Das Schwedische Rentenmodell - Ein Vorbild für Deutschland?


Seminararbeit, 2006

23 Seiten, Note: 17 Punkte (Ausgezeichnet)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einführung

B. Problemlage der deutschen GRV
I. Demographischer Wandel
II. Ökonomische Probleme
1. Arbeitsmarkt
2. Konjunktur
3. Globalisierung
III. Struktur der GRV
1. Renteneintrittsalter
2. Zuschusssystem
3. Kreis der Pflichtversicherten

C. Ansätze des Schwedischen Rentenmodells
I. Drei-Säulen-System
II. Automatische Leistungsberechnung in der Einkommensrente
1. Flexible Rentenhöhe
2. Flexibles Renteneintrittsalter
III. Systemstabilisatoren
IV. Versicherter Personenkreis
V. Beiträge
VI. Kapitalgedeckte Prämienrente
VII. Mindestrentengarantie
VIII. Zusammenfassung

D. Vorbildcharakter des Schwedischen Rentensystems
I. Übertragbarkeit der Schwedischen Ansätze
1. Problemlösungsvermögen
a) Demographischer Wandel
b) Wirtschaftlicher Wandel
c) Struktur
2. Systemgeschichte
3. Beschäftigungsquoten
4. Stellenwert der Betriebsrenten
5. Finanzausstattung der öffentlichen Hand
6. Bereitschaft der Bevölkerung
7. Sonderfall: Deutsche Einheit
II. Wertung der Schwedischen Ansätze
1. Systemstabilität vor dem Hintergrund von Demokratie und Gerechtigkeit
2. Lösungsversuch durch Kapitaldeckung
3. Einführung der Garantierente
a) Notwendigkeit
b) Ausgestaltung
4. Maßnahmen gegen Altersdiskriminierung
5. Solidarische Elemente

E. Schlussbetrachtung

A. Einführung

Die GRV[1] ist das größte soziale Sicherungssystem in Deutschland. Jährlich etwa 235 Milliarden Euro setzt sie um – wenn man diese Geldmenge übereinander schichtet, reicht der Geldturm mit einer Höhe von gut 250 Kilometern fast bis ins Weltall hinaus. 19,6 Millionen Rentner erhalten Leistungen, das ist knapp ein Viertel der Bevölkerung Deutschlands.[2] Wie das deutsche Rentensystem wirkungsvoll zu modernisieren ist, wird zurzeit in Wissenschaft und Politik vermehrt erörtert. Um auch unter veränderten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umständen Stabilität und Zuverlässigkeit des Systems zu gewährleisten, wird immer öfter das reformierte Schwedische Rentenmodell von 1998[3] in die Diskussion eingebracht.

Ziel der Arbeit ist es die Übertragbarkeit dieses Schwedischen Rentensystems auf Deutschland zu prüfen. Damit bewegt sie sich im interdisziplinären Feld zwischen Rechtswissenschaft, Volkswirtschaft und Politikwissenschaft. Es ist nun am Besten schrittweise vorzugehen. Um den Reformbedarf zu kennzeichnen, müssen zunächst in aller Kürze die Schwierigkeiten aufgezeigt werden, welche die deutsche GRV zu bewältigen hat. In einem zweiten Schritt sind die Ansätze und Mechanismen des Schwedische Systems aus dem Blickwinkel Deutschlands skizzenhaft darzustellen. Schließlich ist in einem dritten Schritt deskriptiv zu prüfen und normativ zu werten, ob das Modell als Vorbild für Deutschland taugt.

Der Umfang des Themas lässt hier nur eine ansatzweise Betrachtung der Grundzüge zu, die noch durch weitere Forschungen erhärtet werden muss. Im Zentrum der Betrachtung steht die gesetzliche Altersrente, da dies die Hauptleistung und Hauptherausforderung der GRV in Deutschland darstellt. Zweck der Arbeit ist nicht ein umfassender Vergleich des Deutschen und des Schwedischen Rentensystems, eine umfassende grundrechtliche Wertung oder die Entwicklung eines neuen Rentensystems für Deutschland.

B. Problemlage der deutschen GRV

Renten können nur gezahlt werden, wenn auch das Geld dafür vorhanden ist. Jedoch steigen die Ausgaben für die Rente, währenddessen die Einnahmen relativ dazu sinken.[4] Dieses Ungleichgewicht wird durch Probleme hervorgerufen, die ihre Ursachen in der Veränderung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Umstände haben. Das System der Alterssicherung in Deutschland kann die Finanzierungskrise selbst nicht zu lösen, da es Defizite durch einen hoch verschuldeten Staatshaushalt auszugleichen versucht.

I. Demographischer Wandel

Eine steigende Lebenserwartung machte Ende des 19. Jahrhunderts ein Rentensystem überhaupt erst nötig. Nun sind es wieder demographische Veränderungen, die eine Reform des Systems erfordern.

Es gibt einen Trend einer zunehmenden Alterung unserer Gesellschaft. Es wird geschätzt, dass im Jahr 2025 ein Drittel der Bevölkerung älter als 60 Jahre sein wird.[5] Der Altersquotient, der die Relation der über 65-Jährigen zu den Erwerbsfähigen (im Alter von 20 bis 64 Jahren) abbildet, soll sich bis zum Jahr 2040 in etwa verdoppeln.[6] Wenn das Zahlenverhältnis im Jahr 2000 1 zu 4 betrug[7], kommt dann auf einen Rentner zwei Erwerbstätige. Die Alterung der Gesellschaft liegt zum einen an einer erhöhten Lebenserwartung, die bis zum Jahre 2030 um etwa drei Jahre auf 77 Jahre für Männer beziehungsweise 83 Jahre für Frauen steigen wird.[8] Damit wächst die Steigerungsrate schneller als in der Vergangenheit. Zum anderen ist für den demographischen Wandel die relativ geringe Geburtenrate verantwortlich, die auf niedrigem Niveau von 1,5 Kindern pro Frau stagnieren wird.[9] Weitere verschärfende Faktoren liegen im Auslaufen kriegsbedingten Alterskohortendefizite und im Zugehen der Baby-Boom-Generationen der 1950-Jahre auf das Rentenalter.

Direkt bewirkt die demographische Entwicklung eine erhöhte Ausgaben- und eine verminderte Einnahmeseite im Rentensystem, die ein Finanzierungsdefizit nach sich zieht. Indirekt bewirt die Alterung der Gesellschaft auch ein verlangsamtes Wirtschaftswachstum und damit Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt, was wiederum veränderte Beitragseinnahmen nach sich zieht.[10]

II. Ökonomische Probleme

1. Arbeitsmarkt

Eine hohe Arbeitslosenquote von mehr als 10% in Deutschland entzieht dem deutschen Rentenversicherungssystem die Finanzierungsgrundlage und führt gleichzeitig zu einem tendenziell verstärkten Anstieg vorzeitiger Rentenzugänge. Die GRV wird finanziert durch Beiträge – in der Regel Arbeitsentgelt – (§§ 157, 161 I, 162 SGB VI) und Steuern (§ 213 I SGB VI). Zwar werden im Falle des ALG-II-Bezuges, die Beiträge gemäß § 170 I Nr. 1 SGB VI vom Bund gezahlt, jedoch ändert das nicht daran, dass die öffentliche Hand immer weniger Geld zur Verfügung hat. In diesem Zusammenhang macht es grundsätzlich keinen Unterschied ob die Gelder als Beitrag, Zuschuss oder Liquiditätshilfe aus Steuermitteln des Bundes gezahlt werden.

Weitere Probleme bereiten strukturelle Veränderungen der Erwerbsarbeit. Der technologische Wandel in der Arbeitswelt geht mit der Ausweitung der Teilzeitarbeit, Selbstständigkeit und der Entwicklung flexiblerer Beschäftigungsformen einher. Arbeitnehmer sollen sich vermehrt an das Atmen der Auftragszyklen anpassen, der Konkurrenzkampf auf dem Arbeitsmarkt nimmt somit zu. Eine solche Entwicklung bedingt vermehrt lückenhafte Arbeitsbiografien und letztendlich eine faktische Nettoreallohnsenkung, welche die Finanzierungsbasis der deutschen Rentenversicherung durch verminderte Beitragseinnahmen beschädigt.

2. Konjunktur

Die Marktwirtschaft unterliegt Konjunkturzyklen. Diese wirken sich auch auf soziale Sicherungssysteme aus. In Phasen des Wirtschaftswachstums kann mehr Einkommen erwirtschaftet werden, insofern können Arbeitgeber und Arbeitnehmer mehr Beiträge in die GRV entrichten. In Rezessionsphasen ist genau umgekehrtes der Fall. Die Finanzierungsdefizite der Abschwung-Phasen können in Phasen der Expansion nicht kompensiert werden, ohne dass die Politik – durch Beitragserhöhungen beispielsweise – Wirtschaftswachstum verhindert. Auf diese Weise schlägt eine schwache Konjunktur auf die Finanzbasis der GRV durch.

3. Globalisierung

Verschärft und ausgedehnt werden diese Probleme durch die Globalisierung – die transnationale Vernetzung der Systeme, Gesellschaften und Märkte. Zum einen verstärkt sie das Phänomen der Massenarbeitslosigkeit in Deutschland. Unternehmen vergleichen weltweit Löhne, Arbeits- und Produktionsbedingungen. Deutschland kann schon wegen des hohen Lebensstandards – insbesondere, aber nicht ausschließlich im Bereich der gering qualifizierten Tätigkeiten – nicht mit dem niedrigen Lohnniveau anderer Staaten konkurrieren. Auf dieser Basis kommt es dann zu Produktionsverlagerungen ins Ausland, um dort Kostenvorteile nutzen zu können. Zum anderen führt die Globalisierung zu einem verstärkten internationalen Wettbewerb, welcher wiederum die Konjunkturzyklen verkürzt und verschärft.

III. Struktur der GRV

Die Struktur der GRV in Deutschland erzeugt selbst viele Probleme. Drei der Hauptprobleme sollen hier erwähnt werden.

1. Renteneintrittsalter

Ein negativer Anreizfaktor entsteht durch das Fehlen einer versicherungsmathematisch fairen Anpassung der Rente an das Renteneintrittsalter. Zwar wird der Rentenanspruch gemäß §§ 64 Nr. 1, 77 SGB VI durch einen Zugangsfaktor verringert, jedoch entspricht dies nicht des tatsächlichen Verlustes. Umgekehrt bekommen Arbeitnehmer, die später in Rente gehen zwar eine etwas höhere Rente pro Monat (§§ 64 Nr. 1, 77 III 3 SGB VI), dies kompensiert aber keineswegs die kürzere Rentenbezugsdauer. Daher tendieren deutsche Arbeitnehmer dazu, so früh wie möglich in Rente zu gehen. Folge sind eine Beschäftigungsquote der 60 bis 64-Jährigen von nur 20 Prozent[11] und erhöhte Leistungsanforderungen an die GRV.

2. Zuschusssystem

Es gibt grundsätzlich drei Wege die Finanzierungsdefizite einer GRV auszugleichen:

Zu Lasten der Rentner: Renteneintrittsalter erhöhen, Renten kürzen.

Zu Lasten der Leistungserbringer: Beitragssätze erhöhen.

Zu Lasten der Allgemeinheit: Steueranteil erhöhen.

Das deutsche Rentensystem versucht im Fall einer finanziellen Unterdeckung Beiträge und Rentenhöhen grundsätzlich stabil zu halten und mit Steuermitteln die Lücke zu füllen. Entweder leistet der Bund Zuschüsse gemäß § 213 SGB VI oder sichert die Liquidität nach § 214 SGB VI. Diese Organisation hat zwei Folgen. Zum Ersten kommt es zu einer großen politischen Einflussnahme auf die jeweilige Finanzierung der GRV. Dies wiederum erzeugt in Teilen der der Bevölkerung den Anschein der Ungewissheit und Unsicherheit. Zum Zweiten verursacht das Einspringen des Bundes Finanznot im Bundeshaushalt, wobei die Staatsverschuldung zurzeit etwa 1,47 Billionen Euro beträgt.[12] Es entsteht zwangsläufig ein Teufelskreis, da auch der Bund zumindest in Wirtschaftskrisen unter Einnahmeausfällen leidet.

3. Kreis der Pflichtversicherten

Der Kreis der Pflichtversicherten ist zwar groß, aber insbesondere auf Beamte (§ 5 I Nr. 1 SGB VI) und Selbstständige, die nicht unter § 2 SGB VI fallen, nicht ausgedehnt. Dieser Umstand hat zwar höchstens eine kurzfristige Unterdeckung des Systems zur Folge, da eine Versicherungspflicht den Erwerb von Rentenanwartschaften nach sich zieht. Jedoch hat ein zu kleiner Versichertenkreis ein solidarisches Defizit zur Folge. Eine Rentenkürzung fällt umso drastischer aus, je weniger Beitragszahler die GRV hat. Bei einer Einbeziehung weiterer leistungsstarker Gruppen in die Rentenversicherung kann sich eine Leistungskürzung, die durch ökonomische Faktoren hervorgerufen wird, auf mehr Schultern verteilen.

C. Ansätze des Schwedischen Rentenmodells

Im zweiten Schritt sind die Ansätze des Schwedische Rentensystems aus dem Blickwinkel des deutschen Alterssicherungssystems darzustellen.

I. Drei-Säulen-System

Das Schwedische Rentensystem basiert auf drei Bausteinen der Altersvorsorge, wobei die Reform des Rentensystems lediglich den ersten Baustein der gesetzlichen Rentenversicherung umfasste. Dieser basiert wiederum auf einem Drei-Säulen-Konzept. Die erste Säule besteht dabei aus einer bedarfsorientierten und steuerfinanzierten Garantierente, die zweite Säule aus einer durch Beiträge umlagefinanzierten Einkommensrente, die dritte Säule bildet eine kapitalgedeckte Prämienrente. Damit verbindet das System drei gänzlich verschiedene Grundansätze. Zum einen beinhaltet es Komponenten der durch Einkommen finanzierten Sozialversicherung nach Fürst von Bismarck, zum anderen aber auch Elemente der staatlichen Grundversorgung nach Baron Beveridge of Tuggal und der privaten Individualalterssicherung.

Den zweiten Baustein der Altersvorsorge bildet die betriebliche Rente. In Schweden sind alle tarifvertraglich gebundenen Arbeitgeber verpflichtet für jeden regulär Beschäftigten Beiträge in ein Betriebsrentensystem zu zahlen. So haben 90% aller Beschäftigten Ansprüche aus betrieblichen Vorsorgesystemen, wobei sie durchschnittlich 10% zum Alterseinkommen beiträgt. Der dritte Baustein ist die alleinige private Vorsorge, die aber steuerlich gefördert wird.

In Deutschland besteht die Altersversorgung auch aus den drei Bausteinen, jedoch beinhaltet der Baustein der GRV faktisch lediglich eine einkommensbasierte Rente.

II. Automatische Leistungsberechnung in der Einkommensrente

1. Flexible Rentenhöhe

Zur Ermittlung der Rentenhöhe werden die individuellen Rentenansprüche durch einen Divisor geteilt, in den auch die durchschnittliche Restlebenserwartung des Antragstellers und ein vermutetes Wirtschaftswachstum einfließen.[13] Das heißt, dass eine gesteigerte Lebenserwartung einer Kohorte automatisch zu verringerten Rentenzahlungen führt. Insofern ist die primäre Steuerung der Rentenhöhe der Politik entzogen und ganz an gesellschaftliche und wirtschaftliche Faktoren geknüpft. Dieser Automatismus reguliert nicht nur Einnahmen und Ausgaben der GRV, sondern setzt auch Anreize die Rente erst so spät wie möglich zu beziehen.

[...]


[1] Gesetzliche Rentenversicherung.

[2] Quelle: www.deutsche-rentenversicherung.de.

[3] Am 11.06.1998 setzte die Regierung Schwedens die kurz zuvor vom Parlament beschlossenen Gesetze über eine einkommensbezogene Altersrente und eine Garantierente in Kraft.

[4] Europäische Kommission, Gemeinsamer Bericht, 2003, S. 70.

[5] Deutscher Bundestag, 1998, Demographischer Wandel, S. 83.

[6] Werding/Blau, Demographischer Wandel, 2002, S. 9.

[7] Europäische Kommission, Gemeinsamer Bericht, 2003, S. 13.

[8] Werding/Blau, Demographischer Wandel, 2002, S. 10.

[9] Deutscher Bundestag, 1998, Demographischer Wandel, S. 138.

[10] Näher: Rürup, in: DRV 2000, 72 (78).

[11] Europäische Kommission, Gemeinsamer Bericht, 2003, S. 51.

[12] Bund der Steuerzahler, in: www.steuerzahler.de.

[13] Scherman, in: DRV 1998, 413ff (420).

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Das Schwedische Rentenmodell - Ein Vorbild für Deutschland?
Hochschule
Universität Leipzig  (Lehrstuhl für Arbeits- und Sozialrecht Prof. Boemke)
Veranstaltung
Europäisches Sozialrecht
Note
17 Punkte (Ausgezeichnet)
Autor
Jahr
2006
Seiten
23
Katalognummer
V51082
ISBN (eBook)
9783638471435
ISBN (Buch)
9783656808695
Dateigröße
510 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Das reformierte Schwedische Rentensystem ist eines der Automatismen - kann es auf Deutschland übertragen werden? Dieser Frage geht der Autor anhand von zahlreichen Quellen und Statistiken in seiner wissenschaftlichen Arbeit nach. Er fasst die aktuelle Rentendiskussion anhand der Grundzüge des schwedischen und deutschen Rentensystems zusammen und weist nach, dass eine Übertragung des Schwedischen Systems auf deutsche Verhältnisse scheitern muss.
Schlagworte
Schwedische, Rentenmodell, Vorbild, Deutschland, Europäisches, Sozialrecht
Arbeit zitieren
Benjamin Böhme (Autor:in), 2006, Das Schwedische Rentenmodell - Ein Vorbild für Deutschland?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51082

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Das Schwedische Rentenmodell - Ein Vorbild für Deutschland?



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden