungen.

2.4.2. Die Qualifikation der Mitarbeiter

Die Tätigkeit des Familienhelfers stellt besondere Anforderungen an die fachliche Qualifikation des Mitarbeiters. Aus diesem Grund werden im Bereich der ambulanten Hilfe nur sozialpädagogisch ausgebildete Fachkräfte eingesetzt. Als Grundausbildung ist hier nach dem Fachkräfteprinzip ein Abschluss als Diplom Soziapädagoge- /arbeiter (FH) anzusehen. Ältere Mitarbeiter, die eine Ausbildung als Erzieher aufwiesen, konnten durch Fortbildungen weiter qualifiziert werden. Im Bereich der Mitarbeiterförderung bietet der Träger zwei Modelle an. Das erste Modell bezieht sich auf eine zentral gesteuerte interne Möglichkeit der Fortbildung. Hierzu werden von den verantwortlichen Fachkräften verschiedene Angebote für alle Mitarbeiter des Trägers erarbeitet. Das zweite Modell greift auf vorhandene Weiterbildungsstellen (z.B. IGFH- Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen), zurück. In Zusammenarbeit mit anerkannten externen Weiterbildungsorten werden die vielfältigsten Angebote zur Weiterbildung präsentiert. Die Weiterbildung wird zentral in der Geschäftsstelle gesteuert und organisiert. Jeder Mitarbeiter hat somit Zugang zu Weiterbildungen.

2.4.3. Strukturen und Zusammenarbeit der Fachkräfte

Die konzeptionelle Grundlage der Sozialpädagogischen Familienhilfe sieht folgende Ansätze vor.

Da die Fachkräfte jeweils einzeln in den Familien arbeiten, wird vom Träger die Möglichkeit zu regelmäßigem fachlichen Austausch sichergestellt. Zusätzlich werden regelmäßige Fallberatung und Supervision gewährleistet. Bei der Festlegung des Betreuungsumfanges ist die Vereinbarung eines Zeitkontingents für mehrere Monate empfehlenswert. Das ermöglicht den Fachkräften sich flexibel an der aktuellen Situation der Familie zu orientieren.

Neben der personenbezogenen Tätigkeit muss dem Mitarbeiter genügend Zeit für Vor- und Nachbereitung, Teamarbeit, Wegezeiten, Verwaltungsarbeiten sowie für Supervision, Fortbildung und Teilnahme an regionalen Arbeitskreisen eingeräumt werden.“

Neben den reinen Kontaktzeiten in den Familien besteht ein reger fachlicher Austausch zwischen den Fachkräften. So besteht die Möglichkeit innerhalb von Teamberatungen, fachliche Fragen zu erörtern. Zu objektiven Einsicht in Problemfälle kann eine Beratungskraft hinzugezogen werden. Diese Stelle nennt sich Fachbereichsleitung. Ihr obliegt die fachliche und organisatorische Koordination innerhalb der Hilfen.

Im Rahmen der Supervision besteht die Möglichkeit eine Fallsupervision durchzuführen. Die Fallsupervision soll Gelegenheit bieten:

1. eigene Fälle, mit denen man nicht recht weiterkommt, in einer kleinen, konzentriert arbeitenden Gruppe zu besprechen
2. anhand von Fällen anderer miteinander und voneinander zu lernen und
3. die Möglichkeit Fragestellungen praxisnah klären zu können

Aufgabe der Supervision ist die Verbindung von Wissen und Selbsterfahrung. Es wird an problematischen Situationen im Alltag angesetzt und aus diesen Situationen soll professionelles Handeln abgeleitet werden.

Die Supervision versteht sich als eine Reflexion der beruflichen Arbeit.

Folgende Aspekte liegen hier zu Grunde:

Folgen von Supervision können sein:

- die Weiterentwicklung der Fachlichkeit
- die Weiterentwicklung der Eigenkontrolle

differenzierte Auseinandersetzung mit der Arbeit (Helmig, Schattner, Blüml 1997, S. 13).

2.4.4. Die Finanzierung

„Für Sozialpädagogische Familienhilfe wird als günstigste Vorraussetzung eine pauschale Gesamtfinanzierung angesehen“ (Helmig, Schattner, Blüml 1997, S. 55).

Form und Umfang der Finanzierung der Sozialpädagogischen Familienhilfe haben einen großen Einfluss auf die Qualität der Hilfeform. Die bezieht sich auf die Ausgestaltung der Hilfe sowie auf die Sachausstattung. Die form der pauschalen Gesamtfinanzierung hat einen großen Einfluss auf die arbeitsrechtliche Stellung der Mitarbeiter. Somit kann diese Finanzierungsform direkt auf die Motivation der Fachkräfte einwirken. Durch die Gesamtfinanzierung werden günstige Rahmenbedingungen geschaffen die eine flexible Arbeit ermöglichen (ebenda, S. 108)

Eine Kostenbeteiligung der Leistungsberechtigten ist nicht vorgesehen (vgl. 2.3).

Im SGB VIII KJHG ist die Höhe und Art der Kostenerstattung des öffentlichen Jugendhilfeträger an den freien Träger nicht genau vorgegeben. Der Gesetzgeber geht in § 77 SGB VIII KJHG davon aus, dass ein entsprechendes Abkommen zwischen den Jugendhilfeträgern getroffen wurde.

Bei der Entgeltfinanzierung trifft der öffentliche Jugendhilfeträger nach fachlichen Gesichtpunkten, im besten Fall auf Grund eines Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII, eine Entscheidung darüber, welcher Leistungserbringer die Leistung durchführen soll. Im Bereich der ambulanten Hilfen, explizit der Sozialpädagogischen Familienhilfe, besteht in Cottbus derzeit noch das Modell der pauschalen Zuwendungsfinanzierung.

Als Zuwendung werden Geldleistungen von Bund und Ländern bezeichnet, die auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Bestimmungen an Dritte vergeben werden. Sie sind für Bund und Länder ein Mittel zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben.

3. Grundlagen zum Thema Qualität in der sozialen Arbeit

3.1. Betrachtungsweisen von Qualität

Das Wort Qualität lässt sich aus dem lateinischen Wort „qualis“ herleiten. In dieser Übersetzung bedeutet das Wort soviel wie „etwas beschaffen sein“. (Knorr, Halfer, 2000, S. 16). Das lateinische Wort „Qualitas“ hingegen bezieht sich auf die Eigenschaft von Dingen.

Um „Qualität“ von der Sprache her zu verstehen ist es hilfreich sich die Begriffe aus der lateinischen Abstammung näher anzusehen. So finden wir im lateinischen das Gegensatzpaar Qualität und Quantität. Mit dem Wort Quantität wurde ein mengenmäßiger Umfang beschrieben. Das Wortfeld „qualis“ erlaubt noch weitere Deutungen über den Begriff Qualität. Qualität wurde in der Regel immer als Beschaffenheit oder Eigenschaft übersetzt. Beschaffenheit meint in seiner Deutung, die Gesamtheit der Merkmale eines Gegenstandes oder eines Objektbereiches. Das Wort Qualifikation ist die Befähigung zu etwas. Wer sich qualifiziert, ist folglich geeignet eine Sache auszuüben (Zollondz 2006, S.158).

In der Umgangssprache wird der Begriff Qualität benutzt um eine Eigenschaft von etwas Immateriellem zu beschreiben. Hierbei lassen sich zwei Arten der Benutzung erkennen. Die Qualitätseigenschaften lassen sich entweder als Güte oder als Beschaffenheit einer Sache beschreiben. Wenn man von der Güte spricht, formuliert man eine wertende Aussage (ebenda, S.159).

In der Fachsprache des Qualitätsmanagements lässt sich der Fachbegriff Qualität als Messstab verstehen. „ (…) Sie bezeichnet das Ergebnis des Vergleichs zwischen zwei Beschaffenheiten, (…) Die erste Beschaffenheit ist also die Gesamtheit der betrachteten Qualitätsmerkmale und ihrer Werte, wie sie realisiert wurden. Die zweite Beschaffenheit ist die Bezugsbeschaffenheit für den Vergleich“ (Zeiger 2001b, 801 zit. In Zollondz 2006, S162f).

Qualität wird in der DIN ISO 8402:1995 beschrieben als die „die Gesamtheit von Merkmalen einer Einheit bezüglich Ihrer Eignung, festgelegte und vorausgesetzte Erfordernisse zu erfüllen“. Der Begriff Einheit beinhaltet nicht nur Produkte, sondern auch Prozesse und Systeme (Internet 1).

Die Beschreibung des Begriffes Qualität ist immer abhängig von welchem Blickpunkt man versucht den Begriff Qualität zu beschreiben. Jede weitere Sichtweise auf einen bestimmten Prozess definiert das Wort Qualität anders, da der Fokus möglicherweise auf andere Faktoren ausgerichtet ist.

Die Entwicklung dieser Qualitätsdefinition beruht auf mehreren Überlegungen:

- Qualität ist zweckgebunden, d.h., dass die Qualität eines Produktes

oder einer Dienstleistung nur im Zusammenhang zu einem

vorgegebenen Zweck beurteilt werden kann.

- Qualität ist eine zusammengesetzte Größe. Qualität besteht aus einem

Bündel von Eigenschaften, die nicht zu einer einzigen Größe

zusammengefasst werden können. Dies ist aus diesem Grund nicht

möglich, da es für quantitative und qualitative Eigenarten keinen

gemeinsamen Maßstab gibt, und die Gewichtung der Merkmale

zueinander nicht bekannt sind.

- Qualität ist eine kontinuierliche Größe. Qualität kann nicht im Sinne von

„vorhanden sein“ oder „nicht vorhanden sein“ bestimmt werden. Sie ist

immer zwischen „schlecht“ und „gut“ oder „sehr kleinen“ und „sehr

großen“ Werten zu bestimmen (Kaltenbach 1993, S.61).

Weiterhin lassen sich folgende Kriterien zum Begriff Qualität ausmachen:

- Qualität ist keine allgemein gültige Deutung, also keine Messeinheit die fortwährend ihre Gültigkeit hat – Qualität unterliegt einer ständigen Neudefinierung und Neuorientierung
- Neben der Bindung des Wortes Qualität an das Produkt, bezieht sich eine Definierung auf die unterschiedlichsten Ebenen. Als globale Betrachtungsweise ist der gesamte Herstellungsprozess zu bezeichnen. Auf weiteren Ebenen lassen sich Qualitätsfestlegungen auch in Bereichen der Ausstattung oder Erreichbarkeit machen. Qualität ist in seiner Anwendung also ein mehrdimensionaler Begriff.
- Qualität unterliegt einer ständigen Hinterfragung und Weiterentwicklung. Der Begriff Qualität versteht sich nicht als fixe Größe, die einmal erreicht immer wieder automatische Anwendung findet. Um diesen Prozess zu begleiten und zu lenken ist ein Qualitätsmanagement notwendig (Knorr, Halfer 2000, S. 17).

In einem Diskurs über Qualität lässt sich darstellen, dass der Begriff Qualität sich als Summe einzelner Größen verstehen lässt. Ausgehend von dieser Tatsache besteht die Annahme, dass in einer Definitionsfindung immer die unterschiedlichsten Betrachtungsweisen zu Grunde liegen. (Kamiske, 2006, S.171).

In dieser Darstellung stellt sich ebenfalls die Frage ob sich Qualität als messbare Größe verstehen lässt. Das würde einerseits bedeuten, dass man anhand von mathematischen Formeln, diese Begrifflichkeit bestimmen und errechnen kann.

Kamiske stellte dazu eine Qualitätsformel auf:

Abbildung in ieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Qualitätsformel

Zur Bestimmung von Qualität kann stellvertretend diese Formel dienen. Inhaltlich zielt diese Formel auf den Fakt, das der Einsatz von Technik unter Hinzufügung einer klaren Geisteshaltung Qualität entstehen lässt. Zur Einschätzung einer Unternehmensqualität scheint diese Herunterbrechung von Faktoren in eine Formel sinnvoll zu sein (ebenda 2006, S. 174).

In dieser Darstellung stellt sich eine interpretatorische Frage nach der Umsetzung dieser Formel im sozialen Sektor. Die Formel sagt aus, dass aus dem Einsatz von Technik unter Hinzuziehung einer Geisteshaltung, sich Qualität definieren lässt. Zweifelsohne lassen sich in den Arbeitsfeldern der Sozialarbeit die verschiedensten Geisteshaltungen finden. Aber der Einsatz von Technik, im klassischen Sinne, findet in diesem Arbeitsfeld nicht statt. An dieser Stelle kann also festgehalten werden, dass diese Formel nicht problemfrei auf die Sozialarbeit angewendet werden kann.

Zusammenfassend lässt sich über Qualität folgendes aussagen:

1. Qualität ist ein Gesamteindruck von Teilqualitäten
2. Der Qualitätsbegriff kann subjektiv und objektiv interpretiert werden
3. Qualität kann durch technische und marketingpolitische Faktoren beeinflusst werden (ebenda, S.172).

Wie aus diesen Beschreibungen hervorgeht gibt es keine eindeutige Möglichkeit zu definieren was „Qualität“ ist. Vielmehr lässt sich Qualität als Konstrukt verstehen. Letztlich können wir nur dann von Qualität sprechen wenn wir ein bestimmtes Maß an ausgewählten Kriterien als Qualitätsmerkmal bezeichnen (Zollondz 2006, S. 165).

3.2. Die 5 Sichtweisen auf den Begriff Qualität

Um in einer Beschreibung des Begriffes „Qualität“ eine Grundlage zu bilden ist es hilfreich die Ansätze von Garvin näher zu betrachten. Der Amerikaner Garvin hat einen wesentlichen Weg beschrieben um die Begrifflichkeit Qualität näher zu definieren. Der Ansatz von Garvin basiert auf mehreren unterschiedlichen Sichtweisen. Faktisch ist zu sagen, dass diese Kategorienbildung und deren Verknüpfung untereinander, als elementar in einer Qualitätsdiskussion anzusehen sind.

Garvin unterscheidet 5 Sichten, unter denen man den Begriff Qualität in Bezug auf ein Produkt definiert (Kamiske, Brauer 2006, S. 172).

Da diese Sichten keine allgemeingültige Vorstellung abbilden, ist deren Anwendung auf den sozialen Bereich offen zu diskutieren.

Er unterscheidet:

- Die transzendente Sichtweise
- Die produktbezogen Sichtweise
- Die anwenderbezogene Sichtweise
- Die prozessbezogene Sichtweise
- Die Preis-Nutzen-bezogene Sichtweise

Die transzendente Sichtweise

Die Transzendente Sichtweise besagt, dass Qualität etwas Absolutes und universell Erkennbares ist. Diese Sichtweise beruht auf Empfindungen durch Erfahrungen. Jeder kann lernen, sie zu erkennen, aber nur durch Erfahrung, nicht durch Analyse. Sie beschreibt also eine unveränderbare Größe in Bezug auf die Ansprüche und Leistungen. Qualität kann also nicht genau definiert werden, da sich die Begrifflichkeit keiner Analyse unterzieht (ebenda, 2006, S. 172).

Laut Bobzien ist diese Sichtweise mit einer philosophischen Diskussion des Begriffes Schönheit zu vergleichen (Bobzien, Stark, Straus 1996, S.40).

Denn Qualität versteht sich hier als absolutes, als unveränderliches. Die Erkenntnis ist nur und ausschließlich durch Erfahrung zu erlangen. In der Sozialarbeit ist die menschliche Interaktion maßgebend für alle Diskussionen über den Begriff Qualität. Diese Interaktionsprozesse sind immer verschiedenartig gestaltet und durch Subjektive Faktoren geprägt. Aus diesem Grund lässt sich eine feststehende Sichtweise des Begriffes Qualität nicht bestimmen.

Die produktbezogene Sichtweise

Die produktbezogene Sicht hingegen sieht Qualität etwas präziser. In dieser Sichtweise wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass Qualität messbar ist.

Die Qualität wird also auf messbare Eigenschaften eines Produkts zurückgeführt, was es erlaubt, eine Rangfolge von Produkten zu erstellen. Durch diesen Prozess werden dann Qualitätsunterschiede sichtbar gemacht (Kamiske, Brauer 2006, S. 172).

Diese Sichtweise impliziert eine Annäherung des Begriffes Qualität über das Produkt und dessen Ausstattung. Die Messbarkeit von Qualität wird über signifikante Anforderungen erstellt z.B. wenn eine Tafel Schokolade einen höheren Kakaoanteil besitzt, so wird sie als hochwertiger eingestuft. Diese Sichtweise fordert den Kunden natürlich zum Vergleich auf. In den ambulanten Hilfen bedeutet das, dass eine Hilfe mit einer Vielzahl von Methoden ausschließlich qualitativ ist. Eine Hilfe mit einer verminderten Anzahl von Methoden wird dann also als weniger hochwertig eingeschätzt. Genau diese Schnittstelle bedarf einer breiten Diskussion. Denn die Hilfen im sozialen Sektor unterliegen immer subjektiven Bedingungen des Betroffenen. Jede Hilfe gestaltet sich in der Ausführung anders aus. Somit entspricht die produktbezogene Sichtweise nicht dem sozialpädagogischen Kontext.

Die anwenderbezogene Sichtweise

Die benutzerbezogene Sicht definiert Qualität aus der Sicht des Benutzers eines Produktes. Hierbei steht die Betrachtungsweise im Vordergrund. Das Produkt als solches wird eher nachrangig betrachtet. In dieser Betrachtung wird davon ausgegangen, dass unterschiedliche Konsumenten unterschiedliche Bedürfnisse und Wünsche haben. Qualität lässt sich bestimmen anhand einer qualitativen Bedürfnisbefriedigung durch eben diese Konsumenten in Bezug auf die Konsumenten. Hierbei müssen also die individuellen Bedürfnisse durch das Produkt gedeckt werden (ebenda, S. 172).

In dieser Sichtweise urteilt der Kunde über die Qualität anhand seiner subjektiven Vorstellungen und Bedürfnisse. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ein Kunde über die Existenz einer Dienstleistung entscheidet. Entspricht eine Dienstleistung den Kriterien des Kunden so wird sie als qualitativ beurteilt. Im sozialen Sektor kann anhand einer Messung der Kundenzufriedenheit eine Dienstleistung geschaffen oder modifiziert werden. Denn auch im Bereich z.B. der Hilfen zur Erziehung wird eine Hilfe anhand des individuellen Bedarfs hervorgerufen und installiert. Feststellen lässt sich, dass eine methodische Ausrichtung einer sozialpädagogischen Intervention sich nach dem Bedarf des Anwenders orientiert. Als Anwender ist in dieser Deutung der Empfänger von Hilfen zu verstehen. Somit lässt sich dieser Ansatz auch im sozialen Bereich wieder finden.

Die prozessbezogene Sichtweise

Die herstellungsbezogene Sicht definiert die Qualität eines Produkts ausgehend von seinem Herstellungsprozess. Diese Sichtweise formuliert Qualität durch das Einhalten von Spezifikationen. Kommt es zu Abweichungen tritt folglich eine Verminderung des Produktes ein. Der Prozess wird dadurch verlangsamt, da Ausschuss entsteht und eine Nacharbeit unabdinglich ist. Qualität ist erkennbar, wenn eine gute ausgeführte Arbeit und deren Ergebnisse die Anforderungen zuverlässig erfüllen können (ebenda, S. 172).

Die Begrifflichkeit „ Herstellungsprozess“ lässt sich ausschließlich anhand von industriellen Faktoren erklären und deuten. Diese Deutung lässt sich nicht zweifelsfrei auf den sozialen Sektoren projizieren. Schließlich können Hilfsangebote nicht hergestellt werden. Vielmehr werden sie konzipiert und individuell ausgerichtet. Die Spezifikation dieser Sichtweise zeigt auf, dass Qualität sich anhand von Kriterien wie Pünktlichkeit oder Schnelligkeit einer Dienstleistung bestimmen lässt. Diese Spezifikationen lassen sich aber auch im sozialen Bereich finden. Denn auch eine termingerechte Ausführung einer Dienstleistung kann inhaltlich als qualitativ bewertet werden. Hilfen zur Erziehung lassen sich ebenfalls als Prozess verstehen. Folglich lässt sich hier Qualität bestimmen, wenn die Anforderungen des Empfängers mit den Ergebnissen übereinstimmen. So kann diese Sichtweise als Qualitätsansatz im sozialen Bereich verstanden werden.

Die Preis-Nutzen-bezogene Sichtweise

Die kostenbezogene Sicht geht noch einen Schritt weiter als die anderen Sichten. Qualität wird hier auf der Grundlage von Kosten und Preisen definiert. Ein Produkt ist dann von hoher Qualität, wenn es die gewünschte Leistung zu einem akzeptablen Preis oder die gewünschte Übereinstimmung mit den Anforderungen zu akzeptablen Kosten bietet. Entscheidend für Qualität ist also das Preis-Leitungsverhältnis unter der Übereinstimmung der jeweiligen Spezifikationen einer Leistung (ebenda, S. 172).

Bobzien benennt diese Sichtweise als „wertbezogenen Ansatz“. Qualität lässt sich in diesem Ansatz erkennen wenn das Verhältnis zwischen dem Preis einer Dienstleistung und dem Leistungsumfang stimmig ist. Kritisch muss man an dieser Stelle aber einfügen, dass im Bereich der Hilfen zur Erziehung konkret im ambulanten Bereich, der Empfänger nicht zu den Kosten herangezogen werden kann. Der Kunde erfährt also wenig über die Preise des Leistungsangebotes. Vielmehr ist für den öffentlichen Träger ein Preis-Leistungsverhältnis interessant. Hier entsteht also ein Dreiecksverhältnis. Allerdings scheint in diesem Ansatz die Definierung von Qualität nur einseitig zu funktionieren (Bobzien, Stark, Straus 1996, S. 40).

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass durch die Zuhilfenahme dieser 5 Sichtweisen einerseits eine Annäherung an den Qualitätsbegriff möglich ist, jedoch diese Kategorisierung auch in der Anwendung zu Verwirrungen führen kann. Möglicherweise kann ein Qualitätsbegriff unter Herausnahme einer Sichtweise in der Führungsebene anders gedeutet werden, als z.B. die Sichtweise auf Qualität in der Herstellungsebene. Eine zweifelsfreie Anwendung im sozialen Bereich ist aus meiner Sicht nicht möglich. Wie bereits beschrieben können einige Sichtweisen als Annäherung zum Begriff Qualität dienen. Eine Anwendung als Schablone zeigt sich als nicht praktikabel.

Kritisch muss zu diesem Modell erwähnt werden, dass die Qualität der Mitarbeiter offenbar bei Garvin keine Rolle spielte. Um das Modell in der heutigen Zeit anwenden zu können, müsste es um eine sechste Sicht ergänzt werden. Die Mitarbeiterperspektive hat in Modellen des Qualitätsmanagements ja bereits einen festen Platz (Zollondz 5006, S. 161).

Um eine Umsetzung in der Einigung von Sichtweisen zu ermöglichen ist das Unternehmen dazu aufgefordert diesen Prozess zu steuern. Die Grundlage einer Steuerung im Unternehmen bildet das Qualitätsmanagement. Garvin benennt das Qualitätsmanagement als Bereitschaft, Qualität als Strategie begreifen zu wollen.

Um eine Handlungsgrundlage zur Qualität zu bekommen führte Garvin acht Dimensionen der Produktqualität ein. Anhand dieser Dimensionen soll der Qualitätsbegriff in zerlegbare und somit verstehbare Größen unterteilt werden (Kamiske, Brauer 2006, S. 173).

Die 8 Dimensionen der Produktqualität nach Garvin

Abbildung in ieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Dimensionen der Produktqualität

[...]

Ende der Leseprobe aus 115 Seiten

Details

Titel
Zu Auswirkungen von Hilfen als Indikator für das Qualitätsmanagement anhand der Ambulanten Hilfen des MSBW e.V.
Hochschule
Fachhochschule Lausitz in Cottbus
Veranstaltung
Empirische Diplomarbeit
Note
1,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
115
Katalognummer
V60569
ISBN (eBook)
9783638542128
ISBN (Buch)
9783638677585
Dateigröße
1124 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Auswirkungen, Hilfen, Indikator, Qualitätsmanagement, Ambulanten, Hilfen, MSBW, Empirische, Diplomarbeit
Arbeit zitieren
Holger Kunert (Autor:in), 2006, Zu Auswirkungen von Hilfen als Indikator für das Qualitätsmanagement anhand der Ambulanten Hilfen des MSBW e.V., München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/60569

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