Der Fernsehsatellit ASTRA und die Notwendigkeit einer europäischen Kontrolle


Hausarbeit (Hauptseminar), 1996

35 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

0. Einleitung

1. Astras Weg zum Monopol
1.1. Die Gründungsgeschichte
1.2. Eutelsats Verhinderungspolitik
1.3. Die Transpondervergabepolitik
1.4. Zusammenfassung und Notwendigkeit einer Kontrolle

2. Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Satellitenfernsehens
2.1. Die Regelungen bis zur Fernsehrichtlinie: Freier Informationsfluß versus staatliche Souveräntität
2.2. Die Fernsehrichtlinie und die Europaratskonvention
2.2.1. Bewertung der Richtlinie
2.3. Die kulturpolitische Kompetenz im Maastricher Vertrag
2.4. Die Fernsehnorm MAC

3. Chancen einer europäischen Medienaufsicht
3.1. Die Rundfunkfreiheit
3.2. Die Gestaltungsmodelle des Rundfunks
3.3. Vor- und Nachteile einer europäischen Medienaufsicht
3.4. Ansätze einer europäischen
3.5. Der aktuelle Stand einer europäiMedienaufsichtschen Medienaufsicht

4. Zusammenfassung und Resümee

5. Literaturverzeichnis

0. Einleitung

Gut acht Jahre nach seinem Start hat sich der private Fernsehsatellit Astra zum alleinigen Marktführer in Europa entwickelt. 21,73 Millionen europäische Haushalte haben ihre Empfangsanlagen, sogenannte Satellitenschüsseln, auf den luxemburgischen Himmels­körper ausgerichtet. Dies sind 90 Prozent aller europäischen Satellitenhaushalte. In Deutschland empfangen 1,21 Millionen Haushalte ihre Programme über Astra. Dazu kommen 15,4 Millionen deutsche Haushalte, bei denen die Astra-Programme ins Kabel­netz eingespeist sind.

Der von dem privaten luxemburgischen Konsortium Societé Européenne des Satellites (SES) betriebene Satellit hat damit ein Quasi-Monopol in der Fernsehausstrahlung über Satellit inne. Umso verwunderlicher ist es, wenn man betrachtet, wer diesen privaten Monopolisten beaufsichtigt: Die Kontrolle, die vom luxemburgischen Staat ausgeübt wird, ist fast nur formaler Art.[1] Schließlich ist Luxemburg als Anteilseigner[2] vorrangig an einem wirtschaftlichem Erfolg des Unternehmens interessiert. Auch von den europä­ischen Institutionen (Europäische Union und Europarat) gingen bisher keine gesetzgeberischen Maßnahmen aus, die eine effektive Aufsicht gewährleisten könnten. Angesichts dieser Situation stellt sich die Frage auf, wie es möglich war, daß sich Astra bisher jeglicher Kontrolle entziehen konnte bzw. warum es die europäischen Institutionen nicht geschafft haben, dieses neue Medium zu regulieren, zumal die Meinungsvielfalt in Europa ob der dubiosen Transpondervergabe-Politik des Betreibers immer mehr gefährdet ist. Schließlich entwickelt sich das Medium Satellit immer mehr zum Standardversorger für Fernsehprogramme, da die Preis- und Programmvorteile der Satelliten das Kabel immer mehr verdrängen.[3]

Mit diesen Fragen beschäftigt sich die vorliegende Arbeit. Zudem soll erläutert werden, wie eine Kontrolle der Satellitenbetreiber aussehen könnte und wie wirksam sie wäre.

Um Antworten auf diese Fragestellungen zu finden, muß etwas weiter ausgeholt werden. Als Basis soll zunächst die Entwicklungsgeschichte Astras geschildert werden, die dar­über Aufschluß gibt, wie Astra es geschafft hat, sich gegen jegliche staatliche Interven­tionen durchzusetzen und zum absoluten Marktführer aufzusteigen. Auf dieser Grund­lage wird dann die Notwendigkeit einer Kontrolle herausgearbeitet, die insbesondere durch die bereits erwähnte umstrittene Transpondervergabe-Politik der Betreibergesell­schaft in die Debatte gebracht wurde.

Bevor diskutiert werden kann, auf welche Weise die europäischen Staaten bzw. die Eu­ropäische Union (EU) die SES kontrollieren könnte, legt die Arbeit die rechtlichen Rahmenbedingungen dar, unter denen Astra seine Programme ausstrahlt. Neben weltwei­ten Regelungen wie der World Administration Radio Conference (WARC) soll insbeson­dere auf die Maßnahmen der europäischen Institutionen eingegangen werden. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Fernsehrichtlinie der Europäischen Kommission "Fernsehen ohne Grenzen" aus dem Jahre 1989, die als bislang einziger Ansatz für eine europäische Medienpolitik zu werten ist. Hierbei werden hauptsächlich die Aspekte, die den Satellitenrundfunk und Realisierungsmöglichkeiten einer europäischen Medienauf­sicht betreffen, behandelt und diskutiert. Die Debatte über die Quotenregelung bleibt da­bei ausgespart.

Dieser Exkurs in die Gesetzgebung soll aufzeigen, inwiefern der Europäischen Union bei der Satellitenkontrolle einerseits die Hände gebunden sind, andererseits inwiefern die EU ein Interesse daran hat, daß der Rundfunkmarkt weitestgehend dereguliert bleibt.

Aufbauend auf diese Erkenntnisse untersucht die Arbeit die Realisierungschancen einer europäischen Medienaufsicht. Hierzu werden das Pluralismus-Konzept, das hinter der Idee einer Medienaufsicht steht, sowie die verschiedenen Modelle dieses medienpoliti­schen Konzeptes vorgestellt. Zudem werden die Vor- und Nachteile einer Medienkon­trolle diskutiert und deren Durchsetzbarkeit untersucht.

Abschließend schildert die Arbeit den aktuellen Stand der von einigen nationalen Rund­funkaufsichten angestrebten europäischen Medienaufsicht und zeigt die Konzepte und deren Realisierungschancen auf.

Der Forschungsstand ist in politikwissenschaftlicher Hinsicht als eher bescheiden zu bezeichnen. Hauptsächlich haben sich bisher Völkerrechtler, Rundfunkrechtler und Kommunikationswissenschaftler mit dieser Thematik beschäftigt, wobei der Aspekt der Regulierung von Satellitenanbietern zumeist nur ansatzweise behandelt wurde. Die Ent­wicklungsgeschichte Astras wurde besonders ausführlich in Wilfried Ahrens' populärwis­senschaftlicher Publikation "Astra - Fernsehen ohne Grenzen" aufge­arbeitet. Mehrere für diese Arbeit herangezogenen Veröffentlichungen des Rundfunkrechtlers Wolfgang Hoffmann-Riem waren besonders hilfreich bei der Bewertung der europäischen Medien­politik in puncto Rundfunkfreiheit und Pluralismus. Außerdem sind noch Martin Gep­perts Ausführungen in der juristischen Dissertationsschrift "Europäischer Rundfunkraum und nationale Rundfunkaufsicht" über die rechtlichen Rahmenbedingungen des grenz­überschreitenden Fernsehens hervorzuheben.

Nichtsdestotrotz verfolgt diese Arbeit einen politikwissenschaftlichen Ansatz. Sie stellt zunächst dar, wo ein Regulierungsbedarf besteht. Daraufhin zeigt sie den aktuellen Stand der Regulierung, um dann anschließend zu skizzieren, wie eine effektive Kontrolle aussehen könnte. Um die Lücken in der Literatur ansatzweise schließen und den aktuel­len Stand darstellen zu können, greift die Arbeit auch auf schriftliche und mündliche In­formationen von Politikern, Medienwächtern und Journalisten zurück, die sich mit dieser Thematik beschäftigt haben.

1. Astras Weg zum Monopol

1.1. Die Gründungsgeschichte

Bevor die SES im Jahre 1985 gegründet wurde, hatte es im Großherzogtum Luxemburg bereits zwei erfolglose Versuche gegeben, einen Fernsehsatelliten in die Umlaufbahn zu befördern. Zunächst scheiterte 1980 das sogenannte LUXSAT-Projekt von der CLT am Widerstand der französischen Regierung, die ihr eigenes nationales Rundfunksatelliten­projekt durch den geplanten luxemburgischen Satelliten gefährdet sah.

Drei Jahre später wurde die Idee von der luxemburgischen Regierung wieder aufgenom­men, die ein großes Interesse daran hatte, die zukunftsträchtige Kommunikations­wirt­schaft, speziell den Rundfunkbereich auszubauen. Hierzu nahm der damalige luxemburgi­sche Premierminister Pierre Werner im März 1983 Kontakt mit dem ehemaligen Hughes-Manager Clay T. Whitehead auf, der in den USA die Entwicklung des Galaxy-Satelliten­systems vorangetrieben hatte, das für Fernsehübertragungen ausgelegt und inzwischen zu einem großen Erfolg in den Staaten geworden war. Dieser neue von Whitehead promo­tete Satellitentyp war ein sogenannter Medium-Power-Satellit oder auch Hybrid-Satellit, der pro Transponder mit nur 50 Watt auskam. Auf ihm konnten bis zu sechszehn Trans­ponder für ebenso viele Fernsehprogramme untergebracht werden. Bisherige direktstrah­lende Fernsehsatelliten (Direct Broadcasting Satellites, kurz DBS) konnten nur fünf Ka­näle ausstrahlen, was sie extrem unwirtschaftlich machte. Für den Empfang der Signale eines Hybrid-Satelliten reichte eine Satellitenschüssel mit einem Durchmesser von 60 cm aus.

Doch auch dieses Projekt scheiterte an dem Widerstand der französischen Regierung, die nicht nur ihre eigenes Projekt, den TDF1, sondern auch ihre Souveränität bedroht sah.[4] Außerdem legte sich die CLT mit der Begründung quer, daß ihr laut Mediengesetz das alleinige Monopol für die Rundfunkausstrahlung in Luxemburg zustehe. Zudem befürchteten mehrere Nachbarstaaten, daß der europäische Rundfunkmarkt durch ein amerikanisches Projekt zu stark beherrscht würde. Man wollte einer "Coca-Kolonisation" entschieden entgegenwirken. Damit lag man nicht ganz falsch, denn Whitehead hatte wirklich vor, das Projekt als "Trojanisches Pferd" in Europa zu benutzen. Als dieses herauskam, entzog Luxemburg dem Amerikaner das Vertrauen, und das Coronet-Projekt war gescheitert.[5]

Zwei Jahre später wurde ein erneuter und letztendlich erfolgreicher Anlauf genommen. Da man aus den Erfahrungen der vorherigen Projekte gelernt hatte, strebte man jetzt eine Lösung an, die folgendes vorsah: Die Konzession für die Nutzung der luxemburgischen Satellitenfrequenzen mußte unter luxemburgischer Kontrolle bleiben. Die Aktionäre mußten die operative Kontrolle über das Geschäft behalten und durften sie nicht wie bei der Coronet-Konstruktion aus der Hand geben. Außerdem mußte das Projekt eindeutig als europäische Veranstaltung vorgezeigt werden, um der anti-amerikanischen Propa­ganda gegen einen "Raubvogel des amerikanischen Medienkapitals über dem europäischen Medienterritoriums" von Anfang an den Wind aus den Segeln zu nehmen.[6] Dazu wurde ein privates Konsortium, die SES, gegründet, in dem sich neben den beiden öffentlich-rechtlichen luxemburgischen Finanzhäusern Banken, Versicherungen und Fernsehproduzenten aus Deutschland, Schweden, Dänemark, Belgien und Groß­britannien zusammenfanden.[7] Die Konstruktion der Gesellschaft bot Gewähr dafür, daß das Unternehmen nicht von einer Gruppe und auch nicht vom Ausland dominiert werden konnte. Das Aktienkapital wurde in zwei Klassen eingeteilt: Private Investoren können sogenannte A-Aktien erwerben, die staatlichen luxemburgischen Banken erhielten soge­nannte B-Aktien. Die Statuten verlangen, daß kein Aktionär mehr als 10 Prozent des nominellen Aktienkapitals besitzen darf. Die A-Aktien werden zum doppelten Preis der B-Aktien abgegeben, wofür man aber auch eine doppelt so hohe Dividende einstreichen kann. Die A-Aktionäre verfügen über 80 Prozent des Eigenkapitals und zwei Drittel der Mandate im Verwaltungsrat, die B-Aktionäre über 20 Prozent und ein Drittel der Man­date.[8] Mit dieser europäischen Konstruktion konnte der Widerstand der europäischen Telekom-Verwaltungen gegen das Projekt abgefangen werden.[9]

Auch bei der Wahl der Trägerrakete nahm man Rücksicht auf den Zusammenschluß der europäischen Telekom-Verwaltungen, Eutelsat: Nachdem ein amerikanischer Satellit be­stellt worden war, wollte man wenigstens bei der Wahl der Trägerrakete einen guten eu­ropäischen Willen zeigen. Man entschied sich für die europäische Ariane-Rakete.[10]

Whitehead wurde mit einer Million Dollar abgefunden und erhielt von da an fünf Prozent des jährlichen Netto­gewinnes der SES[11] überwiesen. Als Gegenleistung mußte White­head lediglich eine Konkurrenzausschlußklausel unterschreiben.

Nach einigen bürokratischen Hindernissen, die im nächsten Abschnitt geschildert werden, konnte der Satellit Astra am 11. Dezember 1988 ins All geschickt werden. Am 1. Fe­bruar 1989 nahm er seinen offiziellen Sendebetrieb auf.

1.2. Eutelsats Verhinderungspolitik

Eutelsat versuchte von Anfang an, das luxemburgische Projekt zu torpedieren, indem es bürokratische Hindernisse aufbaute. Zunächst beharrte man auf den Artikel XVI im Eu­telsat-Abkommen, der den Mitgliedstaaten auferlegt, internationale Fernmeldedienste über Satellit nur dann zu betreiben, wenn sie Eutelsat keinen "significant economic harm" zufügen. Dieser Vorwurf konnte von der SES aber erfolgreich abgeschmettert werden, da Eutelsat zu dem Zeitpunkt noch gar nicht über einen Fernsehsatelliten verfügte. Insofern konnte die SES Eutelsat auch keinen Schaden zufügen, denn "ein Geschäft, das man nicht hat, kann einem auch nicht kaputtgemacht werden"[12]. Der letzte Widerstand von Eutelsat konnte erst im Herbst 1987 überwunden werden, nachdem die SES Eutelsat zu­gesichert hatte, letztlich nicht mehr als vier der damaligen Eutelsat-Kunden auf Astra zu übernehmen. Zuvor hatte eine Kooperation von SES und der britischen Telekom BT eine Schneise in die Abwehrfront von Eutelsat geschlagen und damit den Weg für eine Ver­ständigung mit dem Konkurrenten geschlagen. Erst im Mai 1989 wurde der Empfang im größten Teil Europas genehmigt.

Eutelsat legte noch zwei weitere bürokratische Fußangeln aus, um den Konkurrenten Astra ins Stolpern zu bringen.

Im Dezember 1992 verordnete die Deutsche Bundespost, daß alle Satellitenempfangsan­lagen mit einem Filter versehen werden müßten, wodurch sich der Preis einer Antenne um 200 bis 400 Mark verteuert hätte. Der darauf einsetzende Protest der Verbraucher, insbesondere des Bundesverbandes Satelliten-Direktempfang (BSE), der bei der Kom­mission geltend machte, daß eine zwangsweise Durchsetzung dieser Anordnung nur in der Bundesrepublik ein klarer Verstoß gegen die Harmonisierungsbestrebungen der EG-Richtline 83/189 sei, nach der neue technische Hemmnisse vor 1992 zu verhindern wa­ren. Der Protest führte schließlich zu einem Kompromiß: Der Filter wurde nur für auf­wendige Gemeinschaftsanlagen vorgeschrieben. Der Massen­markt der Individualanten­nen blieb verschont.[13]

Anfang 1990 spannte Eutelsat das Europäische Institut für Telekommunikationsstandards (ETSI) dafür ein, für Satellitenempfangsanlagen eine Durchmessergröße von mindestens 80 cm vorzuschreiben. Damit sollten angebliche Interferenz-Störungen verhindert werden, die dadurch entstehen könnten, daß Eutelsat mit seinen Satelliten immer näher an die Astra-Satelliten heranrückte. Nachdem die Europäische Kommission geltend gemacht hatte, daß ein derartiger Standard nicht mit den wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen der EG vereinbar sei und nachdem zudem bewiesen werden konnte, daß die benachbarten Satelliten den Empfang nicht störten, wurde der Plan wieder fallen gelas­sen.

Letztendlich konnten Eutelsat und die nationalen Postmonopole, die statt auf marktwirt­schaftlichen Wettbewerb mehr auf bürokratische Hemmnisse setzten, den Durchbruch Astras nicht verhindern. Astra wurde zum Schrittmacher der europäischen Satellitenent­wickung und hebelte damit die Strategie der europäischen Telekoms vollständig aus. Am Ende schwebte im Orbit ein Satellit, der in seinen wesentlichen Merkmalen das Gegenteil von dem darstellte, was von den Postgesellschaften zuvor angestrebt war:

Die Technik für den Satelliten stammte nicht aus Europa sondern den USA; der Satellit wurde nicht von den europäischen Telekoms sondern von einem privaten Kon­sortium betrieben und anstatt der von der EU verordneten Übetragungsnorm MAC sendete Astra seine Programme in PAL aus.

Während bisher Funktechniken immer von den Regierungen dekretiert und von einer Verbindung der Herstellerindustrie, der zuständigen Telekoms und der öffentlichen An­bieter gemeinsam eingeführt worden waren, entstand mit der SES ein neuer kommerziell operierender Akteur, der sich technologiepolitischen Vorgaben verweigern konnte, wenn sie nicht in sein wirtschaftliches Konzept paßten. Beispielsweise hat sich die SES erfolg­reich gegen die neue Fernsehnorm MAC gestellt.[14] Astra repräsentiert insofern einen "ganz neuartigen Typus technikgestützter und kommerziell tätiger europäischer Medien­akteure, die faktisch kaum regulierbar sind, wenn sich seine Betreiber dagegen sträu­ben"[15].

Der erstaunliche Erfolg Astras war hauptsächlich darauf zurückzuführen, daß die neuar­tigen Medium-Power-Satelliten weniger Leistung als die bisherigen High-Power-Satel­liten benötigten und dabei gleichzeitig mehr Programme ausstrahlen konnten. Zwar war die Ausstrahlungsqualität nicht so gut wie bei den herkömmlichen DBS[16], doch dafür war die Programmvielfalt erheblich besser, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit wesent­lich erhöht wurde. Außerdem hatte Astra zunächst den Vorteil, im Gegensatz zu den bis­herigen Satelliten eine europaweite Ausstrahlungszone, einen sogenannten Footprint, zu besitzen, d.h. die Programme konnten in fast ganz Europa empfangen werden, während die Satelliten der Konkurrenz den Bestimmungen der WARC-Konferenz von 1977 ge­horchend nur auf nationale Territorien ausgerichtet waren. Da Astra technisch als Fern­meldesatellit und nicht als Fernsehsatellit eingestuft wurde, konnte er sich über die Be­stimmungen der WARC hinwegsetzen und transnational ausstrahlen[17].

1.3. Die Transpondervergabe

Inzwischen ist Eutelsat auf den Kurs der SES umgeschwenkt und baut zur Zeit nach dem Vorbild Astras einen Satelliten-Park im All auf. Zu dem seit 1990 bestehenden TV-Satel­liten Eutelsat II-F 1 gesellte sich 1995 Hot Bird 1. In den nächsten Jahren sollen Hot Bird 2 und 3 folgen, die alle auf der Orbitalposition 13 Grad Ost positioniert werden. Insgesamt sind sechs Satelliten geplant. Den Vorsprung, den Astra durch seine bessere Technik in den ersten Jahren errungen hat, konnte Eutelsat aber bisher auch nicht nur an­nähernd aufholen. Bislang sind erst 600.000 Satellitenschüsseln auf Eutelsat ausgerich­tet.[18]

Insofern stimmt es sehr bedenklich, wenn man betrachtet, wie die SES mit ihrem Quasi-Monopol bei der Transpondervergabe bisher umgegangen ist. 1994 kam der Generaldi­rektor der SES, der Schweizer Pierre Meyrat, in Verruf, die Transponder en bloc an Medienmultis wie Kirch und Rupert Murdoch oder der CLT zu vermieten. Meyrat und einige andere Aktionäre lockte die Aussicht, mit der frühzeitigen Vermietung von Satel­litenkanälen an einige wenige Medienmagnate eine schnelle Rendite zu machen. Schließ­lich werde bei der Bestellung eines neuen Satelliten ein "enormes Risikokapital" einge­setzt, argumentierte ein Mitglied des Verwaltungsrates[19]. Der Großteil der Aktionäre sprach sich aber dafür aus, sich nicht von einzelnen Konzernen abhängig zu machen. Über diesen Streit stürzte schließlich Meyrat. Der Vorwurf ist damit aber längst noch nicht aus der Welt. Die Machtverhältnisse und die Kriterien für die Transpondervergabe bleiben weiterhin im Dunkeln. Der Verwaltungsratsvorsitzende und ehemalige Luxem­burger Regierungschef Pierre Werner speiste in der Folgezeit die Öffentlichkeit mit dür­ren Worte ab, was den Medienjournalisten Klaus Ott mit den Worten kommentierte: "Ein Beinahe-Monopolist muß sich nicht in die Karten schauen lassen"[20]. Durch diese Mel­dungen wurde auch die General­direktion Wettbewerb der EU aufgeschreckt. Um zu prü­fen, ob in diesem Fall ein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorliegt, fragte die Direktion bei der SES an, was es mit den Vorwürfen auf sich habe. Über den Stand der Untersuchungen gibt die Generaldirektion derzeit keine Auskünfte, da es sich um ein schwebendes Verfahren handelt.[21]

[...]


[1] Vgl. Kleinsteuber, Hans J./Rossmann, Torsten: Europa als Kommunikationsraum. Akteure, Strukturen und Konfliktpotentiale in der europäischen Medienpolitik. Opladen 1994, 122. Im Folgenden zitiert als: Kleinsteuber: Europa als Kommunikationsraum, S. 123.

[2] Der Luxemburger Staat besitzt über seine beiden staatlichen Banken über ein Drittel der Anteile. Näheres in Kapitel 1.3..

[3] Während man für den Satellitenempfang nur einmal zwischen 200 und 500 Mark bezahlt, kostet ein Kabelanschluß einmalig 65 Anschlußgebühr plus monatlich 25 Mark Gebühren. Wenn im Haus noch keine Kabelverteileranlage vorhanden ist, kostet das Verlegen des Kabels bis zur Wohnung zusätzlich ungefähr 300 Mark.

[4] Noam, Eli: Television in Europa. New York 1991, S.30

[5] Ahrens, Wilfried: ASTRA - Fernsehen ohne Grenzen. Düsseldorf 1992, S. 32-53.Im folgenden zitiert als: Ahrens: Astra.

[6] Ahrens: Astra, S.51. Das Zitat "Trojanisches Pferd" stammt auch von dieser Textstelle.

[7] Die Gründungsmitglieder waren: Caisse d'Epargne de l'Etat du Grand Duché de Luxembourg, Société Nationale de Crédit et d' Investissement (Luxembourg), Banque Générale du Luxembourg SA, Banque Internationale à Luxembourg SA, Compagnie Luxembourgoise de la Dresdner Bank AG, Deutsche Bank SA, Kinnevik International A.B., Kirkbi AS, Natinvest S.A.H, Réalisations et Investissements en Technologies Avancées (Rita) S.A.H. und die Société Générale de Begique. Die deutsche Telekom hat sich dem Konsortium in Juni 1994 mit einem Anteil von 25 Prozent der privaten Gesellschafter beteiligt (SZ 10.06.94), weil Astra "nicht bezukommen war" (FAZ 1.2.95).

[8] Vgl. Ahrens: Astra, S.53. Laut Lukas Weber bestimmt trotz dieser Mehrheitsverhältnisse das Land Luxemburg die Entscheidungen über seine Banken. (Weber, Lukas: Heiße Vögel - blasse Sterne. In: FAZ 01.02.95.

[9] Vgl. Kleinsteuber: Europas als Kommunikationsraum, S.122.

[10] Inzwischen hat es Astra nicht mehr nötig, auf die europäische Raumfahrtindustrie Rücksicht zu nehmen: Im April 1996 wurde der digitale Satellit Astra 1 E von einer russischen Trägerrakete ins All befördert, die einem russisch-amerikanischem Konsortium gehört (SZ 10.04.96).

[11] Allein im Jahre 1993 konnte die SES einen Jahresgewinn von 145 Millionen Mark verbuchen. Aus: Spiegel 51/94, S.82.

[12] Ahrens: Astra, S.76.

[13] Vgl. Ahrens: Astra, S.140.

[14] Näheres in Abschnitt 2.4..

[15] Kleinsteuber: Europas als Kommunikationsraum, S.123. Sowohl das Zitat als auch die letzten beiden Absätze beziehen sich auf diese Textstelle.

[16] Nämlich der französische Satellit TDF1 und der deutsche TV-Sat, die beide letztendlich floppten.

[17] Näheres zur WARC in Abschnitt 2.1.

[18] Vgl. Ott, Klaus: Himmlischer Wettlauf. In: SZ 17.03.95, S.28.

[19] Spiegel 51/94, S.83.

[20] Ott, Klaus: Recht und billig. In: SZ 31.10.94.

[21] E-Mail von Thomas Kaufmann, GD IV/C.2. vom 22.04.1996.

Ende der Leseprobe aus 35 Seiten

Details

Titel
Der Fernsehsatellit ASTRA und die Notwendigkeit einer europäischen Kontrolle
Hochschule
Universität Hamburg  (Institut für Politische Wissenschaften)
Veranstaltung
Hauptseminar "Politik im Kommunikationsraum Europa"
Note
2
Autor
Jahr
1996
Seiten
35
Katalognummer
V42688
ISBN (eBook)
9783638406727
Dateigröße
585 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Fernsehsatellit, ASTRA, Notwendigkeit, Kontrolle, Hauptseminar, Politik, Kommunikationsraum, Europa
Arbeit zitieren
Bert Rösch (Autor:in), 1996, Der Fernsehsatellit ASTRA und die Notwendigkeit einer europäischen Kontrolle, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/42688

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