Heimerziehung und sexueller Missbrauch


Hausarbeit, 2000

32 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Gliederung

I. Einleitung
1. Die Begründung der Wahl meines Praktikumplatzes
2. Der Aufbau des Praktikums
3. Wahl des Lernbereichs

II. Die Institution „Jugendwohnhaus“
1. Vorwort
2. Trägerschaft des Projektes
3. Standort
4. Mitarbeiter
5. Zielgruppe
6. Zielsetzung der Betreuung
7. Umsetzung der Betreuungsziele
8. Betreuungsumfang
9. Rechtsgrundlagen
10. Finanzierung

III. Die Arbeitsvollzüge der Mitarbeiter
1. Kontakte zu den Ämtern
2. Regeln und Strafmassnahmen
3. Gemeinschaftskassen
4. Gespräche mit den Betreuten
5. Teamsitzung
6. Supervision
7. Geschäftsführung
8. Kontakte zu Lehrern und Lehrherrn und anderen beratenden Institutionen
9. Reflektion/Erfolgskontrolle
10. Aufgaben des Zivildienstleistenden
11. Freiheitsaktivität mit den Betreuten
12. Weitere Tätigkeiten der Betreuer

IV. Die Arbeitsvollzüge als Praktikant
1. Die Situation im Haus im Überblick
2. Einführung
3. Hospitation
4. Selbstständiges Handeln
5. Die Arbeit im Team
6. Die Abschlusswoche
7. Reflektion

V. sexueller Missbrauch
1. Was ist sexueller Missbrauch?
2. Täter und Opfer
2.1 Die Täter
2.2 Die Opfer
3. Tabu-Thema „sexueller Messbrauch an Jungen“
4. Wie erkennen wir sexuellen Missbrauch?
4.1 Die körperlichen Symptome
5. Was sind die Folgen von sexuellen Missbrauch mit denen auch ein Betreuer von sexuell Misshandelten konfrontiert wird?
5.1 Körperliche und psychosomatische Folgen
5.2 Emotionale Reaktionen
5.3 Auto-Aggressionen
5.4 Folgen für das soziale Verhalten
5.5 Folgen für das Sexualverhalten
6. Handeln bei sexuellen Missbrauch
7. Vorbeugung

Literatur

I. Einleitung

1. Die Begründung der Wahl meines Praktikumplatzes

Für die Wahl des „sozialtherapeutischen Jugendwohnhaus“ zum ersten Praktikumplatz im Studium waren zweierlei Gründe ausschlaggebend.

Der erste Grund ist das Interesse am Haus, das schon seit längerer Zeit besteht.

Der zweite Grund ist die Zielgruppe des Jugendwohnhauses.

1.Das Interesse an der Institution Jugendwohnhaus besteht schon seit meiner Zivildienstzeit. Geweckt wurde mein Interesse durch einen engen Freund der dort seinen Zivildienst ableistete. Die Chance die Arbeit im Jugendwohnhaus, welche ich nur aus Erzählungen kannte, jetzt im Rahmen meines Praktikum selber kennen lernen zu können reizte mich sehr.

2.Die Zielgruppe des Jugendwohnhauses sind Jugendliche und junge Erwachsene, die auch die Zielgruppe meiner beruflichen Tätigkeit sein sollen.

In der Zivildienstzeit und in den Praktika vor dem Studium, konnte ich Erfahrungen mit pflegebedürftigen und älteren Menschen sammeln.

Während dieser Tätigkeit musste ich feststellen, dass mich die Arbeit wenig erfüllt hat und ich sie nur aufgrund der begrenzten Zeitspanne durchhielt.

2. Der Aufbau des Praktikums

Das Praktikum lief über einen Zeitraum von sechs Wochen. Das Praktikum sollte mir einen Einblick in und selbstständige Verrichtung von soz.-päd. Tätigkeiten geben, bzw. ermöglichen, und mir die Arbeit im Team näher bringen.

Das Praktikum begann mit einer Kennenlernphase. Während der ersten zwei Wochen konnte ich die Einrichtung, die Mitarbeiter, die Bewohner, die Regeln, die Handlungsabläufe und die Arbeit im Team kennen lernen .

Die Kennenlernphase dauerte natürlich die ganzen sechs Wochen an, da immer wieder Fragen auftraten in denen ich Rat brauchte und bekam.

Nach den ersten zwei Wochen durfte ich selbstständige Aufgaben übernehmen und versuchen sie auszuführen.

3. Wahl des Lernbereichs

Ich habe lange überlegt welchen Lernbereich ich meinen Bericht zuordne und über welches Thema ich schreibe. Am leichtesten schien es mir über den Träger der Einrichtung zu schreiben und den Bericht dem zweiten Lernbereich zuzuordnen.

Mich beim Träger über die Entstehungsgeschichte und über die anderen Projekte zu informieren, schien mir ein leichtes.

Während meines Praktikum hatten für mich allerdings die Vorgeschichten der Jugendlichen immer ein besonderes Interesse.

Deshalb habe ich mich entschieden, über die Klienten zu schreiben und den Bericht dem dritten Lernbereich zuzuordnen. Ich möchte über einen der Gründe schreiben, weshalb ein Wohnen bei den Eltern nicht mehr möglich ist. Ein Mädchen, das ambulant betreut wurde, hatte diese schlimmen Erfahrungen in Ihrer Familie gemacht.

Und zwar meine ich „sexuelle Misshandlung in der Familie“.

Ich möchte heraus finden:

- „Wer sind die Opfer und wer die Täter?“,
- „Wie ist sexueller Missbrauch zu erkennen“,
- „Wie kann gehandelt werden?“,
- „Wie kann vorgebeugt werden?“.

Als erkenntnisleitende Frage möchte ich auf die Folgen von sexuellem Missbrauch eingehen.

- Was sind die Folgen von sexuellen Missbrauch mit denen auch ein Betreuer in der Betreuung von sexuell Misshandelten konfrontiert wird?

Weiterhin ist mir aufgefallen „sexueller Missbrauch an Jungen“, ein Tabu-Thema?

Warum?

II. Die Institution

1. Vorwort

Das Projekt „Jugendwohnhaus“ in Northeim bietet seit Mai 1989 Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit zum Wohnen mit Betreuung. Daher steht trägerseits ein Haus mit drei Wohnungen zur Verfügung. Zusätzlich wird ambulante Betreuung für junge Menschen die in der eigenen Wohnung leben geboten. Das „JWH“ wurde als Bauprojekt des gemeinnützigen Vereins „Werkstatt-Schule e.V.“ 1989 fertiggestellt.

Die Idee zum Ausbau eines sanierungsbedürftigen Hauses, unter Berücksichtigung baubiologischer Aspekte, entstand aus der Tatsache heraus, dass einer der Haupt- gründe für schulische und berufliche Schwierigkeiten in der problematischen Wohn- Situation der betroffenen Jugendlichen liegt.

2. Trägerschaft des Projektes

Träger des Projektes „Jugendwohnhaus“ ist der gemeinnützige Verein „Werkstatt-Schule e.V.“, der als Träger der freien Jugendhilfe von der Bezirksregierung Braunschweig anerkannt ist. Der Verein wurde 1979 gegründet und ist seit 1982 in Northeim tätig.

„Der Verein dient dem Zweck der Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung“.

Kindern aus sozial benachteiligten Schichten soll im Zweifelsfall Vorrang gegeben werden“

Neben dem Jugendwohnhaus werden seit 1983 von der Werkstatt-Schule

berufsvorbereitende Lehrgänge sowie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Rahmen der Jugendberufshilfe angeboten; darüber hinaus seit 1989 Beschäftigungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose und seit 1991 Beratungen und Kurse für Frauen. Die Maßnahmen werden trägerintern im Verbund geführt.

Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen profitieren von dem trägerinternen Verbund und den kurzen Wegen zwischen den Projekten. Etliche im Jugendwohnhaus betreute Jugendliche haben schon an anderen Maßnahmen der Werkstatt-Schule teilgenommen.

3. Standort

„Das Jugendwohnhaus“:

Bei dem Haus des Projektes „Jugendwohnhaus“ handelt es sich um ein dreigeschossiges Fachwerkhaus mit einem Anbau in der unmittelbaren Nähe der Innenstadt von Northeim, das unter Berücksichtigung von baubiologischen Erkenntnissen zwischen 1987 und 1989 saniert wurde.

Das Haus ist in zwei abgeschlossene Gruppenwohnungen unterteilt, wobei eine Wohnung von vier, die andere von drei Personen bewohnt werden kann. Ferner ist im Anbau ein Einzelapartment vorhanden.

Die Bewohner einer Wohnung benutzen gemeinsam Küche, Bad, WC und den Gemeinschaftsraum auf der Diele. Die einzelnen Zimmer sind unmöbliert. Die Bewohner gestalten die Zimmer nach eigenen Wünschen und mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln.

Im Erdgeschoss befinden sich die Büroräume der Mitarbeiter/Innen sowie ein großer Gemeinschaftsraum, in dem die Treffen mit allen Hausbewohnern stattfinden. Im Anbau befindet sich ferner die Wohnung des Zivildienstleistenden, der im Projekt beschäftigt ist.

Zum Haus gehört ein großer Garten, der allen Bewohnern zur Verfügung steht.

In jeder Wohnung steht eine Waschmaschine, und ein Telefon ist für alle Bewohner des Hauses vorhanden.

-Ambulante Betreuung

Die jungen Menschen, deren Betreuung in ambulanter Form stattfindet, wohnen entweder in selbstangemieteten Wohnungen oder in Wohnungen, welche die Werkstattschule für die Betreuten anmietet.

4. Mitarbeiter

Die Betreuungsarbeit wird zur Zeit von zwei Fachkräften aus dem Bereich Sozialpädagogik, Psychotherapie und Sozialarbeit geleistet. Ein Zivildienstleistender übernimmt die Aufgaben des Hausmeisters.

In wöchentlichen Teamsitzungen und Supervisionen wird das Handeln kontinuierlich reflektiert.

5. Zielgruppe

Die Zielgruppe sind junge Menschen zwischen 16 und 25 Jahren, die noch nicht in der Lage sind, selbstständig zu wohnen und zu leben, die aber auch nicht mehr in Familien, Pflege- Familien o.ä. wohnen und leben können oder wollen. Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die zur Entwicklung ihrer Selbstständigkeit einer befristeten, gezielten und unterstützenden sozialpädagogischen und/oder therapeutischen Betreuung bedürfen.

Für die Aufnahme in das Haus selbst ist zum einen der selbstständiger Wunsch des jungen Menschen Voraussetzung, in der Hausgemeinschaft leben zu wollen, wie auch die ernsthafte Motivation zur Schul- und Berufsausbildung bzw. zur Arbeit.

Es werden 12 Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt, davon acht im Jugendwohnhaus und vier in ambulanter Form.

6. Zielsetzung der Betreuung

Ziel der Betreuung ist es emotionale, kognitive und soziale Defizite abzubauen, die

Heranwachsenden in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit zu unterstützen und die Fähigkeit zum selbstbestimmten Handeln innerhalb der Gesellschaft zu fördern. Sie sollen befähigt werden, autonom, materiell abgesichert und sozial gebunden im Rahmen unserer Gesellschaft zu leben.

Sie sollen die Selbstwirksamkeit ihrer Person erkennen. Das Selbstwertgefühl der jungen Menschen verbunden mit einer positiven Identität soll gestärkt werden. Dabei müssen sie aber auch lernen, sich an geltende Regeln und Vereinbarungen zu halten.

Der beruflichen Integration wird ein hoher Stellenwert beigemessen.

Diese Ziele umfassen die Kompetenzerweiterung in folgenden Bereichen:

- in der Bewältigung des lebenspraktischen Bereichs(Haushalt, Finanzen, Behörden)
- im Umgang mit emotionalen Konflikten
- im sozialen Bereich
- in Bezug auf die Fähigkeit zur Kommunikation
- bezüglich der Erarbeitung einer beruflichen Perspektive
- hinsichtlich des angemessenen Umgangs mit gesellschaftlichen Anforderungen
- im Hinblick auf eine sinnvolle Freizeitgestaltung

7. Umsetzung der Betreuungsziele

Die Umsetzung dieser Ziele erfolgt sowohl durch einzel- und gruppentherapeutische Arbeit, als auch durch Begleitung des Alltags des jungen Menschen. Es wird sowohl mit verhaltens-therapeutischen Interventionen als auch mit gesprächspsychologischen Strategien in der Einzel- und Gruppenarbeit gearbeitet.

Die jeweiligen speziellen Problembereiche des Jugendlichen stehen im Vordergrund der Einzelgespräche.

Die Gruppensitzungen bieten vielfältige Möglichkeiten der Selbst- und Fremd- wahrnehmung des sozialen Verhaltens der Bewohner/Innen als Basis von Reflektion und Neuerprobung.

Im Verlaufe der Betreuung ist das sozialtherapeutische Handeln darauf gerichtet, eine neue Rollendefinition als z.B. Auszubildende/r, Schüler/In, Partner/In zu unterstützen und zu festigen. Die spezifischen Inhalte und Methoden des sozialtherapeutischen Handelns sind dabei durch die jeweiligen Konflikte des Einzelnen bestimmt.

Im Bedarfsfall werden die Jugendlichen/jungen Erwachsnen in ergänzende therapeutische o.a. Maßnahmen vermittelt.

Zusammenfassend werden die hier üblichen Methoden und Betreuungsziele aufgeführt:

- Einzelgespräche

regelmäßig mindestens zweimal pro Woche, in der Anfangszeit und bei besonderen

Problemlagen mehr.

- Gruppengespräche

mindestens ein verbindliches Gruppentreffen der Wohngruppe pro Woche und zwei gemeinsame Treffen aller Hausbewohner pro Monat, bei besonderen Gruppenkonflikten mehr, zusätzlich gemeinsame Freizeitaktivitäten für alle.

- Krisenintervention

Möglichkeit für die Jugendlichen/jungen Erwachsenen in Krisensituationen telefonisch oder persönlich mit den Betreuern Kontakt aufzunehmen, auch außerhalb der Arbeitszeiten. Die Betreuer gewährleisten ihre Erreichbarkeit durch Anrufbereitschaft.

- Alltagsbewältigung

Anleitung in der Haushaltsführung und Ernährung; Hilfen bei der gemeinsamen Haushaltsorganisation in der Wohngruppe; Beratung und ggf. Begleitung bei Behördenkontakten;

Hilfestellung beim Umgang mit Geld, ggf. Schuldnerberatung.

- Schule und Beruf

Klärung der beruflichen und/oder schulischen Ziele; Kontaktaufnahme zu Schulen und Arbeitgebern; Training von Grundfertigkeiten wie Pünktlichkeit und Regelmäßigkeit; Hilfe bei Konflikten am Schul- oder Arbeitsplatz.

- Freizeit

Information und Betreuung bzgl. der örtlichen Freizeitangebote, gemeinsame Freizeitaktivitäten.

8. Betreuungsumfang

Der Umfang der Betreuung richtet sich nach dem Bedarf des Aufgenommenen, der

mit den Entsendestellen unter Berücksichtigung der angestrebten Ziele (Hilfeplan nach §36 KJHG) festgestellt wird.

In der Regel sind in den ersten drei Monaten 7 Fachleistungsstunden pro Woche notwendig, danach 5Std/Wo. Für die ambulante Betreuung gilt die gleiche Regelung, wenn es sich um einen Betreuungsbeginn handelt.

Bei Jugendlichen/jungen Erwachsenen, die schon länger betreut wurden, reduziert sich die Betreuungszeit beim Auszug in die eigene Wohnung auf 3,5Std/Wo.

Fachleistungsstunden ist die Zeit, die den Jugendlichen zur Verfügung gestellt wird. Die Fachleistungsstunden entsprechen ca. 70% der Zeit, die insgesamt durchschnittlich für den Betreuten/die Betreute aufgebracht wird, einschließlich von Zeiten, in denen Berichte geschrieben, andere verwaltende Arbeiten durchgeführt werden, dienstl. Fahrzeiten u.a..

In der Woche liegt die Betreuungszeit in der Regel zwischen 13.00 und 21.00 Uhr. Für ein notwendiges Wecken und zur Maßnahme schicken der Bewohner des Jugendwohnhauses ist ab 7.00Uhr der Zivildienstleistende zuständig.

In Notfällen können die Jugendlichen die Betreuer privat erreichen. Die Betreuer gewährleisten ihre Erreichbarkeit.

9. Rechtsgrundlagen

Aufgenommen werden Jugendliche/junge Erwachsene nach folgenden Rechtsgrundlagen:

- §§ 34 und 41 KJHG und die §§ 39 und 72 BSHG.

Für den Bereich der ambulanten Betreuung gelten die gleichen Rechtsgrundlagen,

sowie in Ergänzung: -§§ 30 und 35 KJHG.

10.Finanzierung

Die Kostensätze werden mit den Kostenträgern vereinbart.

Das ist das Jugendamt, welches die Unterbringung finanziert. Um alle entstehenden Kosten zu decken müssen die Betreuungsplätze im Heim voll

belegt sein. Die Differenz übernimmt der Träger.

III. Die Arbeitsvollzüge der Mitarbeiter

1. Kontakte zu den Ämtern

Der Kontakt zu den Ämtern ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit im Jugendwohnhaus.

Regelmäßiger Kontakt besteht zum Jugendamt, Arbeitsamt, Sozialamt und zur Jugendwohnberatungsstelle, zur Beratungsstelle für arbeitslose Jugendliche und zur Erziehungsberatungsstelle.

In besonderen Fällen besteht der Kontakt zur Kinder und Jugendpsychiatrie, zur Drogenberatungsstelle und zur Schuldenberatung.

Die zuständigen Mitarbeiter der Ämter sind den Mitarbeitern des Jugendwohnhauses von jahrelangem Kontakt sowie Antragsgesprächen oder Hilfeplangesprächen im Haus bekannt.

Der Kontakt zu den Ämtern wird gepflegt. Die Jugendlichen werden von den Betreuern in das Amt geschickt um persönlich über Fortschritte oder Pläne für die Zukunft zu berichten, oder um Anträge persönlich zu erläutern. Hierbei können sich die Mitarbeiter der Ämter selbst mit den Jugendlichen bekannt machen und sehen auch das Gesicht was sich hinter dem Namen verbirgt. Hierbei handelt es sich z.B. beim Jugendamt um die Weiterzahlung der Jugendhilfe oder die Finanzierung der eigenen Wohnung durch das Jugendamt.

Anträge sind z.B. Anträge auf:

- Erstausstattung
- Kleidergeld
- Betreuungskosten
- Hilfe zum Lebensunterhalt(HLU)
- Miete
- Fahrkarten
- Teilnahme an einer Arbeits-Beschaffungsmaßnahme(ABM)
- Urlaubsfahrten

2. Regeln und Strafmaßnahmen

1.Regeln

Im Jugendwohnhaus gibt es eine Hausordnung. Die Hausordnung wird den Jugendlichen vor dem Einzug ins Haus ausgehändigt. Die Jugendlichen können die Hausordnung in Ruhe lesen und sich überlegen ob sie unter diesen Bedingungen im Haus wohnen wollen.

Die wichtigsten Punkte der Hausordnung sind:

- das Verbot von hartem Alkohol und Drogen im Haus.
- der strafbare Besitz von Kifferutensilien.
- das Besucherverbot im Krankheitsfall.
- das Besucherverbot innerhalb der Schulzeit.
- das Besuchsverbot für einschlägig Bekannte
- die Musiklautstärke.
- die Termine.

2.Strafmaßnahmen

Wenn die Jugendlichen die Regeln missachten müssen Sie an einer Strafmaßnahme teilnehmen oder eine Widergutmachung leisten.

- für Kiffen müssen die Jugendlichen, je nach Jahreszeit, an einer Strafmaßnahme Sport oder Garten teilnehmen (Dauer 1Monat).
- für den Besitz von Kifferutensilien muss der Jugendliche alle anderen Bewohner des Hauses zum Essen einladen (Pro Person 12.50,-DM).
- Verletzungen der Besucherverbote erwirken ein verschärftes Besucherverbot für den Jugendlichen (z.B. für einen Besucher in der Schulzeit ist die Strafe ein allgemeines Besucherverbot für z.B. eine Woche).
- für dreimal zu laute Musik hören wird ein Monat lang die Anlage eingezogen.
- eine Nichteinhaltung verbindlicher Termine wird mit einer Geldstrafe bestraft.

Die Höhe der Bußgelder, bzw. die Härte der Strafen wurde zusammen mit den Jugendlichen festgelegt. Die Härte der Strafe ist so hoch gesetzt, dass es die Jugendlichen schmerzhaft trifft.

[...]

Ende der Leseprobe aus 32 Seiten

Details

Titel
Heimerziehung und sexueller Missbrauch
Hochschule
Hochschule Hannover  (Sozialwesen)
Veranstaltung
Sozialpraktikum
Note
1,5
Autor
Jahr
2000
Seiten
32
Katalognummer
V4091
ISBN (eBook)
9783638125321
ISBN (Buch)
9783638638456
Dateigröße
502 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
In der Hausarbeit wird mein Praktikum in einem Sozialtherapeutischen Jugendwohnhaus beschrieben und reflektiert, es werden die konzeptionellen Richtlinien beschrieben und hinterfragt. Eine Ausarbeitung findet über das Thema sexueller Missbrauch im allgemeinen und in bezug auf die Arbeit im Jugendwohnhaus statt. 413 KB
Schlagworte
Heimerziehung, Missbrauch, Sozialpraktikum
Arbeit zitieren
Andreas Fechner (Autor:in), 2000, Heimerziehung und sexueller Missbrauch, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/4091

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