Darstellung und Konzeption eines Data Warehouse in der Schulverwaltung


Examensarbeit, 2002

106 Seiten, Note: 3


Leseprobe


1.1 INHALTSVERZEICHNIS

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Schulverwaltung
2.1 Schulverwaltung im materiellen Sinne
2.2 Schulverwaltung im organisatorischen Sinne
2.2.1 Die Schulaufsicht als oberstes Organ der Schulverwaltung
2.2.1.1 Organisatorischer Aufbau und Aufgaben der Schulaufsicht
2.2.1.2 Die Schulaufsichtsbehörden – ihr Aufbau und ihre Aufgaben
2.2.2 Der Schulträger
2.2.3 Die Schulleitung
2.2.4 Die Lehrer
2.2.5 Die Mitwirkung

3 Informationsmanagement
3.1 Grundlagen
3.2 Gegenstand und Aufgabe des Informationsmanagements
3.3 Der Begriff des Informationssystems
3.4 Gründe für den Einsatz von Informationssystemen
3.5 Klassifikation von Informationssystemen
3.6 Managementunterstützungssysteme
3.6.1 Managementinformationssysteme
3.6.2 Entscheidungsunterstützungssysteme
3.6.3 Führungsinformationssysteme

4 Darstellung des Data Warehouse–Konzeptes
4.1 Die Architektur des Data Warehouse–Konzeptes
4.2 Analyse – und Auswertungskonzepte im Data Warehouse–Konzept
4.3 On-Line Analytical Processing (OLAP)
4.3.1 Begriffliches
4.3.2 Anforderungen
4.3.3 Navigation
4.3.3.1 Drill Down und Roll Up
4.3.3.2 Slice und Dice
4.3.3.3 Rotation
4.3.3.4 Drill Across und Drill Through
4.3.4 Architekturkonzepte
4.3.4.1 Relationales OLAP (ROLAP)
4.3.4.2 Multidimensionales OLAP (MOLAP)
4.3.4.3 Hybrid OLAP (HOLAP)

5 Informationsmanagement in der Schulverwaltung
5.1 Gründe für ein Informationsmanagement in der schulinternen Verwaltung
5.2 Rechtliche Grundlagen
5.3 Informationssysteme in der Schulverwaltung
5.3.1 Amtliche Schuldaten über PC (ASD–PC)
5.3.2 SchILD–NRW
5.3.3 WinLaufbahn
5.3.4 WinPlan
5.3.5 Kurs99
5.3.6 Auswertung und Kritik

6 Konzeption eines Data Warehouse in der Schulverwaltung
6.1 Die Situation
6.2 Notwendige Veränderungen innerhalb der Schulverwaltung
6.3 Vorgehensweise
6.3.1 Vernetzung der Schulverwaltung über das LVN
6.3.2 Aufbau eines Intranet–Portals
6.3.3 Modellierung eines Data Warehouse – Konzeptes
6.3.3.1 Grobarchitektur
6.3.3.2 Aufbau der Data Marts
6.3.3.2.1 Analysephase
6.3.3.2.2 Designphase
6.3.3.2.2.1 Semantisches Datenmodell
6.3.3.2.2.2 Logisches Datenmodell
6.3.3.2.3 Implementierungsphase
6.3.3.3 Funktionsweise der ROLAP–Engine
6.3.3.3.1 Star – Schema
6.3.3.3.2 Snowflake – Schema
6.3.3.4 Datenbereitstellung
6.3.3.5 Export der Daten aus den Data Marts in das zentrale der Schulaufsicht
6.3.3.6 Entwicklung eines analytischen Informationssystems
6.4 Datenschutz

7 Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Fast alle Unternehmen besitzen heutzutage mehrere interne Informationssysteme, die aus verschiedenen Intentionen heraus entstanden sind, und unabhängig von einander existieren. Den Entscheidungsträgern eines Unternehmens stehen daher nur selten zusammengefasste, bereinigte Informationen zur Verfügung.

Um dieses Problem zu beseitigen wurde das Data Warehouse (DW)–Konzept entwickelt, bei dem alle entscheidungsrelevanten Daten in einer relationalen Datenbasis zusammengeführt werden und mit Hilfe von geeigneten Anwendungssystemen analysiert werden können.

Dieses Konzept stellt einerseits erhöhte Anforderungen an das Informationsmanagement, andererseits bietet es neuartige Möglichkeiten.

Auch innerhalb der öffentlichen Verwaltung, wie der Schulverwaltung, werden interne Informationssysteme mehr oder weniger erfolgreich genutzt, die u. a. zu Planungs-, Entscheidungs- oder Dokumentationszwecken eingesetzt werden.

Im Rahmen des Modellvorhabens „Selbstständige Schule NRW“ werden Ziele, wie die Verbesserung des Unterrichts und der schulischen Arbeit oder ein effizienter Einsatz von Personal- und Sachressourcen, gefordert.[1] Durch die bereits gewonnenen Erkenntnisse des Projektes im Rahmen des Personalmanagements, der Sachmittelbewirtschaftung, der inneren Organisation und Mitwirkung, der Unterrichtsorganisation und –gestaltung und der Qualitätssicherung können diese ermöglicht werden .

Zweifelsfrei müssen moderne Informationssysteme den Anforderungen gerecht werden. Speziell das oben erwähnte DW–Konzept kann hier, und nicht nur im privaten Unternehmen, gute Dienste leisten.

Schon jetzt existieren in den Schulen verschiedene Informationssysteme, die vorwiegend für die Unterrichtsorganisation oder –gestaltung genutzt werden. Die Erhebung der amtlichen Schuldaten, wie den Lehrer- und Schülerdaten für das Personalmanagement, belastet die Arbeit der Schulen sehr. Der dadurch entstehende Aufwand könnte durch ein DW–Konzept minimiert und die Auswertungen verbessert und vereinfacht werden.

2 Die Schulverwaltung

„Verwaltung im materiellen Sinne umfasst die Verwaltungstätigkeit ...“[2], d. h. die von den Verwaltungsträgern auszuführenden Aufgaben.

„Verwaltung im organisatorischen Sinne besteht aus der Gesamtheit der Verwaltungsträger, Verwaltungsorgane und sonstigen Verwaltungseinrichtungen.“[3], die verschiedene Aufgaben zu bewältigen haben.

Materiell und organisatorisch zusammengefasst werden unter dem Begriff Schulverwaltung „... [alle] verwaltenden Tätigkeiten [durch die verschiedenen Verwaltungsorgane] im Schulwesen verstanden“[4], wobei diese nicht der pädagogischen Bildungsarbeit dienen sollen.

Ihr obliegt die Lenkung, Führung, Leitung, Ausführung und Durchsetzung bestimmter für das Schulwesen relevanter Gesetze, Verordnungen und Vorschriften.

Somit ist die Schulverwaltung als System anzusehen, in dem Aufgaben, Menschen und Mittel einander zugeordnet sind, um ein bestimmtes Ziel, nämlich die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages, gem. § 1 Absatz[5] 2, 3, 4, 5 Schulordnungsgesetz (SchOG), des gesamten Schulwesens zu erreichen.

In den anschließenden Abschnitten soll sowohl auf die Schulverwaltung im materiellen als auch im organisatorischen Sinne eingegangen werden.

2.1 Schulverwaltung im materiellen Sinne

[6] Gemäß den von der Schulverwaltung zu erledigenden Verwaltungstätigkeiten sind, z. B. für die Erstellung von Richtlinien und Lehrplänen und die Festlegung von Ausbildungsgängen und Unterrichtszielen, die einzelnen Bundesländer verantwortlich. Diese werden von den jeweiligen Landesministerien vertreten. Für das Bundesland Nordrhein - Westfalen (NRW) ist dies das Ministerium für Schule, Weiterbildung und Forschung (MSWF).

Die kommunalen Schulträger sind für die Schulorganisation, wie der Errichtung und Unterhaltung der einzelnen Schulen, zuständig. Hierbei steht die Haushaltsorganisation und die Bereitstellung der Geldmittel oder auch der Deckung des Sachbedarfs (Kauf von Lehr- und Lernmitteln, Instandhaltung des Gebäudes, Innenausstattung) im Vordergrund. Einige dieser Aufgaben können auch auf den Schulleiter oder das Schulsekretariat delegiert werden.

Der Schulleiter, zusammen mit dem Schulsekretariat, den Lehrern und den Mitwirkungsorganen in der Schule, kümmert sich um die schulinterne Verwaltung, wobei er allein die Verantwortung für diese trägt. Hierbei verpflichtet er sich nicht nur gegenüber der Schulaufsicht gemäß der Überprüfung der Lehrer in Bezug auf das Erfüllen der pädagogischen Bildungs- und Erziehungsarbeit. Er muss auch den ungestörten organisatorischen Ablauf des Schulbetriebes gewährleisten (z. B. Stundenplan- und Vertretungsplanerstellung).[7]

Die Lehrer übernehmen gewisse sonstige Verwaltungsaufgaben, die zu der Erfüllung der pädagogischen Arbeit als Lehrer gehören, wie z. B. das Schreiben von Zeugnissen und Gutachten, das Führen von Klassenbüchern oder auch die Verwaltung der Schüler- und Lehrerbücherei.[8]

Grundsätzlich werden die Aufgaben der Schulverwaltung in „innere“ und „äußere“ Schulangelegenheiten unterteilt: Die „inneren Schulangelegenheiten“ umfassen die Inhalte, die die einzelnen Schulformen mit ihren Ausbildungszielen vermitteln sollen, um den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule ausführen zu können. Mit den „äußeren Schulangelegenheiten“ hingegen ist die organisatorische Planung zur Durchführung der inneren Schulangelegenheiten gemeint. Meist sind letztere Aufgaben der Schulträger in enger Zusammenarbeit mit dem Schulleiter,[9] allerdings nur, wenn ihm diese vom Schulträger zur Erledigung übertragen wurden.[10]

2.2 Die Schulverwaltung im organisatorischen Sinne

Die Verwaltung des öffentlichen Schulwesens besteht aus den Verwaltungsträgern, -organen und –einrichtungen.

Zusammenfassend werden hierbei die Schulträger, Schulaufsicht und die Schule selbst genannt. Die Schule wiederum lässt sich in die schulinterne Verwaltung durch den Schulleiter mit dem Schulsekretariat, die Lehrer und die Mitwirkungsorgane unterteilen, so dass in dieser Arbeit ausschließlich davon werden soll ausgegangen, dass die Schulverwaltung allgemein aus folgenden Organen besteht:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Sie gilt als die organisierte Verwaltung der Schulangelegenheiten.[11]

Es sei vorab außerdem kurz anzumerken, dass der Übergang zwischen dem Begriff Schulverwaltung und Schulaufsicht oft fließend ist. Selbst im Abschnitt III. des Schulverwaltungsgesetzes (SchVG), welcher die Hauptgrundlage des Folgenden bildet, wird nicht ganz ersichtlich, welche Organe der Schulverwaltung zuzuordnen sind. Auch in einschlägiger Literatur wird der Begriff der Schulaufsicht mit dem Begriff der Schulverwaltung gleichgesetzt.

In der folgenden Darstellung der einzelnen Organe der Schulverwaltung gilt die o. g. Aufteilung, so dass die Schulaufsicht als ein Teil der Schulverwaltung zählt.[12]

2.2.1 Die Schulaufsicht als oberstes Organ der Schulverwaltung

Die Verantwortung des Staates für ein gut funktionierendes Schulwesen mit qualitativen Erfolgen soll durch die schon in Artikel[13] 7 des Grundgesetzes (GG) Abs. 1 festgelegte staatliche Schulaufsicht gewährleistet werden:

„Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.“

Laut § 14 Abs. 1 Satz 2 des SchVG vom 1985-01-18, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 1999-06-15, erstreckt sich die Schulaufsicht als:

- Schulaufsicht und
- Allgemeine Aufsicht.

Die folgenden Ausführungen erläutern die Organisationsstruktur und Aufgabenverteilung der Schulaufsicht, basierend auf den Rechtsgrundlagen für die Schulaufsicht im Bundesland NRW.

Sie sind in den §§ 14 -18 SchVG, in Art. 7 Abs. 1 GG, in § 41 Abs. 1 Schulordnungsgesetz (SchOG), sowie in Art. 8 Abs. 3 der Landesverfassung NRW (LV NRW) und den §§ 12, 13 Landesordnungsgesetz (LOG NRW) zu finden. Die Allgemeine Aufsicht, als „... Staatsaufsicht über die Schulträger...“[14] soll hier nicht näher beleuchtet werden.

2.2.1.1 Organisatorischer Aufbau und Aufgaben der Schulaufsicht

Die Schulaufsicht wird durch die staatlichen Schulaufsichtsbehörden wahrgenommen. Eingebunden wird sie in ein vertikal aufgebautes Verwaltungssystem, welches sich - von Bundesland zu Bundesland, aufgrund seiner vorhandenen Schulformen und historischen Entwicklung, verschieden - entweder ein-, zwei- oder dreistufig darstellt.[15]

In NRW ist die Schulaufsicht, neben den Bundesländern Baden - Württemberg, Bayern und Hessen, vertikal - dreistufig organisiert.[16]

Diese Organisationsform der Aufsichtsinstanzen hat zur Folge, dass in NRW das MSWF als oberste, die die Schule betreffende Bezirksregierung als obere, sowie das jeweilige Staatliche Schulamt als untere Schulaufsichtsbehörde bestehen.[17]

Die Aufgaben umschließen die Rechte und Pflichten des Staates in Bezug auf Organisation, Planung, Leitung und Beaufsichtigung im Schulbereich.[18] Sie werden durch hauptamtlich tätige, fachlich vorgebildete Beamte ausgeübt. Hierbei können schul- und verwaltungsfachliche Beamte zusammenarbeiten.

2.2.1.2 Die Schulaufsichtsbehörden - ihr Aufbau und ihre Aufgaben

Oberste Schulaufsichtsbehörde ist das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung - kurz: MSWF oder auch Kultusministerium,[19] an dessen Spitze der/die Kultusminister/in[20] steht.

Auf Landesebene obliegt ihm die Wahrnehmung leitender und übergeordneter planerischer Aufgaben des gesamten Schulwesens.[21]

Allgemein gesehen entscheidet die oberste Schulaufsichtsbehörde über Schulangelegenheiten, die von grundsätzlicher Bedeutung sind.[22] Sie erstellt und sichert die Vereinheitlichung der Grundlagen der pädagogischen und organisatorischen Arbeit der Schulen sowie eines leistungsfähigen Schulwesens.[23] So ist sie z. B. für das Erstellen und die Inkraftsetzung von Richtlinien und Lehrplänen für den Unterricht oder die Sicherung eines gleichmäßigen Bildungs- und Abschlussangebotes zuständig.

Hierbei entscheidet sie zudem über die Bildungsrichtlinien, wie z. B. über die Studienordnungen der Lehrerausbildung und setzt die Quoten im Zusammenhang mit dem Lehrereinsatz, bezogen auf die Schülerzahl, fest.[24] Diese werden zunächst auf Grundlage der amtlichen Schuldaten (ASD) global festgelegt, dann jedoch gegebenenfalls durch die Obere Schulaufsichtsbehörde - der Bezirksregierung - geändert oder ergänzt, damit nicht am aktuellen Bedarf vorbei geplant wird.[25]

„Obere Schulaufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung. Diese nimmt in ihrem Gebiet die Fachaufsicht über die Schulen wahr.“[26] Hierbei kontrolliert sie die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen auf das Erreichen der festgelegten Ziele, Inhalte und Methoden und stellt die gleichmäßige Bewertung von Lern- und Prüfungsleistungen auf vergleichbaren Anforderungen sicher.[27].

In NRW teilen sich fünf Bezirksregierungen mit Sitzen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster die Aufgaben der oberen Schulaufsichtsbehörde.

[28] Innerhalb der Bezirksregierungen werden die ihnen zugewiesenen Schulaufsichtsangelegenheiten jeweils von der Abteilung vier wahrgenommen, die unter der Führung von zwei Abteilungsleitern steht. Sie wickeln die Schulaufsicht über die Schulämter, Studienseminare und Schulen des Bezirks innerhalb von 10 Dezernaten ab.

Untere Schulaufsichtsbehörde für die Schulformen Grundschule, Hauptschule, und Sonderschule - außer der Schulen für Blinde, der Schulen für Gehörlose - und der Sonderschulen im Bildungsbereich der Realschule, des Gymnasiums und der berufsbildenden Schulen ist das Schulamt in den kreisfreien Städten und in den Kreisen.[29] Schulen in kreisangehörigen Städten und Gemeinden unterliegen der Schulaufsicht der Schulämter in den Kreisen, zu denen diese Städte gehören.

Es besteht aus dem Oberbürgermeister[30], der sich um die verwaltungsfachlichen, speziell die verwaltungs- und haushaltsrechtlichen Aufgaben kümmert. Mit den schulfachlichen Angelegenheiten „... insbesondere ... [den] pädagogischen, unterrichtsfachlichen und schul- und unterrichtsorganisatorischen Angelegenheiten ...“[31] beschäftigt sich der zuständige - früher unter dem Namen Schulrat bekannte - schulfachliche Schulaufsichtsbeamte. Sein Aufgabengebiet umfasst u. a. Unterrichtsbesuche und dienstliche Beurteilungen, Teilnahme an Konferenzen und Besprechungen und Beratung des Seminar- und auch Schulleiters.[32]

Eine Aufteilung der Aufgaben nach Schulformen oder Schulstufen kann auch erfolgen. Bei einem großen Schulamtsbezirk wird dieser in mehrere Schulaufsichtsbezirke unterteilt, wobei jeder von einem anderen, im gleichen Schulamt tätigen, schulfachlichen Schulaufsichtsbeamten betreut wird.[33] Der gemeinsame Dienstbereich wird von dem oder den schulfachlichen Schulaufsichtsbeamten und dem verwaltungsfachlichen Mitglied gleichermaßen erfüllt. Hierzu zählt gem. § 3 Abs. 5 BASS 10 - 32 Nr. 2 die Leitung des Schulamtes und die Aufgaben, die sich im schul- und verwaltungsfachlichen Bereich überschneiden, oder auch solche, die zweifelhaft zuzuordnen sind. Zuständigkeiten, die diesem Bereich angehören, werden von den Mitgliedern des Schulamtes einvernehmlich beschlossen.[34] U. a. gehören dazu: Abordnungen und Versetzungen von Lehrern, Bearbeitung von Elterneingaben und von Schulstatistiken oder auch die Genehmigung von Dienstreisen, Sonderurlaub oder Dienstbefreiungen.[35]

2.2.2 Der Schulträger

„Als Schulträger ... gilt, wer den Bau, die Einrichtung der einzelnen Schule sowie deren Unterhaltung und Verwaltung verantwortet und bezahlt.“[36] Gem. Art. 8 Abs. 3 LV NRW ergibt sich die Verpflichtung des Landes und der Gemeinden, Schulen zu errichten und zu fördern. Auf die einzelnen Anforderungskriterien zur Errichtung einer Schule, wie z. B. der Mindestzügigkeit gem. § 10 a SchVG oder die erforderliche Zahl von Schülern für einen geordneten Schulbetrieb, soll im Weiteren nicht eingegangen werden.

Neben den Pflichten zur Errichtung, Änderung und Auflösung der Schule,[37] ergibt sich gem. § 10 b SchVG die Aufgabe Schulentwicklungspläne aufzustellen, fortzuschreiben und mit den benachbarten Gemeinden abzustimmen. Sie dienen der Sicherung des umfassenden Bildungs- und Abschlussangebotes. Weiterhin ist der Schulträger für die Bereitstellung und den Unterhalt, der für den ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude und Einrichtungen, zuständig.[38]

Hinzu kommt, dass ,gem. § 2 Schulfinanzgesetz (SchFG), der Schulträger die Sachausgaben der Schulen, wie z. B. Lehrmittel oder Schülerfahrtkosten, und die Personalkosten des Verwaltungs- und Hilfspersonals, wie die Bezüge oder auch die Kosten für die Hausmeisterdienstwohnung, tragen muss.[39]

Außerdem ist er für die Bereitstellung des Verwaltungs- und Hilfspersonals, wie dem Schulsekretariat oder dem Hausmeister, verantwortlich.

Im Rahmen des Schulmitwirkungsgesetzes (SchMG) muss er mit der Schule zusammenarbeiten, d. h. bei gewissen Entscheidungen, wie z. B. die Teilung, Zusammenlegung, Änderungen und Auflösung der Schule, schulischen Baumaßnahmen oder auch eine geplante Zusammenarbeit von Schulen, die Schule beteiligen.[40]

2.2.3 Die Schulleitung

Jede Schule wird von einem/einer Schulleiter/in[41] geführt, wobei dieser die ganze „ ...Verantwortung für die Durchführung der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule.“[42] trägt.[43]

Er ist den Lehrern und dem Hilfspersonal an der Schule der unmittelbare Vorgesetzte und beaufsichtigt deren Diensttätigkeit, jedoch ist er den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Schulaufsicht unterstellt und vertritt die Schule nach außen.

Dem Schulleiter ist ein ständiger Vertreter unterstellt, der, im Falle seiner Verhinderung, die Aufgaben übernimmt. Auch kann er die Erledigung gewisser Aufgaben an das Hilfspersonal oder die Lehrer übertragen. So entlastet die Schulsekretärin die Schulleitung von manchen Routineaufgaben, wie z. B. das Erstellen von Schulbescheinigungen, Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln, Schülerbeförderung, Schulstatistik, Erstellen von Fotokopien, Schulpflichtangelegenheiten oder auch die Schuletatverwaltung und -überwachung.[44]

[45] Zu den offiziellen Aufgaben- und Tätigkeitsbereichen des Schulleiters gehören die Schulentwicklung, die Personalführung und -entwicklung, die Organisation und Verwaltung und die Kooperation mit der Schulaufsicht und den Schulträgern sowie den Partnern der Schule. Hierbei bezieht sich die Schulentwicklung auf die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung schulischer Arbeit.

Die Personalführung umfasst das Einwirken auf die Lehrer und das sonstige pädagogische und nicht - pädagogische Personal in Bezug auf die Aufgaben und Ziele der Schule (z. B. Unterrichtsbesuche, Durchsicht von Klassenbüchern dienstliche Beurteilungen). Die Aufgaben innerhalb der Personalentwicklung betreffen die individuelle, berufliche Förderung der in der Schule tätigen Personen (z. B. Fortbildungsveranstaltungen ermöglichen und zu Fortbildungswünschen Stellung nehmen).

Die Organisation und Verwaltung umfasst die Organisation von Unterricht und Schulleben, sowie schulische Personalverwaltung und die Ressourcenplanung, -verwendung und -kontrolle (z. B. Stunden-, Aufsichts-, Vertretungs- und Raumplanerstellung, Pflege und Bearbeitung der amtlichen Schuldaten, sowie Bestellung neuer Lehrbücher).

Die Kooperation mit der Schulaufsicht und dem Schulträger, sowie anderen Partnern der Schule, wie z. B. andere Schulen, Ausbildungsbetriebe, Hochschulen oder das Arbeitsamt, wird durch den Schulleiter gestaltet und gefördert.

Zu den auszuführenden Handlungsfeldern ist der Schulleiter auch Unterrichtender an seiner Schule und ist somit Mitglied des Lehrerkollegiums.[46] Er muss heute neue und andere Aufgaben als noch vor zwei Jahrzehnten ausführen, wobei diese, entgegen des Gelernten in seiner Grundausbildung zum Pädagogen, Managementfunktionen sind. Somit übernimmt der Schulleiter die Aufgaben eines Betriebsleiters im Rahmen eines modernen Dienstleistungsunternehmens, in dem mit knappen Ressourcen wirtschaftlich umgegangen wird.[47]

2.2.4 Die Lehrer

Die Lehrer an öffentlichen Schulen sind Bedienstete des Landes, sofern sie nicht an Schulen lehren, deren Schulträger gem. § 3 Abs. 2 SchVG eine Handwerkskammer, eine Industrie- und Handelskammer (IHK) oder eine Landwirtschaftskammer ist, oder die Kraft Gesetz als öffentliche Schule gilt. In diesen Fällen sind sie Bedienstete des jeweiligen Schulträgers.[48]

Lehrer sind, sofern sie die Anforderungen erfüllen, Beamte des Landes,[49] wobei sie auf Lebenszeit angestellt sind.

Hauptaufgabe ist das Erfüllen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule. Hierbei steht die Erziehung und das Unterrichten in eigener Verantwortung und pädagogischer Freiheit im Vordergrund.[50] Sie planen ihren Unterricht nach den Richtlinien und Lehrplänen des MSWF und sollten ihn möglichst nach- und vorbereiten.[51] Wöchentlich müssen sie dabei eine bestimmte Stundenanzahl unterrichten.[52] Allgemein muss das Stundenpensum eingehalten werden, kann jedoch in konkreten Fällen verkürzt werden, wie z. B. aus Altersgründen oder wegen der Wahrnehmung spezieller Funktionen und Sonderaufgaben oder auch durch Vertretungsstunden erhöht werden.[53]

Weitere pädagogische Aufgaben eines Lehrers bilden Information und die Beratung der Schülerinnen und Schüler[54], z. B. in Bezug auf die Berufswahl oder auch ihre eigenen Leistungen.[55] Ferner sind weitere mit dem Unterricht und Erziehung zusammenhängende Aufgaben, wie die Überwachung der Teilnahmepflicht der Schüler, das Beurteilen jeden Schülers, das Korrigieren von Haus- oder Klassenarbeiten, das Erteilen der Noten oder auch das Anfertigen der Zeugnisse auszuführen. Zudem müssen Lehrer an den Schul- und Lehrerkonferenzen teilnehmen und mit dem Lehrerkollegium kooperieren, Prüfungen vorbereiten und durchführen und ggf. bei der Organisation von Schulveranstaltungen mitwirken.[56] Zu den „weiteren Aufgaben“ gem. ADO können auch diverse Verwaltungsaufgaben gehören, die vom Schulleiter auf einzelne Lehrer übertragen werden können,[57] wie z. B. die Stundenplan- und Vertretungsplanerstellung oder die Betreuung der Schulbibliothek, sowie die Pausenaufsicht.

2.2.5 Die Schulmitwirkung

Gemäß dem Schulmitwirkungsgesetz (SchMG) ist das Hauptziel der Schulmitwirkung die Unterstützung der partnerschaftlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit aller an der Schule beteiligten Gruppen und Personen,[58] wobei die Förderung der Eigenverantwortung in der Schule im Vordergrund steht. Hierbei können die einzelnen Organe der Mitwirkung Entscheidungen treffen, Vorschläge machen, Beratungsfunktionen übernehmen oder zu der Klärung bestimmter Themen anregen.

Zu der Mitwirkung in der Schule gehören Lehrer, Erziehungsberechtigte und Schüler, sowie sonstige am Schulwesen Beteiligte.[59] Sie können in der Schul-, Lehrer-, Klassen- oder Fachkonferenz, sowie dem Lehrer- und Schülerrat oder der Schul- oder der Klassenpflegschaft, ferner in der Klasse oder im Kurs die o. g. Funktionen wahrnehmen.[60]

3 Informationsmanagement

Im Zeitalter der Informationsgesellschaft trägt der Faktor Information maßgeblich zu dem Erfolg eines Unternehmens bei. Das Zusammenwachsen der Weltmärkte und die Verbreitung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien, wie z. B. das Internet und E-Mail[61], hat diese Entwicklung verstärkt.

[62] Nahezu jedes Unternehmen verfügt über einen Internetanschluss mit E-Mail. Es werden täglich neue und eine höhere Anzahl von Informationen verarbeitet, bereitgestellt und benötigt, und folglich muss ein erfolgreiches Management der wirklich wertvollen Informationen in jedem Unternehmen existieren, um Wettbewerbsvorteile ausnutzen zu können, oder überhaupt am Markt bestehen bleiben zu können. Mittlerweile ist der Einsatz computergestützter Informationssysteme zur Bereitstellung, Verarbeitung und Sicherung der Informationen in fast jedem Unternehmen selbstverständlich.[63]

Informationsmanagement (IM) umfasst das „... Management von Information, von Informationssystemen (IS) und von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)...“.[64] Einzelheiten hierzu werden in Abschnitt 3.2 erläutert.

Hierbei stellt es eine Art Weiterentwicklung der klassischen Informationsverarbeitung in einem Unternehmen dar.[65] Die Verarbeitung der Informationen erfolgt über computerisierte Informationssysteme mit ständig neuen Informations- und Kommunikationstechnologien.

Eine weitere Definition könnte die oben genannten Managementaufgaben umschreiben als „... die wirtschaftliche (effiziente) Planung, Beschaffung, Verarbeitung, Distribution und Allokation von Informationen ...“[66]. Rationalisierungen im Personalbereich durch den Einsatz von Informationssystemen oder auch Kosteneinsparungen durch den Verzicht z. B. auf Experten stehen auch im wesentlichen Mittelpunkt des Informationsmanagements.

In den folgenden Abschnitten wird nach der Erläuterung der grundlegenden Begriffe auf die Aufgaben und Ziele im Bereich des Informationsmanagements eingegangen. Im Vordergrund sollen die verschiedenen Formen und Funktionen von Informationssystemen stehen.

3.1 Grundlagen

Informationen bilden die Grundlage für Entscheidungen und sind als wesentlicher Produktionsfaktor im Unternehmen anzusehen. Zuvor muss jedoch geklärt werden, was unter dem Begriff „Informationen“ zu verstehen ist:

Oftmals wird der Begriff „Information“ fälschlicherweise mit dem Verständnis von den Begriffen „Daten“ oder „Wissen“ gleichgesetzt.[67]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: In Anlehnung an Rehäuser / Krcmar (1996), S. 14.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Die Beziehung zwischen Zeichen und Informationen

Um die Unterschiede der einzelnen Begriffe zu erklären, wird, wie in Abb. 1 ersichtlich, von verschiedenen Ebenen ausgegangen:

Auf der untersten Ebene befinden sich die Zeichen „1“, „7“, „0“ und „,“. Werden diese Zeichen in einer mittleren Ebene in einer logischen Reihenfolge (Syntax) geordnet, z. B. in eine Dezimalzahl „1,70“, entstehen Daten.

In Anreicherung mit zusätzlichem Kontext in der höheren Ebene wird diesen eine Bedeutung zugesprochen, hierbei entstehen Informationen, beispielsweise darüber, dass der Wert des Dollars in EURO gemeint ist.

Wissen wiederum ist Information, die dazu dient, Entscheidungen oder Handeln vorzubereiten.[68] Laut DIN Norm 44300 sind Daten „... Zeichen oder kontinuierliche Funktionen, die zum Zweck der Verarbeitung Informationen aufgrund bekannter oder unterstellter Abmachungen darstellen.“[69]

3.2 Gegenstand und Aufgabe des Informationsmanagements

Das IM stellt sich als eine auf drei Ebenen verteilte Aufgabe dar: Management von Informationen, Management von Informationssystemen und Management von Informations- und Kommunikationstechnologie.[70]

Auf der obersten Ebene stehen die Informationen selbst, deren Angebot und Nachfrage (Bedarf) geplant werden müssen. Die Sicherstellung eines wirtschaftlichen und effektiven Informationssystems mit Anwendungen zur Speicherung, Verarbeitung und Bereitstellung der Informationen stehen in der Mitte. Die technische Wartung und der ständige Ausbau der Technologie stehen als Basis auf der untersten Ebene

Beim Management von Informationen müssen Entscheidungen über den Informationsbedarf, also der Informationsnachfrage in einem Unternehmen und des Informationsangebots getroffen werden. Jede Abteilung bzw. schon jeder Mitarbeiter hat unterschiedliche Ziele und Bedürfnisse an die Informationsversorgung, die von Zeit zu Zeit variieren,[71] d. h. an die Informationen, die er benötigt. Die Informationsnachfrage und deren Deckung durch das Informationsangebot wird für die wichtigsten Verwendungszwecke in Abteilungen und Unterabteilungen in einem informationswirtschaftlichen Planungszyklus geplant, organisiert und kontrolliert.[72]

Das Management der Informationssysteme ist für die Entwicklung eines effektiven Informationssystems zuständig, welches die für die Deckung eines spezifischen Informationsbedarfs erforderlichen Daten nach den Anforderungen der Software einer Anwendung organisiert.[73] Ein solches Informationssystem führt die Sammlung, Verwertung, Filterung und Verteilung dieser nach bestimmten Regeln oder formalisierten Prozessen aus.[74] Heutzutage werden diese Aufgaben überwiegend von Computern übernommen.

Im Management der Informations- und Kommunikationstechnologie finden sich die einzelnen technologischen Anforderungen an Speicherung, Verarbeitung, Kommunikation wieder. Hierbei muss die Technologieinfrastruktur sowie die Planung der technologischen Anpassung eingesetzter Informationssysteme im Unternehmen bereitgestellt, verwaltet und ggf. mit neuen Anwendungsfunktionen erweitert werden.

Zusammenfassend umfasst das Informationsmanagement „... die Aufgaben, die für Planung, Gestaltung, Organisation, Koordination und Kontrolle der Information und Kommunikation in einem Unternehmen wichtig ... [sind].“[75] Hierbei darf das Ziel der Unterstützung der Unternehmensstrategie niemals aus dem Auge gelassen werden.

3.3 Der Begriff des Informationssystems

Die folgenden Abschnitte beschäftigen sich nun ausführlicher mit den Informationssystemen als Bestandteil des Informationsmanagements. Es soll nicht auf die eigentliche Aufgabe der Sicherstellung eines wirtschaftlichen und effektiven IS eingegangen werden, sondern vielmehr auf Begrifflichkeiten, sowie die Gründe für ihren Einsatz im Bereich des Informationsmanagements und die verschiedenen Formen erläutert werden.

[76] Der Begriff des Informationssystems (IS) wird in der Literatur unterschiedlich interpretiert. Einerseits werden IS im Sinne von Teilsystemen verschiedener Anwendungssysteme, wie z. B. Führungsinformationssystemen, Administrations- und Dispositions- sowie Planungs- und Kontrollsystemen aufgefasst, wobei die Informationsverarbeitung innerhalb eines Objektes im Vordergrund steht. Andererseits kann der Begriff aber auch hinsichtlich der Tätigkeit des Informierens, verstanden werden, in Form von „... Menschen und Maschinen, die Informationen erzeugen und/oder sie benutzen und die durch Kommunikationsbeziehungen miteinander verbunden sind ...“[77].

In den weiteren Ausführungen wird der Begriff IS jedoch im Sinne der objektbezogenen Informationsverarbeitung mit Hilfe von Anwendungssystemen verstanden, wobei diese heute wesentlich das Informations- und das Kommunikationssystem (IuK-System) umfassen.[78] Es verfügt über Informationen in Form von Daten, die zur Beantwortung bestimmter Fragestellungen zweckmäßig bereitgestellt wurden und verwendet darüber hinaus verschiedene Arbeitstechniken (Methoden) zur Aufbereitung der Daten unter möglichem Zurückgreifen auf externe Datenquellen.[79]

3.4 Gründe für den Einsatz von Informationssystemen

„IS sind Servicesysteme für den jeweiligen Benutzer.“[80] Sie sollen die benötigten Informationen an allen Stellen des Unternehmens zur Verfügung stellen, so dass die Informationsnachfrage für alle Mitarbeiter gedeckt ist. IS sind in alle Abteilungen eines Unternehmens integriert, müssen jedoch nicht überall in computerisierter Form auftreten, können auch an einigen Stellen informal durch die Mitarbeiter selbst gestaltet werden.[81] Sie werden benötigt, um Informationen für den Benutzer in einer für Entscheidungen geeigneten wirtschaftlichen Art und Weise darzustellen, aber auch sie zu verarbeiten und ggf. an andere IS weiterzugeben, dabei soll die Qualität der Managerarbeit erhöht,[82] und Kosten minimiert werden.

3.5 Klassifikation von Informationssystemen

In einem Unternehmen gibt es viele Aufgabenbereiche, in denen verschiedene Entscheidungen zu treffen sind. Entscheidungen über die Bestellmenge einer Ware, oder auch Entscheidungen über den Personalbedarf im nächsten Projekt werden, auf Grundlage vieler verschiedener Informationen und mit Hilfe unterschiedlicher IS, getroffen. So existieren in einem Unternehmen verschiedene Arten von IS, die von unterschiedlichen Benutzergruppen bedient werden und sich in der Menge und Art der gespeicherten Informationen und in der Art der möglichen Verarbeitung und Veranschaulichung dieser unterscheiden können. Hierbei können IS universell eingesetzt werden, da sie frei programmierbar sind, d. h. auf die verschiedenen Gebiete abgestimmt werden.[83]

Quelle: In Anlehnung an Struckmeier (1997), S. 18.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.2: Pyramide der betrieblichen Informationssysteme

Wie aus Abb. 2 ersichtlich, kann die Klassifikation von IS nach Aufgabenstellungen in einem Unternehmen vorgenommen werden.[84] Demnach existieren IS z. B. im Beschaffungs-, Produktions-, Absatz-, Forschungs- und Entwicklungsbereich, im Personalbereich sowie im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. „Die genannten Teilsysteme unterstützen die Erfüllung funktionsspezifischer Aufgabenstellungen.“[85]

Eine andere Einteilung kann über die Managementfunktionen, die von den IS unterstützt werden sollen, erfolgen: In einem Unternehmen sind diese häufig Administrations- und Dispositionssysteme, die auf die Daten in den operativen Systemen eines Unternehmens zurückgreifen, und Analyse- und Kontrollsysteme, sowie Planungs- und Entscheidungssysteme,[86] die auch häufig unter dem Begriff der analytischen Informationssysteme (AIS) genannt werden.

Die Informationsverdichtung, d. h. die Menge und Aussagekraft der abrufbaren Informationen, ist bei den Systemen in den unteren Abteilungen, wie z. B. der Buchführung, geringer als in den AIS, in denen sie in der Regel über ein Datenbanksystem organisiert sind. In diesem sind die Daten jeden Systems für die anderen Systeme, sofern der Benutzer den Zugriff erhält, abrufbar.

[...]


[1] Vgl. MSWF (2002), o. S.

[2] Gampe (1994), S. 27.

[3] Ebenda, S. 27.

[4] Ebenda, S. 28.

[5] Im Folgenden: Abs.

[6] Vgl. hierzu und zum Folgenden: Müller et al. (1997), S. 273 f.

[7] Vgl. Grimmer (1983), S. 42.

[8] Vgl. Müller et al. (1997), S. 274.

[9] Vgl. § 20 Abs. 4 Satz 1 SchVG.

[10] Vgl. Müller et al. (1997), S. 274.

[11] Vgl. Gampe (1994), S. 28.

[12] Vgl. Ebenda, S. 56.

[13] Im Folgenden: Art.

[14] § 14 Abs. 2 SchVG.

[15] Vgl. Müller et al. (1997), S. 438.

[16] Vgl. Ebenda, S. 439.

[17] Vgl. § 15 Abs. 1-3. SchVG.

[18] Vgl. Müller et al. (1997), S. 442.

[19] Vgl. § 15 Abs. 1 Satz 1 SchVG.

[20] Im Folgenden: Kultusminister.

[21] Vgl. Margies / Roeser (1995), S. 170.

[22] Vgl. § 15 Abs. 1 Satz 2 SchVG.

[23] Vgl. § 15 Abs. 1 Satz 3 SchVG.

[24] Vgl. Hofmann (2001), S. 7.

[25] Vgl. Kultusministerium NRW (1991a), S. 3.

[26] § 15 Abs. 2 Satz 1und 2 SchVG.

[27] Vgl. Kultusministerium NRW (1991a), S. 53.

[28] Vgl. hierzu und zum Folgenden: Http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/cat/

SilverStream/Pages/AUFGABEN_abt4.html?, 2002, Abruf am 2002-04-28 und

http://www.bezreg-koeln.nrw.de/indexn.html, 2002, Abruf am 2002-04-03.

[29] §§ 15 Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 1 SchVG.

[30] Ggf. Oberbürgermeisterin.

[31] § 3 Abs. 3 BASS 10 -32 Nr. 2.

[32] Vgl. MSWF (1999), S. 18 - 25.

[33] Vgl. Margies / Roeser (1995), S. 183.

[34] Vgl. § 4 Abs. 2 BASS 10 - 32 Nr. 2.

[35] Vgl. Gampe (1994), S. 67.

[36] Müller et al. (1997), S. 164.

[37] Vgl. § 8 Abs. 1 SchVG.

[38] Vgl. §§ 3 und 30 Schulgesetz (SchG).

[39] Vgl. Hössel (1981), S. 75 f.

[40] Vgl. Kienbaum-Gutachten II (1994), S. 21.

[41] Im Folgenden. Schulleiter.

[42] § 20 Abs. 2 Satz 2 SchVG.

[43] Vgl. hierzu und zum Folgenden: § 20 SchVG.

[44] Vgl. Müller et al. (1997), S. 274.

[45] Vgl. hierzu und zum Folgenden: MSWF (1999), S. 6 ff.

[46] Vgl. Müller et al. (1997), S. 25.

[47] Vgl. Ebenda, S. 31.

[48] Vgl. § 22 Abs. 2 SchVG.

[49] Vgl. § 22 Abs. 3 Satz 1 SchVG.

[50] Vgl. § 4 Abs. 1 Allgemeine Dienstordnung (ADO).

[51] Vgl. § 5 ADO.

[52] Vgl. Hössel (1981), S. 104.

[53] Vgl. Gampe (1994), S. 479.

[54] Im Folgenden: Schüler.

[55] Vgl. § 8 Abs. 1 ADO.

[56] Vgl. § 9 Abs. 1 ADO.

[57] Vgl. Schulleiter–Handbuch 72 (1994), S.24 und § 11 Abs. 3 ADO.

[58] Vgl. Kienbaum-Gutachten II (1994), S. 25.

[59] Vgl. § 1 Abs. 3 SchMG.

[60] Vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 SchMG.

[61] Aus dem Englischen: Electronic Mail, elektronische Post.

[62] Vgl. hierzu und zum Folgenden: Fank (1996), S. 3.

[63] Vgl. Hoffmann et al. (1996), Vorwort.

[64] Krcmar (2000), S. 1.

[65] Vgl. Fank (1996), S. 161.

[66] Voß / Gutenschwager (2001), S.70.

[67] Vgl. hierzu und zum Folgenden: Krcmar (2000), S. 10 f.

[68] Vgl. Wittmann (1959), S. 14.

[69] Vgl. Fank (1996), S. 72.

[70] Vgl. hierzu und zum Folgenden: Krcmar (2000), S. 34 f.

[71] Vgl. Fank (1996), S. 31.

[72] Vgl. Krcmar (2000), S. 35.

[73] Vgl. Ebenda, S.78.

[74] Vgl. Fank (1996), S. 65.

[75] Ebenda, S. 161.

[76] Vgl. hierzu und zum Folgenden: Ferstl / Sinz (1998), S. 8 f.

[77] Ebenda, S. 9.

[78] Vgl. Fink et al. (2001), S. 3.

[79] Vgl. Zehnder (1998), S. 15.

[80] Vgl. Szyperski (1980), Sp. 926.

[81] Vgl. Struckmeier (1997), S. 10.

[82] Vgl. Gluchowski et al. (1997), S. 5.

[83] Vgl. Ebenda, S. 40.

[84] Vgl. Fank (1996), S. 68.

[85] Hoffmann et al. (1996), S.9.

[86] Vgl. Fank (1996), S. 68 f.

Ende der Leseprobe aus 106 Seiten

Details

Titel
Darstellung und Konzeption eines Data Warehouse in der Schulverwaltung
Hochschule
Universität Duisburg-Essen  (Wirtschaftsinformatik und Operations Research)
Note
3
Autor
Jahr
2002
Seiten
106
Katalognummer
V17967
ISBN (eBook)
9783638224017
Dateigröße
2009 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Darstellung, Konzeption, Data, Warehouse, Schulverwaltung
Arbeit zitieren
Stephanie Hympendahl (Autor:in), 2002, Darstellung und Konzeption eines Data Warehouse in der Schulverwaltung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17967

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Darstellung und Konzeption eines Data Warehouse in der Schulverwaltung



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden