Rating im Kontext von Basel II


Hausarbeit, 2005

29 Seiten, Note: 2,7


Leseprobe


Inhaltsübersicht

Abkürzungsverzeichnis

1. Ausgangspunkt: Rating-Kultur in Deutschland

2. Grundlagen des Rating
2.1 Ursprung und Begriffsbestimmung
2.2 Ratingarten
2.3 Rolle des Ratings für die Berechnung der Kreditkosten

3. Bankrechtliche Bestimmungen: Auswirkungen auf die Kreditvergabe der Banken
3.1 Zielsetzung und Entwicklung der Basler Empfehlungen
3.2 Der Dreisäulenansatz von Basel II
3.2.1 Mindestkapitalanforderungen
3.2.2 Amtliches Überprüfungsverfahren und Marktdisziplin
3.3 Andere bankrechtliche Bestimmungen mit Bezug zum Thema Rating
3.3.1 Die Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK)
3.3.2 Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)

4. Rating – Verfahren
4.1 Abgrenzung von externem und internem Rating
4.2 Gegenstand der Ratingverfahren
4.3 Rating gemäß Basel II
4.3.1 Externes Rating - einfacher und umfassender Standardansatz
4.3.2 Bankinternes Rating - einfacher und fortgeschrittener IRB-Ansatz
4.3.3 Mittelstandsrating

5. Rating im Spiegel der Fachpresse – Finanzierung des Mittelstandes
5.1 Situation des Mittelstandes und Veränderungen für Kreditkunden durch Basel II
5.2 Kritische Würdigung des Ratings aus Sicht des Mittelstandes
5.3 Ausgewählte Anpassungsstrategien
5.3.1 Bilanzpolitische Maßnahmen
5.3.2 Alternativen zum Bankdarlehen

6. Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

Überblick über die genutzten Zeitschriften.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Ausgangspunkt: Rating-Kultur in Deutschland

Das Rating als Aushängeschild für die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens gegenüber seinen Gläubigern ist ein Phänomen, welches Ende des 19. Jahrhunderts in den USA entstanden ist. Nachdem sich Qualitätsurteile von Rating-Agenturen über Finanztitel und Unternehmen auf dem nordamerikanischen Kontinent im 20. Jahrhundert als ein Grundpfeiler des Geld- und Kapitalmarktes etabliert haben, ist Rating seit einigen Jahrzehnten dabei, sich langsam auch auf europäischen und asiatischen Finanzmärkten durchzusetzen.[1]

Während jedoch in den USA nahezu jedes an den Börsen registrierte Unternehmenswertpapier über ein öffentliches Rating verfügt, tragen in Deutschland vorrangig große, international agierende Unternehmen ein internationales Ratingurteil. In der deutschen mittelständisch geprägten Wirtschaft, in der mehr als 99% aller Unternehmen den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugeordnet werden, verfügen lediglich 200-300 Unternehmen über ein externes Rating.[2]

Die aktuelle Medienpräsenz des Themas Rating ist jedoch zweifellos den vom Basler Kommittee für Bankenaufsicht veröffentlichten Vorschlägen zur Harmonisierung der gesetzlichen Regelungen zur Eigenkapitalunterlegung von Bankgeschäften, Basel II genannt, zuzuschreiben. Die Empfehlungen verfolgen das Ziel, das von den Kreditinstituten aufzubringende Eigenkapital an die Bonität des jeweiligen Kreditnehmers zu koppeln. Mit Basel II und den Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute (veröffentlicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Dezember 2002) werden vor allem bankinterne Ratings zur Bonitätsfeststellung zur Vorraussetzung für jedes Darlehen[3].

Gerade in Deutschland, wo die Fremdfinanzierung im internationalen Vergleich besonders stark ausgeprägt ist, befürchten vor allem mittelständische Unternehmen eine Kreditverknappung bzw. Verteuerung durch die Umsetzung der neuen Regelungen.[4] In einer 2004 durchgeführten Studie der Postbank erwarten 65 % der Unternehmen ein verlängertes Prozedere bei der Kreditvergabe, 61 % befürchten steigende Kreditkosten.[5]

Das Thema Rating hat also höchste Aktualität. Die vorliegende Arbeit soll einen Einblick in die Rating-Problematik geben, wobei der Betrachtung der im Juni 2004 verabschiedeten Regelungen von Basel II und der darin vorgesehenen Rating-Verfahren eine zentrale Rolle zukommen wird. Als Ergebnis sollen die Auswirkungen der neuen Regelungen auf die Finanzierungssituation des deutschen Mittelstandes dargestellt werden. Untersucht werden soll die Fragestellung, ob die Befürchtung von Kreditverteuerung bzw. –verknappung seitens des deutschen Mittelstands berechtigt sind und ggf., welche Maßnahmen zur Umgehung bzw. Entschärfung eines Kreditnotstandes abzuleiten sind.

2. Grundlagen des Rating

2.1 Ursprung und Begriffsbestimmung

Der Begriff „Rating“ stammt aus dem angloamerikanischen Sprachraum und ist dort mit unterschiedlichen Bedeutungen belegt. Allgemein wird damit ein Verfahren formuliert, bei dem die Ausprägung bestimmter Merkmale anhand spezifischer Kriterien beurteilt und in eine Rangfolge gebracht wird.[6] Diese Bewertung mündet schließlich in der Vergabe von Noten, welche auf einer ordinalen Skala eine Vielzahl von Einzelinformationen zusammenfassen und abbilden.[7] Der Anwendungsbereich des Verfahrens ist vielfältig, reichend von Ratings von Konsumgütern, Internetseiten und Hochschulen über die Leistungsbewertung von Unternehmen der Hotel- und Gastronomiebranche.[8] Ferner finden Ratingverfahren im wissenschaftlichen Bereich vorrangig bei Soziologie und Psychologie Gebrauch.[9]

Speziell auf den Banken- und Finanzsektor bezogen, gibt es für Rating in der Fachliteratur keine einheitliche Definition. Meist wird dem Begriff die Bedeutung des Credit Ratings zugeordnet, worunter die Beurteilung der Bonität von Anleihen bzw. anderer Forderungsrechte verbriefender Wertpapiere und deren Emittenten zu verstehen ist.[10]

In einer weiten Begriffsauslegung ist hier die Analyse der Unternehmensbonität einzuordnen, welche den Schwerpunkt dieser Arbeit darstellt. Ein Unternehmensrating ist ein systematisches, zukunftsorientiertes und unparteiisches Bewertungsverfahren, welches die Risiko- und Erfolgsfaktoren einer Unternehmung untersucht und das Ergebnis in Form eines ordinalen Ratingwerts darstellt.[11] Adressaten können alle Anspruchsgruppen des Unternehmens sein, von potentiellen Kapitalgebern wie Banken und Investoren über Lieferanten und Kunden bis hin zu den Mitarbeitern.[12] Unternehmensratings wurden im letzten Jahrzehnt vornehmlich von Kreditinstituten zur internen Risikoeinschätzung einzelner Kreditgeschäfte genutzt, werden jedoch mittlerweile auch durch externe Agenturen auf Initiative des Unternehmens vorgenommen.[13]

2.2 Ratingarten

Es folgt ein Überblick über verschiedene Betrachtungsweisen des Begriffes Rating.

Zum einen muss man externe und interne Ratingverfahren abgrenzen. Beiden Ansätzen ist gemein, dass sie das Ausfallrisiko eines Kreditnehmers zu Kennzahlen zusammenfassen. Die Verfahren unterscheiden sich jedoch deutlich bezogen auf durchführende Institutionen, Zweck, Zielgruppen und Methoden: so ist der Hauptunterschied, dass externe Ratings von Agenturen durchgeführt werden und Transparenz auf den Kapitalmärkten schaffen, während interne Ratings der Kreditwürdigkeitsprüfung der Banken dienen. Auf diese Verfahren soll an einem späteren Punkt detaillierter eingegangen werden.

Weiterhin erscheint die Differenzierung zwischen Emissions-Ratings (Issue-Ratings) und

Emittenten-Ratings (Issuer-Ratings) sinnvoll. Ein Rating kann sich entweder auf einen genau

definierten Finanztitel (Emissions-Rating) oder allgemein auf die Bonität eines Schuldners

(Emittenten-Rating) beziehen. Emittenten-Ratings werden durch die umfassende Analyse eines Unternehmens ermittelt und bilden den Rahmen für Emissions-Ratings. Aufgrund der Betrachtung zusätzlicher Gesichtspunkte wie Laufzeit, Rang, Sicherheiten und ähnlichem kann das Emissions- vom Emittenten-Rating abweichen.[14]

Ferner unterscheidet man zwischen lang- und kurzfristigem Rating. Kurzfristige Ratings werden meistens für Wertpapiere mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr angewendet, wobei anstelle dessen häufig das Emittenten-Rating zur Beurteilung herangezogen wird. Zu langfristigem Rating rechnet man alle Emittenten-Ratings und Emissions-Ratings für Wertpapiere mit einer Laufzeit von länger als einem Jahr.[15]

Von Solicited bzw. Unsolicited Ratings spricht man abhängig davon, ob das zu bewertende Unternehmen ein Rating in Auftrag gegeben hat oder ob eine Ratingagentur von sich aus aktiv wird. Wenngleich das externe Rating im Regelfall im Auftrag des Unternehmens entsteht (Solicited Rating), werden Ratingagenturen mitunter ohne besonderen Auftrag aktiv, beispielsweise aufgrund einer Anfrage eines Investors (Unsolicited Rating). In diesem Fall wird das Rating ohne Mitwirken des Emittenten auf Basis von öffentlich zugänglichen

Unternehmensinformationen erstellt. Während diese Vorgehensweise in den USA üblich ist, wird sie in Deutschland kaum praktiziert.[16]

Grundsätzlich beziehen sich Ratings auf die Beurteilung von Gläubigerpositionen. Jedoch kann es auch auf beim Eigenkapital dazu kommen. So kann dies in Form der ratingmäßigen Beurteilung von Vorzugsaktien, die zwar rechtlich Eigenkapital darstellen, aus Investorensicht jedoch auch Gläubigerelemente enthalten (z. B. Vorzugsdividende im Tausch gegen Stimmrechtsverzicht), vorkommen.[17]

2.3 Rolle des Ratings für die Berechnung der Kreditkosten

Um den Bezug des Ratings zur Fremdkapitalfinanzierung von Unternehmen deutlich zu machen, ist die Betrachtung der Kreditkostenstruktur der Banken entscheidend.

Der folgenden Abbildung ist zu entnehmen, dass sich Kreditkosten aus Sicht der Bank aus ihren eigenen Refinanzierungskosten, Verwaltungskosten, Standardrisikokosten des Kreditgeschäfts sowie Eigenkapitalkosten zusammensetzen. Das Ratingurteil der Schuldner beeinflusst dabei in erheblichem Maße die Kreditkosten. Es fließt nicht nur in die Berechnung des Standardrisikokostensatzes des Kreditinstituts ein, welcher die erwartete Ausfallwahrscheinlichkeit abbildet, sondern zusätzlich in die Bestimmung des Eigenkapitalkostensatzes, der unerwartete Verluste auffangen soll und gleichzeitig den Eigenkapital-Renditeanspruch der Bank berücksichtigt.[18]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Struktur und Bestimmungsfaktoren der Kreditkosten

Quelle: In Anlehnung an Winkeljohann, N. 2003, S. 386.

In der Konzeption von Basel II ist das Ratingergebnis ein Faktor, welcher mathematisch mit der Berechnung der Eigenkapitalunterlegung verknüpft ist und dementsprechend Einfluss auf die Zinskonditionen des Kreditnehmers ausübt. Dabei kommt ihm die Funktion der weitestgehenden Vereinheitlichung der Beurteilung des Kreditrisikos zu, welche die Basis für aufsichtsrechtliche Überprüfungen der Wettbewerbskonformität der von den Banken verwendeten Verfahren bildet.[19] In dieser Arbeit wird die Bestimmung der Standardrisikokosten nicht weiter verfolgt, vielmehr folgt eine Beleuchtung des Einflusses des Ratings auf die gemäß Basel II geforderte Eigenmittelhinterlegung von Krediten.

3. Bankrechtliche Bestimmungen: Auswirkungen auf die Kreditvergabe der Banken

Aufgrund von weitgehenden Veränderungen auf den internationalen Finanzmärkten und dem Strukturwandel im deutschen Bankenmarkt ergab sich die Notwendigkeit für eine Erneuerung bzw. Überarbeitung der Regulierungsvorschriften, um eine langfristige Stabilität des Finanzsystems gewährleisten zu können.[20] Außerdem machen globalisierte Finanzmärkte einheitliche, international abgestimmte Aufsichtsmärkte unabdingbar.[21] Im Folgenden sollen die wichtigsten Regelungen mit Bezug zum Rating vorgestellt und erläutert werden, wobei die Thematik um „Basel II“ breiten Raum einnehmen soll.

3.1 Zielsetzung und Entwicklung der Basler Empfehlungen

Dem Bankensystem kommt aufgrund seiner Bedeutung bei der Transformation zur Bereitstellung finanzieller Mittel in jeder Volkswirtschaft eine wichtige Rolle zu.[22] Im Sinne entsprechender Krisenprävention ist der Bankensektor daher einer der am stärksten regulierten Bereiche der Wirtschaft.[23] Vor dem Hintergrund der Internationalisierung der Kreditwirtschaft und dem Mangel an grenzübergreifenden Regelungen wurde 1975 durch die Zentralbankpräsidenten der G 10 Staaten und Luxemburg der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht gegründet, welcher die Entwicklung eines internationalen Regel- und Netzwerks zur Harmonisierung und Verbesserung der bankenaufsichtsrechtlichen Bestimmungen anstrebt.[24] Obwohl sich die Vorschläge des Basler Komitees ursprünglich nur an die international tätigen Banken der Gründungsstaaten richteten, haben sich die Inhalte der Solvabilitätsrichtlinie „Basel I“ zum Standard für mehr als 100 Länder entwickelt.[25]

Das besagte 1988 verabschiedete Regelwerk, bekannt als der (Eigen-)Kapitalakkord, verpflichtete die Kreditinstitute, potentielle Risiken mit Eigenkapital zu unterlegen.[26] Die zu unterlegende Summe ist derzeit wie folgt zu berechnen:

Eigenkapital = Bemessungsgrundlage x Bonitätsgewicht x Solvabilitätskoeffizient. [27]

Die Bemessungsgrundlage entspricht der Kreditsumme ohne Zinsen, der Solvabilitätsquotient wird einheitlich mit 8% angesetzt.[28] Bei dieser Berechnung wurde insbesondere die Ermittlung des Bonitätsgewichtes kritisiert: Je nach Einordnung in eine von drei Risikoklassen wird dieser Risikoprozentsatz festgelegt, jedoch werden Kreditnehmer, die weder einer Bank noch der öffentlichen Hand zuzuordnen sind, pauschal mit 100% bewertet.[29] Dementsprechend ist jeder Unternehmenskredit zu 8% mit Eigenkapital zu unterlegen, um Verlustrisiken aus dem Kreditgeschäft abzusichern.[30] Es wurde keine Differenzierung nach dem individuellen oder dem Branchenrisiko der Schuldner vorgenommen, sodass sich Bonität und Ausfallrisiko eines Kreditgeschäfts nicht zwingend in den Eigenkapitalkosten der Institute niederschlugen.[31] Im Zuge der Weiterentwicklung der verwendeten Instrumente und Methoden in Kreditrisikomanagement und –messung wurde Basel I als unzeitgemäß erachtet.[32]

Seither verfolgt der Ausschuss das Ziel, die Eigenkapitalanforderungen von Risikoaktiva stärker an die Bonität des jeweiligen Kreditnehmers anzupassen.[33] 1999 veröffentlichte der Basler Ausschuss sein erstes Konsultationspapier zur „Neuregelung der angemessenen Eigenkapitalausstattung“[34], welches substanzielle Änderungen bei der Einbeziehung bankspezifischer Risiken vorsah. Unter dem Schlagwort Basel II bekannt, war dieses Papier Anlass für jahrelange Diskussionen und zähe Auseinandersetzungen, welche 2001 und 2003 zwei weitere Konsultationspapiere hervorbrachten und schließlich in der Endfassung von Juni 2004 mündeten.[35] Mit In-Kraft-Treten von Basel II Anfang 2007 kommt dem Credit-Rating eine neue Bedeutung zu, welche in dieser Arbeit erörtert werden soll.

[...]


[1] Vgl. Schnabel, H. (1996), S. 307.

[2] Vgl. Hückmann, C. (2003) S. 10f.

[3] Vgl. Everling, O. (2004), S. 179.

[4] Becker, B. / Müller, S. (2003), S. 533.

[5] Vgl. Hommel, U. (2005), S. 1.

[6] Vgl. Leker, J. et al. (2001), S. 2.

[7] Vgl. Behr G. / Kind A. (1999), S. 63.

[8] Vgl. Marten, K.-U. / Köhler, A. (2003), S. 485; vgl. Sönnichsen, C. (1996), S. 431.

[9] Vgl. Hoffmann, P. (1991), S. 16.

[10] Vgl. Hückmann, C. (2003) S. 10f.

[11] Vgl. Hoffmann, P. (1991), S. 17.

[12] Vgl. ebenda.

[13] Vgl. Hückmann, C. (2003) S. 5f.

[14] Vgl. Everling, O. / Graalmann, B. (2002), S.102.

[15] Vgl. ebenda.

[16] Vgl. Holzkämper H. / Fischer J. (2003), S. 151.

[17] Vgl. ebenda.

[18] Vgl. Winkeljohann, N. (2003), S. 386.

[19] Vgl. Becker B./ Müller S. (2003), S. 535f.

[20] Vgl. Füser, K. (2001), S. 94.

[21] Vgl. Hückmann, C. (2003), S. 23.

[22] Vgl. Winkeljohann, N. (2003), S.385.

[23] Vgl. ebenda.

[24] Vgl. Jovic, D. / Mondello, E. (2000), S. 925ff.; Vgl. Deutsche Bundesbank (2000), S. 42.

[25] Vgl. Everling, O. / Graalmann, B. (2002) S. 88f.

[26] Vgl. Winkeljohann, N. (2003), S. 385.

[27] Vgl. Füser, K. / Rödel, K. (2002), S. 275.

[28] Vgl. ebenda.

[29] Vgl. Marten, K.-U. / Köhler, A. (2003), S. 495.

[30] Vgl. Behr, P. / Güttler, A. (2004), S. 20.

[31] Vgl. Winkeljohann, N. (2003), S. 385.

[32] Vgl. Behr, P. / Güttler, A. (2004), S. 20.

[33] Vgl. Füser, K. (2001), S. 94.

[34] Vgl. Behr, P. / Güttler, A. (2004), S. 20f.

[35] Vgl. ebenda.

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Rating im Kontext von Basel II
Hochschule
Fachhochschule für Wirtschaft Berlin
Note
2,7
Autor
Jahr
2005
Seiten
29
Katalognummer
V34867
ISBN (eBook)
9783638349666
Dateigröße
650 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rating, Kontext, Basel
Arbeit zitieren
Anja Winkelmann (Autor:in), 2005, Rating im Kontext von Basel II, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34867

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