Zentren und Aufgaben der Verbraucherpolitik


Hausarbeit (Hauptseminar), 2002

30 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Hinführung zum Thema

2. Entstehung und Entwicklung der Verbraucherpolitik

3. Aufgaben und Maßnahmen der Verbraucherpolitik
3.1. Verbraucherinformation, -beratung und -aufklärung
3.2. Verbrauchererziehung und -bildung
3.3. Verbraucherschutz durch rechtliche Vorschriften
a) Rechtsschutz
b) Vermögens- und Gesundheitsschutz
c) Informationsschutz

4. Organisationsformen der Verbraucherpolitik
4.1. Selbstorganisationen
a) Repräsentative Selbstorganisationen
b) Kooperative Selbstorganisationen
4.2. Fremdorganisationen
a) Repräsentative Fremdorganisationen
b) Dialogformen

5. Der Verbraucher im Kaufprozess
5.1. Erkenntnisse der Kaufverhaltensforschung
5.2. Erkenntnisse der Kommunikationswissenschaft

6. Praxisbeispiel: Verbraucher-Zentrale Niedersachsen e.V.
6.1. Aufbau- und Ablauforganisation
6.2. Nachfrageschwerpunkte
6.3. Reaktion auf die BSE-Krise

7. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

1. Hinführung zum Thema

Unter Verbraucherpolitik versteht man nach Scherhorn „alle staatlichen oder staatlich geförderten Maßnahmen ..., die darauf abzielen, das Ungleichgewicht zwischen Produzenten und Konsumenten zu mildern und dem Konsumenten-interesse zu angemessener Durchsetzung zu verhelfen.“[1] Das Ungleichgewicht wird dabei in einer stärkeren Machtposition der Anbieter gesehen, ihre öko-nomischen Interessen auf dem Markt durchzusetzen.

Mit dieser Grunddefinition verbinden sich Fragen, auf die in der vorliegenden Hausarbeit eingegangen werden soll:

- In welcher wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Situation entstand die Verbraucherpolitik in Deutschland? Wie hat sie sich weiterentwickelt? (Abschnitt 2)
- Durch welche Aufgaben und in welchen Organisationsformen wird das Hauptziel der Verbraucherpolitik erreicht, die Verbraucherposition auf dem Markt zu stärken. Welche Teilziele leiten sich davon ab? (Abschnitte 3 und 4)
- Welche Wirkungen werden dabei erzielt? (Abschnitt 5)

Als Praxisbeispiel wird die Verbraucher-Zentrale Niedersachsen e.V. in ihrer Aufbau- und Ablauforganisation, in ihren Nachfrageschwerpunkten und ihrer Reaktion auf die BSE-Krise vorgestellt. (Abschnitt 6)

In einer Schlussbetrachtung werden die Grenzen, Möglichkeiten und Perspektiven der Verbraucherpolitik auf der Grundlage der Untersuch-ungsergebnisse der Hausarbeit zusammengefasst. (Abschnitt 7)

2. Entstehung und Entwicklung der Verbraucherpolitik

Erste verbraucherpolitische Ansätze gab es bereits in den Zünften des

Mittelalters. Ihre Ordnungen hatten zwar vor allem das Ziel, die Einkünfte der

Zunftmitglieder zu sichern. Indirekt schützten aber die Kontrollsysteme der Zünfte, mit denen die Qualität des Warenangebotes überwacht wurde, auch den Verbraucher vor fehlerhaften und gesundheitsgefährdenden Waren.[2]

Verbraucherpolitisch direkter handelten die Konsumgenossenschaften, die an der Wende zum 20. Jahrhundert entstanden. Ihr Ziel war, verarmten Arbeiter-haushalten durch preisgünstige Eigenproduktionen und Mengenrabatte beim Einkauf zu helfen. Die Bedeutung der Konsumgenossenschaften schwand allerdings, als sich nach dem 2. Weltkrieg die wirtschaftliche Situation der Arbeiter verbesserte und das Rabattgesetz von 1954 nur noch eine Rück-vergütung von 3 % erlaubte.[3]

Zu einem eigenen Bereich der Wirtschaftspolitik, der später auch Eingang in Forschung und Lehre fand, entwickelte sich die Verbraucherpolitik erst in den 50er und 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts. Als die Mangelwirtschaft der Kriegs- und Nachkriegsjahre überwunden war und ein umfangreiches, qualitativ differenziertes Angebot von Waren und Dienstleistungen zur Verfügung stand, erwies sich bald, dass der einzelne Verbraucher nicht die mögliche Marktüber-sicht besaß, um vernunftbestimmte Kaufentscheidungen zu fällen.

In der Folge entstanden in den 60er und 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts gesetzliche Regelungen und staatliche Verordnungen zum Schutze der Ver-braucher.[4] Außerdem wurden Organisationen gegründet, die sich um eine an-bieterunabhängige Information und Aufklärung der Verbraucher bemühten.[5]

Als „Glanzzeit der Verbraucherpolitik“ (E. Müller) erwiesen sich diese Jahre auch, weil die Bundesregierung 1971 in einem ersten Bericht zur Verbraucherpolitik den planmäßigen Ausbau der Verbraucherorganisationen proklamierte und sich 1975 in einem zweiten Bericht für das Recht der Verbraucher auf Sicherheit, In-formation, Anhörung, Rechtsberatung und -vertretung nachdrücklich einsetzte.

Eine inhaltliche Neuorientierung vollzog sich in den 80er und 90er Jahren des 20. Jahrhunderts: Waren die Verbraucher früher vor allem an Informationen über Preisgestaltung und Qualität von Waren und Dienstleistungen interessiert, so gerieten jetzt zunehmend auch ökologische und soziale Aspekte ins Blickfeld. Fortan bestimmte nicht mehr allein das Leitbild des an seinem persönlichen Nutzen orientierten Verbrauchers, sondern auch das Leitbild des ökologisch und sozial verantwortungsbewussten Verbrauchers die verbraucherpolitische Theorie und Praxis.[6]

3. Aufgaben und Maßnahmen der Verbraucherpolitik

Dem Hauptziel der Verbraucherpolitik, die Position des Verbrauchers im Markt-geschehen zu stärken und ihn zu vernunftbestimmten Kaufentscheidungen zu befähigen, dienen verschiedene Aufgaben und Maßnahmen.[7]

Im folgenden werden diese Aufgaben und Maßnahmen, die auch als Instrumente der Verbraucherpolitik bezeichnet werden, und die Ziele, die sich mit ihnen ver-binden, beschrieben. Im nächsten Abschnitt werden dann die verbraucherpoli-tischen Organisationsformen vorgestellt, denen die Aufgaben und Maßnahmen zugeordnet sind.

3.1. Verbraucherinformation, -beratung und -aufklärung

Die Verbraucherinformation zielt darauf ab, das Informationsgefälle zwischen

Anbietern und Verbrauchern durch anbieterunabhängige Informationen (z. B. über Preisgefüge und Qualität von Konsumgütern) auszugleichen.

Wesentliche Informationsquelle sind anbieterunabhängige Tests, in denen Waren und Dienstleistungen in ihrer Angebotsstruktur (Preis, Qualität, Vertragsbe-dingungen) und in ihrem Nutzwert untersucht werden. Die Testergebnisse, die in Testzeitschriften, Sonderveröffentlichungen, Tageszeitungen, Funk- und Fern-sehsendungen bekannt gemacht werden, können Verbraucher für ihre Kauf-entscheidungen nutzen („use-benefits“). Aber auch Anbieter berücksichtigen die Testergebnisse in ihren Marketingentscheidungen, z. B. in der Produkt-, Kommu-nikations- und Distributionspolitik. Die Folge kann eine allgemeine Verbesserung des Qualitätsniveaus auf dem Markt sein, „von dem zwangsweise dann auch die nicht-testnutzenden Verbraucher profitieren, d. h. es treten für sie non-use-benefits als indirekte Wirkungen ein.“[8]

In einem weiteren Sinne gehört auch die Verbraucherberatung zur Ver-braucherinformation. Im Unterschied zu ihr wendet sich Verbraucherberatung aber nicht ungezielt an die Allgemeinheit der Verbraucher, sondern eröffnet in persönlicher Kommunikation einzelnen Ratsuchenden Lösungswege bei konkret benannten Problemen. Wesentliche Beratungsbedürfnisse sind Produkt- und Ge-räteberatung, Kreditberatung, Rechtsberatung, Ernährungsberatung, Mie-terberatung und zunehmend Energie- und Umweltberatung.

Auch die Verbraucheraufklärung kann als Teil der Verbraucherinformation angesehen werden. In Form öffentlicher Aufklärungskampagnen wird mit Hilfe der Massenmedien versucht, problematisches Verbraucherverhalten zu beein-flussen oder zu neuen Verhaltensweisen zu ermutigen. Bekannt geworden sind z. B. die Anti-Raucher- und Anti-Drogen-Kampagnen, die Aufklärungskampagnen zur umweltschonenden Nutzung von Mehrwegverpackungen und Sondermüll-containern oder zur BSE-Krise.[9]

3.2. Verbrauchererziehung und -bildung

Im Vergleich zu den bisher dargestellten Aufgaben und Maßnahmen sind die Verbrauchererziehung und -bildung langfristiger angelegt. Ihre Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene, denen in der Vorschulerziehung, im Unter-richt allgemeinbildender Schulen und in der Erwachsenenbildung Kenntnisse und Verhaltensweisen vermittelt werden sollen, um sie in ihrer (künftigen) Ver-braucherrolle zu stärken. Als Lernziele, die im Grunde für alle Altersstufen gelten, werden nach Corsten definiert:

„- Erwerb von Kenntnissen über die Marktkoordination und über Informationsquellen und Verbraucherrechte;
- Erziehung zu einem kritischen Verbraucherverhalten;
- Entwicklung eines Bewusstseins für die Notwendigkeit von Vertretungs-organen der Verbraucherinteressen;
- Folgen und Probleme des Konsumhandelns erkennen und reflektieren;
- Entwicklung eines ethisch verantwortlichen Kaufverhaltens.“[10]

3.3. Verbraucherschutz durch rechtliche Vorschriften

Über die bisher beschrieben verbraucherpolitischen Aufgaben und Maßnahmen

hinaus bedarf es rechtlicher Vorschriften, die den Verbraucher in seiner Rechts-stellung stärken und ihn vor materiellen und immateriellen Schaden schützen sollen. Diese Vorschriften und Gesetze lassen sich drei Hauptkategorien zu-ordnen:

a) Rechtsschutz

Geschäftsbeziehungen zwischen Anbietern und Verbrauchern unterliegen den gleichen Rechtsgrundsätzen wie der geschäftliche Verkehr der Anbieter unter-einander. Hier wird also eine Gleichheit vorausgesetzt, die es aber angesichts des „Kompetenzgefälles zwischen Unternehmen und privaten Haushalten“[11] faktisch nicht gibt. Deshalb hat der Gesetzgeber verschiedene rechtliche Vorschriften und Gesetze erlassen, die verhindern sollen, dass Anbieter ihre Machtstellung auf dem Markt ausnutzen. Das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen benennt z. B. unzulässige Vertragsklauseln. Andere Gesetze, wie das Verbraucherkreditgesetz oder das Reisevertragsgesetz, ent-halten Bestimmungen über das Recht des Verbrauchers auf Rücktritt vom Ver-trag bzw. Widerruf beim Ratenkauf oder bei Versand- und Haustürgeschäften.

b) Vermögens- und Gesundheitsschutz

Auch eine noch so effiziente Verbraucherinformationspolitik kann nicht be-wirken, dass Verbraucher rechtzeitig erkennen, welche finanziellen oder ge-sundheitlichen Risiken mit dem Gebrauch von Waren und Dienstleistungen verbunden sein können. Deshalb gibt es eine Fülle rechtlicher Vorschriften zum präventiven Schutz der Verbraucher. Beispiele dafür sind die Kartellgesetz-gebung, mit der Preisabsprachen konkurrierender Unternehmen zu Ungunsten der Verbraucher verhindert werden sollen, das Produkthaftungsgesetz, das eine verschuldensunabhängige Haftung der Produzenten, Lieferanten und Händler bei finanziellen und gesundheitlichen Schäden der Verbraucher vorsieht, die Gesetz-gebung des Umweltschutzes oder das Arznei- und Lebensmittelrecht, die dem Gesundheits- und Sicherheitsschutz der Verbraucher dienen.

c) Informationsschutz

Im Rahmen ihrer Kommunikationspolitik können Anbieter vielfältig und intensiv über ihre Waren und Dienstleistungen informieren und den Verbraucher in seiner Kaufentscheidung durch irreführende Werbung erheblich beeinflussen. Deshalb gibt es für Anbieter eine Reihe rechtlicher Vorschriften, die entweder „negativ bestimmen, welche Informationsgehalte, -gestaltungen und -wirkungen auszu-schließen sind“ oder „positiv festlegen, welche Informationen den Verbrauchern mindestens mitzuteilen sind.“[12] Beispiele dafür sind das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb mit dem Verbot irreführender Werbung, das Lebensmittels- und das Heilmittelwerbegesetz, in denen bestimmte Werbeverbote definiert werden, sowie die Preisangabenverordnung, die vorschreibt, dass Endpreise bei Waren und Dienstleistungen ausgezeichnet werden, um Verbrauchern einen schnellen Preisvergleich zu ermöglichen.

[...]


[1] Scherhorn, G., Verbraucherinteresse und Verbraucherpolitik, Göttingen 1975, S. 121 (zitiert nach

Kroeber-Riel, W./ Weinberg, P., [Konsumentenverhalten, 1996], S. 655)

[2] vgl. Kuhlmann, E., [Verbraucherpolitik, 1990], S. 17ff

[3] vgl. hierzu und zum folgenden: Schaffartzig, K.-H., [Verbraucherorganisationen, 1992], S. 1193f.; Hansen, U., [Verbraucher, 1993], Sp. 4463ff.; Kroeber-Riel, W./ Weinberg, P., [Konsumentenverhalten, 1996], S. 655f.; Nieschlag, R./ Dichtl, E./ Hörschgen, H., [Marketing, 1997], S. 66ff.; Müller, E., [Grundlinien, 2001], S. 6ff.

[4] hierzu s. u., S. 6ff.

[5] hierzu s. u., S. 8ff.

[6] hierzu s. u., S. 23f. (Praxisbeispiel)

[7] vgl. zum folgenden: Kuhlmann, E., [Verbraucherpolitik, 1990], S. 83ff., S. 272ff., S.304ff., S.329ff., S. 386ff.; Silberer, G., [Warentest, 1992], S. 1284; Hansen, U., [Verbraucher, 1993], Sp. 4472ff.; Kuhlmann, E. [Verbraucherpolitik, 1995], Sp. 2529ff.

[8] Kuhlmann, E., [Verbraucherpolitik, 1995], Sp. 2541

[9] hierzu s. u., S. 23f. (Praxisbeispiel)

[10] Corsten, H., [Verbrauchererziehung, 2000], S. 1000

[11] Kuhlmann, E., [Verbraucherpolitik, 1990], S. 87 – vgl. zum ganzen: ebenda, S. 87ff. und S. 95ff.; Bea, F. X./ Dichtl, E./ Schweitzer, M. (Hrsg.), [Betriebwirtschaftslehre, 2000], S. 244ff.; von Hippel, E., [Verbraucherschutz, 2001], S. 16ff.; Kotler, Ph./ Bliemel, F., [Marketing-Management, 2001], S. 306ff.

[12] beide Zitate: Kuhlmann, E., [Verbraucherpolitik, 1990], S. 88

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Zentren und Aufgaben der Verbraucherpolitik
Hochschule
Leuphana Universität Lüneburg  (FB Wirtschaft)
Veranstaltung
Hauptseminar Konsumentenverhalten
Note
2,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
30
Katalognummer
V3048
ISBN (eBook)
9783638118330
Dateigröße
635 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Zentren, Aufgaben, Verbraucherpolitik, Hauptseminar, Konsumentenverhalten
Arbeit zitieren
Thomas Steffen (Autor:in), 2002, Zentren und Aufgaben der Verbraucherpolitik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/3048

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