Präimplantationsdiagnostik. Eine Verletzung der Menschenwürde?


Hausarbeit, 2004

16 Seiten, Note: gut (2)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Verletzt die Präimplantationsdiagnostik die Menschenwürde?
2.1 Präimplantationsdiagnostik
2.1.1 Definition: Was ist Präimplantationsdiagnostik?
2.1.2 Vorteile der PGD
2.1.3 Nachteile der PGD
2.2 Menschenwürde
2.2.1 Definitionsversuch: Was ist Menschenwürde?
2.2.2 Menschliche Keime und Menschenwürde?
2.2.3 Menschenwürde der Frau
2.3 PGD und Menschenwürde
2.3.1 Verletzt die PGD die Menschenwürde?
2.3.2 Verschiedene Indikationsstellungen
2.3.2.1 PGD und Nicht-Implantation im Sinne einer passiven Sterbehilfe
2.3.2.2 PGD und Nicht-Implantation aus embryopathischen Gründen
2.3.2.3 PGD und Nicht-Implantation aufgrund Nichtzumutbarkeit
2.3.2.4 PGD und Nicht-Implantation zur Rettung von Geschwistern
2.3.2.5 PGD und Nicht-Implantation durch gesellschaftliche Gründen
2.3.2.6 Fazit
2.4 Rechtliche Rahmenbedingungen
2.4.1 PGD in Grenzen
2.4.2 Embryonenschutzgesetz
2.4.3 Bioethik-Konvention, Berufsordnung und Richtlinien
2.4.4 Grundrechte
2.4.5 Entwurf einer PGD-Richtlinie

3. Zusammenfassung

1. Einleitung

Da die technischen Möglichkeiten rasant voranschreiten, werden heute mit Routine künstliche Befruchtungen durchgeführt. Im diagnostischen Bereich wurde besonders in den letzten Monaten die Präimplantationsdiagnostik diskutiert, denn es stellt sich die Frage, ob bzw. inwieweit sie die Menschenwürde verletzt. In Betracht kommen dabei eine mögliche Verletzung der Menschenwürde der werdenen Mutter oder der des menschlichen Keims.

2. Verletzt die Präimplantationsdiagnostik die Menschenwürde?

2.1 Präimplantationsdiagnostik

2.1.1 Definition: Was ist Präimplantationsdiagnostik?

Zuerst muss eine Begriffserklärung erfolgen, da es zwei Formen des Begriffs Präimplantationsdiagnostik bestehen. Die nicht-invasive[1], optische Präimplantations-diagnostik (PID) wird in der Regel bei jeder künstlichen Befruchtung (= In-Vitro-Fertilisation, kurz: IVF) durchgeführt und dient dazu, genetische Veränderungen zu erkennen und bei schwerwiegenden Defekten den Keim nicht zu implantieren, da er ohnehin nicht lebensfähig ist[2]. Hierunter fällt teilweise auch die Entnahme und Untersuchung der Polkörper reifer Eizellen (Präfertilisation[3]), die vor und nach der Befruchtung möglich sind und das Ziel besitzen, für die Befruchtung ungeeignete Eizellen mit auffälligem Chromosomensatz auszusortieren sowie monogene Erbkrankheiten und erbliche Chromosomenveränderungen festzustellen[4]. Der Vorteil ist, dass die Untersuchung vor der Bildung des Keimes vollzogen wird und daher keine Zellen verbraucht werden[5]. Nachteile sind u.a. dass nur das Erbmaterial der Mutter betrachtet und die Eizelle verletzt werden kann. Des weiteren können einige chromosomale Veränderungen erst nach den Zellteilungen erkennbar werden. Die Risiken sind hier aber, abgesehen von den üblichen der IVF, relativ gering[6].

Im Vordergrund dieser Ausführungen steht aber die zweite Form: die genetische, invasive Präimplantationsdiagnostik (international PGD), bei der es sich um ein genetisches Verfahren handelt, das an einem durch künstliche Befruchtung entstandenen menschlichen Keim vor dessen Implantation in den mütterlichen Organismus angewendet wird[7]. Die PGD ist eine diagnostische Maßnahme in Form einer genetischen Untersuchung[8]. Dazu werden nach den ersten Zellteilungen (vorwiegend im Sechs- bis Zehnzellstadium) einige Zellen (meist zwei sog. Blastomere[9]) aus dem Gesamtverband des künstlich befruchteten, menschlichen Keims entnommen[10]. Darauf folgt die Isolierung der Zellkerne, die die gesamte Erbinformation beinhalten[11]. Diese wird mittels zweier Methoden untersucht: Die PCR (Polymerase-kettenreaktion) dient dazu, Einzelgendefekte bzw. genetische Veränderungen aufzuspüren und die FISH (Fluoreszent in situ Hybridisierung) kommt zur Anwendung bei Chromosomen-veränderungen und dient auch der Geschlechtsbestimmung[12].

Bereits hier kommt ein Problem auf, denn es ist unklar, ob die entnommenen Zellen totipotent sind, also ob sie sich unter der Voraussetzung der notwendigen Bedingungen zu einem Embryo entwickeln können und daher noch nicht differenziert sind[13]. Der Zeitpunkt, ab wann die Zelle diese Totipotenz verliert, ist medizinisch immer noch nicht zu 100 % geklärt. In der Regel wird angenommen, dass diese ab dem 8-Zell-Stadium nicht mehr vorliegt[14]. Daher besteht die Möglichkeit des Keimverbrauches[15]. Problematisch ist auch, dass nur die embryonalen Zellen in den weiblichen Organismus eingesetzt werden, die von keinerlei Störungen oder Veränderungen betroffen sind, und diejenigen, die betroffen sind, einfach „verworfen“ werden[16].

2.1.2 Vorteile der PGD

Im Rahmen der Frage, was Präimplantationsdiagnostik ist, müssen auch die Vor- und Nachteile aufgeführt werden. Für einen positiven Gesichtspunkt spricht, dass ein für die Frau belastender Schwangerschaftsabbruch, der durch Pränataldiagnostik[17] notwendig erscheint, vermieden werden kann[18]. Damit wird gleichzeitig die Vererbung (negativer) genetischer Veränderungen verhindert[19] und eine Alternative für Frauen angeboten, die sich strikt gegen einen Schwangerschaftsabbruch aussprechen[20]. Auch bietet die PGD eine Möglichkeit, unfruchtbare Paare den Wunsch nach einen genetisch gesunden Kind zu verwirklichen[21]. Das Recht auf eigene Nachkommen mit dem Gesichtspunkt, dem eigenen Sohn bzw. der eigenen Tochter schwere Leiden, Schmerzen und evtl. einen zu frühen Tod zu ersparen, rückt in den Vordergrund. Es wird damit auch nicht die Aufgabe erteilt, aus „Mitleid gegenüber zukünftigen geschädigten Kindern mit geringer Lebensqualität“ zu handeln oder handeln zu müssen[22]. Weiterhin kann die PGD als Hilfe für die Paare, die bereits ein krankes oder behindertes Kind haben, angesehen werden. Und zwar einerseits, um zu verhindern, dass ein weiteres behindertes oder krankes Kind in die Familie geboren wird, sowie andererseits, damit das „neue“ Kind Zellen oder Gewebe zur Rettung eines geborenen, aber kranken Geschwisterkindes spenden kann[23]. Möglich ist sogar die Verwendung der PGD zur Geschlechtsbestimmung[24].

2.1.3 Nachteile und Probleme der PGD

Neben den oben genannten Vorteilen gibt es auch einige negative Gesichtspunkte der PGD. Besonders bedeutend ist, dass defekte Embryonen nicht in den mütterlichen Organismus implantiert werden und somit keinerlei Lebenschance bekommen[25]. Erforderlich ist auch eine erhöhte Anzahl von Embryonen, wobei nach der Diagnostik einige übrig bleiben und „demnach der 'Verlust' von mehreren Embryonen [...] bewusst in Kauf genommen“ wird. Ob möglicherweise Embryonen durch die PGD geschädigt werden können ist unklar, aber es wird vermutet, dass gemäß dem „Alles-oder-Nichts“-Prinzip eine Schädigung entweder zum Wachstumsstillstand führt oder aber die Embryonen sich später normal weiter entwickeln.

Die PGD sowohl bei unfruchtbaren, aber besonders auch bei fruchtbaren Paaren stellt eine psychische und gesundheitliche Belastung dar[26]. Dies einerseits durch die enorme Hormonstimulation mit allen Nebenwirkungen für die Frau und andererseits durch das hohe Risiko einer Mehrlingsschwangerschaft, die die IVF mit sich bringt[27]. Hinzu kommt, dass die Ergebnisse der PGD zu ungenau sind und „die Garantie auf ein gesundes Kind [...] nicht gewährleistet werden“ kann[28].

[...]


[1] Invasiv bedeutet eindringend.

[2] Knoepffler, S. 112

[3] Die Polkörperentnahme wird einerseits als Alternative zur PGD und andererseits im gleichen Atemzug mit ihr genannt (vergl. u.a. Böckenförde-Wunderlich, S. 14, 21 ff; Haker, S. 145).

[4] Böckenförde-Wunderlich, S. 21 f

[5] a.a.O., S. 22; Knoepffler, S. 115

[6] Knoepffler, S. 112, 114

[7] Knoepffler, S. 112

[8] Düwell u.a., S. 256; Böckenförde-Wunderlich, S. 14

[9] Blastomere sind Furchungszellen im ersten Entwicklungsstadium eines Keims.

[10] Knoepffler, S. 114; Haker, S. 145 f; Böckenförde-Wunderlich, S. 21 f

[11] Böckenförde-Wunderlich, S. 22

[12] Knoepffler, S. 114, Böckenförde-Wunderlich, S. 26 f; Haker, S. 146

[13] Knoepffler, S. 114, Böckenförde-Wunderlich, S. 25 f; Haker, S. 148

[14] AWO, Seite 7

[15] Knoepffler, S. 114

[16] Haker, S. 148; Düwell u.a., S. 256; AWO, S. 5

[17] Diagnostik an einem im Mutterleib befindlichen Embryo / Fötus

[18] Düwell u.a., S. 256; Böckenförde-Wunderlich, S. 9; Haker, S. 144

[19] Böckenförde-Wunderlich, S. 10; Haker, S. 143

[20] Haker, S. 144

[21] Böckenförde-Wunderlich, S. 10

[22] Haker, S. 144

[23] Haker, S. 144; Knoepffler, S. 126

[24] Haker, S. 144

[25] Böckenförde-Wunderlich, S. 11; Haker, S. 159

[26] Düwell u.a., S. 256; Böckenförde-Wunderlich, S. 12

[27] Haker, S. 156 f

[28] Böckenförde-Wunderlich, S. 12 f

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Präimplantationsdiagnostik. Eine Verletzung der Menschenwürde?
Hochschule
Friedrich-Schiller-Universität Jena  (Lehrstuhl für Angewandte Ethik)
Veranstaltung
Einführung in die Angewandte Ethik
Note
gut (2)
Autor
Jahr
2004
Seiten
16
Katalognummer
V27779
ISBN (eBook)
9783638297356
ISBN (Buch)
9783656646198
Dateigröße
508 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Verletzt, Präimplantationsdiagnostik, Menschenwürde, Einführung, Angewandte, Ethik
Arbeit zitieren
Nancy Kunze-Groß (Autor:in), 2004, Präimplantationsdiagnostik. Eine Verletzung der Menschenwürde?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27779

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Präimplantationsdiagnostik. Eine Verletzung der Menschenwürde?



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden