Kauf von Unternehmen unter rechtlichen Aspekten


Seminararbeit, 2004

22 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundsätzliches beim Unternehmenskauf
2.1. Das Unternehmen im juristischen Sinne
2.2. Formen des Kaufs
2.2.1. Der Asset Deal
2.2.2. Der Share Deal

3. Abwicklung des Unternehmenskaufs
3.1. Kaufverfahren
3.1.1. Klassisches Verfahren
3.1.2. Sonstige Verfahren
3.2. Vor dem Vertrag
3.2.1. Vorvertragliches Schuldverhältnis
3.2.2. Gegenseitige Sorgfaltspflichten
3.2.3. Der Letter of Intent
3.2.4. Exklusivität
3.2.5. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
3.2.6. Due Diligence
3.3. Der Kaufvertrag
3.3.1. Vermögensgegenstände
3.3.2. Schulden
3.3.3. Eintritt in Verträge
3.3.4. Die Bedeutung des Übergangsstichtages
3.4. Formalien

4. Kaufvertragsstörungen
4.1. Sach- und Rechtsmängel

5. Änderungen und Ergänzungen

6. Zum Schluss

Anhang A

Literaturverzeichnis B

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

„Die Zahl der Unternehmenstransaktionen ist in den letzten Jahren ständig gestiegen; sie wird in Zukunft weiter zunehmen.“[1] Wer die Presse aufmerksam verfolgt wird feststellen, dass kaum ein Tag vergeht, an dem nicht ein Unternehmenszusammenschluss, -kauf oder -übernahme bekannt gegeben wird. Dabei ist die Unternehmensgröße, Branche oder Marktmacht anscheinend für die Aufgeschlossenheit gegenüber diesen Transaktionen irrelevant. Zweifelsfrei ist hierbei, dass große Unternehmen auch für mehr Aufsehen in der Presse sorgen.

Gründe für die immer größer werdende Transaktionsfreudigkeit sind jedoch nicht nur die Suche nach Synergieeffekten oder mehr Marktmacht, sondern auch die zusammenwachsenden Volkswirtschaften, die geänderten steuerlichen Rahmenbedingungen und, speziell für Deutschland und die EU, der sich stark verändernde europäische Binnenmarkt.[2]

Insbesondere in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts wurde ausgehend von den USA über Großbritannien auch in Deutschland ein wahres Akquisitionsfieber ausgelöst. Speziell durch die schon erwähnte Veränderung innerhalb des europäischen Binnenmarktes und des wirtschaftlichen Aufbaus in den neuen Bundesländern, bedienten sich viele Unternehmen dem Unternehmenskauf als Mittel zum externen Wachstum. Dabei stehen Schlagwörter wie ‚Übernahmewelle’ oder ‚Übernahmefieber’ für die starke Dynamik der Entwicklungen der Akquisitionen.[3]

Wird eine Akquisition bekannt gegeben, so ist der Prozess jedoch meist schon so gut wie abgeschlossen. Die strategischen Planungen, Prüfungen der rechtlichen und finanziellen Lage und weitere kritische Punkte sind in der Phase der Übernahme schon abgearbeitet und sind für den externen Betrachter kaum zu erahnen.

Eine Schlüsselrolle der Planungen übernimmt die Prüfung der rechtlichen Lage bei einer Akquisition. Ist eine solche gesellschafts-, bürger- oder kartellrechtlich nicht gestattet, so ist eine gute finanzielle Absicherung beispielsweise gänzlich ohne Bedeutung.

Daher soll es Ziel dieser Seminararbeit sein, den rechtlichen Aspekt eines Unternehmenskaufs stärker zu betrachten. Da der rechtliche Teil, der bei Akquisitionen eine Rolle spielt, sehr umfangreich und detailliert ist, sollen hier nur die Kernaspekte verstärkt betrachtet werden. Eine Unterscheidung der Käufe nach Gesellschaftsformen beispielsweise, würde den Umfang dieser Seminararbeit weit überschreiten.

Zu Beginn sollen grundsätzliche Dinge untersucht werden, da sie von zentraler Bedeutung sind, um den Ablauf eines Unternehmenskaufes verstehen zu können. Das dritte Kapitel versucht die einzelnen Phasen zu schildern und auf die Bedeutung dieser innerhalb einer Akquisition zu erläutern.

Im vierten Kapitel wird auf die Kaufvertragsstörungen bei einem Unternehmenskauf eingegangen. Diese können mitunter zu einer Nichtigkeit des Vertrages führen und somit für hohe Kosten für alle Vertragspartner sorgen.

Das fünfte Kapitel beschäftigt sich mit den Änderungen und Ergänzungen, die sich nach der Unterzeichnung eines Kauf- und Übertragungsvertrages ergeben können.

Abschließend sollen die gewonnenen Erkenntnisse zusammengefasst werden.

Da es sich beim Kauf von Unternehmen um ein sehr detailliertes Thema handelt, soll sich diese Seminararbeit auf die wichtigsten Kernpunkte konzentrieren, die im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen zu beachten sind.

Des Weiteren ist zu erwähnen, dass es sich bei den Verweisen zu den Gesetzestexten um die neuesten Fassungen von Gesetzestexten handelt. Insbesondere die Bestimmungen des BGB richten sich stets nach der neuesten Fassung.

2. Grundsätzliches beim Unternehmenskauf

Beim Kauf eines Unternehmens werden grundsätzliche Dinge unterschieden, die für jede individuelle Akquisition gelten. Zuerst sollte jedoch die Grundfrage geklärt werden, was generell unter einem Unternehmen zu verstehen ist?

2.1. Das Unternehmen im juristischen Sinne

Die Frage, was ein Unternehmen im juristischen Sinne ist, lässt das deutsche Recht offen. In keinem Gesetzbuch wird eine eindeutige Definition abgegrenzt. Vom Bundesgerichtshof (BGHZ 74, 359) wurde das Unternehmen als ein Gebilde bezeichnet, das sich institutionell und funktionell als Unternehmen im hergebrachten Sinne darstellt. Es ist jedoch weder eine Sache noch ein Recht im Sinne des deutschen Zivilrechts.[4] „Ein Unternehmen ist vielmehr eine Gesamtheit von Sachen und Rechten, tatsächlichen Beziehungen und Erfahrungen sowie unternehmerischen Handlungen.“[5] Dabei steht außer Frage, dass die meisten Begriffe in dieser unzureichenden Definition an sich schon einer Definition bedürfen, da auch sie im deutschen Recht nur dürftig definiert sind. Um an eine sachgerechte Definition „zu gelangen, sollte der Begriff des Unternehmens im bürgerlich-rechtlichen Sinne an den betriebswirtschaftlichen anknüpfen.“[6]

2.2. Formen des Kaufs

Beim Kauf von Unternehmen unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Grundarten, dem Asset Deal und dem Share Deal.

2.2.1. Der Asset Deal

Der Asset Deal ist eine „Grundform des Unternehmenskaufs, bei dem die Vermögensgegenstände einzeln übertragen werden.“[7] „Assets sind die Vermögenswerte eines Unternehmens.“[8] Der dem Unternehmenskauf zugrunde liegende Kauf- oder Übertragungsvertrag regelt, welche materiellen wie auch immateriellen Vermögensgegenstände, Arbeitsverhältnisse und gegebenenfalls auch Verbindlichkeiten an den Käufer übertragen werden. Dabei können natürliche Personen, Personen- und Kapitalgesellschaften sowohl als Käufer als auch als Verkäufer auftreten.[9]

Beim Asset Deal wird je nach Vertragsgegenstand zwischen dem Sachkauf, geregelt in § 433 Abs. 1 S. 1 BGB, und dem Rechtskauf (§ 453 Abs. 1 BGB) unterschieden.[10] Beim Sachkauf werden Sachen, d.h. Vermögensgegenstände eines Unternehmens veräußert. Beim Rechtskauf werden jedoch Rechte oder Rechte an Sachen verkauft.

In den meisten Fällen ist der Käufer des Unternehmens oder Unternehmensteile nicht der rechtliche Nachfolger, da das Eigentum übertragen wurde.

Außerdem kann der Käufer beim Asset Deal direkt Teile des Unternehmens kaufen, da einzelne Vermögensgegenstände Vertragsgegenstand sind. Im Gegensatz dazu steht der Share Deal.

2.2.2. Der Share Deal

„Die andere Grundform des Unternehmenskaufs besteht in einem Kauf- und Übertragungsvertrag über eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung.“[11] Beim Share Deal sind die Beteiligungen des Verkäufers und die damit verbundenen Gesellschaftsrechte Gegenstand des Verkaufvertrages.[12] Es handelt sich hierbei um die Veräußerung von sonstigen Rechten (§ 433 Abs. 1 S. 2 BGB i.V.m. § 453 Abs. 1 BGB).

Der Käufer hat im Gegensatz zur Erwerbung durch den Asset Deal keine direkten Rechte an einzelnen Sachen.

Der Share Deal wird jedoch nach einem Urteil des BGH als Asset Deal angesehen, wenn sämtliche Anteile an einem Unternehmen erworben werden, da durch die Transaktion auch die Sachen des Unternehmens auf den Käufer übertragen werden. Gleiches gilt, wenn nur noch unbedeutende Restanteile an einem Unternehmen erworben werden.[13]

3. Die Abwicklung des Unternehmenskaufes

Der Kauf eines Unternehmens gliedert sich oberflächlich in drei Phasen. Zu Beginn steht die vorvertragliche Phase, in der alle grundlegenden Angelegenheiten und Planungen abgehandelt werden. In der darauf folgenden Phase werden die Bedingungen und Wünsche der beiden Vertragsparteien zu einem Vertrag zusammengefügt. Hier scheitern zahlreiche Projekte der viel versprechenden Unternehmenskäufe. Abschließend, nach der Unterzeichung des Kauf- oder Übertragungsvertrages, kommt die Phase der Umsetzung des Vertrages.

3.1. Kaufverfahren

Man unterscheidet zwischen verschiedenen Abläufen von Unternehmenstransaktionen, die in den Kapiteln 3.1.1. und 3.1.2. näher behandelt werden.

3.1.1. Klassisches Verfahren

Beim herkömmlichen (klassischen) Verfahren stehen sich die beiden zukünftigen Vertragsparteien, d.h. Käufer und Verkäufer, gegenüber. Dieses stellt das am meisten gewählte Modell bei den Transaktionen dar.[14]

Vom Prinzip her finden sich ein potentieller Käufer und ein potentieller Verkäufer zusammen, die nach Prüfung der Rechts- bzw. Finanzlage nach Vertragsverhandlungen einen Vertragsabschluss erreichen.

3.1.2. Sonstige Verfahren

Ein weiteres Verfahren ist der Kauf bzw. Verkauf von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen über die Börse. Diese Form wird beispielsweise von großen börsennotierten Unternehmen gewählt. Dazu strebt die Kapitalgesellschaft die Zulassung ihrer Anteile an einer Tochtergesellschaft für den Börsenhandel an, um die Tochtergesellschaft dann allmählich zu verkaufen.[15]

Die Vorrausetzung hierfür ist jedoch, dass beide Gesellschaften die Rechtsform einer AG, KGaA oder sonstigen ausländischen vergleichbaren Rechtsform haben. Außerdem können nur gesellschaftsrechtliche Anteile keine Sachen an der Börse gehandelt werden, welches sich aus dem Wertpapierbegriff des Börsengesetzes ableitet (§§ 36 Abs. 1, 71 Abs. 1, 78 Abs. 1 BörsG).

Eine GmbH muss dementsprechend erst in eine börsenfähige Gesellschaftsform umgewandelt werden.

Entgegen dem klassischen Verfahren wird beim öffentlichen Kaufangebot die Kaufabsicht öffentlich gemacht. Dieses wird in der Regel getan, wenn möglichst viele Anteile eines Unternehmens bzw. das komplette Unternehmen erworben werden sollen.

Dazu werden beispielsweise an der Börse gezielt Anteilseigner durch Angebote angesprochen, ihre Anteile an einem Unternehmen zu einem gewissen Preis zu verkaufen. Dadurch kann eine relativ große Anzahl von Anteilen übernommen werden.[16]

3.2. Vor dem Vertrag

Bevor überhaupt ein konkreter Vertrag vorhanden ist, sind einige Punkte von beiden Vertragspartnern zu beachten.

3.2.1. Vorvertragliches Schuldverhältnis

Schon zu Beginn von Vertragsverhandlungen ist zwischen den beiden Vertragsparteien ein gegenseitiges vorvertragliches Schuldverhältnis entstanden, welches beide zu Stillschweigen, gegenseitiger Rücksichtsnahme und Loyalität verpflichtet. Verletzt eine der beiden Vertragsparteien diese Grundsätze, macht sich diese schadenersatzpflichtig. War noch bis vor dem 1. Januar 2002 in dem Falle das Prinzip von culpa in contrahendo gültig, so kann sich nach neuem Schuldrecht der Schadenersatzfordernde auf § 241 Abs. 2 BGB berufen, nach dem sich die Vertragsparteien zur Rücksicht der Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten müssen.

Das Schuldverhältnis beginnt laut § 311 Abs. 1 BGB nicht nur mit dem Vertrag, sondern nach § 311 Abs. 2 BGB auch mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen, bei Anbahnung eines Vertrages, bei der die eine Vertragspartei seine Interessen hinsichtlich des Rechtsgeschäftes der Vertragspartei anvertraut oder bei ähnlichen geschäftlichen Kontakten als vorvertragliches Schuldverhältnis.[17]

[...]


[1] Rödder, Hötzel, Mueller-Thuns 2003, S. 1

[2] vgl. Rödder, Hötzel, Mueller-Thuns 2003, S. 1

[3] vgl. Hötzel 1997, S. 1

[4] vgl. Picot 1995, S. 7

[5] Picot 1995, S. 7

[6] Beisel, Klumpp 1996, S. 3

[7] http://www.firmenvermittler.de

[8] http://www.business-acquisition.com

[9] vgl. Rödder, Hötzel, Mueller-Thuns 2003, S. 9

[10] vgl. Rödder, Hötzel, Mueller-Thuns 2003, S. 9

[11] Rödder, Hötzel, Mueller-Thuns 2003, S. 10

[12] vgl. http://www.business-acquisition.com

[13] vgl. Rödder, Hötzel, Mueller-Thuns 2003, S. 10f.

[14] vgl. Rödder, Hötzel, Mueller-Thuns 2003, S. 15

[15] vgl. Rödder, Hötzel, Mueller-Thuns 2003, S. 16

[16] vgl. Rödder, Hötzel, Mueller-Thuns 2003, S. 20

[17] vgl. Rödder, Hötzel, Mueller-Thuns 2003, S. 40

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Kauf von Unternehmen unter rechtlichen Aspekten
Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule
Note
1,7
Autor
Jahr
2004
Seiten
22
Katalognummer
V25263
ISBN (eBook)
9783638279390
ISBN (Buch)
9783656727132
Dateigröße
526 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kauf, Unternehmen, Aspekten
Arbeit zitieren
Patrick Meinhard (Autor:in), 2004, Kauf von Unternehmen unter rechtlichen Aspekten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25263

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Titel: Kauf von Unternehmen unter rechtlichen Aspekten



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