Karl der Große und Papst Leo III.


Hausarbeit (Hauptseminar), 2000

29 Seiten, Note: 1 (sehr gut)


Leseprobe


Gliederung:

1. Einleitung

2. Die Erhebung Karls des Großen zum Kaiser
2.1. Rechtliche Grundlagen des Verhältnisses zwischen Frankenkönig und Papst
2.2. Die Vorgeschichte der Kaiserkrönung: Der Putsch in Rom
2.3. Die Krönung

3. Das Nachspiel: Der Konflikt mit Byzanz und die Anerkennung des abendländischen

Kaisertums durch Ostrom

Quellen:

Literatur:

1. Einleitung

Als Karl der Große am Weihnachtstag des Jahres 800 zum Kaiser gekrönt wurde, stellte dies einen Kulminationspunkt einer bereits Tradition gewordenen Allianz dar: Bereits zwei Menschenalter vorher waren zwischen den Repräsentanten des austrischen Adelshauses der Karolinger, die im Mannesstamm Arnulfiden, in der weiblichen Linie Nachkommen des älteren Pippin waren, sowie den römischen Bischöfen besondere Beziehungen geknüpft worden.

Die auf dieser Basis gelieferte gegenseitige Unterstützung sollte eine enorme Rolle beim Aufstieg beider genannter Institutionen spielen. So gelang es nicht nur den Karolingern aufgrund des eingeholten Responsums des Papstes Zacharias „ ut melius esset illum regem vocari qui potestatem haberet, quam illum, qui sine regali potestate manebat; ut non conturbaretur ordo...“[1] im Jahre 751 die Merowinger vom fränkischen Königsthron zu verdrängen, auch bei der tatsächlichen Durchsetzung der karolingischen Königsgewalt, wie der Einebnung lokaler Sonderherrschaften, wie sie im zerbröckelnden Merowingerreich entstanden waren, spielte die päpstliche Hilfe eine Rolle.

Das bekannteste Beispiel hierzu stellte die Haltung Hadrians I. anlässlich der Einbeziehung Bayerns 787/788 ins Frankenreich dar: Der Papst lehnte eine Vermittlung zwischen dem zur Zerschlagung des bayerischen Herzogtumes bereiten Karl und dem bayerischen dux

Tassilo III. ab. Stattdessen legt er in Anwesenheit der Abgesandten des Agilolfingers, dessen Familie sich immerhin große Verdienste bei der Förderung der Kirche erworben hatte, wie folgt seinen Standpunkt fest: „ Apostolcus vero cum cognovisset de instabilitate vel mendatia eorum, statim supra ducem eorum vel suis consentaneis anathema posuit, si ipse sacramenta, quae promiserat domno Pippino regi et domno Carolo itemqui regi, non adimplesset. Et obtestans supradictos missos, ut contestarent Tassilonem, ut non aliter fecisset, nisi in omnibus oboediens fuisset domno regi Carolo et filiis eius ac genti Francorum, ut ne forte sanguinis effusio provenisset vel lesio terrae illius; et si ipse dux obdurato corde verbis supradicti apostoloici minime oboedire voluisset, tunc domnus Carolus rex et suus exercitus absoluti fuissent ab omni periculo peccati, et quicquit in ipsa terra factum eveniebat in incendiis aut in homicidiis vel in qualcumque malitia, ut hoc super Tassilonem et eius consentaneis evenisset et domnus rex Carolus ac Franci innoxii ab omni culpa exinde permansissent.[2]

Andererseits hatte auch das Papsttum von der Unterstützung durch die Franken immer wieder profitiert: Nicht nur bildete die Pippinische Schenkung des Jahres 754 die Grundlage des späteren Kirchenstaates,[3] sondern auch hatten die Italienfeldzüge Pippins der Jahre 754 und 756 sowie die 774 durch Karl vorgenommene Eroberung des Langobardenreiches[4] das Papsttum von einer existentiellen Bedrohung befreit.

Letztendlich erscheint die Erringung einer Machtposition, wie sie das Papsttum später innehaben sollte, ohne die Verbindung mit den Frankenherrschern (und später den deutschen Kaisern als deren Rechtsnachfolgern), als ausgeschlossen.

Wie bereits erwähnt, stellten die Ereignisse des 25.12.800 einen Höhepunkt im Zusammenwirken beider Kräfte dar.

Die Darstellung der rechtlichen Grundlagen, der Vorgeschichte sowie der unmittelbaren Folgen der Kaiserkrönung sind Thema dieser Seminararbeit.

2. Die Erhebung Karls des Großen zum Kaiser

2.1. Rechtliche Grundlagen des Verhältnisses zwischen Frankenkönig und Papst

Leo III. wurde am 26. Dezember 795, gemäß dem Papstbuch in einstimmiger Inspirationswahl zum Papst gewählt.[5]

Leo hatte bis dahin das Amt eines Presbyters der Titelkirche S. Susanna versehen und war vermutlich nichtadliger Abstammung. In der Folgezeit unternahm er mit der Anzeige seiner Wahl unter Beifügung des Wahldekrets die Initiative, das Bündnis seines Vorgängers Hadrian mit dem Frankenkönig zu erneuern, in der Literatur[6] wird teilweise die Auffassung vertreten, die lt. Reichsannalen[7] gleichzeitig mitgesandten Schlüssel vom Grabe Petri sowie das Stadtbanner deuteten auf einen Versuch hin, die Verbindung zu Karl dem Großen zu intensivieren.

Grund dieser Intensivierungsabsicht könnte die aufgrund innerer Feinde aus Sicht des Papstes zunehmend angespannte Sicherheitslage sein, ein Punkt, auf den weiter unten noch eingegangen werden soll.

Mit Leos Vorgänger, Papst Hadrian I., war anlässlich des Aufenthalts Karls in Rom am Ostersamstag 774 ein wechselseitiger Eid geleistet worden.[8]

Gemäß den Auffassungen der Zeitgenossen wurde das Bündnis zwischen apostolischem Stuhl und Frankenkönigen als nicht an die Institution gebunden, sondern als eine Vereinbarung personaler Art gesehen.[9] Damit fiel der Vertrag mit dem Tod Hadrians I. als einer der vertragschließenden Parteien weg; um zwischen Karl und Leo die gleichen Rechtsbeziehungen wie mit dem Nachfolger des letzteren herzustellen, war ein erneuter Abschluss vonnöten.

Diese Absicht wurde von Karl in seinem Antwortbrief auf Leos Wahlanzeige ausdrücklich angesprochen,[10] in der Literatur[11] wird davon ausgegangen, dass der Pakt auch zustande kam.

Die von Karl in erwähntem Brief verwendete Formulierung foedus fidei et caritatis kennzeichnete im Verständnis der Zeit einen festgelegten Rechtszustand:

Analog zu den Begriffen amor, dilectio, caritas, pax et carias oder caritas ac pax wurde diese zur Bezeichnung zur Kennzeichnung der amicitia gebraucht, eine Rechtsbeziehung, die in der bereits aus der Merowingerzeit bekannten fränkischen Schwurfreundschaft wurzelt. Diese stellte zwischen den vertragschließenden Parteien eine Friedensbeziehung ähnlich wie zwischen Brüdern oder nahen Blutsverwandten her, ein Rechtsstreit wurde ausgeschlossen, vielmehr eine schiedlich-friedliche Einigung postuliert. Eine derartige Promission hatte nicht nur das Unterlassen friedensstörender Handlungen, sondern auch aktives Streben im friedensfördernden Sinne sowie gegenseitige Hilfe in der Not zum Ziel.

Des weiteren wurde den beiden Partnern der gleiche gesellschaftliche Rang zuerkannt.[12]

Eine frühe Parallele und möglicherweise eine weitere Wurzel hat dieses Verhältnis im antiken amicus populi Romani oder amicus Augusti, hier war jedoch auch ein Abschluss zwischen ungleichen Partnern möglich.[13]

Durch den Abschluss eines derartigen Vertrages zwischen Karl und dem römischen Bischof wurde eine den Franken aus privatrechtlichen Beziehungen bekannter juristischer Begriff auf die staatsrechtliche Ebene erhoben.

Zu unterscheiden ist die dargelegte Rechtsbeziehung von anderen, bereits früher eingegangenen, die ebenfalls als konstitutionell für das Verhältnis zwischen Frankenkönig und dem römischen Oberhaupt betrachtet werden können:

Diese sind als weniger personalrechtlich zu sehen, bezogen sich vielmehr auf die römische Kirche als solches und beruhten ebenso auf der bündnispolitischen Tradition des karolingischen Hauses.

Bei dem gleichen Romzug Karls im Jahre 774 wurde laut der Hadriansvita am Mittwoch nach Ostern eine Urkunde nach dem Muster derer von Quierzy 754 ausgestellt und in einem Exemplar am Altar der Peterskirche niedergelegt, der Inhalt wurde von Karl und seinem hochadligen Anhang feierlich beschworen.[14]

In der Urkunde von Quierzy waren die Schutz- und Territorialversprechen König Pippins anlässlich dessen Zusammentreffen mit Papst Stephan II. am 06.01.754 in der Pfalz Ponthiou manifest gemacht worden: „ omnibus eius mandatis et ammonitionibus sese totis nisibus oboedire, et, ut illi placitum fuerit, exarchatum Ravennae et rei publicae iura seu loca modis omnibus.“

Bei seinem Aufenthalt im Frankenreich verlieh der genannte Papst außerdem den Titel eines patricius Romanorum an Pippin und seine Söhne.[15]

Die Einzelheiten des Rechtsverhältnisses zwischen Frankenkönigen und Päpsten sind in der Literatur umstritten. So wurde beispielsweise auch von einer päpstlichen Kommendation unter den Schutz des Frankenkönigs oder von der Begründung eines Vasallenverhältnisses Pippins zum Papst ausgegangen oder auch die beiden Vertragsverhältnisse als ein einziges betrachtet.[16]

Eine wechselseitige Einbindung der beiden Gewalten in die sich herausbildende Lehenspyramide erscheint allein aufgrund der Tatsache, dass eine amicitia gemäß dem fränkischen Rechtsverständnis zwischen Gleichgestellten abgeschlossen wurde, als unwahrscheinlich.

Die Enge der Verbindung sowie das Bewusstsein der Verpflichtung auf karolingischer Seite müssen jedoch vorausgesetzt werden. In dem erwähnten Brief aus dem Jahre 796 an Leo III., von dessen programmatischem Charakter man ausgehen kann, definiert Karl der Große das Verhältnis zwischen den beiden Potenzen aus seiner Sicht:

Nostrum est: secundum auxilium divinae pietatis sanctam undique Christi ecclesiam ab incursu paganorum et ab infidelium devastatione armis defendere foris, et intus catholicae fidei agnitione munire.

Vestrum est, sanctissime pater: elevatis ad Deum cum Moyse manibus adiuvare militiam, quatenus vobis intercedentibus Deo ductore et datore populus christianus super inimicus sui sancti nominis ubique semper habeat victoriam, et nomen domini nostri Iesu Christi toto clarificetur in orbe.“[17]

Diese Darstellung, die vermutlich auf Alkuin zurückgeht, und dem Papst die Rolle des „Intercessors“ zuweist, geht von einer relativ dominanten Rolle des Frankenkönigs aus: Nicht nur die Verteidigung nach außen ist seine Aufgabe, sondern auch innerhalb der Kirche hat er für die Reinheit der Lehre und des Kultus zu sorgen.[18]

Die in diesem Brief genannte „Aufgabenverteilung“ kann gleichzeitig auch als Definition der sich aus dem amicitia -Bund ergebenden gegenseitigen Verpflichtungen betrachtet werden.[19]

Karl gestand der Kirche zumindest im Frankenreich kaum eine eigene Organisationshoheit zu. Er setzte seine von ihm beanspruchte Aufsichtspflicht, die logische Folge der Sorge für die Reinheit von Lehre und Kultus war, in Form von häufigen Eingriffen in die Kirchenverfassung um. Ein typisches Beispiel hierfür war die anlässlich der Einführung der Metropolitanverfassung in der bayerischen Kirche vorgenommene Erhebung Salzburgs zum Erzbistum sowie die aus diesem Anlass vorgenommene Ernennung Arns zum Erzbischof.

Diese seitens des Frankenkönigs durchgeführten Aktionen wurden durch Papst Leo lediglich bestätigt.[20]

Dem stand auf Seiten des Papsttums eine Auffassung gegenüber, die tendentiell auf eine stärkere Betonung der Gleichberechtigung beider Gewalten ausgerichtet war. Wichtigstes Manifest dieser Sicht der Dinge ist das Mosaikgemälde, das Leo in der Zeit vor der Kaiserkrönung im Speisesaal und Repräsentationsraum (triclinium) des Lateranpalastes anbringen ließ.[21]

In einer Doppeldarstellung wurde hier auf der einen Seite Christus dargestellt, wie er Petrus (nach Caspar: Papst Silvester)[22] die Schlüssel sowie Kaiser Konstantin das Feldzeichen (labarum) übergab, in Parallelität dazu auf der anderen Seite Petrus, der Papst Leo III. das Pallium sowie Karl d. Gr. eine Fahne aushändigt. Aus der Anordnung der weltlichen Herrscher jeweils auf der linken Seite ist auf die Absicht der Darstellung eines niedrigen Ranges im Vergleich zur geistlichen Gewalt geschlussfolgert worden.[23]

Eine weitere Verbindung zwischen Papsttum und Frankenkönig wurde durch die Taufe des Sohnes Karls des Großen, Karlmann, der dabei den Namen Pippin erhielt, im Jahre 781 begründet. Dadurch wurde in den Augen der Zeitgenossen eine Art geistiger Verwandtschaft zwischen den Beteiligten geschlossen: Der Taufpate galt als geistlicher Vater des Getauften und trat damit auch in eine Art Verwandtschaftsverhältnis, der compaternitas, zum leiblichen Vater des Täuflings. Die gegenseitigen Verpflichtungen ähnelten dabei denen zwischen leiblichen Verwandten. Zu Leo III. hat Karl eine compaternitas zumindest angestrebt.[24]

2.2. Die Vorgeschichte der Kaiserkrönung: Der Putsch in Rom

Aus dem im Papstbuch überlieferten Zitat „(Leo) natione Romanus ex patre natus Atzuppio“ geht hervor, dass Leo in Rom geboren worden war. Über seine Abkunft wurden, vor allem

basierend auf seinem nichtrömischen Vaternamen, verschiedene Vermutungen angestellt, die von der Annahme, er entstamme einem süditalienisch-griechischen Geschlecht[25] bis zur Herleitung des Vaternamens aus islamischen Wurzeln reichen.[26]

Daraus, dass keine Quelle in irgendeiner Form seine Verwandten erwähnt, konnte auf seine Nichtadligkeit geschlossen werden.

Sein Aufstieg in der kurialen Laufbahn hatte sich im Rahmen des vestiarum, der päpstlichen Kammer für die kostbaren liturgischen Gewänder und Geräte, vollzogen.[27]

Gegen diesen als Außenseiter empfundenen Papst formierte sich eine Opposition, die für ihn dadurch sehr gefährlich wurde, da sich Personen, die Schlüsselstellungen in der päpstlichen Bürokratie innehatten, daran beteiligten.

Schließt man sich der genannten Ansicht Caspars an, dass Papst Leo bereits durch die mit seiner Wahlanzeige mitgesandten Schlüssel des Petersgrabes sowie durch das vexillum eine Intensivierung des Verhältnisses beabsichtigt hatte, so erscheint diese Initiative plausibel als ein Versuch, gegen die innenpolitische Bedrohung sich der überlegenen politischen und militärischen Potenz des patricius Romanorum zu versichern.

In die gleiche Richtung deutet die ebenfalls in dem erwähnten Brief geäußerte Bitte Leos, Karl möge missi abordnen, die der römischen Bevölkerung Treueide vermutlich auf Karl in seiner Eigenschaft als patricius abnehmen sollten.

Anführer der Gegner Leos waren Paschalis, als primicerius Leiter der päpstlichen Verwaltung, sowie Campulus, dem als sacellarius die Kontrolle der Ausgaben im Rahmen der papalen Administration zukam. Beide hatten unter Papst Hadrian I. Karriere gemacht, Paschalis war sogar dessen Neffe. Ebenfalls waren beide im Frankenreich bekannt, da Sie sich unter dem Pontifikat Hadrians als Gesandte am Hofe Karls befunden hatten.[28]

Es kann davon ausgegangen werden, dass viele der führenden Familien Roms der Opposition angehörten, so hat E. Caspar eine regelrechte Allianz der führenden Familien Rom zur Ausschaltung des Außenseiters Leo und seines Anhangs gesehen.[29]

Aus dem Namen eines der Beteiligten, Maurus von Nepi, wird die Schlussfolgerung gezogen, dass nicht nur „die führenden Familien des frankenfreundlichen Kurses, das Geschlecht Hadrians und das ihm vielleicht versippte der päpstlichen Brüder Stephan II. und Paul I.“, sondern auch „jene(n) nepesinischen Familien des Campagna-Adels, die unter dem dux Toto dreißig Jahre vorher ihre bitteren Feinde gewesen waren“ sich zu einer Verschwörung gegen Leo zusammengefunden hätten.

[...]


[1] Ann. Regni Franc. 749, S. 8f. dazu Schieffer, Karolinger, S. 59

[2] Ann. Regni Franc. 787, S.74f. dazu Riché, Karolinger, S. 130f.

[3] vgl. Schulze, Vom Reich, S. 104

[4] vgl. dazu Schieffer, Karolinger, S. 62f. sowie Riché, Karolinger, S. 125f.

[5] Lib. pont. 2, Vita Leonis III. S.1

[6] Caspar, Papsttum , S. 117f.

[7] Ann. Regni Franc. 796, S. 98f., MGH Epp. 4, S. 136, Nr. 93

[8] Lib. pont. 1, Vita Hardiani I., S. 496ff.

[9] dazu Fritze, Papst, S. 46f.

[10] MGH Epp. 4, S. 136ff.f., Nr. 93

[11] Fritze, Papst, S. 47

[12] dazu Fritze, Papst, S. 20f sowie S. 46f. auch: Drabek, Verträge, S.18f.

[13] Althoff, Verwandte, S. 89f.

[14] wie Anm. 8

[15] Lib. pont. 1, Vita Stephani II., S. 447f.

[16] Zusammenstellung bei Fritze, Papst, S. 9-14

[17] MGH Epp. 4, S. 137f. Nr. 93

[18] vgl. Nagel, Karl, S. 88

[19] so Drabek, Verträge, S. 21f. und S. 27

[20] MGH. Epp. 5, S. 58ff. Nr. 3 und 4 sowie Classen, Karl d. Gr., S. 45

[21] Lib. pont. 2, Vita Leonis III. S. 3.f., S. 35 sowie Hägermann, Karl d. Gr., S. 395f.

[22] Caspar, Das Papsttum, S. 120f.

[23] so Classen, Karl d. Gr., S. 54-57

[24] Angenendt, Kaiserherrschaft, S. 89ff.; S. 157f.

[25] Ohnesorge, Zur Frage, S. 188f.

[26] Beck, Die Herkunft, S. 133-137.

[27] Classen, Karl d. Gr. S. 43f.

[28] MGH Epp. 3, S. 589 Nr. 61 , S. 595, Nr. 67, MGH Epp. 4, S. 137, Nr. 93, Ann. Regni Franc. 801, S. 114

[29] Caspar, Das Papsttum, S. 122f.

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Karl der Große und Papst Leo III.
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München  (Historische Fakultät)
Veranstaltung
Hauptseminar
Note
1 (sehr gut)
Autor
Jahr
2000
Seiten
29
Katalognummer
V31073
ISBN (eBook)
9783638321846
ISBN (Buch)
9783638682961
Dateigröße
576 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Karl, Große, Papst, Hauptseminar
Arbeit zitieren
Herwig Baum (Autor:in), 2000, Karl der Große und Papst Leo III., München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31073

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