Der Reisemarkt für Familien mit schwerbehinderten Kindern in der Bundesrepublik Deutschland


Diplomarbeit, 2001

123 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definitionen und Abgrenzungen
2.1 Allgemeine Anmerkungen
2.2 Definition von Schwerbehinderung nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG)
2.3 Definition von Behinderung der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
2.4 Abgrenzung Familien
2.5 Abgrenzung „Kinder“
2.6 Abgrenzung In- und Ausland

3. Darstellung des vorhandenen Angebotes
3.1 Methodik
3.2 Fluggesellschaften und Flughäfen
3.3 Busunternehmen
3.4 Deutsche Bahn AG
3.5 Schiff- und Fährgesellschaften
3.6 Mietwagen und eigener Pkw
3.7 Hotels und Pensionen
3.8 Ferienwohnungen und Camping
3.9 Reiseveranstalter
3.10 Reisebüros
3.11 Fremdenverkehrsorte und –organisationen
3.11.1 Deutscher Tourismusverband (DTV)
3.11.2 Trends und Tendenzen
3.11.3 Angebote verschiedener Bundesländer
3.12 Verbände und Vereinigungen
3.13 Kinder- und Familienerholungsstätten
3.13.1 Vorbemerkungen
3.13.2 Ausgewählte Beispiele
3.13.3 Mutter-Kind-Kliniken
3.14 Informationssysteme
3.15 Ausgewählte Beispiele für Angebote im Ausland

4. Analyse der Nachfrage
4.1 Vorbemerkungen
4.2 Antworten aus den Interviews
4.2.1 Art der Behinderung
4.2.2 Alter des behinderten Kindes
4.2.3 Haushaltsgröße und Alter der Geschwisterkinder
4.2.4 Reisehäufigkeit
4.2.5 Allein verreisende Familienmitglieder
4.2.6 Transportmittel
4.2.7 Urlaubsziele
4.2.8 Aktivitäten im Urlaub
4.2.9 Buchungsverhalten
4.2.10 Erfahrungen mit den Leistungsträgern
4.2.11 Positive Ereignisse
4.2.12 Negative Ereignisse
4.2.13 Voraussetzungen für einen gelungenen Familienurlaub
4.2.14 Wünsche für die Zukunft
4.2.15 Konkrete Verbesserungsvorschläge für die Leistungsträger
4.2.16 Individuelle Betreuung vor Ort
4.2.17 Versicherungen
4.2.18 Internetnutzung
4.3 Zusammenfassende Erkenntnisse

5. Zusammenführung von Angebot und Nachfrage
5.1 Erfahrungen mit schwierigen Situationen
5.2 Transport
5.3 Unterkünfte
5.4 Reiseveranstalter
5.5 Reisebüros
5.6 Fremdenverkehrsorganisationen
5.7 Verbände und Vereinigungen
5.8 Marketingpolitische Maßnahmen
5.8.1 Strategiealternativen
5.8.2 Produktpolitik
5.8.3 Preispolitik
5.8.4 Distributionspolitik
5.8.5 Kommunikationspolitik
5.9 Anmerkungen der Anbieter

6. Erfahrungen, Schwierigkeiten und Wünsche der Familie der Autorin

7. Zusammenfassung und Ausblick

8. Anhang 1 – Übersicht über die Einrichtungen von Fluggesellschaften für behinderte Fluggäste

9. Anhang 2 – Gesprächsleitfaden und Protokolle der Interviews

10. Literaturverzeichnis

11. Erklärung

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 – Freizeitpartner im Urlaub Realität und Präferenz

Abbildung 2 – Gruppenunterschiede nach Lebensalter: Urlaubspartner

Abbildung 3 – Fluggesellschaften unter dem Aspekt der Behindertenfreundlichkeit

Abbildung 4 – Hotellerie unter dem Aspekt der Behindertenfreundlichkeit

Abbildung 5 – Campingplätze unter dem Aspekt der Behindertenfreundlichkeit

Abbildung 6 – Art der Behinderung

Abbildung 7 – Alter des behinderten Kindes

Abbildung 8 – Haushaltsgröße

Abbildung 9 – Alter der Geschwisterkinder

Abbildung 10 – Reisehäufigkeit in Bezug auf Urlaubsreisen ab fünf Tagen Dauer

Abbildung 11 – Reisehäufigkeit in Bezug auf Urlaubsreisen unter fünf Tagen Dauer

Abbildung 12 – Gründe des „Alleinreisens“

Abbildung 13 – Zufriedenheit mit den Airlines

Abbildung 14 – Zufriedenheit mit den Busunternehmen

Abbildung 15 – Zufriedenheit mit der Bahn

Abbildung 16 – Zufriedenheit mit den Schifffahrtsunternehmen

Abbildung 17 – Zufriedenheit mit den Mietwagengesellschaften

Abbildung 18 – Zufriedenheit mit den Hotels und Pensionen

Abbildung 19 – Zufriedenheit mit den Ferienwohnungen

Abbildung 20 – Zufriedenheit mit den Reiseveranstaltern

Abbildung 21 – Zufriedenheit mit den Reisebüros

Abbildung 22 – Zufriedenheit mit den Fremdenverkehrsorganisationen

Abbildung 23 – Zufriedenheit mit den spezifischen Organisationen

Abbildung 24 – Voraussetzungen für den Familienurlaub

Abbildung 25 – Wünsche für die Zukunft

Abbildung 26 – Erfahrungen mit individueller Betreuung vor Ort

Abbildung 27 – Versicherungen

Abbildung 28 – Internetnutzung

Abbildung 29 – Erfahrungen mit schwierigen Situationen bei Reisen („Hitliste“)

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Da es sich in dieser Arbeit um ein sehr spezielles Thema in der Touristikindustrie handelt, soll der Weg zur Idee erläutert werden, den Reisemarkt für Familien mit schwerbehinderten Kindern in der Bundesrepublik Deutschland zu untersuchen. Weiterhin wird der Aufbau der Ausführungen kurz dargestellt, damit sich ein erster Überblick ergibt.

In der Schwerbehindertenstatistik des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 1999 ist eine Größenordnung von 163.545 schwerbehinderten Kindern unter achtzehn Jahren erfasst. Dabei ist diese Zahl seit 1991 um 33% (53.436 behinderte Kinder) gestiegen. Es ist anzumerken, dass in dieser Statistik nur die Schwerbehinderten berücksichtigt werden, die einen gültigen Schwerbehindertenausweis besitzen.[1]

Eine etwas ältere Studie aus dem Jahr 1985 im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr gibt eine Anzahl von ca. 480.000 behinderten Kindern und Jugendlichen unter achtzehn Jahren an, wobei hier auch Personen erfasst wurden, die keinen Schwerbehindertenausweis haben.[2] Rechnet man diese Angabe unter Berücksichtigung der Entwicklung in der öffentlichen und regelmäßig durchgeführten Statistik des Bundes hoch, ergibt sich eine Zahl von über 700.000 behinderten Kindern unter achtzehn Jahren.

Dieses Ergebnis kongruiert mit dem einer Evaluierungsstudie der Gesellschaft für Innovationsförderung und Beratung mbH im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom Dezember 2000, die eine Zahl von 731.406 Familien mit einem oder mehreren behinderten Kindern unter achtzehn Jahren in der Bundesrepublik Deutschland ergab. Grundlage dieser Studie war eine telefonische Repräsentativbefragung von 2534 Familien in Deutschland, durchgeführt vom Rhein-Ruhr-Institut für Sozialforschung und Politikberatung. Daran ist das große Potential der Familien mit eventuellen „besonderen“ Bedürfnissen zu erkennen, denn sie ergeben mit 7,8% (2% für Familien mit schwerbehinderten Kindern, die in der Schwerbehindertenstatistik der Bundesrepublik erfasst sind) einen nicht unerheblichen Teil aller Familien mit unter 18jährigen Kindern.[3] Außerdem sollte man auch die behinderten „Kinder“ ab 18 Jahren berücksichtigen, denn diese verreisen in höherem Alter noch zu einem Großteil mit den Eltern oder Geschwistern, was in einem der folgenden Kapitel belegt wird.

Die Verfasserin lebt selbst in einer Familie mit einem behinderten Kind. Der 18jährige Bruder ist mit dem Down-Syndrom, auch unter Trisomie 21 oder Mongolismus bekannt, geboren worden. Aufgrund dieser Tatsache ist das Reiseverhalten der eigenen Familie sicherlich ein anderes als das „normaler“ Familien, was aber erst im Laufe der Zeit beim Vergleich mit anderen Familien aufgefallen ist. Letztendlich richtig bewusst ist die besondere Situation während des Tourismusstudiums an der Fachhochschule München geworden.

Diese Arbeit wird deswegen aus zwei Gründen geschrieben: Zum einen aus eigenem Interesse (Was gibt es für Angebote auf dem Markt? Welche Erfahrungen haben andere Familien in ähnlicher Lage gemacht?) und zum anderen soll Interessierten die Möglichkeit gegeben werden, sich über die spezielle Situation einer Familie mit einem oder mehreren behinderten Kindern ein Bild zu machen. Dies betrifft zum Beispiel verschiedene Leistungsträger (Airlines, Busunternehmen, Bahngesellschaften, Reedereien, Mietwagenfirmen, Hotels/Pensionen, Ferienwohnungsbesitzer, Reiseveranstalter, Reisebüros, Fremdenverkehrsorganisationen, gemeinnützige Verbände und Vereinigungen oder bestimmte Destinationen), die sich vielleicht schon im Bereich des Tourismus für Behinderte engagieren. Aber auch Unternehmen, die dieses Marktsegment bisher noch nicht für ihr Firmengeschäft in Betracht gezogen haben, könnten einige Anregungen erhalten.

Die Betonung liegt im gesamten Werk auf den Interessen und Bedürfnissen von betroffenen Familien. Es gibt Anbieter, die sich bereits auf dem Gebiet des Behindertentourismus etabliert haben. Dabei geht es aber meist um das Gruppengeschäft, wenn zum Beispiel ganze Behindertenwerkstätten oder –einrichtungen zusammen verreisen, oder um Angebote für behinderte Individualreisende, die manchmal eine Betreuung für den gesamten Verlauf der Reise benötigen. Familien nehmen eine besondere Stellung ein, da sie sicherlich einen Urlaub so „normal“ wie nur möglich verbringen wollen, aber auf der anderen Seite doch durch die Behinderung in der Familie in verschiedenen Situationen eingeschränkt sind und deshalb auch spezielle Ansprüche an einen gelungenen Familienurlaub haben müssen. Es gilt in dieser Arbeit herauszufinden, wie verschiedene Familien ihre „schönste Zeit des Jahres“ verbringen wollen und welche Offerten der Anbieter es dazu gibt oder was man tun könnte, um die Lage für betroffene Familien ein wenig verbessern zu können.

Im ersten Teil dieser Schrift werden einige Begriffe definiert und der Inhalt genau abgrenzt. Im folgenden Abschnitt geht es um die Analyse des Angebotes, d. h. es wird dargestellt, was in einer umfassenden Recherchearbeit auf der Anbieterseite herausgefunden wurde. Als nächstes folgt das Kapitel Nachfrageanalyse, das geführte Interviews mit betroffenen Familien zum Hauptinhalt hat. Anschließend wird auf die Umsetzung der Zusammenführung von Angebot und Nachfrage eingegangen, d. h.: Wo gibt es erfolgreiche Beispiele, die genau das anbieten, was die Betroffenen wollen? Wo gibt es Probleme? Und welche Lösungen könnten greifen? Ein weiteres Kapitel beschreibt die erlebten Erfahrungen, die Schwierigkeiten und die Wünsche hinsichtlich des Themas Urlaub der eigenen Familie der Verfasserin. Der letzte Teil beinhaltet eine Zusammenfassung aller gemachten Erkenntnisse und einen Ausblick auf die Zukunft.

2. Definitionen und Abgrenzungen

2.1 Allgemeine Anmerkungen

Wie schon in der Einleitung erwähnt, werden sich die Ausführungen hauptsächlich auf die spezifische Situation von Familien mit behinderten Kindern beziehen. Dies soll jedoch nicht heißen, dass nicht auf Angebote von Unternehmen oder Vereinigungen eingegangen wird, die nicht auf Familienurlaube für Eltern mit ihren behinderten und nichtbehinderten Kindern spezialisiert, sondern im generellen Markt für Behindertenreisen tätig sind.

2.2 Definition von Schwerbehinderung nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG)

Nach § 1 des SchwbG in der Fassung vom 26. August 1986 (BGB1. I S. 1421, 1550), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 1997 (BGB1. I S. 3158) gelten Personen, die ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihr Beschäftigungsverhältnis in der Bundesrepublik Deutschland haben, als schwerbehindert, wenn sie einen Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 aufweisen.[4]

Behinderung wird nach dem gleichen Gesetz definiert als eine „Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Regelwidrig ist der Zustand, der von dem für das Lebensalter typischen abweicht. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten.“[5] Die Ursache(n) und die äußerliche Erkennbarkeit der Behinderung spielen dabei keine Rolle.[6]

„Die Auswirkung der Funktionsbeeinträchtigung ist als Grad der Behinderung (GdB), nach Zehnergraden abgestuft, von 20 bis 100 festzustellen.“[7] Dem ist anzumerken, dass es sich bei dem GdB um einen Rechtsbegriff handelt und deswegen seine Ermittlung Aufgabe der Verwaltung, im Streitfalle der Sozialgerichte und nicht vordringliche Angelegenheit ärztlicher Sachverständiger ist. Deren Gutachten sind zwar unverzichtbar, aber die Behörden bzw. die Gerichte sind nicht zwingend an diese gebunden.[8]

Eine Feststellung des GdB und eine Ausstellung eines Ausweises zum Nachweis der Eigenschaft als Schwerbehinderter erfolgt nur auf Antrag des Behinderten bei den für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden.[9] Hier gilt aber nebenbei zu bemerken, dass die Schwerbehinderteneigenschaft nicht erst durch die Beurteilung der Ämter begründet wird, sondern unmittelbar kraft Gesetzes eintritt.[10]

Der Personenkreis in dieser Arbeit wird auf Familien mit schwerbehinderten Kindern eingegrenzt. Es soll aber an dieser Stelle geäußert werden, dass die dargestellten Angebote in Abschnitt 3 auch für Eltern mit „geringfügig“ behinderten Kindern bestimmt sind, sogar „normale“ Familien könnten ihre Vorteile darin entdecken.

Keine Eingrenzung wird im Hinblick auf die Art der Behinderung vorgenommen, obwohl ein mobilitätsbehindertes Kind sicherlich andere Bedürfnisse als ein geistig behindertes hat und die jeweiligen Familien demnach auch ihre Erholungszeit ganz verschieden und sehr individuell planen müssen. Aber es erscheint wichtiger, die gesamte Familie in deren besonderer Lage und den daraus resultierenden Verhaltensweisen in Bezug auf das Thema Urlaub zu untersuchen.

2.3 Definition von Behinderung der Weltgesundheitsorganisation (WHO)

Als Nachfolgerin der Internationalen Klassifikation der Schädigungen, Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen (ICIDH) von 1980 ist die ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health) im Mai 2001 verabschiedet worden. Durch diese wird nun der gesamte Lebenshintergrund der Betroffenen berücksichtigt, denn sie wird bestimmt durch eine mögliche Beeinträchtigung in den Bereichen der Funktionen und Strukturen des menschlichen Organismus, der Tätigkeiten (Aktivitäten) aller Art und der Teilnahme (Partizipation) an Lebensbereichen einer Person vor dem Hintergrund ihrer sozialen und physikalischen Umwelt (Umweltfaktoren).[11]

Diese Arbeit wird sich an der Definition von Schwerbehinderung nach bundesdeutschem Recht, d. h. am Schwerbehindertengesetz orientieren.

2.4 Abgrenzung Familien

Auch in Bezug auf die Zusammensetzung der Familien werden keine Begrenzungen gemacht. Es sollen alle Arten von Familien mit behinderten Kindern betrachtet werden. Seien es kinderreiche, Pflege-, Adoptiv-, Stiefeltern- oder Großelternfamilien, nicht verheiratete zusammenlebende Paare oder alleinerziehende Elternteile.

2.5 Abgrenzung „Kinder“

Am Anfang der Überlegungen wurde es als notwendig empfunden, das Alter der Kinder in den Familien auf sechs bis achtzehn Jahre zu begrenzen, zum einen weil sich die Schwierigkeiten von Behinderungen bei kleineren oder Kleinstkindern noch nicht so erheblich zeigen und zum anderen sich die Jugendlichen ab achtzehn Jahren nicht mehr unter dem Begriff Kinder definieren lassen. Von diesem Ansatz wurde jedoch abgegangen, da sich auch Familien mit behinderten Kindern unter sechs Jahren speziellen Konstellationen gegenüberstehen sehen und bestimmte Wünsche und Vorstellungen von der Zukunft ihrer Urlaube haben. Und auch behinderte Jugendliche oder Erwachsene verbringen oft noch den Urlaub mit den Eltern und Angehörigen, teilweise sogar für die größte Zeit ihres Lebens. Dies belegt eine Studie von Ebert und Villinger, die mit einer Stichprobe von 213 geistig behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Behindertenwerkstatt anhand eines Fragebogens Untersuchungen über deren Freizeitaktivitäten, Freizeitpartner und Freizeitorte durchführten. Es ist darauf hinzuweisen, dass hier nur der Typus der geistigen Behinderung durchgeleuchtet wurde.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Freizeitpartner im Urlaub Realität und Präferenz[12]

Wie in Abbildung 1 ersichtlich, fahren ca. 46% der Werkstattmitarbeiter mit den Eltern in den Urlaub, ca. 55% würden es gern tun. Weiterhin verbringen ca. 20% mit ihren Geschwistern und ca. 9% mit anderen Angehörigen die Ferienzeit. Erstaunlicherweise würden dies viel mehr gern tun (mit Geschwistern ca. 44% und mit anderen Verwandten ca. 26%). Die Befragten würden viel weniger gern mit der Werkstattgruppe verreisen als sie es in Wirklichkeit tun.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Gruppenunterschiede nach Lebensalter: Urlaubspartner[13]

In Abbildung 2 ist zu erkennen, dass sich die Wahl des Urlaubspartners in den verschiedenen Altersstufen ändert. So fahren noch ca. 59% der 18 bis 25-Jährigen mit den

Eltern und ca. 30% mit den Geschwistern in den Urlaub und wollen weniger mit der Werkstatt- oder Wohnheimgruppe verreisen. Das ändert sich aber verständlicherweise mit zunehmendem Alter: Nur noch ca. 54% der 26 bis 35-Jährigen und ca. 27% der Personen mit einem Alter von über 35 Jahren fahren mit den Eltern fort. Das ergibt sich natürlich auch aus dem fortschreitenden Alter der Eltern, welches sicherlich eine verändernde Wirkung im Hinblick auf das Urlaubsverhalten der gesamten Familie hat. Analog verhält es sich mit den Geschwistern der Befragten: Die 26 bis 35-Jährigen verreisen zu ca. 24% und die über 35-Jährigen nur noch zu ca. 10% mit den Geschwistern. Das rührt gewiss daher, dass die Geschwisterkinder selbst eine Familie gegründet haben und teilweise auch aus ihren Heimatorten weggezogen sind.

2.6 Abgrenzung In- und Ausland

Das Thema dieser Arbeit lautet: Der Reisemarkt für Familien mit schwerbehinderten Kindern in der Bundesrepublik Deutschland. D. h. es werden die Leistungsträger durchleuchtet, die etwas für die oben genannte Zielgruppe anbieten. Spezifiziert heißt das, wenn es um Flug-, Bus- oder Bahngesellschaften, Reedereien, Mietwagenanbieter, Reiseveranstalter, Reisebüros oder gemeinnützige Verbände und Vereinigungen geht, werden sowohl innerdeutsche als auch internationale Zielgebiete eine Rolle spielen. Dagegen werden in Bezug auf einzelne Hotels/Pensionen oder Ferienwohnungen, Fremdenverkehrsorganisationen oder Destinationen nur die einheimischen Anbieter betrachtet.

3. Darstellung des vorhandenen Angebotes

3.1 Methodik

Bevor die Darstellung der Angebote der einzelnen Leistungsträger folgt, soll kurz die Vorgehensweise bei der Suche nach existierenden Urlaubsmöglichkeiten für Familien mit schwerbehinderten Kindern erläutert werden. Es gab zwei Wege, die zur Materialsammlung beitrugen. Das waren das Anfordern von Unterlagen bei den Leistungsträgern per Telefon, E-Mail oder Post. Hinzu kam der Besuch der Internationalen Fachmesse für Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf Rehacare, auf der sich ein Reisecenter zur Information über Reisemöglichkeiten für behinderte Urlauber befand. Die jeweiligen Kontaktadressen bzw. Informationen wurden aus Fachzeitschriften oder Büchern für behinderte Menschen, durch Anfragen bei sich in der Behindertenarbeit engagierenden Verbänden, aus Hinweisen von kontaktierten Unternehmen und durch die selbst geführten Interviews mit betroffenen Familien gewonnen.

3.2 Fluggesellschaften und Flughäfen

Es existiert eine Übersicht über den speziellen Service für behinderte Fluggäste der verschiedenen Fluggesellschaften in einem Handbuch der Europäischen Kommission aus dem Jahr 1996, welche im Anhang dieser Arbeit beigefügt ist. Insbesondere für das Thema dieser Ausführungen sind die Fragen nach der Notwendigkeit eines ärztlichen Attestes für die Reisefähigkeit des Kindes, nach erhältlichen Sitzplätzen vor dem Check-in, nach einem Preiserlass für Begleitpersonen, nach einer Einschränkung der Anzahl der behinderten Fluggäste pro Flugzeug und nach sonstigen speziellen Vorkehrungen für behinderte Gäste von Bedeutung. Für Familien mit mobilitätsbehinderten Kindern ist noch interessant, ob eigene Rollstühle zum/vom Flugzeug mitgebracht, ob Rollstühle mit Nassbatterien und geöffnete elektrische Rollstühle befördert werden können und welche speziellen Vorschriften es dafür gibt. Weiterhin könnten die Fragen nach der Beförderung von Passagieren mit tragbaren medizinischen Geräten, nach entsprechender Energie- und eventueller Sauerstoffversorgung eine Rolle spielen.

In einer Studie von 1998 wurden mit Hilfe von Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Fluggesellschaften zu ihren Angeboten für behinderte Fahrgäste befragt. Zehn von 21 Fragebögen wurden zurückgesandt und ergeben folgendes Bild.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bewertung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Fluggesellschaften unter dem Aspekt der Behindertenfreundlichkeit[14]

57% der befragten Fluggesellschaften gewähren Begleitpersonen ermäßigte Flugpreise, von denen 25% die Ermäßigung nur Begleitern Schwerstbehinderter einräumen. Auch 57% bieten spezielle Möglichkeiten der Informationsgewinnung für Nachfrager an, wobei 100% davon ein spezielles Informationstelefon betreiben und 25% eine spezielle Informationsbroschüre bereithalten. Um die zielgruppenspezifischen Bedürfnisse behinderter Gäste zu ermitteln, informieren sich nur 29% der Airlines bei Selbsthilfegruppen oder Interessenvertretungen Betroffener.[15]

Für die Flughäfen sollen einige deutsche Beispiele gewählt werden. Der Düsseldorfer Flughafen verfügt über eine Informationsbroschüre für behinderte Fluggäste, in der durch den Betreiber auf die Besonderheiten im Flughafen hingewiesen wird. Rollstuhlfahrer dürfen vor den anderen Fluggästen beim Abflug und als Letzte auf dem Zielflughafen ein- bzw. aussteigen.[16] Der Flughafen Frankfurt am Main gibt eine spezielle Broschüre für Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität heraus. In dieser werden zum Beispiel Fragen zur Bewegung innerhalb des Flughafengeländes (automatische Türenöffnung, behindertengerechte Fahrstühle und Toiletten) und zur Anreise beantwortet.[17] Auch der Stuttgarter Flughafen liefert auf Anfrage ein Faltblatt mit Informationen für behinderte Fluggäste. Dieses enthält hauptsächlich Angaben, die den Weg zum und den Service im Flughafen betreffen.[18] Diese Broschüren sind hauptsächlich für Familien mit Kindern, die einen Kinderwagen oder Rollstuhl benötigen, interessant.

3.3 Busunternehmen

Hierzu befinden sich einige Beispiele im Abschnitt Reiseveranstalter. Listen über verschiedene barrierefreie Busunternehmen oder Busreisen geben zum Beispiel der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK)[19] und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Clubs Behinderter und ihrer Freunde e.V.[20] heraus.

Nach einer Expertenbefragung bei Anbietern aus der Tourismuswirtschaft und im Verkehrsbereich im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit ergibt sich aus den Antworten vom Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo), vom Internationalen Bustouristik Verband e.V. (RDA) und von der Gütegemeinschaft Bus-Komfort e.V. (gbk) folgendes Bild: Bei allen dieser Verbände existiert ein Verzeichnis mit Busreiseveranstaltern, die Busreisen für behinderte Menschen anbieten und es besteht auch das Verständnis dafür, dass ein neues Qualitätsdenken entwickelt werden muss, um für alle Menschen das Gesamtprodukt Busreise zugänglich zu machen. Vorbildlich ist dabei die gbk, die durch Informationen und Weiterbildungen ihre Mitglieder hinsichtlich der unterschiedlichen Zielgruppen sensibilisiert.[21]

3.4 Deutsche Bahn AG

Die Deutsche Bahn verfügt über ein Faltblatt mit Informationen für behinderte Reisende. Dieses hat umfangreiche Auskünfte zu Reservierung, Buchung und Serviceangeboten am Bahnhof und im Zug zum Inhalt[22]. Weiterhin enthält es ein extra Kapitel zu den Leistungen im Rahmen des Nachteilsausgleichs[23], wodurch nach § 59 Absatz 1 Schwerbehindertengesetz Schwerbehinderte, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder gehörlos sind, von Unternehmern, die öffentlichen Personenverkehr betreiben, gegen Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises (=Schwerbehindertenausweis) im Nahverkehr unentgeltlich befördert werden müssen.[24] Zum Nahverkehr zählen nach § 61 SchwbG Straßenbahnen und Obusse; Kraftfahrzeuge im Linienverkehr auf Linien, bei denen die Mehrzahl der Beförderungen eine Strecke von 50 km nicht übersteigt; S-Bahnen in der zweiten Wagenklasse; Eisenbahnen in der zweiten Wagenklasse in Zügen im Umkreis von 50 km und Wasserfahrzeuge im Linien-, Fähr- und Übersetzverkehr, wenn dieser der Beförderung von Personen im Orts- und Nachbarschaftsbereich dient und Ausgangs- und Endpunkt innerhalb dieses Bereiches liegen.[25] Wichtig für das Thema dieser Arbeit ist weiterhin, dass nach § 59 Absatz 2 eine Begleitperson eines Schwerbehinderten, sofern eine ständige Begleitung notwendig und dies im Ausweis des Schwerbehinderten eingetragen ist, im Nah- und Fernverkehr unentgeltlich befördert werden muss.[26]

3.5 Schiff- und Fährgesellschaften

Jedes Kreuzfahrtschiff verfügt über bestimmte medizinische Einrichtungen, eine gut ausgestattete Apotheke und hat einen Arzt sowie eine Krankenschwester an Bord.[27] Aus zuvor schon erwähnter Expertenbefragung bei Anbietern aus Tourismuswirtschaft und Verkehrsbereich wird ersichtlich, dass viele der 13 befragten Unternehmen, zu denen u.a. Arkona Reisen, Phoenix Reisen GmbH, Hapag Lloyd Seetouristik, Seetours International GmbH + CoKG, Stena Line, Color Line, Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschifffahrt AG, und P & O European Ferries gehörten, in ihren Katalogen nicht auf spezifische Gegebenheiten für behinderte Gäste hinweisen. Es sind wahrscheinlich mehr Serviceangebote vorhanden als aus den Prospekten zu ersehen ist.[28]

3.6 Mietwagen und eigener Pkw

Anschriften von Firmen, die behindertengerechte Pkws oder Wohnmobile vermieten, können von Verbänden der Behindertenarbeit (zum Beispiel Unfallopfer Hilfswerk, Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.[29], Bundesarbeitsgemeinschaft der Clubs Behinderter und ihrer Freunde e.V.[30] ) angefordert werden.

In den Untersuchungen der Expertenbefragung wurden auch Autovermietungsfirmen (Europcar, Avis, Hertz und Sixt) angeschrieben. Davon bietet eine behinderten Menschen ein upgrading (höhere Klasse zu gleichen Bedingungen) an. Speziell behindertengerechte Fahrzeuge hat aber keine der Unternehmungen im Programm.[31]

Weiterhin soll an dieser Stelle auf eine Liste der Autobahn Tank Rast GmbH CoKG hingewiesen werden, die Aussagen über die jeweiligen Raststätten hinsichtlich behindertengerechter Einrichtungen, wie zum Beispiel Toiletten enthält.[32]

3.7 Hotels und Pensionen

Man sollte meinen, dass zumindest bei den größeren Hotelketten behindertengerechte Einrichtungen ein Muss sind. Von den achtzehn in der im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit befragten Beherbergungsketten, darunter zum Beispiel Accor Hotels, Arabella Hotels, Astron Hotels, Best Western Hotels GmbH, Dorint AG, Hilton International Co., Holiday Inn Worldwide, ITT Sheraton, Mövenpick Hotels & Resorts International, Ringhotels e.V., Steigenberger Hotels AG, Treff Hotels AG und Four Seasons-Regent Hotels & Resorts, antworteten nur sieben. Zwei davon verfügen über behindertengerechte Zimmer. Von einer anderen wird auf die Informationen vor Ort in den einzelnen Hotels verwiesen. In Bezug auf die Informationsweitergabe an den Endkunden ergibt sich ein unbefriedigendes Bild. Es sind zwar einige Hinweise für behinderte Kunden vorhanden, aber zur „Rollstuhlgerechtigkeit“ bilden sich die unterschiedlichen Häuser jeweils eine eigene Definition, die aus den Broschüren für den Gast nicht ersichtlich wird. Die Frage zur Mitarbeitersensibilisierung auf behinderte Gäste wurde nicht beantwortet.[33]

In einer anderen Studie aus dem Jahr 1998 (mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie) wurden 47 Hotelbetreiber, Hotelgesellschaften und Hotelkooperationen angeschrieben, wovon 20 Unternehmen antworteten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Hotellerie unter dem Aspekt der Behindertenfreundlichkeit[34]

50% der befragten Unternehmen geben an, dass alle öffentlichen Bereiche im Hotelgebäude zugänglich bzw. bauliche Hindernisse überwindbar sind. In 15% der Häuser sind Sporteinrichtungen für behinderte Gäste zugänglich und 20% bieten speziell für mobilitätseingeschränkte Gäste Animationsprogramme an. Nur 5% der Befragten kooperieren mit Reiseveranstaltern oder Reisebüros, die Reisen für behinderte Menschen durchführen bzw. vermitteln.[35]

Es sollen nun einige ausgewählte Beispiele folgen, jedoch ohne jegliche Bewertung. Jedes ETAP-Hotel in Deutschland verfügt über ein behindertenfreundliches Zimmer[36], so auch die Inter City Hotels. Das Hotel Mit – Mensch Berlin ist ein barrierefreies und im familiären Flair geführtes Hotel, was selbst von jungen Menschen mit Handicap organisiert wird.[37] Ein weiteres Beispiel ist das Andrea Hotel-garni in Bad Zwischenahn (Niedersachsen), das speziell für rollstuhlfahrende Gäste geeignet ist. Es wird schon im Prospekt auf Türbreiten, Tischhöhen und Badeinrichtungen hingewiesen, sodass weitere Informationseinholungen nicht mehr notwendig sind.[38] Als nächstes soll das umweltfreundliche und barrierefreie Landhaus Elbufer in Gülstorf (Mecklenburg-Vorpommern) erwähnt werden, das sowohl behinderte als auch nichtbehinderte Gäste beherbergt. Nach Aussagen des Betreibers ist dies bis jetzt auch in einem „günstigen Verhältnis“ gelungen.[39] Ein Haus mit Betreuungsmöglichkeit existiert in Sigmarszell am Bodensee.[40] Im Ferienhotel Stadtschloß Hecklingen (Sachsen-Anhalt) ist ein großer Teil der Appartements behindertengerecht ausgestattet.[41] Nach Aussagen des Betreibers bestehen die Gäste zu 90% aus Gruppenreisenden und nur 3 bis 5% sind Familien. Dieses Hotel arbeitet mit ambulanten Pflegediensten zusammen oder das Hotelpersonal übernimmt die Betreuung zeitweise selbst. Die rheinischen Jugendherbergen bieten verschiedene Familienaufenthalte zu bestimmten Themen (Klettern, Reiten, Rittertreffen) an. Diese beziehen sich aber nicht speziell auf Familien mit behinderten Kindern.[42] Laut Anschreiben des Deutschen Jugendherbergswerk Landesverband Rheinland e.V. kann diese Zielgruppe vereinzelt an den „normalen“ Programmen teilnehmen. Es existiert ein Informationsblatt mit behindertengerechten Jugendherbergen im Rheinland.[43]

3.8 Ferienwohnungen und Camping

Hier ist eine Vielzahl von verschiedenen Offerten privater Vermieter vorhanden, sodass auf zwei Beispiele ohne Wertung näher eingegangen wird. Es ist als erstes das Haus am Hövt auf der Insel Rügen zu nennen, das als ehemaliges Hotel zu komfortablen Ferienwohnungen umgebaut wurde, wovon eine ganze Etage rollstuhlgerecht er- und eingerichtet ist.[44] Herzlich willkommen sind Familien und Gäste aller Art auf dem Bauernhof der Familie Oder (selbst Betroffene) im thüringischen Tanna.[45] Andere Anbieter von Bauernhof-Urlaub sind auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft Urlaub und Freizeit auf dem Lande e.V. zu finden. Besonders angenehm ist dabei die Möglichkeit der Suche nach Piktogrammen, zum Beispiel um behinderten- und/oder familiengerechte Übernachtungsmöglichkeiten zu finden.[46] Unter www.bauernhofurlaub.com sind weitere Unterkünfte auf Bauernhöfen zu finden.[47]

Bei einer Befragung von 81 Campingplätzen mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie antworteten 22 und es lässt sich folgendes erkennen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Campingplätze unter dem Aspekt der Behindertenfreundlichkeit[48]

91% der Campingplätze verfügen über behindertenspezifische Einrichtungen. Auf 32% der Stätten sind Sporteinrichtungen vorhanden, die teilweise oder vollständig für mobilitätseingeschränkte Gäste nutzbar sind.[49] Als Beispiel zu diesem Teilabschnitt soll folgendes dienen: Die AZUR Freizeit GmbH ist eine der großen Campingplatzketten Europas und es gibt auf fast allen Campingparks entsprechende Behinderteneinrichtungen.[50] Weiterhin vertritt die GmbH eine spezielle Kinder- und Familienphilosophie, die durch das Vorhandensein von Freibädern, Sport- und Abenteuerspielplätzen, Streichelzoos, Fahrradverleih, Babyräumen und einem umfassenden Kinderprogramm zum Ausdruck kommt.[51]

3.9 Reiseveranstalter

Hier muss zwischen den Groß- und den Spezialveranstaltern unterschieden werden, da die in dieser Arbeit beschriebene Zielgruppe, bezogen auf den Gesamtmarkt, eine Nische darstellt.

Laut Expertenbefragung im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit gaben die großen Anbieter bei der Frage nach ihren Erfahrungen mit behinderten Reisenden immer an, dass versucht wird, die Kundenwünsche aller Art von Gästen zufrieden zu stellen, betonten aber gleichzeitig, dass sie sich nicht als Spezialreiseveranstalter verstünden.[52] So existiert bei der TUI Deutschland beispielsweise eine Zusatzinformation für Behinderte und ihre Begleiter, die behindertenfreundliche, nicht jedoch behindertengerechte Hotels und Ferienanlagen enthält. In dieser Broschüre werden Hinweise zur Buchung und Abwicklung gegeben.[53] Dieser ergänzende Katalog wendet sich hauptsächlich an den Kreis der TUI-Vertretungen, dient nur als Beratungsunterlage und ist damit nicht für den Endverbraucher bestimmt. Laut Aussage der Mitarbeiter von Thomas Cook (ehemals NUR Touristik GmbH) bemüht man sich, individuelle Kundenanfragen abzuklären und vor der Buchung genau zu prüfen, was für diesen Kunden in Betracht kommen könnte.

Nun sollen einige Nischenveranstalter aufgeführt werden, wobei dies ohne Rangordnung erfolgt. Es ist die Reiseagentur Carsten Müller zu nennen. Es werden sowohl Gruppen- als auch Individualreisen ins In- und Ausland mit Betreuungsmöglichkeiten und eventuellem „Haus zu Hausverkehr“ angeboten.[54] Auch Reisen ins In- und Ausland, aber hauptsächlich für rollstuhlfahrende Gruppen, führen Holtappels-Reisen durch. Eine Betreuung während des Urlaubs kann durch die Zusammenarbeit mit einem Reisebegleitservice zur Verfügung gestellt werden.[55] Rund-, Kurz- und Cityreisen mit Bus, Pkw, Schiff und Linienflieger für körperbehinderte Gäste offeriert Eberhardt Travel.[56] Laut Ausführungen von Mitarbeitern werden hauptsächlich Gruppen und Vereine bedient. Als nächstes folgt mit dem Behinderten- & Schülerreisedienst ein Anbieter, der Gruppen- und Familienreisen in verschiedene Destinationen durchführt.[57] Ein weiterer Veranstalter namens rfb-Touristik GmbH arrangiert Reisen in alle Welt für Blinde und Sehbehinderte, geistig und psychisch Behinderte und Rollstuhlfahrer. Besonders ist in seinem Katalog die Ausweisung eines Punktesystems, wonach die einzelnen Zielgebiete hinsichtlich verschiedener Kriterien bewertet werden. Das sind zum Beispiel das Sport- und Betreuungsangebot und auch die Kinderfreundlichkeit (Differenzierung von „keine besonderen Angebote“ bis „viele Sport- und Freizeitangebote, Betreuung teilweise möglich“) der unterschiedlichen Reisen.[58] Außerdem zu nennen ist RollOn Travel, der laut Angaben im Gespräch hauptsächlich Asien-Reisen durchführt, wobei Interessierte aus einem Baukastensystem den persönlichen Urlaub kreieren können. So können beispielsweise Familien einen Kleinbus mieten und sind vor Ort weitgehend flexibel. Nach Meinung der Autorin sollten noch zwei weitere spezielle Versionen der Urlaubsverbringung erwähnt werden, da diese sicherlich für Familien besonders interessant sind. Das ist zum einen die Möglichkeit der Hausboot-Ferien. Als Vermieter soll hier stb-Reisen genannt werden, welcher Hausboote in Frankreich, Spanien, Italien, Irland, Belgien und Portugal ausleiht.[59] Als zweites sind die Skikurse für behinderte Kinder, die von Gerda Pamler (selbst Rollstuhlfahrerin) organisiert werden, zu nennen. So kann laut Frau Pamler eine ganze Familie zum Skiurlaub fahren: Das behinderte Kind und ein Elternteil belegen den Spezialkurs und die restlichen Familienmitglieder können in die Skischule vor Ort gehen.[60]

Die Aussagen über die Infrastruktur des Umfeldes eines Urlaubsortes sind laut der Expertenbefragung sowohl bei den Groß- als auch bei den Nischenveranstaltern unzureichend. So sind diese, wenn überhaupt vorhanden, selten systematisch erfasst und wenig präzise. Die notwendigen Angaben müssten separat, eventuell bei den jeweiligen Fremdenverkehrsorganisationen, angefordert werden.[61]

3.10 Reisebüros

Auf der Vermittlerseite existieren einige Reise-, Organisations- oder Servicebüros, die sich hauptsächlich mit dem Verkauf von Behindertenreisen beschäftigen. Gemäß den Angaben der Mitarbeiter verschiedener Offices wird bei Anfragen von Familien sehr individuell gearbeitet und etwas Passendes für die jeweiligen Bedürfnisse erstellt, „da es speziell für Familien mit behinderten Kindern keine Katalogangebote gibt“. Es sollen jetzt zwei der gefundenen Mittler aufgeführt werden. Zum ersten ist dies Weitsprung-Reisen, wo Beratung und Hilfe bei der Reiseorganisation und Buchung, ein Begleitservice und auch selbstorganisierte Gruppenreisen angeboten werden.[62] Bei Albatros-Reisen wird Rücksprache mit dem Reiseveranstalter gehalten, sodass nachfragegerechte Angebote zur Verfügung gestellt werden können. Alle kontaktierten Geschäfte haben eher weniger Anfragen von Familien mit behinderten Kindern zu verzeichnen.

3.11 Fremdenverkehrsorte und –organisationen

3.11.1 Deutscher Tourismusverband (DTV)

Der Deutsche Tourismusverband stellt seit Anfang diesen Jahres die Thematik des Behindertentourismus in Deutschland in den Vordergrund, da eine enge Kooperation notwendig ist, um dem Wildwuchs, der Zersplitterung und den unterschiedlichen Geschwindigkeiten bei der Behandlung dieses Themas entgegenzuwirken. In Zusammenarbeit mit den Clubs der Behinderten und ihrer Freunde, der nationalen Koordinationsstelle Tourismus für Alle und den touristischen Marketingorganisationen der Länder soll eine koordinierende Funktion übernommen werden.[63]

13.11.2 Trends und Tendenzen

In der Fortschreibung der Studie Tourismus für behinderte Menschen mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie wird ersichtlich, dass immer mehr Fremdenverkehrsorganisationen Reise- und Urlaubsinformationen für behinderte Menschen zur Verfügung stellen. Zunehmend werden auch spezifische Dienstleistungen angeboten. Die Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen und Interessenvertretungen behinderter Menschen wurde intensiviert. Besonders erleichternd wirkt die Möglichkeit, Informationen über das Internet zu bekommen.[64] Auch in den Fremdenverkehrsorten geht man in den Marketingaktivitäten in höherem Maße auf die Bedürfnisse behinderter Gäste ein. So werden zum Beispiel Freizeitmaßnahmen und Unterhaltungsprogramme zunehmend auf genannte Zielgruppe ausgerichtet.[65]

3.11.3 Angebote verschiedener Bundesländer

3.11.3.1 Baden-Württemberg

Die Broschüre Baden-Württemberg barrierefrei erleben enthält Informationen zu barrierefreien Unterkünften (mit Definition von barrierefrei und bedingt barrierefrei) und zu verschiedenen Ausflugszielen.[66] Weiterhin wird eine Liste von Beherbergungsbetrieben mit behindertengerechten Einrichtungen geliefert.[67]

3.11.3.2 Bayern

Der Murnauer Wegweiser für Gehbehinderte liefert u. a. Informationen über behindertengerechte Einrichtungen, Spezialdienste für Behinderte, Gesundheitsversorgung, Gastronomie, Kultur, Freizeit, Einkaufsmöglichkeiten und Wanderwege.[68] Aschau im Chiemgau gibt einen Wegweiser für Behinderte heraus, der außer einigen Rundwegen Angaben zu behindertengerechten Einrichtungen, Sport- und Freizeitmöglichkeiten, Museen, Sehenswürdigkeiten, Beherbergungs- und gastronomischen Betrieben beinhaltet.[69] Des Weiteren existiert ein Gaststättenführer für Rollstuhlfahrer.[70] Der Verkehrsverband Chiemsee e.V. schickt auf Anfrage ein Heft für behinderte Gäste, das über Wandermöglichkeiten, Unterkünfte, Ausflugsziele und Ärzte in der gesamten Chiemseeregion informiert.[71] Vom Fränkischen Seenland wird ein Verzeichnis mit behindertengerechten Ferienunterkünften und einigen Adressen von Dienstleistern, zum Beispiel für eine Betreuung vor Ort, herausgegeben.[72] Das Freizeitmagazin Frankens enthält Angebote für Behinderte sowie Veranstaltungen und Sehenswertes für Kinder.[73] Weiterhin gibt es einen speziellen Bauernhofkatalog, der Familiengasthöfe separat ausschreibt.[74] Beim Spessartbund existiert ein Heft mit 35 Wandervorschlägen für Rollstuhl und Kinderwagen.[75] Auch im Naturpark Haßberge kann man sich auf sechzehn behindertengerechte Wanderwege begeben.[76] Garmisch-Partenkirchen schickt auf Anfrage eine Liste mit behindertengerechten Einrichtungen und Gebäuden im Ort zu, die u. a. auch Ausflugsmöglichkeiten, Spazier- und Wanderwege für behinderte Gäste enthält. Außerdem existiert ein Faltblatt mit Informationen zur Bayerischen Zugspitzbahn.[77]

3.11.3.3 Hessen

Ein Gastgeberverzeichnis für behinderte Menschen existiert in Hessen. Es enthält eine Vielzahl an Adressen von barrierefreien Hotels, Gasthöfen, Pensionen und Ferienwohnungen.[78]

3.11.3.4 Mecklenburg-Vorpommern

Als ein weiteres Beispiel zu den Fremdenverkehrsorten soll das Ostseebad Binz folgen, das mit dem Heft Urlaub mit Handicap im Ostseebad Binz viele nützliche Auskünfte abgibt. Für Familien mit behinderten Kindern sind vor allem die Aussagen zu behindertenfreundlichen Restaurants und anderen Einrichtungen, Ärzten, Strandzugängen, Wandermöglichkeiten und für mit einer Gehbehinderung betroffene Familien die Reparaturmöglichkeit von Rollstühlen und die Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln von Interesse.[79] Auf Usedom gibt es einen Führer für mobilitätsbehinderte Menschen, der spezielle Unterkünfte und Gegebenheiten in den einzelnen Seebädern ausweist.[80]

3.11.3.5 Niedersachsen

Das Ammerland Reisemagazin ist ein Gastgeberverzeichnis mit behindertengerechten Häusern, wobei der Autor dieses Heftes ein Unternehmen besitzt, das sich mit Behindertenfahrzeugen beschäftigt.[81] In der Lüneburger Heide gibt es einen speziell für Rollstuhlfahrer ausgezeichneten Rundweg.[82]

3.11.3.6 Rheinland Pfalz

Von der Mosellandtouristik wird eine Liste barrierefreier Unterkünfte im Moselland herausgebracht, die auch Informationen zu Veranstaltungen bzw. Freizeitmöglichkeiten, Stadtführungen, Wanderwegen und behindertengerechten Einrichtungen liefert.[83] In der Ferienregion Rheinischer Westerwald findet man einen speziellen Katalog für behinderte Menschen. Dieser beinhaltet zum einen nach unterschiedlichen Behinderungsarten aufgegliederte Gegebenheiten in den einzelnen Unterkünften und des Weiteren Informationen zu Wanderungen, Ausflugsmöglichkeiten, Freizeiteinrichtungen und einen Veranstaltungskalender.[84]

3.11.3.7 Sachsen

Vom Leipzig Tourist Service e.V. wurde erklärt, dass die Angebote im Sales Guide Leipzig alle behindertengerecht aufbereitet werden könnten. Weiterhin existiert eine separate Informationsbroschüre für Behinderte, die Aufschlüsse über Kultur-, Freizeit- und Gastronomieangebote liefert sowie einige Empfehlungen des Behindertenverbandes enthält.[85] Leipzig bietet seinen Gästen auch Führungen zu verschiedenen Themen speziell für Behinderte oder Kinder an.[86]

3.11.3.8 Schleswig-Holstein

Der Katalog der Insel Föhr enthält sowohl Gastgeber, die speziell auf Kinder ausgerichtet sind als auch Quartiere für behinderte Gäste. Diese sind mit den jeweiligen Symbolen gekennzeichnet.[87]

[...]


[1] Vgl. Statistisches Bundesamt (2000), S. 6 i.V.m. S. 4

[2] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (1999), S. 11

[3] Vgl. Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH (2000), S. 19 und S. 31

[4] Vgl. Bethmann (1999), S. 21

[5] Bethmann (1999), S. 27

[6] Vgl. Bethmann (1999), S. 27

[7] Bethmann (1999), S. 27

[8] Vgl. Bethmann (1999), S. 31

[9] Vgl. Bethmann (1999), S. 33 f.

[10] Vgl. Bethmann (1999), S. 22

[11] Vgl. www.ifrr.vdr.de

[12] Quelle: Ebert (2000), S. 88

[13] Quelle: Ebert (2000), S. 91

[14] Quelle: Dr. Gugg und Dr. Hank-Haase (2001), S. 69 f.

[15] Vgl. Dr. Gugg und Dr. Hank-Haase (2001), S. 66 ff.

[16] Vgl. http://www.muenster.org/zugvogel/ddorf.html

[17] Vgl. Fraport AG (2001), Faltblatt

[18] Vgl. Flughafen Stuttgart GmbH, S. 3 ff.

[19] Vgl. Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (2001), S. 18 ff.

[20] Vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft der Clubs Behinderter und ihrer Freunde e.V. (2000), S. 9

[21] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (1999), S. 161

[22] Vgl. Deutsche Bahn AG (2001), S. 6 ff.

[23] Vgl. Deutsche Bahn AG (2001), S. 31 ff.

[24] Vgl. Bethmann (1999), S. 203

[25] Vgl. Bethmann (1999), S. 210 f.

[26] Vgl. Bethmann (1999), S. 204

[27] Vgl. Europäische Kommission (1996), S. 56

[28] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (1999), S. 159 f.

[29] Vgl. Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (2001), S. 82 ff.

[30] Vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft der Clubs Behinderter und ihrer Freunde (2000), S. 10

[31] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (1999) S. 160

[32] Vgl. Autobahn Tank Rast GmbH CoKG (2001)

[33] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (1999), S. 157 f.

[34] Quelle: Dr. Gugg und Dr. Hank-Haase (2001), S. 46

[35] Vgl. Dr. Gugg und Dr. Hank-Haase (2001), S. 43 ff.

[36] Vgl. ACCOR Hotellerie (2001), S. 27

[37] Vgl. Hotel Mit – Mensch, Faltblatt

[38] Vgl. Frömert, Faltblatt

[39] Vgl. Mickler, Faltblatt

[40] Vgl. www.handinhand-ferien.de

[41] Vgl. Stadtschloß Hecklingen (2001), Faltblatt

[42] Vgl. Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Rheinland e.V. (2001), S. 19 ff.

[43] Vgl. Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Rheinland e.V., Faltblatt

[44] Vgl. http://www.hoevt.de/Rolli_Infos.html

[45] Vgl. Oder, Faltblatt

[46] Vgl. www.bauernhofferien.de

[47] Vgl. www.bauernhofurlaub.com

[48] Quelle: Dr. Gugg und Dr. Hank-Haase (2001), S. 49

[49] Vgl. Dr. Gugg und Dr. Hank-Haase (2001), S. 47 f.

[50] Vgl. AZUR Camping (2001), S. 56

[51] Vgl. AZUR Camping (2001), S. 4 ff.

[52] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (1999), S. 154

[53] Vgl. TUI Deutschland GmbH (2000), S. 11 ff.

[54] Vgl. Müller (2001), S. 2

[55] Vgl. Holtapells (2001), S. 3 f.

[56] Vgl. http://www.handicapreisen.de/handi/wir.html

[57] Vgl. http://www.bs-reisedienst.de/unternehmen.html

[58] Vgl. rfb-Touristik GmbH (2001), S. 3

[59] Vgl. stb Sport-, Touristik- und Bildungsreisen GmbH (2001), S. 3

[60] Vgl. http://home.t-online.de/home/gerda.pamler/monoski.html

[61] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (1999), S. 155 f.

[62] Vgl. http://www.weitsprung-reisen.de

[63] Vgl. Dr. Gugg und Dr. Hank-Haase (2001), S. 10

[64] Vgl. Dr. Gugg und Dr. Hank-Haase (2001), S. 17

[65] Vgl. Dr. Gugg und Dr. Hank-Haase (2001), S. 19

[66] Vgl. Tourismus-Marketing GmbH Baden Württemberg, Katalog

[67] Vgl. Schwarzwald Tourismusverband e.V. (2000), Katalog

[68] Vgl. Verkehrsamt Murnau (2000), S. 6 ff.

[69] Vgl. Kurverwaltung Aschau i. Ch. (2000), Faltblatt

[70] Vgl. Schule für Körperbehinderte der Orthop. Kinderklinik Aschau, Faltblatt

[71] Vgl. Verkehrsverband Chiemsee e.V. (1995), S. 39, 47, 51 f. und 55

[72] Vgl. Tourist-Information Fränkisches Seenland (2001), Katalog

[73] Vgl. Tourist Information Romantisches Franken (2001), S. 102 und S. 106 f.

[74] Vgl. Tourist Information Romantisches Franken (2001), S. 43

[75] Vgl. Spessartbund e.V., Informationsheft

[76] Vgl. Naturpark Haßberge, Informationsheft

[77] Vgl. Bayerische Zugspitzbahn AG, Faltblatt

[78] Vgl. Hessen Touristik Service e.V. (1999), S. 6 ff

[79] Vgl. Kurverwaltung Ostseebad Binz (2001), S. 3, 4, 6, 8, 12 und 16

[80] Vgl. Tourismusverband Insel Usedom e.V., Informationsheft

[81] Vgl. Helmut Jelschen GmbH (1999), Katalog

[82] Vgl. Fremdenverkehrsverband Lüneburger Heide e.V., Faltblatt

[83] Vgl. Mosellandtouristik (2001), Katalog

[84] Vgl. VG Rengsdorf, Katalog

[85] Vgl. Leipzig Tourist Service e.V. (1998), S. 15 ff.

[86] Vgl. Gästeführungen Leipzig und Umland e.V., Faltblatt

[87] Vgl. Föhr Touristik e.V. (2001), S. 19 und S. 21

Ende der Leseprobe aus 123 Seiten

Details

Titel
Der Reisemarkt für Familien mit schwerbehinderten Kindern in der Bundesrepublik Deutschland
Hochschule
Hochschule München
Note
2
Autor
Jahr
2001
Seiten
123
Katalognummer
V2169
ISBN (eBook)
9783638113250
Dateigröße
1516 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Diese Arbeit hat auf der einen Seite die Analyse des touristischen Angebotes für genannte Zielgruppe zum Inhalt. Auf der anderen Seite beschäftigt sie sich mit Motiven, Erfahrungen und Wünschen von betroffenen Familien. Dazu wurden Interviews mit Eltern von behinderten Kindern durchgeführt. Da die Autorin selbst in einer Familie mit einem behinderten Kind aufwuchs, ist ein Kapitel den persönlichen Erlebnissen der Schreiberin gewidmet.
Schlagworte
Urlaub, Reisen, Tourismus, behindert, Handicap
Arbeit zitieren
Juliane Laube (Autor:in), 2001, Der Reisemarkt für Familien mit schwerbehinderten Kindern in der Bundesrepublik Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/2169

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