Verfahren zur Unternehmensbewertung


Hausarbeit, 2002

33 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung/ Problemstellung

1. Anlass und Zweck einer Unternehmensbewertung
1.1. Nicht dominierende Situationen
1.2. Dominierende Situationen

2. Der Zweck einer Unternehmensbewertung/

3. Die funktionale Unternehmensbewertung
3.1. Die Beratungsfunktion
3.2. Die Schiedsfunktion
3.3. Die Argumentationsfunktion
3.4. Nebenfunktionen
3.4.1. Steuerbemessungsfunktion
3.4.2. Vertragsgestaltungsfunktion

4. Wert und Preis

5. Die Bewertungsverfahren im Überblick
5.1. Die Substanzwertmethode
5.2. Die Ertragswertmethode
5.3. Die Mittelwertmethoden
5.4. Die Discounted Cash-flow-Methode
5.5. Das Vergleichsverfahren

6. Substanzwertorientierte Verfahren
6.1. Argumente für die Berechnung eines Substanz-wertes
6.2. Der traditionelle Substanzwert
6.2.1. Der Vollreproduktionswert
6.2.2. Der Teilreproduktionswert
6.2.3. Beurteilung des traditionellen Substanzwertes
6.3. Substanzwert im Sinne ersparter Aufwendungen
6.3.1. Zur Problematik dieses Verfahrens
6.4. Substanzwert auf Basis von Liquidationswerten

7. Ertragswertorientierte Verfahren
7.1. Das traditionelle Ertragswertverfahren
7.1.1. Die analytische Methode
7.1.2. Die pauschale Methode
7.1.3. Der Kapitalisierungszinsfuß
7.1.4. Beurteilung des klassischen
7.1.5. Etragswertmethode
7.2. Die Discounted-Cash-flow-Methode
7.2.1. Equity-Methode (Nettoverfahren)
7.2.2 Adjusted-Present-Value-Methode Bruttoverfahren)
7.2.2.1 Die Problematik des APV-Verfahrens
7.2.3 Entity- Methode (Bruttoverfahren)
7.2.4 Beurteilung der DCF- Methode
7.3 Gegenüberstellung der DCF- Methode und der
klassischen Ertragswertmethode

8. Kombination aus Erfolgs- und Substanzbewertung
8.1. Das Mittelwertverfahren
8.1.1 Gleiche Gewichtung von Ertragswert und Substanzwert
8.1.2 Unterschiedliche Gewichtung von Ertragswert und Substanzwert
8.1.3 Beurteilung des Mittelwertverfahrens
8.2. Das Stuttgarter Verfahren
8.2.1 Beurteilung des Stuttgarter Verfahrens

9. Marktwertorientierte Verfahren/ Vergleichsverfahren
9.1. Direktes Vergleichsverfahren/ CCA
9.2. Multiplikatormethode
9.2.1. Gewinn- oder Cash-flow-Multiplikatoren
9.2.2. Umsatzmultiplikatoren
9.2.3. Beurteilung des Multiplikatorverfahrens

10. Verhältnis von Bewertungsmethode, Anlass und Bilanz
10.1. Problemstellung
10.2. Lösungsmöglichkeiten
10.2.1. Ansatz eines „Auffang“-Wirtschaftsgutes
10.2.2. Bilanzielle Rekonstruktion des Unternehmensgesamtwertes
10.2.3. Verzicht auf die formale Bilanz
10.2.4. Beurteilung der Lösungsmöglichkeiten

11. Resümee/ Stellungnahme

12. Quellenverzeichnis

Einleitung/ Problemstellung

In der Betriebswirtschaftslehre beschäftigt man sich schon lange mit der Bewertung von Unternehmen. Der Bewerter steht dabei auch heute noch vor einer komplizierten Aufgabe. Um ihm die Arbeit zu erleichtern, wurden verschiedene Bewertungsverfahren mit verschiedenen Sichtweisen entwickelt.

In dieser Arbeit wird zunächst der Anlass und der Zweck einer Unternehmensbewertung erläutert. Danach wird auf die einzelnen Bewertungsverfahren mit den jeweiligen Problemstellungen eingegangen. Im Rahmen dieser Arbeit soll geklärt werden, welche Besonderheiten und Probleme die verschiedenen Verfahren aufweisen und welche Verfahren sich für welche Anlässe eignen.

Hauptproblematik der Bewertungsverfahren ist, dass entweder die zukünftigen Entwicklungen des Unternehmens außer Acht gelassen werden oder sich bei Einbeziehung der Zukunftsbezogenheit Probleme aufgrund unsicherer Schätzwerte ergeben. Die Substanzbewertung und das Multiplikatorverfahren vernachlässigen den Zukunftsgedanken, die Ertragswertberechnung und das Discounted Cash-flow-Verfahren (im Folgenden DCF-Verfahren genannt) bauen dagegen zu stark auf unsicheren Prognosewerten auf.

Die Substanzbewertung hat in Deutschland nur noch einige (aber nicht unwichtige) Hilfsfunktionen. Das Multiplikatorverfahren wird aufgrund seiner einfachen Handhabbarkeit oft angewendet und führt zu einer groben Schätzung des Marktpreises. Es ist zwar keine Alternative für den Ertragswert, wird aber oft als Kontrollwert hinzugezogen.

In der heutigen Zeit stehen das Ertragswertverfahren und das Discounted Cash-flow-Verfahren im Mittelpunkt, da sie am besten geeignet sind, den Unternehmensgesamtwert zu ermitteln.

Das Ertragswertverfahren ist in Deutschland seit Jahren vorherrschend. Immer mehr kommt allerdings auch das Discounted Cash-flow-Verfahren ins Gespräch. Zur Zeit ist in der Diskussion, wie sich diese beiden Verfahren unterscheiden und inwieweit das DCF-Verfahren, welches aus Amerika kommt, auf deutsche Verhältnisse übertragen werden kann. Viele Autoren sind der Meinung, dass das DCF-Verfahren das in der Zukunft führende sein wird.

Nach der Beschreibung, Problemdarstellung und Beurteilung bzw. dem Vergleich der Bewertungsmethoden wird auf die Problematik der Unvereinbarkeit von Bewertungsmethode und Bilanz eingegangen. Hier ist das Hauptproblem, dass der Unternehmensgesamtwert nur mit dynamischen Bewertungsmethoden (Ertragswertverfahren, DCF-Ver-fahren) ermittelt werden kann, die Bilanz diese aber aufgrund des Zukunftsgedankens nicht zulässt. Problemstellung und mögliche Lösungsmöglichkeiten werden dazu näher erläutert.

Zum Schluss dieser Arbeit erfolgt eine Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse mit eigener Stellungnahme.

1. Anlass einer Unternehmensbewertung

Es gibt viele mögliche Anlässe für entweder freiwillige, vertraglich vereinbarte oder gesetzlich vorgeschriebene Unternehmensbewertungen.[1] Bei der Unternehmensbewertung gibt es keinen „einen objektiven Wert“. Gibt der Gesetzgeber keine Maßgabe vor, richtet er sich nach dem Bewertungsanlass.[2] Bei den Anlässen wird zwischen dominierenden und nicht dominierenden Situationen unterschieden. Bei dominierenden Bewertungsanlässen kann eine Partei die Änderung der Eigentumsrechte unabhängig vom Ergebnis der Bewertung durchsetzen. Bei nicht dominierenden Situationen können die Parteien über eine Änderung der Eigentumsverhältnisse frei entscheiden.[3]

1.1 Nicht dominierende Situationen

Anlässe, bei denen keine Partei gegen den Willen der anderen Partei eine Veränderung der Eigentumsverhältnisse durchsetzen kann sind z. B.:

- Preisfindungen bei Neuemissionen von Aktien[4]
- Kauf oder Verkauf von Unternehmen, Geschäftsbereichen, Marken oder Anteilen an Unternehmen
- Freiwillige Fusionen
- Eintritt eines neuen Gesellschafters in das Unternehmen
[5]

1.2 dominierende Situationen

Hier kann eine Partei die Änderung des Eigentums gegen den Willen der anderen Partei durchsetzen. Dazu gehört z. B.:

- Das Ausscheiden eines Gesellschafters einer Personengesellschaft durch Kündigung gegen Barabfindung[6]
- Das Ausschließen eines lästigen Gesellschafters gegen Barabfindung
- Das Eröffnen des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters
- Der Tod eines Gesellschafters
[7]

2. Der Zweck einer Unternehmenbsbewertung/ Die funktionale Unternehmensbewertung

Bei der funktionalen Unternehmensbewertung wird dem Zweck des Bewertungsanlasses eine Funktion zugeordnet. Der Unternehmensbewertung werden insgesamt 4 Funktionen zugeordnet.

2.1 Die Beratungsfunktion

Der Zweck der Beratungsfunktion ist die Ermittlung von Entscheidungswerten (Grenzpreisen). Ein Entscheidungswert berechnet aus Sicht eines potentiellen Käufers eines Unternehmens stellt die Preisobergrenze dar, berechnet von einem potentiellen Verkäufer die Preisuntergrenze.

Diese so ermittelten Grenzpreise geben nicht den tatsächlichen Preis an, zu dem ein Unternehmen ge- oder verkauft wird, sondern nur die Grenze der Konzessionsbereitschaft einer Partei. Die Entscheidungswertermittlung wird nicht nur in Kauf- oder Verkaufssituationen angewandt. Zweck des Entscheidungswertes allgemein ist, die Grenze der Konzessionsbereitschaft einer Partei zu bestimmen. Dies kann z. B. auch bei Spaltungs- oder Einbringungsvorgängen in eine Gesellschaft der Fall sein.

[8]

2.2 Die Schiedsfunktion

Hier ist der Zweck der Unternehmensbewertung einen Schiedswert zu ermitteln, der beiden Parteien gerecht wird. Ein Schiedswert kann nur ermittelt werden, wenn die besonderen Gegebenheiten beider Parteien offengelegt werden und zur Bewertung vom Gutachter herangezogen werden. Der Gutachter muss dabei berücksichtigen, dass die Parteien oft versuchen, ihre Intereressen mit einer entsprechenden Informationspolitik durchzusetzen.[9]

2.3 Argumentationsfunktion

Bewertungen zum Zwecke der Argumentationsfunktion sollen Argumentationshilfen für eine Verhandlungspartei liefern. Ziel dabei ist es, die Gegenpartei möglichst nah an den Entscheidungswert zu bringen. Solche Argumentationshilfen können beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder auch bei Streitigkeiten vor Gericht (z. B. bei der Abfindung von Gesellschaftern) nötig sein.

Der Argumentationswert sollte glaubwürdig sein und durch nachvollziehbare Argumente gestützt werden. Es kann sinnvoll sein, den Argumentationswert in einer Verhandlung als Entscheidungswert darzustellen. Ein kompetenter Verhandlungspartner wird darin allerdings sofort das Argumentationsgutachten erkennen. Engagiert man einen Bewertungsgutachter mit bekanntem Namen und gutem Ruf, erhöht dies die Glaubwürdigkeit.[10]

2.4 Nebenfunktionen

Als Nebenfunktionen möchte ich in diesem Kontext die Steuerbemessungsfunktion und die Vertragsgestaltungsfunktion erwähnen.

2.4.1 Steuerbemessungsfunktion

Der Unternehmenswert wird hier für die Ermittlung von Steuerfestsetzungen für z. B. Ertrags- oder Substanzsteuern ermittelt. Dies geschieht durch standardisierte Verfahren, wie z. B. das Stuttgarter Verfahren, auf welches im Laufe dieser Arbeit noch näher eingegangen wird.

[11]

2.4.2 Vertragsgestaltungsfunktion

Ziel der Unternehmensbewertung ist es hier, Regelungen für Verträge zu entwickeln. Ein wichtiger Anwendungsfall bei kleineren und mittleren Unternehmen ist z. B. die Gestaltung für Abfindungsklauseln in Gesellschafterverträgen.[12]

3. Wert und Preis

Zunächst ist festzuhalten, dass ein Wert immer subjektiv bestimmt ist. Der Wert beinhaltet die Eigenschaften und den Nutzen, den jemand einer Sache beimisst.[13]

Bei der Unternehmensbewertung muss man den Unterschied zwischen Wert und Preis beachten. Der Wert ist das Ergebnis einer Schätzung oder einer Rechnung, die nach betriebswirtschaftlichen Verfahrensweisen durchgeführt wird. Der tatsächlich erzielte Preis ergibt sich aus Angebot und Nachfrage und kann um plus/minus 30- bis 50 % vom Wert abweichen.[14]

4. Die gängigsten Bewertungsmethoden im Überblick

Die Basisformel für die Unternehmensbewertung lautet:

„Unternehmenswert = Barwert der künftigen Nettoeinnahmen des Investors“[15]

Diese richtige Methode kann aufgrund der mangelnden Sicherheit von Zukunftswerten nicht angewendet werden. Alle anderen Bewertungsmethoden versuchen sich möglichst diesem Basismodell anzunähern.[16]

Im Folgenden werden die gängigsten Methoden kurz erläutert.

4.1 Die Substanzwertmethode

Der Unternehmenswert wird hier durch die Addition der einzelnen Vermögensgegenstände (sofern sie einzeln bewertbar sind) und Subtraktion der Schulden ermittelt. Ein Mangel dieser Methode ist, dass die Zukunftswerte nicht in die Berechung einfließen.[17]

4.1.1 Substanzwert auf Basis von Liquidationswerten

Hier ergibt sich der Wert aus der Veräußerung der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden und der Kosten der Liquidation.[18]

4.2 Die Ertragswertmethode

Die Ertragswertmethode (angewendet seit den 70er-Jahren) wird in Deutschland sehr oft angewandt. Der Ertragswert, hier auch Zukunftserfolgswert genannt, ist die Summe der abgezinsten Unternehmenserfolge. Der Ertragswert wird also bestimmt durch die erwarteten, künftigen Unternehmenserfolge.[19]

Der Ertragswert ist abhängig vom Kapitalisierungszinssatz. Mit ihm werden die zukünftigen Erträge auf den Bewertungsstichtag abgezinst.[20]

4.3 Mittelwertverfahren

Das Mittelwertverfahren ist die Kombination von Ertrags- und Substanzwert und wird insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen angewandt. Am Häufigsten wird der Ertrags- und der Substanzwert addiert und dann durch 2 dividiert. Die Kombination kann allerdings auch anders gewichtet vorgenommen werden.[21]

4.4 Discounted Cash-flow-Verfahren

Das DCF-Verfahren kommt aus Amerika und ähnelt dem Ertragswertverfahren. Hier werden nicht die zukünftigen Gewinne, sondern die zukünftigen Cash-flows auf den Bewertungsstichtag diskontiert. Der so ermittelte Unternehmenswert wird auch als „Shareholder Value“ bezeichnet.[22]

4.5 Vergleichsverfahren

Der Marktwert/Vergleichswert ist bei börsennotierten Unternehmen der Börsenwert. Bei nicht börsennotierten Unternehmen wird anhand von Verhältniskennzahlen mit anderen Unternehmen, deren Anteile an der Börse notiert sind oder deren kürzliche Kaufpreise bekannt sind, verglichen.[23]

5. Substanzwertorientierte Verfahren

Die Substanzbewertung ist in Deutschland sehr verbreitet, kommt aber fast nur als Kontrollgröße zum Ertragswert zum Einsatz.[24]

Die Substanzwertmethode ist statisch und orientiert sich am Vermögen. Sie bezieht sich außerdem auf einen bestimmten Zeitpunkt. Die Substanzbewertung kann unter der Prämisse der Fortführung oder unter der Prämisse der Auflösung des Unternehmens (Liquidationswertverfahren) durchgeführt werden. Ob das Unternehmen fortgeführt oder liquidiert wird, hängt von der Rentabilität des Unternehmens ab.

Im Gegensatz zum Substanzwertverfahren sind das Ertragswertverfahren und das Discounted Cash-flow-Verfahren zeitraumraumbezogen und gewinnorientiert. Oft kommt daher eine Kombination von Substanz- und Ertragswertverfahren zum Einsatz, um die Mängel der beiden Verfahren auszugleichen. Die Substanzbewertung vernachlässigt den Zukunftsgedanken und die nicht bilanzierbaren Wirtschaftsgüter, die Ertragswertberechnung baut dagegen zu stark auf Prognosewerte auf.

[25]

5.1 Argumente für eine Berechnung des Substanzwertes

Das Substanzwertverfahren als Einzelbewertungsverfahren hat bei der Unternehmensbewertung nur noch die Rolle der Hilfsgröße. Trotzdem hat sie einige wichtige Funktionen. Der Substanzwert ist z. B. wichtig bei der Frage, ob ein Investor ein neues Unternehmen gründen oder ein bestehendes kaufen sollte (Make or Buy Question). Außerdem ist der Substanzwert eine wichtige Hilfsgröße bei der Ertragswertberechnung. So hängen z. B. die Zinsen, die auch zur Ertragswertberechnung benötigt werden, direkt von der Unternehmenssubstanz ab.[26]

Die Kenntnis des Substanzwertes ist bei Kaufpreisverhandlungen interessant für Käufer und Verkäufer, da der tatsächlich realisierte Kaufpreis meistens zwischen Substanzwert und Ertragswert liegt.

Der Substanzwert ist außerdem Grundlage für die Ermittlung des Finanzbedarfs und der zukünftigen Investitionsausgaben. Er liefert also die Grunddaten für Rechnungen, die von der Substanz abhängen (z. B. kalkulatorische Abschreibungen).

Die Substanzwertberechung hat zudem eine Funktion in Bereichen, die nicht direkt mit der Unternehmensbewertung in Zusammenhang steht. Z. B. ist sie bei der Vergabe von Krediten notwendig, um das beleihungsfähige Vermögen festzustellen.

[27]

Des Weiteren wird auch beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft der Substanzwert zur Berechung der Abfindung zur Hilfe genommen.[28]

5.2 Der traditionelle Substanzwert/

Substanzwert auf Basis von Reproduktionswerten

Der traditionelle Substanzwert ergibt sich aus dem Betrag, den man aufwenden müsste, um das Unternehmen neu zu errichten (= Vollreproduktionswert). Das Alter der Vermögensgegenstände wird dabei durch Abschreibungen auf den Anschaffungswert berücksichtigt. Von diesem Betrag müssen dann die Schulden abgezogen werden[29]. Zieht man vom Substanzwert das Fremdkapital ab, erhält man den Nettosubstanzwert, ansonsten den Bruttosubstanzwert[30].

Die Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu Wiederbeschaffungskosten oder Reproduktionskosten zum Bewertungsstichtag ermittelt. In der Praxis wird meist nur der Teilrekonstruktionswert berechnet, d. h. es finden nur Vermögensgegenstände Berücksichtigung, die einzeln bewertbar sind. Ausgangspunkt des Teilrekonstruktionswertes ist das Inventar des Unternehmens.[31]

Wie bereits erwähnt, stellt die Substanzwertberechung eine wichtige Hilfsfunktion bei der Ertragswertberechnung dar. Denn zukünftige Erträge können ohne eine entsprechende Substanz nicht erzielt werden. Ertragserwartungen für Unternehmen mit veralteten Technologien sind
z. B. anders zu berechnen, als für Unternehmen, die gerade in moderne Produktionstechnologien investiert haben.

Ein Substanzwert auf Basis von Reproduktionswerten allein ist für die Entscheidungswertermittlung allerdings uninteressant. Der Gesamtunternehmenswert ergibt sich nämlich erst, wenn man die zukünftigen Erträge aus den Vermögenswerten hinzurechnet.

Besondere Formen der Reproduktionswerte haben allerdings auch bei der Entscheidungswertermittlung eine Bedeutung. Diese sind das Substanzwertverfahren als „vorgeleistete Ausgaben“ sowie das Liquidationsverfahren. Auf diese beiden Verfahren wird zu einem späteren Zeitpunkt in dieser Arbeit noch eingegangen.[32]

5.2.1 Der Vollreproduktionswert

Der Reproduktionswert ist wie bereits erwähnt der Betrag, der notwendig wäre, um das Unternehmen nachzubauen. Beim Vollreproduktionswert fließt zum Einen die Summe der Reproduktionswerte (zu Wiederbeschaffungskosten) der betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände und Schulden und zum Anderen die der nicht betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände mit ihren Liquidationswerten (Veräußerungswerten) ein. Dem nicht betriebsnotwendigen Vermögen wird also unterstellt, einzeln veräußert werden zu können.

Zustand und Alter der Vermögensgegenstände sind durch entsprechende Abschreibungen zu berücksichtigen.

Da man beim Vollreproduktionswertverfahren den Betrag ermittelt, den man benötigt, um das gesamte Unternehmen nachzubauen, müssen auch Vermögensgegenstände und Schulden berücksichtigt werden, die nicht in der Handelsbilanz bzw. dem Inventar ausgewiesen sind. Daher müssen auch immaterielle Vermögensgegenstände (auch Firmenwert oder goodwill genannt) ausgewiesen werden. Solche immateriellen Vermögensgegenstände können z. B. Patentrechte, Marken oder Konzessionen sein, die aufgrund fehlender Anschaffungskosten nicht aktiviert wurden.

Auch andere immaterielle Werte wie der Kundenstock, der Marktanteil, die Qualität der Mitarbeiter usw. müssten bei diesem Verfahren berücksichtigt werden.

[...]


[1] Vgl. Helbing, Unternehmensbewertung und Steuern, Stuttgart 1995, S. 31

[2] Vgl. Böcker; Bewertung und Bilanzerfordernis, in: Der Betrieb, Heft 38, S. 1949 ff.

[3] Vgl. Behringer, Unternehmensbewertung der Mittel- und Kleinbetriebe, Berlin 2002, S. 31ff.

[4] Vgl. Behringer, Unternehmensbewertung der Mittel- und Kleinbetriebe, Berlin 2002, S. 34

[5] Vgl. Born, Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung, Stuttgart 1995, S. 18 ff.

[6] Vgl. Born, Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung, Stuttgart 1995, S. 17

[7] Vgl. Behringer, Unternehmensbewertung der Mittel- und Kleinbetriebe, Berlin 2002, S. 32

[8] Vgl. Mandl, Unternehmensbewertung, Wien 1997, S. 17-18

[9] Vgl. Mandl, Unternehmensbewertung, Wien 1997, S. 20-21

[10] Vgl. Behringer, Unternehmensbewertung der Mittel- und Kleinbetriebe, Berlin 2002, S. 40 ff.

[11] Vgl. Mandl, Unternehmensbewertung, Wien 1997, S. 22-23

[12] Vgl. Behringer, Unternehmensbewertung der Mittel- und Kleinbetriebe, Berlin 2002, S. 40 ff.

[13] Vgl. Born, Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung, Stuttgart 1995, S. 21

[14] Vgl. Helbing, Unternehmensbewertung im Wandel, in: Der Schweizer Treuhänder 6-7/´01, S. 608

[15] Helbing, Unternehmensbewertung im Wandel, in: Der Schweizer Treuhänder 6-7/´01, S. 607

[16] Vgl. Helbing, Unternehmensbewertung im Wandel, in: Der Schweizer Treuhänder 6-7/´01, S. 607

[17] Vgl. Behringer, Unternehmensbewertung der Mittel- und Kleinbetriebe, Berlin 2002, S. 66-67

[18] Vgl. Mandl, Unternehmensbewertung, Wien 1997, S. 102 ff.

[19] Vgl. Born, Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung, Stuttgart 1995, S. 24

[20] Vgl. http://www.Offenbach.ihk.de/untern2.htm, S. 2

[21] Vgl. www.mbi-consulting.de/bew.html, S. 3

[22] Vgl. www.mbi-consulting.de/bew.html, S. 4

[23] Vgl. Born, Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung, Stuttgart 1995, S. 174

[24] Vgl. Behringer, Unternehmensbewertung der Mittel- und Kleinbetriebe, Berlin 2002, S. 66-67

[25] Vgl. Böcker; Bewertung und Bilanzerfordernis, in: Der Betrieb, Heft 38, S. 1949

[26] Vgl. Helbing, Unternehmensbewertung und Steuern, Stuttgart 1995, S. 184 ff.

[27] Vgl. Helling, Strategieorientierte Unternehmensbewertung, Wiesbaden 1994, S. 42 ff.

[28] Vgl. Böcker; Bewertung und Bilanzerfordernis, in: Der Betrieb, Heft 38, S. 1950

[29] Vgl. Behringer, Unternehmensbewertung der Mittel- und Kleinbetriebe, Berlin 2002, S. 66

[30] Vgl. Born, Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung, Stuttgart 1995, S. 25

[31] Vgl. Behringer, Unternehmensbewertung der Mittel- und Kleinbetriebe, Berlin 2002, S. 66

[32] Vgl. Mandl, Unternehmensbewertung, Wien 1997, S. 101-102

Ende der Leseprobe aus 33 Seiten

Details

Titel
Verfahren zur Unternehmensbewertung
Hochschule
Hochschule Bremen
Veranstaltung
Bilanzierung
Note
1,7
Autor
Jahr
2002
Seiten
33
Katalognummer
V30528
ISBN (eBook)
9783638317740
Dateigröße
571 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Einzeiliger Zeilenabstand
Schlagworte
Verfahren, Unternehmensbewertung, Bilanzierung
Arbeit zitieren
Olga Häusser (Autor:in), 2002, Verfahren zur Unternehmensbewertung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30528

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Titel: Verfahren zur Unternehmensbewertung



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