Nationale Katastrophenlogistik in Deutschland am Fallbeispiel des Hochwassers 2002


Hausarbeit (Hauptseminar), 2004

31 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Rechtlicher Rahmen im Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland
1.2 Grundproblematik in Deutschland
1.2.1 Auswirkungen des föderalen Systems der Bundesrepublik
1.2.2 Der Wegfall des Kalten Krieges

2 Katastrophenbewältigung am Fallbeispiel des Hochwassers 2002 in Deutschland
2.1 identifizierte Problemfelder auf Basis des „Berichtes der Unabhängigen Kommission der Sächsischen Staatsregierung Flutkatastrophe 2002“
2.1.1 Koordinations- und Kommunikationsproblematik
2.2 Die Taktische Sandsackreserve Deutschland als übertragbares Beispiel einer funktionierenden Ressourcenmanagementzentrale
2.2.1 Die Taktischen Sandsackreserve Deutschland
2.2.2 Anforderungen an ein Ressourcenmanagementcenter
2.3 Mangelnde Entscheidungsbereitschaft der Behörden

3 Verbesserungsansätze im Zivil- und Katastrophenschutz
3.1 „Reform des Zivil- und Katastrophenschutzes“ – Konzept des Deutschen Städtetages
3.2 „Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland - Überlegungen für eine gemeinsame Rahmenkonzeption zur Weiterentwicklung des Zivilschutzes“

4 Realisierung und ausgewählte Handlungsimplikationen
4.1 Einrichtung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
4.2 Handlungsimplikationen
4.2.1 Kommunikation
4.2.2 Kompetenzen und Ausbildung
4.2.3 Organisation
4.2.4 Öffentlichkeitsarbeit und Informationssystem
4.2.5 Aufgaben des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
4.2.6 Übungen
4.2.7 Kompatibilität und Einsatzmöglichkeiten von BSG und Streitkräften

5 Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Struktur der Katastrophenschutzbehörden eigene Darstellung nach Kirchbach (2002) S. 93ff

Abbildung 2: Struktur der TSD

Berufsfeuerwehr Nürnberg (2002): Erfahrungsbericht „Taktische Sandsackreserve

Deutschland“, Nürnberg, S. 6

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Anmerkung

Der Vereinfachung halber und dem Ziel der Arbeit entsprechend soll im folgenden Text unter Katastrophen nur zivile Unglücke und Aktionen terroristischen Hintergrundes verstanden werden, nicht aber dem alten Zivilschutzgedanken folgend die Auswirkungen militärischer Angriffe.

1 Einleitung

Im August 2002 erlitt Mittel- und Osteuropa eine Flutkatastrophe ungeahnten Ausmaßes. Bald wurde von der „Jahrhundertflut“ gesprochen, die Ost- und Westdeutschland zusammenführte.

Es soll nicht geleugnet werden, dass während der Flut unzählige Helfer bewundernswerten Einsatz zeigten und bisher Unvorstellbares möglich machten. Nichtsdestotrotz können die erzielten Leistungen der Helfer nicht über die Missstände bei der Einsatzplanung und -koordinierung hinwegtäuschen, die die Notwendigkeit einer großangelegten Reform des überholten Zivil- und Katastrophenschutzes in Deutschland verdeutlichen.

Ziel dieser Arbeit ist es, die Resultate aus verschiedenen Erfahrungsberichten zusammenzutragen und Handlungsimplikationen für eine Verbesserung des nationalen Katastrophenschutzsystems zu geben – vor allem im Bereich der Organisation und Koordination der verschiedenen Beteiligten (Behörden, private und staatliche Hilfsorganisationen, Streitkräfte).

1.1 Rechtlicher Rahmen im Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland

Um die Strukturen des Zivil- und Katastrophenschutzes in Deutschland besser verstehen zu können, ist es sinnvoll, sich zuerst mit den gesetzlichen Regelungen zu beschäftigen. Diese lassen sich grob in zwei Ebenen unterteilen: die Bundes- und Landesebene.

Die Zuständigkeiten auf Bundesebene sind im Zivilschutzgesetz (ZSG) vom 25. März 1997 geregelt, welches sich allerdings weitestgehend nur mit dem Bevölkerungs- und Kulturschutz bei militärischen Angriffen und dessen Folgen beschäftigt[1].

Das Grundgesetz stellt die Grundlage für ein weisungserteilendes Eingreifen der Bundesregierung, wenn von einem Katastrophenfall mehr als das Gebiet eines Landes betroffen ist. Darüber hinaus findet sich im Grundgesetz Artikel 35 Abs. 2 die Möglichkeit der Anforderung von Hilfskräften eines anderen Bundeslandes (Polizeikräfte, Verwaltung) im Katastrophenfall sowie von Bundesgrenzschutz und Bundeswehr. Diese Maßnahmen sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates oder unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben (Abs. 3)[2].

Alles weitergehende den Katastrophenschutz betreffend ist aufgrund des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland dem jeweiligen Bundesland überlassen. Hier seien beispielhaft die Regelungen für den Freistaat Sachsen behandelt, da dies im Bezug zum Fallbeispiel der Flutkatastrophe 2002 als am sinnvollsten erachtet wurde.

Der Freistaat Sachsen hat für den Katastrophenschutz am 22. Januar 1993 ein gesondertes Gesetz erlassen – das sächsische Katastrophenschutzgesetz (SächsKatSG). Ähnlich wie in anderen Bundesländern sind die Landkreise und Kreisfreien Städte, die Regierungspräsidien und das Staatsministerium des Inneren für den Katastrophenschutz verantwortlich und fungieren als Katastrophenschutzbehörden. Welche Instanz der Katastrophenschutzbehörden zuständig ist und ob es eine zentrale Zuständigkeit gibt, wird im Gesetz nicht geregelt, sondern ist Ermessenssache.

Die Kosten für die Katastrophenbekämpfung sind nach § 27 Abs. 2 SächsKatSG von den Landkreisen und Kreisfreien Städten selbst zu tragen – auch für Kosten, die durch die Anforderung Dritter entstehen (wie überörtlicher Feuerwehreinsatz, privater Hilfsorganisationen oder anderen Ländern und dem Bund) haben sie aufzukommen. Allerdings besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung der Kreise und kreisfreien Städte durch den Freistaat.

Das SächsKatSG regelt auch die Aufstellung von Katastrophenschutzplänen, Alarm- und Einsatzplänen durch die Landkreise und Kreisfreien Städte, die als untere Katastrophenschutzbehörden fungieren[3].

Der allgemeine Katastrophenschutzplan organisiert auch die Alarmierung der Katastrophenschutzbehörden, der Feuerwehren, des THWs, des Rettungsdienstes und der privaten Hilfsorganisationen[4].

1.2 Grundproblematik in Deutschland

1.2.1 Auswirkungen des föderalen Systems der Bundesrepublik

Das föderale System der Bundesrepublik Deutschland sieht weitestgehend eine unabhängige Bekämpfung ziviler Katastrophen durch die Länder vor. Wie am Beispiel des SächsKatSG erläutert, liegt die Verantwortungen im Katastrophenschutz bei den Landkreisen und Kreisfreien Städten und dem jeweiligen Staatsministerium des Inneren. Dies ist für kleinere Katastrophen durchaus sinnvoll und entspricht dem Bundessystem der Republik. Kommt es jedoch zu einem Katastrophenfall, der die Grenzen eines Landes überschreitet und damit auch dessen Zuständigkeiten, gerät das bisherige System an seine Grenzen. Eine Koordination von Bundesebene aus ist nicht in ausreichendem Maße vorgesehen, die Zusammenarbeit der Länder aufgrund von unterschiedlichen Standards und landesgesetzlichen Regelungen (z.B. unterschiedlichen Katastrophenschutzplänen) gestaltet sich als schwierig.

Bis zum Hochwasser 2002 bewährte sich das föderale System, da nach Ende des Zweiten Weltkrieges keine vergleichbare Naturkatastrophe Deutschland ereilt hatte. Indes nicht auszuschließen ist, dass vergleichbare Desaster erneut eintreten können, ist eine Reform dringend notwendig, um Schnittstellen zwischen den einzelnen Katastrophenschutzbehörden zu harmonisieren und eine schnellere und effizientere Handlungsfähigkeit zu ermöglichen.

1.2.2 Der Wegfall des Kalten Krieges

Zu Zeiten des sogenannten Kalten Krieges war der Zivil- und Katastrophenschutz Deutschlands stark auf die Abwehr und die Auswirkungen eines kriegerischen Angriffs aus dem ehemaligen Ostblock ausgelegt. Es bestand ein leistungsfähiges Schutzsystem, was aber nach Wegfall des Eisernen Vorhangs nicht weiter gepflegt wurde, da seine Grundlage entfallen war. Naturkatastrophen großen Umfanges waren nur unausreichend in die Planung mit aufgenommen worden. So sind beispielsweise viele Sirenenanlagen nach 1989 abmontiert worden oder unbrauchbar geworden und damit die Möglichkeit entfallen, die Bevölkerung unabhängig von Radio und Fernsehen schnellst möglich auf Gefahren hinzuweisen. Einsatzpläne sind meist für Großschadensereignisse im Verteidigungsfall konzipiert worden und entsprechen somit nicht mehr den heutigen Anforderungen.

Das Katastrophenvorsorgesystem in Deutschland ist durch die Verfassung zweigeteilt. Die Aufgabe des Bundes wird bisher nur in Bereichen drohender militärischer Angriffe gesehen, Katastrophen auf menschlichem/technischem Versagen oder natürlichen Ursachen beruhend fallen in die Zuständigkeit der Länder.

Eine Umstrukturierung von einem Bevölkerungsschutzsystem, das den Auswirkungen kriegerischer Angriffe Rechnung trägt, zu einem System des Schutzes vor punktuellen terroristischen Angriffen oder Naturkatastrophen großen Ausmaßes hat nicht stattgefunden.

Da heute ein großangelegter militärischer Angriff eher als unwahrscheinlich anzusehen ist, länderübergreifende Naturkatastrophen oder terroristische Angriffe, die nicht in das alte Muster passen, aber durchaus möglich sind, sollte die nationale Katastrophenschutzorganisation einer Reform unterzogen werden, um so den neuen Anforderungen gerecht zu werden, um auch beispielsweise den Auswirkungen einer Massenerkrankung wie SARS in Zukunft standhalten zu können.

2 Katastrophenbewältigung am Fallbeispiel des Hochwassers 2002 in Deutschland

2.1 identifizierte Problemfelder auf Basis des „Berichtes der Unabhängigen Kommission der Sächsischen Staatsregierung Flutkatastrophe 2002“

Die Landesregierung des Freistaates Sachsen beauftragte im Herbst 2002 eine unabhängige Kommission unter Leitung von General a.D. Hans-Peter von Kirchbach mit der Evaluation der Abläufe während der Flutkatastrophe im August 2002, um sich darüber zu informieren, inwieweit das Katastrophenschutzsystem geeignet war und in welchen Bereichen Verbesserungen anzustreben sind.

Nachfolgend sind die für diese Arbeit wichtigsten Punkte des Berichtes zusammengefasst.

2.1.1 Koordinations- und Kommunikationsproblematik

Da Informationen an vielen Stellen gesammelt werden, ist es wichtig, ein effizientes Informationsmanagement zu betreiben. Es muss an jeder Stelle entschieden werden, welche Informationen für andere Stellen von Bedeutung sein könnten und wie diese den Empfängern zugänglich gemacht werden können.

Des Weiteren muss jede Katastrophenschutzbehörde entscheiden, ob die ihr vorliegenden Informationen zum Handeln ausreichen oder ob weitere Informationen benötigt werden.

Während der Flutkatastrophe sind laut Kirchbachkommission die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden ihrer Informationspflicht im Wesentlichen nachgekommen. Allerdings wurden teilweise lediglich Informationen der untersten Katastrophenschutzbehörde weitergereicht, was kein zuverlässiges Lagebild schaffte[5]. Es muss einen Kommunikations fluss in beide Richtungen geben. Nach Kirchbach ist das Meldewesen als „Zweibahnstraße“ aufzufassen[6], was leider häufig übersehen wird.

Die allgemeine Struktur der Katastrophenschutzbehörden (KSB) und ihrer Organe ist in der folgenden Abbildung dargestellt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1

Das THW ist hierbei direkt der Technischen Einsatzleitung untergeordnet, die Bundeswehr dem Katastrophenschutzstab oder der technischen Einsatzleitung jedoch nur organisatorisch, eine Weisungsbefugnis über die Einheiten von Seiten der Zivilbehörden besteht nicht. Ähnlich sieht es beim BSG aus, der – wie die Polizei - den Katastrophenschutzstäben zugeordnet wird. Näheres dazu unter Punkt 2.1.3.

Die Katastrophenschutzbehörden bauen im wesentlichen auf eine Kommunikation per Telefonleitungen (inkl. eMail und Fax). Da es bei Naturkatastrophen – wie auch bei der Flut geschehen – in aller Regel zur Schädigung oder Zerstörung der Infrastruktur kommt, können die Katastrophenschutzbehörden durch Ausfall des Telefon- oder Stromnetzes nicht mehr in ausreichendem Maße erreicht werden. Daraufhin wurde in Sachsen vermehrt auf Privat- und Diensthandys zurückgegriffen, allerdings brach auch hier schnell das Netz zusammen, da viele Sendemasten weggefallen waren und das Netz kontinuierlich überlastet war. Des Weiteren wurde BOS-Funk benutzt, für welchen allerdings erst eine Funkausrüstung besorgt werden musste, da diese in den Katastrophenschutzbehörden nicht vorgesehen ist. Dieses Funksystem wird nur von der Polizei, den Feuerwehren, dem THW und den anderen Hilfsorganisationen genutzt und ist mit dem von Bundeswehr und BGS verwendeten nicht kompatibel. Da es sich hierbei um ein analoges System handelt, stieß es bei der Vielzahl der Einsätze ebenfalls schnell an seine Grenzen.

Daher wird von der Kirchbachkommission die Einführung eines digitalen Behördenfunks mit Schnittstellen zu Bundeswehr und BGS gefordert, um die Kommunikation in einem Katastrophenfall in Zukunft sicher zu stellen[7], was unerlässlich ist, damit die Katastrophenschutzbehörden ihren Aufgaben als Koordinierungsstellen gerecht werden können.

2.1.2 Warnung der Bevölkerung

Eine Warnung der Bevölkerung fand nicht in ausreichendem Maße statt. Betroffene mussten auf die Informationen aus den Medien zurückgreifen, sofern sie dazu noch Zugang hatten. Hierbei wurden die Medien auch nicht genutzt, um amtliche Verlautbarungen herauszugeben, wofür ein Rechtsgrundsatz vorhanden gewesen wäre[8].

2.1.3 Organisation der Einsatzkräfte

Bundeswehr

Auf ausdrückliche Anforderung der Katastrophenschutzbehörden kann die Bundeswehr bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen eingesetzt werden. Dies geschieht über das zuständige Wehrbereichskommando (im Falle der Flut das Wehrbereichskommando III, welches neben Sachsen auch für Sachsen-Anhalt und Brandenburg zuständig ist). Es hat im Katastrophenfall Zugriff auf alle regionalen Bundeswehrkräfte in seinem Einflussbereich und kann darüber hinaus Verstärkung aus dem gesamten Bundesgebiet anfordern.

Um die Koordination der Zusammenarbeit zu gewährleisten, wurden Verbindungsoffiziere in die betroffenen Landkreise, Regierungspräsidien und das Staatsministerium des Inneren entsendet. Über letzteres wurde auch der Kontakt des Wehrbereichskommandos zum THW, Bundesgrenzschutz und dem Deutschen Roten Kreuze hergestellt.

Die Verbände der Bundeswehr wurden zwar von den technischen Einsatzleitungen oder den Katastrophenschutzstäben eingesetzt, blieben aber unter ihrem eigenen Kommando und nahmen oft führende Rollen in den Hilfsaktionen ein.

Beim Einsatz der Bundeswehr gab es kleinere Koordinierungsprobleme (wie beispielsweise die bereits angesprochenen verschiedenen Funkfrequenzen). Es wurde kritisiert, dass bei der Ablösung von Verbänden oft erlangtes Wissen abhanden gekommen ist, auch, da die Ablösung eigenständig getätigt wurde und nicht mit den Zivilbehörden koordiniert werden konnte.

Die Streitkräfte vertreten die Auffassung, dass die Katastrophenschutzbehörden oft mit der Organisation durch ihre verzweigten Hierarchien überfordert und dafür ungenügend ausgestattet gewesen seien. Angemerkt wurde auch, dass die zivilen Bereiche zu wenig über die Möglichkeiten der Bundeswehr wüssten und kaum konkrete Angaben bei Hilfsanforderungen gemacht hätten. Außerdem läge kein abgestimmtes Kartenmaterial vor.[9]

[...]


[1] vgl. ZSG § 1 Abs. 1

[2] Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

[3] § 2, 4 SächsKatSG

[4] laut Richtlinie für die Alarmierung vom 14. Juli 1994

[5] vgl. Kirchbach (2002) S. 174-183

[6] Kirchbach (2002) S. 174

[7] vgl. Kirchbach (2002), S. 183f.

[8] vgl. Kirchbach (2002), S. 185f.

[9] vgl. Kirchbach (2002), S. 189-193

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Nationale Katastrophenlogistik in Deutschland am Fallbeispiel des Hochwassers 2002
Hochschule
Technische Universität Berlin  (für Technologie und Management)
Note
1,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
31
Katalognummer
V38628
ISBN (eBook)
9783638376341
ISBN (Buch)
9783638654500
Dateigröße
708 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Nationale, Katastrophenlogistik, Deutschland, Fallbeispiel, Hochwasseres
Arbeit zitieren
Diplom-Kauffrau Barbara Lausmann (Autor:in), 2004, Nationale Katastrophenlogistik in Deutschland am Fallbeispiel des Hochwassers 2002, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/38628

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