Qualität und Quantität: Spätmittelalterliche Städte als Schmelztiegel unterschiedlicher sozialer, religiöser und ethnischer Gruppen


Seminararbeit, 2004

29 Seiten, Note: 14 Punkte


Leseprobe


Gliederung

I. Die Stadt und der Stadtbegriff im Spätmittelalter

II. Die Bewohner der spätmittelalterlichen Stadt
II.1. Einteilung der Stadtbewohner vom rechtlichen Standpunkt aus
II.2. Einteilung der mittelalterlichen Stadtbevölkerung nach sozialen Gesichtspunkten
2.1. Die Oberschicht
2.2. Die Mittelschicht
2.3. Die Unterschicht
2.4. Die Randgruppe
2.5. Zusammenfassung

III. Unterscheidung zwischen Minderheiten und Randgruppen

IV. Probleme der ethnisch – religiös definierten Gruppen
IV.1. Die Zigeuner in der spätmittelalterlichen Stadt
IV.2. Die Juden im deutschen Spätmittelalter
2.1. Das Verhältnis zwischen Juden und der städtischen Obrigkeit
2.2. Das Verhältnis zwischen Juden und der übrigen Bevölkerung
2.3. Die „Judenghettos“
2.4. Berufe der Juden im Spätmittelalter
2.5. Konflikte der Religionen

V. Zusammenfassung

VI. Literaturverzeichnis
VI.1. Bücher
VI.2. Aufsätze

I. Die Stadt und der Stadtbegriff im Spätmittelalter

In den Lexika der heutigen Zeit wird die Stadt als eine „Siedlung mit meist nicht landwirt-schaftlichen Funktionen, welche unter anderem gekennzeichnet ist, durch eine gewisse Größe, Geschlossenheit der Ortsform, eine hohe Bebauungsdichte und zentrale Funktionen in Han-del, Kultur und Verwaltung“ bezeichnet.

Bei dem Gedanken an die Stadt des Mittelalters wird in uns die Erinnerung an eine mit Mau-ern und Türmen befestigte Ortschaft mit einem Gewirr von unregelmäßigen schmalen Gassen und gotischen spitzgiebeligen Häusern geweckt. Der Mauergürtel und die geschlossene Bau- weise gehören ebenso zum Wesen der Stadt wie die Stadtverfassung selbst, welche die Stadt in rechtlicher Beziehung aus dem umgebenden Land heraushebt.[1]

In wirtschaftlicher Hinsicht bestand die besondere Leistung der Stadt des Mittelalters im Auf- bau einer umfassenden Markt- und Verkehrswirtschaft mit dem Austausch von Luxus- und Massengütern über weite Entfernungen, in der Konzentration von Handel und Gewerbe, in ei-ner planmäßigen Wirtschaftspolitik, in der wirtschaftlichen Beherrschung des Umlandes und in der Erschließung neuer Absatzräume.

Die politische Bedeutung der Stadt lag vor allem in ihrem Festungscharakter und in ihrer überlegenen Finanzkraft.

Der Begriff „Stadt“ stammt vom Mittelhochdeutschen „stat“, damit bezeichnete man schon sehr früh eine Wohnstätte oder eine Siedlung. Im 12.Jahrhundert stand er für den mittelalter- lichen Rechtsbegriff.

Der historische Stadtbegriff definiert die Stadt folgendermaßen: Städte sind Gemeinden, wel-chen bei speziellen Voraussetzungen der Stadttitel verliehen wurde, was die Zuerkennung be- stimmter Stadtrechte miteinschloss, z.Bsp. das Marktrecht, das Recht auf Selbstverwaltung, die Freiheit der Stadtbürger („Stadtluft macht frei“), das Recht auf Besteuerung, Gerichtsbar- keit, die Aufhebung der Leibeigenschaft, das Zollrecht und das Recht zur Einfriedung und Verteidigung. Durch das zuletzt erwähnte Stadtrecht wurde die scharfe Trennung zwischen Stadt und Umland verdeutlicht.

Zur Einordnung einer Siedlung bezogen auf äußere Merkmale unter den Begriff „Stadt“ im historischen Sinne bedarf es der Erfüllung dreier Kriterien:

1. Es gibt eine Mauer um die Stadt, mit der die Ganzheit und der Zusammenhalt der Gemeinschaft, sowie deren Abwehr gegen äußere Einflüsse betont wird.

Diese Stadtmauer ist das sichtbarste Zeichen der Unterscheidung von Stadt und flachem Land; der Unterscheidung von Bürger und Bauer.[2] Sie gilt als klare Rechts- grenze.[3]

2. Es existiert ein Straßenkreuz oder ein Marktplatz als Schnittpunkt von Handel und Kultur, sowie als Orientierung der Stadt um einen Mittelpunkt.

3. Die Stadt ist geviertelt, wie schon im Schema des römischen Castrums zur militärisch – administrativen Gliederung der Stadt erkennbar.

Man bezeichnet gemeinhin die Stadt des Spätmittelalters als Rechtsstadt. Dies kann 2 Bedeu- tungen haben:

1. Die Stadt besitzt ein eigenes, spezifisch städtisches Recht, das sie vom umliegenden Land (und dementsprechend: dem Landrecht) unterscheidet, und
2. Dies kann besagen, dass die Stadt als Bürgerschaft in besonderer Weise rechtlich ver- fasst ist und die städtische Gesellschaft ihr Zusammenleben durch rechtliche und nicht durch andersartige soziale Normen geregelt hat.[4]

II. Die Bewohner der spätmittelalterlichen Stadt

II.1. Einteilung der Stadtbewohner vom rechtlichen Standpunkt aus

Wenn man die Stadtbewohner vom rechtlichen Standpunkt her abgrenzen möchte, so ge-schieht dies durch eine Einteilung in Bürger und Nichtbürger.

In den preußischen Stadtrechtsquellen des Mittelalters findet sich eindeutiger Bürgerbegriff. Auch wenn das Wort wechselt: neben dem Begriff civis aus dem Lateinischen stand einstwei- len noch der burgensis und in deutschen Texten dann der burger.

Offensichtlich ist in allen Fällen jedoch das vollberechtigte Mitglied der Stadtgemeinde als deutliche Abgrenzung von anderen Stadtbewohnern und erst recht als Abgrenzung von der ländlichen Bevölkerung gemeint.[5]

Die Bürger konnten die Freiheiten der Stadt genießen. Aber neben vielerlei Rechten hatten sie natürlich auch Pflichten. Eine allgemeine Bürgerpflicht war zum Beispiel die Wehrpflicht.

Die Bürger mussten die Stadt im Kriegsfall mit ihren eigenen Waffen verteidigen und in Frie- denszeiten am Ausbau der Stadtbefestigung mitarbeiten.

Des weiteren hatten sie Steuern zu zahlen und mussten eventuelle Schulden der Stadt mit ab- tragen. Die führenden Gruppen der Bürgerschaft hatten dazu noch die Pflicht, unentgeltlich die Verwaltungsämter der Stadt und der Zünfte zu übernehmen.

Der Bürger hatte dafür aber teil am rechtlichen und politischen Schutz durch die Stadt in wel- cher er lebte, an der Allmende, an der Selbstverwaltung. An letzterer in den jeweils durch die Verfassung gesetzten Formen und Grenzen.[6]

Voraussetzung für das Erlangen des Statusses als Bürger einer mittelalterlichen Stadt war der sogenannte Bürgereid, welcher zu bestimmten Zeiten wiederholt werden musste. Dazu musste man seit der 2.Hälfte des 12.Jahrhunderts eine geringe Eintrittsgebühr zahlen. Jedoch gesell-ten sich im Laufe der Zeit weitere Bedingungen hinzu. So musste man schließlich von eheli-cher Geburt sein, Haus- oder Grundbesitz haben oder zumindest ein gewisses Grundvermö- gen vorweisen können. Auch die Kosten für die Aufnahme in das Bürgertum wurden immer höher und machten in vielen Städten des Spätmittelalters eine beträchtliche Summe aus.

Obwohl die Städte großen Wert darauf legten, dass zumindest diejenigen unter deren Einwoh- nern mit ausreichenden oder guten Vermögen- und Einkommensverhältnissen das Bürgerrecht erwarben, gab es dennoch zahlreiche Stadtbewohner, darunter recht häufig auch wohlhaben-de, welche die Annahme des Bürgerrechts verweigerten, um geringere Lasten tragen zu müs- sen.

Dies veranlasste die städtische Obrigkeit dazu, besonders in schwierigen politischen und fi- nanziellen Zeiten einen Druck auf dieses Personenkreise auszuüben, um sie zum Erwerb des Bürgerrechtes zu bewegen. So war zum Beispiel die selbständige Ausübung eines Handwerks an den Besitz des Bürgerrechtes gebunden. Die Norm sah im Großen und Ganzen vor, dass die beruflich Selbständigen das Bürgerrecht besaßen.[7]

Neben den Bürgern besaßen auch die sogenannten „Pfahlbürger“ oder „Ausbürger“ das Bür- gerrecht. Diese Menschen lebten außerhalb der Stadt auf dem Lande und wollten durch den Erwerb des Bürgerrechtes den Schutz der Stadt gewinnen und die städtischen Vorrechte ge- nießen.

Als Gegenpol zu der Gruppe der Bürger fungierte in der Stadt des Mittelalters die Gruppe der Nichtbürger.

Diese Nichtbürger besaßen nicht genug Vermögen, um das Bürgerrecht erwerben zu können. Da sie aber laut den Stadtherren an der gewerblichen Arbeit der Stadt beteiligt waren, waren sie trotz alledem steuer-, wehr- und gerichtspflichtig.

Als Nichtbürger hatte man es schwer, städtischen Grundbesitz käuflich zu erwerben oder in einer Gilde oder Zunft Aufnahme zu finden. Ebenso wenig war es möglich, politische Rechte zu erlangen.

Mit der vom rechtlichen Standpunkt aus gesehenen Abgrenzung zwischen Bürger und Nicht-bürger waren gesellschaftliche Unterscheidungen verbunden.[8]

Diese wurden unter anderem in Statussymbolen sichtbar gemacht.[9] Die Kleidung und die Zu-lassung zum Tanz stellten die wichtigsten Statussymbole der mittelalterlichen Stadtbevölke- rung dar.[10] Zur Wichtigkeit des Statussymbols Kleidung sei als Beispiel der Fall des Augsbur- ger Patriziers und Kaufmanns Ulrich Dendrich aus dem Jahre 1462 angeführt. Diese hatte städtische Gelder unterschlagen. Dafür wurde er zwar nicht aus der Stadt verwiesen, jedoch wurde ihm verboten, Zobel und Marder, Seide und Samt, Schmuck, Gold und Silber zu tra-gen.[11] Somit wurde er also vor aller Öffentlichkeit der Stadt des sichtbarsten Statussymbols der patrizischen Oberschicht beraubt und das als Strafe für seine Unterschlagungen.[12]

II.2. Einteilung der mittelalterlichen Stadtbevölkerung nach sozialen Gesichtspunkten

Eine soziale Struktur der spätmittelalterlichen Städte tritt erst dann vollständig hervor, wenn man die Stadtbewohner hinsichtlich ihrer sozialen Schichtung untersucht, denn diese Gesell- schaft gliedert sich in horizontal übereinandergelagerte Schichten, welche sich durch unter- schiedliche gesellschaftlich Wertmaßstäbe voneinander unterscheiden.[13]

Unter Schichten sollen dabei sich durch das ganze soziale System hindurchziehende, klar von- einander abzugrenzende und auf Grund der Wertung des jeweils betrachtenden Merkmals als

über- und untereinander, als höher und tiefer liegend empfundene Gruppierungen von Mit- gliedern eines sozialen Systems zusammengefasst werden.[14]

Diese Schichtung ergibt sich objektiv aus der Soziallage von einzelnen Personen und Grup-pen, welche durch gleiche oder zumindest ähnliche Merkmale ausgezeichnet sind, und subjek- tiv aus der sozialen Wertung welche Einzelne oder Gruppen innerhalb eines sozialen Systems erfahren.

Gemäß diese Definition fragen wir sinnvollerweise nach „Oben“, „Unten“ und „Mitte“ der sozialen Schichtung.[15] Es drängt sich in der Tat das Bild dieser Dreischichtigkeit auf, jedoch möchte ich in meinen Ausführungen die Randgruppe als vierte große soziale Gruppe der städ- tischen Bevölkerung nicht außen vor lassen.

2.1. Die Oberschicht

Die Oberschicht machte circa 10 % der gesamten Stadtbevölkerung aus und zu ihr gehörten die Groß- und Fernkaufleute, die Gewandschneider, die Ministerialen, die reichen Grundbesit- zer, die Spitze der Gewerbetreibenden und auch einige Handwerksmeister. Aus all diesen Per- sonenkreisen setzte sich das Patriziat[16] zusammen. Ausschließlich Mitglieder des Patriziats waren ratsfähig und besetzten die wichtigsten städtischen Ämter.

Das Patriziat zeichnete sich durch eine spezifische Standesehre aus, welche stark am adeligen Ehrbegriff orientiert, aber durchaus mit bürgerlichen Wertsetzungen und stadtbürgerlichen Verpflichtungen verquickt war.

Die Zulassung zu Fest und Tanz war standes- oder schichtbedingt. Gegen Ende des 13.Jahr- hunderts wurde in Augsburg verboten, dass ein „dieneder knecht“ an einer Hochzeit teilnahm.[17]

Das Tanzstatut des Nürnberger Rates aus dem Jahre 1521, welches den Zugang von Nichtpa- triziern zum Tanz des Patriziats verhinderte[18] drückte die scharfe gesellschaftlich – geburts- ständische Abgrenzung des Nürnberger Patriziats gegen die übrige Bürgerschaft aus.

2.2. Die Mittelschicht

Die Bevölkerung der Mittelschicht besaß das Bürgerrecht, was ein Unterscheidungsmerkmal gegenüber der Unterschicht darstellte, deren Mitgliedern das Bürgerrecht im Allgemeinen verwehrt blieb.[19]

Genau wie das Bürgerrecht setzte auch das Zunftrecht[20] juristische Grenzen für die Mittel-schicht. Zünfte als Verbände von selbständigen Berufsausübenden gleicher oder ähnlicher Art gab es nur in der städtischen Mittelschicht.[21]

Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal zu den anderen Schichten ist die Position im Beruf. Für die städtische Mittelschicht war sie nach unten hin, insofern eindeutig, als ihre Angehöri- gen im allgemeinen ihren Beruf selbständig ausübten. Im Unterschied dazu befand sich die Masse der Unterschicht in abhängiger Stellung.[22]

Zu der Mittelschicht zählten im allgemeinen die Handwerker[23], die wohlhabenden Kleinhänd-ler, Bierbrauer, Fuhrunternehmer, Schiffer, zum Teil die städtischen Angestellten, wie z.Bsp. Syndikus, Wundärzte, Apotheker, Baumeister, Maler, Bildschnitzer, Freiberufler[24] und wohl- habende Ackerbürger.

Die Handwerker stellten mit fast 50 % der gesamten Bürgerschaft die größte Gruppe in den mittelalterlichen Städten dar.

[...]


[1] Jecht, Studien zur gesellschaftlichen Struktur der mittelalterlichen Städte, in: Stadt des Mittelalters Bd. 3, hg. Von C.Haase, S. 217 (226).

[2] Werkmüller, Stadtmauer, in HRG IV, Sp.1857.

[3] Meckseper, Kleine Kunstgeschichte, S.91.

[4] Munzel, Stadtrecht, in HRG IV, Sp.1863.

[5] Boockmann, Civis und verwandte Begriffe in ostdeutschen, insbesondere preußischen Stadtrechtsquellen, in: Über Bürger, Stadt und städtische Literatur im Spätmittelalter, hg von J. Heckenstein u. K. Stackmann, S.42.

[6] Maschke, Die Unterschichten der mittelalterlichen Städte Deutschlands, in: Stadt des Mittelalters Bd. 3, hg von C. Haase, S.345 (357).

[7] Maschke, Die Unterschichten der mittelalterlichen Städte Deutschlands, in: Stadt des Mittelalters Bd. 3, hg von C. Haase, S.345 (357).

[8] Maschke, Die Unterschichten der mittelalterlichen Städte Deutschlands, in: Stadt des Mittelalters Bd. 3, hg von C. Haase, S.345 (357); vgl H. Planitz, Die deutsche Stadt im Mittelalter, S.266f.

[9] Vgl dazu H.Kluth, Sozialprestige und sozialer Status; E.K. Scheuch, unter Mitarbeit von H. Daheim, Sozialprestige und soziale Schichtung, in: Soziale Schichtung, S. 65 – 103; K.M. Bolte, Berufsprestige und soziale Schichtung, in: Studium Generale 14 (1961), S.243ff.

[10] Vgl. L.C. Eisenbart, Kleiderordnungen der deutschen Städte zwischen 1350 und 1700, Ein Beitrag zur Kulturgeschichte des deutschen Bürgertums (Göttinger Bausteine zur Geschichtswissenschaft 32, 1962), bes. S.52ff zum Verhältnis von Stand und Kleidung; G. Hampl-Kallbrunner, Beiträge zur Geschichte der Kleiderordnungen mit besonderer Berücksichtigung Österreichs (Wiener Dissertationen aus dem Gebiete der Geschichte 1, Wien, 1962), bes. S.34ff (Die Wiener Kleiderordnungen des 15.Jahrhunderts).

[11] Chronik des Burkhard Zink, S.274f und 283.

[12] Maschke, Die Unterschichten der mittelalterlichen Städte Deutschlands, in: Stadt des Mittelalters Bd. 3, hg von C. Haase, S.345 (358).

[13] Maschke, Die Unterschichten der mittelalterlichen Städte Deutschlands, in: Stadt des Mittelalters Bd. 3, hg von C. Haase, S.345 (346).

[14] Bolte, Einige Anmerkungen zur Problematik der Analyse von „Schichtungen“ in sozialen Systemen, in: Soziale Schichtung und soziale Mobilität, hg von D.V. Glass und R.König, Kölner Zs für Soziologie und Sozialpsychologie, Sonderheft 5 (1961), S.43.

[15] Maschke, Mittelschichten in den dt. Städten des Mittelalters, in: Städtische Mittelschichten, hg von E. Maschke und J. Sydow, S.3.

[16] Lenthe, Patriziat, S.157; Lieberich, Patrizier, Sp.1552; Hauptmeyer, Vor- und Frühformen, S.5f.

[17] Keutgen, S.455, Nr. 354 § 6.

[18] Vgl. Th. Aign, Die Ketzel, Ein Nürnberger Handelsherren- und Jerusalempilgergeschlecht (Freie Schriftenfolge der Gesellschaft für Familienforschung in Franken 12, 1961), S.103ff, bes. S.116f.

[19] Maschke, Mittelschichten in den dt. Städten des Mittelalters, in: Städtische Mittelschichten, hg von E. Maschke und J. Sydow, S.3.

[20] Vgl. R. Wissel, Des alten Handwerks Recht und Gewohnheit 1 (1929).

[21] Maschke, Mittelschichten in den dt. Städten des Mittelalters, in: Städtische Mittelschichten, hg von E. Maschke und J. Sydow, S.4.

[22] Maschke, Mittelschichten in den dt. Städten des Mittelalters, in: Städtische Mittelschichten, hg von E. Maschke und J. Sydow, S.5.

[23] Schultheiß, Die Mittelschicht Nürnbergs im Mittelalter, in: Städtische Mittelschichten, hg von E. Maschke und J. Sydow, S.140.

[24] Toch, Die Nürnberger Mittelschichten im 15.Jh., S.52 – 101.

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Qualität und Quantität: Spätmittelalterliche Städte als Schmelztiegel unterschiedlicher sozialer, religiöser und ethnischer Gruppen
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  (Rechtswissenschaftliches Institut)
Veranstaltung
Rechtsgeschichtliches Seminar: Gaukler - Huren - Henker: Zu Rechtsproblemen sozialer Randgruppen in der spätmittelalterlichen Gesellschaft und deren Wirkungen in die Moderne
Note
14 Punkte
Autor
Jahr
2004
Seiten
29
Katalognummer
V28183
ISBN (eBook)
9783638300377
ISBN (Buch)
9783640381906
Dateigröße
567 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
"Eine Arbeit bei der alles stimmt! Gratulation" (Zitat des prüfenden Professors)
Schlagworte
Qualität, Quantität, Spätmittelalterliche, Städte, Schmelztiegel, Gruppen, Rechtsgeschichtliches, Seminar, Gaukler, Huren, Henker, Rechtsproblemen, Randgruppen, Gesellschaft, Wirkungen, Moderne
Arbeit zitieren
Stephan Schulz (Autor:in), 2004, Qualität und Quantität: Spätmittelalterliche Städte als Schmelztiegel unterschiedlicher sozialer, religiöser und ethnischer Gruppen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28183

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