Ohne Eltern geht es nicht! Systemisch-lösungsorientiert gestaltete Elternarbeit im und durch das Heim


Diplomarbeit, 2005

75 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Gründe für eine Heimunterbringung

3. Elternarbeit
3.1 Begründung der Notwendigkeit von Elternarbeit
3.1.1 rechtliche Grundlagen der Elternarbeit
3.2 Psychologische Ansätze in der Elternarbeit
3.2.1 Der lerntheoretische Ansatz
3.2.2 Der kommunikationstheoretische Ansatz
3.2.3 Der milieutherapeutische Ansatz
3.2.4 Der systemische Ansatz
3.2.5 Der psychoanalytische Ansatz
3.3 Formen der Elternarbeit
3.3.1 Die Kontaktpflege
3.3.2 Die Elternberatung
3.3.3 Elternhospitation
3.3.4 Das Video Home Training
3.4 Die Mitarbeiter in der Elternarbeit
3.5 Ziele der Elternarbeit
3.6 Zielgruppe der Elternarbeit
3.7 Zusammenfassung

4. Der systemische Ansatz
4.1 Von der Systemtheorie zur systemischen Arbeit
4.2 Die pädagogische Grundhaltung in der systemischen Arbeit
4.3 Zugänge zu familiären Wirklichkeiten- Formen der systemischen Arbeit
4.3.1 Die Familienskulptur
4.3.2 Die Genogrammarbeit
4.3.3 Die Symptomverschreibung
4.3.4 Das reflektierende Team
4.3.5 Die Arbeit mit Schlussinterventionen
4.3.6 Das Refraiming
4.3.7 Das Neurolinguistische Programmieren (NLP)
4.4 Zusammenfassung

5. Die lösungsorientierte Gesprächsführung als eine Form des systemischen Arbeitens
5.1 Lösungsorientiertes Denken- die Grundlagen
5.2 Die lösungsorientierte Gesprächsführung
5.2.1 Die Zielfrage
5.2.2 Die Wunderfrage
5.2.3 Die Skalierungsfrage
5.2.4 Die Frage nach den Ausnahmen
5.2.5 Die Zirkulärfrage
5.2.6 Die Bewältigungsfrage
5.2.7 Wenn- statt- wenn Fragen
5.3 Die lösungsorientierte Bewältigung problematischer Situationen
5.3.1 Der Umgang mit Widerstand
5.3.2 Der Umgang mit Konflikten
5.4 Der Ressourcencheck – eine weitere Möglichkeit Stärken zu entdecken
5.5 Zusammenfassung

6 Die Umsetzung des systemisch - lösungsorientierten Ansatzes in die Elternarbeit – Möglichkeiten der praktischen Anwendung
6.1 Das Aufnahmegespräch
6.2 Das Hilfeplangespräch (HPG)
6.3 Das Elterncoaching

7. Fazit

Literaturverzeichnis

Eidesstattliche Erklärung

1. Einleitung

„Wir wissen eine ganze Menge über Familien, weil wir selbst in einer Familie aufgewachsen sind. Und doch scheint man mit zunehmenden Wissen eigentlich immer mehr den Überblick zu verlieren. Familien scheinen alle gleich zu sein, und doch unterscheiden sie sich voneinander. Die Familie stellt eine Gruppe dar, die gleichermaßen Gutes wie Schlechtes hervorzubringen vermag; sie gibt ihren Mitgliedern Rückhalt und kann sie zugleich aushöhlen; sie ist nährend und doch sehr beanspruchend; so leicht zu verstehen und doch so verwirrend“ (Berg 1992, S. 15)

Während meiner Berufpraxis in verschiedenen stationären Einrichtungen ist mir die folgende Einstellung ausgebildeter Pädagogen oft aufgefallen: „Ich weiß, was richtig und falsch für die Kinder und deren Eltern ist, warum sich Kinder auffällig, provozierend oder aggressiv verhalten, was Eltern falsch machen.“

Diese Vorstellung von schlechten Eltern, die mir dort entgegengeschlagen ist, hat in einer Aussage eines Kinderpsychiaters, der mit einer Einrichtung zusammenarbeitete, seinen Höhepunkt gefunden, der sagte: „Ich operiere Ihnen die Eltern weg und dann können Sie mit den Kindern arbeiten und Fortschritte erzielen.“

Er vertrat die Meinung, die Einbeziehung der Eltern würde die Arbeit des Heimes nur behindern und deren Erfolge immer wieder zunichte machen. Eltern, deren Kinder mal im Heim sind, hätten bewiesen, dass sie der Erziehung nicht gewachsen sind und dass sie ihnen sogar schaden und sie seien darum von den Kindern fern zu halten.

Diese Einstellung empfand ich als sehr erschreckend und sie gab mir den Anstoß, mein Augenmerk genauer auf mögliche Elternarbeit im Heim zu richten. Ich fragte mich, ob Kinder wirklich auffällig in ihrem Verhalten werden, weil sie Eltern haben, die sie mit Absicht vernachlässigen und ob man Kinder vor ihren „böswilligen“ Eltern schützen muss, oder ob gerade die Arbeit mit den Herkunftsfamilie in stationären Einrichtungen nicht gerade notwendig für die Entwicklung der Kinder und für Erfolge in der Heimarbeit ist. Ich möchte daher in der vorliegenden Arbeit möglichen Formen praxisrelevanter und erfolgreicher Elternarbeit nachgehen.

Hierfür soll im ersten Kapitel (2.) vorab die Frage geklärt werden, aus welchen Gründen Kinder überhaupt in Heimen leben, weshalb sie dorthin gekommen sind, ob die Heimeinweisung ursprünglich mit unfähigen Eltern zusammenhängt oder ob andere Umstände zur Heimeinweisung geführt haben.

Das zweite Kapitel (3.) soll eine allgemeine sowie rechtliche Begründung für die eventuell notwendige Durchführung von Elternarbeit liefern: Welche Begründungen gibt es, weshalb Einrichtungen Eltern in ihre Arbeit einbeziehen und inwieweit müssen Jugendhilfeeinrichtungen von Rechtswegen Elternarbeit leisten. Oder: Können solche Einrichtungen sich sogar ohne Eltern arbeitet? Welche Leistungen sind ein „Muss“ und welche Leistungen erbringen Einrichtungen freiwillig? Gibt es verschiedene Theoriemodelle, nach denen Einrichtungen Eltern betrachten und sie in ihre Arbeit einbeziehen?

Weiter soll in diesem Kapitel geklärt werden, welche Arten, d.h. welche Möglichkeiten der Einbindung der Eltern es in der Heimarbeit gibt. Hier möchte ich mich auf die mir wesentlich erscheinenden beschränken.

Weitere Fragestellungen, die ich bearbeiten werde, sind: Wer leistet Elternarbeit?

Welche Ziele werden mit der Elternarbeit verfolgt? Und: Gehört zur Elternarbeit tatsächlich nur die Arbeit mit den Eltern dazu oder muss evtl. auch mit anderen Familienmitgliedern gearbeitet werden?

Im danach folgenden Kapitel (4.) soll auf die spezielle Sichtweise der systemischen Arbeitsweise eingegangen werden. Die systemische Sichtweise ist mir aus der Praxis bekannt. In Kapitel 4 soll geklärt werden, ob es in der systemischen Arbeit eine klare Bedeutungszuweisung von Eltern, Geschwisterkindern etc. gibt und inwieweit ggf. durch diese Erkenntnisse Familienarbeit als wichtig oder eher nebensächlich eingestuft wird.

Da ich in einer Jugendhilfeeinrichtung lange nach dem lösungsorientierten Ansatz gearbeitet und diesen als sehr erfolgreiche Möglichkeit der Arbeit erlebt habe, möchte ich hierauf ebenfalls in Kapitel 5 näher eingehen. Es soll geklärt werden, welches Grunddenken hinter diesem Ansatz steckt und welche Methoden hier bei der Arbeit mit dem Klientel angewandt werden. Ich habe die Lösungsorientierung als positiven Blickwinkel erlebt. Trotzdem tauchten im Alltag in der Arbeit mit Eltern und den Kindern Schwierigkeiten auf. Deshalb möchte ich auch auf die pädagogischen Handlungsmöglichkeiten in solchen Situationen eingehen und herausarbeiten, welche methodische Möglichkeiten der lösungsorientierte Ansatz situationsbezogen bietet.

Im letzten Kapitel (6.) werde ich konkrete Beispiele für die Einbeziehung der Eltern nach dem systemischen, lösungsorientierten Ansatzes aufzeigen, die m.E. im Alltag einer stationären Einrichtung umsetzbar sind.

Ich möchte noch erwähnen, dass die Verwendung des Wortes „KlientInnen“ sich in der vorliegenden Arbeit auf die Eltern bezieht.

2. Gründe für eine Heimunterbringung

Kinder unterschiedlichen Alters und aus verschiedensten Umgebungen leben für eine begrenzte Zeit ihres Lebens, ihrer Kindheit und/oder ihrer Jugend in einer stationären Einrichtung. Einige von ihnen haben diese Unterbringung selbst (mit)veranlasst, „melden sich selbst beim Jugendamt, weil sie es in ihrer Familie nicht mehr aushalten, weil sie sich zu eingeengt und zu unwohl fühlen und bitten um die Aufnahme in ein Heim oder in eine Wohngruppe“ (Günder 2000, S. 30) Andere waren mit dieser Entscheidung, die Erwachsene für sie getroffen haben, nicht einverstanden. Die Ereignisse, die zu einer Heimunterbringung führen, sind sehr facettenreich. Es besteht die verbreitete Vorstellung in der Gesellschaft, dass Heimeinweisungen mit einer mangelnden Erziehung der Eltern einhergehen. Eine andere Vorstellung, die vorherrscht, ist die, dass Kinder Schuld an der Herausnahme aus ihren Familien haben. Ihr „unmögliches“ Verhalten wird hierbei als Begründung für eine Heimeinweisung angeführt. Die Schuld der Fremdunterbringung wird somit auf das Verhalten der Kinder zurückgeführt.

Die Gesellschaft scheint demnach den Grund für eine Heimunterbringung mit der Frage nach den Schuldigen gleichzusetzen. Doch Schuld spielt hier keine Rolle. Probleme innerhalb der Familie können als Grund für eine Heimweinweisung gesehen werden. Aber gerade diese Probleme haben die Familien meist bereits im Vorfeld zur Heimunterbringung zu lösen versucht. „Eine Heimeinweisung erfolgt in der Regel nicht beim Erstkontakt mit dem Jugendamt. Zumeist sind die Familien schon längerfristig ‚amtbekannt’. Oftmals wurden die Schwierigkeiten zuvor vergeblich mit ambulanten Maßnahmen abzubauen versucht.“ (Günder2000, S. 29) Somit bringt jedes Kind bei der Erstaufnahme eine individuelle Lebensgeschichte mit. Die innerfamiliären Erlebnisse und Ereignisse erklären, warum diese Kinder in der Herkunftsfamilie vorrübergehend oder auch für eine längere Zeit nicht leben können, wollen oder dürfen. (vgl. Günder2000, S. 28f)

Folgende Problemlagen zu Beginn der ersten stationären Erziehungshilfe ergaben sich aus einer Befragung von Familien, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlichte:

„geringes Einkommen

Arbeitslosigkeit

Hohe Verschuldung

Problematische Wohnverhältnisse

Problematisches Umfeld/sozialer Brennpunkt“ (Bundesministerium 1998, S. 208)

Die eher sozioökonomischen Belastungsfaktoren sind „als Merkmale sozialer Randständigkeit zu werten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer Jugendhilfemaßnahme stehen.“ (Bundesministerium 1998, S. 255)

Als weitere Problemlagen, die aus der Befragung hervorgingen, sind folgende zu nennen:

„Soziale Isolation der Familie

Problematische Partnerbeziehungen der Eltern

Überforderung der Eltern

Wechselnde Familienzusammensetzung

Gewalt in der Familie (in über 40% der Fälle)

Suchtproblematik der Eltern/eines Elternteils (in 35% Alkoholprobleme)

Langfristige Krankheit eines Elternteils

Psychiatrieaufenthalt /psychische Probleme der Eltern

Gefängnisaufenthalt eines Elternteils

Besondere Unglückslagen/Notlagen

Tod eines Elternteils“ (Bundesministerium 1998, S. 208)

„Die schwerwiegenden familialen Belastungen finden in den Auffälligkeiten und Problemlagen der Kinder und Jugendlichen ihren Niederschlag.“ (Bundesministerium 1998, S. 255) Bei weit über der Hälfte der Fälle ist eine Heimunterbringung in einer Störung der Eltern/Kind-Beziehung begründet. Der Grund kann nicht im Kind selbst als Symptomträger begründet werden, sondern muss vielmehr in den schwierigen, belastenden und benachteiligten Familienverhältnissen- und beziehungen gesehen werden. (vgl. Bundesministerium 1998, S. 255)

Suchtproblematiken der Eltern führen häufig zu auffälligem Verhalten der Kindern, ebenso wie Gewalterfahrungen, die viele dieser Kinder vor der Unterbringung in Heimen in ihren Familien erdulden mussten. Hierbei ist die immer mehr zunehmende sexuelle Gewalt auffällig. „Hartwig schätzt aufgrund langjähriger Beobachtungen des Praxisfeldes, dass die Hälfte bis zwei Drittel der Mädchen in öffentlicher Erziehung in ihrer Herkunftsfamilie oder im familiären Umfeld sexuell missbraucht wurden“. (Hartwig 1990, S. 79 in Günder 2000, S. 33) Auffälligkeiten im Sexualverhalten sind die Folgen, die bei Mädchen im Alter von zehn bis fünfzehn Jahren häufiger zu beobachten sind als bei Jungen. Bei Mädchen über 15 Jahren ist ein auffälliges Sexualverhalten neben Herumtreiben und Schulproblemen ein Hauptsymptom und Einweisungsgrund. Bei Jungen in diesem Alter nennt Günder als häufigste Gründe für eine Heimeinweisung delinquentes Verhalten, Weglaufen, Schulprobleme, Erziehungsschwierigkeiten und Verhaltenstörungen. (vgl. Günder 2000, S. 29ff)

Das durchschnittliche Aufnahmealter in stationäre Jugendhilfeeinrichtung liegt bei den 12-18 Jährigen. 44,7% der Hilfen beginnen jedoch bei den 15-18jährigen. Ein Unterschied muss bei den Geschlechtern gemacht werden: 55% der Mädchen werden in einem Alter zwischen 15-18 Jahren aufgenommen. Bei Jungs überwiegt die Altersgruppe der 9-12 Jährigen. (vgl. Bundesministerium 1998, S. 202f)

Die Pubertät scheint somit beim Einweisungsalter eine große Rolle zu spielen. Die neuen und möglicherweise auch größeren Erziehungsprobleme, die die Pubertät mit sich bringt, können Gründe für eine vorrübergehende oder längerfristige Unterbringung in einer stationären Einrichtung sein. Insbesondere, wenn Kinder nach einer Scheidung bei einem Elternteil leben und dieser mit dem neuen Lebensabschnitt des Kindes überfordert ist oder die Kinder mit einem neuen Lebensgefährten eines Elternteils nicht zurechtkommen, kann diese Problematik zu einer Heimunterbringung führen. (vgl. Günder 2000, S. 29f)

Kleine Kinder werden dagegen selten in stationären Einrichtungen aufgenommen. Lediglich in Ausnahmefällen erfolgt eine Unterbringung. Gründe hierfür können kurzzeitige Schutzhilfen, wie z.B. bei Misshandlungen, Vernachlässigung, Unterversorgung oder krisenhafter Zuspitzungen in den Familien sein. D.h., für das Kind besteht eine akute Gefährdung, die eine schnelle Herausnahme aus der Familie erfordert. Der Grund für eine Heimaufnahme von kleinen Kindern begründet sich somit in Kriseninterventionen, bei denen es sich um eine Überbrückungszeit handelt, in der eine schnellstmögliche Vermittlung in eine Pflegefamilie im Vordergrund steht. (vgl. Bundesministerium 1998, S. 204f)

Dennoch, „die Eltern sind und bleiben die wichtigsten Personen für ihre Kinder“, (Schindler 1996, S. 38) ganz egal, was in einer Familie vorgefallen sein mag. Kein Pädagoge kann einem Kind seine Eltern ersetzen, auch wenn die MitarbeiterInnen von stationären Einrichtungen versuchen, dem Kind eine "bessere Familie" zu sein. Sie treten damit in Konkurrenz zu den Eltern und stürzen das Kind damit in Loyalitätskonflikte. (vgl. Neumeyer 1996, S. 123 f.)

3. Elternarbeit

Aus welchen Gründen auch immer Kinder in Heimen aufgenommen werden, die Arbeit der Pädagogen sollte sich nicht nur um das Kind drehen. Elternarbeit ist ebenso wichtig.

In den folgenden Abschnitten soll begründet werden, warum Elternarbeit einen festen Bestandteil der stationären Arbeit von Einrichtungen haben sollte und inwieweit Einrichtungen zu der Miteinbeziehung von Eltern verpflichtet sind. Weiter soll erörtert werden, was unter Elternarbeit verstanden werden kann und welche MitarbeiterInnen der Einrichtungen welche Beiträge zur Einbeziehung der Eltern leisten können.

3.1 Begründung der Notwendigkeit von Elternarbeit

„Je mehr ich, als Elternteil, ‚weiß’, dass ich eine VersagerIn bin, desto mehr Anzeichen sehe ich, die das bestätigen, desto mehr interpretiere ich die hilfreichen Anregungen der MitarbeiterInnen in dem Sinne, dass sie enthüllen, dass sie mich als VersagerIn sehen usw. Ich habe keine konzeptionellen Mittel, die Dinge anders zu interpretieren.

Je mehr ich entsprechend als MitarbeiterIn ‚weiß’, dass diese Eltern unmotiviert sind, desto mehr Anzeichen sehe ich, die das bestätigen und desto mehr werde ich ihnen gegenüber feindselig reagieren.“ (Durrant M., 1996, S. 29)

Dieses Zitat verdeutlicht, wie wichtig die Einstellung und Denkweise der handelnden Einrichtungen, der Mitarbeiter und des gesamtem Team ist, damit erfolgreiche Elternarbeit geleistet wird. Elternarbeit sollte einen großen Stellenwert in der Arbeit von Jugendhilfeeinrichtungen haben. Sie sollte fest im Alltag verankert sein, denn „eine gelungene Heimsozialisation ist unter anderem davon abhängig,

inwieweit betroffene Eltern die Entscheidung einer stationären Erziehungshilfe nachvollziehen können und der Unterbringung zustimmen,

dass regelmäßige Kontakte zwischen Kinder, beteiligten ErzieherInnen und Eltern bestehen,

wie sehr es den MitarbeiterInnen des Heimes gelingt, die ursprünglichen familiären Ressourcen der Kinder zu mobilisieren und zu stabilisieren,

ob die Beziehung eines aus dem Heim entlassenen jungen Menschen zu seiner Herkunftsfamilie sich durch eine reflektierte Grundeinstellung kennzeichnet und die Trennung akzeptiert wurde.“ (Günder R., 2000, S. 208f)

Wenn Elternarbeit so ausgerichtet ist, dass der Erfolg stationärer Einrichtungen eine Bestätigung für Eltern ist, dass sie versagt haben, ist sie gleichzeitig ein Beweis für das Versagen der Einrichtung selbst. Denn wenn die Eltern in die Arbeit von Einrichtungen nicht mit einbezogen werden und es trotzdem „Erfolg“ gibt, ein Kind beispielsweise neue Verhaltensweisen erlernt hat und sich anders verhält, so wie die Eltern es stets versucht haben dem Kind beizubringen, so wird dieser Erfolg nur von kurzer Dauer sein. Dieser „Erfolg“ trägt zu „einem Kontext bei, indem die Eltern eher Anzeichen weiterer Störungen sehen“ (Durrant 1996, S. 21)

„Kinder und Jugendliche leben (gewöhnlich) in Familien. Was auch immer das Problem ist, sie werden üblicherweise eine stationäre Aufnahme abschließen und dann entweder in ihre Familie zurückkehren oder sich einer anderen Familie anschließen“ (Durrant 1996 S. 11) Ist die Unterbringung in einer stationären Einrichtung abgeschlossen und ein Kind wurde mit „Erfolg“ in die Herkunftsfamilie mit den Worten: “Er zeigt schon seit Wochen dieses und jenes Verhalten nicht mehr. Wir sind sicher, dass sein Problem gelöst wurde“ entlassen, freuen sich die Eltern erst einmal, dass sie ihr Kind wieder bei sich haben. Da dieser Erfolg jedoch nicht von ihnen (mit)erreicht wurde und sie ihn somit nicht mittragen, werden Eltern in ihrer Sicht, den Erfolg als von „vorübergehender Natur“ zu sehen, (Durrant 1996, S. 21) früher oder später bestätigt .Ihre Skepsis ist darin begründet, dass sie es bereits im Vorfeld lange versucht haben, ihr Bestes gegeben haben, um Erfolg in Form einer Verhaltenveränderung bei ihrem Kind zu erreichen. Aus diesem Grund werden sie natürlich vorsichtig sein und aufmerksam auf kleinste Hinweise achten, wann und wo das Kind das Problemverhalten, welches die MitarbeiterInnen der Einrichtung als „gelöst“ bezeichnet haben, wieder zeigt. Sie können nicht anders, als den Tag vorwegzunehmen, an dem das Kind wieder in die alten Problemverhalten fällt. Gleichzeitig sind sie so weniger imstande, den tatsächlich vorhandenen Erfolg mitzubekommen. (vgl. Durrant 1996, S. 21)

Die Sicht der Eltern, aus dem vorangegangenen Zitat, sich selbst als „VersagerInnen“ zu sehen, hängt eng mit häufig vorhandenen Schuldgefühlen zusammen, die sie mit Blick auf ihr Kind haben.

Sehr oft werden Eltern von solchen Schuldgefühlen gesteuert, die einen positiven Blick auf den Erfolg der Einrichtungen nicht zulassen. Als Pädagoge ist es wichtig, diese Gefühle der Eltern wahr- und ernst zu nehmen und ihnen nicht das Gefühl zu geben, dass sie tatsächlich von den Pädagogen der Einrichtung als VersagerInnen gesehen werden, die einfach unmotiviert sind, sich genügend und zu wenig intensiv mit ihren Kindern zu beschäftigen. Sie müssen ganz im Gegenteil angenommen werden, mit all ihren Gefühlen, Ängsten etc. und das Erreichte als ihren Erfolg erleben können oder zumindest als das, was von ihnen miterreicht wurde. Die so erreichte Minderung der Schuldgefühle kann nur durch die Einbindung der Eltern in den Heimalltag, in die tägliche Arbeit der Einrichtung erreicht werden.

Hierfür muss Elternarbeit mit der Erkenntnis beginnen, dass „Eltern durch ihren Umgang den Kindern nicht schaden“ (Wichern nach Busch 1957 in Günder 2000, S. 205), sondern es muss Kindern mit ihren Eltern die Möglichkeit gegeben werden, „unter ihnen wieder (...) aufzuleben.“ (Wichern nach Busch 1957 in Günder 2000, S. 205)

Im Heimalltag muss mit den Kindern und ihren Eltern gemeinsam gearbeitet und geübt werden, um der ganzen Familie neue Verhaltensmuster an die Hand zu geben.

Eltern sind bei einer erfolgreichen Unterbringung ihrer Kinder im Heim unerlässlich und deren Einbindung ist für einen längerfristigen Erfolg unumgänglich. Es kann nicht das Ziel stationärer Einrichtungen sein, Kinder von ihren Eltern zu trennen, mit der Begründung, dass diese dem Erfolg der Arbeit schaden. „Allein hier muss ich ins Gedächtnis zurückrufen, (...) dass solchen Anstalten viele Kinder braver Eltern angehören, welche mit der Anstalt das Heil ihrer Kinder wollen, wo also von einer schädlichen Einwirkung nicht die Rede sein kann; und ferner, dass wo einer solchen Besorgnis Raum gegeben werden muss, noch nicht notwendig die Forderung entsteht, beide, Kinder und Eltern, zu trennen, sondern in beiden das zu entfernen, was schaden könnte, um dafür jeden Teile ein neues Leben anzubieten, das hier wie da helfen und beide Teile zum Heile wieder wahrhaft vereinigen kann“ (Wichern nach Busch 1957 in Günder 2000, S. 205)

Wo Kinder früher weit weg von ihren Eltern untergebracht wurden, um sie von der krankmachenden Umgebung und dem krankmachenden Umgang mit den Eltern abzuschirmen, konzentriert sich die Arbeit von Mitarbeitern in Heimen heute auf die Unterstützung der Kinder und deren Eltern in schwierigen Phasen der Entwicklung.

Eltern sind in den meisten Fällen an der Unterbringung ihrer Kinder in stationären Einrichtungen beteiligt und wollen ihre Kinder nicht abschieben. Sie wollen Hilfestellungen und Anregungen, was sie verändern müssen, um ein normales Familienleben wieder möglich zu machen und vor allem wollen sie mitwirken und am späteren Erfolg beteiligt sein. Eine Platzierung soll so lange andauern, bis die Eltern soviel Kompetenz erworben haben, dass sie mit den Herausforderungen des Erziehungsalltags allein zurechtkommen. (vgl. Baeschlin1996, S.1)

Trotz der beschriebenen Notwendigkeit der Elternarbeit und der weit gespannten Möglichkeiten ihrer Formen (s. 3.3), gibt es immer noch viele Einrichtungen, in denen die Einbeziehung der Eltern nicht umgesetzt wird. „In (...) annähernd 50 % der stationären Erziehungshilfen lassen sich aus der Akte keinerlei Hinweise bezüglich einer Zusammenarbeit mit den Eltern herauslesen.“ ( Bundesministerium 1998, S. 219)

Um Elternarbeit aber zu einem wesentlichen Bestandteil der Arbeit einer stationären Einrichtung zu machen, bedarf es struktureller Bedingungen ebenso wie personeller Möglichkeiten. Oftmals stellt es ein schwieriges Unterfangen dar, allen Beteiligten gerecht zu werden. Für einen positiven Verlauf der Heimunterbringung ist Elternarbeit jedoch unerlässlich. (vgl. Bundesministerium 1998, S. 222) „Findet Elternarbeit statt, so zeigen sich in fünf von sechs Hilfeverläufen positive Entwicklungen, findet keine Elternarbeit statt, so verläuft annähernd jeder dritte Fall negativ.“ (Bundesministerium 1998, S. 221f)

Folgende Kriterien begünstigen den Erfolg der Eltern- und Familienarbeit:

eine konsequente, systematische und planvolle Familienarbeit,

Methodenvielfalt, die das gesamte Spektrum von familientherapeutischen Interventionen bis hin zu geselligen und zwanglosen Begegnungen einschließt,

die Qualifizierung der MitarbeiterInnen für die besonderen Anforderungen im Umgang mit den Eltern.

(vgl. Conen 1990a,S.231f.).

3.1.1 rechtliche Grundlagen der Elternarbeit

Eltern sollten nicht nur einbezogen werden, sie haben sogar ein Recht darauf, am Erziehungsprozess ihrer, in stationären Einrichtungen untergebrachten Kinder, beteiligt zu werden. Sicherlich lässt sich der Begriff der Beteiligung weit fassen. Elternarbeit wird von Einrichtung zu Einrichtung, von Konzept zu Konzept und sicher auch von Mitarbeiter zu Mitarbeiter jeweils anders definiert und umgesetzt. Dennoch: „Elternarbeit in stationären Erziehungshilfen wird immer wieder angemahnt und durch die rechtlichen Rahmenbedingungen im KJHG zu einer Pflichtaufgabe in der Jugendhilfe“ (Bundesministerium 1998, S.218)

Im §27 SGB VIII wird den Eltern Hilfe in der Erziehung angeboten, wenn „eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.“ (§27 Abs. 1 SGB VIII) In welcher Art und in welchem Umfang diese Hilfe erbracht wird, wird nach dem individuellen Bedarf entschieden. Die §§28-35 SGB VIII regeln verschiedene Formen, die als Hilfe zur Erziehung gewährt werden können. Für die Erziehung in stationären Einrichtungen kommen insbesondere die §§34-37 SGB VIII zum Tragen.

Doch bereits vor der Unterbringung in eine stationäre Einrichtung haben die Eltern ein „Wunsch- und Wahlrecht“ bezüglich der Einrichtung. (vgl. §5 SGB VIII)

Ziel einer vollstationären Unterbringung ist an erster Stelle die Rückführung des Kindes in die Herkunftsfamilie durch eine Verbesserung der Erziehungsbedingungen. (vgl. §34 SGB VIII) Welche pädagogischen, therapeutischen oder heilpädagogischen Angebote hierfür genutzt werden, hängt von der jeweiligen Einstufung nach den §§ 34 und 35 SGB VIII ab.

Die Art und Weise der Einbeziehung der Eltern in die Arbeit der Einrichtungen ist in den §§ 36-37 SGB VIII geregelt.

Gemäß § 36 Abs. 1 SGB VIII müssen die Eltern über Art und Umfang der möglichen Hilfen beraten werden. Die Eltern sind nach § 36 Abs. 1 SGB VIII am ersten Hilfeplan, indem der Bedarf festgestellt werden soll, zu beteiligen. Weiterhin sind „die Wünsche und Vorstellungen und Vorschläge sowohl vor der Entscheidungsfindung einer stationären Erziehungshilfe, aber ebenso bei den mindestens zweimal pro Jahr stattfindenden Hilfeplangesprächen, an denen die Eltern teilnehmen, zu berücksichtigen.“ (Günder 2000, S. 210)

Der § 37 Abs. 1 SGBVIII sieht weiterhin die Zusammenarbeit zwischen Einrichtung und Eltern vor. Eltern haben demnach ein Recht auf Beratung und Unterstützung und es soll mit ihnen gearbeitet werden, um sie dazu zu befähigen, ihre Kinder wieder selbst erziehen zu können. Die Beziehung des Kindes zur Herkunftsfamilie soll gefördert werden.

3.2 Psychologische Ansätze in der Elternarbeit

Die möglichen Ansätze, nach denen in stationären Einrichtungen gearbeitet wird, sind weitreichend. Ansätze liefern verschiedene Annahmen von Sichtweisen, die in den Konzeptionen von stationären Einrichtungen wieder zu finden sind. Der vorherrschende Ansatz einer Einrichtung gibt vor, wonach gearbeitet werden soll und stellt somit einen „roten Faden“ für die MitarbeiterInnen dar, in welcher Art und Weise gemeinsam vorgegangen wird. Die angewandten Formen und Methoden sollten mit dem theoretischen Ansatz der Einrichtung übereinstimmen.

Wie häufig und intensiv Eltern in den Heimalltag einbezogen werden, hängt von dem zugrunde liegenden Ansatz ab, an dem sich die Einrichtung orientiert. Er bestimmt auch die Formen des pädagogischen Handelns in der Elternarbeit.

„Von den zahlreichen Erklärungsansätzen, die pädagogisches Handeln beschreiben, haben für die Heimerziehung insbesondere der lerntheoretische Ansatz, der kommunikationstheoretische Ansatz und der milieutherapeutische Ansatz Bedeutung.“ (Heitkamp 1984, S. 144) Zwei weitere bekannte und häufig vertretene Ansätze sind der systemische Ansatz und der psychoanalytische Ansatz. Diese fünf Erklärungsansätze sollen hier nun, bezogen auf die Elternarbeit, erläutert werden.

3.2.1 Der lerntheoretische Ansatz

Aus dem lerntheoretischen Ansatz geht hervor, dass sich Kinder bereits im frühen Alter Verhaltenweisen aneignen. Sie lernen, indem sie ihre Eltern oder andere Personen beobachten und deren Verhalten nachahmen (Lernen am Modell), durch Lob und Tadel (Lernen durch Verstärkung / operante Konditionierung) und anhand von wiederkehrenden Reizen (Signallernen / klassische Konditionierung).

Eltern haben somit einen großen Einfluss auf das spätere Verhalten ihrer Kinder. Durch bestimmtes Erziehungsverhalten, wie etwa das Loben oder Tadeln, nehmen Erziehende bewusst Einfluss auf das Verhalten der Kinder. Doch auch unbewusst bringen sie ihnen Verhaltensweisen durch ihr eigenes Auftreten bei (Kinder lernen an Modellen, s.o.). (vgl. Hobmair 1996, S. 135ff)

In der vollstationären Arbeit sollte daher reflektierend mit den Eltern gearbeitet werden. Das bewusste sowie unbewusste Verhalten der Eltern sollte thematisiert werden und ggf. neues, gewünschtes Verhalten gezielt eingeübt werden. „Dabei bedient sich die Lerntheorie des Dreischritts: Motivieren, Verstärken, Rückmelden / Feedback“ (Heitkamp 1984, S. 144)

Um mit den Eltern an Erziehungsschwierigkeiten arbeiten zu können, bedarf es natürlich einer guten Beziehung zwischen Eltern und der MitarbeiterInnen einer Einrichtung. Hier ist es wieder wichtig, ihnen nicht, wie in Punkt 3.1 erwähnt, zu zeigen, was sie falsch gemacht haben und sie in ihrem Gefühl der Unfähigkeit und des Versagens zu bestätigen, sondern neutral mit ihnen bspw. Alltagssituationen zu reflektieren und neue, andere Verhaltensweisen aufzuzeigen. Weiterhin muss die Möglichkeit geschaffen werden, diese Verhaltenweisen in Form von Lernschritten bzw. kleinen Teilzielen im Alltag umzusetzen. „Schnelle, registrierbare Teilerfolge, Befriedigung und Steigerung der Motivation zum Weitermachen“ (Heitkamp 1984, S. 145) sind die Erfolge und Begründung für die Häufigkeit der Anwendung des lerntheoretischen Ansatzes.

Beim lerntheoretischen Ansatz ist somit eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern sinnvoll, insbesondere wenn eine Rückführung in die Familie angestrebt wird.

3.2.2 Der kommunikationstheoretische Ansatz

Dieser Ansatz beschäftigt sich damit, was und das Kinder durch Kommunikation lernen. „Schon von den ersten Tagen des Lebens lernt der Mensch die Regeln der Kommunikation, ohne dass diese Regeln ihm jedoch bewusst werden.“ (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge 1997, S. 563)

Nach Hobmair ist Erziehung stets Kommunikation. Hobmair weist darauf hin, dass Kommunikation nicht nur durch Worte sondern, bewusst oder unbewusst, auch durch die Körpersprache stattfindet. (vgl. Hobmair 1996, S. 81)

Der Beziehungsaspekt spielt bei der Kommunikation eine wichtige Rolle. Ein Gesprächspartner empfängt während er kommuniziert nicht nur eine inhaltliche Nachricht (Inhaltsaspekt), sondern das „Wie“ der Übertragung gibt ihm gleichzeitig Informationen darüber, in welcher Beziehung das Gegenüber zu ihm steht (Beziehungsaspekt). (vgl. Stierlin, Clement, Simon 1984, S. 170)

„Von der Art und Weise, wie sich die persönliche Beziehung zwischen Erzieher und Zu-Erziehendem gestaltet, hängt in einem erheblichen Maße der Erfolg der Erziehung bzw. die Persönlichkeitsentfaltung des Zu-Erziehenden ab.“ (Hobmair 1996, S. 81)

Über Kommunikation, insbesondere die der Körpersprache, leisten Eltern einen großen Teil der Erziehung und teilen ihrem Kind vieles mit. So kann einem Kind durch z.B. Streicheln mitgeteilt werden, dass es geliebt wird. Ebenso kann Strafen durch Missachtung das Gefühl des Nicht-geliebt-werdens auslösen. (vgl. Hobmair 1996, S. 81)

Dass ein Großteil des späteren Verhaltens der Kinder somit nach diesem Ansatz auf die Kommunikationsmuster der Familie zurückführbar ist und dass durch familiäre Störungen in der Kommunikation Kinder in ihrem Verhalten auffällig werden können, erklärt sich aus den Ausführungen.

Diese Tatsache ist Familien meist nicht bewusst. „Weil Kommunikation so alltäglich und so allgegenwärtig ist, tritt sie als Problem selten ins Bewusstsein.“ (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge 1997, S. 563)

Daher ist es Aufgabe in der Elternarbeit, die Kommunikationsmuster sichtbar zu machen und mögliche Kommunikationsstörungen innerhalb der Familie zu bearbeiten. Durch die Erörterung der Kommunikationsmuster können die in der Familie vorherrschenden Beziehungsmuster aufgedeckt, mögliche Beziehungs-differenzen erkannt, reflektiert und bearbeitet werden.

3.2.3 Der milieutherapeutische Ansatz

Aus milieutheoretischer Sicht wird das Kind als „unbeschriebenes Blatt“ geboren.

„Es ist noch in keinster Weise vorgeprägt und sein Wesen lässt die verschiedensten Formungen zu. Das, was aus einem Menschen wird, ist allein das Produkt seiner Erfahrungen.“ (Hobmair 1996, S. 57)

Vertreter dieser Sichtweise sind der Auffassung, dass sie mit Erziehung alles erreichen können. Nach dem milieutheoretischen Ansatz wird das spätere Verhalten eines Kindes allein durch den Einfluss von außen, durch die Erziehung und somit durch die Erfahrungen des Kindes mit seiner Umwelt geprägt. (vgl. Hobmair 1996, S. 57)

„Man spricht in diesem Zusammenhang von einem pädagogischen Optimismus, da ein Milieutheoretiker in seiner radikalen Form von der Allmacht der Erziehung überzeugt ist.“ (Hobmair 1996, S. 57)

Aus dieser Sichtweise ergeben sich folgende Erkenntnisse: Mit einer fürsorglichen Erziehung, eingebunden in ein gutes Eltern-Kind-Verhältnis, kann eine positive Entwicklung erreicht werden. Ebenso wirken sich jedoch auch Vernachlässigungen, ein schlechtes soziales Umfeld oder ein gestörtes Eltern-Kind-Verhältnis negativ auf die Entwicklung und das spätere Verhalten des Kindes aus.

Die milieutherapeutische Arbeit mit den Eltern besteht daher darin, das Eltern-Kind-Verhältnis zu reflektieren und das Erziehungsverhalten der Eltern sowie den familiären Umgang mit Konflikten, Bedürfnislagen der einzelnen Familienmitglieder etc. aufzudecken. Eltern sollen sich, in einem reflektierenden Lernprozess, ihres Einflusses auf ihre Kinder bewusst werden.

Ein Elterncoaching wäre hier denkbare Methode, in dem Eltern vermittelt wird, dass Kinder Raum benötigen, um Erfahrungen sammeln und Grenzen austesten zu können. Weiterhin könnte der Elternblick und deren Vorstellung dafür geschärft werden, ihre Kinder in einer persönlichkeitsorientierten, angst- und diskriminierungsfreien, frustrationsarmen und ermutigenden Atmosphäre aufwachsen zu lassen und zu erziehen. (vgl. Kiehn 1993, S. 165ff)

3.2.4 Der systemische Ansatz

Der systemische Ansatz geht davon aus, dass ein Kind, beeinflusst durch die wechselseitigen Beziehungen mit seiner Umwelt, aufwächst. Das Erleben und Verhalten entsteht aus „der Verflochtenheit eines Menschen mit seiner ihn umgebenden Umwelt.“ (Hobmair 1997, S. 37) Dies bedeutet, dass „das Verhalten von Personen nur im jeweiligen Zusammenspiel der für sie wichtigen Beziehungen verstanden werden kann.“ (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge 1997, S. 941)

Beim systemischen Ansatz wird das Kind also in seinen Beziehungen in denen es lebt gesehen. Zu den einflussnehmenden Systemen zählt neben der Familie auch das weitere soziale Umfeld.

Die Familie wird demnach als ein System betrachtet, dessen innere Strukturen es in der sozialpädagogischen Arbeit zu erschließen gilt. Des Weiteren wird jedoch auch die Beziehung des Systems Familie zur Umwelt gesehen.

Auffälligkeiten im Verhalten eines Kindes entstehen aus systemischer Sicht durch Störungen im familiären oder weiteren Umfeld. Das Kind wird als Symptomträger bei und nicht Verursacher von Störungen verstanden. Betrachtet man in der systemischen Elternarbeit die Entstehung von Störungen innerhalb des Familiensystems, so geht es darum, die Strukturen einer Familie zu erkennen und Veränderung herbeizuführen. Die in der Familie vorherrschenden Muster, Regeln, Kommunikations- und Beziehungsstrukturen werden durch Fragen und Beobachtung sichtbar gemacht. Anschließend wird auf eine Veränderung hingearbeitet. (vgl. Hobmair 1997, S. 37 und 483f) Wichtig für eine erfolgreiche systemische Elternarbeit ist, dass „die einzelnen Familienmitglieder Verhaltenänderungen nicht nur zulassen. Sondern infolge eigener Einsicht diese fördern und auch ertragen können.“ (Günder 2000, S. 211)

Da die Aufmerksamkeit auf die gesamte Familie gerichtet wird, werden, wenn möglich, auch alle Familienmitglieder mit in die Arbeit eingebunden. D.h., dass auch Geschwister, Großeltern oder andere wichtige Bezugspersonen zur Mitarbeit aufgefordert werden. (vgl. Conen 1990b, S. 191)

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Ende der Leseprobe aus 75 Seiten

Details

Titel
Ohne Eltern geht es nicht! Systemisch-lösungsorientiert gestaltete Elternarbeit im und durch das Heim
Hochschule
Hochschule Koblenz (ehem. FH Koblenz)
Note
2,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
75
Katalognummer
V50245
ISBN (eBook)
9783638464994
ISBN (Buch)
9783656727057
Dateigröße
658 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ohne, Eltern, Elternarbeit, Heim
Arbeit zitieren
Rebecca Haubrich (Autor:in), 2005, Ohne Eltern geht es nicht! Systemisch-lösungsorientiert gestaltete Elternarbeit im und durch das Heim, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/50245

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