Öko-Audit: Begriff, Rechtsgrundlage und der ökonomische Nutzen für die Unternehmen


Hausarbeit, 2000

29 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Darstellungsverzeichnis

Vorwort

Begriffserläuterungen
EMAS
DIN EN ISO 14001
Ziele des Öko-Audit

Unternehmenserwartungen

Teilnahmemotive

Rechtsgrundlagen
Verordnung (EWG) Nr. 1863/93
Ablauf der Zertifizierung nach der Verordnung Nr. 1836/93
Umweltauditgesetz

Ökonomisches Nutzenkalkül
Was sind Umweltkosten
Abgrenzung verschiedener Umweltkostenbegriffe
Kosten des nachsorgenden Umweltschutzes
Kosten des integrierten Umweltschutzes
Umweltschutzkosten
Reststoffentstehungskosten
Reststoffkosten
Betriebliche Umweltkosten
Erfassung von Umweltkosten
Top-Down-Ansatz
Bottom-Up-Ansatz
Umweltkostenrechnung
Schwerpunkte der Kosteneinsparungen
Beispiele

Resumé

Literaturverzeichnis

Darstellungsverzeichnis

Darst. 1: Motive zur Teilnahme am Umweltmanagementsystem

Darst. 2: Schematische Darstellung des Ablaufes der Zertifizierung nach der Verordnung

Darst. 3: Stoff- und Energieströme

Darst. 4: Abgrenzung und Zusammenhang verschiedener Umweltkostenbegriffe

Darst. 5: Erfassung von Reststoffkosten

Darst. 6: Arten der Umweltkostenerfassung

Darst. 7: Kostensenkung der Mitsubishi Semiconductor Europe GmbH

Darst. 8: Kostensenkung der Bayrischen Vereinsbank AG

Vorwort

Das Öko-Audit ist eine Verordnung der EG zur kontinuierlichen Verbesserung des Umweltschutzes. Es stellt lediglich eine Richtlinie dar, durch welche die gewerbliche Wirtschaft freiwillig ein Konzept zur Bewältigung der Umweltfolgen entwickeln und ein effektives Umweltmanagementsystem aufbauen soll. Die Umsetzung des Öko- Audits bedeutet das implementieren eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses welcher sowohl ökologische, als auch ökonomische Auswirkungen nach sich zieht.

Bei betriebswirtschaftlicher Betrachtung stellte es sich laut Hartmut Fischer (Umwelt- kostenmanagement, 1997) heraus, daß Werte im Umfang von 5 bis 15% der Gesamt- kosten eines produzierenden Unternehmens nicht der Wertschöpfung dienen sondern als Reststoffe den Unternehmensertrag schmälern. In die Produktion und Entsorgung von Reststoffen wurden 100 - 300 Mrd. DM investiert (Statistisches Bundesamt, 1995, Seite 209).

Die Endlichkeit der Ressourcen wird in der Öffentlichkeit zunehmend diskutiert.

Motiviert durch das Doppelstudium, welches neben den betriebswirtschaftlichen auch die produktionstechnischen Schwierigkeiten der Umsetzung einer ökologisch orientierten Fertigung aufzeigt, soll das Thema Öko-Audit im Folgenden dargestellt werden.

Hierbei wird eine Begriffserklärung des Öko-Audits, mitsamt den Erwartungen die ein Unternehmen an dieses richten kann, erfolgen. Des weiteren werden die Rechts- grundlagen kurz dargestellt, und eine grobe Anleitung zur Durchführung eines Öko- Audits gegeben. Das Ökonomische Nutzenkalkül wird unter Zuhilfenahme von Beispielen erklärt, welche die Umsetzbarkeit, auch in Handels- und Dienstleistungs- unternehmen nachweisen.

Begriffserläuterungen

EMAS

Das Öko-Audit leitet sich aus der EMAS (Eco Management Audit Scheme) Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 29. Juni 1993 (EG-Öko-Audit-Verordnung) ab.

Die Verordnung stellt Rahmenbedingungen „über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung [...]. Als Prüfinstrument wird das Öko-Audit eingesetzt, daß in der offiziellen Übersetzung Umweltbetriebsprüfung (environmental audit) heißt.“1

DIN EN ISO 14001

Parallel zur Entwicklung der EMAS-Verordnung hat die International

Organization for Standardization (ISO, Genf) ein internationales Pendant zum europäischen Regelwerk erarbeitet.2

Diese internationale Norm unterscheidet sich von der EMAS-Verordnung hauptsächlich dadurch, daß die Norm ein von privaten Institutionen festgeschriebener Wirtschaftsstandart ist. Daraus resultiert eine wesentlich größere Unverbindlichkeit, einhergehend mit einer geringeren Kontrollmöglichkeit durch öffentliche Instanzen.3

Ziele des Öko-Audit

Ziel der EMAS-Verordnung ist es, dem Management ein Instrument an die Hand zu geben, um die betriebliche Organisationsstruktur in Bezug auf die Umweltauswirkungen auszurichten. Durch die Verordnung soll eine kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit erreicht werden.4 Dies geschieht vornehmlich durch:

- „Festlegung und Umsetzung standortbezogener Umweltpolitik, -
programme und
-managementsysteme durch die Unternehmen;
- Systematische, objektive und regelmäßige Bewertung der Leistung dieser Instrumente;
- Bereitstellung von Informationen über den betrieblichen Umweltschutz für die Öffentlichkeit.“5

Unternehmenserwartungen

Die Unternehmen stehen in einem Spannungsfeld diverser Anspruchsgruppen (Lieferanten, Kunden, Mitarbeiter, Staat, Konkurrenz etc.), hieraus resultiert deren strategische Ausrichtung, um am Markt erfolgreich tätig zu sein. Da hierfür die betriebliche Kostenrechnung einen immanent wichtigen Faktor darstellt, fiel in der Vergangenheit der Kostenfaktor Umweltschutz negativ auf. Derzeit sind die Motive zur Durchführung eines Öko-Audits nicht allein durch Kosten determiniert, vielmehr wird das Unternehmen ganzheitlich betrachtet. Dies schließt den gesamten Prozeß von der Rohstoffgewinnung bis zur Altlastenentsorgung mit ein, und wird als nachhaltiges Wirtschaften bezeichnet.

Um heutzutage diesem Denken gerecht zu werden erwarten die Unternehmen einige Vorteile aus der Einführung des Öko-Audit.

„Unternehmen profitieren von:

- kostenreduzierter Produktion
- gesteigerter Ressourceneffizienz
- minimiertem Entsorgungsaufwand
- effizienterem Abfall- & Umweltmanagement
- effektiverer Mitarbeiter-Motivation durch verantwortungsbewußtes Arbeiten
- einem verbesserten Image für das Unternehmen und seine Produkte“6

Teilnahmemotive

Aus einer Studie des Umweltbundesamtes, welche im Zeitraum vom 15. Juni 1998 bis 30. April 1999 zum Thema „EG-Umweltaudit in Deutschland“ durchgeführt wurde, ergibt sich folgendes Bild an Teilnahmemotiven. Aus Darstellung 1 geht eindeutig hervor, daß die Kosteneinsparungen nur eine untergeordnete Rolle bei den befragten Unternehmen spielt. Vielmehr setzen sie auf die Erkennung von Schwachstellen und Potentialen im Energie- /Ressourceneinsatz, die Mitarbeitermotivation, den Imagegewinn und die Erhöhung der Rechtssicherheit. An erster Stelle steht allerdings die Kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes, welche durch die EMAS-Verordnung angestrebt wird.

Für diese, in Darstellung 1 abgebildete Studie, wurde eine Vollerhebung aller bis zum Ende 1998 registrierten Unternehmensstandorte (1.806 Teilnehmer) als Grundlage genommen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Schulz, W., EG-Umweltaudit in Deutschland, o.A., Berlin 1999, S. 29. Darst. 1: Motive zur Teilnahme am Umweltmanagementsystem

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EWG) Nr. 1863/93

Die EMAS-Verordnung der EWG von 1993 beinhaltet, als ein zentrales Ziel die ökologische Situation der jeweiligen Unternehmung der Öffentlichkeit, mittels einer Umwelterklärung offenzulegen. Sie muß von den zertifizierten Unternehmen in periodischen Abständen veröffentlicht werden (Art. 5 Abs.

1). Diese Erklärung beinhaltet nach Art. 5 Abs. 3:

a) „eine Beschreibung der Tätigkeiten des Unternehmens am betreffenden Standort;
b) eine Beurteilung aller wichtigen Umweltfragen im Zusammenhang mit den betreffenden Tätigkeiten;
c) eine Zusammenfassung der Zahlenangaben über Schadstoffemissionen, Abfallaufkommen, Rohstoff-, Energie- und Wasserverbrauch und gegebenenfalls über Lärm und andere bedeutsame umweltrelevante Aspekte, soweit angemessen;
d) sonstige Faktoren, die den betrieblichen Umweltschutz betreffen;
e) eine Darstellung der Umweltpolitik, des Umweltprogramms und des Umweltmanagementsystems des Unternehmens für den betreffenden Standort;
f) den Termin für die Vorlage der nächsten Umwelterklärung;
g) den Namen des zugelassenen Umweltgutachters.“7

Darüber hinaus werden in der Verordnung Richtlinien für die standortbezogene Umweltprüfung, die Umsetzung eines standortbezogenen Umweltprogramms und -managementsystems und die systematische und objektive Bewertung der Leistung festgelegt.

Durch eine am 10. Februar 1998 in Kraft getretene Verordnung ist sind nun ebenfalls eine Vielzahl von Dienstleistungsunternehmen und kommunalen Einrichtungen berechtigt, am Öko-Audit-System teilzunehmen die bisher ausgeschlossen waren.

Mit Teilnahme am Öko-Audit verpflichten sich die Unternehmen zu eine „Umweltpolitik“.

Ablauf der Zertifizierung nach der Verordnung Nr. 1836/93

1. Am Anfang einer EMAS-Zertifizierung steht die Umweltbetriebs- prüfung, welche ein Instrumentarium zur Ermittlung des Ist-Zustandes des betrieblichen Umweltschutzes darstellt.
2. Aufbauend auf die Umweltbetriebsprüfung werden in einem Umwelt- programm die Umweltpolitik und -ziele formuliert.
3. Ein Umweltmanagementsystems wird implementiert, welches die Einrichtung von Kontrollmechanismen gewährleistet und die Verant- wortung von umweltrelevanten Schlüsselfunktionen sicherstellt. Ebenfalls an dieser Stelle muß eine Mitarbeiterinformation erfolgen, um die Mitarbeiter mit der neuen Umweltphilosophie vertraut zu machen.
4. Durch eine interne Umweltbetriebsprüfung wird das Umwelt- managementsystem auf Konformität, hinsichtlich der Politik und der Ziele überprüft.
5. Um die Situation der Öffentlichkeit zugänglich zu machen wird eine allgemeinverständliche Umwelterklärung verfaßt.
6. Durch die Validierung wird die Umwelterklärung rechtskräftig erklärt. Damit die Umwelterklärung für rechtskräftig erklärt werden kann, ist die aRbeit eines öffentlich bestellten Umweltgutachters notwendig.
7. Innerhalb eines Zeitraumes von mindesten drei Jahren wird das Unternehmen aus rechtlichen Grümdem genötigt, eine wiederholte Umweltbetriebsprüfung vorzunehmen. Diese kann sowohl von externen, als auch von internen Fachkräften durchgeführt werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung

Darst. 2: Schematische Darstellung des Ablaufes der Zertifizierung nach der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93

Umweltauditgesetz

Obgleich die EMAS-Verordnung als übergeordnetes europäisches Umwelt- recht als solches in den Mitgliedstaaten verbindlich ist, muß sie in nationales Recht verwandelt werden. Den europäischen Vorgaben wurde mit dem deutschen Umweltautidgesetz Rechnung getragen, welches 1995 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. Es regelt die Zulassung der Umweltgutachter, deren Qualifikationsanforderungen, sowie das Verfahren der Standorteintragung.8

Ökonomisches Nutzenkalkül

Was sind Umweltkosten

Wie in Schaubild 3 dargestellt wird, produziert ein Unternehmen nicht nur Güter und Dienstleistungen, sondern es fallen auch Reststoffe an. Mit Hilfe der Definition der Umweltkosten sollen die Beeinflussungsgrößen auf den Produktionsprozess sichtbar und handhabbar gemacht werden. Weitergehend sollen sie eindeutig gegen andere Kosten der Unternehmung abgegrenzt und mit wenig Aufwand erfaßt werden können.9

[...]


1 Bundesministerium, Handbuch Umweltcontrolling, o.A., München 1995, S. 562.

2 vgl. Thimme, P., Umweltmanagementsysteme zwischen Anspruch und Wirklichkeit, o.A., Berlin 1998, S. 267.

3 vgl. Thimme, P., Umweltmanagementsysteme zwischen Anspruch und Wirklichkeit, o.A., Berlin 1998, S. 269.

4 vgl. o.A., Das Öko-Audit in Mecklenburg-Vorpommern, 3. Aufl., Schwerin 1997, S. 31 f.

5 O.A., Das Öko-Audit in Mecklenburg-Vorpommern, 3. Aufl., Schwerin 1997, S. 32.

6 O.A., Produktionsintegrierter Umweltschutz - Eine Chance für Unternehmen und Umwelt, o.A., Duisburg 2000, S. 8

7 O.A., Das Öko-Audit in Mecklenburg-Vorpommern, 3. Aufl., Schwerin 1997, S. 36.

8 vgl. Butterbrodt, D., Praxishandbuch umweltorientiertes Management, o.A., Berlin 1997, S. 20.

9 vgl. Bundesministerium, Handbuch Umweltcontrolling, o.A., München 1995, S.441

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Öko-Audit: Begriff, Rechtsgrundlage und der ökonomische Nutzen für die Unternehmen
Hochschule
Hochschule Bremen  (Internationales Finanzmanagement)
Veranstaltung
Internationales Finanzmanagement
Note
2,3
Autoren
Jahr
2000
Seiten
29
Katalognummer
V6285
ISBN (eBook)
9783638138901
ISBN (Buch)
9783638639323
Dateigröße
655 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit gibt einen umfassenden Überblick über das Öko-Audit. Insbesondere wird der Dienstleistungssektor (Banken)betrachtet. Anhand mehrerer Fallbeispiele wird der Nutzen des Öko-Audits transparent gemacht.
Schlagworte
EMAS, Audit, Öko-Audit, Rechtsgrundlage, Fallbeispiel, DIN ISO 14001, EWG, 1836/93, Umweltkosten, Umweltschutz, Kostenersparnis, Zertifizierung, Umweltauditgesetz
Arbeit zitieren
Jan Christof Scheffold (Autor:in)Niels Gliwitzky (Autor:in), 2000, Öko-Audit: Begriff, Rechtsgrundlage und der ökonomische Nutzen für die Unternehmen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6285

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