Zeitarbeit - Wachstumsmotor oder ein Auslaufmodell?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2003

24 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung

2. Definition und Funktion der Zeitarbeit
2.1 Zeitarbeitsfirma
2.2 Zeitarbeitnehmer
2.3 Entleiher

3. Die Geschichte der Zeitarbeit in Deutschland

4. Die Entwicklung der Zeitarbeit – Wachstumsmotor oder Auslaufmodell.

5. Zusammenfassung und Ausblick

1. Einführung

Im Laufe der letzten Jahrzehnte hat sich die Zeitarbeit mit ihren vielseitigen Facetten in allen Bereichen der Wirtschaft zu einem festen Bestandteil des heutigen Arbeitsmarktes entwickelt. Der inzwischen ehemalige Präsident der Bundesanstalt für Arbeit, Bernhard Jagoda sagte in 1998, dass ,,Zeitarbeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt mittlerweile eine fest verankerte Form der Beschäftigung ist".[1] Aus der anfänglich mit negativem Image belegten Branche ist ein seriöser und umfangreicher Wirtschaftsfaktor geworden, der sowohl auf der Seite der personalsuchenden Unternehmen wie auch auf der Seite der zukünftigen und angestellten Leiharbeitnehmer einen äußerst positiven Aspekt in der Berufs- und Arbeitswelt darstellt. Deswegen hört man fast gar nicht mehr von der modernen Art der Sklaventreiberei wie die Zeitarbeit noch vor nicht so langer Zeit bezeichnet wurde.[2]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: http://www.ig-zeitarbeit.de/start_flash.htm

Seit 1972 gibt es in Deutschland die gesetzlich geregelte Arbeitnehmerüberlassung. Nach 28 Jahren, Ende 2000 befanden sich nach Angaben des Bundesverbandes Zeitarbeit Personal – Dienstleistung e.V.(BZA) ca. 285.000 Menschen in einem Zeitarbeitsverhältnis und es wurden ca. 3800 Zeitarbeitsfirmen in Deutschland gezählt, die wiederum ca. 5800 Filialen und Niederlassungen unterhielten. Einer Beschäftigung in der Zeitarbeitsbranche gingen im gleichen Jahr rund 787.000 Arbeitnehmer nach. Tendenz immer noch steigend.[3]

Angesichts der schon wieder steigenden Arbeitslosenzahlen gewinnt die sich seit langem ständig entwickelnde Zeitarbeitsbranche für viele Menschen immer öfter an Wichtigkeit. Wird man das Wachstums- und Beschäftigungspotential der Zeitarbeit erfolgreich nutzen oder droht sie zu einem Auslaufmodell zu avancieren? Diese Frage wird die Arbeit versuchen zu antworten.

Im folgenden wird erklärt, wie Zeitarbeit grundlegend funktioniert, wie sie sich in Deutschland entwickelt und welche Rolle sie spielen wird.

2. Definition und Funktion der Zeitarbeit

Für viele Menschen verbirgt sich hinter dem Begriff Zeitarbeit nichts anderes als eine auf bestimmte Zeit beschränkte Arbeit bei einem Arbeitgeber. Für einige bedeutet sie zeitlich begrenztes Arbeiten.[4]

Was so oft lapidar ,,Zeitarbeit" genannt wird, trägt im Gesetz eine ganz besondere Bezeichnung: man spricht von der ,,gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung". Diese wird durch das sogenannte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) rechtlich geregelt.

Zeitarbeit setzt immer mindestens drei Beteiligte, drei Parteien, drei Hauptakteure voraus (siehe Abb. 1):

1. den Kundenbetrieb (Entleiher) - der Arbeitgeber, der eine oder mehrere Arbeitskräfte kurzfristig benötigt, das heißt Personalbedarf äußert;
2. das Zeitarbeitunternehmen (Verleiher) - in seiner Funktion als Arbeitsvermittler der gewerbsmäßig seine Arbeitnehmer an Kunden überlässt
3. den Mitarbeiter des Zeitarbeitunternehmens (Leiharbeitnehmer) - der Arbeitnehmer in Form des Arbeit Suchenden.[5]

Die Zeitarbeitsunternehmen agieren also als eine Art Drehscheibe zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer. „Sie bringen die Menschen, die Arbeit suchen, mit denjenigen Unternehmen, die Arbeitsplätze zu besetzen haben, miteinander in Kontakt.“[6]

Der eigentliche Arbeitgeber im gesetzlichen Sinne ist die Zeitarbeitsfirma; sie leiht bzw. ,,überlässt" den Mitarbeiter einem anderen Unternehmen. Das einzig besondere ist, dass das Zeitarbeitunternehmen seine Mitarbeiter nicht auf eigenen Arbeitsplätzen einsetzt, sondern auf denen seiner Kunden, die vorübergehend Personalbedarf haben.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Das Modell der Zeitarbeit

Quelle: Then, W.; Denkhaus, G (1994): Zeitarbeit. Flexibel arbeiten und beschäftigen.; Verlag C.H. Beck: München, S.8.

Der Arbeitnehmer untersteht damit dem Weisungsrecht des Entleihers, bezieht jedoch von der Zeitarbeitsfirma die im Arbeitsvertrag vereinbarte Vergütung, die auch dann geleistet wird, wenn das Zeitarbeitunternehmen einmal keine Einsatzmöglichkeit hat. Er erhält grundsätzlich einen schriftlichen, unbefristeten Arbeitsvertrag mit den üblichen Leistungen wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, ebenso wie bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und gesetzlichen Kündigungsschutz.

Für den Kunden ist dieser Mitarbeiter eine Arbeitskraft auf Zeit, je nach Bedarf für Tage, Wochen oder Monate im Kundenunternehmen beschäftigt. Die Modalitäten der Überlassung werden zwischen Zeitarbeitunternehmen und Kundenbetrieb im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag festgelegt. Der Kunde entrichtet an das Zeitarbeitunternehmen das dort vereinbarte Honorar.

Die Nachfrage nach der Dienstleistung Zeitarbeit löst immer ein Personalengpass in einem Unternehmen aus. Dieser entsteht z.b. bei Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft, Erziehungsurlaub der Stammbelegschaft oder zusätzlichen Aufträgen, die mit eigenem Personal nicht termingerecht erledigt werden können.[7]

Im Hintergrund wird der Rahmen der Zeitarbeit durch Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Staat und Arbeitsbehörden beeinflusst. „Ihre Vorgaben sind mehr oder weniger konstituierend und bindend für die Hauptakteure – mit entsprechenden rechtlichen Konsequenzen. Dabei reicht die Einflussnahme von Appellen und Forderungen bis hin zu Gesetzen an bzw. für die Hauptakteure der Zeitarbeit.“[8]

2.1 Zeitarbeitsfirma

Die Zeitarbeitfirma muss im Besitz einer Erlaubnis zur ,,gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung" sein, die vom Landesarbeitsamt ausgestellt wird. Sie unterliegt der Kontrolle der Bundesanstalt für Arbeit, die durch die Landesarbeitsämter eine entsprechende Überwachung vornehmen lässt.[9] Zeitarbeitunternehmen sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern bei Vertragsabschluss ein Merkblatt der Bundesanstalt für Arbeit über den wesentlichen Inhalt des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) auszuhändigen, bei Ausländern in deren Muttersprache. In dem Arbeitsvertrag sind aufzunehmen: die Art der zu leistenden Tätigkeit (Beschreibung/ Charakterisierung/ Qualifikationen), Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses, die maßgeblichen Kündigungsfristen, die Höhe der Vergütung, etwaige Zuschläge, freiwillige Zusatzleistungen des Arbeitgebers, Leistungen bei Krankheit, Urlaub und vorübergehender Nichtbeschäftigung, die Arbeitszeit (hat der Mitarbeiter aus wichtigem Grund bestimmte Ausschlusszeiten?), das Einsatzgebiet (wünscht der Mitarbeiter entfernungsmäßige/örtliche Beschränkungen?), die Zahl der Urlaubstage (mindestens 24 Werktage/20 Arbeitstage = 4 Wochen). Die ZAF bietet den Arbeitnehmern einen meist unbefristeten Arbeitsvertrag auf 37-Stunden Basis an, führt Steuer- und Sozialabgaben ab, erbringt die Lohnfortzahlung bei Krankheit, Feiertagen und Urlaub sowie dann, wenn gerade kein Einsatz für die Mitarbeiter vorhanden ist.[10]

[...]


[1] Im Vorwort zu Schwantes, K. (1998): Das professionelle 1x1 der Zeitarbeit. Cornelson: Berlin., S.3.

[2] Vgl. http://195.20.242.227/de/services/informationen/wasistza.htm

[3] Quelle ist die Bundesanstalt für Arbeit, entnommen aus http://www.bza.de/.

[4] Vgl. Hofmann, I.K. (1999): Zustimmung wächst. in: Personalwirtschaft, Heft 2, S.49.

[5] Vgl. Then, W.; Denkhaus, G (1994): Zeitarbeit. Flexibel arbeiten und beschäftigen.; Verlag C.H. Beck:

München, S.7.

[6] Schneider, S. (1999): 200000 neue Arbeitsplätze. in: Personalwirtschaft, Heft 4, S.66.

[7] Vgl. Löw – Jasny, Ch. (2000): Zeitarbeit – Arbeit mit der Zeit.; Rainer Hampp Verlag: München, Mering., S. 49-56; Then, W.; Denkhaus, G (1994): Zeitarbeit. Flexibel arbeiten und beschäftigen.; a.a.O., S.7 – 8; URL: www.bza.de [Stand 25.04.2002]

[8] Löw – Jasny, Ch. (2000): Zeitarbeit – Arbeit mit der Zeit, a.a.O. ,S. 66.

[9] Vgl. Bögelein, M. (1999): Zeitarbeit in Deutschland. Aktuelle Entwicklung – Risiken und Chancen. in: Personal. Zeitschrift für Human Ressource Management, Heft 5, S.214.

[10] Vgl. URL: www.bza.de [Stand 25.04.2002]

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Zeitarbeit - Wachstumsmotor oder ein Auslaufmodell?
Hochschule
Universität Rostock
Note
1,7
Autor
Jahr
2003
Seiten
24
Katalognummer
V34100
ISBN (eBook)
9783638344142
ISBN (Buch)
9783656713630
Dateigröße
468 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Zeitarbeit, Wachstumsmotor, Auslaufmodell
Arbeit zitieren
Adam Lach (Autor:in), 2003, Zeitarbeit - Wachstumsmotor oder ein Auslaufmodell?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34100

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