Der Konzentrationsgrad der Reiseveranstalter in Deutschland


Seminararbeit, 2005

45 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Darstellungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Konzentration als besondere Form des Zusammenschlusses von Unternehmen
2.1 Unternehmenszusammenschlüsse
2.2 Definition und Abgrenzung des Begriffs Konzentration
2.3 Formen der Konzentration
2.3.1 Fusion
2.3.2 Konzernbildung
2.4 Arten der Konzentration
2.4.1 Horizontale Konzentration
2.4.2 Vertikale Konzentration
2.4.3 Diagonale Konzentration
2.5 Kritische Betrachtung aus Sicht der Unternehmung
2.5.1 Motivationen und Ziele
2.5.2 Chancen und Risiken
2.6 Die Betrachtung der Konzentration im volkswirtschaftlichen Kontext
2.6.1 Bedingungen für das Vorliegen eines konzentrierten Marktes
2.6.2 Bildung von Marktformen als mögliche Folge von Konzentration

3 Der deutsche Reiseveranstaltermarkt
3.1 Definition und Abgrenzung des Begriffs Reiseveranstalter
3.2 Die Funktionen des Reiseveranstalters
3.3 Deutsche Veranstalter in Zahlen
3.4 Die Entwicklung des deutschen Reiseveranstaltermarktes
3.5 Heutige Marktstruktur
3.6 Der vertikal integrierte Touristikkonzern und Abgrenzung zu den nicht-integrierten Reiseveranstaltern

4 Messung des Konzentrationsgrads
4.1 Methoden
4.1.1 Die Lorenz-Kurve
4.1.2 Der Gini-Koeffizient
4.1.3 Weitere Konzentrationsmaße
4.2 Messung des Konzentrationsgrades der Reiseveranstalter mit Hilfe der Lorenzkurve und des Gini-Koeffizienten
4.2.1 Groß- sowie vertikal integrierte Veranstalter
4.2.2 Mittlere und kleine Veranstalter
4.2.3 Gesamtmarkt der Reiseveranstalter
4.3 Beurteilung der Ergebnisse
4.3.1 Auswirkungen auf den Wettbewerb
4.3.2 Auswirkungen auf den Konsumenten

5 Schlussbetrachtung

Anhangsverzeichnis

Literatur- und Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Darstellungsverzeichnis

Darst. 1: Unternehmenszusammenschlüsse

Darst. 2: Klassifikation der Reiseveranstalter

Darst. 3: Die Marktanteile der größten deutschen Veranstalter

Darst. 4: Der Markt der deutschen Reiseveranstalter

Darst. 5: Die Wertschöpfungskette der integrierten Reiseveranstalter

Darst. 6: Renditen entlang der Wertschöpfungskette einer Flugpauschalreise

Darst. 7: Grafische Darstellung der Lorenzkurve und der Gleichverteilung

Darst. 8: Umsatzzahlen und Marktanteile der sechs größten Veranstalter

Darst. 9: Lorenzkurve der sechs größten deutschen Veranstalter

Darst. 10: Gini-Koeffizient der sechs Großveranstalter

Darst. 11: Umsatzzahlen und Marktanteile der mittleren und kleinen Veranstalter

Darst. 12: Lorenzkurve der mittleren und kleinen Veranstalter

Darst. 13: Gini-Koeffizient der mittleren und kleinen Veranstalter

Darst. 14: Umsatzzahlen und Marktanteile aller Veranstalter

Darst. 15: Lorenzkurve für den Gesamtmarkt der Reiseveranstalter

Darst. 16: Gini-Koeffizient des Gesamtmarktes der Reiseveranstalter

1 Einleitung

„Fast jeder ist mit jedem verwandt“, so charakterisierte Dr. Walter Freyer die Verflechtungen in der deutschen Tourismusindustrie.[1] In der Automobil-, Chemie- oder Telekommunikationsindustrie waren bereits die 80er Jahre geprägt durch Unternehmensverbindungen; weltweit agierende Unternehmen schlossen sich zusammen. Es verging kaum ein Tag, an dem nicht über eine mehr oder weniger spektakuläre Fusion berichtet wurde, wie beispielsweise über die von Daimler-Benz und Chrysler oder die der Deutschen Bank und Bankers Trust.

Diese allgemeine Entwicklung machte auch vor der Tourismusbranche nicht halt: Wenn auch etwas verzögert, verglichen mit anderen Branchen, wurde sie in den Neunzigern ebenfalls von diesem Strukturwandel erfasst, der mit Konzentrationsprozessen und einem überproportionalem Wachstum der marktführenden Unternehmen einherging. So übernahm Ende der Neunziger die Preussag-Tochter Hapag-Lloyd die Mehrheit der TUI und die Deutsche Lufthansa AG und Karstadt AG führten die NUR Touristic GmbH und Condor Flugdienst zusammen - die beiden größten integrierten Touristikanbieter Europas entstanden.

Die folgende Arbeit beschäftigt sich mit dem Konzentrationsgrad des deutschen Reiseveranstaltermarktes. Das zweite Kapitel dient der Begriffsdefinition und gewährt einen Überblick über die möglichen Erscheinungsformen und allgemeinen Zielsetzungen von Unternehmenszusammenschlüssen. Im dritten Kapitel wird ein Überblick über den deutschen Reiseveranstaltermarkt sowie dessen Entwicklung gegeben. Hierin findet die heute bestehende Marktstruktur, neben allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen, ihren Ursprung. Im letzten Teil der Arbeit wird schließlich das Maß an Konzentration anhand der Lorenzkurve und des Gini-Koeffizienten, auf Basis von Umsatzzahlen der Veranstalter, untersucht. Nach einer Bewertung der Ergebnisse schließt die vorliegende Arbeit mit einem Ausblick aus Sicht der Verfasserin ab.

2 Konzentration als besondere Form des Zusammenschlusses von Unternehmen

2.1 Unternehmenszusammenschlüsse

Der Wettbewerb ist ein Wesensmerkmal der Marktwirtschaft. Unternehmen stehen damit unter dem dauernden Zwang konkurrenzfähig zu bleiben und nicht vom Markt verdrängt zu werden. Sollen weitere Marktanteile erobert werden muss das eigene Leistungsangebot stetig erweitert und das der Konkurrenten übertroffen werden. Um dieses Ziel zu erreichen und dem ständigen Wettbewerbsdruck zu begegnen, bieten sich Unternehmen unter anderem folgende Möglichkeiten: Entweder es wächst im Alleingang aus eigener Kraft oder es geht eine Partnerschaft mit anderen Unternehmen ein.

Wählt es die letztgenannte Alternative, so spricht man allgemein von Unternehmenszusammenschlüssen. Wöhe versteht diese als „eine Verbindung von bisher rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Unternehmen zu größeren Wirtschaftseinheiten, ohne dass dadurch die rechtliche Selbständigkeit und die Autonomie der einzelnen Unternehmen im Bereich wirtschaftlicher Entscheidungen aufgehoben werden muss.“[2]

Zusammenschlüsse sind auf den verschiedensten Ebenen und mit unterschiedlichem Abhängigkeitsgrad (wirtschaftlich, rechtlich) möglich. Nach dem Grad der Beeinflussung der wirtschaftlichen Entscheidungsfreiheit und Intensität der Bindung der betroffenen Unternehmen kann in Kooperation und Konzentration unterschieden werden.[3]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Darst. 1: Unternehmenszusammenschlüsse

Quelle: In Anlehnung an Wöhe, G., a.a.O., S. 410

Im folgenden soll auf die Konzentration, als eine besondere Form des Zusammenschlusses, näher eingegangen werden. Daraufhin werden Kooperation sowie wesentliche Sonderformen dieser definiert und abgegrenzt.

2.2 Definition und Abgrenzung des Begriffs Konzentration

Nach Schierenbeck entsteht eine Konzentration durch eine „Angliederung bestehender Unternehmen an eine andere Wirtschaftseinheit, wobei die wirtschaftliche Selbständigkeit des angegliederten Unternehmens zugunsten der übergeordneten Einheit verloren geht oder zumindest eingeschränkt wird.“[4]

Die Konzentration ist also gekennzeichnet durch den Verlust der wirtschaftlichen Selbständigkeit mindestens eines der teilnehmenden Unternehmen.

Darüber hinaus definiert Bestmann den Begriff der Unternehmenskonzentration allgemein als Zunahme der Verfügungsgewalt über Produktionsmittel in den Händen einheitlich gelenkter Wirtschaftseinheiten. Diese Zunahme ist entweder durch Betriebsvergrößerung aus eigener Kraft (internes Wachstum), andererseits durch konzentrierte Unternehmensverbindungen zu größeren Wirtschaftseinheiten (externes Wachstum) möglich.[5]

Wie aus Darst. 1 hervorgeht, existiert neben der Konzentration auch die Kooperation, als eine weitere Form des Unternehmenszusammenschlusses, die im folgenden kurz erläutert sowie abgegrenzt werden soll:

Unter Kooperation versteht man allgemein die freiwillige Zusammenarbeit selbständiger Unternehmen mit dem Ziel, bei grundsätzlicher Aufrechterhaltung ihrer wirtschaftlichen Selbständigkeit gewisse Vorteile aus der Zusammenarbeit zu ziehen.[6]

Im Gegensatz zur Konzentration bleibt also die wirtschaftliche Selbständigkeit der Unternehmen ebenso wie auch die rechtliche Selbständigkeit erhalten. Lediglich die wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit wird in den Bereichen, die der Zusammenarbeit unterworfenen sind, eingeschränkt.

Die folgenden beiden Formen der Kooperation finden sich in der Touristik besonders häufig:

- Franchising
Unter Franchising versteht man ein „Vertriebssystem, bei dem Marken- oder Know-how-Geber sowie Franchisenehmer rechtlich selbständige Unternehmer sind. Der Franchisenehmer übernimmt gegen Entgelt den Namen des Franchisegebers aufgrund vertraglicher Vereinbarungen, die zum Beispiel diverse Dienstleistungen in den Bereichen Marketing und Verwaltung beinhalten. Auch die Verpflichtung zum Bezug bestimmter Waren oder Dienstleistungen, deren Absatz nach genau festgelegten Marketing-Kriterien zur Wahrung eines einheitlichen Erscheinungsbildes zu erfolgen hat, kann Vertragsbestandteil sein.“[7] Die Unternehmen bleiben, im Gegensatz zur Konzentration, wirtschaftlich selbständig. Diese Form der Kooperation findet weltweit in den verschiedensten Branchen Anwendung und erfolgt in der Touristikbranche insbesondere bei Reisebüroketten, wie z.B. Lufthansa City Center, TUI Reisecenter und Thomas Cook Reisebüros, um nur einige der großen Ketten zu nennen.

- Strategische Allianz
Die strategische Allianz wird als eine „förmliche, langfristige Verbindung von rechtlich und wirtschaftlich selbständig bleibenden Unternehmen, die bestimmte Aspekte der Geschäftstätigkeit miteinander vereinbaren“, definiert.[8]

Die strategische Allianz wird mit dem Ziel eingegangen, die individuellen Stärken der Allianzpartner in den einzelnen Geschäftsfeldern zu vereinen, um somit strategisch relevante Wettbewerbsvorteile zu realisieren und Erfolgspotentiale einzelner Geschäftsfelder zu sichern und zu nutzen.

Als Beispiel aus dem internationalen Luftverkehr ist die 1997 gegründete „Star Alliance“ als erste globale und noch immer größte Strategische Allianz zu nennen.

2.3 Formen der Konzentration

Betrachtet man die Touristikbranche, muss vor allem der Zusammenschluss von Unternehmen durch Fusion sowie auch durch Konzernbildung als wesentliche Formen der Konzentration genannt werden.

2.3.1 Fusion

Verliert ein Partner der verbundenen Unternehmen nicht nur seine wirtschaftliche, sondern außerdem auch seine rechtliche Selbständigkeit, wird von einer Fusion bzw. Verschmelzung gesprochen. Nach dem Zusammenschluss existiert somit lediglich noch eine rechtliche Einheit. Die Fusion kann entweder durch die Aufnahme eines Unternehmens erfolgen oder durch eine Neubildung aus Gesellschaften, die fusionieren und somit gemeinsam ein neues Unternehmen bilden.[9] Bei einer Fusion durch Aufnahme überträgt ein Unternehmen sein Vermögen als Ganzes auf ein anderes, während bei der Fusion durch Neubildung jede sich vereinigende Gesellschaft ihr Vermögen als Ganzes auf die neu zu gründende Organisation überträgt.

2.3.2 Konzernbildung

Schließen sich mehrere rechtlich selbständig bleibende Unternehmen unter einer einheitlichen Leitung zusammen, spricht man gemäß § 18 des AktG von einem Konzern. Die wirtschaftliche Selbständigkeit mindestens eines der beteiligten so genannten Konzernunternehmen geht dabei verloren.[10] Das entscheidende Merkmal für einen Konzern ist demnach die einheitliche, wirtschaftliche Leitung.

Als Gründe für die Bildung von Fusionen bzw. Konzernen werden in der Literatur meist Marktbeherrschung, Markterweiterung, Rationalisierung oder Verbesserung des Zugangs zum Kapitalmarkt genannt.[11]

2.4 Arten der Konzentration

Nach der Art der verbundenen Produktions- und Handelsstufen können die einzelnen Verbindungen in horizontale, vertikale und diagonale Zusammenschlüsse unterteilt werden. Alle drei dienen der Stärkung der Marktstellung der Unternehmen.

2.4.1 Horizontale Konzentration

Zusammenschlüsse auf horizontaler Ebene sind Vereinigungen von Unternehmen der gleichen Produktions- bzw. Handelsstufe.[12] In der Touristikbranche seien Zusammenschlüsse von Reisebüros zu Reisebüroketten, Hotels zu Hotelgruppen oder aber auch Zusammenschlüsse von Reiseveranstaltern, wie beispielsweise von DERTOUR und der LTU-Touristik im Jahre 2001 unter dem Dach der Rewe Touristik, zu nennen.

2.4.2 Vertikale Konzentration

Zusammenschlüsse auf vertikaler Ebene dagegen entstehen durch Vereinigung von aufeinander folgenden Produktions- bzw. Handelsstufen. Als Beispiel aus der Touristikbranche ist die TUI Group als Eigentümer einer Fluggesellschaft, einer Reisebüro- sowie einer Hotelkette zu nennen. In der Literatur findet sich für diese Art der Konzentration auch die Bezeichnung (vertikale) Integration. Auf die (vertikale) Integration wird in Absatz 3.6 näher eingegangen.

2.4.3 Diagonale Konzentration

Zusammenschlüsse von Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen, Produktions- und Handelsstufen werden diagonale Verbindungen genannt. Es findet weder ein vertikaler noch ein horizontaler Zusammenschluss statt.[13]

Wöhe bezeichnet diese Art des Zusammenschlusses auch als anorganisch, d.h., als branchenfremde Zusammenarbeit.[14]

2.5 Kritische Betrachtung aus Sicht der Unternehmung

Im folgenden Kapitel wird auf die Zielsetzungen der Unternehmen eingegangen und im Anschluss werden die damit verbundenen möglichen Chancen und Risiken aufgeführt.

2.5.1 Motivationen und Ziele

Nach Wöhe sind die vielschichtigen Zielsetzungen von Unternehmenszusammenschlüssen dem Oberziel des Strebens nach langfristiger Gewinnmaximierung unterzuordnen.

Um dieses Oberziel zu erreichen, müssen verschiedene Unterziele angestrebt werden, die sich nicht zwangsläufig ausschließen müssen und durchaus parallel verwirklicht werden können:

- Erhöhung der Wirtschaftlichkeit durch Erzielung von Rationalisierungs-effekten und damit verbundene Kostensenkungen
- Minderung der Risiken durch die Aufteilung des Risikos auf mehrere Vertragspartner
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Verbesserung der Marktstellung gegenüber Abnehmern, Lieferanten und potentiellen Kreditgebern
- Erreichen einer wirtschaftlichen Machtposition durch Einschränkung des Wettbewerbs
- Bildung von Wirtschaftsfachverbänden zur gemeinsamen Interessen-verwahrung gegenüber dem Gesetzgeber, der Verwaltung und anderen Verbänden

Die oben erwähnten Ziele beziehen sich auf alle Funktionsbereiche eines Unternehmens, finden sich also z.B. im Beschaffungs-, Produktions-, Absatz- und Finanzierungsbereich wieder.

Desweiteren gehört das Schaffen und die Erweiterung ökonomischer Macht zu den obersten Zielen für Unternehmenszusammenschlüsse. Um diese zu erlangen, müssen jedoch zunächst Wettbewerbsvorteile erarbeitet und die eigene Marktposition ausgebaut werden.[15]

2.5.2 Chancen und Risiken

Im Folgenden werden die Chancen, die letztlich die Beweggründe für das Eingehen von Unternehmensverbindungen sind, dargestellt:

- Schaffung einer marktbeherrschenden Stellung gegenüber der restlichen Konkurrenz und die damit einhergehende Entstehung einer Marktmacht gegenüber Lieferanten und Abnehmern.
- Möglichkeit des Einstieges in neue Geschäftsfelder, Produktbereiche bzw. neue Technologien.
- Realisierung von Synergien durch gemeinsame Nutzung von Ressourcen, und Know-how.
- Steigerung des Marketingerfolgs durch einen durchgängigen Markenauftritt.[16]

Neben der Darstellung der Chancen, die Zusammenschlüsse den verbundenen Unternehmen bieten, müssen auch die damit einhergehenden Risiken aufgezeigt werden:

- Vernachlässigung der Planung der Phase nach dem Zusammenschluss, der sog. post-merger-integration. Es ist erforderlich, dass sich das Unternehmen schnellstmöglich wieder auf sein normales Geschäft und die eigentlichen Aufgaben konzentriert.
- Problem der kulturellen Integration der verbundenen Unternehmen bzw. der Personalführung.
- Fehleinschätzungen über die Höhe der Synergie-Effekte sowie Unterschätzung der enormen Opportunitätskosten, die mit dem Zusammenschluss einhergehen.

2.6 Die Betrachtung der Konzentration im volkswirtschaftlichen Kontext

Bisher wurde der Begriff der Konzentration aus der Sicht einzelner Unternehmen betrachtet, die sich zu einer größeren Wirtschaftseinheit verbinden. Darüber hinaus muss jedoch das Phänomen der Konzentration auch volkswirtschaftlich näher betrachtet werden.

2.6.1 Bedingungen für das Vorliegen eines konzentrierten Marktes

Von einer Konzentration des gesamten Marktes spricht man, wenn einige Marktteilnehmer einen bedeutenden Anteil am gesamten Umsatzvolumen der betrachteten Branche erzielen. Nach § 22 Absatz 3 des Kartellgesetzes wird in Deutschland von konzentrierten Märkten gesprochen, wenn entweder ein Unternehmen einen Marktanteil von mindestens einem Drittel besitzt, drei Unternehmen einen Marktanteil von mindestens der Hälfte für sich beanspruchen oder aber fünf Unternehmen einen Marktanteil von mindestens zwei Dritteln haben.

Das Kapitel 4 beschäftigt sich mit der Konzentration des deutschen Reiseveranstaltermarktes.

2.6.2 Bildung von Marktformen als mögliche Folge von Konzentration

Durch den Zusammenschluss von mehreren Unternehmen kann im äußersten Fall ein Angebotsmonopol entstehen, d.h. es existiert nur noch ein einziger Anbieter, der den Markt beherrscht. Der Monopolist hat außerdem die Möglichkeit, den Preis so zu bestimmen, dass er seinen Gewinn maximiert. Bilden sich jedoch durch Zusammenschlüsse mehrere Großunternehmen, die gemeinsam den Markt beherrschen, entstehen so genannte Angebotsoligopole. In einem Oligopol wird der Preis durch die führenden Unternehmen des Oligopols bestimmt, von anderen Unternehmen hingegen wird angenommen, dass sie sich als Preisanpasser verhalten.[17]

3 Der deutsche Reiseveranstaltermarkt

3.1 Definition und Abgrenzung des Begriffs Reiseveranstalter

In der Literatur existieren eine Vielzahl an Definitionen des Begriffs des Reiseveranstalters. Die Definition von Schroeder beinhaltet jedoch eine Reihe von Elementen, die den Reiseveranstalter vom Reisemittler bzw. Leistungsträger abgrenzen: „Reiseveranstalter ist, wer selbständige Reiseleistungen aus dem eigenen Unternehmen und/oder von Leistungsträgern zur Pauschalreise zusammenfasst. Der Reiseveranstalter ist Vertragspartner des Pauschalreisekunden, der Organisator/Unternehmer einer Pauschalreise, der die Reise aus den einzelnen Leistungen zusammenstellt, diese standardisiert und sie als einheitliches Paket oder Arrangement direkt oder über Reisemittler den Reisekunden zum Gesamtpreis anbietet.“[18] Die Rechtsgrundlage des Reiseveranstalters ist § 651 BGB.

Demnach sind die wesentlichen Elemente eines Reiseveranstalters:

- Verbinden von eigenen bzw. von Leistungen Dritter (den Leistungsträgern),
- eigenständige und einheitliche Leistung, gebündelt zu einem Gesamtpreis, so dass die Einzelleistungen nicht mehr identifizierbar sind,
- Auftritt in eigenem Namen, auf eigene Rechnung sowie eigenes Risiko,
- eigenständiges Unternehmen.

Reiseveranstaltertypen können gemäß folgender Klassifikation unterschieden werden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Darst. 2: Klassifikation der Reiseveranstalter

Quelle: In Anlehnung an Kirstges, Expansionsstrategien im Tourismus,

2. Aufl. 1992, S. 63.

Nach der Bündelung der touristischen Einzelleistungen zu Reiseangeboten durch den Veranstalter erfolgt der Absatz dieser durch den Reisemittler und letztendlich die eigentliche Erbringung am Endverbraucher im Rahmen der Reisedurchführung durch den Leistungsträger. Folglich ist auch wie der Reiseveranstalter, der Reisemittler und Leistungsträger zur Tourismuswirtschaft im engeren Sinne zuzurechnen.[19]

Der Reisemittler übernimmt als selbständiger Handelsvertreter für den Veranstalter bzw. Leistungsträger gegen Entgelt den Verkauf der Leistung an Dritte. Er haftet nur, wenn die Vermittlung fehlerhaft war, jedoch hat er nicht für Reisemängel einzustehen. Der Leistungsträger, in Form von Beförderungsunternehmen, Hotels, Gastronomie oder Zielgebietsagenturen etc., kann als Gehilfe des Reiseveranstalters bei Erfüllung der Gesamtreiseleistung gesehen werden.[20]

[...]


[1] Vgl. Freyer, W.: Tourismus, Einführung in die Fremdenverkehrsökonomie, 7. überarb. und aktualisierte Auflage München, Wien: Oldenbourg Verlag, 2001, S. 159.

[2] Vgl. Wöhe, G.: Einführung in die allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 18., überarb. und erw. Aufl., München: Vahlen Verlag, 1993, S. 403 ff.

[3] Vgl. Jung, H.: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 8., überarb. Aufl., München, Wien: R. Oldenbourg Verlag, 2002, S. 116.

[4] Vgl. Schierenbeck, H.: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, 15., überarb. und erw. Aufl., München: Oldenburg Verlag, 2000, S. 49 ff.

[5] Vgl. Bestmann, U.: Kompendium der Betriebswirtschaftslehre, 8. Auflage, München: Oldenbourg Verlag, 1996, S. 52 ff.

[6] Vgl. Schierenbeck, H.: a.a.O., S. 49 ff.

[7] Vgl. Schroeder, G.: Lexikon der Tourismuswirtschaft, 3., überar. und erw. Aufl., Hamburg: TourCon Hannelore Niedecken GmbH, 1998, S. 126.

[8] Vgl. Baßeler/ Heinrich/ Utecht: Grundlagen und Probleme der Volkswirtschaft, 17., überarb. Aufl., Stuttgart: Schäffer-Poesche Verlag: 2002, S. 198.

[9] Vgl. Wöhe, G.: a.a.O., S. 414.

[10] Vgl. Jung, H.: a.a.O., S. 137 ff.

[11] Vgl. Woll, A.: Wirtschaftslexikon, 9. Auflage, München, Wien: Oldenbourg Verlag, 2000, S. 392.

[12] Vgl. Wöhe, G.: a.a.O., S.411.

[13] Vgl. Jung, H.: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, a.a.O., S. 121.

[14] Vgl. Wöhe, G.: a.a.O., S.412.

[15] Vgl. Wöhe, G.: a.a.O., S. 405ff

[16] Vgl. Bastian, H./ Born, K.: Der integrierte Touristikkonzern, München, Wien: Oldenbourg Verlag, 2004, S. 21 ff.

[17] Vgl. Bartling, H./ Luzius F.: Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, 14., verbesserte und ergänzte Auflage, München: Vahlen Verlag, 2002, S. 103 ff.

[18] Vgl. Schroeder, G.: a.a.O. S. 262.

[19] Vgl. Xylander, J. K.: Kapazitätsmanagement bei Reiseveranstaltern, Wiesbaden: Deutscher Universitäts-Verlag, 2003, S. 12ff.

[20] Vgl. Schroeder, G.: a.a.O. S. 261/ 201.

Ende der Leseprobe aus 45 Seiten

Details

Titel
Der Konzentrationsgrad der Reiseveranstalter in Deutschland
Hochschule
Fachhochschule Worms
Note
1,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
45
Katalognummer
V50030
ISBN (eBook)
9783638463386
ISBN (Buch)
9783638598019
Dateigröße
556 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Konzentrationsgrad, Reiseveranstalter, Deutschland
Arbeit zitieren
Cornelia Klären (Autor:in), 2005, Der Konzentrationsgrad der Reiseveranstalter in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/50030

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