Umweltverträglichkeitsprüfungen


Hausarbeit (Hauptseminar), 2001

22 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhalt

1 Einleitung

2 Inhalt
2.1 Vorgeschichte

3 Die OECD-Richtlinien
3.1 Ziel und Rahmen der UVP
3.2 Projektbereiche
3.3 Verfahren
3.4 Anforderungen an den UVP-Bericht
3.5 Projektvarianten
3.6 Externe Begutachtung

4 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

5 Rolle der UVP in der Deutschen Entwicklungszusammenarbeit
5.1 Hintergrund
5.2 Vorgehen im Rahmen der EZ
5.3 Kategorien
5.4 Durchführung
5.4.1 Ablauf der UVP
5.4.2 Vorprüfung (Screening)
5.4.3 Festlegung des Untersuchungsrahmens (Scoping)
5.4.4 Erfassung und Bewertung der Umwelteffekte
5.4.5 Zusammenfassende Darstellung der UVP-Ergebnisse
5.5 Instrumente der Umweltverträglichkeitsprüfung
5.5.1 Methodische Instrumente
5.5.2 Kommunikationsmittel als Instrumente

6 Ergebnisse
6.1 Projektbeispiele
6.1.1 UVP in Deutschland
6.1.2 UVP in der Entwicklungszusammenarbeit
6.1.3 Grenzüberschreitende UVP
6.2 Kritische Analyse

7 Zusammenfassung

8 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Das Thema "Umweltschutz" ist in den letzten drei Jahrzehnten zunehmend wichtiger geworden und hat auch in unserem Bewußtsein seinen Platz eingenommen. Durch die wachsende Bewußtseinsbildung sah man ein, daß im Bereich des Umweltschutzes eine große Verhaltensänderung ansteht, will man für sich selbst und auch künftige Generationen eine gewisse Lebensqualität erhalten. In extremen Fällen heißt Umweltschutz auch ,sich kurz- , mittel- , oder langfristig die Möglichkeit der weiteren Existenz zu ermöglichen. Durch Umweltzerstörung verursachte Situationen, in denen es sich um das einfache Überleben handelt, sind heutzutage zuweilen in den Entwicklungsländern zu finden. Aber auch das Beispiel des Reaktorunfalls in Tschernobyl zeigt uns, wie eine durch Menschen verursachte Schädigung der Umwelt, horrende negative Folgen haben kann. Um der weiteren Zerstörung entgegenzuwirken sind in den letzten dreißig Jahren zunehmend Gesetze, Instrumente und Mittel entwickelt worden, durch die man umweltfreundlicher handeln möchte. Eines dieser Instrumente ist die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Dieses Verfahren, soll vor der Durchführung eines Projektes Auswirkungen auf die Umwelt identifizieren, quantifizieren und bewerten. Ihr Ergebnis soll mit in die Entscheidung zur Genehmigung eines Projektes einbezogen werden. In welchen Stufen dieses geschieht, welcher Instrumente man sich dabei bedient und welche positiven und negativen Ergebnisse dabei erzielt worden sind, darauf soll in der vorliegenden Arbeit eingegangen werden. Auch die OECD Richtlinien zur UVP werden erläutert und das deutsche Gesetz zur UVP kurz umrissen. In einem weiteren Kapitel wird die spezielle Thematik der UVP in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) dargestellt. Denn Umweltschutz kennt de facto keine Grenzen und deshalb sollte auch alles Erdenkliche getan werden, um in wirtschaftlich und sozial schwächeren Ländern nach den Maßstäben einer präventiven Umweltpolitik zu handeln. Aufgrund der begrenzten Kapazität der vorliegenden Arbeit wird auf einige Aspekte nicht eingegangen. So z.B. auf die Espoo- Konvention der Vereinten Nationen und auch auf Bundesländer spezifische Regelungen zur UVP. Auch die Darstellung der Instrumente der UVP wird, aufgrund ihres Umfangs und ihrer Tiefe, knapp gehalten. Im ersten Kapitel wird zunächst auf die Vorgeschichte eingegangen.

2 Inhalt

2.1 Vorgeschichte

Das die Umwelt nicht grenzenlos belastbar ist, hatte man bereits 1972 bei der ersten Umweltkonferenz der VN in Stockholm erkannt. Auch die Prognose des Club of Rome in " Grenzen des Wachstums" (1972) führte dazu, daß stärker die Gefahren des Missbrauchs der natürlichen Ressourcen und der Umwelt wahrgenommen wurden. Insbesondere die OECD Länder begannen daraufhin ihre Aktivitäten stärker unter dem Gedanken des Umweltschutzes auszuführen. Größere Projekte, die offensichtlich einen wesentlichen Eingriff in die natürliche Umwelt zur Folge hatten, mussten von nun an zunächst einer Überprüfung unterworfen werden. Auch weitere "ökologische Instrumente" (z.B. Steuern und Umweltabgaben) wurden ab diesem Zeitpunkt zunehmend entwickelt und eingesetzt. 1985 gab auch die EG Richtlinien zur UVP heraus, an die sich die Mitgliedsländer halten sollten. Allerdings führte das in Deutschland erst 1990 zur Erstellung eines entsprechenden Gesetzes. 1992, auf der UNCED, in Rio de Janeiro, war man sich zum ersten Mal global (Industrie- und Entwicklungsländer) einig, daß etwas gegen das Fortschreiten der Umweltzerstörung getan werden muß. In diesem Rahmen ist auch die zunehmende Entwicklung der UVP einzubetten. Sie ist eine von mehreren Maßnahmen zur Vorbeugung von unvertretbaren Umweltschäden durch Vorhaben, von z.B. der Veränderung in der Agrarwirtschaft bis hin zur Errichtung von großen Staudämmen und Kernkraftwerken. Die UVP beruht auf Regelungen, die von unterschiedlichen Institutionen festgelegt werden können. So existieren u.a. Richtlinien der OECD, der europäischen Gemeinschaft und ihrer einzelnen Mitgliedsländer. Aber auch Institutionen, wie die Weltbank haben ihre eigenen Regelungen und Vorstellung über die Überprüfung der Umweltverträglichkeit der von ihnen geförderten Vorhaben. Im allgemeinen läßt sich aber feststellen, daß die Richtlinien und Vorgehensweisen im Laufe der Zeit stärker aneinander angeglichen wurden, bzw. aufeinander basieren. Abweichungen der einzelnen Länder und Institutionen sind jedoch bei den Umweltstandards festzustellen.

3 Die OECD-Richtlinien

3.1 Ziel und Rahmen der UVP

Der Zweck der UVP ist es, positive und negative Umweltauswirkungen vor der Durchführungen eines Projektes aufzuspüren, um so möglichst die gegebene Lebensqualität zu erhalten, oder zumindest zu verhindern, daß wesentliche Verschlechterungen eintreten. Damit die Mitgliedsländer gemeinsam dieser Anforderung gerecht werden können, gab die OECD 1985 eine Ratsempfehlung zur UVP heraus, in der einige richtungsweisende Punkte aufgeführt wurden . Sie sind recht allgemein gefasst, legen jedoch einige grundsätzliche Anforderungen und nähere Bestimmungen dar. Der Begriff "Ratsempfehlung" und die ständige Verwendung des Konjunktivs, weisen jedoch darauf hin, dass es sich hierbei nicht um strikt verbindliche Regelungen handelt, sondern eher um eine Orientierungshilfe für die Handhabung dieser Thematik im Handlungsfeld der Mitgliedsländer.

Eine generelle Anforderung ist, daß die UVP sämtliche Auswirkungen eines Eingriffs in die Umwelt mit einbeziehen sollte, also auch soziale Komponenten, wie die Umsiedlung von Anwohnern oder auch "nur" deren Lärmbelästigung. Aber auch Immissionen als auch Emissionen und deren Grenzwerte sollen berücksichtigt werden. Des weiteren wird gefordert, daß bereits im Planungsstadium Kontrollmaßnahmen und auch Vorkehrungen zur Verminderung der negativen Umwelteffekte eruiert werden sollen. Aber nicht nur die konkreten Effekte durch das Projekt sollen berücksichtigt werden. Zusätzlich sollten auch spätere Folgeeffekte und Kumulierungseffekte mit in die Überlegungen einbezogen werden. Ein weiterer Aspekt ist die Öffentlichkeitsbeteiligung. Die betroffene Bevölkerung soll die Möglichkeit erhalten, ihre Meinung zu dem Vorhaben zu äußern.

3.2 Projektbereiche

In den Empfehlungen der OECD werden insbesondere einige Projekte aufgeführt, die unbedingt einer UVP unterzogen werden sollten. Dazu gehören die veränderte Nutzung von Ressourcen, ein veränderter Umgang mit Agrarwirtschaft und Aquakultur, der Nutzung von Wasserressourcen, der Infrastruktur, der Industrie, dem Bergbau, der Abfallwirtschaft und Projekte, die in besonders empfindlichen Gebieten mit sehr anfälligen Ökosystemen durchgeführt werden sollen. Da jedoch im allgemeinen in den Verfahren der Mitglieder Unterschiede bestehen, rät die OECD einen regen Erfahrungsaustausch zu pflegen, um so Fehler und Kosten zu verringern, da man so bereits bewährte Methoden eines anderen Landes einsetzen kann und nicht selbst aufwendig nach einer speziellen Vorgehensweise suchen muß.

3.3 Verfahren

Um die Ergebnisse und die Qualität der UVP vergleichbarer zu machen, schlägt die OECD ein gemeinsames Verfahren vor. Die Grundlagen sollen insbesondere gemeinsame Standards und ein Konsens über den Toleranzbereich der Eingriffe im Ökosystem. Eine Vereinfachung des Verfahrens möchte man dadurch erzielen, indem die UVP bereits während der allgemeinen Erstanalyse von Vorhaben durchgeführt wird. Deren Ergebnisse müssen dann in den Durchführbarkeitsstudien in einem speziellen Kapitel, welches die Umweltauswirkungen klar darlegt, einbezogen werden. Außerdem fordert der Ausschuß, daß die UVP ein fester Bestandteil jeder Projektplanung sein sollte und nicht nur optional in Erwägung gezogen wird. Um die Integration in die Projektplanung zu vereinfachen, wird vorgeschlagen, so weit wie möglich einheimische Experten und Gutachter zur Überprüfung hinzuzuziehen oder sie ganz mit der Aufgabe zu betrauen, sofern das entsprechende Know-How vorhanden ist. Durch deren Kenntnisse, nicht nur im fachlichen, sondern auch im kulturellen und sozialem Bereich, verspricht man sich einen reibungsloseren und schnelleren Ablauf der Examination.

Den mit der UVP betrauten Gutachtern schlägt die OECD einen bestimmten Verfahrensablauf vor, der im wesentlichen auch mit dem deutschen UVP-Gesetz und den Verfahrensweisen des BMZ übereinstimmen. Da die Durchführung der UVP in Kapitel 2 ausführlicher behandelt wird, soll hier nur eine knappe Darlegung der OECD Empfehlungen erfolgen. Zunächst wird eine Vorprüfung, ein sog. "screening" nahegelegt. In diesem Stadium wird das Vorhaben generell auf seine Umwelterheblichkeit hin untersucht. Wird festgestellt, daß durch seine Durchführung eine erhebliche Beeinflussung der Umwelt auftreten wird, so steckt anschließend ein "scoping" den näheren Untersuchungsrahmen ab. Durch eine genaue Vorprüfung und Planung der UVP möchte man den Projektträgern eine langwierige und komplizierte Aufarbeitung von Schwierigkeiten, die während der weiteren Planung aufkommen können, ersparen.

3.4 Anforderungen an den UVP-Bericht

Der Standort und seine spezifischen Umweltgegebenheiten sollten beschrieben, und genaue Angaben über die Umweltauswirkungen des Projektes gemacht werden. Aber auch die sozialen Einflüsse müssten eine gleichwertige Berücksichtigung finden. Diese Effekte, so schlägt der Rat vor, sollten, so weit möglich in monetären Mitteln abgeschätzt werden. Dadurch erhofft man eine schnellere Einsicht der Projektträger in die wirtschaftlichen Verluste, die auch die Folgen von Umweltschädigung sein können. Umfassend müssen auch alle Randmaßnahmen berücksichtigt werden die zur Durchführung des Projektes notwendig sind, wie z.B. die Versorgung des Projektes mit Wasser während der Durchführungsphase, die Probleme, die dadurch auftreten und wie sie gemindert, bzw. vermieden werden können.

3.5 Projektvarianten

Neben der Erfassung und Quantifizierung der negativen, bzw. positiven Umwelteffekte, sollte der Bericht auch noch eine weitere wesentliche Komponente der UVP enthalten, nämlich die Analyse und Unterbreitung von alternativen Lösungsmöglichkeiten, bzw. der Erwägung der Umweltsituation, wenn das Vorhaben nicht umgesetzt wird ("Nullvariante").

[...]

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Umweltverträglichkeitsprüfungen
Hochschule
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen  (Forschungsinstitut für internationale technische und wirtschaftliche Zusammenarbeit)
Veranstaltung
Hauptseminar zum Internationalen Management
Note
2,0
Autor
Jahr
2001
Seiten
22
Katalognummer
V4320
ISBN (eBook)
9783638126816
Dateigröße
547 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Umweltverträglichkeitsprüfung; Entwicklungszusammenarbeit;UVP
Arbeit zitieren
Marianne Gross (Autor:in), 2001, Umweltverträglichkeitsprüfungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/4320

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