Caesars Dictatur


Seminararbeit, 2005

13 Seiten, Note: Sehr gut


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Consulat
2.1. Caesars Consulate

3. Die Dictatur
3.1. Caesars Dictatur

4. Caesars Regierungsstil

5. Caesar – ein Monarch?

6. Caesars Vollmachten und Rechte
6.1. Entscheidungsbefugnis über Krieg und Frieden
6.2. Freie Verfügungsgewalt über die Soldaten und Finanzhoheit
6.3. Ansiedelungsprogramm und Koloniegründung

7. Caesars Reformen und Pläne

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Diese Seminararbeit analysiert das Thema „Caesars Dictatur.“ Zu Beginn möchte ich einen groben Überblick über den römischen Staat in den Jahren 49 bis 44 geben, der zugleich auch als Einführung in das Thema dienen soll. Anschließend werde ich den Beg­riff Consulat erörtern und hinterher einen Einblick in Caesars Consulate geben. Die beiden anschließenden Kapiteln sind der Dictatur allgemein und Caesars Dictatur im Besonderen gewidmet. Im Folgenden werde ich über die wissenschaftliche Kontroverse bezüglich seiner dictatura perpetua schreiben sowie Ciceros Erwartungen an Caesar und die Vor­teile einer Dictatur gegenüber einem Consulat kurz anschneiden. Im Anschluss daran werde ich auf Caesars Regierungsstil eingehen und ein weiteres kontroverses Thema der Forschung vorstellen, nämlich ob Caesar eine Monarchie anstrebte. Der Schlussteil dieser Arbeit befasst sich mit Caesars Vollmachten und Rechten sowie seinen Plänen und Re­formen.

Der römische Staat bestand in den Jahren 49 - 44 hauptsächlich aus Caesar. Im Dezember 49 wurde er vom Praetor M. Aemilius Lepidus, durch eine Ausnahmegenehmi­gung, zum Dictator ernannt. Seine Hauptaufgabe war es damals, in Rom eine Wahl durchzuführen. Das Wahlergebnis war nicht überraschend. Caesar selbst wurde gemein­sam mit Publius Servilius Isauricus zum Consul gewählt. Ende Dezember 49 legte er seine erste Dictatur, die nur 11 Tage dauerte nieder, und nahm 48 seine zweite Consulatsstelle an.[1] Nach dem Sieg über Pompeius wollte Caesar seine Herrschaft im Osten sichern und seine Macht spürbar machen. Nachdem aber in wenigen Monaten sein Consultsamt aus­lief, forderte er seine Anhänger in Rom auf, dem Senat den Vorschlag zu unterbreiten, dass er für ein Jahr zum Dictator zu ernennen sei. Das hätte seine Macht legal verlängert ohne dass er sich schon wieder um das Consulat zu bewerben hatte. Der Senat konnte sich diesem Vorschlag auch nicht entziehen und gewährte ihm im Herbst 48 für 47 eine einjährige Dictatur mit dem Auftrag zur Wiederherstellung von Ruhe und Frieden.[2] Das nächste Konsulat für 46, und somit sein drittes, übernahm er wieder selbst gemeinsam mit M. Lepidus. Gegen Jahresende rückte er wieder ab, um nach Afrika überzusetzen. Im April 46 siegte Caesar in Thapsos über die Pompeianer wobei aber die Söhne des Pom­peius nach Spanien entkommen konnten. Rom reagierte auf den Sieg in Thapsos mit einer neuen Flut von Ehrungen und Vollmachten.

So machte man Caesar zum Dictator auf zehn Jahre. Die 10 jährige Dictatur war eigentlich nicht notwendig, weil er 45 wieder zum consul sine collega gewählt wurde. In einem letzten Feldzug wurden die Söhne des Pompeius in der Schlacht bei Munda im März 45 besiegt. Er behielt das Consulat aber nicht bis Jahresende, sondern legte es nach seiner Ankunft in Rom nieder und übergab es Quintus Fabius und Gaius Trebonius. Die für drei Monate illegal eingesetzten Consuln erzürnten die Gemüter der Nobilität aufs Äußerste, weil damit ein Bruch gegen die bestehende Ord­nung stattfand. Für 44 wurde Caesar zum fünften und letzten Mal, gemeinsam mit Marcus Antonius, Consul. Am 15. Februar 44 trat er dann die Dictatur auf Lebenszeit an (dictatura perpetua) und zog damit einen Schluss­strich unter die römische Republik.[3] Lange konnte sich Caesar an seinem neuen Titel dictator perpetuo nicht erfreuen. Kurz vor seiner Abreise zum Partherfeldzug wurde Caesar am 15. März 44 ermordet. Seine Dauerdictatur nahm nach etwa nur vier Wochen ein Ende.

2. Das Consulat

Das Consulat war das höchste zivile und militärische Amt der Ämterlaufbahn (cursus honorum) der römischen Republik. Die Hauptaufgabe der zwei Consuln bestand in der Leitung der militärischen Operationen. Für das Consulat galten die Prinzipien der Annuität und der Kollegialität. Annuität bedeutet, dass jeder römische Beamte sein Amt nur für ein Jahr bekleiden konnte. Von der Annuität waren nur die Amtszeit der Censoren (18 Mo­nate) und die des Dictators ausgenommen (6 Monate). Das Prinzip der Kollegialität drückt aus, dass jede römische Magistratur einen Kollegen hatte (oder auch mehrere Kollegen) der ein Vetorecht besaß. Jeder Beamte konnte jede Maßnahme seines / seiner Kollegen verbieten (intercessio).[4]

2.1. Caesars Consulate

Insgesamt bekleidete Caesar fünf Consulate. Im Jahre 59 wurde er zum ersten Mal zum Consul gewählt. 48 folgte das zweite, 46 das dritte, 45 das vierte und 44 das fünfte Consulat. Die Quellen geben auch Anhaltspunkte über eine Art Dauerkonsulat Cae­sars. Dies wäre aber ein schwerwiegender Eingriff in das republikanische Ämterwesen gewesen, weil eine Art Dauerkonsulat gegen ein Rechtsprinzip der Magistratur verstoßen hätte.

Genauer gesagt, gegen das Verbot der Iteration des Amtes, scilicet „dasselbe Amt, sei es nun in kürzeren oder längeren Intervallen, zwei- oder gar mehrere Male zu bekleiden.“[5] Als Ehrung für die gewonnene Schlacht von Pharsalos (48 v. Chr.) erhielt Caesar das Vor­recht, wie Dio schrieb, fünf Jahre nacheinander das Consulat zu bekleiden[6] was eine Befrei­ung von der Iterationsbeschränkung bedeutet hätte, und außerdem müssen gemäß den leges annales[7] zwischen zwei Consulaten 10 Jahre liegen. Eine weitere Ehrung wurde Caesar nach der Schlacht von Munda (45 v. Chr.) zu teil und zwar ein 10-jähriges Consulat[8]. Laut Appian allerdings soll Caesar das Consulat abgelehnt haben.[9] Jehne schließt ein Dauerkonsulat Caesars aus. Gelzer meint hingegen, dass „der zehnjährigen Dictatur (…) ein zehnjähriges Consulat beigesellt [wurde].“[10] Jehne behauptet allerdings, dass es sein könnte, „dass Dio einen von Caesar zurückgewiesenen Vorschlag, ihn auf 10 Jahre zum Consul – wie vorher zum Dictator – zu machen, zusammengezogen hat mit einem erneuten Aufheben des Iterationsverbots, denn wenn Caesar im Jahre 48 das Pri­vileg zuerkannt wurde, fünf Jahre in Folge Consul sein zu dürfen, lief diese Frist 44 aus, und man könnte sich durchaus schon 45 über die Verlängerung Gedanken machen.“[11]

3. Die Dictatur

Das Amt des Dictators gehörte zur Magistratur, die eine staatliche Institution der Re­publik war. Er zählte genauso wie die Consuln und die Praetoren zu den höheren Beam­ten, die militärische Kommandobefugnis (imperium) hatten. Der Dictator im eigentlichen Sinn war ein Notstandsbeamter, dem alle Vollmachten zu Teil wurden, um eine Notlage zu beseitigen. Ursprünglich traten auch alle anderen Beamten zurück. Später blieben die ordentlichen Magistraten im Amt, die aber in der Hierarchie unter dem Dictator standen und er war verpflichtet, einen Reiterführer (magister equitum) als Hilfsbeamten zu ernen­nen. Für den Dictator galt nicht das Prinzip der Kollegialität und war auch von der Volks­wahl ausgenommen d.h. ein Dictator wurde nicht gewählt sondern von einem Consul be­stimmt, weil schlichtweg keine Zeit vorhanden war um eine Wahl zu organisieren.

[...]


[1] vgl. Cass. Dio 41,43,1 (zit. nach: O. Veh [Üs.], Cassius Dio. Römische Geschichte, Zürich; München 1985: 289)

[2] vgl. Cass. Dio 42,20,3 (zit. nach: ders.: 323)

[3] vgl. Cass. Dio 43,1,1; 43,14,1; 43,39,4; 43,46,2 f; 43,49,1 (zit. nach: ders.: 355, 366, 388, 394, 397)

[4] vgl. Bleicken 19957: 100, 105

[5] ders.: 19957: 104

[6] Cass. Dio 42,20,3 (zit. nach: O. Veh [Üs.], Cassius Dio. Römische Geschichte, Zürich; München 1985: 323)

[7] Leges annales waren gesetzliche Fixierungen der wesentlichsten Punkte der Ämterkarriere wie ein Mindestalter für die wichtigsten Ämter, Pausen zwischen der Bekleidung der verschiedenen höheren Ämter und zahlreiche andere Vorschriften. (Bleicken 19957: 104)

[8] Cass. Dio 43,45,1 (zit. nach: O. Veh [Üs.], Cassius Dio. Römische Geschichte, Zürich; München 1985: 393)

[9] App.b.c. 2,107 (zit. nach: O. Veh [Üs.], Appian von Alexandria. Römische Geschichte, Zweiter Teil, Die Bürgerkriege, Stuttgart 1989: 164)

[10] Gelzer 1983: 285

[11] Jehne 1986: 41

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Caesars Dictatur
Hochschule
Universität Wien
Note
Sehr gut
Autor
Jahr
2005
Seiten
13
Katalognummer
V48859
ISBN (eBook)
9783638454445
Dateigröße
504 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Caesars, Dictatur
Arbeit zitieren
Kerstin Aigner (Autor:in), 2005, Caesars Dictatur, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/48859

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