Inhaltsangabe oder Einleitung
Kästner und Neumann definieren den Begriff der Marktwirtschaft als eine Wirtschaftsform, „in der sich der Austausch von [Erzeugnissen und] Leistungen auf dem freien Markt nach dem Gesetz von Angebot und Nachfrage auf der Grundlage von Privateigentum an den Produktionsmitteln vollzieht.“ 1 Hierbei unterscheidet man zwei Arten der Marktwirtschaft, nämlich die freie und die soziale Marktwirtschaft. Obwohl man sich kurz nach dem 2. Weltkrieg noch nicht im klaren war, welche Wirtschaftsordnung Deutschland haben sollte, wurde bereits 1949 unter dem Wirtschaftsminister Ludwig Erhard die soziale Marktwirtschaft in den drei westlichen Besatzungszonen und in West- Berlin eingeführt. Der Begriff der sozialen Marktwirtschaft stammt allerdings von Alfred Müller-Armack, dem Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Ludwig Erhards. Nach dem Grundgesetz ist die soziale Marktwirtschaft zwar eine mögliche Wirtschaftsordnung, aber nicht die einzig mögliche, da die Väter des Grundgesetzes es offen gelassen haben, für welches System man sich letztlich entscheidet. Allerdings muß die jeweilige Wirtschaftsordnung mit den Prinzipien des Grundgesetzes vollkommen übereinstimmen, so daß ein Mißbrauch auf keinen Fall möglich ist. Die soziale Marktwirtschaft sieht vor, daß die wirtschaftliche Freiheit garantiert ist, behält sich jedoch vor, daß der Staat eine gewisse Regulierungs- und Kontrollfunktion übernimmt, um ein Höchstmaß an sozialer Gerechtigkeit zu gewährleisten. So hat der Staat die Aufgabe, unerwünschte Entwicklungen im Marktgeschehen zu korrigieren, den Markt und den Wettbewerb zu sichern und die Einkommens- und Vermögensverteilung im Interesse der Bevölkerung, die nicht am Wirtschaftsprozeß beteiligt ist, zu steuern. In den folgenden Abschnitten soll darauf eingegangen werden, inwiefern der Staat in das wirtschaftliche Geschehen eingreift, um einem Marktversagen entgegenzuwirken. Dabei soll die gezielte Politik als staatliche Maßnahme angesprochen werden, ebenso wie Gesetze und Verordnungen, die dem Schutz der sozialen Marktwirtschaft dienen. 1 Kästner/Neumann, Wirtschafts- und Rechtslehre, Seite 181
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- Claudia Faschingbauer (Autor:in), 2000, Marktversagen als Grund staatlicher Eingriffe in die Wirtschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27451
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Kommentare
Mich stört die Formulierung des Themas ein wenig. "Marktversagen als Grund für staatlicher Eingriffe" implementiert, dass der Staat nur dann eingreift, wenn der Markt versagt hat. Das Thema sollte deshalb eher "Staatliche Eingriffe in die Wirtschaft als Grund von Marktversagen" lauten.