Screening - eine theoretische Vorprüfung des Planung eines großflächigen Einzelhandelbetriebes


Referat (Ausarbeitung), 2005

21 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

EINLEITUNG

ZIEL DER ARBEIT

UNTERSUCHUNGSRAUM

SCREENING

ABLAUF

BEISPIELVORHABEN - ERFASSUNG DER MERKMALE

1. Ist ein Vorhaben nach Anlage 1 UVPG vorhanden?

2. Werden die Schwellenwerte zur Ausl ö sung einer Pr ü fpflicht ü berschritten?

3. Sind physische Auswirkungen des Standortes in Bezug auf die Schutzg ü ter zu erwarten?

4. Finden durch das Vorhaben Ver ä nderungen des Orts- und Landschaftsbildes statt?

5. Welche Abfallarten und -mengen fallen durch die Realisierung an?

6. Werden durch das Vorhaben sch ä dliche oder st ö rende Emissionen (Umweltverschmutzung)

erzeugt?

7. Besteht durch das Vorhaben ein erh ö htes Unfallrisiko mit Auswirkungen auf die menschliche

Gesundheit oder die Umwelt?

8. Befindet sich das Vorhaben an einem Standort, der durch Umwelteinfl ü sse beeintr ä chtigt wird?

ERFASSUNG DES STANDORTES

9. Befinden sich auf dem Standort oder in der Umgebung des Vorhabens bestimmte anthropogene schutzbed ü rftige Nutzungen, die beeintr ä chtigt werden k ö nnen?

10. Befinden sich am Standort oder in der Umgebung des Vorhabens anthropogene Nutzungen, die eine Beeintr ä chtigung des Vorhabens bewirken k ö nnen?

11. Kann durch das Vorhaben am Standort oder in der Umgebung eine Beeintr ä chtigung der Leistungs - und Funktionsf ä higkeit des Naturhaushaltes stattfinden?

12. Befinden sich am Standort oder in der Umgebung des Vorhabens rechtsverbindlich ausgewiesene Schutzgebiete, die beeintr ä chtigt werden k ö nnen?

13. Befindet sich das Vorhaben in einem Gebiet, in dem Immissionsvorbelastungen bestehen und werden diese durch das Vorhaben zus ä tzlich erh ö ht?

14. Befindet sich das Vorhaben in einem Gebiet mit hoher Bev ö lkerungsdichte?

15. K ö nnen durch das Vorhaben am Standort oder in der Umgebung Kulturdenkm ä ler beeintr ä chtigt werden?

16. K ö nnen durch das Vorhaben in Verbindung mit anderen Vorhaben Auswirkungen entstehen, die zu Beeintr ä chtigungen in einem gemeinsamen Einwirkungsbereich f ü hren?

ERHEBLICHKEIT

ANAHNG

EINLEITUNG

Mit zunehmendem Erkenntnisgewinn über die ökologische n Zusammenhänge in Na tur und Landschaft und deren Auswirkungen auf eine nachhaltige Raumentwicklung, fand auch auf politischer Seite eine verstärkte Berücksichtigung dieses Themenkom plexes statt. Vor allem die von der europäischen Union ausgehenden Entwicklungen der letzten Jahre bewirken eine forcierter betriebene Beachtung ökologischer Belan ge im Planungsalltag. Hier seien exemplarisch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie der EU genannt. Für die hiernach klassifizierten Gebiete bestehen für die Planung erhebliche Einschnitte, eine bauliche Nutzung und Bepla nung ist, von Einzelfällen abgesehen, geradezu ausgeschlossen. Dies drückt den gewachsenen Stellenwert deutlich aus. Es muss jedoch betont werden, dass ökolo gische Ausschlussgründe nicht automatisch zu einer Verhinderung der Planung kommen. Viel mehr wird durch die Vorgaben den Umweltschutz stärker zu beachten eine Prüfung auf sinnvolle alternative Standorte betrieben, die die angestrebte Nut zung an einem anderen Platz umweltverträglicher darstellt.

Das Stichwort der Umweltvertr ä glichkeit leitet zum eigentlichen Thema der Arbeit über. Von Seiten der EU wurden nicht nur Richtlinien erlassen, die eine Ausweisung bestimmter schützenswerter Gebiete bewirken. Die gemeinhin als Projekt-UVP Richt linie bekannte Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei be stimmten öffentlichen und privaten Projekten, war ein erster Schritt gesetzlich legiti mierte Verfahren in den einzelnen Mitgliedssaaten einzuführen nach denen eine Be urteilung über die Umweltauswirkungen bestimmter Projekte stattzufinden habe. In Deutschland äußerte sich dies durch die Verabschiedung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Darin werden in Anhang eins zum UVPG Schwellenwerte festgelegt, die eine Prüfpflicht auslösen können (Spalte eins des An hanges zum UVPG). Dabei wurde für Vorhaben, die die Schwellenwerte zur UVP Pflicht unterschreiten ein weiterer Wert eingeführt, der eine Vorprüfung (sog. Scree ning ? § 3c UVPG) mit sich bringt. Diese lassen sich der zweiten Spalte des Anha n ges eins entnehmen. Durch die Vorprüfung wird eine eventuelle UVP-Pflicht festge stellt.

„Das Screeningverfahren bildet einen Teilschritt im Prüfkonzept der §§ 3a-f UVPG zur Feststellung der UVP-Pflicht“1 dabei „handelt es sich um eine Überschlägige Prü- fung“2 nach den Kriterien der Anlage zwei zum UVPG. Kern des Screeningverfahrens ist eine Bewertung der Umwe ltauswirkungen3 ohne Folgewirkungen für den konkre ten Einzelfall auszusprechen. Die Aufgabe der Kriterien nach Anlage zwei zum UVPG, auf die bereits verwiesenen wurde, „dienen zur Beschreibung der ökologi schen Empfindlichkeit des Gebiets“4. Im logischen Rückschluss besteht mit steigen der Störung der Empfindlichkeit eine höhere Wahrscheinlichkeit zum Zwang eine UVP durchzuführen.

Ein wesentliches Merkmal dieser Umsetzung war die Einbeziehung von so genannten „kummulierenden Vorhaben“ (UVPG §3b II Fassung vom 05.09.2001). Diese kennzeichnen sich dadurch, dass die einzeln umzusetzenden Maßnahmen zwar unter den Werten aus Anhang eins zum UVPG bleiben, die eine UVP zur Folge hätten, in der Gesamtheit (auch bei zeitlicher Entkoppelung der Verwirklichung) diese Werte jedoch überstiegen werden eine UVP durchzuführen ist.

In der Weiterentwicklung des UVP wurde im Jahr 2001 auf europäischer Ebene die Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (Plan-UP-Richtlinie/2001/42/EU) verabschiedet. Diese wurde in Deutschland in zwei Schritten umgesetzt. In einem ersten Schritt wurde das Bau- und Raumordnungsrecht durch das EAG Bau angepasst. Der zweite Schritt war die Anpassung des UVPG durch SUPG (strategische UP), das erst im Jahr 2005 verabschiedet wurde, und die Richtlinie war vollends umgesetzt. In der Folge sind nicht mehr nur spezifische Projekte auf die Umweltauswirkungen zu überprüfen, sondern es besteht vielmehr eine generelle Prüfpflicht für Pläne und Programme.

Dies hat zur Folge, dass ein Screening, das feststellt ob eine Prüfung der Umweltauswirkungen vorgenommen werden muss im Regelfall entfällt und dafür direkt mit der Festlegung der Untersuchungstiefe (Scoping/ §5 ff UVPG) begonnen wird.

ZIEL DER ARBEIT

Im Rahmen des Wahlpflichtfaches wird anhand von Plangrundlagen aus der Heimatgemeinde des Bearbeiters ein theoretisch durchgeführtes Screening für ein Baugebiet durchgeführt. Wie aus der Einleitung deutlich wurde handelt es sich bei einem Screening um einen Bestandteil im Planungsverfahren, der nach der letzten Novellierung des BauGB und des UVPG weggefallen ist. Dennoch soll die Untersuchung ob Auswirkungen auf die Umwelt durch eine Planung vorliegen ein besseres Verständnis für die betroffenen Belange hervorrufen.

Für die Untersuchung wurde von der Kursleitung vorgegeben vorwiegend auf einen Flächennutzungsplan und den entsprechenden Landschaftsplan zurückzugreifen.

Als Untersuchungsgegenstand wurde ein Baugebiet der Stadt Wermelskirchen im Rheinisch-Bergischen Kreis ausgewählt. Die genaue Lage wird im folgenden Kapitel dargelegt. An dieser Stelle sei jedoch angemerkt, dass nur Datenmaterial bezogen werden konnte, welches im Abstand von 11 Jahren erstellt wurde. Der Flächennut-
zungsplan wurde im Jahr 1992 verabschiedet. Dieser beschränkt sich im Wesentli-
chen auf eine Darstellung des Status quo der Siedlungsentwicklung, geplante Flä-
chen finden sich ausschließlich für den Bereich „geplante Verkehrsflächen“5 wieder.

Für das Gemeindegebiet bestehen zwei Landschaftspläne von denen der Landschaftsplan „Eifgenbachtal“ aus dem Jahr 2003 herangezogen wurde.

Ein digitaler Bebauungsplan für das Gebiet liegt derzeit nicht vor, so dass eine exakte Dokumentation der Lage des Baugebietes nicht erfolgen kann.

UNTERSUCHUNGSRAUM

Das betrachtete Beispiel liegt im Westen der Stadt Wermelskirchen (Rheinisch Bergischer Kreis) im Ortsteil Ostringhausen. Das Untersuchungsgebiet liegt direkt an der Autobahnauffahrt zur A1 Richtung Köln, die das Gebiet im Norden begrenzt. Im Westen und Süden findet angrenzend landwirtschaftliche Nutzung durch Weidewirt schaft statt. Östlich ist ein bestehender großflächiger Einzelhandel vorhanden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die abgebildeten Kartenausschnitte6 des Landschaftsplanes „Eifgenbachtal“ verdeutlichen die Lage. Den Karten ist die Topographie des Geländes nicht zu entnehmen. Es handelt sich hier um ein energiereiches Relief, das von der Siedlungsfläche in Richtung zur Autobahn abfällt. Die außerordentliche Lagegunst durch die direkte Anbindung der Fläche an den überregionalen Fernverkehr zwischen der Rheinschiene Düsseldorf-Köln-Bonn und dem Ruhrgebiet relativieren die hohen Kosten durch einen hohen technischen Aufwand zur Erschließung des Geländes.

SCREENING

Die Funktion eines Screenings wurde in der Einleitung beschrieben. Hier sei kur z gefasst wiederholt, dass es sich um eine überschlägige Vorprüfung der Auswirkun gen auf die ökologischen Belange eines Gebietes durch ein Projekt handelt bei de nen die Überschreitung vorgegebener Grenzwerte die Durchführung einer UVP zur Folge hat7.

Ablauf

Das Screeningverfahren läuft in einem gestuften Prozess ab innerhalb dessen zu mehreren Zeitpunkten festgestellt werden kann, ob eine UVP durchzu führen ist oder nicht. Der erste Schritt ist die Einordnung des Vorhabens nach der Anlage eins des UVPG8. Hier kann bereits bestimmt werden, dass eine UVP entfällt, wenn keine Einord nung des Vorhabens unter die Punkte nach Anlage eins möglich ist. Unter Nummer 18 „Bauplanungsrechtliche Vorhaben“9 sind die gefassten von Be deutung für den Planungsalltag.

Wird das Vorhaben von einem der Punkte erfasst ist zu prüfen, ob der Schwellen wert (z.B. Größe des Vor habens) für die Vorprüfung überschrit ten wird. Dieser Schwellenwert ist der Anlage eins zu entnehmen. Ist dieser durch ein X in der Spalte eins der An lage eins gekennzeichnet ist eine UVP durch zuführen. Die Spalte zwei unte r scheidet ggf. nach Kennzeichnung durch ein A oder S. Eine Kennzeich nung durch ein A hat eine allgemeine Vorprüfung, die durch ein S eine standortbezogene Vorprüfung zur Fol ge. Ist dies nicht der Fall kann von ei ner Vorprüfung abgesehen werden.

Bei dieser Vorprüfung wird in diesem Teil des Screenings ermittelt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit von Auswirkun-

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung, in Anlehnung an Schwarz, Tim: Screening von Bebauungsplänen, S.46

gen auf die Umwelt ist. Ein Anhaltspunkt für die Kriterien zur Bestimmung finden sich in Anlage 2 zum UVPG.

Ist von Auswirkungen auszugehen wird nun bestimmt, ob es zu erheblichen nachtei- ligen Auswirkungen kommen wird. Sollte dies nicht gegeben sein kann von einer UVP abgesehen werden. In den Fällen bei denen von erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt auszugehen ist, folgt nun in einem eigenen Verfahren die Umweltverträg lichkeitsprüfung.

Beispielvorhaben - Erfassung der Merkmale

Am Beispiel eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes (Baumarkt) wird ein Screening durchgeführt. Die räumliche Lage wurde im Kapitel Untersuchungsraum bereits dargestellt, von einer Wiederholung wird an dieser Stelle abgesehen. Da kein Bebauungsplan bezogen werden konnte ist die genaue Größe der Maßnahme nicht zu ermitteln. Es wird im weiteren auch keine Aussage über mögliche Standortalternativen getroffen, da in der Arbeit die Erkenntniserlangung über die Zusammenhänge zwischen Vorhaben und Maßnahme im Vordergrund steht und wie diese bereits aus bestehendem Kartenmaterial abgeleitet werden können.

Von Tim Schwarz wurde ein Prüffragenkatalog10 entwickelt durch den eine sichere und schnelle Beantwortung der Frage, ob eine UVP-Pflicht besteht, beantwortet werden kann. An diesem Fragenkatalog werden sich die folgenden Ausführungen orientieren und sich eine Gliederung ergeben. Eine übergeordnete Einteilung lässt sich aus dem Schaubild Screeningverfahren entnehmen.

1. Ist ein Vorhaben nach Anlage 1 UVPG vorhanden?

JA - nach Nr. 18.6 handelt es sich beim Beispielvorhaben um einen großflächigen Einzelhändler im Sinne des §11 III BauNVO mit einer Lage im bisherigen Außenbe reich

2. Werden die Schwellenwerte zur Auslösung einer Prüfpflicht überschritten?

JA - bei einem Baumarkt ist in der Regel davon auszugehen, dass die Schwellenwerte überschritten werden. Aus oben genannten Gründen kann ei ne genaue Fläche nicht benannte werden. Für die Modell untersuchung wird von einer als

5 000m² ausgegangen, um eine allgemeine Größe zwischen 1 200 und weniger Vorprüfung auszulösen.

3. Sind physische Auswirkungen des Standortes in Bezug auf die Schutzgüter zu erwarten?

JA - es findet vordergründig ein hohes Maß an Neuversiegelung von bisher

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

[...]


1 Schwarz, Tim (2004): Screening von Bebauungsplänen, in Naturschutz und Landschaftsplanung Heft 36, S.44

2 ebenda

3 vgl. ebenda, S.45

4 ebenda

5 siehe Anhang S.II (Legende des FNP der Stadt Wermelskirchen) 6

6 siehe Anhang, S.VI; S.VII

7 vgl. Schwarz, Tim: a.a.O., S.44

8 vgl. ebenda, S.46

9 vgl. Anlage 1 zum UVPG

8

10 vgl. Schwarz, Tim: a.a.O., S.44 ff

9

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Screening - eine theoretische Vorprüfung des Planung eines großflächigen Einzelhandelbetriebes
Hochschule
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau
Note
1,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
21
Katalognummer
V58936
ISBN (eBook)
9783638529969
Dateigröße
4972 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Screening, Vorprüfung, Planung, Einzelhandelbetriebes
Arbeit zitieren
Kay Raddatz (Autor:in), 2005, Screening - eine theoretische Vorprüfung des Planung eines großflächigen Einzelhandelbetriebes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/58936

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