Karl der Kahle und die Verkirchlichung der Thronerhebung


Hausarbeit (Hauptseminar), 2001

18 Seiten, Note: 3,0


Leseprobe


INHALT

1. Einleitung

2. Grundstze karolingischer Knigsherrschaft

3. Die letzten Jahre Ludwigs des Frommen7 4. Herrschaftskonsolidierung

5. Die Weihe des Herrschers als Legitimationsinstrument

6. Karlder Kahle als rex christianus

7. Auf dem Weg zum Kaisertum

8. Schluss

9. Literatu

1. EINLEITUNG

ber kaum einen karolingischen Knig finden sich in der Literatur so unterschiedliche Urteile wie ber Karl den Kahlen. In vielen Darstellungen erscheint dieser Enkel Karls des Groen vor allem als ein schwacher Knig, und zwar gegenber den Groen seines Reiches1, gegenber der Kirche2 und schlielich auch gegenber den zahlreichen Angriffen von auen, denen sein Reich ausgesetzt war3. In einem gewissen Widerspruch zu dieser Schwche stehen die kulturellen und knstlerischen Leistungen, die von Karls Hof ausgingen. In keinem anderen Teilreich hatte die Schriftlichkeit so groe Bedeutung wie im Westen. Die Knigsweihe entwickelt sich zuerst im Westreich. Formen, die dort entwickelt werden, breiten sich spter in ganz Europa aus. Karl der Kahle wirkt als Mzen von Kunst und Wissenschaft. In literarischen und Bildquellen erscheint er wohl deshalb auch oft als christlicher Idealknig Salomo. Welche Verbindung bestand zwischen der ideologischen und der machtpolitischen Dimension des Knigtums?

Auch hier gehen die Meinungen auseinander. Fr Ernst Dmmler sind die kulturellen Errungenschaften unter Karls Regierung fast schon als Ursache seiner Misserfolge auf anderen Gebieten zu sehen. Der Knig habe sich, meint Dmmler, mit dem leeren Geprnge und dem Schein der Macht zufriedengegeben4. Eine andere Deutung bringt Percy Ernst Schramm: Karl habe das Defizit an politischer Macht durch Bemhungen um die geistliche Formgebung seines Reiches kompensiert5. Einige englische Historiker bewerten den westfrnkischen Knig anscheinend gerade wegen der kulturellen Ausstrahlung seiner Herrschaft sehr positiv6. Janet L. Nelson beschreibt Karl den Kahlen als auch machtpolitisch erfolgreichen Monarchen, der durch die Kirche aber nicht in Abhngigkeit von ihr regierte7. So sieht das auch Nikolaus Staubach. Er geht allerdings noch weiter und betont, Karl der Kahle htte sich mit Hilfe eines stark durch die christliche Herrschertugend der sapientia bestimmten Herrscherbildes auch gegen die Einmischung

Monarchie, Darmstadt 1967 (1. Auflage 1914), S. 193: Die Regierungen Ludwigs des Frommen und seiner Shne haben das Knigtum vor der Kirche so tief gebeugt wie kein Jahrhundert vorher. Wobei Kern an anderer Stelle (S. 81) eher von einer Interessengemeinschaft zwischen Karl dem Kahlen und den Bischfen des Westreiches spricht. Siehe auch: Walter Ullmann, Der Souvernittsgedanke in den mittelalterlichen Krnungsordines, in: Peter Classen/ Peter Scheibert, Festschrift Percy Ernst Schramm zum 70. Geburtstag, Wiesbaden 1964, S. 81. Ullmann diagnostiziert unter Karl dem Kahlen und dessen Shnen eine vllige Vereinnahmung des Herrschers durch die Bischfe. Als Grundlage fr dieses Urteil dienen aber vor allem Krnungsordines. Da diese Ordines von hohen Geistlichen verfasst wurden, reflektieren sie wohl eher den Anspruch der Kirche als die gesellschaftliche Realitt.

ecclesiastical government [...]

von Kirchenvertretern wie Hinkmar von Reims in seine Regierung gewehrt8. Kultur, und im Mittelalter eben kirchliche Kultur, wird hier zu einem Herrschaftsinstrument.

Hier soll vor allem die Rolle des kirchlichen Aktes der Knigsweihe in Karls Herrschaftssystem interessieren. Deren Bedeutung wird nicht nur heute von vielen Historikern diskutiert, sondern im 9. Jahrhundert auch immer dann, wenn Karls Herrschaft in Gefahr war.

2. GRUNDSTZE KAROLINGISCHER KNIGSHERRSCHAFT

Im Jahr 751 wird der ehemalige Hausmeier der Merowinger Pippin in Soissons von einer Reichsversammlung als Knig anerkannt und mit dem Einverstndnis des Papstes gesalbt. Quasi knigliche Macht hatte Pippin auch schon zuvor, so berichten es seine Abgesandten zumindest dem Papst9. Die Merowinger hatten diese zwar sei eineinhalb Jahrhunderten eingebt, stellten aber dem Namen nach weiterhin den Knig. Die Idee der merowingischen Gebltsheiligkeit hatte also groe realpolitische Wirkung10. Der Schiedsrichterspruch des Papstes bildete die Grundlage fr den Wechsel der Dynastie. Diese Legitimation konnte zum einen wichtig sein, um die aberglubische Scheu des Volks, sich von dem Schattengeschlecht zu trennen11 zu berwinden, sie spielte aber sicher auch eine Rolle bei der Anerkennung von Pippins Knigswrde durch die anderen Groen des Reiches. Um zentrale Knigsaufgaben zu erfllen, Friedensbewahrung und Rechtsprechung, musste der Knig einerseits militrisch stark sein, was er nur ber viele Getreue erreichen konnte. Zugleich war aber eine gewisse Unabhngigkeit von den Getreuen ntig. Die Macht besa Pippin, die Unabhngigkeit konnte er mit Hilfe des Salbungsaktes erreichen, der seinen besonderen status eindrucksvoll demonstrierte12. Nach Pippin hat erst wieder Karl der Kahle die Salbung zum Knig

als Mittel zur Bestrkung seiner Legitimitt aufgegriffen und liturgisch weiterentwickelt.

Diese Deutung hngt allerdings davon ab, wie die Funktion der ersten Salbung eingeschtzt wird. Auf welche Traditionen sttzten sich der frnkische Hausmeier, der Papst und Bischfe? Fhrte die Salbung zu einem besonderen status oder besttigte sie nur eine schon vorher vorhandene Eignung fr das Amt? Die unterschiedliche Beantwortung dieser Fragen, kann zu kontrren Ansichten ber die Natur des karolingischen Knigtums fhren.

Wichtig in Bezug auf unsere Fragestellung erscheint vor allem die Frage, ob sich Pippin mit seiner Salbung nur an Traditionen der Merowinger anpasste, oder ob hier eine neue Zeremonie auch ein neues Verstndnis von der Heiligkeit des Knigs vermitteln sollte. Achim Thomas Hauck fhrt die Salbung auf die merowingischen Knige zurck, und zwar u.a. mit dem Argument, Usurpatoren wrden in der Regel keine neuen legitimierenden Riten einfhren. Ihnen ginge es vielmehr darum sich in eine Tradition einzuordnen und damit ihre Berechtigung fr die Nachfolge zu betonen13. Die Salbung htte dann lediglich den Charakter einer zustzlichen Besttigung der Wahl durch die Versammlung der Groen. Das wrde ziemlich gut erklren, warum aus der Umgebung der

Karolinger Belege existieren, die das neue Knigshaus an das alte anzubinden versuchten14. Der Davidstitel, den die karolingischen Knige und Kaiser sowohl selbst sehr hufig benutzen, der ihnen aber auch vom Papst wiederholt zugesprochen wurde, tauchte bereits im Zusammenhang mit Merowingerknigen auf. Auch die Bezeichnung der Karolinger als sancta stirps 15 lsst sich wesentlich besser mit einer den merowingischen Knigen nachgebildeten Gebltsheiligkeit erklren als mit der Auffassung vom Knig als vicarius Dei oder Christi . Arnold Angenendt hlt es fr plausibler, den Ursprung der frnkischen Salbungstradition in Rom zu suchen16. Die Salbung der frnkischen Knige sei allerdings nicht durch die Formen der Bischofsweihe beeinflusst17, sondern durch die Zeremonie der Firmung. Diese zweite Taufe18 sei nicht nur affirmativ sondern konstitutiv fr die Stellung des Knigs. Der Knig wird durch sie wiedergeboren. Er [legte] seinen natrlichen Herrschertitel ab[...] und [...] [wurde] damit teilhaftig [...] der von Gott ausgehenden Macht19. Diese Salbung bewirkt fr die Person des Herrschers eine neue Art von Heiligkeit, die nicht mehr auf der Abstammung sondern auf Gott zurckzufhren ist. Der Einfluss der Kirche, insbesondere der Einfluss des Papstes wren hier entscheidend fr die Anerkennung. Konsequent betont Angenendt die Bedeutung der Salbungen, die die Ppste das gesamte 8. Jahrhundert an den karolingischen Thronfolgern im Rahmen von Kaiserkrnungen vorgenommen haben20. Die Knigswrde erhalten die Karolinger hier allein aufgrund der gratia dei , wie es Karl der Groe in seinen Urkunden sichtbar machte. Eine Vererbung der Wrde kann natrlich nur mit Zustimmung der Papstkirche erfolgen. Dem entsprche auch die theologische Aussage in den Libri Carolini , der Knig sei zu ehren, aber nicht aufgrund seiner persnlichen Wrde sondern wegen der Einrichtung des Knigsamtes durch Gott21. Walter Ullmann, der wie Angenendt die These von der wiederholten Taufe vertritt, sieht zumindest fr das 9. Jahrhundert einen Einbau des Knigs in das im weiteren Sinne gefate kirchliche mterwesen22. Als besondere Folge davon wrde der Knig zum ersten Mal an ber ihm stehende gttliche Gesetze gebunden, die von der Geistlichkeit interpretiert werden23. Wenn der Knig nicht persnlich sondern gewissermaen aufgrund seines heiligen Amtes24, das nur durch die Kirchen vergeben werden kann, seinen besonderen status erhlt, so wrde das den potentiellen Einfluss der Kirche noch mehr erhhen und insbesondere nicht nur beim Herrschaftsantritt sondern auch im Verlauf der Regierungszeit eine Kontrolle des Herrschers durch

Frstenspiegel und Herrscherethos in der Karolingerzeit, Bonner Historische Forschungen, Bd. 32, Bonn 1968, S. 419.

Geistliche notwendig erklren. Interessant ist aber, dass diese Amtsauffassung besonders stark unter dem ber lange Zeit autokratisch regierenden Karl dem Groen zu beobachten ist25. Interessant ist auch, dass sich fr alle drei Auffassungen gute Belege finden lassen, oft unter ein und demselben Herrscher.

Diese offensichtliche Unlogik lsst sich auflsen, wenn man annimmt, dass die Salbung ein beeindruckender symbolischer Akt war, dessen Bedeutung zwar fr alle Teilnehmer implizit und fr den Moment feststand, was aber weder zur Folge hatte, dass der implizite Sinn fr alle Parteien der gleiche war, noch dass er von einer Partei bei einer genderten Machtverteilung nicht anders interpretiert werden konnte. Wenn Karl der Groe gegenber Byzanz den Amtsgedanken hervorhob, so tat er das aus der Position des Schutzherrn von Rom und ohne Autorisierung durch den Papst bzw. sogar ausdrcklich gegen dessen Ansichten. Auch sein Enkel Karl der Kahle bewies, dass nicht nur die Kirche, sondern auch die Knige selbst in der Lage waren, ihre Legitimation theologisch umzudeuten26.

Wenn hier nach dem Grad der Abhngigkeit des Knigs von der Kirche gefragt wird, so lsst sich die Frage auch andersherum stellen. Inwieweit war die Kirche vom Knig der Franken abhngig? Ein ppstliches Interesse an einer engen Verbindung mit den karolingischen Knigen wird durch die zeitweise Bedrohung Roms durch die Langobarden oder zur Zeit der Kaiserkrnung Karls des Kahlen durch die Sarazenen unmittelbar nachvollziehbar. Die Funktion des Kaisers als protector der rmischen Kirche und die Verantwortung der Knige fr die Kirche ihrer Teilreiche ffnete das Feld fr die Erfllung bestimmter Aufsichtsfunktionen durch den Herrscher27. Insgesamt ist also wohl von einem Bndnis zwischen den Karolingern und der Kirche auszugehen, dessen Grundlagen so lange nicht zur Diskussion standen, wie eine der beiden Seiten eindeutig berlegen war. Aus dem unter Ludwig dem Frommen ausgebrochenen Streit ber das Deutungsmonopol dieses Bndnisses gingen Knigtum und Kirche schwer angeschlagen hervor. Unter Karl dem Kahlen gelang es, eine neue theoretische Basis fr die Zusammenarbeit zu finden, die sich aber nach seinem Tod als nicht stabil erwies.

3. DIE LETZTEN JAHRE LUDWIGS DES FROMMEN

Karls Legitimation als Thronprtendent war zum Zeitpunkt des Todes seines Vaters deutlich unsicherer als die seiner beiden Brder Lothar I. und Ludwig des Deutschen. Obwohl er nach der Ordinatio Imperii (817)28 vllig rechtlos gewesen wre, hatte ihn sein Vater mit verschiedenen Unterknigreichen ausgestattet, die im Verlauf der 30er Jahre des 9. Jahrhunderts immer wieder in Frage gestellt und verndert wurden. Anders als seine Brder war Karl bisher ausschlielich durch den Willen seines Vaters legitimiert, der nach dessen Tod nur noch eine begrenzte berzeugungskraft hatte. Es kam hinzu, dass die herrscherliche Legitimitt Ludwigs des Frommen zumindest in den letzten sieben Jahren seiner Regierung und zumindest von einem Teil der

[...]


1 Ferdinand Lot/ Louis Halphen, Le rgne de Charles le Chauve, Paris 1909, S. 95ff: Le roi ne domine plus la socit. Il est descendu de son trne, sest ml la foule des fidles. (zum Vertrag von Coulaines) Die starke Abhngigkeit Karls von den weltlichen Frsten betont auch Karl Voigt, Die karolingische Klosterpolitik und der Niedergang des westfrnkischen Knigtums, Stuttgart 1917, 89.

2 Fritz Kern, Gottesgnadentum und Widerstandsrecht im Frheren Mittelalter. Zur Entwicklungsgeschichte der

3 Ernst Dmmler, Geschichte des ostfrnkischen Reiches, Bd.3, Darmstadt 1960 (1. Ausgabe 1888).

4 siehe FN 3. Die ltere Forschung bezieht sich bei der Wertung von Karl dem Kahlen sehr oft vor allem auf die Annalen von Fulda (AF), die dem Hof Ludwigs des Deutschen sehr nahe standen. Besonders gern verwendete Topoi sind die Gier und Prunksucht Karls des Kahlen.

5 Percy Ernst Schramm, Der Knig von Frankreich. Das Wesen der Monarchie von 9. zum 16. Jahrhundert, Weimar 1939, Darmstadt 19602, S. 11.

6 Rosamund McKitterick, Charles the Bald (823-877) and his library, in: The English Historical Review 95 (1980); dies., The Frankish Kingdoms under the Carolingians, London New-York, 1983; Janet L. Nelson, Charles the Bald, London New York 1992; J. M. Wallace-Hadrill, A Carolingian Renaissance Prince: the Emperor Charles the Bald, Oxford 1980: Mir war allerdings nur das Buch von Nelson direkt zugnglich. Die anderen Texte kenne ich ausschlielich aufgrund von Funoten.

7 Nelson, S. 164: Charles could use his relationship with the church throughout his kingdom to exploit structures of

8 Nikolaus Staubach, Rex Christianus . Hofkultur und Herrschaftspropaganda im Reich Karls des Kahlen, Kln/ Weimar/ Wien 1993, S. 16.

9 Quelle ist angegeben bei J. Dhondt, Knigswahl und Thronerbrecht zur Zeit der Karolinger und der ersten Kapetinger,

in: Eduard Hlawitschka (hg.), Knigswahl und Thronfolge in frnkisch-karolingischer Zeit, Darmstadt 1975, S. 144-189, hier S. 147.

10 Marc Bloch, Die wunderttigen Knige, Dt. Ausgabe, Mnchen 1998 (franz. Paris 1983/ verf. 1924), S. 97.

11 Kern, S. 21.

12 Hans Hubert Anton, Salbung, herrscherlich in: Lexikon des Mittelalters, Bd. VII, Mnchen 1995, Sp. 1289-92.

13 Vgl. mit umfangreicher Diskussion der verschiedenen Anstze Achim Thomas Hack, Zur Herkunft der karolingischen Knigssalbung, in: Zeitschrift fr Kirchengeschichte, (110) 1999, H. 2, S. 170-190, darin S. 184.

14 Karl der Groe gibt seinen Shnen die Namen groer merowingischer Knige, bei der Krnung Karls des Kahlen 869 in Metz, behauptet Hinkmar Karl stamme aus dem Geschlecht Chlodowechs, vgl. Walter Schlesinger, Zur Erhebung Karls des Kahlen zum Knig von Lothringen 869 in Metz, in: Eduard Hlawitschka, Knigswahl und Thronfolge in frnkisch-karolingischer Zeit, Darmstadt 1975, S. 287-324., darin S. 313. Etwa um die Mitte des 9. Jahrhunderts tauchen geflschte Karolingergenealogien auf, die ebenfalls das karolingische Geschlecht u.a. auf die Merowinger zurckfhren, vgl. Hildegard Nobel, Knigtum und Heiligenverehrung zur Zeit der Karolinger, Diss., Heidelberg 1956, S. 65f.

15 Vgl. Hans-Hubert Anton, Karl der Groe, die Karolinger und Europa, in: Gnther Gehl/ Mathilde Reicherts (hg.), Die

Karolinger als Stammvter Europas, Weimar 1995, S. 34.

16 Arnold Angenendt, Rex et Sacerdos . Zur Genese der Knigssalbung, in: Tradition als historische Kraft. Interdisziplinre Forschungen zur Geschichte des frhen Mittelalters, Berlin/ New York 1982, S. 100-118, darin S. 108. 17 Da in Rom selbst die reale Salbung erst im 9. Jahrhundert blich geworden sei.

18 Auch Marc Bloch wertet die Salbung als ursprngliche Taufsalbung. Erst Karl der Kahle habe diese mit der Krnung

verbunden. Siehe Bloch, S. 104.

19 Angenendt, S. 102.

20 Angenendt, S. 116: Die Weigerung des Papstes, die Shne von Karlmann, dem Bruder Karls des Groen, zu taufen, bedeutete deren Ausschluss von der Thronfolge.

21 Zitiert bei Eugen Ewig, Zum christlichen Knigsgedanken im Frhmittelalter, in: Das Knigtum. Seine geistigen und

rechtlichen Grundlagen, Vortrge und Forschungen 3, Konstanz 1956, S. 6-73, darin S. 59: Die Libri Carolini sind eine politisch-theologische Streitschrift gegen Byzanz.

22 Ullmann, Souvernittsgedanke, S. 81.

23 Walter Ullmann, Schranken der Knigsgewalt im Mittelalter, in: HJB 91 (1971), S. 1-21, darin S. 9. So neu ist diese Idee allerdings nicht, da die Herrscher schon lange an die Bewahrung des Gewohnheitsrechtes gebunden waren.

24 Begriff ministerium fr das Knigsamt ist im 9. Jahrhundert nur schwach zu belegen, siehe Hans Hubert Anton,

25 Am eindeutigsten fr den Amtsgedanken, siehe Theodor Mayer, Staatsauffassung in der Karolingerzeit, in: Das Knigtum. Seinen geistigen und rechtlichen Grundlagen, hg. v. Inst. f. geschichtl. Landesforschung des Bodenseeraumes, Lindau/ Konstanz 1956, S. 169-184, darin S. 171.

26 Ein Beispiel fr die Sprengkraft theologischer Diskussionen bietet der Pseudo-Cyprian: nach Ewig grndeten die

Karolinger auf diese Schrift ihren Anspruch einer neuen Gebltsheiligkeit. Siehe Ewig, S. 45. Hinkmar von Reims benutzte im 9. Jahrhundert Argumente aus dem Pseudo-Cyprian, um den Karolinger Lothar II. als rex iniquus zu brandmarken, siehe Marita Blattmann, Ein Unglck fr sein Volk, in: FmSt (30) 1996, S. 80-102, darin S. 90.

27 Nelson, S. 57: Charles the Bolds ancestors, the eight-century founders of the Carolingians family fortunes, had taken control of the church and its resources on a massive scale and systematically[...]

28 Gustav Eiten, Das Unterknigtum im Reiche der Merowinger und Karolinger, Nendeln Lichtenstein/ Heidelberg 1907, S. 134, bewertet die Geburt von Karl dem Kahlen als Ereignis mit unseligen Folgen. Auerdem: Joseph Fleckenstein, Ordinatio Imperii , in: Lexikon des Mittelalters, Bd. VI, Mnchen Zrich 1993, Sp. 1434-35.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Karl der Kahle und die Verkirchlichung der Thronerhebung
Hochschule
Universität Leipzig  (Historisches Seminar)
Veranstaltung
Sakrale Herrschaft in Antike und Mittelalter
Note
3,0
Autor
Jahr
2001
Seiten
18
Katalognummer
V11578
ISBN (eBook)
9783638177009
Dateigröße
406 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Karl, Kahle, Verkirchlichung, Thronerhebung, Sakrale, Herrschaft, Antike, Mittelalter
Arbeit zitieren
Kristin Klank (Autor:in), 2001, Karl der Kahle und die Verkirchlichung der Thronerhebung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11578

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