Karikaturen zur Gründungsphase der Weimarer Republik als Gegenstand des Geschichtsunterrichts in der Sekundarstufe I


Examensarbeit, 2005

104 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltverzeichnis

Einleitung

I. Die Gründungsphase der Weimarer Republik 1918-
I.1 Die Ereignisse bis zum Ende des Ersten Weltkriegs im Überblick
I.2 Die Revolution 1918/19
I.2.1 Die Weimarer Verfassung
I.3 Der Versailler Vertrag
I.3.1 Die Vertragsbedingungen
I.3.2 Wertung des Vertrags
I.3.2.1 Der Kriegschuldartikel und die Dolchstoßlegende
I.3.2.2 Kritische deutsche Stimmen zum Vertrag
I.4 Kampf um die Republik 1919 bis 1923
I.4.1 Putschversuche und Angriffe von Links und Rechts
I.4.2 Inflation und Ruhrkampf

II. Die Karikatur
II.1 Etymologie der Karikatur
II.2 Wesensbestimmung der Karikatur
II.2.1 Merkmale der Karikatur
II.2.2 Typen der Karikatur
II.3 Die Geschichte der Karikatur
II.4 Die Karikatur in der Weimarer Republik
II.4.1 Herausragende Karikaturisten
II.4.2 Ziele des Spotts und ausgewählte Karikaturen
II.4.3 Die politische Orientierung der satirischen Zeitschriften

III. Die Karikatur im Unterricht
III.3 Warum Karikaturen im Unterricht einsetzen?
III.2 Probleme bei der Interpretation von Karikaturen
III.3 Voraussetzungen für den Einsatz der Karikatur im Unterricht
III.4 Allgemeines und exemplarisches Vorgehen bei der Analyse einer Karikatur
III.4.1 Allgemeingültiges Vorgehen bei der Analyse einer Karikatur
III.4.2 Exemplarische Analyse einer Karikatur
III.5 Mögliche didaktische Funktionen und Unterrichtsphasen beim Einsatz der Karikatur im Unterricht
III.6 Unterrichtsbeispiele
III.6.1 Unterrichtsbeispiel 1: Die Ruhrbesetzung durch Frankreich 1923
III.6.2 Unterrichtsbeispiel 2: Einführung der Rentenmark
III.6.3 Unterrichtsbeispiel 3: Separationsbestrebungen und Putschversuche
III.6.4 Unterrichtsbeispiel 4: Wiederholung der Friedensverhandlungen des ersten Weltkrieges
III.6.5 Unterrichtsbeispiel 5: Wissensüberprüfung
III.6.6 Unterrichtsbeispiel 6: Karikaturenrallye

IV. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Einleitung

Das Thema der hier vorliegenden Arbeit - „Karikaturen zur Gründungsphase der Weimarer Republik als Gegenstand des Geschichtsunterrichts“ - bedingt eine notwendige Dreiteilung der Thematik um diese vollständig zu umfassen. Der erste Teil wird rein inhaltlich sein, stellt also eine Art ausführliche Sachanalyse dar1, während beim zweiten neben inhaltlichen auch bereits didaktische Überlegungen eine Rolle spielen werden. Beim dritten Teil ist die Fragestellung schließlich eine rein didaktisch- methodische.

Um die Frage nach dem Einsatz der Karikatur mit dem Inhalt der beginnenden Weimarer Republik im Geschichtsunterricht zu stellen und sinnvoll zu beantworten, ist es notwendig, sich zunächst den geschichtlichen Hintergrund zu vergegenwärtigen. Um dies zu erreichen, wird zunächst im ersten Teil dieser Arbeit das Ende des Ersten Weltkrieges unter besonderer Berücksichtigung des Versailler Vertrags und die entstehende Weimarer Republik ab 1918 bis zur „Konsolidierung“ 1923 behandelt werden. Aufgrund des zwangsläufig begrenzten Umfangs dieser Darstellung der ereignisreichen 5 bis 6 Jahre kann sie - trotz einiger herausgestellter Aspekte - nur überblicksartig erfolgen.

Im zweiten Teil der Arbeit tritt dann die Frage nach der „Karikatur“ in den Vordergrund. Es wird zu klären sein, was man eigentlich hierunter verstehen kann und wie diese sich entwickelt hat, um dann speziell auf die Karikaturen der hier interessierenden Zeitperiode einzugehen. Um die Karikatur annähernd vollständig zu erfassen, ist es notwenig, sich von einer starren geschichtswissenschaftlichen Betrachtungsweise zu lösen und etwas „über den Tellerrand zu schauen“. Es ist festzustellen, dass sich viele Wissenschaftler der Karikatur nur in ihrer fachbegrenzten Sichtweise genähert haben, wodurch ein ganzheitliches, umfassendes Werk über die Karikatur kaum zu finden ist.

Dennoch ist vertretbar, in dieser Arbeit gewisse kunstgeschichtliche und ästhetische Faktoren zu vernachlässigen, da hier eben kein allumfassendes Bild der Karikatur gefunden werden soll. Wenn diese Fragen der allgemeinen Betrachtung befriedigend behandelt wurden, rückt der mögliche und sinnvolle Einsatz dieser besonderen Art von Quelle im Geschichtsunterricht in den Fokus. Da es sich bei dieser Arbeit um eine Arbeit mit didaktischer Fragestellung handelt, wird die Frage nach dem sinnvollen Einsatz im Geschichtsunterricht theoretisch und exemplarisch zu beantworten sein. Konkrete und real stattfindende Unterrichtsstunden können und sollen aber nicht Gegenstand dieser Arbeit sein.

Über all dem stehen die Fragen, ob es sinnvoll ist, ausgewählte Karikaturen zu jenem Thema im Unterricht einzusetzen und welche Kriterien für deren Verständnis und Bearbeitung auf Seiten der Schüler und der eingesetzten Karikaturen zu erfüllen sind. Anzumerken ist, dass der Titel dieser Arbeit ungenau ist, da Karikaturen eigentlich eher ein Mittel des Geschichtsunterrichts sind als dessen Gegenstand, obwohl auch dieses möglich ist. Dennoch soll im Geschichtsunterricht eher das Augenmerk auf der mit der Karikatur getroffenen Aussage und den damit verbundenen Informationen liegen als auf der Karikatur selbst. Da aber grundsätzlich beides möglich ist und die Bezeichnung „Gegenstand“ neutraler gedeutet werden kann, wurde der Titel so gewählt.

I. Die Gründungsphase der Weimarer Republik 1918-1923

I.1 Die Ereignisse bis zum Ende des Ersten Weltkriegs im Überblick

Zunächst soll sehr kurz der Verlauf des Ersten Weltkrieges dargestellt werden. Der Schliefenplan, der im Fall eines Zweifrontenkrieges vorsah, unter Verletzung der belgischen und luxemburgischen Neutralität durch Nordfrankreich bis nach Paris vorzustoßen und die französische Armee zu umfassen und zu vernichten, scheiterte in der Marneschlacht im September 1914 und es kam zu einem langwierigen und verlustreichen Stellungskrieg. Der russische Einbruch in Preußen konnte bei Tannenberg und den Masurischen Seen aufgehalten werden und das deutsche Heer stieß bis Polen, Litauen, Kurland2 und Rumänien3 vor. Durch ihre hohen Verluste war die Kampfkraft der russischen Armee seitdem geschwächt. Die Kolonien des deutschen Reiches verfügten nur über schwache Truppen und waren außer in Deutsch-Ostafrika schnell besiegt. Die OHL4 unter den 1916 ernannten Generälen Hindenburg und Ludendorff übte faktisch ab diesem Jahr die alleinige Macht über die Innenpolitik aus, was nach dem erzwungenen Rücktritt des Reichskanzlers Bethmann Hollweg im Juli 1917 noch verstärkt wurde. Dies zeigte sich auch in der wirkungslosen Friedensresolution der Reichstagsmehrheit5, die am 19.7.1917 verabschiedet wurde, während die OHL weiter am Siegfrieden festhielt, obwohl ab dem Kriegseintritt der USA im April 19176 die Alliierten deutlich überlegen waren. Durch die englische Nordseeblockade war die Versorgungslage des hungernden deutschen Volkes desolat. Während sich nach der Machtübernahme der Kommunisten in der Oktoberrevolution in Russland und dem Frieden von Brest-Litowsk7 im Osten die Lage zu Gunsten der Deutschen entwickelt hatte, scheiterte der Durchbruch im Westen in den Frühjahroffensiven8 nach dem Einbruch englischer „Tanks“ in die deutsche Front bei Amiens so nachhaltig, dass die OHL plötzlich am 14. August jede Fortführung des Krieges für aussichtslos hielt. Die Bundesgenossen Deutschlands waren ebenfalls besiegt: Bulgarien und die Türkei schlossen am 30. September und am 30. Oktober eine Waffenstillstandsvereinbarung ab, Österreich am 3. November.

Am 29. September 1918 forderte die OHL ein sofortiges Waffenstillstandsangebot9, das die am 3. Oktober durch den Reichskanzler Max von Baden gebildete neue Regierung10 noch an diesem Tag an Wilson sandte und sich auf dessen Vierzehn Punkte vom 8. Januar berief. Als deutsche „Vorleistung“ verlangte dieser jedoch eine parlamentarische Regierung. Die Waffenstillstandsverhandlungen am 8. und 11. November führten schließlich zur Friedenskonferenz von Versailles, die am 18. Januar 1919 eröffnet wurde. Am Ende hat der Krieg etwa 10 Millionen Tote und 20 Millionen Verwundete gefordert, davon 1,8 bzw. 4,2 Millionen in Deutschland.11

I.2 Die Revolution 1918/19

Mit dem Glauben an den deutschen Sieg schwand der Rückhalt des bestehenden politischen Systems bei der Bevölkerung und führte in eine Systemkrise12, verstärkt durch die katastrophale Versorgungslage. Wilsons Forderung nach einer Parlamentarisierung der Reichsregierung wurde am 3. Oktober unter Zustimmung der OHL in die Tat umgesetzt13 ; das neue Kabinett setzte sich aus den Parteien der Reichstagsmehrheit14 zusammen. Ferner wurde das von der Entente gescholtene, undemokratische Dreiklassenwahlrecht in Preußen abgeschafft15. Noch am selben Tag ersuchte die deutsche Regierung den amerikanischen Präsidenten Wilson unter Berufung auf dessen Vierzehn-Punkte-Programm um einen sofortigen Waffenstillstand, nachdem die OHL zu einem sofortigen Abschluss ohne Aufschub drängte16. Nachdem die propagandagewöhnte Bevölkerung plötzlich und unvorbereitet die Realität vor Augen geführt bekam, wollte diese den Krieg unbedingt beenden. Die dadurch entstehende Bewegung wuchs im Oktober schnell an, radikalisierte sich und forderte die von Wilson verlangte Abdankung des Kaisers, während gleichzeitig die von den Parteien betriebene Verfassungsreform mit dem Inkrafttreten der „Gesetze zur Abänderung der Reichsverfassung“17 an Fahrt gewann18. Am 29. Oktober kam es aufgrund eines sinnlosen Befehls zum Auslaufen der Kriegsflotte gegen England in Kiel und Wilhelmshaven zu einer Befehlsverweigerung bzw. einer Meuterei der Matrosen, die schnell auf die Marine und die Arbeiterschaft übergriff19. Aus einer spontanen Bewegung heraus wurden Arbeiter- und Soldatenräte improvisiert, die von lokalen Gewerkschaftsfunktionären und Vertretern der Arbeiterparteien angeführt wurden. Die lauffeuerartigen Ereignisse erreichten am 9. November Berlin, wo sich eine Reihe von Ereignissen parallel abspielte. Die SPD schied aus der Reichsregierung aus und verlangte gleichzeitig selbst die Regierung zu übernehmen. Max von Baden, der ohne Autorisation die Abdankung des Kaisers proklamierte, nachdem dieser in Spa - wohin er geflüchtet war - nicht erreicht wurde20, übergab daraufhin das Amt des Reichskanzlers an Ebert. Scheidemann rief ohne Eberts Zustimmung zwei Stunden vor Liebknecht die Republik aus21. Eberts dringlichste Ziele waren ganz pragmatisch die Herstellung von „Ruhe und Ordnung“ sowie die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung. Gleichzeitig sah sich Ebert durch die Aktivitäten der revolutionären Gruppen dazu genötigt, sich mit der USPD-Führung zu verständigen, um die Räteversammlungen vor vollendete Tatsachen zu stellen, woraufhin ein „Rat der Volksbeauftragten“ aus SPD und USPD als provisorische Regierung zustande kam. Der von den Linksradikalen nach russischem Vorbild einer „Doppelherrschaft“ geforderte und auch errichtete „Vollzugsrat“ als Aktionsausschuss verlor jedoch schon im November den Machtkampf mit dem „Rat der Volksbeauftragten“. Schließlich konnte der Erste Weltkrieg faktisch mit der Unterzeichnung des Waffenstillstandsabkommens am 11. November beendet werden. Auf dem Reichskongress der Arbeiter- und Soldatenräte vom 16.-19. Dezember in Berlin entschieden sich die Delegierten für die parlamentarische Demokratie und eine für den 19.1.1919 angesetzte Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung22 ; das Rätesystem als politische Ordnung wurde jedoch abgelehnt. Jedoch traten die USPD-Vertreter aus dem Rat der Volksbeauftragten aus. Der Anlass hierfür war der Einsatz des Militärs, das die SPD im Dezember gegen revoltierende Arbeiter in Berlin vorgehen ließ, der Grund waren aber auch grundsätzliche Differenzen besonders in der Militärpolitik23.

Ebert hatte schon am 10. November, von seinem Wunsch nach Wiederherstellung der „gesetzmäßigen Zustände“ getrieben, eine Übereinkunft mit Groener24 geschlossen, die ihm die Loyalität der militärischen Führung sichern sollte. Nachdem es nach der Gründung der KPD am 1. Januar 1919 zum „Januaraufstand“ in Berlin kam, setzte die Regierung reguläre Truppen und Freikorps ein, die den Aufstand blutig niederschlugen und auch weitere Unruhen in weiten Teilen Deutschlands im Frühjahr 1919 brutal erstickten25. Die werdende Republik musste zu ihrer vorläufigen Rettung also auf die Gewalt ihrer reaktionären Gegner zurückgreifen26. Allerdings führten diese Ereignisse auch zum Bruch in der Arbeiterbewegung: während sich die SPD, vor allem ihre Führung, dem Offizierskorps, der Bürokratie und den bürgerlichen Parteien annäherte, rief deren Vorgehen gegen die Aufständischen bei vielen Gruppen Empörung hervor. Die USPD ging den entgegengesetzten Weg und radikalisierte sich27.

Allerdings war von der politischen Eskalation und der Radikalisierung bei den Wahlen zur Nationalversammlung am 19. Januar nicht viel zu bemerken. Die SPD wurde stärkste Partei in einer bürgerlichen Mehrheit, aus der sich mit der SPD, dem Zentrum und der DDP28 das Regierungsbündnis der so genannten „Weimarer Koalition“ bildete, während USPD und DNVP verhältnismäßig schwach blieben29. Durch die Zusammensetzung der Weimarer Koalition musste eine Verfassung also ein Kompromiss zwischen der Sozialdemokratie und den bürgerlichen Parteien darstellen30. Die Nationalversammlung war aus zwei Gründen in Weimar und nicht in Berlin zusammengetreten. Erstens um eine Abkehr vom preußischen Gedanken und damit von preußischen Großmachtsfantasien zu demonstrieren und an das mit Weimar verbundene humanistische Erbe anzuknüpfen und andererseits - ganz pragmatisch - weil die Sicherheit der Abgeordneten hier viel leichter sicherzustellen war als im von Unruhen bedrohten Berlin, schließlich war der Januaraufstand noch nicht lange vorbei31. Schnell und ohne Debatten oder genauere Prüfung wurde das „Gesetz über die vorläufige

Reichsgewalt“ verabschiedet, mit dem die wesentlichen Verfassungsorgane geschaffen

wurden: die Nationalversammlung fungierte zunächst als reichstagsähnliche Legislative und ein Staatenausschuss vertrat die Einzelstaaten, war also praktisch ein Vorläufer des Reichsrates. Am 11. Februar wurde Ebert zum Reichspräsidenten gewählt, der den Reichskanzler Scheidemann mit der Kabinettsbildung beauftragte. Die Ausarbeitung der „Weimarer Verfassung“ dauerte ca. sechs Monate. Am 31.7. wurde sie von der Nationalversammlung verabschiedet und trat am 11 .August in Kraft32. Diese Monate waren aber alles andere als ruhig. Es kam zu mehreren Streiks im Reich, zu Gebäudebesetzungen, einigen kurzlebigen Räterepubliken33 und bewaffneten Auseinandersetzungen, aber diese radikalisierten Bewegungen wurden durch den ebenso massiven wie brutalen Einsatz der Freikorps niedergeschlagen und die Revolution so letztlich beendet.

Die revolutionäre Massenbewegung ist laut Kolb im Wesentlichen gescheitert und er spricht von einer „steckengebliebenen Revolution“34 sowie einem Weimarer Staat als fragilem Gebilde, dass von links und rechts bedroht wird. In der Beurteilung der Gründe für den Ausbruch der Revolution widersprechen sich Weismantel und Kolb. Während Weismantel anmerkt, dass nicht politische Einsicht, sondern äußerer Zwang „Pate standen“ als die parlamentarische Demokratie eingeführt wurde35, vertritt Kolb die Ansicht, dass eine Klassifizierung als „Revolution von oben“ den „in Wirklichkeit höchst komplexen Vorgang des (…) unzulässig zu vereinfachen.“ Die Parteien hätten schon vor der Zwangssituation von sich aus „die Initiative in der Verfassungsfrage ergriffen“36. Zwar kann Kolb zugestimmt werden, gerade im Hinblick auf die sich radikalisierende Bestürzung innerhalb der Bevölkerung, nachdem sie erfahren hat, dass der Krieg nicht mehr zu gewinnen ist. Allerdings ist es dennoch fraglich, ob eine Republikanisierung ohne den Druck von außen so schnell stattgefunden hätte, also ob der Wille auf Seiten der politischen Führer dagewesen wäre.

Eine hohe Hypothek für die junge Republik stellt ohne Frage die Verquickung mit der Militärführung und der Justiz, da beide politisch und mental in der wilhelminischen Zeit verwurzelt blieben und mit Abneigung und Ablehnung der Republik gegenüber standen.

I.2.1 Die Weimarer Verfassung

Wie bereits erwähnt trat die im Wesentlichen von dem37 liberalen Staatsrechtler Hugo Preuß entworfene Weimarer Verfassung am 11. August durch die Unterzeichnung des Reichspräsidenten in Kraft, nachdem sie am 31. Juli 1919 mit überwältigender Mehrheit - gegen die Stimmen von Unabhängiger SPD (USPD), der Deutschen Volks Partei (DVP) und Deutschen Nationalen Volks Partei (DNVP) angenommen wurden war. Sie sollte an den Geist der Paulskirchenverfassung von 1848/49 anknüpfen und konstituierte das Reich als parlamentarische Demokratie.

Dem Grundrechtsteil liegt kein konsistentes Gesellschaftsbild zugrunde, da verschiedene Interessengruppen und Parteien versuchten ihre jeweiligen Vorstellungen mit einzubringen38. Die Grundrechte waren kein einklagbares Recht, sondern hatten eher deklamatorischen Charakter. Dennoch waren viele wichtige Rechte festgehalten, wie die klassischen Freiheits- und Eigentumsrechte, eine Betonung des gesellschaftlichen Charakters der Arbeit und die mögliche Sozialisierung von Privatunternehmen genauso wie die rechtliche Gleichstellung aller Bürger39.

Der Reichstag als zentrales Staatsorgan stellt die Legislative und kontrolliert die Reichsregierung, die Länder sind durch den Reichsrat vertragen und wirken so an der Gesetzgebung mit. Der zentralistische Charakter wurde durch den Grundsatz „Reichsrecht bricht Landesrecht“ gestärkt.

Der direkt gewählte Reichspräsident wurde mit weit reichenden Befugnissen ausgestattet - Stichwort „Ersatzkaiser“40. Er berief und entließ nicht nur die Regierung inklusive Reichskanzler und konnte den Reichstag auflösen, er konnte außerdem mit Hilfe des Artikels 48 den Ausnahmezustand41 ausrufen. Dieser Artikel versetzte ihn in die Lage, mit Hilfe von „Notverordnungen“ das parlamentarische Gesetz- gebungsverfahren zu ersetzen42. Seine Amtszeit betrug sieben Jahre mit der Möglichkeit zur Wiederwahl.

Das Wahlsystem war ein absolutes Verhältniswahlrecht mit einem - erstmalig in Deutschland - allgemeinen Stimmrecht für Frauen. Die Verfassung enthielt darüber hinaus plebiszitäre Elemente, was in Kontrast zum wilhelminischen Obrigkeitsstaat stand43. Neben der Direktwahl des Präsidenten konnte ein Volksbegehren zur Entscheidung über Gesetzesinitiativen mit einem Zehntel aller Wahlberechtigenten erwirkt werden. Außerdem konnte der Reichspräsident einen Volksentscheid bestimmen.

Durch die starke Stellung des Reichspräsidenten konnte von einer Parlamentssouveränität eigentlich keine Rede sein. Die Tragweite des Artikels 48 erkannte die Parlamentsmehrheit laut Kolb aber nicht, was bei den Sozialdemokraten etwas verwundert, obwohl die USPD vor einem solchen „Blankoscheck“ warnte. Die Parteien rechts der SPD hätten so jedoch der Gefahr einer möglichen sozialistischen Parlamentsmehrheit begegnen wollen44. Diese Argumentation ist aber nicht vollständig schlüssig, denn wenn der Fall einer gewählten sozialistischen Parlamentsmehrheit eintreten könnte, könnte schließlich genauso ein sozialistischer Reichspräsident von der Mehrheit der Wahlberechtigten gewählt werden.

Firnkes stellt fest, dass sich die Verfassung nicht einer „Prägung durch den deutschen Obrigkeitsstaat entziehen“ konnte und sich monarchische Elemente wieder finden, was der „Stellung der Reichstagsabgeordneten als wirkliche Vertreter des Volkes geschadet“ hätte45.

Der Staatsaufbau der Weimarer Republik46

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I.3 Der Versailler Vertrag

In die Zeit der Revolution fiel eine am 6. November 1918 eingetroffene Note Wilsons, dass man nun bereit sei, Waffenstillstandsverhandlungen zu führen, worauf sofort eine deutsche Delegation unter der Führung Erzbergers mit dem Einverständnis der OHL abreiste. Diese Note antwortete auf das deutsche Waffenstillstandsgesuch, das unter Berufung auf Wilsons Friedensprogramm47 im Oktober 1918 an Wilson geschickt worden war. Ein schwerwiegender Fehler war es, keinen Vertreter des Generalstabs zu beteiligen, der die Verantwortlichkeit des Militärs für die Niederlage nach außen demonstriert hätte. Die deutsche Delegation erreichte keine nennenswerte Erleichterung der harten Forderungen48 des französischen Generals Foch und unterzeichnete auf Drängen der OHL am 11. November trotzdem, was das faktische Ende des Krieges bedeutete49. Zwei Monate danach, am 18. Januar 1919, wurde die Friedenskonferenz in Paris von Vertretern der Siegerstaaten und unter Ausschluss Deutschlands und seiner Verbündeten sowie Russlands hinter verschlossenen Türen eröffnet50. Tatsächlich waren es weniger die 27 Siegerstaaten, als viel mehr Wilson, Lloyd George, Clemenceau und deren Gefolgschaft, die die Verhandlungen bestimmten51. Da Deutschland aufgrund seiner späten Kapitulation kein Verhandlungspartner war, spielten sich die eigentlichen Auseinandersetzungen zwischen den Siegern ab. Aufgrund ihrer Größe war die Vollversammlung für produktive Verhandlungen kaum geeignet, weshalb zunächst ein „Rat der Zehn“ und nach zehn Wochen ein „Rat der Vier“52 gebildet wurde, in dem das Vertragswerk erarbeitet wurde. Unterhalb dieses Gremiums war der Rat der Außenminister und die Ausschüsse tätig53. Nicht alleine die Friedensverhandlungen mit Deutschland waren Thema der Verhandlungen, wenn es auch das bestimmende Thema war; die gesamte Neuordnung Europas mit dem Schwerpunkt auf der „russischen Frage“54 sollte beschlossen werden.

Wilsons Hauptziel war die Schaffung des Völkerbunds, der integraler Bestandteil des Friedensvertrags sein sollte und damit der Grundstein einer universalen Friedensordnung, wobei Wilson bereit war, seine idealistischen Ideen dem Kompromiss mit den Alliierten zuliebe aufzuweichen55. Die französische Strategie war, beeinflusst durch die Demütigung im Deutsch-französischen Krieg 1870, Deutschland dauerhaft zu schwächen, um die momentane Unterlegenheit Deutschlands langfristig zu sichern, was durch umfangreiche Gebietsabtretungen Deutschlands im Westen und Osten mit einer besonderen Rolle Polens als Bündnispartner, deutlicher Rüstungsbeschränkungen und hoher Reparationsverpflichtungen erfolgen sollte. England war hingegen mehr an einem kontinentalen Gleichgewicht interessiert und hatte seine Kriegsziele mit der Ausschaltung Deutschlands als Seemacht bereits erreicht56. Nachdem die Siegermächte fast vier Monate erbittert verhandelt hatten, wurde das von der Konferenz beschlossene Vertragswerk am 7. Mai 1919 der deutschen Delegation unter Brockdorff-Rantzau übergeben, zusammen mit einer 14-tägigen Frist zur Stellungnahme. Die harten Bedingungen wurden in allen politischen Lagern mit flammendem Protest aufgenommen57. Die Proteste der deutschen Delegation richteten sich hauptsächlich auf die Kriegsschuldfrage und die Nichtbeachtung von Wilsons Vierzehn Punkten als „bindender Vorvertrag“ und der Vertrag wurde als nicht annehmbar angesehen. Nachdem der endgültige Vertragstext vom 16. Juni keine wesentliche Änderung beinhaltete58, trat die Regierung Scheidemann zurück. Doch aufgrund der Gefahr einer für Deutschland sinnlosen wie unmöglichen Wiederaufnahme der Kämpfe, sah sich die neue Regierung Bauer - nach einem erfolglosen Versuch, die Kriegsschuld nicht anzuerkennen - dazu genötigt, den Vertrag am 28. Juni zu unterschreiben59.

In den etwas später geschlossenen Pariser Vorortverträgen wurde der Frieden mit den Kriegsverbündeten Deutschlands geschlossen: am 10.9. 1919 in St. Germain mir Österreich, in Neuilly am 27.11 mit Bulgarien, am 4.6.1920 in Trianon mit Ungarn und mit der Türkei am 10.8.1920 in Sèvres. Da jedoch der Vertrag ausgerechnet von den USA nicht ratifiziert wurde, weil der Kongress einen Beitritt zum Völkerbund ablehnte, schlossen Deutschland und die USA erst am 25.8.1921 mit dem Abschluss des deutschamerikanischen Separatfriedens Frieden60.

I.3.1 Die Vertragsbedingungen

Der Vertrag beginnt mit der Satzung des Völkerbundes, zu61 dem Deutschland der Zutritt vorerst verwehrt war. Die Kolonien der besiegten Mächte wurden unter dem Mandat des Völkerbunds den Siegermächten unterstellt, was die Einleitung eines Entkolonialisierungsprozesses bedeutete.

Deutschland musste große Gebietsverluste hinnehmen, insgesamt verlor Deutschland fast ein Siebtel seiner Fläche und ein Zehntel seiner Bevölkerung. Elsass-Lothringen musste an Frankreich abgetreten bzw. zurückgegeben werden, außerdem wurde eine entmilitarisierte Zone bis zu einer Linie 50 km östlich des Rheins geschaffen. Das Saarland wurde dem Völkerbund unterstellt mit dem 15-jährigen Recht der Kohlegrubennutzung für Frankreich und einem anschließenden Volksentscheid über die Zukunft des Saarlands. Das von Frankreich besetzte linke Rhein-Ufer mit den Brückenköpfen Köln, Koblenz und Mainz blieb zunächst besetzt und sollte in drei Etappen von 5, 10 und 15 Jahren geräumt werden, wobei Deutschland die Besatzungskosten aufbringen sollte. Eupen-Malmédy musste an Belgien abgetreten werden und das Memelland wurde unter alliierte Verwaltung gestellt. Große Teile Westpreußens, die Provinz Posen und Teile Pommerns62 gingen an Polen, während die Tschechoslowakei das Hultschiner Ländchen erhielt. Das im Reich verbliebene Ostpreußen wurde so geographisch vom Reich getrennt. Danzig wurde freie Stadt. In Oberschlesien sollte eine Volksabstimmung über dessen Zukunft entscheiden, aber nachdem etwa 60% der Stimmen für einen Anschluss an Deutschland waren, teilten es die Alliierten so auf, dass Polen den Großteil der Bodenschätze und Deutschland die Mehrzahl der Bewohner erhielt. Nordschleswig wurde unter eine 15-jährige Verwaltung des Völkerbunds gestellt mit anschließender Abstimmung. Der Anschluss Österreichs an Deutschland war vertraglich verboten.

Die Gebietsregelungen des Versailler Vertrags

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Der zweite wichtige Teil des Vertrages wurde in Teil V63 geregelt, nämlich die Rüstungsbeschränkungen. Als Rumpf der Armee sollte ein Berufheer von 100.000 Mann erlaubt bleiben, die Hochseeflotte war auszuliefern und die Marine durfte nur 15.000 Mann umfassen. Luftwaffe, schwere Artillerie, Panzer und U-Boote wurden grundsätzlich verboten. Die Wehrpflicht war ebenso aufzulösen wie die Kriegsakademie und der große Generalsstab.

Die Reparationsfrage wurde stark diskutiert und die Schätzungen über die deutsche Leistungsfähigkeit gingen weit auseinander. Da man sich weder über Höhe noch Umfang der von Deutschland zu verlangenden Zahlungen einigen konnte, wurde die endgültige Klärung dieser Frage einer Reparationskommission zugewiesen. Erwartet wurde im Grunde eine globale Reparationsverpflichtung Deutschlands. Neben der Konfiszierung des deutschen Auslandsvermögens musste Deutschland auch eine Reihe Sachwerte abtreten, wie z.B. Industrieanlagen, Eisenbahneinrichtungen und Kohle.

Gerechtfertigt werden sollten die zu erbringenden Leistungen Deutschlands durch den Artikel 231, nach dem Deutschland die Alleinschuld am Krieg trug. Ein nie umgesetzter Teil des Vertrags - Teil VII - behandelte die Auslieferung Wilhelms II. und die Durchführung von Kriegsverbrecherprozessen. Da sich die Niederlande weigerte, Wilhelm II. auszuliefern, musste er sich nie verantworten.

I.3.2 Wertung des Vertrags

Der Völkerbund war nicht die Organisation, die Wilson im Sinn hatte. Da nicht nur Deutschland, sondern auch Russland64 und die anderen besiegten Staaten keine Mitglieder waren, war es ein Bund der Siegerstaaten, dem der Initiator USA nicht einmal beitrat65. So blieb er ein Torso und die Außenpolitik blieb auf einer Ebene der nationalstaatlichen Machtpolitik66. Frankreich konnte seine ursprünglichen, sehr weit gehenden Forderungen wie der Abtretung des Saarlandes oder sogar dem Gewinn der Rheinlinie, nicht durchsetzen. Als Gegenleistung für Frankreichs Entgegenkommen boten England und die USA Garantien zur militärischen Unterstützung Frankreichs an67. Da Clemenceau von den ursprünglichen Forderungen auf Drängen Wilsons und Lloyd Georges Abstand nahm, um nicht den Bruch mit den Alliierten zu riskieren, empfanden große Teile Frankreichs den Vertrag als zu weich und gemäßigt gegenüber Deutschland, was sich in der späteren französischen Politik widerspiegelte, die eine Verschärfung der im Vertrag getroffenen Regelungen betrieb68.

Das Selbstbestimmungsrecht der Völker fand in der Österreich-Frage keine Anwendung. Trotz des Beschlusses von dessen Nationalversammlung wurde ein Anschluss an Deutschland verboten. Die Entwaffnung Deutschlands sollte einen Angriffskrieg von deutscher Seite unmöglich machen, gleichzeitig aber genügend Ordnungsmacht für innere Unruhen aufrechterhalten.

Ein sehr kontrovers geführter Gegenstand des Vertrags war die Reparationsfrage. Wilson hatte zunächst die Bezahlung von Schäden, die durch den Bruch internationalen Rechts entstanden waren, und Schäden, die die Zivilbevölkerung der Kriegsgegner Deutschlands erlitten hatte, im Auge. Da die anderen Siegermächte aber enorme Kriegsschulden bei den USA hatten, bestanden sie auf einem vollständigen Ersatz ihrer Kriegskosten. Vor allem England wäre bei einer konservativen Auslegung der Reparationsfrage fast leer ausgegangen, aber auch Frankreich wollte entschädigt werden, wenn es seinen Willen schon nicht bei der territorialen Frage durchsetzten konnte. Daraufhin wich Wilson von seiner ursprünglichen Konzeption ab und die Bildung der Reparationskommission wurde beschlossen69. Diese gewollte Unklarheit führte dazu, dass die deutschen Regierungen für längere Zeiträume niemals unabhängig-eigenständige wirtschaftliche und finanzpolitische Planungen für Deutschland aufstellen konnten, sondern dass immer die Reparationsfrage bei jeder Haushaltspolitik eine Rolle spielte, was letztendlich in der Hyperinflation 1923 gipfelte. Außerdem kam noch der Vorbehalt der Siegermächte hinzu, bei Nichterfüllung der Reparationszahlungen mit Sanktionsmaßnahmen auch militärischer Art zu antworten. Der Friedensvertrag spiegelte in seinen Bestimmungen nicht den von den Deutschen erhofften „Wilson-Frieden“ wieder, aber er hätte auch im Laufe der Verhandlungen noch schärfer ausfallen können, weshalb er einen Kompromiss darstellt, mit dem Sieger und Besiegte gleichermaßen unzufrieden waren und der nicht zur Versöhnung der Völker beitrug. Der Vertrag wurde für das Klima in der Weimarer Republik bestimmend, besonders das Problem der Rheinlandbesetzung und die Reparationsfrage.

Die Revision des Vertrags wird ein bestimmender Faktor der Politik und das „Diktat von Versailles“ wird zum Propagandainstrument der Republikgegner und Antidemokraten.

I.3.2.1 Der Kriegschuldartikel und die Dolchstoßlegende

Der Artikel 231, also der Kriegsschuldartikel, war das Mittel der Entente, die besonders umfassenden Reparationsverpflichtungen Deutschlands zu legitimieren. In dem Artikel wurde Deutschlands Alleinschuld am Krieg festgestellt: Deutschland und seine Verbündeten seien als Urheber für alle Schäden verantwortlich, die die Alliierten durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten erlitten hätten. Zweck war also primär, die juristische Haftung Deutschlands abzusichern. Kunze schreibt: „Die Sieger (…) konstatierten eine Alleinschuld Deutschlands, die über die moralisch-rechtliche Bewertung hinaus umfassende Reparationsforderungen für alle erlittenen Kriegsschäden erlaubte.“70 Er spricht hier die zweite Dimension des Artikels an, die ihm den „Charakter eines moralischen Kriegsschuldverdikts“71 verleiht. Diese moralische Verurteilung war ein erzwungenes Eingeständnis, dass in Deutschland mit Verbitterung und Hass aufgenommen wurde. Daher trug der Artikel dazu bei, dass der gesamte Vertrag von den Verlierern abgelehnt und bekämpft und daher eine Hypothek für die junge Republik wurde, auch wenn man nicht sagen kann, dass es alleine dem Versailler Vertrag anzulasten ist, dass die Weimarer Republik das bekannte Ende nahm. Kolb stellt in Frage, ob es sehr klug von den Siegern war, die Folgen der Niederlage gerade jenen deutschen Politikern aufzubürden, die nicht für den Ersten Weltkrieg verantwortlich waren72.

Das die Waffenstillstandsverhandlungen und die Friedensverhandlungen von den Politikern der Republik geführt wurden und jene auch die Vereinbarungen unterzeichnen mussten, ohne das ein Vertreter der alten Führungsriege, besonders der OHL sich beteiligte, war auch die Geburtsstunde der Dolchstoßlegende. Kolb schreibt, dass es „Ludendorff (…) für opportun hielt, (…) [den Parteien, Anm. d. Verf.] die Verantwortung für die Liquidierung des Krieges zuzuschieben.“73

Die lange verschwiegene desolate militärische Lage und das Waffenstillstandsersuchen der OHL traf die deutsche Bevölkerung unvorbereitet, da diese durch die kaiserliche Propaganda bis zuletzt an einen Sieg glaubte. Außerdem glaubte man durch die Propaganda vor und während dem Ersten Weltkrieg, für eine gerechte Sache - die Verteidigung des Vaterlands - zu kämpfen und der man fühlte sich durch die Schuldzuweisung in seinem Selbstverständnis getroffen. Hindenburg - also einer der Hauptschuldigen - sprach darüber hinaus vor dem Untersuchungsausschuss der Nationalversammlung am 18.11.1919 von einer „planmäßigen Zersetzung von Flotte und Heer“ und dass die Armee „von hinten erdolcht worden“ sei. So schob der die Verantwortung der OHL der neuen politischen Führung zu. Da diese darüber hinaus ihre Unterschrift unter den „Schmachfrieden“ setzte, während die OHL schwieg, konnten sie so als „Handlanger der Siegermächte“ diffamiert werden. Da eine große öffentliche Diskussion über den Kriegsschuldanteil nicht stattfand und die deutsche Bevölkerung bei der Bewertung des Versailler Vertrags über eine leidenschaftliche Verdammung nicht hinauskam, konnten die rechtsextremen Parteien74 die Dolchstoß- legende der „im Felde ungeschlagenen“ Armee, die hinterrücks von den Sozialisten, Linken und Juden betrogen wurde, zur Agitation gegen die Republik nutzen.75 Kolb konstatiert der Dolchstoßlegende eine Doppelfunktion und fasst deren Funktion in einem Satz treffend zusammen:

„ Einerseits verschleierte sie das Versagen der politischen und militärischen Führungsinstanzen des kaiserlichen Deutschland und entlastete so das alte Regime, andererseits bürdete sie den revolutionären Kräften und - direkt oder indirekt - auch den Trägern der Weimarer Republik die Schuld an der Niederlage und damit an der als unerträglich empfundenen Gegenwartsmisere auf. “ 76

Der Dolchstoss77

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I.3.2.2 Kritische deutsche Stimmen zum Vertrag

Eine sehr negative, von Ablehnung des Vertrags und der Republik getragene Position bezieht Friedrich Grimm78. Er wirft der Entente vor, sich nicht an den Vorfriedensvertrag, also das Wilsonprogramm, gehalten zu haben, was „das große Unrecht ist, unter dem Deutschland (…) leidet.“ Außerdem wurde es den Feinden durch „die Revolution erleichtert, (…) sie war schon deshalb ein furchtbares Verbrechen am deutschen Volke.“79 Er sieht die Bevölkerung also durch die republikanischen Kräfte betrogen. Ebenso wettert er gegen die „Kriegsschuldlüge“80, da der Krieg in Wahrheit noch einmal „um die deutsche Einheit, um Bismarcks Werk“ gegangen sei81. Er sieht als Ziel die Revision des Vertrags als einen „Kampf um den Frieden“, denn „das deutsche Volk“ würde den „jetzigen Zustand gar nicht als Friedenszustand“ empfinden82. Die Mehrzahl der deutschen Historiker schloss sich laut Cornelißen in der Nach- bzw. Zwischenkriegszeit der Auffassung von ‚Gebhardts Handbuch der Deutschen Geschichte’ aus dem Jahr 1923 an:

„ Das Friedensdiktat bedeutete nichts mehr und nichts weniger als die kaltblütige Erdrosselung Deutschlands. Gallische Rachsucht, angloamerikanische Geschäftsgier und italienische Raubinstinkte feierten hier wahre Orgien. “ 83

Neben einer zu konstatierenden Politisierung der Geschichtswissenschaft und der durchgehenden Ablehnung des Versailler Vertrags stellt vor allem die Verknüpfung Versailles mit der Revolution eine Gefahr für Republik dar, da diese Verknüpfung agitatorische Möglichkeiten für die Republikgegner eröffnet.

I.4 Kampf um die Republik 1919 bis 1923

I.4.1 Putschversuche und Angriffe von Links und Rechts

Auch nach der Verabschiedung der Verfassung und dem Abschluss des Friedensvertrags bewegte sich die Republik alles andere als in sicheren Bahnen, da sich neben erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Problemen auch noch die Feinde der Republik auf der Linken und der Rechten formierten84. Gegen die Bedrohung von Rechts wurde aber fälschlicherweise nicht mit derselben Härte vorgegangen wie gegen die Bedrohung von Links, da die Regierung die staatliche Ordnung vor allem von Links gefährdet sah. So verhängte sie aufgrund des Sturmes auf das Reichstagsgebäude am 13.1.1920 den Ausnahmezustand und konnte die Situation so unter Kontrolle bringen85. Der erste ernsthafte Ausbruch von Rechts war wohl der Kapp-Putsch, bei dem sich die rechtsradikalen Freikorps als Unruheherd herausstellten. Anlass war die geplante Reduzierung der Truppenzahl gemäß des Versailler Vertrags, der dazu führte, dass die Marinebrigade Erhardt in Berlin einmarschierte, um ihrer Auflösung zuvorzukommen.

Ohne militärische Rückendeckung - der Chef der Heeresleitung Seeckt meinte:

„Reichswehr schießt nicht auf Reichswehr“ - flüchtete die Regierung nach Stuttgart. Der Drahtzieher Kapp übernahm zwar die Regierungsgewalt, allerdings brach der Putsch nach einem Generalstreik der Gewerkschaften und Arbeiter schnell zusammen86. Lehren wurden aber keine gezogen: die Arbeiterschaft wartete vergeblich auf die ihr gegenüber gemachten Versprechungen wie Sozialisierungen und der Behörden- und Militärapparat wurde nicht gesäubert. Allerdings setzten die empörten Arbeiter den Generalstreik fort. Nach dem Einschreiten der Reichswehr und von Freikorps - also genau jener Verbände, die kurz zuvor ihre Republikfeindlichkeit bewiesen hatten - kommt es zu bewaffneten Kämpfen und schließlich zum Aufstand der „Roten Armee“ im Ruhrgebiet, die weite Teile wochenlang beherrschte. Da die Reichswehr dabei in die entmilitarisierte Zone eindrang, besetzten französische Truppen vorübergehend Frankfurt und Darmstadt samt Umland. Durch die mit brutaler Gewalt vorgehenden, von der Regierung geschickten Truppen war die Linke in ihrem Kampfgeist gebrochen87 - trotz eines erfolglosen Aufstand im März 1921 - und die Reichswehr konnte von ihren Befehlshabern zu einem „Staat im Staate“ geformt werden88.

Neben den Putschversuchen litt die Bevölkerung vor allem unter dem politischen Terrorismus von Links und Rechts, der sich des politischen Mordes bediente. Während die linken Verbrecher jedoch rigoros verurteilt wurden, war die Justiz auf dem rechten Auge blind. Zwar versuchte man nach dem Mord an Rathenau am 24.6.1922 mit dem „Gesetz zum Schutz der Republik“ der Bedrohung Herr zu werden, aber das „skandalöse Rechtsverständnis der ehemals kaiserlichen Justiz“89 machte diesen Versuch zunichte, da rechte Straftäter von einer versagenden Justiz nur zu geringen Strafen verurteilt oder freigesprochen wurden.

Im Jahr 1923 setzte sich die Putschserie fort. Am 1.10.1923 putschte die „Schwarze Reichswehr“ erfolglos in Kürstin, während die KPD in Sachsen und Thüringen versuchte, einen „deutschen Oktober“ zu entfesseln, woraufhin im Reich der Ausnahmezustand verhängt wurde und eine Reichsexekution gegen Sachsen eingeleitet wurde90. In Hamburg gab es einen kleineren, erfolglosen Aufstand der KPD. Bayern, das von einer rechtsnationalen Regierung regiert wurde, lehnte sich gegen das Reich auf. Während zwischen Bayern und der deutschen Regierung verhandelt wurde, entschlossen sich die nationalsozialistischen Kämpfer unter der Führung von Hitler und Ludendorff zum eigenmächtigen Losschlagen. Die Stürmung des Münchener Bürgerbräukellers, wo eine von Kahr91 einberufene Versammlung tagte, war aber erfolglos, da der am nächsten Tag geplante Marsch auf die Feldherrenhalle von der Polizei gewaltsam zerstreut wurde. Aber auch hier zeigte sich in den Verurteilungen wieder die Milde der Justiz gegenüber rechten Gruppen.

I.4.2 Inflation und Ruhrkampf

Die von den Deutschen zu entrichtenden Reparationen, also die Gesamtschuld, wurde im Januar 1921 durch die Konferenz in Paris auf 226 Mrd. Goldmark festgesetzt92, zu zahlen innerhalb von 42 Jahren. Nachdem die Reichsregierung dies ablehnte, besetzen französische Truppen Düsseldorf, Duisburg und Ruhrport, aber im April wurde trotzdem die Summe auf 132 Mrd. Goldmark verringert und die Zahlungsmodalitäten im „Londoner Zahlungsplan“ festgelegt. Nach der Drohung, das Ruhrgebiet bei Ablehnung binnen 6 Tagen zu besetzen, willigte die Regierung ein und leitete damit die Phase der „Erfüllungspolitik“ ein93. Diese 1921/22 verfolgte Politik sollte die Nichterfüllbarkeit der Forderungen beweisen. Da die kaiserliche Regierung den Ersten Weltkrieg mit ungedeckten Krediten als Kriegsanleihen finanziert hatte und die Reparationszahlungen zum größten Teil durch das Erhöhen der Geldmenge geleistet wurden, war eine rasante Inflation die Folge. Unter der am 22.11.1922 gebildeten neuen rechtsbürgerlichen Regierung Cuno erfolgte dann eine Abkehr der Erfüllungspolitik, während der ebenfalls neue französische Ministerpräsident Poincaré den Deutschen ein bewusstes Verschleppen der Reparationszahlungen attestierte und Frankreich „produktive Pfänder“ verschaffen wollte94. Mit dem Anlass eines Rückstandes bei Holz- und Kohlelieferungen im Dezember 1921 stießen französische und belgische Truppen am 11.1.1923 ins Ruhrgebiet vor95.

[...]


1 Wobei „ausführlich“ nur im Bezug auf dieses Bild einer Sachanalyse bei einer Unterrichtsvorbereitung zu verstehen ist. Grundsätzlich ist die Darstellung derart ereignisreicher Jahre auf gut 20 Seiten eher ein Parforceritt durch die Geschichte, ‚Mut zur Verallgemeinerung’ inbegriffen.

2 Entspricht dem südliche des Flusses Düna gelegen Teil des heutigen Lettland, Vorstoß um 1914/15

3 1916

4 Oberste Heeresleitung

5 Aus Zentrum, Fortschrittspartei und Sozialdemokraten

6 Forciert durch den uneingeschränkten deutschen U-Boot-Krieg seit Februar 1917

7 Am 3. März 1918; Der Vertrag beinhaltete für Russland sehr harte Bestimmungen inklusive deutlicher Gebietsverluste (Die besetzten türkischen Gebiete, das Baltikum, Polen, Finnland und die Ukraine)

8 März - Juli 1918

9 Da man laut OHL nur so eine „militärische Katastrophe“ verhindern könne.

10 An der die Mehrheitsparteien des Reichtags beteiligt waren.

11 Die Fakten und Daten sind Gutsche et. al. (1985), Grevelhörster (2004) und der knappen Darstellung von Vocke (1984) entnommen.

12 Vgl. Kolb (2002) S. 2

13 Womit die OHL die Verantwortung für das unbefriedigende Ende des Krieges den Parteien zuschieben konnte.

14 Also SPD, Zentrum und die “fortschrittliche Volkspartei”.

15 Vgl. Vocke (1984) S. 370

16 Ludendorff: „48 Stunden könne die Armee nicht noch warten.“

17 Verabschiedet am 28.10.

18 Vgl. Kolb (2002) S. 4f

19 Vgl. Weismantel (1984) S. 28

20 Und der schließlich am 10. November nach Holland flüchtete.

21 Ebd. S. 28 und Kolb (2002) S. 6f

22 Vgl. Weismantel (1984) S. 32

23 Vgl. Kolb (2002) S. 15

24 Dem Nachfolger Ludendorffs als Generalquartiermeister.

25 Was mit dem Sturz der Münchner Räterepublik am 1. Mai und der Ermordung der Spartakusführer Liebknecht und Luxemburg den Höhepunkt erreichte.

26 Vgl. Weismantel (1984) S. 42

27 Vgl. Kolb (2002) S. 16

28 Der ehemaligen Deutschen Fortschrittspartei.

29 SPD: 37,9%; Zentrum: 19,7%, DDP: 18,6%; USPD: 7,6%; DNVP: 10,3%; Wirtschaftspartei 0,7%

30 Vgl. Kolb (2002) S. 17

31 Vgl. Weismantel (1984) S. 42

32 Ebd. S. 43f und Kolb (2002) S. 18 & 20

33 Beispielsweise in Bremen und München.

34 Vgl. Kolb (2002) S. 22

35 Vgl. Weismantel (1984) S. 27

36 Kolb (2002) S. 3

37 Die Fakten sind Firnkes (1984), Kolb (2002) S. 18-20, sowie der Verfassung selbst (siehe Elektronische Quellen) entnommen. Entnomme Wertungen und Urteile werden separat nachgewiesen.

38 Vgl. Kolb (2002) S. 20

39 Also Gleichberechtigung von Mann und Frau (Frauenwahlrecht) sowie die Abschaffung des Adelsstandes, vgl. Firnkes (1984) S. 110

40 Kolb (2002) S. 19

41 Und die Grundrechte in Art. 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 außer Kraft setzen. Vgl. Firnkes (1984) S. 109

42 Wovon Hindenburg ab 1931 inflationär Gebrauch machte.

43 Vgl. Firnkes (1984) S. 112

44 Vgl. Kolb (2002) S. 19

45 Vgl. Firnkes (1984) S. 112

46 Aus: Firnkes (1984) S. 107

47 Und hier besonders auf Wilsons „Vierzehn Punkte“.

48 U.A. Räumung aller besetzten Gebiete im Westen und des linken Rheinufers, Aufhebung der Verträge von Brest-Litowsk und Bukarest, Räumung der besetzten Ostgebiete, Aufrechterhaltung der Blockade

49 Vgl. Kolb (2002) S. 9

50 Eröffnet wurde die Konferenz vom französischen Staatspräsidenten Poincaré

51 Vgl. Kunze (1984) S. 16

52 Neben den drei oben genannten noch Vittorio Emanuele Orlando, Ministerpräsident Italiens, der aber eine untergeordnete Rolle in Bezug auf die deutsche Frage hatte.

53 Vgl. Kolb (2002) S. 25

54 Mit Ostmittel- und Südosteuropa als Barriere gegen den Bolschewismus.

55

„Kompromissfrieden oder gar kein Frieden“, vgl. Schwabe (1971) S. 652

56 Ebd. S. 27

57 Vgl. Kunze (1984) S. 18

58 Abgesehen von einer Volksabstimmung in Oberschlesien statt einer Abtretung.

59 Vgl. Kunze (1984) S.19 und Kolb (2002) S. 34

60 Vgl. Schwabe (1971) S. 664

61 Die Informationen zum Inhalt des Vertrags sind Kolb (2002) S. 26-31, Kunze (1984) S. 19-22 sowie dem eigentlichen Vertragstext (http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/versailles/index.html) entnommen werden nicht nochmals einzeln nachgewiesen.

62 Wegen der Schaffung eines polnischen Korridors.

63 Aus Kunze (1984) S. 19

64 Bis 1934

65 Vgl. Kunze (1984) S. 20

66 Vgl. Kolb (2002) S. 27

67 Die allerdings nie eingelöst wurden, da der US-Kongress das Abkommen nicht ratifizierte und daraufhin auch England vom Vertrag zurücktrat. Vgl. Kolb (2002) S. 29

68 Vgl. Kolb (2002) S. 29f

69 Ebd. S. 30

70 Kunze (1984) S. 22

71 Kolb (2002) S. 31

72 Ebd. S. 35

73 Ebd. S. 3

74 Vor allem DNVP und NSDAP

75 Vgl. Vocke (1984) S. 372; Weismantel (1984) S.28; Kolb (2002) S. 3 & 33; Kunze (1984) S. 21ff

76 Kolb (2002) S. 37

77 Aus: Titelblatt der Süddeutschen Monatshefte; Heft 7, Jahrgang 21; München, April 1924; Quelle: Deutsches Historisches Museum (http://www.dhm.de/lemo/objekte/pict/dolch1/index.html)

78 Vgl. Grimm (1934)

79 Ebd. S. 13

80 Ebd. S. 14

81 Ebd. S. 15

82 Ebd. S. 62

83 Cornelißen (2001) S.237

84 Vgl. Kolb (2002) S. 36

85 Ebd. S. 37

86 Ebd. S. 38f, Weismantel (1984) S. 49

87 Vgl. Weismantel (1984) S. 50

88 Vgl. Kolb (2002) S. 40

89 Weismantel (1984) S. 51

90 Vgl. Kolb (2002) S. 52

91 Der bayrische Generalstaatskommissar Ritter von Kahr.

92 Bei den Reparationsforderungen ist zu berücksichtigen, dass England und Frankreich hohe Kriegsschulden bei den USA hatten und sie die deutschen Reparationen zum Zurückzahlen benötigen.

93 Vgl. Kolb (2002) S. 44/45 und Weismantel (1984) S. 57/58

94 Vgl. Kolb (2002) S. 49 und Weismantel (1984) S. 59-62

95 Neben den Reparationsfragen ging es aber auch darum, die politischen Voraussetzungen für eine Rheingrenze zu schaffen und so Deutschland permanent zu schwächen. Vgl. Kolb (2002) S. 49

Ende der Leseprobe aus 104 Seiten

Details

Titel
Karikaturen zur Gründungsphase der Weimarer Republik als Gegenstand des Geschichtsunterrichts in der Sekundarstufe I
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main  (Seminar für Didaktik der Geschichte)
Note
2
Autor
Jahr
2005
Seiten
104
Katalognummer
V35913
ISBN (eBook)
9783638356916
Dateigröße
3262 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Karikaturen, Gründungsphase, Weimarer, Republik, Gegenstand, Geschichtsunterrichts, Sekundarstufe
Arbeit zitieren
Daniel Schüler (Autor:in), 2005, Karikaturen zur Gründungsphase der Weimarer Republik als Gegenstand des Geschichtsunterrichts in der Sekundarstufe I, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/35913

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